16.08.2024
Frage 1:
Welche aktuellen #Kostenschätzungen liegen für die geplanten #Radschnellwege (RSV 1-10) vor? Bitte Angaben je #Radschnellweg.
Antwort zu 1:
Die Kostenschätzungen der #Radschnellverbindungen liegen bei:
- RSV 1 – „ Y-Trasse“ : 57,4 Mio. €
- RSV 2 – „ Mitte – Tegel – Spandau“ : 16,4 Mio. €
- RSV 3 – „ Königsweg – Kronprinzessinnenweg“ : 23,4 Mio. €
- RSV 4 – „ Panke-Trail“ : 77,1 Mio. €
- RSV 5 – „ West-Route“ : 49,9 Mio. €
- RSV 6 – „ Teltowkanalroute“ : 30,9 Mio. €
- RSV 8 – „ Nonnendammallee – Falkenseer Chaussee“ : 16,3 Mio. €
- RSV 9 – „ Ost-Route“ : 52,9 Mio. €
- RSV 10 – „ Reinickendorf-Route“ : 12,6 Mio. €
Frage 2:
Welche finanziellen Mittel sind für die #Planung und den Bau von Radschnellwegen im Haushalt und in Sondervermögen etatisiert?
Antwort zu 2:
Zur Verbesserung der #Radverkehrsinfrastruktur insbesondere für Planung und Bau von Radschnellverbindungen, Fahrradparkhäusern sowie Fahrradabstellanlagen stehen im Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA) 50 Millionen € insgesamt zur Verfügung. Im Landeshaushalt 2024/ 2025 sind betreffend der RSV 3 als Komplementäranteil 630.000 € bei einer beantragten #Bundesförderung im Kapitel 0740, Titel 89115 eingestellt.
Frage 3:
Inwiefern verfolgen Senat und #infraVelo GmbH weiterhin die Planung und Realisierung der Radschnellwege RSV 1- 10? Bitte Angaben der nächstfolgenden Planungs- und Realisierungsschritte je Radschnellweg.
Antwort zu 3:
- RSV 1 – „# Y-Trasse“ : #Vorplanung wird qualifiziert beendet;
- RSV 2 – „ #Mitte – Tegel – Spandau“ : Vorplanung wird qualifiziert beendet;
- RSV 3 – „ #Königsweg –Kronprinzessinnenweg“ : befindet sich in der #Entwurfsplanung, die nächsten Schritte sind Antragstellung zur #Planfeststellung, #Ausführungsplanung und anschließende bauliche Umsetzung;
- RSV 4 – „ #Panke-Trail“ : Vorplanung wird qualifiziert beendet;
- RSV 5 – „ #West-Route“ : befindet sich in der Entwurfsplanung, der nächste Schritt ist die Vorbereitung der Antragstellung zur Planfeststellung;
- RSV 6 – „# Teltowkanalroute“ : Vorplanung wird qualifiziert beendet;
- RSV 7 – „ #Spandauer Damm – Freiheit“ : Die #Machbarkeitsuntersuchung hat ergeben, dass die RSV 7 nicht die Anforderungen an eine Radschnellverbindung erfüllt. Sie wurde somit nicht in die folgenden Planungsschritte überführt.
- RSV 8 – „ #Nonnendammallee –Falkenseer Chaussee“ : Vorplanung wird qualifiziert beendet;
- RSV 9 – „ #Ost-Route“ : befindet sich in der Phase Entwurfsplanung, der nächste Schritt ist die Vorbereitung Antragstellung zur Planfeststellung
- RSV 10 – „ #Reinickendorf-Route“ : Vorplanung wird qualifiziert beendet.
Frage 4:
Trifft es zu, dass der Senat bis auf die RSV 3 die Realisierung weiterer Radschnellwege nicht mehr verfolgen will? Wenn ja, aus welchen Gründen?
Antwort zu 4:
Nein. Für die RSV 5 und RSV 9 (östlicher Abschnitt) werden die vorangeschrittenen Planungen soweit fortgesetzt, dass auf dieser Basis eine Einreichung der Planfeststellungsunterlagen in Abhängigkeit der Finanzierbarkeit möglich ist.
Bei den weiteren RSV-Trassen wird die in Bearbeitung befindliche Planung qualifiziert bis zu dem Punkt gebracht, von dem aus, in Abhängigkeit der Finanzierbarkeit, die Planung unmittelbar fortgesetzt werden kann.
Frage 5:
Wie rechtfertigt der Senat eine solche Entscheidung, wenn der Gesetzgeber im Mobilitätsgesetz klar und unmissverständlich in § 45 Radschnellverbindungen geregelt hat: „ (2) Es sollen mindestens 100 km Radschnellverbindungen errichtet werden.“ ?
Antwort zu 5:
Der Senat hält an dem Ziel unter Berücksichtigung der #Finanzierbarkeit fest. In diesem Zusammenhang sei noch einmal darauf hingewiesen, dass ebenso klar und unmissverständlich, die in § 45 Absatz 2 Berliner #Mobilitätsgesetz (MobG) vormulierte Vorgabe, dass mindestens 100 km Radschnellverbindungen errichtet werden sollen, nach § 49 des Mobilitätsgesetzes ausdrücklich unter dem Vorbehalt des Haushaltsgesetzes steht.
Berlin, den 15.08.2024
In Vertretung Britta Behrendt
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de