Die #Bauarbeiten an der „#Verkehrslösung#Schöneweide“ gehen in eine weitere Bauphase. Am Mittwoch, den 08. November 2023 ist der #Sterndamm von 08:00 Uhr bis ca. 14:00 Uhr in beiden Richtungen zwischen #Michael-Brückner-Straße und #Südostallee für den Kfz-Verkehr #gesperrt. Im Anschluss ist die #Eisenbahnunterführung Sterndamm bis Mitte 2024 Richtung #Johannisthal für den Kfz-Verkehr gesperrt. Von der Südostallee kommend ist das Linksabbiegen in den Sterndamm Richtung B96a Michael-Brückner-Straße ebenfalls nicht möglich.
Umleitungen über die Rixdorfer Straße sind ausgeschildert.
Frage 1: Laut eines Planfeststellungsbeschlusses soll am südlichen Knotenpunktarm in der #Michael-Brückner-Straße eine sichere und bequeme, direkte, #ebenerdige und #barrierefreie#Querungsmöglichkeit geschaffen werden. Aus diesem Grund ist die #Sanierung des #Fußgängertunnels nicht mehr vorgesehen. Wurde vor diesem Hintergrund bereits geprüft, ob die #Fußgängerunterführung ggf. einer anderen Nutzung zugeführt werden kann? Welche alternativen Nutzungen werden bisher geprüft? Mit welchem Ergebnis? Antwort zu 1: Gemäß Planfeststellungsbeschluss für die „#Verkehrslösung #Schöneweide von #Schnellerstraße bis #Sterndamm / #Südostallee“ vom 26.08.2021 mit der neuen #Straßenbahnführung in Verlängerung der #Brückenstraße am Knotenpunkt mit der B 96 a wird beim Umbau der #Lichtzeichenanlage die bisher fehlende 4. Fußgängerfurt errichtet und barrierefrei hergestellt. Somit hat die Fußgängerunterquerung aus verkehrlicher Sicht keinerlei Funktion mehr. Es wurde die Nutzung als #Fahrradabstelleinrichtung geprüft, s. Antwort auf Frage 2. Frage 2: Wurde bereits die baulich-technische Eignung der Tunnelanlage für eine zukünftige Nutzung als Fahrradabstelleinrichtung untersucht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann soll dies erfolgen? Frage 3: Sind dahingehend mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick bereits Abstimmungsgespräche erfolgt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 2 Antwort zu 2 und 3: Ja, im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz prüfte die GB infraVelo GmbH, ob eine Nachnutzung des Fußgängertunnels Schöneweide als gesicherte Fahrradabstellanlage (Fahrradparkhaus) unter Berücksichtigung der gewinnbaren Fahrradabstellplätze und wirtschaftlicher Gesichtspunkte sinnvoll realisierbar wäre. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass aufgrund der Tunnelbreite und -höhe 128 Stellplätze errichtet werden könnten. Hingegen stünden beim ebenerdigen Verschließen der Tunnelzugänge beidseitig der Michael-Brückner-Straße allein im Bereich der vorhandenen Tunnelüberdachungen insgesamt rd. 350 Stellplätze zur Verfügung. Das Sicherheitsgefühl in der Fußgängerunterführung ist durch die schlechte Einsehbarkeit negativ beeinträchtigt. Eine notwendige Zugangssperre würde die Einsehbarkeit zusätzlich verschlechtern. Die dauerhafte Besetzung mit Servicepersonal rund um die Uhr ist aufgrund der geringen Kapazität wirtschaftlich nicht vertretbar. Ferner ist die Tiefenlage für die Nutzung als Fahrradparkhaus negativ zu bewerten. Fahrräder müssten über eine neu herzustellende Rampe geschoben werden, wobei aufgrund der erheblichen Längsneigung der Rampe die Nutzung von Lasten- und Spezialrädern nahezu ausgeschlossen wäre. Die vorhandenen Aufzüge stellen bedingt durch die geringen Abmessungen keine sinnvolle alternative Zuwegung dar. Das Bezirksamt hat zudem mitgeteilt, dass es weder über die fachlichen, die personellen und finanziellen Ressourcen verfügt, dieses Tunnelbauwerk zu unterhalten oder einer anderen Zweckbestimmung zuzuführen. Zudem ließe es sich nicht in die gemeinsam mit dem Senat und der Deutschen Bahn vorgesehenen Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen am Bahnhof Schöneweide integrieren und stellt schon in der heutigen Form ein großes städtebauliches Konfliktpotenzial dar. Frage 4: Welche rechtlichen Grundlagen müssten herangezogen werden, um eine Sondernutzung des Fußgängertunnels am Bahnhof Schöneweide zu ermöglichen? Frage 5: Wurde die unterirdische Verkehrsfläche der Anlage bereits entwidmet, um eine alternative Nutzung rechtssicher zu ermöglichen? Wenn nein, wann soll dies erfolgen? Frage 7: Welche Bemühungen gab es, für eine geänderte Nutzung einen Verantwortlichen Betreiber zu finden? Antwort zu 4, 5 und 7: Einschlägige Erfahrungen u.a. der Berliner Verkehrs-Betriebe (BVG) bei der Vermarktung unterirdischer Flächen haben gezeigt, dass an Flächen ohne eine direkte Anbindung an ein unterflächiges Verkehrsmittel und ausreichende Publikumsfrequentierung kein Interesse besteht. Seitens der Senatsverwaltung und des Bezirkes werden auf Grund der fehlenden verkehrlichen Funktionen, der nachteiligen städtebaulichen und denkmalschutzgerechten Integration in die Bahnhofs- und Vorplatzgestaltungen neben den bereits benannten Nachteilen für ein objektives und subjektives Sicherheitsgefühl sowie der Fragen von Sanierungs-, Instandhaltungs- und Betriebskosten sowie rechtlichen Unwägbarkeiten und Hürden für eine 3 private Nachnutzung durch Dritte diesbezüglich keine Anstrengungen bzw. Initiativen unternommen. Senatsverwaltung und Bezirk gehen daher einvernehmlich von einem Rückbau und einer Verfüllung des Fußgängertunnels als wirtschaftlich und stadtverträglich günstigste Lösung aus. Frage 6: Wurde für den Umbau bereits ein Bauantrag nach der Berliner Bauverordnung bei der bezirklichen Bauaufsichtsbehörde gestellt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 6: Nein, siehe Antwort zu Frage 2. Frage 8: Gibt es seitens der Senatsverwaltung Überlegungen, den zuständigen Bezirk, im Rahmen der bezirklichen Tourismusförderung, mit Mitteln zu unterstützen, den Tunnel als kulturelles und touristisches Aushängeschild unter dem Motto „Dit is Berlin!“ auszuweisen? Antwort zu 8: Aus den vorgenannten Gründe gibt es seitens des Senats keine Überlegungen zur Förderung, auch sieht der Senat keine Möglichkeiten einer Weisung gegenüber dem Bezirk. Diese wäre fachlich und wirtschaftlich nicht zu begründen, zumal die fachlich zuständigen Bereiche des Bezirkes eine solche Idee nicht in Betracht ziehen. Berlin, den 22.11.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage1: Wie ist der weitere geplante zeitliche Ablauf der Arbeiten an der Baustelle am #Sterndamm zwischen Michael-#Brückner-Straße und der #Südostallee? Antwort zu 1: Nach derzeitigem Kenntnisstand des Senats liegen der Verkehrslenkung Berlin (#VLB) und dem Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Anträge des Bauherrn (Deutsche Bahn-#DB AG) vor, die bis Ende 2016 #Verkehrseinschränkungen für diese Baustelle vorse-hen. Darüber hinausgehende Auskünfte zum geplanten zeitlichen Ablauf der Arbeiten könnte nur der Bauherr erteilen. Frage 2: Wie lange wird der Sterndamm in beide Fahrtrichtungen dauerhaft gesperrt bleiben? Frage 3: Gibt es Alternativen für eine weitere Voll-sperrung? Frage 5: Warum gibt es derzeit keinen aktuellen Ter-min für eine Aufhebung der Straßensperrung? Antwort zu 2, 3 und 5: Der Sterndamm wurde am 20.05.2014 um 14 Uhr in Fahrtrichtung Michael-Brück-ner-Straße einstreifig geöffnet. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin hat die Öffnung in diese Fahrtrich-tung baulich veranlasst und die Verkehrslenkung Berlin (VLB) um Unterstützung zu den verkehrslenkenden Maßnahmen gebeten. Dieses Vorgehen zeigt deutlich, dass die Behörden es nicht mehr hinnehmen, dass die DB AG wiederholt Fristen verstreichen lässt, ohne dass das Folgen hat. Über eine mögliche Öffnung für beide Fahrt-richtungen wird derzeit noch verhandelt. Die VLB und das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin haben die DB AG aufgefordert, eine unverzüglich stichhaltige Be-gründung zu liefern, falls eine Öffnung für beide Fahrt-richtungen nicht ermöglicht werden kann. Diese steht zurzeit noch aus. Frage 4: Warum wurde eine Öffnung der Straße für Dezember 2013, dann für Ende Februar 2014 und schließ-lich für Mitte März 2014 angekündigt? Antwort zu 4: In der Vorplanung wurde zwischen der DB AG, der VLB und dem Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin abgestimmt, dass der Sterndamm Ende 2013 wieder geöffnet wird. Zum Ende letzten Jahres teilte die DB AG mit, dass die Öffnung der Straße aus baulichen Zwängen nicht möglich sei. Eine hinreichende Begründung steht bis heute aus. Eine Ankündigung zur Öffnung der Straße ist zu kei-nem o.g. Zeitpunkt durch die VLB erfolgt. Woher diese Ankündigungen stammen, entzieht sich der Kenntnis des Senats. Frage 6: Wird die Verkehrslenkung Berlin einer weite-ren dauerhaften Sperrung der Straße zustimmen und wenn ja, warum? Antwort zu 6: Grundsätzlich ist es Ziel des Baustel-lenmanagements der VLB, Verkehrseinschränkungen weitestgehend zu vermeiden. Verkehrseinschränkungen sind jedoch dann nicht mehr vermeidbar, wenn das Bau-vorhaben ohne Inanspruchnahme des Straßenlandes nicht mit einem wirtschaftlich oder technisch vertretbaren Aufwand durchgeführt werden könnte. Da die DB AG bisher keine stichhaltige Begründung geliefert hat, wird die VLB nach dem derzeitigen Stand einer Vollsperrung nicht mehr zustimmen. Berlin, den 22. Mai 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2014)