Straßenverkehr: Berlin-Mitte: Gericht bestätigt Tempo 30 auf der Leipziger Straße, aus Senat

12.12.2023

https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1395534.php

Die auf der #Leipziger Straße in dem Abschnitt #Potsdamer Platz bis #Charlottenstraße angeordnete #Geschwindigkeitsbegrenzung auf #30 km/h ist #rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht heute entschieden.

Geklagt hatte ein Verkehrsteilnehmer, der eigenen Angaben zufolge die Leipziger Straße regelmäßig mit seinem Kfz befährt. Er ist der Ansicht, die Geschwindigkeitsbeschränkung sei nicht geeignet, die #Schadstoffbelastung in der Luft zu senken. Entgegen der Prognose des Berliner Senats in der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans von Juli 2019 sei der Grenzwert von 40 Mikrogramm #Stickstoffdioxid (#NO2) pro Kubikmeter in den letzten Jahren auf der Leipziger Straße unterschritten worden.

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Straßenverkehr: Pilotprojekt Tempo 30: Geringere Geschwindigkeit sorgt für bessere Luft, aus Senat

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1162545.php

Höchstgeschwindigkeit 30 km/h bleibt auf Versuchsstrecken dauerhaft angeordnet

Die finale Auswertung des Pilotversuchs mit Tempo-30-Anordnungen auf fünf Hauptstraßen zur #Luftverbesserung liegt jetzt vor: Die Untersuchungen aus dem Zeitraum der Jahre 2017 bis 2019 haben ergeben, dass sich auf vier von fünf Straßenabschnitten die #Stickstoffdioxid-Werte (NO2) aufgrund der geringeren #Geschwindigkeit teils sehr deutlich reduziert haben. Die Ergebnisse bestätigen insoweit Erkenntnisse aus mehreren früheren Untersuchungen – mit einer Ausnahme: Lediglich auf der Potsdamer Straße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg war aufgrund des schlechten Verkehrsflusses schon bei Tempo-50-Bedingungen kein emissionsreduzierender Effekt nach Einführung von Tempo 30 zu sehen.
Nach #Projektabschluss bleiben die #Geschwindigkeitsbegrenzungen an allen fünf Straßenabschnitten aus Gründen der Luftreinhaltung oder des Lärmschutzes ganztags bestehen. Für die Potsdamer Straße sind darüberhinausgehende Maßnahmen zur Vermeidung von Stop & Go-Verkehr empfehlenswert.

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Straßenverkehr: Grenzwerte für Luftschadstoffe wurden 2020 berlinweit eingehalten, aus Senat

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1138623.php

Starker #Rückgang bei #NO2 (#Stickstoffdioxid) und #PM10 (#Feinstaub). Jahresbericht 2020 des Berliner Luftgütemessnetzes bestätigt vorläufige Analysen

Die Belastung durch Stickstoffdioxid (NO2) und Partikel PM10 (Feinstaub) ist 2020 in Berlin erneut stark zurückgegangen. Für diese beiden Schadstoffe wurden die niedrigsten Immissionsbelastungen seit Beginn der Messungen im Berliner #Luftgütemessnetz festgestellt. Dies zeigt der Jahresbericht 2020, der heute veröffentlicht wurde – er bestätigt damit die vorläufigen Daten zur #Luftgüte, die im Mai dieses Jahres bereits zur Aufhebung einiger Durchfahrverbote geführt haben.

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Straßenverkehr: Stickoxid-Wert zu hoch Berliner Luft ist besonders schmutzig aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/stickoxid-wert-zu-hoch-berliner-luft-ist-besonders-schmutzig-32710486?dmcid=nl_20190617_32710486

Berlin – Die #Luftverschmutzung durch #Diesel-Abgase ist im vergangenen Jahr in 57 Städten höher als erlaubt gewesen. Der EU-Grenzwert für gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid (#NO2) wurde damit in acht Städten weniger überschritten als noch im Jahr zuvor, wie eine Auswertung des #Umweltbundesamtes (#UBA) zeigt. Im Mittel lagen die Jahresmittelwerte an verkehrsnahen Messstationen rund 1,5 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft unter denen des Jahres 2017.

Der Trend gehe in die richtige Richtung, aber die bisherigen Maßnahmen für saubere Luft reichten nicht aus, teilte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger am Montag mit. Nötig sei eine schnelle #Nachrüstung älterer Dieselautos mit wirksamen #Katalysatoren, um den EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel überall einzuhalten.

NO2 stammt zum großen Teil aus Diesel-Abgasen
Überhöhte NO2-Werte sind der Grund für #Fahrverbote für ältere Diesel in Stuttgart, Hamburg und Darmstadt. Andere Städte – etwa Berlin – könnten folgen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte die Einschränkungen vor Gericht erzwungen, es laufen noch Verfahren. NO2 in Städten stammt zu einem großen Teil aus Diesel-Abgasen. Die höchste Belastung im Jahr 2018 hatte …

Straßenverkehr: Tatsachengrundlagen NO2, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

An welchen exakten Standorten in Berlin wurden bzw. werden durch das Land Berlin #NO2-Werte mit welchen Geräten (Hersteller und Modellbezeichnung, ggf. Software und Version derselben) in den Jahren 2007 bis heute erhoben?

Antwort zu 1:

Das Berliner #Luftgütemessnetz (BLUME)betreibt derzeit 16 stationäre #Messcontainer und an insgesamt 29 Messstellen #Passivsammler, an denen Daten für #Stickstoffdioxid(NO2) erhoben werden (vgl. auch Antwort 1 zu 18/13941). Außerdem steht ein #Messbus zur Verfügung, der zurzeit im Rahmen des Modellversuches Tempo-30-Zone in der Leipziger Straße zur Messungvon Stickstoffdioxid zum Einsatz kommt.

Von den 16 Messcontainern zur Überwachung der Luftqualität gemäß der 39. BImSchV sind sechs verkehrsnah und jeweils fünf in innerstädtischen Wohngebieten und am Stadtrand platziert. Fast alle Messcontainer werden bereits seit mindestens 2007 am jetzigen Standort betrieben. Ein Container (Mariendorfer Damm 148, Tempelhof- Schöneberg) läuft erst seit 2008 im Routinebetrieb, eine weitere Messstation (Buch) musste im Jahr 2017 zu einem anderen – etwa 300 Meter westlich gelegenen – Standort umgesetzt werden. Alle anderen 14 Messcontainer werden durchgehend seit 2007 am gleichen Standort betrieben.

Der Messbus kam im Rahmen von verschiedenen Projekten seit 2007 an folgenden Standorten zur NO2-Messung zum Einsatz:

·     08/2007-12/2007        Leipziger Str. 20, 10117 Berlin

·     02/2009-06/2009        Glienicker Weg 102, 12489 Berlin

·     05/2014-09/2014        Nansenstr. 10, 12047 Berlin

  • 06/2016-12/2016        Invalidenstr./Am Nordbahnhof, 10115 Berlin
    • seit 12/2017              Leipziger Straße 20, 10117 Berlin

Außerhalb der genannten Zeiten wurde der Messbus für Testmessungen bzw. Parallel- messungen im Rahmen der Qualitätssicherung eingesetzt oder er stand wegen Wartungs- und Reparaturarbeiten bzw. Geräteumrüstung nicht für Messungen zur Verfügung.

Im Jahr 2007 waren folgende Messgerätetypen zur kontinuierlichen Bestimmung der Konzentration von Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2) im Berliner Luftgütemessnetz in den Messcontainern bzw. im Messbus im Einsatz:

  • Hersteller: Firma Advanced Pollution Instrumentation/ MLU; Gerätetyp MLU-M200A
    • Hersteller: Firma Horiba, Gerätetyp APNA350
    • Hersteller: Firma Horiba, Gerätetyp APNA360
    • Hersteller: Firma Horiba, Gerätetyp APNA370

Alle älteren Gerätetypen wurden seit 2007 sukzessive durch Geräte des Typs APNA370 der Firma Horiba ersetzt, so dass seit Juni 2013 nur noch Geräte diesen Typs eingesetzt werden. Standorte und Zeitpunkt des Typwechsels sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

BLUME-Standorte und eingesetzte Messgerätetypen für die Bestimmung von NO und NO2:

Verkehr

Gerätetyp am 01.01.2007*)

Gerätetypwechsel**)

Hardenbergplatz                             10623  Berlin                                                MLU-M200A                                                           07/2007: APNA360; 07/2012: APNA370

Schildhornstr. 76                             12163  Berlin                                                MLU-M200A                                                           06/2011: APNA370

Mariendorfer Damm 148                12107  Berlin    seit 2008                            APNA360

(01.01.2008)

05/2013: APNA370

Silbersteinstr. 1                                12051  Berlin                                                APNA360                                                           02/2012: APNA370

Frankfurter Allee 86b                      10247  Berlin                                                APNA360                                                           04/2012: APNA370

Karl-Marx-Straße 76                       12043  Berlin                                                APNA360                                                           06/2012: APNA370

Städtischer Hintergrund

Limburger/Amrumer Str.                 13353  Berlin                                                MLU-M200A                                                           08/2011: APNA370

Belziger Str. 52                                10823  Berlin                                                APNA350                                                           07/2007: APNA370

Nansenstr. 10                                  12047  Berlin                                                MLU-M200A                                                           09/2010: APNA370

Brückenstr. 6                                    10179  Berlin                                                MLU-M200A                                                           06/2011: APNA360; 03/2013: APNA370

Rheingoldstr./ Königswinterstr.     10318  Berlin                                                MLU-M200A                                                           01/2007: APNA370

Stadtrand

Schichauweg 58                             12307  Berlin                                                MLU-M200A                                                           01/2007: APNA370

Jagen 91 /Grunewald                     13465  Berlin                                                APNA360                                                           04/2013: APNA370

Wiltbergstr. 50                                  13125  Berlin    Containerstandort im Juli 2017 verlegt nach

APNA360

Hobrechtsfelder Chaussee 110-113

13125  Berlin    seit 27.07.2017                                             10/2012: APNA370

Müggelseedamm 308                     12587  Berlin                                                APNA360                                                           02/2011: APNA370

Jägersteig 1                                      13465  Berlin                                                MLU-M200A                                                           01/2010: APNA360; 01/2013: APNA370

Sondermessungen

Messbus, wechselnder Ort                                        siehe Text                          APNA360                                                                                        03/2013: APNA370

*) MC124: Gerätetyp am 01.01.2008; **) angegeben sind jeweils Monat/Jahr des Wechsels und der Gerätetyp, der ab diesem Zeitpunkt im Einsatz war

3

Spezielle Stickstoffdioxid-Passivsammler werden zurzeit im Routinebetrieb an 29 Stellen exponiert. Damit werden die zeitlich hoch aufgelösten Messungen des Container- messnetzes um Zweiwochenwerte für Standorte ergänzt, an denen ansonsten aus Platzgründen keine Messungen durchgeführt werden könnten. Die Aufnahme für die Passivsammler ist dabei so an Straßenlaternen befestigt, dass die freie Anströmbarkeit gesichert ist.

Insgesamt 6 Messpunkte befinden sich an Containern des BLUME-Messnetzes, um kontinuierlich den direkten Vergleich mit dem Referenzverfahren durchzuführen und damit auch die Qualität der Passivsammler-Daten zu sichern. Diese Standorte sind in der folgenden Tabelle kursiv gekennzeichnet.

Die Passivsammler-Messungen erfolgen in einem photometrischen Laborverfahren nach einer modifizierten Saltzman-Methode, das im BLUME-eigenen Labor durchgeführt wird. Der Passivsammler für Stickstoffdioxid beruht auf dem Prinzip der passiven Diffusion von Stickstoffdioxid-Molekülen an ein absorbierendes Medium. Nach einer Expositionszeit von zwei Wochen wird die Gesamtmenge an Stickstoffdioxid extrahiert und photometrisch bei einer Wellenlänge von 535 Nanometern bestimmt.

Straße PLZ Messung erst ab Messung nur bis einschließlich
Berliner Allee 118 13088    
Schildhornstr. 88 12163   2007
Beusselstr. 66 10553    
Potsdamer Str.102 10785    
Michael-Brückner-Str. 5 12439    
Karl-Marx-Str. 236 12055   2007
Spreestr. 2 12439   2014
Alt Friedrichsfelde 7a 10315    
Nansenstr. 10 12047    
Frankfurter Allee 86b 10247    
Schildhornstr. 76 12163    
Silbersteinstr. 1 12051    
Karl-Marx-Straße 76 12043    
Leipziger Str.32 10117    
Kantstr. 117 10627    
Hauptstr. 54 10827    
Spandauer Damm 103 14059    
Gitschiner Str. 97 10969   2007
Hermannstr. 120 12051    
Hobrechtsfelder       Chaussee      110- 113 13125    
Alt Moabit 63 10555    
Schloßstr.29 12163    
Tempelhofer Damm 148 12099    
Sonnenallee 68 12045    
Landsberger Allee 6-8 10249    
Frankfurter Allee 96 10247   2007
Schnellerstr. 20-21, Laterne 48 12439   2007
Herrmannplatz Laterne 21 12047    
Buschkrugallee 8; Laterne 3 12359    
Friedrichstr.172; Laterne 156 10117    
Straße PLZ Messung erst ab Messung nur bis einschließlich
Adlergestell (stadtauswärts)/ Köpenicker Str.   12489     2007
Badstr. 67 13357    
Mariendorfer Damm 62 12109   2007
Potsdamer Str. 3 10785   2007
Klosterstr. 12; Laterne 24 13581    
Zossener Str. 4 10961   2007
Glienicker Weg 110 12489 2008 2010
Eichborndamm 23-25 13403 2008  
Spandauer Damm 51 14059 2008 2010
Markgrafendamm 33 10245 2011  
Invalidenstraße 30 10115 2015  

Kursiv = Standorte an Messcontainern

Frage 2:

Aus welchen natürlichen und anthropogenen Quellen (bei mehreren Quellen bitte deren Anteil in Prozent angeben) stammt aktuell jeweils das an Berliner Messstationen gemessene Stickstoffdioxid?

Antwort zu 2:

Natürliche Quellen für Stickoxide sind Blitze bei Gewittern, mikrobielle Prozesse in Böden und natürlich durch Blitzschlag entstandene Waldbrände. Anthropogene Quellen für Stickoxide sind überwiegend Verbrennungsprozesse in Verbrennungsmotoren, Kraftwerken und Hausheizung. In geringem Maße stammen Stickoxide auch aus industriellen Prozessen wie die Salpetersäureherstellung sowie aus der Landwirtschaft durch die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln auf Böden und deren mikrobielle Umsetzung zu Stickoxiden.

Für die Stickstoffdioxidbelastung in Berlin wurden Verursacheranteile für die straßennahen Messstationen für das Jahr 2015 mit Hilfe von Ausbreitungsmodellen auf der Basis von Angaben zum Schadstoffausstoß berechnet. Die Ergebnisse sind in der Tabelle 1 zusammengestellt. Danach ist der Straßenverkehr die mit Abstand wichtigste Quelle. Er verursacht im Mittel 74 % der NO2-Belastung an Hauptverkehrsstraßen. Aus dem in der betrachteten Straße fahrenden Verkehr stammen im Mittel 48 % des NO2 (lokaler Kfz- Zusatzbeitrag), weitere 26 % kommen vom stadtweiten Straßenverkehr, dessen Emissionen sich über Berlin verteilen und den größten Anteil an der NO2-Belastung im städtischen Hintergrund haben. Quellen außerhalb Berlins tragen im Mittel nur 14 % zur NO2-Belastung an Berliner Hauptverkehrsstraßen bei.

Tabelle 1: Anteile der Verursacher der NO2-Belastung an verkehrsnahen Messstationen

    Mess- station       Standort lokaler Kfz- Zusatz- beitrag Kfz-Verkehr städt. Hintergrund   Flug- verkehr Haus- brand (GHD)   Industrie   Bau- stellen   Bio-gen   Off-road   Schienen- verkehr   Schiffs- verkehr Regionaler Hinter- grund
MC117 Schildhornstr. 76 56,7% 21,4% 0,3% 3,8% 1,1% 1,8% 0,1% 0,4% 0,1% 0,2% 14,0%
MC124 Mariendorfer Damm 148 53,9% 21,4% 0,3% 3,7% 1,4% 1,6% 0,1% 0,8% 0,1% 0,2% 16,5%
MC143 Silbersteinstr. 1 43,9% 28,5% 0,5% 4,5% 2,9% 1,9% 0,1% 1,3% 0,1% 0,4% 15,9%
MC174 Frankfurter Allee 86 b 42,9% 27,7% 0,6% 5,0% 3,1% 3,6% 0,1% 0,7% 0,6% 0,8% 14,9%
MS501 Berliner Allee 118 46,6% 26,0% 0,8% 3,8% 2,0% 4,2% 0,2% 0,5% 0,3% 0,6% 14,9%
MS504 Beusselstr. 66 54,4% 20,8% 0,7% 3,5% 2,3% 5,7% 0,1% 0,4% 0,3% 1,2% 10,6%
MS505 Potsdamer Str. 102 54,8% 23,9% 0,4% 3,6% 1,3% 3,3% 0,1% 0,6% 0,1% 0,7% 11,3%
MS507 Michael Brückner Str. 5 33,5% 30,9% 0,8% 4,1% 4,2% 3,5% 0,2% 0,9% 0,3% 0,6% 21,0%
MS514 Alt Friedrichsfelde 8a 51,1% 24,8% 0,6% 3,1% 2,5% 2,7% 0,1% 0,5% 0,8% 0,5% 13,3%
MS525 Leipziger Str. 32 65,6% 18,4% 0,3% 2,0% 1,2% 2,7% 0,1% 0,4% 0,1% 0,9% 8,4%
MS528 Kantstr. 117 40,5% 32,3% 0,4% 4,6% 2,0% 4,5% 0,1% 0,4% 0,3% 0,5% 14,3%
MS530 Hauptstr.54 50,6% 28,6% 0,2% 4,1% 1,3% 1,9% 0,1% 0,5% 0,1% 0,3% 12,3%
MS531 Spandauer Damm 103 50,2% 30,0% 0,5% 2,5% 1,8% 3,1% 0,1% 0,3% 0,3% 0,4% 10,8%
MS533 Hermannstr. 120 60,1% 19,4% 0,3% 3,2% 2,1% 1,3% 0,1% 0,8% 0,1% 0,3% 12,3%
MS537 Alt Moabit 63 55,8% 21,0% 0,6% 3,0% 2,1% 4,3% 0,1% 0,4% 0,2% 2,0% 10,6%
MS539 Schloßstr. 29 41,5% 31,8% 0,3% 4,6% 1,2% 2,1% 0,1% 0,6% 0,1% 0,3% 17,3%
MS542 Tempelhofer Damm 148 49,6% 26,1% 0,3% 4,1% 2,1% 1,7% 0,1% 0,7% 0,1% 0,3% 14,9%
MS545 Sonnenallee 68 49,8% 24,4% 0,4% 4,9% 2,1% 2,0% 0,1% 0,8% 0,1% 0,5% 14,8%
MS547 Landsberger Allee 6-8 41,3% 30,2% 0,7% 3,8% 2,1% 4,4% 0,1% 0,6% 0,3% 1,4% 15,0%
MS555 Hermannplatz, Laterne 21 56,5% 21,4% 0,4% 4,1% 1,7% 1,8% 0,1% 0,7% 0,1% 0,5% 12,7%
MS562 Friedrichstr. 172 27,1% 37,6% 0,7% 4,3% 2,6% 6,1% 0,1% 0,8% 0,3% 2,6% 17,8%
MS576 Spandau, Klosterstr. 12 62,3% 16,7% 0,5% 2,9% 1,9% 1,7% 0,2% 0,3% 0,3% 0,5% 12,7%
MS579 Eichborndamm 23-25 33,0% 29,1% 10,4% 4,7% 2,6% 2,9% 0,2% 0,7% 0,2% 0,5% 15,7%
MS581 Markgrafendamm 6 35,1% 32,9% 0,6% 4,1% 2,9% 3,4% 0,2% 0,9% 0,4% 1,5% 18,1%
  Mittelw. 48,2% 26,1% 0,9% 3,8% 2,1% 3,0% 0,1% 0,6% 0,2% 0,7% 14,2%
Min 27,1% 16,7% 0,2% 2,0% 1,1% 1,3% 0,1% 0,3% 0,1% 0,2% 8,4%
Max 65,6% 37,6% 10,4% 5,0% 4,2% 6,1% 0,2% 1,3% 0,8% 2,6% 21,0%

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Frage 3:

Welche durchschnittlichen NO2-Werte wurden in den Jahren 2005 bis heute jeweils jährlich in der Leipziger Straße in Mitte (bzw. der nächstgelegenen Station) gemessen?

Antwort zu 3:

Für den Probenahmepunkt in der Leipziger Straße 32 wurden mittels Passivsammlern seit 2005 folgende NO2-Jahresmittelwerte in Mikrogramm pro Kubikmeter bestimmt:

2005 67
2006 82
2007 80
2008 76
2009 79
2010 67
2011 77
2012 77
2013 79
2014 69
2015 73
2016 66
2017 63

Frage 4:

Ist dem Senat das Gutachten des Fraunhofer-Instituts für Verkehrs- und Infrastruktursysteme IVI zum Zielkonflikt zwischen Feinstaubminderung und Stickstoffdioxidreduzierung und den Auswirkungen von Tempo-30-Zonen auf Feinstaub- und NO2-Emissionen aus Oktober 2011 bekannt?

Antwort zu 4:

Das Gutachten ist dem Senat bekannt. Es wurde im Auftrag der IHK Ulm erstellt, um gegen die Umweltzone in Ulm zu argumentieren. Die Wirkung von Tempo 30 wird in dem Gutachten nicht behandelt. Der in dem Gutachten dargestellte Zielkonflikt zwischen der Reduzierung von motorbedingten Feinstaubpartikeln und Stickoxiden ist nur zutreffend für die Rohemissionen eines Dieselmotors. Durch den Einsatz von modernen Abgasnachbehandlungssystemen können heute technisch sowohl Partikel als auch Stickoxide gleichzeitig wirksam um über 90 % reduziert werden. Dies wird in dem Gutachten nicht berücksichtigt.

Frage 5:

Trifft es zu, dass das Berliner Verwaltungsgericht mit Urteil vom 09.10.2018 entschieden habe, es müssten an acht Berliner Straßen Fahrverbote eingeführt werden? Wie genau lautet der Tenor der Entscheidung?

Antwort zu 5: Ja.

Der Tenor der Entscheidung lautet:

„Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat.

Der Beklagte wird verurteilt, den Luftreinhalteplan für Berlin bis zum 31. März 2019 so fortzuschreiben, dass dieser – unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zur Notwendigkeit der Anordnung von streckenbezogenen Fahrverboten – die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Grenzwertes für NO2 i. H. v. 40 μg/Kubikmeter im Stadtgebiet Berlin enthält.

Die Gerichtskosten tragen der Kläger und der Beklagte je zur Hälfte, ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten jeweils selbst.

Die Berufung wird zugelassen.“

Frage 6:

Welcher  Teil  einer  verwaltungsgerichtlichen  Entscheidung  (Tenor,  Tatbestand,  Gründe)  erwächst  in Rechtskraft?

Antwort zu 6:

Die Bestandskraft eines Urteils erstreckt sich nicht nur auf den Tenor der Entscheidung, sondern auch auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe, soweit diese – wie hier – den Streitgegenstand und die Entscheidung des Gerichts hierüber bestimmen.

Berlin, den 13.12.2018 In Vertretung

Stefan Tidow Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Schadstoffe Berliner Senat bereitet Diesel-Fahrverbote vor, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/schadstoffe-berliner-senat-bereitet-diesel-fahrverbote-vor-31395286?dmcid=nl_20181005_31395286

Die Berliner Landesregierung bereitet sich auf mögliche #Fahrverbote für #Dieselautos vor. Das Verwaltungsgericht berät am Dienstag darüber, ob Diesel wegen der Luftbelastung nicht mehr überall in der Stadt fahren dürfen. „Diese Entscheidung bleibt abzuwarten“, teilte die #Senatsverkehrsverwaltung am Freitag mit.

Als „verantwortungsvolle Verwaltung“ prüfe sie aber, welche Auswirkungen Fahrverbote für umgebende Straßen hätten, welche Ausnahmeregeln getroffen werden müssten und welche Fahrzeuge betroffen wären, hieß es. Fahrverbote könnten „nur die letzte Option“ sein. Es könne aber sein, dass das Gericht sie auferlege.
Auch Straßen außerhalb des S-Bahn-Rings im Gespräch

Nach Informationen des RBB prüft die Verwaltung Verbote für 20 Straßen. Dazu gehören nach Angaben des Senders wichtige Verkehrsachsen wie die #Leipziger Straße, die #Hermannstraße, der #Spandauer Damm, der #Mariendorfer Damm und die #Sonnenallee. Auch Straßen außerhalb des S-Bahn-Rings seien im Gespräch. Die Senatsverkehrsverwaltung äußerte sich dazu zunächst nicht.

