15.02.2024
Frage 1:
Auf welcher #Rechtsgrundlage und mit welcher #Begründung hat die zuständige Senatsverwaltung die #Sanierung des Tunnels #Schlangenbader Straße vor der Verabschiedung der dazu erforderlichen Haushaltsmittel beschlossen und per Pressemitteilung kommuniziert?
Antwort zu 1:
Die Maßnahme „#Technische #Erneuerung der #Überbauung Schlangenbader Straße (#ÜBS)“ war bereits im Doppelhaushalt 2022/2023 veranschlagt, so dass die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben waren.