www.berlin.de
Frage 1:
Wie gestaltet sich die Planung der temporären #Umleitung in #Malchow hinsichtlich der grundhaften
#Straßensanierung im Dorf Malchow? Bitte detaillierten Zeitplan angeben.
Frage 2.
Wer ist in die Planung der temporären Umleitung einbezogen und welche Verantwortlichkeiten ergeben sich
für das Bezirksamt Lichtenberg und die beteiligten Ämter?
Antwort zu 1 und 2:
Die Planungen der temporären Umleitung für die grundhafte #Erneuerung der #B2 in der
Dorflage Malchow und die vorlaufenden Arbeiten der Berliner #Wasserbetriebe wurden mit
den entsprechenden Ämtern und den jeweiligen Bezirksstadträten der Bezirke Pankow und
Lichtenberg abgestimmt und sind seit Langem abgeschlossen. Auf Grund anderweitiger
Baumaßnahmen der Berliner Wasserbetriebe im örtlichen Straßennetz konnten die
Baumaßnahmen bisher nicht initiiert werden. Mit der Erneuerung der #A114 bis
voraussichtlich 2023 ist nunmehr eine weitere Verschiebung der Maßnahme verbunden. Zur
Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit werden dem betreffenden Bezirk (Lichtenberg)
jedoch finanzielle Mittel für Maßnahmen der baulichen Unterhaltung zur Verfügung gestellt.
2
Frage 3:
Mit welchen konkreten verkehrlichen Auswirkungen rechnet der Senat im Dorf Malchow, nachdem im Oktober
2020 der Autobahnzubringer in Pankow gesperrt werden wird?
Frage 5:
Welche konkreten Umleitungsregelungen sind ab Oktober 2020, nachdem der Autobahnzubringer Pankow
gesperrt sein wird, für das Dorf Malchow geplant?
Antwort zu 3 und 5:
Es wird für die Beantwortung der Frage davon ausgegangen, dass mit dem
“Autobahnzubringer Pankow“ die A 114 gemeint ist. Diese wird im Rahmen der
Erneuerungsmaßnahme nicht gesperrt. Das Baugeschehen wird jeweils auf einer
Richtungsfahrbahn stattfinden. Somit steht für den Verkehr weiterhin jeweils eine Spur je
Richtung zur Verfügung. In den Tagesspitzenstunden wird es auf der A 114 infolgedessen
zu einer erhöhten #Stauanfälligkeit kommen. Der Verkehr wird sich großräumig sowie auch
kleinräumig umverteilen.
Eine großräumige Umverteilung wird sich über die westlich und östlich der A 114
befindlichen Hauptverkehrswege (A 111, B 96, B 96a, B 2, B 158) einstellen.
Eine kleinräumige Umverteilung wird auf dem westlich der A 114 gelegenen Straßenzug
Schönerlinder Straße – Hauptstraße – Berliner Straße – Pasewalker Straße erwartet. Dieser
Straßenzug wurde hinsichtlich seines baulichen Zustandes und der Möglichkeit von
kapazitätserhöhenden Maßnahmen untersucht und als markante Entlastungsstrecke
definiert. In Zusammenarbeit mit der Verkehrslenkungsbehörde und dem Straßen- und
Grünflächenamt Pankow wurden folgende Maßnahmen im Vorfeld sowie unmittelbar vor
Baubeginn definiert:
Ertüchtigung Hauptstraße (Fahrbahndeckensanierung):
Knotenpunktumbauten zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit (Ergänzung von
Abbiegespuren/Aufweitungen für den Einsatz von provisorischen Lichtsignalanlagen.
Unmittelbar vor Baubeginn auf der A 114 werden weitere Maßnahmen entlang der
Entlastungsstrecke umgesetzt:
Umprogrammierung von vorhandenen Lichtsignalanlagen an Knotenpunkten entlang der
Entlastungsstrecke sowie im Umfeld der A 114,
Errichtung von provisorischen Lichtsignalanlagen mit zugehörigen Markierungsarbeiten.
Diese vorgenannten Maßnahmen entlang der Entlastungsstrecke sowie im Umfeld der A
114 dienen der Erhöhung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit. Die Lichtsignalanlagen
werden während des Baugeschehens auf der A 114 in regelmäßigen Abständen kontrolliert
und optimiert.
Für die B 2 in der Ortslage Malchow sind keine Umleitungsregelungen vorgesehen.
3
Frage 4:
Wie gedenkt der Senat mit Blick auf die weitere Zunahme des Durchgangsverkehrs ein Verkehrschaos im Dorf
Malchow zu verhindern?
Antwort zu 4:
Neben der geplanten Erneuerungsmaßnahme wurde der Neubau einer Ortsumgehung im
Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans durch das Land Berlin
angemeldet und vom Bund bestätigt.
Berlin, den 27.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Gefällt mir:
Gefällt mir Wird geladen …