Tarife: Übergangsfrist für Schülerticket verlängert aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article227661287/Uebergangsfrist-fuer-Schuelerticket-verlaengert.html

Die BVG hat noch 20.000 unbearbeitete Anträge. Deswegen können Kinder weiterhin ihren #Schülerausweis als #Fahrschein nutzen.

Weil die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) noch nicht alle Anträge für das kostenlose Schülerticket bearbeitet haben, können Kinder und Jugendliche auch weiterhin ihren Schülerausweis als Fahrschein nutzen. Die eigentlich am 30. November auslaufende Übergangsfrist wurde von der BVG jetzt bis Ende des Jahres verlängert. Auch die -Bahn erkennt diese Regelung an, so eine Sprecherin.

Berliner Schüler können laut einem Senatsbeschluss seit August kostenlos den öffentlichen Nahverkehr in der Stadt nutzen. Allerdings müssen sie eine #VBB-Fahrcard haben, die online bestellt werden kann. Allein bei der BVG sind dafür rund 330.000 Anträge eingegangen, von denen aber noch 20.000 …

Tarife: E-Scooter brauchen wie Fahrräder Ticket in Bus und Bahn, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article226512763/E-Scooter-brauchen-wie-Fahrraeder-Ticket-in-Bus-und-Bahn.html

-Tretroller brauchen für Bus- oder Bahnfahrten in Berlin und Brandenburg in der Regel einen #Fahrschein. Sie werden wie Fahrräder behandelt und damit ist die Beförderung #kostenpflichtig, wie der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) auf Anfrage am Mittwoch mitteilte. Nur wer einen klappbaren Roller hat, …

Tarife: Der tägliche Kampf mit dem Ticket-Automaten Die Morgenpost-Redakteure erzählen von alltäglichen Situationen beim Ticketkauf im Berliner Nahverkehr., aus Berliner Morgenport

https://www.morgenpost.de/berlin/article214501465/Der-taegliche-Kampf-mit-dem-Ticket-Automaten.html

Berlin. Wer mit Bus oder Bahn in der Stadt oder im Umland unterwegs ist, muss sich vor dem Start einen #Fahrschein kaufen. Das kann selbst für Stammkunden durchaus eine Herausforderung sein. Morgenpost-Redakteure haben einige ihrer Alltagserlebnisse am Automaten aufgeschrieben.

„Automat außer Betrieb“

Der S-Bahnhof Schönhauser Allee im Berufsverkehr: Wie immer, wenn ich nicht mit Fahrrad unterwegs bin, hetze ich auf den Bahnsteig, stets mit dem unguten Gefühl, dass nach der nächsten S-Bahn womöglich keine mehr fährt. Fix also das Touristenpaar vor dem #Ticket-Automaten überholen. Die Münzen griffbereit, die Hand am Einwurfschlitz. Aber nein – es wäre ja auch zu einfach gewesen: „Automat außer Betrieb“ steht auf dem Bildschirm. Na, toll. Mein Sohn würde jetzt sagen: „Kann ich ja nix dafür.“ Recht hat er, denke ich, und springe in die S-Bahn – ohne Fahrschein! Toll, ist gar nicht so voll. Blöd, denn dann haben auch die #Kontrolleure Platz, um durch den Wagen zu laufen. So kommt’s. „Ich wollte ja“, sage ich und „Blöder Automat“. Nutzt aber nichts. #Zahlungsaufforderung für 60 Euro!

Ich könne mich ja schriftlich beschweren, sagen die Herren noch. Mache ich auch. „Automat war kaputt“, schreibe ich. Lasse in dem Brief noch das Wort „Service“ fallen – und staune über die Antwort. Wir haben das überprüft, heißt es. Der Automat sei tatsächlich kaputt gewesen. Besser als ich dachte, der Laden! Aber von wegen. Denn im zweiten Absatz steht, dass es am anderen Ende des Bahnsteigs einen weiteren Automaten gebe. Der sei in Ordnung gewesen. Die S-Bahn hat natürlich Recht. Aber das nächste Mal, wenn mal wieder keine S-Bahn fährt, nehme ich ein Taxi, schicke die Rechnung an die S-Bahn und schreibe, dass ich es zumutbar fände, wenn die meine Kosten …

Tarife + App: 3, 2, 1… Los! Für ungeduldige Fahrgäste bietet die BVG ab sofort einen neuen Service: Mit der App „BVG Tickets“ kann innerhalb weniger Sekunden der Fahrschein aufs eigene Smartphone geladen und sofort in Bahn oder Bus eingestiegen werden aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=266&download=3028

Für ungeduldige Fahrgäste bietet die BVG ab sofort einen neuen Service: Mit der #App#BVG Tickets“ kann innerhalb weniger Sekunden der #Fahrschein aufs eigene #Smartphone geladen und sofort in Bahn oder Bus eingestiegen werden – so lange sich die Türen noch nicht schließen natürlich. Die App ist sowohl für #iPhones als auch #Android-Handys im #App-Store erhältlich.
Im Vergleich zum bisherigen Handy-Ticket, das weiterhin über die App „#Fahr-Info Plus“ angeboten wird, wurde die Nutzung deutlich vereinfacht. Die App „BVG Tickets“ kann ohne die Eingabe von Adressdaten genutzt werden und das Layout ist auf das Wesentliche reduziert, das heißt auf den Ticketkauf. Voreingestellt kann mit einem Klick das AB-Ticket im Regeltarif gelöst werden. 80 Prozent aller Handy-Ticket-Nutzer müssen also keine Einstellungen vor-nehmen.
Wer ein anderes Ticket benötigt und den Standortzugriff zulässt, dem wird die nächstgelegene Haltestelle als Start vorgeschlagen. Von dort aus können dann Kurzstrecken, Tageskarten, Fahrradkarten oder touristische Angebote für Berlin ABC gekauft werden. Bezahlt wird über die bei der einmaligen Re-gistrierung gewählte Zahlungsart. Neben Lastschrift und Kreditkarte wird zum ersten Mal bei der BVG auch der Bezahldienst PayPal angeboten.
Dr. Martell Beck, Bereichsleiter Vertrieb und Marketing der BVG: „Das Smart-phone gewinnt für Mobilitätsangebote stark an Bedeutung. Mit der neuen App ‚BVG Tickets‘ bieten wir die Möglichkeit, in weniger als zehn Sekunden und mit nur drei Klicks den Fahrausweis zu lösen. Schneller und einfacher geht kaum noch.“

Tarife + S-Bahn + BVG: Schwarzfahrer und Fahrscheinkontrollen bei BVG und S-Bahn im 1. Halbjahr 2014, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (#BVG) und die S-Bahn Berlin GmbH (#S-Bahn) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie werden nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie viele #Fahrgäste beförderten die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im 1. Halbjahr 2014? Antwort zu 1a): Die BVG teilt dazu mit: „Im ersten Halbjahr 2014 hatte die BVG rd. 494 Mio. #unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (#UBF).“ Antwort zu 1b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Die SBahn Berlin GmbH realisierte im 1. Halbjahr 2014 201,4 Mio. unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (UBF).“ Frage 2: Wie viele (interne und/oder externe) #Fahrschein- Kontrolleure standen jeweils im 1. Halbjahr 2014 im Dienst der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH und planen sie die Anzahl der internen und/oder externen Kontrolleure zu erhöhen und wenn ja, um wie viele und in welchem Zeitrahmen? Antwort zu 2a): Die BVG teilt dazu mit: „Bei der BVG AöR sind 40 eigene #Fahrausweisprüfer und 215 Mitarbeiter mit Kontrollberechtigung des Bereiches Sicherheit im Einsatz. Der externe Dienstleister beschäftigt derzeit 85 Mitarbeiter im Fahrausweisprüfdienst, die bis zum Ende des Jahres auf 100 Mitarbeiter aufgestockt werden.“ Antwort zu 2b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Im 1. Halbjahr 2014 waren bei der S-Bahn Berlin GmbH täglich 72 bis 80 Kontrolleure im Einsatz. Derzeit ist keine weitere Steigerung vorgesehen.“ Frage 3: Verrichten alle (internen und/oder externen) Fahrschein-Kontrolleure der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH ihren Dienst in offizieller Uniform? Antwort zu 3a): Die BVG teilt dazu mit: „Die BVG AöR setzt weiterhin sowohl Fahrausweisprüfer in Dienstkleidung als auch in Zivil ein.“ Antwort zu 3b): Die S-Bahn teilt dazu mit : „Die strikte Trennung der Aufgaben des Ordnungsdienstes und der Fahrscheinkontrolleure hat zur Folge, dass diese Aufgabentrennung auch im Außenauftritt erkennbar sein soll, so dass die Kontrolleure keine offizielle Uniform tragen. Änderungen sind hierzu nicht geplant.“ Frage 4: Wie viele Fahrgäste der a) BVG und b) SBahn Berlin GmbH konnten im 1. Halbjahr 2014 bei Kontrollen keinen gültigen Fahrschein vorweisen, wie viel Prozent machten diese an der jeweils jährlichen Gesamtfahrgast- zahl aus und wie begründen sie mögliche Schwankungen? Antwort zu 4a): Die BVG teilt dazu mit: „Im 1. Halbjahr 2014 wurden 171.183 Feststellungen von „Erhöhtem Beförderungsentgelt“ erfasst. Das entspricht einer Beanstandungsquote von 7%. Die Beanstandungsquote wird durch Zeit, Häufigkeit und Ort der Kontrollen bzw. Schwerpunktkontrollen beeinflusst. Gegen über den Vorjahren, die geprägt waren durch den Wechsel des externen Dienstleisters und einer Hochlaufphase im Jahr 2013, ist jetzt durch die verstärkten Fahrausweiskontrollen ein Anstieg bei den Feststellungen deutlich wahrnehmbar.“ Antwort zu 4b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Dem Aufgabenträger wird quartalsweise Bericht über die Anzahl der Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis erstattet. Im ersten Halbjahr 2014 betrug die Quote 4,12 %.“ Frage 5: Wie viele Fahrgäste haben a) BVG und b) SBahn Berlin GmbH wegen Schwarzfahrens jeweils im 1. Halbjahr 2014 angezeigt und wie begründen sie mögliche Schwankungen? Antwort zu 5a): Die BVG teilt dazu mit: „Zum besseren Verständnis, möchten wir zunächst die von der BVG angewandte Verfahrensweise erläutern. Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren, mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter) haben. Hier gilt die Regel, dass der älteste Fall nicht älter als zwei Jahre und der jüngste nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Strafantragsstellung seien darf. Im Jahre 2012 kam es in Folge eines längerfristigen Vergabeverfahrens bei der Sicherheit- und Kontrollleistung, zu einem drastischen Rückgang der EBEFeststellungen. Dieses hatte auch Auswirkungen auf die gestellten Strafanträge. Bei einer Kontrolltätigkeit im üblichen Maß liegen die Strafanträge im Halbjahr bei rd. 3.000.“ Antwort zu 5b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Die Fahrgäste, die innerhalb eines Jahres dreimal ohne Fahrschein angetroffen wurden, werden von der S-Bahn Berlin GmbH zur Anzeige gebracht: Im 1. Halbjahr des Jahres 2014 sind rund 9.000 Vorgänge angezeigt worden.“ Frage 6.: Welcher Schaden entstand der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im 1. Halbjahr 2014 durch Schwarzfahrer? Antwort zu 6a): Die BVG teilt dazu mit: „Dazu liegen der BVG AöR keine IST-Daten vor. Da Fahrausweiskontrollen nur Stichproben darstellen, lassen sich dazu keine adäquaten Hochrechnungen vornehmen. Es ist aber davon auszugehen, dass durch das Schwarzfahren dem Unternehmen ein Schaden in Höhe von rund 20 Mio. EUR pro Jahr entsteht.“ Antwort zu 6b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Die Einnahmen, die der S-Bahn Berlin GmbH infolge des Schwarzfahrens entgangen sind, lagen im 1. Halbjahr 2014 bei ca. 7 Mio. Euro.“ Frage 7: Welche Gesamtsumme umfasste das von der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im 1. Halbjahr 2014 bei Schwarzfahrern beigebrachte „erhöhte Beförderungsentgelt“? Antwort zu 7a): Die BVG teilt dazu mit: „Beigebrachtes „erhöhtes Beförderungsentgelt“ (Saldo aus Erträgen und Abschreibung auf Forderungen) 1.HJ. 2014 4.075,7 Tsd. EUR.“ Frage 8: Welche Maßnahmen haben die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH bereits ergriffen und werden sie ergreifen, um die Schwarzfahrerquote in ihrem Bereich zu reduzieren? Antwort zu 8a): Die BVG teilt dazu mit: „Die BVG AöR hat den Vertrag mit dem derzeitigen Dienstleister für die Kontrollleistung bei der BVG AöR bis zum 31.12.2015 verlängert, somit ist weiterhin sichergestellt, dass täglich bis zu 100 externe Fahrausweisprüfer in den Verkehrsmitteln der BVG AöR eingesetzt werden können. Weiterhin setzt die BVG AöR den Einsatz der 40 eigenen Fahrausweisprüfer fort. Die bisherige Praxis, die Sicherheits- und Servicekräfte zu anlassbezogenen Fahrausweiskontrollen einzusetzen, wird fort-geführt.“ Antwort zu 8b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Neben der umfassenden Information der Fahrgäste (Ein- und Ausgangsbereiche der Stationen, diverse Kundenmedien etc.) hat die S-Bahn Berlin GmbH die Kontrolldichte sowohl in den Haupt- als auch Nebenverkehrszeiten erhöht. Weiterhin wird die Zusammenarbeit mit dem Kontrolldienst der BVG im Rahmen von Schwerpunktkontrollen intensiviert, Forderungen konsequent verfolgt und erforderliche Strafanzeigen zeitnah erstattet.“ Frage 9: Welche Maßnahmen haben die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH bereits ergriffen und werden sie ergreifen, um gegen Personen vorzugehen, die Fahrgästen manipulierte Fahrscheine anzudrehen versuchen? Antwort zu 9a): Die BVG teilt dazu mit: „Die BVG weist seit 2011 an ihren Fahrausweisautomaten und in den Kundenpublikationen mit einer Warnung vor Trickbetrügern auf die Gefahren beim Erwerb von Fahrausweisen von nicht autorisierten Verkäufern und auf das Verbot des Kaufes von bereits verwendeten Tickets hin. Werden bei Fahrausweiskontrollen Manipulationen oder Fälschungen festgestellt, so werden diese grundsätzlich zur Anzeige gebracht. Zusätzlich finden kontinuierliche Schulungen unserer Mitarbeiter zur Identifikation von Fälschungen und Manipulationen statt.“ Antwort zu 9b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Zum einen werden die Fahrgäste der S-Bahn Berlin GmbH an den Fahrscheinautomaten und in Kundenpublikationen auf die Gefahren des Schwarzhandels hingewiesen. Darüber hinaus erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit der Bundes- und Landespolizei zu Fragen der Fälschung von Fahrkarten und deren Verkauf bzw. bei deren Feststellung. Erforderliche Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung werden konsequent gestellt, um zügig behördliche Strafverfahren starten lassen zu können.“ Frage 10: Wann wird das „erhöhte Beförderungsentgelt“ von 40 auf 60 Euro erhöht, dessen Erhöhung auch der Senat in der Verkehrsministerkonferenz (VMK) am 10. April 2013 mitbeschlossen hat, wird der Senat einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat einbringen oder sich einem entsprechenden Antrag eines anderen Bundeslandes im Bundesrat anschließen und was unternimmt der Senat, um gegenüber der Bundesregierung auf die schnellstmögliche Umsetzung des VMK-Beschlusses hinzuwirken? Antwort zu 10): Es ist gemeinsames Ziel, das Schwarzfahren („Erschleichung einer Beförderungsleistung“) zu unterbinden. Hierzu sind geeignete Mittel von den dafür auch wirtschaftlich verantwortlichen Verkehrsunternehmen anzuwenden. Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) hat im April 2013 u.a. folgendes beschlossen: 1. Die Erhöhung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) auf 60 € soll durch den Bund umgesetzt werden. 2. Durch geeignete Maßnahmen der Verkehrsunternehmen und –verbünde beim Tarif und Vertrieb soll das unverschuldete Schwarzfahren möglichst vermieden werden. Der Berliner Senat hat sich erfolgreich für Aufnahme der unter Punkt 2 genannten Forderung in den VMKBeschluss eingesetzt. Damit sollen die Interessen der ehrlichen Fahrgäste berücksichtigt werden, die ungewollt bzw. nicht vorsätzlich zu Schwarz-fahrenden geworden sind. Bei diesen hat das Kontrollpersonal durch die erfahrungsgemäß sehr restriktiven Vorgaben der Verkehrsunternehmen meist keine Ermessensspielräume. Auch bei kleinen Abweichungen bei der Tarif-Anwendung durch Fahrgäste wird bei situationsbedingten Kulanzabwägungen in den meisten Fällen das EBE gefordert. Entsprechende Strafzahlungen für diese Fahrgäste schaden dem Ansehen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und dessen Attraktivität. Aus folgenden Gründen kann ein zahlungsbereiter Fahrgast unverschuldet zum Schwarzfahrenden werden: • unverständliche Tarifbestimmungen, • unzureichender Vertrieb, • schlechte Kommunikation der Tarifbestimmungen. Der Berliner Senat verfolgt daher weiterhin das Ziel der Weiterentwicklung möglichst einfacher Tarif- und Vertriebssysteme und sieht aus seiner Sicht insbesondere zum Punkt 2 einen großen Handlungsbedarf. Eine Umsetzung des unter 2. genannten Ziels wird jedoch nicht durch Anpassung der beiden Verordnungen erreicht, in denen u.a. das EBE geregelt ist. Vielmehr sind hier die Stärkung der Fahrgastrechte, eine Ausgestaltung der entsprechenden Verkehrsverträge und Appelle an die Verkehrsunternehmen das richtige Mittel. Hierfür wird sich der Berliner Senat weiter einsetzen. Der Senat wird dennoch einen entsprechenden Antrag im Bundesrat unterstützen, mit dem der Beschluss der VMK vom April 2013 umgesetzt werden soll. Letztlich kann die Erhöhung des EBE aber nur durch den Bund als Verordnungsgeber realisiert werden. Die Länder haben zuletzt in der Sonder-VMK am 11.07.2014 den Bund aufgefordert, hier umgehend tätig zu werden. Parallel dazu wird das Land Bayern eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen. Vor diesem Hintergrund kann der Senat keine Angaben zum zeitlichen Ablauf der Verordnungsänderungen und damit zur Erhöhung des EBE machen. Berlin, den 30. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2014)

Tarife + BVG + S-Bahn: Schwarzfahrer und Fahrscheinkontrollen bei BVG und S-Bahn Berlin GmbH im Jahr 2013

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die #BVG AöR und die -Bahn Berlin GmbH um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie viele #Fahrgäste beförderten die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im Jahr 2013? Antwort zu 1 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die BVG AöR realisierte in 2013 rd. 947,3 Mio. ´Unternehmensbezogene Fahrgastfahrten´ (UBF).“ Antwort zu 1 b: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Die Angaben der im Jahr 2013 von der S-Bahn Berlin GmbH beförderten Fahrgäste liegen noch nicht vor.“ Frage 2: Wie viele (interne und/oder externe) #Fahrschein-#Kontrolleure standen jeweils im Jahr 2013 im Dienst der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH und planen sie die Anzahl der internen und/oder externen Kontrolleure zu erhöhen und wenn ja, um wie viele und in welchem Zeitrahmen? Antwort zu 2 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Bei der BVG AöR sind 40 eigene Fahrausweisprüfer und 215 Mitarbeiter mit Kontrollberechtigung des Bereiches Sicherheit im Einsatz. Der externe Dienstleister beschäftigt derzeit 80 Mitarbeiter im Fahrausweisprüfdienst, eine Aufstockung auf 100 Mitarbeiter wird im Verlauf dieses Jahres erfolgen.“ Antwort zu 2 b: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „In 2013 waren bei der S-Bahn Berlin GmbH täglich bis zu 72 Kontrolleure im Einsatz. In 2014 soll die Zahl der Kontrolleure schrittweise auf 80 angehoben werden.“ Frage 3: Verrichten alle (internen und/oder externen) Fahrschein-Kontrolleure der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH ihren Dienst in offizieller Uniform? Antwort zu 3 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die BVG AöR setzt sowohl Fahrschein-Kontrolleure in Dienstkleidung als auch in Zivil ein.“ Antwort zu 3 b: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Die strikte Trennung der Aufgaben des Ordnungsdienstes und der Fahrscheinkontrolleure hat zur Folge, dass diese Aufgabentrennung auch im Außenauftritt erkennbar sein soll, so dass die Kontrolleure keine Uniform tragen. Änderungen sind hierzu nicht geplant.“ Frage 4: Wie viele Fahrgäste der a) BVG und b) SBahn Berlin GmbH konnten im Jahr 2013 bei Kontrollen keinen gültigen Fahrschein vorweisen, wie viel Prozent machten diese an der jeweils jährlichen Gesamtfahrgastzahl aus und wie begründen sie mögliche Schwankungen? Antwort zu 4 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „In 2013 wurden 228.727 Feststellungen von ´Erhöhtem Beförderungsentgelt´ erfasst. Das entspricht einer Beanstandungsquote von 8%. Die Beanstandungsquote wird durch Zeit, Häufigkeit und Ort der Kontrollen bzw. Schwerpunktkontrollen beeinflusst.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat zu den Fragen 4 b und 5 b eine zusammengefasste Antwort bei der Frage 5 b gegeben. Frage 5a: Wie viele Fahrgäste haben a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH wegen Schwarzfahrens jeweils im Jahr 2013 angezeigt und wie begründen sie mögliche Schwankungen? Antwort zu 5 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Es wurden gegen 1.676 Personen Anzeigen erstattet.“ Die S-Bahn Berlin GmbH teilt zu den Fragen 4 b und 5 b mit: „Im Jahr 2013 hat die S-Bahn Berlin GmbH 325.600 Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis festgestellt. Dies entspricht 4,5% der kontrollierten Fahrgäste. Wegen der noch nicht vorliegenden Zahl der in 2013 beförderten Fahrgäste kann der Anteil der Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis an der Summe der beförderten Fahrgäste noch nicht angegeben werden. Die Fahrgäste, die innerhalb eines Jahres dreimal ohne Fahrschein angetroffen wurden, werden von der S-Bahn Berlin GmbH zur Anzeige gebracht: In 2013 wurden rund 9.393 Anzeigen wegen Erschleichens einer Beförderungsleistung erstattet.“ Frage 6: Welcher Schaden entstand der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im Jahr 2013 durch Schwarzfahrer? Antwort zu 6 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Dazu liegen der BVG AöR keine IST-Daten vor. Da Fahrausweiskontrollen nur Stichproben darstellen, lassen sich dazu keine adäquaten Hochrechnungen vornehmen. Es ist aber davon auszugehen, dass durch das Schwarzfahren dem Unternehmen ein Schaden in Höhe von rund 20 Mio. EUR pro Jahr entsteht.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat zu den Fragen 6 b, 7 b und 8 b eine zusammengefasste Antwort bei der Frage 8 b gegeben. Frage 7: Welche Gesamtsumme umfasste das von der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im Jahr 2013 bei Schwarzfahrern beigebrachte „erhöhte Beförderungsentgelt“? Antwort zu 7 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Beigebrachtes ´erhöhtes Beförderungsentgelt´ (Saldo aus Erträgen und Abschreibung auf Forderungen) 2013 5,3 Mio. EUR“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat zu den Fragen 6 b, 7 b und 8 b eine zusammengefasste Antwort bei der Frage 8 b gegeben. Frage 8: In wie vielen Fällen konnten die ertappten Schwarzfahrer das „erhöhte Beförderungsentgelt“ im Jahr 2013 bei der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH nicht bezahlen? Antwort zu 8 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Von den zu Frage 4 genannten Feststellungen wurden durchschnittlich mindestens die Hälfte der EBE-Forderungen nicht erbracht.“ Die S-Bahn Berlin GmbH teilt zu den Fragen 6 b, 7 b und 8 b mit: „Die Einnahmen, die der S-Bahn Berlin GmbH infolge des Schwarzfahrens entgangen sind, lagen 2013 bei geschätzt etwa 15 Mio. Euro. rch das erhöhte Beförderungsentgelt generierten Erlöse unterliegen den marktüblichen Forderungsausfällen und decken die Kosten der S-Bahn Berlin GmbH im Rahmen der Verfolgung der Beförderungserschleichung.“ Frage 9: Welche Maßnahmen haben die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH bereits ergriffen und werden sie ergreifen, um die Schwarzfahrerquote in ihrem Bereich zu reduzieren? Antwort zu 9 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Seit dem 01.01.2013 ist ein neuer Dienstleister für die Kontrollleistung bei der BVG AöR unter Vertrag, der in 2014 täglich 100 externe Fahrausweisprüfer in den Verkehrsmitteln der BVG AöR einsetzen wird. Weiterhin setzt die BVG AöR seit Oktober 2013 40 eigene Fahrausweisprü- fer ein. Weiterhin führen die Sicherheits- und Servicekräfte anlassbezogene Fahrausweiskontrollen durch. Seit zwei Jahren besteht mit der S-Bahn Berlin GmbH eine enge Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Fahrausweisfälschungen und bei der Durchführung von Schwerpunktkontrollen. (Siehe auch unter Punkt 2.)“ Antwort zu 9 b: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Neben der umfassenden Information der Fahrgäste (Ein- und Ausgangsbereiche der Stationen, diverse Kundenmedien etc.) hat die S-Bahn Berlin GmbH die Kontrolldichte sowohl in den Haupt- als auch Nebenverkehrszeiten erhöht. Weiterhin wird die Zusammenarbeit mit dem Kontrolldienst der BVG im Rahmen von Schwerpunktkontrollen intensiviert, Forderungen konsequent verfolgt und erforderliche Strafanzeigen zeitnah erstattet.“ Frage 10: Welche Maßnahmen haben die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH bereits ergriffen und werden sie ergreifen, um gegen Personen vorzugehen, die Fahrgästen manipulierte Fahrscheine anzudrehen versuchen? Antwort zu 10 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Wie bereits aus den Vorjahren bekannt, weist die BVG AöR an ihren Fahrausweisautomaten mit einer Warnung vor Trickbetrügern auf die Gefahren beim Erwerb von Fahrausweisen von nichtautorisierten Verkäufern und auf das Verbot des Kaufes von bereits verwendeten Tickets hin. Werden Manipulationen bei Fahrausweiskontrollen festgestellt, so werden diese grundsätzlich zur Anzeige gebracht.“ Antwort zu 10 b: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Zum einen werden die Fahrgäste der S-Bahn Berlin GmbH an den Fahrscheinautomaten und in Kundenpublikationen auf die Gefahren des Schwarzhandels hingewiesen. Darüber hinaus erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit der Bundes- und Landespolizei zu Fragen der Fälschung von Fahrkarten und deren Verkauf bzw. bei deren Feststellung. Erforderliche Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung werden konsequent gestellt, um zügig behördliche Strafverfahren starten lassen zu können. Im Jahr 2013 wurden diesbezüglich 2.986 Strafanzeigen durch die S-Bahn Berlin GmbH gestellt.“ Frage 11: Was ist der Stand bei der von der Verkehrsministerkonferenz (VMK) am 10. April 2013 einstimmig beschlossenen Erhöhung des „erhöhten Beförderungsentgelts“ von 40 auf 60 Euro, wird der Berliner Senat einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat einbringen oder sich einem entsprechenden Antrag eines anderen Bundeslandes im Bundesrat anschließen und was unternimmt der Senat, um zur Umsetzung des VMKBeschlusses gegenüber der Bundesregierung hinzuwirken? Antwort zu 11: Es ist gemeinsames Ziel, das Schwarzfahren („Erschleichung einer Beförderungsleistung“) zu unterbinden. Hierzu sind geeignete Mittel von den dafür auch wirtschaftlich verantwortlichen Verkehrsunternehmen anzuwenden. Die Verkehrsministerkonferenz hat mit ihrem Beschluss folgendes vertreten: 1. Der Vorschlag des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), das erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) bei „Wiederholungstäterinnen und Wiederholungstätern“ in der Höhe bis zu 120 € zu staffeln, wird nicht unterstützt. 2. Die Erhöhung des EBE auf 60 € soll durch den Bund umgesetzt werden. 3. Durch geeignete Maßnahmen der Verkehrsunternehmen und –verbünde beim Tarif und Vertrieb soll das unverschuldete Schwarzfahren möglichst vermieden werden. Der Berliner Senat hat sich erfolgreich für Aufnahme der unter Punkt 3 genannten Forderung in den VMKBeschluss eingesetzt. Damit sollen die Interessen der ehrlichen Fahrgäste berücksichtigt werden, die ungewollt bzw. nicht vorsätzlich zu Schwarzfahrenden geworden sind. Bei diesen hat das Kontrollpersonal durch die erfahrungsgemäß sehr restriktiven Vorgaben der Verkehrsunternehmen meist keine Ermessensspielräume. Auch bei kleinen Abweichungen bei der Tarif-Anwendung durch Fahrgäste wird bei situationsbedingten Kulanzabwägungen in den meisten Fällen das EBE gefordert. Entsprechende Strafzahlungen für diese Fahrgäste schaden dem Ansehen des ÖPNV und dessen Attraktivität. Aus folgenden Gründen kann ein zahlungsbereiter Fahrgast unverschuldet zum Schwarzfahrenden werden:  unverständliche Tarifbestimmungen,  unzureichender Vertrieb,  schlechte Kommunikation der Tarifbestimmungen. verfolgt daher weiterhin das Ziel der Weiterentwicklung eines möglichst einfachen Tarifund Vertriebssystems und sieht aus seiner Sicht insbesondere zum Punkt 3 einen großen Handlungsbedarf. Eine Umsetzung des unter 3. genannten Ziels wird jedoch nicht durch Anpassung der beiden Verordnungen erreicht, in denen u.a. das EBE geregelt ist. Vielmehr sind hier die Stärkung der Fahrgastrechte, eine Ausgestaltung der entsprechenden Verkehrsverträge und Appelle an die Verkehrsunternehmen das richtige Mittel. Hierfür wird sich der Berliner Senat weiter einsetzen. Berlin, den 14. Februar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)

BVG kauft nach Beschwerden 900 neue Ticket-Automaten, aus Berliner Zeitung

Umständlich zu bedienen und langsam. Angesichts vieler Beschwerden will die BVG einen Großteil ihrer Ticketautomaten austauschen. Auch in den Straßenbahnen soll bargeldloses Bezahlen möglich sein.

http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article120755453/BVG-kauft-nach-Beschwerden-900-neue-Ticket-Automaten.html Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) machen es ihren Kunden nicht immer leicht, einen #Fahrschein für Bus oder Bahn zu erwerben. Weil es dafür kaum noch extra Personal gibt, haben längst #Ticketautomaten das Gros der Verkaufsarbeit übernommen. Doch die sind oft umständlich zu bedienen, langsam bei der Ausgabe und zudem auch noch wählerisch. Die einen verweigern die Annahme von bestimmten Münzen, andere mögen keine Scheine, und einige geben einfach kein Wechselgeld zurück. Ursachen der vielen Macken sind meist das hohe Alter der Technik und die häufigen …

Tarife: Mehr Kontrollen – weniger Schwarzfahrer Die intensive Überprüfung der BVG-Fahrgäste zeigt ersten Erfolg., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/mehr-kontrollen-weniger-schwarzfahrer/489932.html

Die verstärkten #Schwarzfahrerkontrollen bei der BVG zahlen sich aus: Die Zahl der Fahrgäste, die ohne gültigen #Fahrschein ertappt werden, ist in den vergangenen Monaten zurückgegangen – nach Tagesspiegel-Informationen auf nun etwa sechs Prozent. Die höhere Wahrscheinlichkeit, bei der #Schwarzfahrt ertappt zu werden, habe auch dazu geführt, dass bei #Schwerpunktkontrollen die einst zweistellige Quote der Sünder auf einen einstelligen Wert gesunken sei, sagte BVG-Sprecher Wolfgang Göbel. Genaue Zahlen wollte er nicht nennen.

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Bus: Fahrschein zeigen? Nicht mit uns In Spandau sollen Fahrgäste der BVG seit gestern nur vorn in die Busse einsteigen., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/fahrschein-zeigen-nicht-mit-uns/470502.html

Auf 22 Buslinien, die in und nach Spandau fahren, sollen die Fahrgäste seit Montag vorn beim Fahrer einsteigen und ihren #Fahrschein vorzeigen. In einem dreimonatigen Versuch will die #BVG testen, ob sich dadurch die Zahl der #Schwarzfahrer senken lässt. Die BVG ist zufrieden. Bei einer #Testfahrt des Tagesspiegel hielt sich allerdings so gut wie niemand an die neue Bestimmung. Auch vom Personal wird die Regelung offenbar nur #halbherzig durchgesetzt.

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Tarife: Die S-Bahn warnt vor fliegenden Händlern Ein gefälschter Fahrausweis ist schlimmer als keiner!, aus Punkt 3

http://87.79.14.240/p3/punkt3.nsf

Die Anzahl #gefälschter #Fahrausweise bei #Fahrschein-Überprüfungen nimmt zu – das ergeben häufiger gewordene #Kontrollen der Berliner -Bahn. Während die Anzahl der #Schwarzfahrer konstant bei 3,5 bis 4,0 Prozent liegt, steigt die Zahl von Fahrgästen, die mit Fälschungen unterwegs sind.

„Tarife: Die S-Bahn warnt vor fliegenden Händlern Ein gefälschter Fahrausweis ist schlimmer als keiner!, aus Punkt 3“ weiterlesen