Radverkehr: Rutsch- und Unfallgefahr auf grünen Radwegen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie beurteilt der Senat die Rutsch- und #Unfallgefahr von #grünen #Radwegen?
Antwort zu 1:
Die #Rutschgefahr wird anhand von regelmäßigen Messungen durch ein #Baustoffprüflabor
beurteilt. Die Messungen werden über den #Griffigkeitskennwert (#SRT-Wert) bei jeder grünen
Radverkehrsanlage jeweils vor Umsetzung, im Neuzustand, im Gebrauchszustand und
2
erneut vor Ablauf der Gewährleistungsfrist des mit der Umsetzung beauftragten
Unternehmers (drei Jahre) durchgeführt.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt hierzu mit:
„Dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg sind keine Unfälle und Beschwerden bekannt,
die von grünen Radstreifen herrühren.“
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
„Der Flächenbelag muss grundsätzlich einen SRT-Wert von ≥ 60 SRT-Einheiten (im
Neuzustand – nach Fertigstellung) und ≥ 55 SRT-Einheiten (im Gebrauchtzustand)
aufweisen. Damit sind die notwendigen Anforderungen an die Sicherheit erfüllt.“
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Bei Einhaltung der Vorgaben für die Mindestgriffigkeit besteht keine Rutsch- und
Unfallgefahr auf grünen Radwegen.“
Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
„Farbbeschichtungen sollten grundsätzlich, wie bei den bisher schon jahrelang
ausgeführten Rotbeschichtungen in Kreuzungsbereichen, gemäß den
Ausführungsvorschriften (AV) zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege
beurteilt werden. Die Anfangsgriffigkeit von Belägen auf Radwegen muss mindestens 60
SRT-Einheiten betragen. Im Bezirk Mitte ist bisher nur in einer Straße die Grünbeschichtung
innerhalb von einer Protected Bikelane durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz (SenUVK) ausgeführt worden. Diese ist seit Juni 2019 in Betrieb.
Kontrollmessungen nach der Verkehrsfreigabe wurden hier noch nicht durchgeführt.
Abzuwarten sind zu diesem Thema auch insbesondere die Erfahrungen der GB infraVelo
GmbH, welche in dem gültigen Leistungsverzeichnis für die Ausführung der
Grünbeschichtungen eine Mindestgriffigkeit im Neuzustand von min. 60 und im
Gebrauchszustand von min. 55 SRT- Einheiten fordern. Diese Baumaßnahmen laufen im
Bezirk Mitte erst an.“
Frage 2:
Inwiefern waren dem Senat eventuelle Gefahren des Belages bereits vor dem Auftragen der grünen Radwege
bekannt und weshalb wurde sich ggf. trotzdem für diesen Belag entschieden?
Antwort zu 2:
Es sind keine Gefahren des Belages bekannt. Alle bisher applizierten Materialien werden
üblicherweise im Straßenverkehr verwendet und entsprechen definierten Anforderungen.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt hierzu mit:
„Dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg waren und sind keine Gefahren bekannt.“
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Beschichtung von Versuchsabschnitten bestehender Radverkehrsanlagen erfolgte auf
der Grundlage einer Erschließungsvereinbarung zwischen der GB infraVelo GmbH und dem
Land Berlin, vertreten durch das betroffene Bezirksamt.
Die Vorgaben zur Einhaltung der Mindestgriffigkeit von ≥ 60 SRT-Einheiten im Neuzustand
bzw. von ≥ 55 SRT-Einheiten im Gebrauchszustand wurden Vertragsbestandteil.“
3
Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
„Das Straßen- und Grünflächenamt Mitte (SGA) hat hierzu noch keine Erfahrungswerte, da
es bisher noch keine eigenen Grünbeschichtungen ausgeführt hat (siehe Antwort zu 1).“
Frage 3:
Welche Maßnahmen plant der Senat, um seiner Verkehrssicherungspflicht auch auf grünen Radwegen
nachzukommen?
Antwort zu 3:
Siehe hierzu Antwort zu Frage 1.
Nach der Abnahme der Markierungsarbeiten wird die Verkehrssicherungspflicht wieder
vollständig an die Baulastträger (Bezirke) übergeben.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt hierzu mit:
„Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg plant keine eigenen Maßnahmen.“
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die GB infraVelo GmbH übernimmt die Gewähr, dass ihre Leistungen zum Zeitpunkt der
Abnahme durch das Land Berlin die vertraglich vereinbarten Eigenschaften haben und den
anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Die GB infraVelo GmbH wird die aufgebrachten Beschichtungen in regelmäßigen
Abständen auf Einhaltung der Griffigkeitswerte überprüfen. Beim Feststellen von einer
Unterschreitung der genannten Mindestwerte gilt dies als Mangel und die GB infraVelo
GmbH wird unverzüglich geeignete Maßnahmen einleiten.“
Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
„Die Forderungen zum Rutschwiderstand werden dann bei zukünftigen
Vertragsabschlüssen vertraglich geregelt werden (siehe Antwort zu 1).“
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt zu den Fragen 2 und 3 mit:
„Der Bezirk Treptow-Köpenick hat bisher keine negativen Erfahrungen oder
Unfallgeschehnisse, die darauf hindeuten, dass „Grüneinfärbungen“ mit unterschiedlichen
Beschichtungsarten (Epoxid-Harze, Farben) nicht verkehrssicher sind.“
Frage 4:
Liegen dem Senat bereits Schadensersatzforderungen vor?
a) Wenn ja, auf welche Höhe belaufen diese sich?
b) Wenn nein, rechnet der Senat künftig mit Schadensersatzforderungen?
