Straßenbahn: Verkehrsprojekte in Treptow-Köpenick: Erweiterung der Straßenbahnstreckenführung von Adlershof, Johannisthal über Groß-Berliner-Damm bis Schöneweide, aus Senat

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Frage 1:
Wie beurteilt der Senat die Dringlichkeit der Realisierung der #Erweiterung der #Straßenbahnstreckenführung
von #Adlershof, #Johannisthal über #Groß-Berliner-Damm bis #Schöneweide (westlich des Bahnhofs mit
Anschluss Brückenstraße) und wie ist der aktuelle Sachstand?
Frage 2:
Welche Aktivitäten hat der Senat in der laufenden Legislaturperiode bereits unternommen, um die Planung
und Realisierung des Vorhabens voranzubringen?
2
Antwort zu 1 und 2:
Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass das Projekt „S-Bahnhof (S-Bhf.)
Schöneweide – Wista Adlershof“ in die zwei Projekte „Straßenbahnneubau
Wissenschaftsstadt – Schöneweide, Sterndamm (Adlershof II)“ und „Verkehrslösung
Schöneweide“ unterteilt wurde.
In der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage wird davon ausgegangen, dass sich die
Fragen des Abgeordneten auf die #Straßenbahnneubaustrecke #Adlershof II beziehen.
Die Straßenbahnneubaustrecke Adlershof II soll als #Tangentialverbindung von Nordosten
in Richtung Adlershof, zur Erschließung der Bereiche der Wissenschaftsstadt um den
Groß-Berliner Damm und als leistungsfähige Anbindung des wichtigen Wissenschafts- und
Wirtschaftsstandortes an den Bahnhof Schöneweide dienen. Der Bedarf dieser
Neubaustrecke wird als vordringlich angesehen.
Für das Projekt Straßenbahnneubau Wissenschaftsstadt – Schöneweide, Sterndamm
(Adlershof II) haben die Berliner Verkehrsbetriebe (Vorhabenträger) die Antragsunterlagen
für das Planfeststellungsverfahren Mitte April 2018 bei der Planfeststellungsbehörde
eingereicht. Nach Auskunft des Vorhabenträgers sind die im Rahmen der öffentlichen
Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Einwände
bearbeitet. Der Erörterungstermin hat im Juni 2019 stattgefunden.
Frage 3:
Welche weiteren Planungen gibt es, das Straßenbahnnetz in Treptow-Köpenick zu sanieren und zu
erweitern?
Antwort zu 3:
Hierzu teilt die BVG mit: „Nach heutigem Stand sind folgende Projekte geplant:
1. Bahnhofstraße zwischen Seelenbinder- und Lindenstraße – Streckensanierung und
barrierefreier #Haltestellenbau,
2. Gleisschleife Mahlsdorf Süd – Umbau für #Niederflurfahrzeuge (#Flexity),
3. Treskowallee zwischen Traberweg und An der Wuhlheide – Nord-Süd-Tangente und
Umbau für Niederflurfahrzeuge (Flexity),
4. Alt-Köpenick, Schloßplatz und Lange Brücke – #Anlagensanierung,
5. Adlergestell, S-Bahnhof Grünau – Neubau #Gleiswechsel zur Steigerung der
Flexibilität (Zwischenendstelle für #Taktverdichtung),
6. Edisonstraße zwischen An der Wuhlheide und Wilhelminenhofstraße – Nord-Süd-
Tangente und Umbau für Niederflurfahrzeuge (Flexity),
7. Haltestelle Edison-/Wilhelminenhofstraße – barrierefreier Haltestellenbau,
8. An der Wuhlheide, Überfahrt R.-Rühl-Allee – Anlagensanierung,
9. Wilhelminenhofstraße zwischen Firlstraße und vor Ostendstraße –
Streckensanierung und barrierefreier Haltestellenbau,
10. Ostendstraße inklusive Bogengleis Wilhelminenhofstraße bis Scharnweberstraße –
Streckensanierung und barrierefreier Haltestellenbau,
11. Vetschauer Allee zwischen Krugauer Steig und Adlergestell – barrierefreier
Haltestellenbau,
12. Adlergestell zwischen Vetschauer Allee und Zum Seeblick inklusive Gleisschleife
Alt Schmöckwitz – barrierefreier Haltestellenbau,
3
13. Seelenbinderstraße zwischen Bahnhofstraße und Bellevuestraße – barrierefreier
Haltestellenbau,
14. Müggelseedamm zwischen Hirschgartendreieck und Spreestraße – barrierefreier
Haltestellenbau,
15. Müggelheimer Damm zwischen Pablo-Neruda-Straße und Salvador-Allende-Straße
– Umbau für Niederflurfahrzeuge (Flexity),
16. Stellingdamm/Hirtestraße zwischen Mahlsdorfer Straße und Janitzkystraße –
Umbau für Niederflurfahrzeuge (Flexity),
17. Müggelseedamm zwischen Bölschestraße und Gleisschleife Altes Wasserwerk –
zweigleisiger Ausbau und barrierefreier Haltestellenbau,
18. Wendenschloßstraße zwischen Müggelheimer Straße und Luisenstraße – Ausbau
eigener Bahnkörper,
19. Dörpfeldstraße zwischen Waldstraße und Adlergestell – zweigleisiger Ausbau und
barrierefreier Haltestellenbau,
20. Fürstenwalder Damm zwischen Bölschestraße und Gleisschleife Rahnsdorf –
Streckensanierung und barrierefreier Haltestellenbau.“
Im aktuellen Nahverkehrsplan Berlin sind darüber hinaus
 eine Straßenbahnneubaustrecke Johannisthal – Johannisthaler Chaussee und
 eine Straßenbahnneubaustrecke Potsdamer Platz – Schöneweide
vorgesehen.
Frage 4:
Wann sind welche nächsten Maßnahmen zur Planung und Realisierung des zu 1. genannten Vorhabens
vorgesehen?
Antwort zu 4:
Das #Planfeststellungsverfahren ist abzuschließen. Die BVG bereitet als Vorhabenträgerin
die Ausführungsplanung und #Vergabe der #Bauleistungen vor.
Frage 5:
Mit welchen Beeinträchtigungen (z.B. Straßensperrungen) ist an welchen Stellen und für welche Zeiträume
zu rechnen? Mit welchem Vorlauf werden Anwohner und Gewerbetreibende informiert, welche
Ersatzverkehre und Ausgleichsmaßnahmen soll es geben?
Frage 7:
Welche weiteren Schritte zur Einbeziehung der Öffentlichkeit sind wann geplant?
Antwort zu 5 und 7:
Hierzu teilt die BVG mit: „Grundsätzlich wird nach dem Prinzip „Fahren und Bauen“
verfahren, da weite Teile der Neubaustrecke unabhängig vom Bestand realisiert werden
können.
4
Kurzzeitige Vollsperrungen (Motorisierter Individualverkehr – MIV und Straßenbahn)
werden im Rahmen der Anbindung an die Bestandsstrecken unvermeidbar sein,
beschränken sich aber auf die Kreuzungen:
a) Karl-Ziegler-Str. – Einfahrt Octogon,
b) Hermann-Dorner-Allee – Groß Berliner Damm,
c) Groß Berliner Damm – Sterndamm
sowie
d) Rudower Chaussee – Fahrrichtung S-Bhf. Adlershof.
Ersatzverkehre werden daher für den Bereich S-Bhf. Adlershof – Karl-Ziegler-Str. (a) und
S-Bhf. Schöneweide – Johannisthal (c) unvermeidbar sein, wie auch beim Lückenschluss
am S- Bhf. Adlershof – Karl-Ziegler-Str. – Köllnischer Platz (d).
Die BVG wird die Anwohnerinnen und Anwohner in der Ausschreibungs- und
Vergabephase auf einer Bürgerinformationsveranstaltung hinreichend über die jeweiligen
Bauabschnitte informieren. Nach derzeitigem Stand werden die Baumaßnahmen in der
freigehaltenen Fläche des Groß Berliner Dammes Höhe Hermann-Dorner-Allee beginnen.“
Frage 6:
Wann, in welcher Form und mit welchem Ergebnis hat bereits eine Beteiligung der Öffentlichkeit in diesem
Zusammenhang stattgefunden?
Antwort zu 6:
Im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens fand im Januar 2017 sowie im Februar 2018 je
eine #Bürgerinformationsveranstaltung statt. Die Planung wurde vorgestellt und auf Fragen
der Bürgerinnen und Bürger geantwortet.
Weiterhin konnten Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
ihre Einwände vorbringen. Im #Erörterungstermin wurden diese diskutiert.
Frage 8:
Wann rechnet der Senat mit der Fertigstellung des Vorhabens?
Antwort zu 8:
Die #Inbetriebnahme ist für 2021 geplant.
Frage 9:
Wie hoch ist der insgesamt für Planung und bauliche Realisierung der Infrastrukturmaßnahme erforderliche
Investitionsbedarf zu beziffern, wann und in welcher Weise gedenkt der Senat die notwendigen finanziellen
Voraussetzungen zu schaffen?
5
Antwort zu 9:
Der Investitionsbedarf für die Planung und Realisierung der Straßenbahnneubaustrecke
Adlershof II beträgt voraussichtlich 16,537 Mio. Euro (Kostenaufstellung 2016). Das
Vorhaben wird im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) gefördert aus
Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und des Landes Berlin. Die
Förderquote aus EFRE-Mitteln beträgt bis zu 50 %. Die Mittel des Landes Berlin werden
im Haushalt des Landes Berlin im Kapitel 0730, Titel 89102 „Zuschüsse für Investitionen
des Öffentlichen Personennahverkehrs“ bereitgestellt.
Berlin, den 23.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Habau errichtet 60 Kilometer Autobahnen rund um Berlin Der in Perg ansässige Baukonzern zog den größten Auftrag in seiner Unternehmensgeschichte an Land., aus nachrichten.at

http://www.nachrichten.at/nachrichten/wirtschaft/Habau-errichtet-60-Kilometer-Autobahnen-rund-um-Berlin;art15,2764081

Ihr bis dato größtes Projekt in der Unternehmensgeschichte mit einem Volumen von mehr als einer Milliarde Euro realisiert die #Habau Group ab dem Frühjahr 2018 in Deutschland. Der in Perg ansässige Baukonzern erhielt von der #Deges (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) den Auftrag für die #Erweiterung der deutschen #A10 (Berliner Ring) sowie die #Generalsanierung der #A24 (Hamburg-Berlin). Neben den klassischen Straßenbauarbeiten werden im Verlauf des Projekts „AS Neuruppin – AD Pankow“ auch Brücken, Lärmschutzwände, Verkehrsleiteinrichtungen und Anschlussstellen sowie Raststätten, Nebenstraßen und Wirtschaftswege errichtet sowie saniert.

Partner aus Holland Für die Umsetzung dieses Großprojekts ging die Habau eine Projektgesellschaft mit dem größten niederländischen Baukonzern Royal #BAM Group sowie dem niederländischen Rentenfonds #PGGM ein. Finanziert, gebaut und betrieben werden die Autobahnteilstücke in Form eines Private-Public-Partnership-Modells. „Wir freuen uns über den Gewinn der Ausschreibung und gehen das größte Projekt der Unternehmensgeschichte mit voller Energie an“, sagt Hubert Wetschnig, Chef der Habau Group.

Fünf Jahre Bauzeit Der sechsspurige Ausbau der A10 nahe Berlin umfasst rund 30 Kilometer, die Generalsanierung der A24 …

U-Bahn: Vorbereitung der U8 -Verlängerung – nächste Planungsschritte, aus Senat

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Frage 1:
Hat der Senat auf seinen Sitzungen seit Juni 2017 über die mögliche #Erweiterung des Berliner #U-Bahn-
Netzes beraten, welche Senatsvorlagen gab es dazu und welche Beschlüsse wurden dazu gefasst,
insbesondere zur Verlängerung der U8 in das Märkische Viertel?
Antwort zu 1:
In der Senatssitzung vom 11.07.2017 wurde festgestellt, dass die Priorität der
Netzerweiterungen weiterhin bei der Straßenbahn liegt. Im Rahmen der langfristigen
Verkehrsplanung der wachsenden Stadt werden davon unabhängig die Option einer
Verlängerung der #U8 ins #Märkische Viertel und weitere Verlängerungen von U-Bahnlinien
geprüft.
Frage 2:
Gibt es bereits einen Auftrag an die Senatorinnen für Stadtentwicklung und für Verkehr zur Erarbeitung der
Planungsgrundlagen für eine Machbarkeitsstudie bzw. Vorplanung oder die volkswirtschaftliche Bewertung
der Erweiterung der U8? Wenn nein, warum nicht, und wann ist dann damit zu rechnen?
Frage 4:
Will der Senat die ersten Planungsüberlegungen zur Verlängerung der in der jüngsten
Presseberichterstattung hervorragend genannten U-Bahnlinien U8 und U7 etwa erst zusammen mit der
Beschlussfassung des neuen Stadtentwicklungsplanes Verkehr (Beschlussfassung 2020?) festschreiben, für
den ausweislich der Drucksache Nr. 18/0472 die erforderlichen Untersuchungen noch nicht einmal
ausgeschrieben sind?
2
Frage 5:
Welchen Zeitplan verfolgt der Senat hinsichtlich der Verlängerung der U8 in das Märkische Viertel in Hinblick
auf die Beschlüsse und die Bearbeitungsdauer von Planungsgrundlagen, Machbarkeitsstudie oder
Vorplanung, volkswirtschaftliche Bewertung, Durchführungsbeschluss, Einstellung der Bauvorbereitungsund
Baudurchführungsmittel in den Landeshaushalt, Anmeldung der Zuschüsse beim Bund etc.?
Antwort zu 2, 4 und 5:
Da es sich um langfristige Planungsoptionen handelt, lässt sich kein Zeitplan angeben.
Hierzu wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zunächst die
verkehrliche Wirkung der Verlängerung der U 8 ins Märkische Viertel im Rahmen der
aktuellen Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes Verkehr (StEP Verkehr)
untersuchen lassen. Die erforderlichen Arbeiten für den StEP Verkehr wurden
ausgeschrieben und sind bereits beauftragt. Der Entwurf des StEP Verkehr ist für Mitte
2018 angestrebt. Über die daran anschließenden Schritte für die mögliche Fortsetzung der
U 8 – Planung, wie zum Beispiel eine Vorplanung oder volkswirtschaftliche Bewertung, ist
mit Vorliegen der Ergebnisse des StEP Verkehr ergebnisoffen zu entscheiden.
Frage 3:
Hat der Senat im Haushaltsplanentwurf 2018/2019 Haushaltsmittel für irgendwelche Untersuchungen oder
Vorplanungsaktivitäten zur Verlängerung der U8 eingestellt; wenn ja, in welcher Höhe, wenn nein, warum
nicht?
Antwort zu 3:
Für die Überprüfung von Maßnahmen, beispielsweise im Rahmen des StEP Verkehr,
darunter die Verlängerung der U 8 ins Märkische Viertel, oder für die Fragen von
Trassenfreihaltungen sind für den Haushaltsplanentwurf 2018/2019 Haushaltsmittel in
Höhe von insgesamt 150.000 € vorgesehen.
Frage 6:
Parallel zu welchen Planungsphasen wird das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden und wann
könnte es abgeschlossen sein?
Antwort zu 6:
Sollte eine positive Entscheidung vorliegen, so ist zunächst die Finanzierung der baulichen
Umsetzung zu klären. Angesichts der begrenzten zur Verfügung stehenden Mittel aus dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und der Entflechtungsmittel sind zeitliche
Aussagen nicht möglich.
Planfeststellungsverfahren werden grundsätzlich mit Vorliegen des endgültigen
ingenieurtechnischen Entwurfs nach Abschluss der Entwurfsplanung durchgeführt. Dafür
ist in Abhängigkeit der planerischen Randbedingungen von einer Dauer von mindestens
18 Monaten auszugehen.
Ergänzend teilt die BVG AöR hierzu mit:
„Mit einem Baustart ist incl. der Zeiten für die Planung, den Leitungsbau und das
Vergabeverfahren in der Regel ca. 5-6 Jahre nach Projektauftrag zu rechnen.“
Frage 7:
Können die alten Bauplanungen aus den 1980er Jahren zumindest noch teilweise für das aktuelle Vorhaben
herangezogen werden?
3
Antwort zu 7:
Hierzu teilt die BVG AöR mit:
„Der BVG liegen aus dem Landesarchiv lediglich verschiedene Vorentwürfe für
Trassenvarianten vor. Konkrete Bauplanungen für den Weiterbau, die für eine spätere
Verlängerung genutzt werden können, sind nicht bekannt.“
Berlin, den 15.08.17
In Vertretung
Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahnausbau – Erfahrungen, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um Stellungnahme gebeten, die dort in eigener
Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend
wiedergegeben.
Frage 1:
Wann wurde mit der #Planung der #Verlängerung der #Straßenbahntrasse von der Björnsenstr. bis zum
Virchow-Klinikum (heute M13/M50) begonnen und wann wurde die Trasse von der BVG für den
fahrplanmäßigen Personenverkehr in Betrieb genommen?
Antwort zu 1:
Die Planung für die Erweiterung des Straßenbahn-Streckennetzes in den Westteil der
Stadt begann nach der Wiedervereinigung 1990 und Zusammenlegung der damaligen
beiden Verkehrsverwaltungen von Berlin. Die Strecke Björnsonstraße – Virchow-Klinikum
war dementsprechend im Senatskonzept vom April 1993 („Umsetzung des
Straßenbahnkonzepts für Berlin“) enthalten. Am 14.10.1995 wurde der Streckenabschnitt
von der Björnsonstraße bis zum Louise-Schroeder-Platz eröffnet. Die Verlängerung vom
Louise-Schroeder-Platz zum Virchow-Klinikum ging schließlich am 25.10.1997 in Betrieb.
Frage 2:
Welche #Kosten fielen für die Neuerrichtung der Trassenverlängerung (siehe Frage 1) an und wie teilen sich
diese in Planungs- und Genehmigungskosten (incl. Drittbeauftragungen), Aufbau des Gleissystems, 
2
Elektrifizierung, Bau von Haltestellen, mit dem Straßenbahntrassenbau verbundene Kosten z.B. für
Veränderungen an den Fahrbahnen, Lichtsignalanlagen, Kreuzungen, etc. an (bitte tabellarisch
zusammenstellen).
Antwort zu 2:
Für die Straßenbahn-Neubaustrecke Björnsonstraße – Virchow-Klinikum wurden rd. 39,3
Mio. Euro aufgewendet.
Eine Aufteilung auf die einzelnen Kostenarten bzw. Teile der Anlage ist nicht möglich.
Frage 3:
Welche #Instandhaltungskosten sind für die o.g. Trassenverlängerung bisher (bis Ende 2016) angefallen und
wie stellen sich die jährlichen Betriebskosten für diesen Streckenabschnitt dar?
Antwort zu 3:
Hierzu teilt die BVG AöR mit:
„Für die Trassenverlängerung von Bösebrücke – Virchow-Klinikum sind bisher (bis Ende
2016) Instandhaltungskosten i. H. v. 2, 2 Mio. EUR angefallen.“
Zu den Betriebskosten wird auf Frage 4 verwiesen.
Frage 4:
Wie viele zusätzliche #Straßenbahnen mit wieviel Wagen wurden beschafft (bzw. werden täglich eingesetzt),
um die verlängerte Strecke kundenorientiert bedienen zu können und mit welchen Kosten ist das verbunden
(pro Fahrzeug bzw. pro Tag incl. Personal, Energie und Wartung/Instandsetzung)?
Antwort zu 4:
Hierzu teilt die BVG AöR mit:
„Im Jahr 2016 sind auf dem neu gebauten Abschnitt 14 Fahrzeuge eingesetzt worden, um
die Leistung zu erbringen. Dadurch sind Betriebskosten für Fahrpersonal,
Fahrzeuginstandhaltung, Energie und Fahrzeugreinigung in Höhe von 2,6 Mio. EUR
aufgewendet worden.“
Frage 5:
Wie hat sich die #Fahrgastauslastung der Streckenverlängerung seit der Inbetriebnahme entwickelt (bitte im
Tages-durchschnitt, im Berufsverkehr, Mo.-Fr. und Samstag/Sonntag/Feiertag angeben)?
Antwort zu 5:
Hierzu teilt die BVG AöR mit:
„Die Nachfrageentwicklung anhand der einsteigenden Fahrgäste ist in der folgenden
Tabelle dargestellt. Die Ergebnisse beinhalten jeweils die Summe aus Richtung und
Gegenrichtung der angegebenen Tageszeit. Die Daten basieren auf der VBB1

Verkehrserhebung der aufgetragenen Jahre.“
Streckenabschnitt Björnsonstr. –
Louise-Schröder-Platz
Louise-Schröder-Platz –
Virchow-Klinikum
Linien M13, 50 M13, 50
Jahr 2005 2010 2013 2016 2005 2010 2013 2016
Mo–Fr, HVZ (06–
09; 14–19 Uhr)
8.917 11.181 11.038 13.021 5.994 6.875 7.460 8.508
Mo–Fr,
Tagesdurchschnitt
15.675 19.987 19.554 23.028 11.126 12.879 13.380 14.510
Sa,
Tagesdurchschnitt
10.900 12.261 12.375 13.939 5.408 8.536 8.925 9.894

1
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
3
So,
Tagesdurchschnitt
7.015 8.570 8.629 9.038 4.520 5.636 4.814 5.569
Frage 6:
Gibt oder gab es Beschwerden oder Klagen gegen den Straßenbahnverkehr auf dieser Strecke (z.B. wg.
Lärm etc.)?
Antwort zu 6:
Klagen gegen die in Frage 1 genannte Straßenbahnstrecke sind nicht erhoben worden.
Beschwerden beantwortet der Senat grundsätzlich zeitnah bzw. trifft gemeinsam mit der
BVG Abhilfe sofern dies geboten ist. Beschwerden werden jedoch nach Bearbeitung nicht
weiter statistisch erfasst bzw. in den Akten geführt. Die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) sind für die in Rede stehenden Straßenbahnstrecke
keinerlei Beschwerden hinsichtlich der Lärmproblematik erinnerlich.
Ergänzend teilt die BVG AöR hierzu mit:
„Im Zeitraum 01.01.2017 bis 31.05.2017 sind keine Beschwerden über Lärm in diesem
Bereich bei unserem Beschwerdemanagement eingegangen.“
Frage 7:
Welche #Fahrzeit wird für die Trassenverlängerung kalkuliert und wie häufig (prozentual) kommt es zu
verkehrsbedingten Fahrzeitverlängerungen (Staus, blockierte Kreuzungen etc.) von 10% oder mehr?
Antwort zu 7:
Die Fahrzeit auf dem Verlängerungsabschnitt beträgt je nach Tageszeit zwischen 14 und
16 Minuten.
Bezüglich der Frage zu verkehrsbedingten Fahrzeitverlängerungen teilt die BVG AöR mit,
dass in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit die Beantwortung der Frage nicht
möglich ist.
Frage 8:
Wie lassen sich die Fragen 1. – 7. für den Neubau der Straßenbahntrasse Nordbahnhof – Hauptbahnhof –
Lüneburger Str. (Wendeschleife) (heute Linien M5, M8, M10) beantworten (bitte im selben Detaillierungsgrad
wie Frage 1. – 7. beantworten)?
Antwort zu 8 (1):
Die Planung für die #Erweiterung des #Straßenbahn-Streckennetzes in den Westteil der
Stadt begann nach der Wiedervereinigung 1990 und Zusammenlegung der damaligen
beiden Verkehrsverwaltungen von Berlin. Die Strecke Nordbahnhof – Hauptbahnhof
(damals Lehrter Bahnhof) war dementsprechend im Senatskonzept vom April 1993
(„Umsetzung des Straßenbahnkonzepts für Berlin“) enthalten. Im Januar 2008 begann das
Planfeststellungsverfahren, nachdem zuvor Variantenuntersuchungen durchgeführt
wurden. Die vollständige Eröffnung der Strecke erfolgte im August 2015.
Antwort zu 8 (2):
Für die Straßenbahn-Neubaustrecke in der Invalidenstraße (Nordbahnhof –
Hauptbahnhof) sind bisher Mittel i.H.v. 23,6 Mio. Euro verausgabt worden. Es liegen
geprüfte Bauplanungsunterlagen mit Gesamtkosten i.H.v. 26,3 Mio. Euro vor.
Eine Aufteilung auf die einzelnen Kostenarten bzw. Teile der Anlage war nicht möglich.
4
-Antwort zu 8 (3):
Hierzu teilt die BVG AöR mit:
„Für die Trassenverlängerung von Nordbahnhof – Hauptbahnhof sind bisher (bis Ende
2016) Instandhaltungskosten i. H. v. 0,04 Mio. EUR angefallen.“
Antwort zu 8 (4):
Hierzu teilt die BVG AöR mit:
„Im Jahr 2016 sind auf dem neugebauten Abschnitt 8 Fahrzeuge eingesetzt worden, um
die Leistung zu erbringen. Dadurch sind Betriebskosten für Fahrpersonal,
Fahrzeuginstandhaltung, Energie und Fahrzeugreinigung in Höhe von 1,3 Mio. EUR
aufgewendet worden.“
Antwort zu 8 (5):
Hierzu teilt die BVG AöR mit:
Die BVG AöR teilt hierzu mit, dass die Besetzung am stärksten Querschnitt (U-Bhf.
Naturkundemuseum – Invalidenpark) für beide Richtungen zusammengerechnet 20.000
Fahrgäste an einem durchschnittlichen Werktag (Mo-Fr) beträgt. Die Daten basieren auf
der VBB-Verkehrserhebung des Jahres 2016. Aufgrund der Eröffnung der Teilabschnitte
im Dezember 2014 sowie Ende August 2015 sind keine vergleichbaren Daten zur
Nachfrageentwicklung der Straßenbahnstrecke Nordbahnhof – Hauptbahnhof vorhanden.
Zudem konnten wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit keine weitergehenden
Betrachtungen zu den Fahrgastzahlen erfolgen.
Antwort zu 8 (6):
Klagen gegen die in Frage 8 genannte Straßenbahnstrecke sind nicht erhoben worden.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan Berlin 2013-2018 erfolgten
zwei Hinweise zum Straßenbahnlärm. Ein Hinweis bezieht sich auf die Haltestelle in der
Caroline-Michaelis-Straße am Nordbahnhof und ein Hinweis bezieht sich auf die
Haltestelle/Wendeschleife Lüneburger Straße.
Dem Senat sind zwei weitere Hinweise zum Straßenbahnlärm bekannt, die bei der BVG
eingegangen sind. Diese betreffen beide die Wendeschleife bzw. Endhaltestelle an der
Lüneburger Straße.
Antwort zu 8 (7):
Die Fahrzeit zwischen S Nordbahnhof und S+U Hauptbahnhof beträgt 7 Minuten.
Bezüglich der Frage zu verkehrsbedingten Fahrzeitverlängerungen teilt die BVG AöR mit,
dass in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit die Beantwortung der Frage nicht
möglich ist.
Frage 9:
Wie beurteilte der Senat unter Berücksichtigung der Antworten auf die Fragen 1 – 8 die Abwägung zwischen
dem Neubau von Straßenbahntrassen dem Bau von S- oder U-Bahnstrecken und dem Einsatz von
(zukünftig elektrifizierten) Bussen und was sind aus Sicht des Senates die entscheidenden Kriterien für die
Auswahl zwischen diesen Verkehrsträgern?
Antwort zu 9:
Die Beurteilung der Verkehrsmittel erfolgt nicht nur aus der Sichtweise der unmittelbar
betroffenen Akteure, der Fahrgäste und des Betriebs, sie schließt auch die Kommune als
übergeordnete Planungsinstitution und die Allgemeinheit als die von den Wirkungen des
Verkehrs Betroffenen ein. Die Definition der vier zuvor genannten Zielgruppen
gewährleistet die Einbeziehung aller infolge der Straßenbahnmaßnahme auftretenden 
5
Wirkungen in den Verkehrsmittelvergleich. Über die vier Zielgruppen hinweg werden 11
Hauptkriterien betrachtet, die teilweise in Unterkriterien weiter unterteilt sind (siehe
Tabelle). Die Wahl der Straßenbahn als Verkehrsmittel für die beiden oben genannten
Strecken fällt vor diesem Hintergrund gegenüber den anderen Verkehrsmitteln Bus, UBahn
oder S-Bahn eindeutig positiv aus, was die hohe Akzeptanz bei den Fahrgästen
bestätigt. Ein Vergleich mit einem zukünftig möglicherweise elektrifizierten Bussystem ist
zurzeit noch nicht möglich, da noch kein marktreifes System existiert und sowohl in der
Forschung und der Anwendung noch viele Grundsatzfragen zu klären sind. Aus Sicht des
Senats wird die Straßenbahn auch in Zukunft auf bisher stark belasteten BusVerkehrskorridoren
und zur Weiterentwicklung des bestehenden Netzes, z.B. zur
Anbindung neuer Stadtquartiere, Systemvorteile gegenüber Bussen gleich welchen
Antriebs vor allem bezüglich Attraktivität, Komfort, Barrierefreiheit, Kapazität,
Störungsfreiheit, Effektivität, Energieeffizienz, Stadtentwicklung und Urbanität haben.
Frage 10:
Wie sind die aktuellen Erfahrungen des Senats mit dem probeweisen Einsatz elektrifizierter Busse in Berlin
und welche weiteren Schritte sind für die Zukunft geplant?
Antwort zu 10:
SenUVK und BVG erarbeiten derzeit eine Rahmenvereinbarung für die Beschaffung
weiterer elektrischer Busse. Auf Basis der mit den E-Bussen auf der Linie 204 gemachten
Erfahrungen und in Auswertung der vorliegenden Erkenntnisse zu Fahrzeugtypen und
Reichweiten ist zunächst der Einstieg in die Beschaffung einer begrenzten Anzahl von
Standardbussen mit 12 m Länge vorgesehen. Dabei wird zunächst die Übernacht-Ladung
auf den Betriebshöfen angestrebt, da bei einem Einsatz eines Systems mit
Zwischenladungen an den Endstellen (vergleichbar mit dem auf der Linie 204
Zielgruppe Hauptkriterium Unterkriterium
Fahrgäste Attraktivität
Reisezeit
Umsteigen
Fahrtenfolge
Komfort
Barrierefreiheit
Betrieb Wirtschaftlichkeit
Störungsfreiheit /
Witterungsunabhängigkeit
Flexibilität
Kommune Investitionen
Effektivität
Anteil ÖV am Gesamtverkehr
Flächenbedarf
Stadtentwicklung
Kleinräumige Wirtschafts- und Sozialstruktur
Städtebauliche und verkehrliche Entwicklungspotenziale
Allgemeinheit Verkehrssicherheit
Umweltaspekte
Lärm (ÖPNV und MIV)
Schadstoffausstoß (MIV)
Schadstoffausstoß (ÖPNV)
Erschütterungen
Urbanität
6
eingesetzten Systems) neben den erheblichen Infrastrukturkosten auf vielen Linien auch
längere Wendezeiten erforderlich sein würden. Dies würde zu einem erheblichen
Fahrzeugmehrbedarf führen. Die BVG wird hierzu weitere Analysen durchführen.
Genauere Aussagen wird hierzu der derzeit in der Fortschreibung befindliche
Nahverkehrsplan für 2019-2023 treffen
Frage 11:
Wie beurteilt der Senat in diesem Zusammenhang einen möglichen Einsatz von Oberleitungsbussen (OBussen)
die in verschiedenen europäischen Städten seit Jahrzehnten im Einsatz sind?
Antwort zu 11:
Der Senat verfolgt die entsprechenden Erfahrungen anderer Städte, insbesondere mit der
bspw. in Zürich erfolgten Einführung eines partiellen O-Bus-Betriebs, bei dem
abschnittsweise Strecken ohne Oberleitung batteriegetrieben zurückgelegt werden.
Der Aufbau eines neuen O-Bussystems wäre mit einem erheblichen Kosten- und
Planungsaufwand verbunden. So wäre unter anderem die benötigte zusätzliche
Infrastruktur nach aktueller Rechtslage nach Bau- und Betriebsordnung Straßenbahn
(BOStrab) über aufwändige Verfahren planfestzustellen.
Weitere Überlegungen zu einem neuen O-Bussystem befinden sich noch am Anfang, eine
Prüfung soll im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) erfolgen. Der
ÖPNV2
-Aufgabenträger hat die BVG gebeten, hierfür mögliche Einsatzbereiche und
Anforderungen zu benennen.
Frage 12:
Wie schätzt der Senat den zusätzlichen Bedarf an ÖPNV-Kapazitäten für Berlin in dieser Legislaturperiode
bzw. bis 2030 unter verschiedenen Szenarien zur sogenannten Verkehrswende (z.B. erhöhte E-Mobilität,
Carsharing, Ausbau der Radinfrastruktur, blaue Plakette, City-Maut etc.) ein und wie wirkt sich der kurzfristig
zu erwartende Mehrbedarf auf die Wahl der Verkehrsträger aus?
Antwort zu 12:
Der Senat geht von einem weiteren Anstieg der ÖPNV-Nachfrage und damit deutlich
steigender Anforderungen an die Kapazitäten bei allen ÖPNV-Angeboten aus. Grundlage
für entsprechende Bedarfsabschätzungen bilden insbesondere der Nachfrageanstieg
durch die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung bis 2030 als auch Steigerungen des
Modal-Split-Anteils des ÖPNV entsprechend der Zielsetzungen des
Stadtentwicklungsplans Verkehr.
Mit der am 07.01.2016 unterzeichneten Absichtserklärung (LoI) haben sich das Land
Berlin und die BVG daher im Hinblick auf die steigende Verkehrsnachfrage in der
wachsenden Stadt auf schrittweise Erhöhungen des jährlichen Leistungsvolumens bis zum
Jahr 2033 verständigt. Insgesamt ist eine Steigerung um ca. 10,5 Mio. Nutzwagen- bzw.
Nutzzugkilometer gegenüber dem Regelfahrplan vom 31.Dezember 2015 vorgesehen
(davon ca. 7,2 Mio. Nutzwagenkilometer p.a. für den Bus, ca. 1,4 Mio. Nutzzugkilometer
p.a. für die Straßenbahn, ca. 1,8 Mio. Nutzzugkilometer p.a. für die U-Bahn). Dies
entspricht einer relativen Steigerung bis zum Jahr 2033 um rund acht Prozent. Gemäß des
LoI sind zudem umfassende Investitionen in neue Schienenfahrzeuge vorgesehen, bei
denen der U-Bahn- und Straßenbahnfahrzeugbestand über die erforderlichen
Ersatzinvestitionen für altersbedingt ausscheidende Fahrzeuge hinaus so erweitert wird,
dass er auch der steigenden Verkehrsnachfrage in der wachsenden Stadt Rechnung
tragen kann. Im S-Bahn-Verkehr geht der Aufgabenträger ebenfalls von einem
entsprechenden Anstieg der Fahrgastnachfrage aus. Aufgrund der bestehenden

2 Öffentliche Personennahverkehr
7
fahrzeugseitigen Restriktionen können hier nachfragegerechte Angebotsanpassungen
jedoch erst mit dem Zulauf von Neufahrzeugen umgesetzt werden. Im Teilnetz Ring/SüdOst
erfolgt der Zulauf von Neufahrzeugen ab dem Jahr 2021. Der Mehrfahrzeugbedarf für
die übrigen Teilnetze wird derzeit im Rahmen der Untersuchungen und Prüfungen für die
perspektivische Beschaffung von S-Bahn- Neufahrzeugen berücksichtigt.
Der Umfang des künftigen ÖPNV-Leistungsvolumens und der Bedarf an Mehrleistungen
für die wachsende Stadt wird im Rahmen der Vorbereitung des nächsten
Nahverkehrsplanes durch den ÖPNV-Aufgabenträger genauer geprüft und untersucht und
stellt einen wesentlichen thematischen Schwerpunkt dar. Hierbei wird auch der
vorgesehene Leistungsaufwuchs gemäß LoI auf Basis aktuellerer Daten überprüft und bei
Bedarf angepasst.
Darüber hinaus begann im April 2016 die Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans
Verkehr (StEP Verkehr). Im Rahmen der Fortschreibung werden auch verschiedene
Szenarien zur Wirkungen bestimmter Maßnahmenbündel abgeschätzt. Ein Entwurf für den
neuen StEP Verkehr 2030 soll in 2018 vorliegen.
Berlin, den 15.06.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Eberswalde: Obus-Verkehr soll ausgebaut werden, ais MOZ

http://www.moz.de/wirtschaft/regionale-wirtschaft/artikel-ansicht/dg/0/1/1581454/

#Eberswalde (MOZ) Ostend ist das Wohngebiet mit der größten Entwicklung seit der Wende in Eberswalde. Aktuell leben gut 2700 Einwohner dort. Und die Zeichen stehen dank des dritten Bauabschnitts der Eigenheimsiedlung Ostender Höhen weiter auf Wachstum. Weshalb Anlieger während der jüngsten Bürgerversammlung die Frage nach einer #Erweiterung der #Obus-Linie stellten.

Baudezernentin Anne Fellner erklärte dazu: Der Obus-Verkehr beschäftige die Stadt gleich unter zwei Aspekten. Zum einen beim perspektivisch geplanten Straßenausbau, entsprechende Fahrbahnbreiten seien zu berücksichtigen. Zum anderen unter dem Gesichtspunkt der Erschließung, der Anbindung der Bürger selbst. Die Stadt wolle sowohl in Ostend wie auch in Finow die Stadtlinien verlängern. "Dazu muss man heute gar keine Strippen mehr ziehen", erklärte sie. Dank #Hybridtechnik könnten die Obusse bekanntlich abschnittsweise auch …

Straßenverkehr: A10 Berliner Ring wegen Bauarbeiten teilweise gesperrt Der südliche Berliner Ring wird ausgebaut. Autofahrer müssen mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen rechnen., aus Berliner Morgenpost

Liebe Morgenpostler: 6+2=8
8 Fahrspuren werden es dann sein. 6 gibt es dort heute schon:

http://www.morgenpost.de/berlin/article208383893/Berliner-Ring-wegen-Bauarbeiten-teilweise-gesperrt.html

Autofahrer müssen sich am südwestlichen Berliner #Ring in den kommenden Tagen auf #Behinderungen einstellen. Am Donnerstagmorgen wurde am Dreieck Werder die Nord-Süd-Durchfahrt wegen Bauarbeiten gesperrt, wie der Landesstraßenbetrieb mitteilte. Bis zum 28. Oktober soll die Sanierung der Fahrbahn abgeschlossen sein. Man habe sich aus technischen Gründen zur Sperrung der Strecke entschieden, hieß es.

Autofahrer werden gebeten, auf die A2 (Berlin-Magdeburg) abzufahren, an der Anschlussstelle Lehnin zu wenden und zurückzufahren.

Weiterhin drohen Sperrungen wegen #Erweiterung auf sechs Spuren

Der dicht befahrene südliche Berliner Ring auf der Autobahn 10 wird derzeit erweitert. Der Ausbau der #sechsspurigen Fahrbahn soll um zwei Spuren #erweitert werden. Das Gesamtprojekt soll …

S-Bahn: Region Teltow hält an S-Bahn-Studie fest, aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam-Mittelmark/Region-Teltow-haelt-an-eigener-S-Bahn-Studie-fest

Trotz laufender #Untersuchungen des brandenburgischen Verkehrsministeriums zu einer #Erweiterung des #S-Bahn-Netzes ins Berliner #Umland, bei der auch eine #Verlängerung von #Teltow nach #Stahnsdorf geprüft werden soll, halten die Kommunen Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf (TKS) an einer eigenen technischen Machbarkeitsstudie fest.

Region Teltow. Trotz laufender Untersuchungen des brandenburgischen Verkehrsministeriums zu einer Erweiterung des S-Bahn-Netzes ins Berliner Umland, bei der auch eine Verlängerung von Teltow nach Stahnsdorf geprüft werden soll, halten die Kommunen Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf (TKS) an einer eigenen technischen Machbarkeitsstudie fest. Der Regionalausschuss lehnte am Montagabend den Antrag des Teltower Bürgermeisters Thomas Schmidt (SPD) ab, auf diese Expertise …

Bahnverkehr: Berlin: Erweiterung des Werks Rummelsburg

http://www.lok-report.de/ Die DB #Fernverkehr AG hat im Amtsblatt der Europäischen Union Planungsleistungen für die #Erweiterung und #Optimierung des #Werks Berlin #Rummelsburg #BRGBT ausgeschrieben (2014/S 146-263232).

Am Standort Werk Berlin Rummelsburg BRGBT ist die Erweiterung und Optimierung der Werkstattgleise und der Außenanlagen geplant. Die aktuelle 5-gleisige Triebzug-Halle wird um ca. 200 m verlängert, die Halle der Unterflurradsatzdrehbank um ein Gleis erweitert, Gleisanlagen angepasst, Abstell- und Behandlungsgleise neu errichtet. Bahntechnische Anlagen im Werkstattbereich wie auch Steuerungsverfahren im Außenbereich müssen konzipiert und geplant werden. Für die Gebäude ist eine Zertifizierung nach DGNB vorgesehen (04.08.14).