Bus: Chaos rund um die Abgabe von Buslinien an Subunternehmer: Hat der Senat die BVG endlich wieder im Griff?, aus Senat

21.10.2022

Frage 1:
Der Senat hat angekündigt, das Thema der #Buslinien im #Vorstand und #Aufsichtsrat der #BVG zu thematisieren
(Drucksache 19 / 11 565, Antwort zu 13). Ist dies schon geschehen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche
Inhalte und Ergebnisse gab es?
Antwort zu 1:
Die #nichteingehaltenen #Vorgaben des Verkehrsvertrages und des Nahverkehrsplans wurden in mehreren Schreiben der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität und Klimaschutz gegenüber dem Vorstand im Detail angesprochen, hinterfragt und auch in Regelterminen mündlich
besprochen. Dies betraf insbesondere

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Bus: Wann kommt die Ringbuslinie für den Kiez Frankfurter Allee Nord?, aus Senat

Frage 1:
Zu welchem Termin/Fahrplanwechsel wird die #Ringbuslinie zur #Verbesserung der #ÖPNV-Erschließung
des Wohngebietes Frankfurter Allee Nord in Alt-Lichtenberg realisiert?
Frage 2:
Wie wird sich die #Linienführung mit #Haltestellen sowie die Taktung zu Haupt- und Nebenverkehrszeiten an welchen Wochentagen darstellen?
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Antwort zu 1 und 2:
Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen gemeinsam beantwortet.
Die BVG AöR teilt hierzu mit:
„In Übereinkunft mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucherschutz und Klimaschutz ist eine neue Kiezlinie zwischen den Stationen S+U Lichtenberg / Siegfriedstraße und S+U Frankfurter Allee geplant, um die Gebietserschließung durch verringerte Entfernungen zur nächsten ÖPNV-Zugangshaltestelle zu erhöhen.
Ziel ist eine verbesserte Anbindung von Bebauungsgebieten (Lindenhof, Bornitzstraße und Ruschestraße) sowie dem vereinfachten, direkten Erreichen von Fahrtzielen der Nahversorgung (Einkaufsmöglichkeiten, Rathaus Lichtenberg, Agentur
für Arbeit, Ärztehaus Ruschestraße) und der verbesserten Anbindung an die
Schnellbahnlinien (U5, S-Bahnen in Lichtenberg und Frankfurter Allee). Konzipiert ist
eine Streckenführung durch die Kriemhildstraße, Gotlindestraße, Siegfriedstraße,
Bornitzstraße und Ruschestraße.“
Als Taktung ist zunächst eine 20-Minuten-Bedienung in der Haupt- und Nebenverkehrszeit vorgesehen.
Die Realisierung dieser neuen Linie ist abhängig von der Schaffung infrastruktureller
Anpassungen. Die BVG benennt hierfür den Neubau barrierefreier Haltestellen und
die verkehrsorganisatorische Umgestaltung von Straßenteilabschnitten, um die Befahrbarkeit sicher zu stellen. Nach derzeitigem Stand kann daher mit der Inbetriebnahme vermutlich nicht vor dem Fahrplanwechsel im Dezember 2023 gerechnet
werden.
Frage 3:
Welche #Fahrzeuge welchen Fabrikats mit welchen Eigenschaften (z.B. Kneeling-Funktion etc.) sollen
eingesetzt werden?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Nachfrage entsprechend ist ein Einsatz von barrierefreien #12-Meter-Standardbussen vorgesehen. Die #Kneeling-Funktion ist bei jedem Halt an einer Bus-Haltestelle durch die Busse der BVG sichergestellt. Gemäß der #Dekarbonisierungs-Strategie ist eine Umstellung der #BVG-Busflotte auf #Elektrobusse bis 2030 festgelegt, sodass auch mittelfristig auf dieser neuen Buslinie ein Einsatz von Elektrobussen vorgesehen ist.“
Die einzusetzenden Busse haben die einschlägigen Vorgaben des Verkehrsvertrags
zwischen dem Land Berlin und der BVG sowie die diesbezüglichen Anforderungen
des Nahverkehrsplans des Landes Berlins zu erfüllen.
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Frage 4:
Durch welche Maßnahmen wird die BVG das neue Angebot bewerben?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Wie zu Fahrplanwechsel-Terminen üblich, werden ausführliche Kundeninformationen zu Änderungen im Liniennetz und bei Fahrplänen kommuniziert.“
Frage 5:
Mit wie vielen Fahrgästen wird zu welchen Verkehrszeiten aktuell gerechnet?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Fahrgastzahlen werden auf ein tägliches Fahrgastaufkommen im unteren vierstelligen Bereich prognostiziert. Wichtig zu betonen ist jedoch, dass diese Linie nicht
nur der lokalen Naherschließung dient, sondern auch zu weiteren Fahrgästen im
dann besser erreichbaren gesamten ÖPNV-Verkehrsnetz führen wird.“
Frage 6:
Welche ggf. erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen (z.B. Fußgängerüberwege, Lichtsignalanlagen, Gehwegvorsteckungen etc.) sind an jeweils welchen Stellen zu welchen Kosten geplant?
Antwort zu 6:
Im Zusammenhang mit dem noch ausstehenden Liniengenehmigungsverfahren
obliegt es dem Straßenbaulastträger, gegebenenfalls notwendige ergänzende
Maßnahmen in eigener Zuständigkeit festzulegen.
Berlin, den 26.03.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de