Taxi + Mietwagen: Taxis und Mietwagen in Berlin, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele #Taxiunternehmen und wieviel #Mietwagenunternehmen gab es in Berlin in den Jahren 2010 bis
Ende 2018 (bitte jährliche Angaben).
Frage 2:
Wie viele Fahrzeuge von Taxiunternehmen und wieviel #Fahrzeuge von Mietwagenunternehmen gab es in
Berlin in den Jahren 2010 bis Ende 2018 (bitte jährliche Angaben).
Antwort zu 1 und 2:
Zum jeweiligen Stichtag 31.12. können folgende Zahlen benannt werden:
#Taxen
Jahr Unternehmen Fahrzeuge
2010 3.150 7.187
2011 3.120 7.211
2012 3.082 7.428
2013 3.026 7.635
2014 2.990 7.643
2015 3.043 7.907
2016 3.201 8.313
2017 3.232 8.010
2018 3.253 8.247
2
#Mietwagen
Jahr Unternehmen Fahrzeuge
2010 304 1.484
2011 316 1.555
2012 314 1.550
2013 317 1.556
2014 319 1.631
2015 329 1.626
2016 353 1.593
2017 392 1.606
2018 530 2.287
Frage 3:
Kam es 2017 und 2018 zu einer Zunahme von #Unternehmen mit 25 oder mehr Fahrzeugen und wenn ja, wie
viele?
Antwort zu 3:
Ja, siehe die Tabelle zu den Fragen 1 und 2:
Jahr Taxiunternehmen Mietwagenunternehmen
mit jeweils mehr als 25 Fahrzeugen______________
2017 43 (mit 1.416 Taxen) 7 (mit 404 MW)
2018 54 (mit 1.819 Taxen) 8 (mit 400 MW)
Frage 4:
Wie viele gültige #Taxi-Konzessionen gab es Ende 2018 in Berlin?
Frage 5:
Wie viele gültige Mietwagen-Konzessionen gab es Ende 2018 in Berlin?
Antwort zu 4 und 5:
Siehe Antwort zu 2, diese Angaben beziehen sich jeweils auf den 31.12. des Jahres.
Frage 6:
Wurden in den Jahren 2016 bis Ende 2018 vom Land Berlin Konzessionen zum Betrieb von Taxi oder/und
Mietwagen entzogen oder eine Weiterverlängerung verwehrt? (Bitte jährliche Angaben und aufgeschlüsselt
nach Taxi und Mietwagen) Wenn Ja, was waren die Gründe?
Antwort zu 6:
Ja, in Zahlen:
Jahr Taxi Mietwagen
2016 100 0
2017 340 1
2018 73 1
3
Zumeist lagen die ablehnenden Entscheidungen in der Feststellung begründet, dass der
Unternehmer nicht mehr als persönlich zuverlässig im Sinne des
Personenbeförderungsgesetzes angesehen werden konnte. Zu dieser Einschätzung
führten vorrangig unplausible Betriebsunterlagen, die im Rahmen von Betriebsprüfungen
vorgelegt worden waren oder anderweitige schwerwiegende Verstöße, die in für die
Prüfung beigezogenen Registern, wie z.B. Führungszeugnis, eingetragen waren.
Frage 7:
Wie viele Taxis in Berlin sind aktuell reine Elektrofahrzeuge?
Frage 8:
Wie viele Taxis in Berlin sind aktuell Hybridfahrzeuge?
Antwort zu 7 und 8:
Der Genehmigungsbehörde ist die jeweilige Zahl nicht bekannt. Die Antriebsart der Taxen
und Mietwagen wird (statistisch) nicht erfasst, da diese im
personenbeförderungsrechtlichen Sinne irrelevant ist.
Berlin, den 29.05.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Taxi: Wettbewerbsbedingungen für Taxi- und Mietwagen-Gewerbe, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele Mitarbeiter des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (#LABO) kontrollieren
derzeit die Einhaltung der #Rückkehrpflicht von #Mietwagen-Unternehmen aus dem Land Brandenburg?
Antwort zu 1:
Das Sachgebiet, das die Aufgaben der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für den
Gelegenheitsverkehr mit #Mietwagen wahrnimmt, besteht einschließlich Führungskräften
aus 15 Personen. Die Zuständigkeit dieses Sachgebietes erstreckt sich auch auf den
Verkehr mit #Taxen und den #Krankentransport, Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit
Pkw und den im Land Berlin stattfindenden Erprobungsverkehren (z. B. BerlKönig). Die
Mitarbeitenden stehen auch nicht ausschließlich für gewerbeüberwachende Aufgaben zur
Verfügung. Sie werden gleichermaßen eingesetzt für die Durchführung von Antrags- und
Genehmigungsverfahren, Betriebsprüfungen, Ordnungswidrigkeiten, Außenkontrollen und
die Bearbeitung des Schriftverkehrs.
Frage 2:
Welche personellen Kapazitäten sieht der Senat für notwendig, damit die Kontrolle der Rückkehrpflicht
adäquat gewährleistet werden kann?
2
Antwort zu 2:
Um die Aufgabenwahrnehmung der Genehmigungsbehörde einschließlich der Aufsicht
über das Gewerbe im Land Berlin adäquat gewährleisten zu können, ist schätzungsweise
