Der Senat und die Bezirke arbeiten eng zusammen, um die Koordination der Baustellen zu gewährleisten. Die Bezirksämter sind für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse zuständig und müssen dabei die Flächeninanspruchnahme und die Auswirkungen auf den Verkehr berücksichtigen. Insofern erfolgt hierüber die Koordinierung von Baustellen. Die Bezirksämter haben dabei das Einvernehmen mit der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung herzustellen.
Wie viele Mitarbeiter:innen sind bei der #BT Berlin #Transport GmbH (BT) und der BVG angestellt? (Aufstellung nach Beschäftigung u.a. #Fahrpersonal, #Verwaltung und weitere erbeten.)
Quelle: BVG. Stichtag ist der 30. März 2024. Bei den Bereichen Straßenbahn, U-Bahn und Omnibus handelt es sich um die Anzahl der Fahrerinnen und Fahrer der jeweiligen Bereiche exkl. der Fahrerinnen und Fahrer in Ausbildung.
Welche konkreten Notwendigkeiten sieht der Senat dafür, die BT weiterhin als #Tochtergesellschaft der BVG zu erhalten?
Zu 2.: Die BVG führt als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts ihre Geschäfte eigenverantwortlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen. Dazu gehört auch der Umgang mit dem Tochterunternehmen BT Berlin Transport GmbH.
Welche einmaligen Kosten würden hierbei anfallen und wie hoch wären diese? (Bitte einzelne Kostenposten detailliert auflisten.)
Welche zusätzlichen jährlichen Kosten würden hierbei anfallen und wie hoch wären diese? (Bitte einzelne Kostenposten detailliert auflisten.)
Zu 3. a. und 3. b.: Die BVG teilt mit, dass sie derzeit im Auftrag des Aufsichtsrates ein Projekt durchführt, dass sich mit der Zukunft der BT, u.a. einer möglichen Integration, befasst. Hierbei werden auch bisherige Annahmen zu finanziellen Bewertungen auf den Prüfstand gestellt. Zudem wird der neue Tarifabschluss Auswirkungen auf die Berechnung haben. Daher kann die BVG derzeit nur den Sachstand vom Juli 2023 zur Verfügung stellen. Die BVG AöR hat damals den finanziellen Aufwand einer Integration mit Annahmen bewertet und kam zu folgender Kostenschätzung, welche im Falle eines konkreten Auftrags zur Integration detaillierter ermittelt werden muss:
Im ersten Jahr der Integration fallen nach dieser Schätzung demnach bei der BVG ca. 22,7 Mio. EUR Mehrkosten an, davon ca. 3,9 Mio. EUR einmalige Transformationskosten. In den Folgejahren ist mit jährlichen Mehrkosten von ca. 18,8 Mio. EUR zu rechnen. In der Berechnung sind mögliche effizientere Bestandteile der BT, welche zu Veränderungen auf Seiten der BVG führen können, noch nicht berücksichtigt. Ebenso sind Effizienzvorteile durch den Entfall von Schnittstellen sowie durch Verbesserungen in den betrieblichen Abläufen noch nicht enthalten. Die Annahme der Kosten unterstellt eine Integration in die bestehenden Bestandteile, Abläufe und Regelungen der BVG.
Voraussichtliche einmalige Kosten der Transformation
Angleichung Dienst- und Umlaufpläne,
Rechts- und Steuerberatung,
Ggf. Umzugskosten für Verwaltungsmitarbeiter*innen,
Schulungskosten,
Kleiderordnung,
Erstausstattung.
Die Einmalkosten wurden damals im Jahr einer möglichen Integration auf etwa 3,9 Mio. EUR geschätzt.
Voraussichtliche jährliche Mehrkosten bei einer Integration
Kosten Leistung BVG,
Umlagen (Sach- und Personalaufwand ohne Ausbildung, inkl. Produktaufwand),
Mehrkosten VBL,
Schulungs-/Ausbildungskosten,
Wendezeiten (ohne Investition Fahrzeuge),
Betreuungsschlüssel,
Afa (Investition zusätzlicher Fahrzeuge aufgrund längerer Wendezeiten). Die jährlichen Mehrkosten wurden damals auf ca. 18,8 Mio. Euro geschätzt.
Welche konkreten #Einsparpotentiale und weiteren #Synergieeffekte würden sich im Falle einer Integration der BT in die BVG ergeben? (Bitte detailliert darstellen, u. a. eingesparte Geschäftsführung, Verwaltung, zusätzliche Anmietungen, Doppelstrukturen, doppelter Betriebsrat.)
Zu 4.: Es wird auf die Beantwortung der Fragen 3. a. und 3. b. verwiesen.
Berlin, den 17.05.2024 In Vertretung
Dr. Severin F i s c h e r
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Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe