www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer ist derzeit und seit wann #Eigentümer der #Bahnflächen an der #Greifswalder Straße im Bezirk Pan-kow, die sich auf den nachfolgend aufgeführten Flurstü-cken befinden: – Flur 216: Flurstücke 116 bis 124, 128 bis 135; – Flur 217: Flurstücke 223 bis 241; – Flur 317: Flurstücke 177 bis 186, 188 bis 191? Antwort zu 1: Nachfolgende Grundstücke waren zu keiner Zeit Bahnflächen an der Greifswalder Straße und werden bei der Beantwortung nicht berücksichtigt: Flur 216, Flurstück 122 (nördlich von Flurstück 123) Flurstück 123 (Straßenfläche „Storkower Straße“). Nachfolgende Grundstücke sind sogenannte „histori-sche Flurstücke“ und nicht mehr existent. Sie werden bei der Beantwortung nicht berücksichtigt: Flur 216, Flurstück 117 und 119. Für die verbleibenden Grundstücke ergeben sich nach-folgende Eigentumsverhältnisse gemäß Liegenschaftska-taster-Auskunft (LIKA-Auskunft). Der Zeitpunkt des Eigentumüberganges konnte nur für die Flächen gemäß Buchstabe d) ermittelt werden. a) Flur 216, Flurstück 116 Eigentümer/Berechtigte: privat b) Flur 216, Flurstück 118 Eigentümer/Berechtigte: 1. privat 2. DB Mobility Logistics AG c) Flur 216, Flurstück 120 Eigentümer/Berechtigte: Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG d) Flur 216, Flurstück 121 und 124 Eigentümer/Berechtigte: privat, seit Oktober 2009 e) alle verbleibenden Grundstücke: Flur 216, Flurstücke128 bis 135, Flur 217, Flurstücke 223 bis 241 sowie Flur 317, Flurstücke 177 bis 186, 188 bis 191 Eigentümer/Berechtigte: privat Frage 2: Welchen eisenbahnrechtlichen und planungs-rechtlichen Status wiesen die o.g. Flächen zum Zeitpunkt des Verkaufs auf und wie ist der Status aktuell? Frage 3: Wann erfolgte ggf. die Entwidmung bzw. Freistellung von Eisenbahnzwecken, wann und durch wen sind die entsprechenden Anträge gestellt worden und welche Berliner Stellen waren in die Prüfung einbezogen, welche Stellungnahmen haben sie abgegeben und durch wen sind die Anträge wie beschieden worden? Antwort zu 2 und 3: Flächen zu Buchstabe a), b) und c): Die Flächen sind durch Grundstücksteilung einer plan-festgestellten Eisenbahnverkehrsfläche entstanden. Dem Land Berlin liegen keine Erkenntnisse vor, dass diese Flächen durch Entwidmung bzw. durch Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 Allgemeines Eisen-bahngesetz (AEG) aus der eisenbahnrechtlichen Fachpla-nungshoheit entlassen wurden. Aktueller Status: Planfestgestellte Eisenbahnverkehrs-flächen Flächen zu Buchstabe d): Die Flächen wurden als planfestgestellte Eisenbahn-verkehrsflächen an den neuen Eigentümer (seit Okt. 2009) verkauft. Das Unternehmen betreibt die auf den Flächen befindlichen Bahnanlagen als nichtöffentliche Eisen-bahninfrastruktur (Anschlussbahn) unter der Aufsicht der Landeseisenbahnbehörde Berlin (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abt. VII). Aktueller Status: #Planfestgestellte #Eisenbahnverkehrs-flächen Flächen zu Buchstabe e): Die Flächen wurden als planfestgestellte Eisenbahn-verkehrsflächen an den neuen Eigentümer verkauft. Für nachfolgende Flächen bzw. Teilflächen wurde der Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG von der DB Netz AG, vertreten durch die DB Services Immobilien GmbH, mit Schreiben vom 14.01.2011 gestellt. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat mit Schreiben 511pf/130/352 vom 22.06.2011 die Frei-stellung beschieden. Die freigestellte Fläche entspricht nach Vermessung und Grundstücksteilung nachfolgende Flächen: Flur 216, Flurstück 131 (teilw.), 133 (teilw.), 135 (teilw.), Flur 217, Flurstück 239 (teilw.), 241 (teilw.), Flur 317, Flurstück 177 (teilw.), 186 und 188 (teilw.), Gesamtgröße ca. 13.886 m². Das zuständige Bezirksamt teilt hierzu mit: „Die aus der Planfeststellung entlassenen Flächen sind planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu bewerten.“ Grundsätzlich sind in einem Freistellungsverfahren nach § 23 AEG die nach § 1 Abs. 2 des Regionalisie-rungsgesetzes bestimmte Stellen, die zuständigen Träger der Landesplanung und der Regionalplanung sowie die betroffenen Gemeinden (hier: Bezirke) zur Stellungnahme aufzufordern. Für dieses Freistellungsverfahren sind dem Senat keine Einwände von seinen Dienststellen bekannt. Für nachfolgende Flächen bzw. Teilflächen hat das EBA auf Antrag der DB Netz AG, gemäß § 23 Abs. 2 AEG, am 27.05.2014 im Bundesanzeiger durch öffentli-che Bekanntmachung zur Stellungnahme aufgefordert: Flur 216, Flurstücke 128, 130, 131 (teilw.), 133 (teilw.) Flur 217, Flurstücke 223, 229, 232, 234, 235, 238, 239 (teilw.), 241 Flur 317, Flurstücke 177 (teilw.), 178, 180, 182, 183, 184, 188 (teilw.) und 189. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt hat hierzu sinngemäß wie folgt Stellung genommen: – Seitens der Stadt- und Freiraumplanung bestehen keine Bedenken. – Aus verkehrsplanerischer Sicht bestehen keine Be-denken. – Aus kreuzungsrechtlicher Sicht sowie seitens des Straßenbaulastträgers bestehen im Bereich der Straßenüberführung „Prenzlauer Allee Brücke“ Bedenken gegen die beantragte Freistellung. Das Freistellungsverfahren ist derzeit nicht abge-schlossen, ein Freistellungsbescheid liegt nicht vor. Aktueller Status: Planfestgestellte Eisenbahnverkehrsflä-chen. Nachfolgende Flächen werden weiterhin als planfest-gestellte Eisenbahnverkehrsflächen, z. B. für bahnbe-triebsnotwendige Kabeltrassen und Zufahrt für die DB AG zu den Bahnanlagen benötigt: Flur 216, Flurstücke 129, 132, 134, Flur 217, Flurstücke 224, 225, 226, 227, 228, 230, 231, 233, 236, 237, 240, Flur 317, Flurstücke 179, 181, 185, 190 und 191. Aktueller Status: Planfestgestellte Eisenbahnverkehrs-flächen. Frage 4: Zu welchem Zeitpunkt und auf welcher Rechtsgrundlage bestand ein kommunales Vorkaufsrecht und wie ist der zuständige Bezirk damit umgegangen, z.B. durch Verzicht und Erteilung eines Negativattestes? Antwort zu 4: Das zuständige Bezirksamt teilt hierzu mit: „Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme des Vor-kaufsrechtes durch das Land Berlin beim Kauf von Grundstücken auf Grundlage des Baugesetzbuches sind die §§ 24 und 25. Nur bezüglich dieser Vorkaufsrechte erfolgt eine Prüfung durch das Bezirksamt Pankow, Stadtentwicklungsamt. Nach dieser Rechtsgrundlage bestanden und bestehen keine Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme von Grundstücken im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofes Greifswalder Straße durch das Land Berlin.“ Berlin, den 26. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2014)
Schlagwort: Greifswalder
S-Bahn + Straßenbahn + barrierefrei: Umsetzungsstand der Verkehrsberuhigung und Verbesserung der Umsteigesituation an der Ringbahn / Tramstation Greifswalder Straße, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass die #Umsteigesituation an der #Kreuzung #Greifswalder Straße / #Grellstr. / #Storkower Str. nicht nur grundsätzlich gefährlich, sondern insbesondere für Menschen mit körperlichen #Einschränkungen nicht #barrierefrei gestaltet ist? Frage 2: Welche Konsequenzen leitet der Senat aus diesem Wissen ab? Frage 4: Wie ist der Umsetzungsstand dieser Pläne? Frage 5: Ist der Senat mit den anderen Verantwortlichen wie dem Bezirk Pankow, der BVG und der S-Bahn/DB Station und Service zu diesem Thema, im speziellen der Frage des Grundstücks und der finanziellen Zuständigkeiten, im Gespräch? Frage 6: Wie ist der aktuelle Stand dieser Gespräche? Antwort zu 1., 2., 4., 5. und 6.: Der ÖPNV-Knotenpunkt am S-Bahnhof Greifswalder Straße ist ein sehr wichtiger Ein-, Aus- und Umsteigebahnhof an der stark nachgefragten Berliner Ring-S-Bahn (Linien S 41, S 42, S 8, S 85, S 9) mit Umsteigemöglichkeit zu der sehr dicht befahrenen Straßenbahnlinie M 4, die die östliche Innenstadt u.a. mit dem Großwohngebiet Hohenschönhausen verbindet. Die heutige Umsteigesituation zwischen S-Bahnhof und Straßenbahnhaltestelle ist gekennzeichnet durch einen LSA1-geregelten Fußgängerüberweg (FGÜ) an der Kreuzung Grellstraße / Greifswalder Straße / Storkower Straße und einen nur schlecht angenommenen Fußgängertunnel unter der Greifswalder Straße. Aufgrund des Umwegs vom S-Bahnhofs- Ausgang zum FGÜ an der genannten Kreuzung und der Unattraktivität des Fußgängertunnels (einschließlich sogenannter verlorener Steigungen) kommt es wiederholt vor, dass zur Straßenbahn umsteigende Fahrgäste zur Fahrbahnüberquerung die dortigen Absperrgitter überklettern und so gefährliche Situationen herbeiführen. Zur Verbesserung dieser Gesamtsituation hat der Senat die BVG gebeten, Vari- 1 Lichtsignalanlage antenuntersuchungen zu diesem ÖPNV-Knotenpunkt vorzunehmen. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Nach dem Vorliegen der vorgenannten Variantenuntersuchungen werden das Bezirksamt Pankow, die S-Bahn Berlin GmbH und die DB Station&Service AG an der Entscheidungsfindung über die umzusetzende Maßnahme beteiligt. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Sinne der Straßenverkehrsordnung (verkehrsberuhigter Bereich, Zeichen 325, Schrittgeschwindigkeit) sind in der Grellstraße, der Greifswalder Straße und in der Storkower Straße nicht vorgesehen, da es sich um Hauptverkehrsstraßen handelt. Frage 3: Welche Pläne zur Gestaltung der Barrierefreiheit hat der Senat ggf. mit den anderen zuständigen Akteuren entwickelt, um seinen Zielen zur Barrierefreiheit, die im StEP Verkehr definiert wurden, gerecht zu werden? Antwort zu 3.: Der ÖPNV-Knotenpunkt Greifswalder Straße mit dem gleichnamigen S-Bahnhof sowie der dortigen Haltestelle der Straßenbahn-Metrolinie M 4 ist bereits grundsätzlich barrierefrei ausgestaltet. Sollte im Ergebnis der vorstehend geschilderten Untersuchungen eine Ergänzung oder Änderung an den vorhandenen Anlagen vorgenommen werden, so würden diese selbstverständlich ebenfalls barrierefrei gestaltet werden (abgesenkte Borde, blindengerechte LSA etc.). Zudem kann daraus auch ggf. ein Konzept für weitere Verbesserungen abgeleitet werden. Berlin, den 25. September 2014 In Vertretung C h ri s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Sep. 2014)
S-Bahn: S 86 ab 13. März auf Birkenwerder–Blankenburg verkürzt, Letzte Bauphase im Nordsüd-S-Bahn-Tunnel / Ab 13. März kein Pendelverkehr, aus Punkt 3
http://87.79.14.240/p3/punkt3.nsf
Im #Nordsüd-Tunnel der #S-Bahn steht die letzte Phase beim Umbau der Signal- und
#Sicherungstechnik bevor: Ab Montag, dem 13. März, ist der Abschnitt vom #Nordbahnhof mit seiner Wendeanlage bis zum #Tunnelausgang dran.
„Das alte Stellwerk geht außer Betrieb, damit werden die Weicheneinheiten stillgelegt und die Züge können nur noch auf den Außengleisen fahren und an den Bahnsteigen halten“, erklärt Christian #Morgenroth, #Baubetriebsmanager der S-Bahn Berlin, die neue Situation.
„S-Bahn: S 86 ab 13. März auf Birkenwerder–Blankenburg verkürzt, Letzte Bauphase im Nordsüd-S-Bahn-Tunnel / Ab 13. März kein Pendelverkehr, aus Punkt 3“ weiterlesen