barrierefrei + Mobilität: Inklusionstaxi am Ende?, aus Senat

  1. Wie viele Anträge auf Förderung eines Inklusionstaxis wurden bisher gestellt?
    Zu 1.: Seit Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 09.11.2018 wurden bis jetzt 68
    Anträge auf Förderung von 71 Inklusionstaxis gestellt.
  2. Wie viele dieser Anträge wurden bisher genehmigt?
    Zu 2.: Bisher wurden 53 Anträge bewilligt. Davon wurden 24 Anträge durch Auszahlung
    erledigt, für weitere 29 müssen die Fördermittel noch von den Antragstellenden
    abgerufen werden (Hinweis: Diese Anträge sind bewilligt). Ein Antrag wird wegen
    fehlender Mitwirkung seitens des Unternehmers derzeit nicht bearbeitet.
  3. Wie viele Inklusionstaxen sind derzeit in Berlin unterwegs? Dies entspricht welchem Prozentsatz an der
    Gesamtzahl an Taxen in Berlin?
    Zu 3.: Die Gesamtzahl an Inklusionstaxis kann nicht genannt werden, da auch
    Unternehmen bereits vor dem Förderprogramm im Besitz von Inklusionstaxis waren.
    Außerdem kann sich jedes #Taxi-Unternehmen unabhängig von dem #Förderprogramm ein
    #Inklusionstaxi beschaffen.
  4. Wie viele Förderanträge sind derzeit noch in Bearbeitung?
    Zu 4.: Derzeit befinden sich noch 14 Anträge in #Bearbeitung.
  5. Werden alle Anträge bis zum Ende der #Föderperiode am 30.11.2021 abgeschlossen sein? Wenn nein,
    was geschieht danach damit?
    Zu 5.: Den Antragstellenden wurde zeitnah mitgeteilt, dass die Maßnahmen bis zum
    30.11.2021 abgeschlossen sein müssen, um die Förderung noch erhalten zu können.
  6. Zu welchem Anteil ist der Förderetat bisher ausgeschöpft und wie groß wird der Rest zum Ende der
    Förderperiode voraussichtlich noch sein?
    Zu 6.: Bisher wurden insgesamt 274.906,68 Euro ausgezahlt. Für die noch offenen
    Anträge stehen noch Fördermittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. Da nicht
    bekannt ist, in welchem Umfang noch Mittel abgerufen werden, kann keine Aussage zu
    den verbleibenden Mitteln getroffen werden.
  7. Da derzeit eine Förderung erst erfolgt, wenn die Rechnung des behindertengerechten Umbaus vorliegt,
    welche rechtlichen Hindernisse bestehen, bereits bei Vorlage des Kaufvertrages auf Basis der
    bisherigen Umbaukosten zumindest Abschläge auszuzahlen?
    Zu 7.: Die Förderung kann nur entsprechend den Bestimmung der Förderrichtlinie zum
    Inklusionstaxi ausgezahlt werden, wonach eine Auszahlung der Fördermittel erst bei
    Vorliegen der Rechnung möglich ist. Eine Zahlung von Abschlägen ist im
    Zuwendungsrecht zwar bei langanhaltenden Förderungen möglich, im vorliegenden Fall
    bei einmalige Sachkosten jedoch nicht vorgesehen.
  8. Ist dem Senat bekannt, dass aktuell rund 50 Bestellungen für VW Caddys zum Umbau vorliegen, die
    aber erst 2022 ausgeliefert werden können?
    Zu 8.: Es wurden im zweiten Halbjahr 2021 Anträge für 30 VW Caddys gestellt. Vor dem
    Hintergrund einer möglichen späten Lieferung wurde den Unternehmenden klar
    kommuniziert, dass die Mittel nur bis zum 30.11.2021 für die Fahrzeuge bzw. Umbauten
    abgerufen werden können, bei denen die für die Umbaumaßnahmen entsprechenden
    Rechnungen vorliegen.
  9. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um dieses Potential für einen inklusiveren Verkehr zu nutzen –
    auch über das Ende der Förderperiode hinaus?
    Zu 9.: Angesichts der Senatsneubildung sollte weiteren verkehrspolitischen Planungen
    des neuen Senats nicht vorgegriffen werden und erst zu gegebener Zeit von dem dann
    für Verkehr zuständigen Bereich erarbeitet und begleitet werden.
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  10. Welche Bedeutung hat hier die Coronapause in Produktion und Vertrieb von Fahrzeugen für den Senat,
    wenn eine Umrüstung erst nach Auslieferung möglich ist und erst danach die Förderungsauslösende
    Rechnung erstellt werden kann?
    Zu 10.: Eine „Coronapause“ oder andere externe wirtschaftliche Faktoren können auf der
    rechtlichen Grundlage der vorliegenden aktuellen Förderrichtlinie keine Berücksichtigung
    finden.
    Berlin, den 13. Oktober 2021
    In Vertretung
    Alexander F i s c h e r

Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-28658.pdfwww.berlin.de

Schiffsverkehr: Förderprogramm für schadstoffarme Schiffe startet, aus Senat

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1083371.php

Pressemitteilung vom 07.05.2021

Um die #Luftbelastung an Berliner Gewässern durch #Fahrgastschiff-Emissionen zu verringern, startet die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und #Klimaschutz ein Förderprogramm zur Umrüstung auf #schadstoffarme Antriebe. Es hat ein Volumen von knapp einer Million Euro und richtet sich an Berliner Reedereien.

Insbesondere an #Anlegestellen ist die Belastung mit Rußpartikeln und auch Stickstoffdioxid aus den Schiffsdieseln stellenweise sehr hoch. In den Sommermonaten fahren #Ausflugsschiffe teils im Minutentakt über die Spree und andere Flüsse, Kanäle und Seen. Modellierungen zur #Luftbelastung vor Pandemiebeginn ergaben an einigen Uferbereichen, etwa der #Mühlendammschleuse oder dem #Bodemuseum, erhebliche Belastungen durch Stickstoffdioxid. An diesen Ufern halten sich häufig viele Menschen auf, die den Schadstoffen damit unmittelbar ausgesetzt sind. Das Umrüstungsprogramm für Fahrgasschiffe soll dabei helfen, sie künftig besser zu schützen.

Regine #Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Eine Schiffstour auf Berlins Gewässern ist schön – noch schöner ist sie allerdings, wenn sie in klimafreundlichen und sauberen Schiffen stattfindet. Wir bieten Berlins #Reedereien mit dem neuen Förderprogramm einen Anreiz zur Umrüstung auf wirksame Filter und insbesondere Elektromotoren. Bessere Luft und mehr Klimaschutz nützt den Menschen an Bord – und an Land.“

Das Programm für schadstoffarme Schiffe basiert auf den Erfahrungen des Pilotprojektes „Saubere Schiffe“: Im Winter 2018/2019 wurden verschiedene Nachrüstsysteme in drei unterschiedliche Fahrgastschiffe eingebaut und die positive Wirkung durch Messungen des TÜV Hessen am Ende der Saison 2019 nachgewiesen.

Das neu konzipierte #Förderprogramm hat ein Volumen von 950.000 Euro. Neben der #Abgasreinigung für #Dieselmotoren wird auch die Umrüstung auf #Elektroantrieb gefördert, was besonders für kleinere Fahrgastschiffe attraktiv ist. Bis zu 80 Prozent der Umbaukosten werden gefördert. Anträge auf Nachrüstung oder Umrüstung können ab sofort gestellt werden.

Güterverkehr + Infrastruktur: Grünes Licht für neue und Verlängerung der bisherigen Gleisanschlussförderrichtlinie Branchenverband begrüßt Zustimmung der EU-Kommission, aus VDV

https://www.vdv.de/presse.aspx?id=105b5fa8-dca9-4e69-ae24-577860ca143a&mode=detail&coriander=V3_1e9c66ee-135a-c331-8873-06f969a5d8a0

Der VDV, Branchenverband für über 600 Unternehmen des öffentlichen Personen- und des Schienengüterverkehrs, begrüßt die Zustimmung der EU-Kommission: „Es ist eine gute Nachricht für das kommende Jahr, dass die #EU-Kommission grundsätzlich der fortentwickelten #Gleisanschlussförderrichtlinie und dem geplanten Inkrafttreten zum März 2021 zugestimmt hat. Gleichzeitig ist es ein gutes Zeichen, dass die bisherige Richtlinie bis einschließlich Februar des neuen Jahres verlängert werden kann. Auf diese Weise können Altanträge abgearbeitet und ein reibungsloser Übergang von der alten zur neuen Richtlinie gewährleistet werden“, so VDV-Vizepräsident Joachim #Berends. Die Zustimmung hatte die EU-Kommission dem federführenden Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (#BMVI) mitgeteilt.

Für das erweiterte #Förderprogramm ist gemäß Bundeshaushalt 2021 zunächst ein jährliches Budget von 34 Millionen Euro vorgesehen. „Der Bund ist hier sehr engagiert: Dieser Haushaltsansatz soll künftig schrittweise erhöht werden. Der „normale“ #Gleisanschluss einschließlich der zugehörigen #Umschlaggeräte wird weiterhin mit bis zu 50 Prozent gefördert. Die neu hinzugekommenen #multimodalen Anlagen einschließlich der zugehörigen Umschlaggeräte werden unter Bedingungen mit bis zu 80 Prozent Förderung unterstützt“, so Berends. Damit werden die wesentlichen Forderungen des VDV im Rahmen der Neuausrichtung der #Gleisanschlussförderung erfüllt. Gleichzeitig schafft der Bund die Voraussetzungen dafür, dass die erfolgreichen Güter-Verlagerungen von bisher rund 120 Millionen Tonnen von der Straße auf die Schiene und die damit einhergehende Einsparung von 3,3 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen fortgesetzt werden kann.

Auch der Ersatz wird künftig gefördert

Zur Fortentwicklung der Förderrichtlinie zählen unter anderem die Einbeziehung der #Ersatzinvestitionen – einschließlich #Anschlussweiche – um das Schließen bestehender Gleisanschlüsse zu verhindern, multifunktionale Anlagen für den Umschlag von Gütern zwischen Straße und Schiene sowie Zuführungs- und #Industriestammgleise zur Anbindung von Industrie- und Gewerbegebieten. „Weitere wichtige Themen sind die Höhe der Planungskostenpauschale, neue Fördersätze und Förderquoten sowie eine einheitliche #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Ferner soll im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben eine Kumulierung der Förderung mit Landesmitteln ermöglicht werden“, so Berends abschließend.