der dauerhafte Einsatz von bis zu 7 weiteren Mitarbeitenden notwendig; die Stellen
wurden beantragt.
Frage 3:
Welche Zusammenarbeit besteht zwischen dem LABO und den zuständigen Behörden der Brandenburger
Gemeinden zur Einhaltung der Rückkehrpflicht als zentrale Marktverhaltensregelung?
Antwort zu 3:
Die Behörden der beiden Länder stehen in grundsätzlichem Kontakt und beraten über den
Handlungsbedarf im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten. Das betrifft beispielsweise die
Anpassung der Buchführungspflichten für Mietwagenunternehmen. Allgemeine und
unternehmensbezogene Erkenntnisse werden ausgetauscht. Der Vollzug des
#Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) hat jedoch in eigener örtlicher Zuständigkeit zu
erfolgen.
Frage 4:
Welche Auffassung vertritt der Senat gegenüber Forderungen der #Taxi-Branche, Verstöße gegen die
Rückkehrpflicht künftig nach dem Tatortprinzip zu verfolgen?
Antwort zu 4:
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Tatortprinzip ist bereits heute – neben
der Verfolgung nach dem Wohnortprinzip – im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
verankert und kommt grundsätzlich auch bei bußgeldbewährten Verstößen im
Personenverkehr zur Anwendung.
Die heute viel genutzten Apps ermöglichen den Mietwagenunternehmen allerdings
technisch die Annahme von Aufträgen am Betriebssitz und die schnelle Weiterleitung an
die einzelnen Fahrzeuge bzw. Fahrer noch während der Auftragserledigung oder der
Rückfahrt und somit ein taxiähnliches Verhalten. Das ist rechtlich nicht zu beanstanden,
denn in diesen Fällen darf der Mietwagenfahrer gleich im Anschluss seinen nächsten
Fahrauftrag ausführen, ohne vorher zum Betriebssitz zurückzukehren (§ 49 Abs. 4 S. 3
PBefG). Durch diesen Umstand erweist sich die Aufklärung von Verstößen als schwierig.
In der Regel führen Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Einstellung, wenn ein Vorwurf
nicht bewiesen werden kann und der Betroffene das Gegenteil behauptet. Daher ist z. B.
allein die Mitteilung, die häufig an das LABO ergeht, Fahrzeuge halten sich in der Nähe
oder auf dem Gelände des Flughafens Tegel auf, im Ergebnis nicht ausreichend, selbst
wenn offensichtlich ist, dass es sich dabei um Mietwagen handelt. Sobald ein (Folge- )
Auftrag vorhanden ist, kann in der Regel der Vorwurf des Bereithaltens nicht
aufrechterhalten werden.
Insofern bedarf es belegbarer Feststellungen. Oft sind die Möglichkeiten des LABO aber
bereits dadurch beschränkt, dass der Betriebssitz des Unternehmens nicht im Land Berlin
und daher nicht im Zuständigkeitsbereich des LABO liegt. Dies hat zur Folge, dass das
3
LABO nicht die Betriebsunterlagen einsehen kann, um sich ein Bild über die
Auftragsannahme, Abwicklung des Fahrauftrages und Einhaltung der Rückkehrpflicht
machen zu können. Derartige Maßnahmen können nur von der zuständigen
Genehmigungsbehörde ergriffen werden, die gem. § 54 i. V. m. § 54 a PBefG die
erforderlichen Befugnisse hat
Frage 5:
Wie viele angemeldete #Mietwagenunternehmen wurden seit 2014 im Land Berlin registriert? (bitte auflisten
nach Jahr und Flottengröße)
Antwort zu 5:
Zum jeweiligen Stichtag 31.12. können folgende Zahlen benannt werden:
Jahr Unternehmen Fahrzeuge
2014 319 1631
2015 329 1626
2016 353 1593
2017 392 1606
2018 530 2287
Frage 6:
Wie viele #Taxiunternehmen haben sich seit 2014 im Land Berlin abgemeldet? (bitte auflisten nach Jahr und
Flottengröße)
Antwort zu 6:
Hierüber wird keine explizite Statistik geführt. In den meisten Fällen wird von den
Unternehmern keine Betriebsaufgabe angezeigt, sondern nach Ablauf einer Genehmigung
lediglich kein erneuter Antrag gestellt. Diesen nicht erneut beantragten Genehmigungen
stehen wiederum zahlreiche Ersterteilungen gegenüber. Insofern können folgende Zahlen
zum jeweiligen Stichtag 31.12. benannt werden:
Jahr Unternehmen Fahrzeuge
2014 2990 7643
2015 3043 7907
2016 3201 8313
2017 3232 8010
2018 3253 8373
Berlin, den 05.02.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Taxi + Tarife: Zuschlag für EC- und Kreditkartenzahlung bei Taxifahrten wird abgeschafft, aus Senat

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Aus der Sitzung des Senats am 30. Oktober 2019:

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, die Änderung der Verordnung über #Beförderungsentgelte im Berliner #Taxenverkehr beschlossen und damit den Zuschlag für die Zahlung des Beförderungsentgelts mit EC- und Kreditkarten in Höhe von 1,50 € abgeschafft. Die neue Regelung tritt am 14. Tag nach der Veröffentlichung der Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

Die Erhebung von Zuschlägen für die kartengebundene bargeldlose Bezahlung ist nicht mehr zeitgemäß. Bargeldloses Zahlen sollte flächendeckend zuschlagsfrei möglich sein. Daher werden für die kartengebundene Zahlung im Berliner Taxenverkehr zukünftig keine zusätzlichen Entgelte mehr erhoben.

Mit der Änderung des #Taxen-Tarifs wird auch der neuen Regelung des § 270a BGB entsprochen, mit der die Vorgaben der Zweiten Zahlungsdienste-Richtlinie der EU umgesetzt wurden. Danach dürfen gegenüber Verbrauchern keine Zuschläge für die Nutzung einer Zahlungskarte verlangt werden.

Lediglich bei bargeldloser Zahlung mittels Gutscheinen (sog. Coupons) oder im Falle der nachträglichen (Sammel-)Abrechnung wird ein Zuschlag in Höhe von 1,50 € beibehalten, um den Mehraufwand zu berücksichtigen, der den #Taxi-Unternehmen bei der Abrechnung von Gutschein- und Rechnungsfahrten entsteht.

Folgen Sie den Social-Media-Kanälen des Regierenden Bürgermeisters auf Twitter, Facebook, Instagram und Youtube!
Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090

Taxi: Schlechte Bilanz Berlin hat zu viele Taxis – und zu wenig Fahrgäste – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/schlechte-bilanz-berlin-hat-zu-viele-taxis—und-zu-wenig-fahrgaeste-30421116?dmcid=nl_20180518_30421116

Die Zahl der #Taxen in Berlin steuert auf einen neuen Rekordwert zu. Ende März waren in dieser Stadt 8161 Taxen konzessioniert. Das hat die Senatsverkehrsverwaltung auf Anfrage der FDP-Fraktion mitgeteilt. „Wir haben zu viele Taxen, die Auslastung ist gering. Für eine Stadt wie Berlin wären 6000 bis 6500 Konzessionen angemessen“, sagte Detlev #Freutel, Vorsitzender des Taxi Verbands Berlin Brandenburg (#TVB).

In Hamburg würden Taxen im Durchschnitt für 2,1 bis 2,2 Touren pro Stunde gebucht. In Berlin stünden sie sich oft die Räder eckig, bis ein Fahrgast kommt: Hier gebe es im Schnitt nur 1,1 Touren pro Stunde.
Wachsende Konkurrenz

Zudem werde die Konkurrenz in der Stadt immer größer. „Wir haben es mit einer Schwemme von Limousinen zu tun“, klagte Freutel. Mietwagen mit Chauffeuren, die bei Anbietern wie Uber bequem per App gebucht werden können, bereiten der #Taxibranche Sorgen. Nach einer Gesetzesänderung müssen Mietwagenfahrer keine Ortskundeprüfung mehr ablegen. Das hat die Zugangsschwellen weiter gesenkt, so Freutel.

„Was die Zahl der #Taxikonzessionen anbelangt, bewegen wir uns jetzt im Bereich des Höchststandes“, sagte er. Im Jahr 2016 waren rund 8200 Konzessionen in Berlin vergeben. Es gab aber auch schon viel weniger Taxen in dieser Stadt. So waren es Ende 2004 weniger als 6500.
Zu wenig Taxi-Stellplätze am Ostkreuz

Kritik gab es daran, dass es am Ostkreuz nach dem Bau der Vorplätze nur wenig Platz für Taxen geben wird. Auf eine Anfrage der FDP teilte der Senat mit, dass die Planung für den nordöstlichen Bahnhofsvorplatz 16 und für den Süd-Ost-Platz 10 Stellplätze …

Taxi: Einführung des Inklusionstaxis wird vorbereitet, aus Senat

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Der Senat hat heute den von der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach vorgelegten Bericht an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zum Stand der Konzeptentwicklung und des Verfahrens beim #Inklusionstaxi beschlossen.

Senatorin Breitenbach: „Wir wollen in Berlin durch die Einführung von #barrierefreien und #multifunktionalen #Taxen, sogenannten #Inklusionstaxen, einen weiteren Schritt für mehr Barrierefreiheit im Stadtverkehr gehen. Selbstbestimmte Mobilität ist ein Menschenrecht und eine Voraussetzung für Inklusion, Partizipation und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Inklusionstaxen können Menschen mit und ohne Mobilitätseinschränkungen sowohl mit als auch ohne Rollstuhl sicher und komfortabel befördern. Durch Investitionshilfen des Landes Berlin wurden die Voraussetzungen für deren Einführung geschaffen.“

Im Haushaltsplan 2018/2019 wurden für Zuschüsse an Taxiunternehmen und für Schulungen von Fahrpersonal Mittel in Höhe von 1,5 Mio. € im Etat des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) eingestellt. Die gesamtstädtische Aufgabe „Einführung des Inklusionstaxis im Land Berlin“ war nach entsprechenden inhaltlichen Vorbereitungen in der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im Februar 2018 auf das LAGeSo übertragen worden.

Parallel dazu wurden Mittel für eine Dreiviertelstelle Entgeltgruppe E 12 (für Grundsatzangelegenheiten) und eine halbe Stelle E 10 (für Ausreichung der Zuschüsse) etatisiert. Das Aufgabengebiet Grundsatzangelegenheiten wurde im April bereits besetzt, sodass die dauerhafte Aufgabenerledigung im LAGeSo sichergestellt ist.

Mit der Ausgestaltung einer Förderrichtlinie wurde bereits begonnen, um eine an transparenten und verbindlichen Kriterien orientierte Zuschussgewährung sicherzustellen.
Alle bisherigen Maßnahmen sollen dazu dienen, die Einführung des Inklusionstaxis schnell zu ermöglichen und dabei frühzeitig alle zu beteiligenden Stellen und Einrichtungen einzubeziehen. Das gilt für die Senatsverwaltungen (Verkehr, Wirtschaft, Finanzen), die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung ebenso wie für die Taxi-Innung sowie für Sozialverbände und die Betroffenen selbst.

Der Abstimmungsprozess mit den am Verfahren beteiligten Behörden wird im Moment vorbereitet. Es wird angestrebt, zu Beginn des kommenden Jahres mit den ersten Inklusionstaxen an den Start gehen zu können.

Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Telefon: (030) 9028-1135

Taxi + Flughäfen: Taxigewerbe, aus Senat

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Frage 1
In der Koalitionsvereinbarung der drei regierenden Parteien für die Legislaturperiode 2016-2021 heißt es im
Abschnitt "#Taxiverkehr" auf Seite: "Bei der Anbindung des Flughafens #BER durch Taxis ist darauf zu achten,
dass für alle Fahrgäste ein transparenter und einheitlicher Fahrpreis gewährleistet wird. Berliner Taxis
müssen am BER Fahrgäste laden können. Was hat der Senat konkret unternommen, um das Ziel eines
einheitlichen Fahrpreises für Fahrten von Berlin zum derzeit im Betrieb befindlichen Flughafen #SFX und vom
Flughafen SFX nach Berlin zu erreichen und was ist das Ergebnis dieser Anstrengungen?
Frage 2
Was hat der Senat konkret unternommen, um zu erreichen, dass Berliner Taxis Fahrgäste am Flughafen
SFX laden zu können und wie weit ist der Senat bei diesem Bemühen gekommen?
Antwort zu 1 und 2:
Taxen dürfen grundsätzlich nur in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der
Unternehmer seinen Betriebssitz hat. Da der SXF – ebenso wie der künftige BER – im
Gebiet des Landkreises Dahme-Spreewald liegt, dürfen sich Berliner Taxen dort nur
bereithalten, soweit eine Vereinbarung mit dem Landkreis dies gestattet. Im gegenseitigen
Einvernehmen können auch einheitliche Beförderungsentgelte für Flughafenfahrten
vereinbart werden. Berlin hat allerdings gegenüber dem Landkreis keinen Anspruch auf
Abschluss einer Vereinbarung. In der Vergangenheit gab es wiederholt Vereinbarungen
mit dem Landkreis über ein Laderecht von Berliner Taxen am Flughafen SXF. Die zuletzt
geschlossene Vereinbarung vom 21.11.2008 hat der Landkreis zum 31.12.2012
gekündigt. Zum Abschluss einer neuen SXF-Vereinbarung für die Zeit bis zur Eröffnung
des BER ist der Landkreis offenbar nicht bereit. Ziel des Senats ist deshalb – entsprechend
der Koalitionsvereinbarung – der Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis über 
2
das Laderecht von Berliner #Taxen am BER einschließlich der Einigung über einen
einheitlichen Flughafentarif für Fahrten vom und zum BER. Dazu werden aktuell
Gespräche geführt.
Frage 3
Berliner #Taxifahrer beschweren sich darüber, dass in Berlin #Fiskaltaxameter eingeführt werden, während die
Einführung von Fiskaltaxametern im Landkreis LDS zeitlich deutlich hinterherhängt. Was hat der Senat
getan, um die Einführung der Fiskaltaxameter in Berlin und LDS auf einen einheitlichen Stand zu bringen
und so Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden?
Frage 4
Was hat der Senat getan, um zu erreichen, dass der Landkreis LDS Betriebsprüfungen bei Taxiunternehmen
durchführt, wie das auch in Berlin durch das LABO geschieht, um Wettbewerbsverzerrungen zu Ungunsten
von Berliner Taxis zu vermeiden?
Antwort zu 3 und 4:
Die Umsetzung des geltenden Rechts fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen TaxenGenehmigungsbehörde.
Über die Art und Weise des Vorgehens gegenüber den
Taxenunternehmern des Landkreises entscheidet daher allein die im Landkreis DahmeSpreewald
zuständige Behörde. Unabhängig davon steht die Berliner TaxenGenehmigungsbehörde
(LABO) aber mit der zuständigen Behörde des Landkreises im
Austausch zu grundsätzlichen Fragen der praktischen Überwachung des Taxigewerbes
und über mögliche Vorgehensweisen. Darüber hinaus wird im Rahmen der in der Antwort
zu den Fragen 1 und 2 genannten Verhandlungen mit dem Landkreis zum BER auch zu
klären sein, inwieweit es für ein interessengerechtes Zusammenwirken ggf. einer Einigung
zu Überwachungsfragen bedarf.
Frage 5
Hat der Senat Kenntnis davon, ob sich Taxiunternehmen, denen in Berlin die Genehmigung versagt oder
widerrufen wurde, im Landkreis LDS angesiedelt haben?
Frage 6
Falls ja, was hat der Senat unternommen, um dieses zu unterbinden und Wettbewerbsverzerrungen
zuungunsten von Berliner Taxibetrieben zu vermeiden?
Antwort zu 5 und 6:
Einem Taxiunternehmer ist es nicht verboten, einen Antrag bei einer anderen Behörde zu
stellen. Es ist dann Aufgabe dieser Behörde, im Rahmen der Antragsbearbeitung die
Genehmigungsvoraussetzungen zu prüfen. Für die Prüfung der Zuverlässigkeit des
Unternehmers werden u.a. Registerauskünfte herangezogen, in denen rechtskräftige
Versagungen und Widerrufe von Genehmigungen zur Ausübung von Personenverkehr
vermerkt sind. Das LABO erhält über Anträge, die Taxiunternehmer in einer anderen
Betriebssitzgemeinde stellen, ggf. im Rahmen eines Anhörverfahrens eine Information und
die Gelegenheit, sich zu äußern.
Frage 7
Hat der Senat Kenntnis davon, ob Personen, die in Berlin durch die Prüfung zur Erlangung des P-Scheins
oder bei der Ortskundeprüfung durchgefallen sind, in LDS als Taxifahrer tätig sind?
3
Frage 8
Falls ja, was hat der Senat unternommen, um dieses zu unterbinden und Wettbewerbsverzerrungen
zuungunsten von Berliner Taxibetrieben zu vermeiden?
Antwort zu 7 und 8:
Zuständig für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist die
Fahrerlaubnisbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Bewerber seinen Wohnsitz hat.
Beantragt eine in Berlin wohnhafte Person beim LABO eine FzF für das Pflichtfahrgebiet
des Landkreises Dahme-Spreewald, wird ihm diese bei Vorliegen der
Zulassungsvoraussetzungen des § 48 Abs. 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erteilt. Die
Erlaubnis wird auf Fahrten für in LDS zugelassene Taxibetriebe beschränkt, da der
Ortskenntnisnachweis nur für dieses Fahrgebiet erbracht ist. Erfolglose Versuche, die
Berliner Ortskundeprüfung zu bestehen, sind in solchen Fällen entscheidungsunerheblich,
da keine FzF für Berlin beantragt ist.
Frage 9
Welche Maßnahmen hat der Berliner Senat getroffen, um Wettbewerbsverzerrungen durch UBER zu
Ungunsten von Berliner Taxibetrieben zu vermeiden? Hierbei geht es um die Kontrolle der Abgabe von
Steuern und Sozialabgaben, Mindestlohn und mögliche Scheinselbständigkeit durch UBER-Mitarbeiter.
Antwort zu 9:
Die Berliner Behörden prüfen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit die Einhaltung der
Gesetze durch UBER gleichermaßen wie bei anderen Unternehmen. Im Übrigen obliegt
die Bekämpfung nahezu aller Erscheinungsformen von Schwarzarbeit und illegaler
Beschäftigung im gesamten Bundesgebiet und in allen Wirtschaftszweigen, mithin auch im
hiesigen Taxigewerbe, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der
Bundeszollverwaltung. In diesem Zusammenhang führt die FKS im Taxigewerbe, wie auch
in anderen Branchen, Prüfungen und Ermittlungen auf Grundlage des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) durch. Dabei wird auch geprüft, ob
Sozialabgaben ordnungsgemäß abgeführt werden oder ob Mindestlohnunterschreitungen
bzw. Fälle von sogenannter Scheinselbständigkeit vorliegen
Frage 10
Welches ist der Zwischenstand der Gespräche mit den "sehr vielen Beteiligten, um zu sehen, wie wir dort zu
einer fairen Lösung kommen", auf die sich die Senatorin Günther am 18.05.2017 im Berliner
Abgeordnetenhaus anläßlich die Frage eines Abgeordneten zur Thematik UberX bezogen hat? (S.
Plenarprotokoll 11. Sitzung am 18.05.2017, Seite 988). Bitte um Einbeziehung der Gespräche mit den
"Brandenburger Kollegen" in die Antwort. (Gleiches Plenarprotokoll, S. 988).
Antwort zu 10:
Es erfolgen laufend Abstimmungen der Senatsverwaltung und des LABO mit den im
Einzelfall jeweils beteiligten Stellen (Taxenverbände, Flughafengesellschaft, IHK, jeweils
zuständige Stellen des Landes Brandenburg etc.) mit dem Ziel, die Einhaltung der
Gesetze mit zielführenden Maßnahmen sicherzustellen. Angesichts der Vielfalt der
Themen, der Vielschichtigkeit vieler Themen, der unterschiedlichen Zuständigkeiten und
der laufenden Fortentwicklung ist ein pauschaler Zwischenstandsbericht nicht möglich.
4
Frage 11
Wie wird das Unternehmen Uber vom Senat eingestuft, als Verkehrsdienstleister oder anders? Falls es nicht
als Verkehrsdienstleister eingestuft wird, wie dann?
Antwort zu 11:
Uber arbeitet mit verschiedenen Konzepten, die rechtlich unterschiedlich zu bewerten
sind. Grundsätzlich muss die zuständige Genehmigungsbehörde im Rahmen der
Überwachung der Geschäftstätigkeiten von Unternehmen (nicht nur von Uber) die Frage
der Gesetzeskonformität nach den für die Personenbeförderung erlassenen Vorschriften in
jedem Einzelfall differenziert beurteilen. Bestimmte von Uber in Spanien praktizierte
Konzepte hat der EuGH kürzlich als Verkehrsdienstleistung im Sinne des Unionsrechts
eingestuft und deshalb auf die Regelungszuständigkeit der Mitgliedstaaten verwiesen.
Berlin, den 12.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz