www.berlin.de
Frage 1:
Welchen ursprünglichen Zeitplan gab es für den #Umbau des S-Bahnhofs #Wilhelmshagen?
Antwort zu 1:
Der Baubeginn war am 31.07.2017 und der ursprünglich geplante Termin zur
Inbetriebnahme der 01.06.2018
Frage 2:
Wann wurde der Antrag auf Zustimmung im Einzelfall (#ZiE) für die gewählte innovative Bauweise beim
Eisenbahnbundesamt gestellt und wann erfolgte die Erteilung?
Antwort zu 2:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Der erste Antrag auf Zustimmung im Einzelfall (ZiE) wurde am 04.10.2017 gestellt. Er
wurde am 23.08.2018 zurückgezogen, weil in der vorliegenden Form keine zeitnahe
Genehmigung in Aussicht gestellt wurde. Auf Grund der technischen Komplexität wurde
nach Überarbeitung der Unterlagen und Einholung zusätzlicher Gutachten der zweite
2
Antrag auf ZiE am 23.04.2019 erneut eingereicht. Die ZiE wurde am 18.09.2019 durch das
EBA erteilt.“
Frage 3:
Wann wurden die hierfür erforderlichen Gutachten zu 2. in Auftrag gegeben? Hätte der Antrag nicht deutlich
früher, als bereits während der Baumaßnahme gestellt werden müssen? Welcher Schaden ist aus diesen
Verzögerungen entstanden und wer haftet hierfür?
Antwort zu 3:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Am 19.10.2017 wurde erstmalig das für die ZiE erforderliche Gutachten beauftragt. Es
waren im Verlauf der Bearbeitung der ZiE insgesamt fünf Gutachter eingebunden. Zu
Beginn der Baumaßnahme war man davon ausgegangen, dass nur eine
unternehmensinterne Genehmigung (#UiG), die durch die DB selbst erteilt wird, für die
gewählte Bauweise erforderlich ist. Im Rahmen der Bearbeitung der UiG wurde festgelegt,
dass eine ZiE beim Eisenbahnbundesamt (EBA) zu beantragen ist. Die aus der
Verzögerung entstandenen zusätzlichen Kosten werden derzeit noch ermittelt“.
Frage 4:
Welche Anstrengungen hat der Berliner Senat – spätestens seit der Drucksache 18/17425 vom 08.01.2019 –
gegenüber der Deutschen Bahn AG, #S-Bahn Berlin GmbH, BVG und dem Verkehrsverbund BerlinBrandenburg (VBB) unternommen, nach den bekannten massiven Einschränkungen für die Bahnfahrer
Alternativen und Erleichterungen für sämtliche S-Bahnnutzer zu ermöglichen?
Frage 5:
Welche konkreten Maßnahmen (Shuttle o.Ä.) zur Entlastung und Entschädigungen (z.B. AB-Tarif ab bzw. bis
Erkner, auch unter Nutzung des Regionalverkehrs) wird es wann für wen geben?
Antwort zu 4 und 5:
Es wurden bei der DB AG Sachstände und Zeitpläne angefordert und eine
schnellstmögliche Fertigstellung erbeten. Grundsätzlich ist die Station Wilhelmshagen in
Betrieb und wird regulär durch die S-Bahn betrieben. Die Hauptanbindung aus
Wilhelmshagen ist über eine temporäre Fußgängerbrücke grundsätzlich sichergestellt. Eine
barrierefreie Erreichbarkeit der S-Bahn-Linie #S3 ist – wie auch vor Beginn der
Baumaßnahmen am S-Bahnhof Wilhelmshagen – an den S-Bahnhöfen Rahnsdorf und
Erkner möglich, die aus Wilhelmshagen direkt mit der Buslinie #161 angebunden werden.
Die Zuständigkeit für die Durchführung und Koordinierung der Baumaßnahme liegt bei der
DB AG als Vorhabenträger.
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Station Wilhelmshagen ist in Betrieb und wird regulär durch die S-Bahn Berlin bedient.
Es ist das erklärte Ziel der S-Bahn Berlin, ihren Fahrgästen bei Bedarf als Ansprechpartner
für Fragen zum Fahrtverlauf bzw. der Zugänglichkeit von Stationen rund um die Uhr zur
Verfügung zu stehen; dies gilt insbesondere für die Beratung von Fahralternativen.
Erreichbar sind die Mitarbeiter des Kundentelefons unter der Rufnummer 030 297 43 333.
Zudem haben die Reisenden für Fahrten zwischen 7 und 22 Uhr die Möglichkeit, im Vorfeld
beim Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) den kostenfreien Bus & Bahn-
3
Begleitservice zu beauftragen. Informationen zu diesem Service sind zu erhalten unter:
https://www.vbb.de/fahrplan/barrierefrei-fahren/vbb-bus-bahn-begleitservice.“
Frage 6:
Was wird in welcher Zuständigkeit unternommen und ist dem Senat bekannt, dass Menschen mit
Behinderungen, Senioren mit Rollatoren und Eltern mit Kinderwagen in Teilen keinerlei Möglichkeit haben,
den Bahnsteig zu erreichen und damit massiv in ihrer Mobilität eingeschränkt sind? Welche Lösungen wurden
hier geprüft und wann ist mit deutlichen Verbesserungen zu rechnen?
Antwort zu 6:
Für den S-Bahnhof Wilhelmshagen ist vorgesehen, mit der Erneuerung der
Personenunterführung auch zwei Aufzüge (zum Vorplatz und zum S-Bahnsteig)
einzubauen, damit ein barrierefreier Zugang zum S-Bahnsteig vorhanden ist.
Frage 7:
Wie sieht die detaillierte Projektablaufplanung aus? Wer ist hier verantwortlich, welche Abweichungen gibt es
und wie sieht der weitere konkrete Zeitplan aus?
Antwort zu 7:
Die Zuständigkeit für die Durchführung und Koordinierung der Baumaßnahme liegt bei der
DB AG als Vorhabenträger.
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Die Bauarbeiten werden am 30.03.2020 wiederaufgenommen. Erste Maßnahme wird der
Rückbau des nördlichen Zugangs sein. Die Inbetriebnahme der Personenunterführung
erfolgt voraussichtlich Ende 02/2021, die beiden Aufzüge werden voraussichtlich Ende
03/2021 in Betrieb genommen.“
Frage 8:
Welche Gestaltungsmöglichkeiten der Schallschutzwände hinsichtlich unmittelbarer oder vorstehender
Begrünung sowie via Graffiti wird es geben und inwieweit wird die Anwohnerschaft beteiligt?
Frage 15:
In welchem Bereich wird es welche Lösung in welchem Umfang hinsichtlich einer transparenten und/ oder
teils-transparenten Schallschutzwand geben, um einen Blick auf den und vom Bahnsteig zu haben?
Antwort zu 8 und 15:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Die Lärmschutzwand wird neben dem Empfangsgebäude Richtung Erkner auf einer Länge
von ca. 16 m in der vollen Höhe von 5 m transparent hergestellt. Eine weitere Gestaltung ist
nicht vorgesehen. Eine unmittelbare Begrünung der Lärmschutzwand ist bei der DB AG
nicht zugelassen, weil die Bauwerke inspizierbar sein müssen.“
4
Frage 9:
Inwieweit kann der Bauprozess durch ein Mehrschichtsystem und Prämienzahlungen für schnellere
Fertigstellung beschleunigt werden?
Antwort zu 9:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Der geplante Bauablauf basiert darauf, dass auf der Baustelle täglich 10 – 12 Stunden
gearbeitet wird. Auf Grund der erforderlichen Bautechnologie, der beengten örtlichen
Verhältnisse und der zur Verfügung gestellten Sperrpausen würde ein Mehrschichtbetrieb
zu keiner schnelleren Fertigstellung führen. Bei der Einordnung der Sperrpausen gab es
Ausschlussfristen wegen anderer Baumaßnahmen (u.a. S-Bahnhof Karlshorst und S5).“
Frage 10:
Wie bewerten Senat und Bauträger die Kommunikation mit der Anwohnerschaft in Wilhelmshagen, welche
Verbesserungen wird es geben? In welcher Form und in welchen Abständen wird fortan informiert, nachdem
zuletzt häufige Anfragen notwendig und selbst im Internet monatelang nicht überall aktuelle Informationen zu
finden waren?
Antwort zu 10:
Die Zuständigkeit für die Durchführung und Koordinierung der Baumaßnahme liegt bei der
DB AG als Vorhabenträger.
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Projektleitung wird gemeinsam mit dem Bürgerverein Wilhelmshagen, dem Bezirksamt
und den Abgeordneten festlegen, welche Formate und Kommunikationsmittel gewählt
werden, um die Information zum Projekt und zum jeweils aktuellen Baugeschehen bis zur
Fertigstellung zu gewährleisten.“
Frage 11:
Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Vereinbarung von Sperrpausen mit der DB Netz?
Antwort zu 11:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Es sind alle Sperrpausen eingeordnet“
Frage 12:
Ist es zutreffend, dass das Bahnhofsgebäude künftig nur noch über eine 1,9 m breite Treppe zugänglich sein
soll und wird dies für alle Nutzer als ausreichend erachtet?
Frage 13:
Welche Planungen und Möglichkeiten der Positionierung der vorgesehenen Fahrstühle gibt es, um die Breite
zu 12. zu erweitern?
5
Antwort zu 12 und 13:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Die Treppenbreite wurde auf Grund der prognostizierten Reisendenzahlen ermittelt und
geplant. Sie entspricht zwei Gehspuren (eine Gehspur = 80 cm) mit einer Reserve von 30
cm. Die Planung wurde geprüft und freigegeben. Im Planfeststellungsverfahren gab es zur
Treppenbreite und zur Lage der Aufzüge keine Einwände. Aus den genannten Gründen
besteht keine Notwendigkeit, die Breite der Treppe zu vergrößern. Grundsätzlich würde eine
Änderung zu einer Umplanung der Ausführungsunterlagen und einer Planänderung zu
Verzögerungen von mehreren Monaten im Projekt führen.“
Frage 14:
Welche kurzfristigen Maßnahmen – auch zur Gewährleistung der Verkehrssicherung – wird es hinsichtlich der
von Nutzern als gefährlich beschriebenen provisorischen Treppe (über die Oberleitungen der Bahnstrecke)
geben, witterungsgerecht und geeignet für Menschen, welche nicht gut zu Fuß sind oder Koffer, Rollatoren
u.Ä. mitzuführen haben?
Antwort zu 14:
Eine barrierefreie Erreichbarkeit der S-Bahn-Linie S3 ist – wie auch vor Beginn der
Baumaßnahmen am S-Bahnhof Wilhelmshagen – an den S-Bahnhöfen Rahnsdorf und
Erkner möglich, die aus Wilhelmshagen direkt mit der Buslinie 161 angebunden werden.
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Die Gewährleistung der Verkehrssicherung für diese Maßnahmen obliegt hier der Baufirma
und wurde in ihrer baulichen Konstruktion auch seit 2017 so betrieben sprich seitens der
DB AG zur Nutzung so freigegeben.“
Frage 16:
Welche Anwohnerbeteiligung zur weiteren Gestaltung wird es geben, auch zu einem Bistro im Gebäude und
etwa des näheren Umfeldes?
Antwort zu 16:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Innerhalb des Projektes wird das Zugangsgebäude in Abstimmung mit der
Denkmalschutzbehörde (Abstimmung fand am 07.02.2019 statt) wieder denkmalgerecht
aufgebaut. Eine Nachnutzung des Gebäudes durch DB S&S (Deutsche Bahn Station &
Service) ist derzeit nicht vorgesehen. Es besteht aber grundsätzlich die Möglichkeit einer
Neuvermietung.“
Frage 17:
Welche Planungen gibt es hinsichtlich von Fahrradstellplätzen und eines öffentlichen WC?
6
Antwort zu 17:
Am S-Bahnhof Wilhelmshagen stehen bereits 106 Fahrradstellplätze zur Verfügung. In der
vor kurzem abgeschlossenen Standort- und Potenzialanalyse zum Fahrradparken für den
S-Bahnhof Wilhelmshagen wurde für das Jahr 2030 ein Bedarf von 215 Fahrradstellplätzen
ermittelt. Des Weiteren ergab die Analyse, dass Flächen für 54 zusätzliche
Fahrradstellplätze vorhanden sind – vorbehaltlich der Flächenfreigabe durch den Bezirk.
Weitere Potenzialflächen, um den Bedarf bis 2030 zu decken, sind noch zu identifizieren
und mit dem Bezirk abzustimmen.
Projektbedingt wurden die vorhandenen Fahrradstellplätze demontiert und sollen zum
Projektabschluss wiedererrichtet werden.
Am Standort S-Bahnhof Wilhelmshagen befindet sich bereits eine öffentliche
Toilettenanlage. Im dritten Quartal 2019 wurde zudem die alte City-Toilette gegen eine neue
barrierefreie Modultoilettenanlage („Berliner Toilette“) ausgetauscht.
Frage 18:
Warum gab es bei der DB-Infoveranstaltung am 26.02.2020 mit knapp 100 Anwohnern keinerlei
Handreichungen oder eine visuelle Präsentation der Pläne und Verfahrensabläufe, weshalb war dieser Termin
zur deutlichen Kritik der Teilnehmer derart schlecht vorbereitet?
Antwort zu 18:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Ende März 2020 findet ein Gespräch zwischen der Projektleitung, dem Bürgerverein
Wilhelmshagen und Mitgliedern des Abgeordnetenhauses zu den in der Infoveranstaltung
aufgeworfenen Fragen und Vorschlägen statt. Die Ergebnisse der Besprechung werden den
Bürgerinnen und Bürgern in Abstimmung mit dem Bürgerverein in Form einer Präsentation
zur Verfügung gestellt.“
Frage 19:
Wann ist mit dem vollständigen Abschluss der Umbaumaßnahmen am S-Bhf. Wilhelmshagen zu rechnen?
Antwort zu 19:
Die Baumaßnahmen werden voraussichtlich im August 2021 abgeschlossen sein.
Berlin, den 13.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Gefällt mir:
Gefällt mir Wird geladen …