In Berlin werden an vielen Stellen die Grenzwerte für Stickoxide überschritten. Die Gase mit der chemischen Formel #NOx können unter anderem Atemwege und Augen reizen. Vor allem #Stickstoffdioxid (#NO2) ist gefährlich. Es kann die Lungenfunktion stören oder zu …

Straßenverkehr: Luftqualität und Kfz-Verkehr – Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub, Ozon und Stickstoffdioxid, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: An welchen #Messstellen im Berliner Stadtgebiet wurden an welchen Tagen des Jahres 2014 die #Grenzwerte für #Feinstaub (#PM10), #Stickstoffdioxid (#NO2) und #Ozon (#O3) überschritten? (Bitte nach Messstellen und Tagen aufschlüsseln.) Antwort zu 1: Hinweis: Die Angaben in den folgenden Tabellen sind noch vorläufig, da die Qualitätssicherung und Validierung der Daten für das 2014 noch nicht abgeschlossen ist. In den folgenden Tabellen stehen die Stationscodes für folgende Stationen: MC032 = Grunewald, MC077 = Buch, MC085 = Müggelsee, MC117 = Schildhornstraße, MC124 = Mariendorfer Damm, MC143 = Silbersteinstraße, MC174 = Frankfurter Allee, MC220 = Karl-Marx- Straße, MC010 = Wedding, 042 = Neukölln, MC171 = Mitte Der PM10-Grenzwert von 40 μg/m³ für das Jahresmittel wurde an allen Stationen eingehalten. Tabelle 1 zeigt die PM10-Messwerte für das Jahr 2014 für die Tage, an denen an mindestens einer der Stationen der Tagesgrenzwert von 50 μg/m³ überschritten wurde sowie in der letzten Zeile die Summe der Überschreitungstage im Jahr 2014 für jede Station. Zulässig sind bis zu 35 Überschreitungstage. Mehr als 35 Überschreitungstage traten an den Verkehrsstationen Schildhornstraße, Silbersteinstraße, Frankfurter Allee und Karl-Marx-Straße auf. … Der NO2-Grenzwert von 40 μg/m³ für das Jahresmittel wurde im Jahr 2014 an allen Verkehrsstationen (Schildhornstraße, Mariendorfer Damm, Silbersteinstraße, Frankfurter Allee,Karl-Marx-Straße und Hardenbergplatz) überschritten. Tabelle 2 zeigt die Tage, an denen der 1- Stundengrenzwert für NO2 von 200 μg/m³ überschritten wurde. Zulässig sind 18 Überschreitungen pro Jahr. Damit ist dieser Grenzwert an allen Stationen eingehalten. … Zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Ozon wurde kein Grenzwert festgelegt, sondern ein Zielwert. Dieser Zielwert wurde 2014 in Berlin eingehalten Frage 2: Wie hat sich die Feinstaub-, Ozon- und Stickstoffdioxidbelastung seit Beschluss des aktuellen Luftreinhalteplans im Jahr 2011 entwickelt? Antwort zu 2: Die Luftbelastung ist in der Tendenz sinkend, wird aber besonders bei Feinstaub stark von der Meteorologie geprägt. Die Grenzwerte für Feinstaub konnten in den Jahren 2012 und 2013 an allen Stationen eingehalten werden. In den Jahren 2011 und 2014 wurde der Tagesgrenzwert an mehreren Stationen nicht eingehalten, wobei im Jahr 2011 die maximale Anzahl an einer Station 54 Tagen und in 2014 48 Tage betrug. In 2011 wurde bereits an den Stadtrandstationen der Tagesgrenzwert an 25 bis 26 Tage, in 2014 an 13 bis 20 Tage überschritten, d.h. es gelangte bereits stark vorbelastete Luft nach Berlin. Hinzu kamen in beiden Jahren ungünstige Bedingungen für die Verdünnung von Luftschadstoffen durch häufigere Situationen mit geringer Windgeschwindigkeiten, wenig Turbulenz und niedriger Mischungsschichthöhen. Die Stickstoffdioxidbelastung ist gemittelt jeweils über alle Straßenstationen und. über die Stationen im städtischen Wohngebieten zwischen 2011 und 2014 um etwa 2 μg/m³ zurückgegangen (an Straßen im Mittel von 54 auf 52 μg/m³, in Wohngebieten von etwa 29 auf 27 μg/m³). Die Konzentration an den Stadtrandstationen liegt unverändert bei 14 μg/m³. Die Luftbelastung durch Stickstoffdioxid erreichte 2013 und 2014 an einigen Stationen die niedrigsten Werte seit Beginn der Messungen im Jahr 1987. Die Ozonbelastung stagnierte in allen Jahren auf einem gleichbleibenden Niveau, wobei der Zielwert eingehalten wird. Die Reduzierung der Ozon-Belastung ist nicht Aufgabe von lokalen Luftreinhalteplänen, da es sich bei diesem erst in der Atmosphäre aus anderen Stoffen gebildeten Schadstoff um ein großräumiges Problem handelt und lokale Maßnahmen kaum einen Einfluss haben. Daher ist der Bund zuständig für Maßnahmen zur Reduzierung von Ozon. Frage 3: Laut EU-Luftqualitätsrichtlinie müssen die Feinstaubgrenzwerte seit Juni 2011 und die Grenzwerte für Stickstoffdioxid ab 2015 verbindlich eingehalten werden. Welche Folgen für das Land Berlin haben weitere Überschreitungen der Luftqualitätsgrenzwerte über diese Fristen hinaus in rechtlicher, finanzieller und sonstiger Hinsicht? Antwort zu 3: Werden die Luftqualitätsgrenzwerte überschritten, kann die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Dies würde sich formal gegen die Bundesrepublik Deutschland richten. Ein Vertragsverletzungsverfahren startet mit einem vorgesetzlichen Verfahren, bei dem die Kommission weitergehende Informationen und Gründe für die Nichteinhaltung erfragt und die Abstellung von Verstößen gegen EU-Recht einfordert. Wird keine Einigung erzielt, kann die EU-Kommission gegen den Mitgliedsstaat vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Sollte es zu einer Verurteilung der Bundesrepublik Deutschlands wegen Nichteinhaltung von Grenzwerten kommen, würde der europäische Gerichtshof zunächst die Verletzung des EUVertrages durch Deutschland feststellen, verbunden mit der Auflage, die Vertragsverletzung so schnell wie möglich durch zusätzliche Maßnahmen abzustellen. Erst für den Fall, dass keine ausreichend ambitionierten Maßnahmen geplant und umgesetzt werden, kann es zu einem erneuten Verfahren kommen, an dessen Ende dann die Verhängung von Strafzahlungen stehen könnte, die die Bundesregierung an das Land Berlin als die für die Luftreinhalteplanung zuständige Verwaltungsebene weiterleiten könnte. Zur Höhe etwaiger Strafzahlungen ist keine Aussage möglich, da die Höhe solcher vom Europäischen Gerichtshof festzustellenden Zahlungen von den konkre- ten Umständen des Einzelfalls abhängen. Hinsichtlich der Nichteinhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte gibt es bislang keinen Präzedenzfall. Daneben können bei Grenzwertüberschreitungen Bürgerinnen und Bürger sowie Umweltverbände vor deutschen Verwaltungsgerichten auf Einhaltung der Grenzwerte klagen und zusätzliche Maßnahmen fordern. Die Abwägung, welche Maßnahmen ergriffen werden, liegt dabei weiterhin bei der für die Luftreinhaltplanung zuständigen Behörde. Werden (in Plänen nach Absatz 1 oder 2) Maßnahmen im Straßenverkehr erforderlich, sind diese im Einvernehmen mit den zuständigen Straßenbauund Straßenverkehrsbehörden festzulegen. Für das Land Berlin besteht bei Überschreitung von Luftqualitätsgrenzwerten die Verpflichtung zur Aufstellung und Fortschreibung eines Luftreinhalteplans sowie zur Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen. Dabei sind die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, Verursachergerechtigkeit und Wirksamkeit zu beachten. Frage 4: Welcher Anteil an der Gesamtbelastung durch Feinstaub, Ozon und Stickstoffdioxid ist auf den lokalen und den gesamtstädtischen Kfz-Verkehr zurückzuführen? Antwort zu 4: Der lokale und gesamtstädtische Verkehr trägt zu 76 % zur gesamten Stickstoffdioxidbelastung in verkehrsreichen Straßen bei. Der entsprechende Anteil an der Feinstaubbelastung liegt bei knapp 27%. Ozon ist kein direkter Bestandteil der Kfz-Abgase, sondern entsteht bei Sonneneinstrahlung durch komplexe chemische Reaktionen aus Stickoxiden und Kohlenwasserstoffen, die aus natürlichen Quellen, aus der Industrie, Verkehr, Kleingewerbe und Kraftwerken stammen. Der ganz überwiegende Teil des Ozons in Berlin stammt aus Quellen außerhalb der Stadt. Ozon wird durch die Kfz- Abgase in den Straßenschluchten abgebaut, bevor es sich am Stadtrand und außerhalb neu bildet. Eine quantitative Angabe des Anteils ist daher nur mit komplexen Modellsimulationen möglich, die für Berlin nicht vorliegen. Frage 5: Welche Maßnahmen zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs hat der Senat ergriffen, um luftverunreinigende Emissionen durch Kfz wirksam zu verringern? Antwort zu 5: Vor allem die folgenden bereits umgesetzten oder in Umsetzung befindlichen Maßnahmen des Stadtentwicklungsplans Verkehrs, auf den auch der Luftreinhalteplan verweist, dienen der angestrebten Reduktion des motorisierten Individualverkehrs:  Netzergänzungen und Taktverdichtungen bei SBahn, Straßenbahn und U-Bahn, Verbesserungen im Busnetz,  die barrierefreie Ausgestaltung des ÖPNV an Haltestellen, Bahnhöfen und in Fahrzeugen und wesentlicher Fußverkehrsverbindungen,  die verbesserte Informationsbereitstellung im ÖPNV,  die Förderung des Fußverkehrs (z. B. die Fortführung des Bauprogramms für Fußgängerüberwege),  die Verknüpfung des ÖPNV mit den anderen Verkehrsträgern des Umweltverbunds, vor allem mit dem Radverkehr, Ausbau Fahrradleihsystem,  Förderung des Radverkehrs (vgl. Radverkehrsstrategie mit konkretisiertem Handlungsprogramm),  die Erarbeitung einer Strategie „Parken“ (einschließlich Weiterentwicklung der Parkraumbewirtschaftung),  Stärkung des Carsharings Frage 6: Plant der Senat, bestehende Ausnahmeregelungen der Umweltzone beispielsweise für Straßenbaumaschinen, Fahrzeuge der Müllabfuhr, Polizei oder Post, für motorisierte Zweiräder oder Fahrzeuge, die für Stadtrundfahrten genutzt werden, zukünftig abzuschaffen oder einzuschränken? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 6: Eine weitere Abschaffung oder Einschränkung von Ausnahmeregelungen für die Umweltzone über die zum 1.1.2015 erfolgte weitgehende Einschränkung ist nicht geplant. Die Ausnahmen für Straßenbaumaschinen, Fahrzeuge der Müllabfuhr, Polizei, motorisierten Zweiräder oder Oldtimer mit HKennzeichen sind national durch die 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt und können nicht durch Berlin allein geändert werden. Für die Fahrzeuge der Post gibt es keine eigenen Ausnahmeregelungen. Die Reglungen für lokale Einzelausnahmen für die Umweltzone Berlin wurden zum 1.1.2015 weitgehend abgeschafft. Die Ausnahmeregelung für Fahrzeuge mit besonderer Geschäftsidee, z.B. für Trabi-Safaris, wurde nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit unter Einführung einer Stichtagregelung beibehalten, da hier kein Ersatz mit einem neueren Fahrzeug möglich ist. Dies bedeutet, dass es hier nur noch einen Bestandsschutz gibt, aber keine Einzelausnahmen für zusätzliche Fahrzeuge erteilt werden können. Frage 7: Sind angesichts der deutlichen Emissionsminderungen seit Einführung des Lkw-Durchfahrverbots in der Silbersteinstraße im Jahr 2005 weitere Durchfahrverbote geplant? Antwort zu 7: Es sind keine weiteren Lkw- Durchfahrverbote geplant. Für die Silbersteinstraße steht mit der Bundesautobahn (BAB) 100 eine geeignete Umfahrungsstrecke zur Verfügung. Diese Möglichkeit gibt es jedoch nicht für andere hochbelastete Straßen. Frage 8: Welche Schlussfolgerungen hat der Senat aus der Einführung von Tempo 30 auf der Schildhornstraße gezogen, die laut Luftreinhalteplan zu einer Verringerung der Belastungen durch Feinstaub (-30%), Stickoxide (- 18%) und Stickstoffdioxid (-15%) geführt hat? Frage 9: Wenn sich als „Maßnahme zur Reduzierung der Emission von Abrieb und Aufwirbelung“ und der daraus resultierenden Feinstaubbelastung „nur die Reduzierung der Fahrzeuggeschwindigkeit bewährt hat“ (siehe DS 17/12017) – warum soll es, wie zuletzt von Stadtentwicklungssenator Geisel (SPD) angekündigt (Tagesspiegel v. 06.01.2015), keine weiteren Ausweisungen von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen jenseits der Bereiche um Schulen oder Kindertagesstätten geben? Antwort zu 8. Und 9.: Der Senat hat aufgrund der zitierten Auswertungen in den Luftreinhalteplan 2011-17 die Maßnahme 2.12 aufgenommen, mit dem Ziel der „Einführung stadtverträglicher Geschwindigkeiten auf Hauptverkehrsstraßen in Abschnitten, in denen auch 2015 noch mit einer Überschreitung des NO2-Grenzwertes zu rechnen ist“. Da die positive Wirkung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aber nur dann eintritt, wenn ein stetiger Verkehrsfluss mit möglichst geringem Stauanteil gewährleistet werden kann und zudem die Belange des ÖPNV und die Leistungsfähigkeit des Hauptverkehrsstraßennetzes nicht beeinträchtigt werden dürfen, ist für die grundsätzlich in Frage kommenden Abschnitte eine Einzelfallprüfung notwendig, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung eine geeignete Maßnahme darstellt. Bei den zu untersuchenden Problemabschnitten handelt es sich um einzelne Straßenabschnitte des Hauptstraßennetzes, in denen neben der hohen NO2-Konzentration auch eine hohe Lärmbelastung sowie eine erhöhte Unfallgefahr gegeben ist. Wie im Tagesspiegel zitiert, ist eine Ausweisung „im großen Stil“ nicht geplant. Berlin, den 16. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Feb. 2015)