Antwort zu 4:
Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der GB infraVelo GmbH
liegen keine Schadensersatzforderungen vor.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt hierzu mit:
„Dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg liegen keine Schadenersatzforderungen vor.“
4
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
„Dem Bezirk Treptow-Köpenick liegen keine diesbezüglichen Schadenersatzforderungen
vor. Es wird auch nicht mit solchen gerechnet.“
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Dem SGA Pankow sind keine Schadensersatzforderungen bekannt.“
Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
„Bisher sind dem SGA Mitte keine Schadensfälle auf Radwegen mit Grünmarkierungen
bekannt.
Da innerhalb der letzten zehn Monate seit Inbetriebnahme des ersten grün beschichteten
Radwegs in Mitte und insbesondere über die Wintermonate keine Schadensfälle bekannt
wurden, steht nicht zu vermuten, dass sich dies kurzfristig über die Sommermonate ändert.
Dafür spricht auch, dass es in der Vergangenheit nicht zu einer Häufung von
Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit den schon langjährig in Betrieb
befindlichen Rotbeschichtungen in Kreuzungsbereichen gekommen ist.“
Frage 5:
Inwiefern müssen die grünen Radwege im Interesse der Verkehrssicherheit nach Einschätzung des Senats
sofort gesperrt werden?
Antwort zu 5:
Es liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, die eine Sperrung farblich beschichteter
Radverkehrsanlagen erforderlich machen.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt hierzu mit:
„Bisher müssen in Friedrichshain-Kreuzberg keine grünen Radstreifen gesperrt werden.“
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Dem SGA Pankow sind keine Mängel an Grünbeschichtungen, die eine sofortige Sperrung
grüner Radwege erfordern, bekannt.“
Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
„Hierfür liegen dem SGA Mitte bisher keine Anhaltspunkte vor.“
Frage 6:
Wann werden die Sperrungen ggf. erfolgen bzw. weshalb plant der Senat keine Sperrungen der grünen
Radwege?
Antwort zu 6:
Da keine Erkenntnisse vorliegen, die eine Sperrung farblicher beschichteter
Radverkehrsanlagen erforderlich machen, sind keine Sperrungen geplant.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt hierzu mit:
„Bisher sind in Friedrichshain-Kreuzberg keine Sperrungen geplant.“
5
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Sofern die regelmäßigen Überprüfungen der Einhaltung der Anforderungen an die
Grünbeschichtung Mängel ergeben, die die Sperrung von Radwegen erfordern, werden die
entsprechenden Maßnahmen veranlasst.“
Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
„Bisher liegen dem SGA Mitte weder entsprechende Schadensersatzforderungen noch
Kenntnisse über eine Unfallhäufung bzw. unzureichende Griffigkeitswerte vor. Insofern
verfügt es über keine Anhaltspunkte, die eine Absperrung erforderlich machen würden.“
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt zu den Fragen 5 und 6 mit:
„Eine Sperrung von beschichteten Radwegen in Treptow-Köpenick wird gegenwärtig nicht
für erforderlich gehalten.“
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf beantwortet die Fragen 1 bis 6 wie folgt:
„Mit der halbjährlichen Messung der Griffigkeit der Grünbeschichtungen in SteglitzZehlendorf ist die GB infraVelo GmbH beauftragt. Bei Unterschreiten der Grenzwerte sind
von der GB infraVelo GmbH geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Schadenersatzforderungen aufgrund fehlender Griffigkeit der Beschichtungen sind dem
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf nicht bekannt.“
Das Bezirksamt Neukölln beantwortet die Fragen 1 bis 6 wie folgt:
„In Neukölln wurden bis dato keine Unfälle auf grün markierten Radfahrstreifen registriert.
Es wurden bislang auch keine Schadensersatzansprüche in diesem Zusammenhang
gestellt. Die Grünbeschichtungen in Neukölln wurden auf Grundlage einer MaßnahmenVereinbarung von der infraVelo GmbH hergestellt. Die infraVelo GmbH hat dem Straßenund Grünflächenamt hierzu folgendes mitgeteilt:
Die SRT-Werte werden auf jeder Strecke vor der Umsetzung, im Neuzustand, im
Gebrauchszustand und vor Ablauf der Gewährleistung geprüft. Im Bezirk Neukölln werden
diese zum jetzigen Zeitpunkt alle eingehalten.“
Berlin, den 16.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz