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Frage 1:
Warum gibt es derzeit keine #Einsetzer der Linie #S 5 vom #S-Mahlsdorf aus?
Antwort zu 1:
Aufgrund unzureichender Verfügbarkeit von Fahrzeugen sowie Triebfahrzeugführerinnen
und Triebfahrzeugführern wurden die #Verstärkerfahrten während der morgendlichen und
nachmittäglichen Hauptverkehrszeit auf der Linie S5 ab bzw. nach S-Bahnhof Mahlsdorf
vorübergehend ausgesetzt, um die übrigen Zugleistungen im Berliner S-Bahn-Netz mit
größerer Zuverlässigkeit erbringen zu können.
Frage 2:
Ab wann werden die Einsetzer der S 5 wieder vom S-Bahnhof Mahlsdorf starten?
Antwort zu 2:
Nach aktuellem Planungsstand der S-Bahn Berlin GmbH wird eine Wiedereinführung der
Verstärkerfahrten auf der Linie S5 zum 29.04.2019 angestrebt. Voraussetzung für die
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Wiedereinführung der Verstärkerfahrten zu diesem Zeitpunkt ist, dass die S-Bahn Berlin
GmbH die stabile Erbringung des Bestandsprogrammes sowie die Verfügbarkeit der für
den Leistungsaufwuchs erforderlichen zusätzlichen Fahrzeuge und Personale gegenüber
den Aufgabenträgern erfolgreich nachweist.
Frage 3:
Welche kurzfristigen Möglichkeiten sieht der Senat, um #Verspätungen des #RB26 zu reduzieren?
Antwort zu 3:
Die derzeitige Verspätungsanfälligkeit der Regionalbahn (RB) 26 hat temporäre Gründe.
Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2018 ist die RB 26 von Berlin-Lichtenberg zu dem
wichtigen Bahnhof Ostkreuz verlängert worden. Der Betrieb muss sich noch einspielen.
Durch Optimierung der #Betriebsabläufe und Stabilisierung des #Fahrzeugeinsatzes werden
hier weitere Verbesserungen erwartet.
Weiterhin wird Mitte Februar 2019 mit Abschluss der Bauarbeiten im Bereich #Hoppegarten
die damit verbundene #Langsamfahrstelle entfallen.
Die hohe Verspätungsanfälligkeit dieser Linie wird damit deutlich reduziert werden.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat die ersten am 03.12.2018 vorgestellten Zwischenergebnisse Ausbau und der
#Elektrifizierung der #Ostbahn?
Antwort zu 4:
Aus Sicht des Berliner Senats ist der Ansatz der Untersuchung wichtig, die Ostbahn im
Zusammenhang mit der Frankfurter Bahn und der Verkehrsentwicklung auf polnischer
Seite zu sehen. Eine Schwäche der Untersuchungen zur Bundesverkehrsplanung ist die
nur unzureichende Berücksichtigung der Entwicklungen hinter den nationalen Grenzen,
die mehr oder weniger als „weißer Fleck“ betrachtet werden.
Die Zwischenergebnisse bestätigen Untersuchungen der Engpassanalyse des
Transeuropäischen Vorrangkorridors „Nordsee Baltikum“ (NSB) durch die Europäische
Union, an denen der Senat im Rahmen mehrerer EU INTERREG-Projekte mitgewirkt hat.
Demnach wird die Ostbahn zukünftig als wichtige Entlastungsstrecke für den
Schienenpersonenfernverkehr und den schnell wachsenden internationalen
Schienengüterverkehr benötigt. Auf der Frankfurter Bahn sind erhebliche Trassenkonflikte
zwischen dem wachsenden Eurocity-Verkehr, der geplanten Verdichtung im
Regionalverkehr auf der Linie RE 1 und dem wachsenden Schienengüterverkehr
absehbar.
Der Senat teilt die Schlussfolgerungen der Studie, dass mit der Fertigstellung der Rail
Baltica (einer leistungsfähigen Schienenverbindung in europäischer Normalspur bis
Tallinn) und nach Abschluss der laufenden Modernisierungsarbeiten der „Eisernen
Seidenstraße“ nach China und zum Pazifischen Ozean eine steigende Nachfrage auch für
die Ostbahn im kombinierten Verkehr zu erwarten ist, sofern diese eine Durchlassfähigkeit
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bietet. Er sieht auch in Übereinstimmung mit den Zwischenergebnissen weitere
Wachstumspotenziale für den Personenverkehr bei einer attraktiven Anbindung des
Flughafens BER (Flughafen Berlin-Brandenburg) an Westpolen über Ostkreuz.
Die Korridoruntersuchung des Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg hat gezeigt, dass mit
den erwarteten steigenden Verkehrsströmen die Kapazitäten der jetzigen RB 26
überschritten werden. Im Landesnahverkehrsplan Brandenburg von 2018 ist ab 2022 eine
Verdichtung der Linie RB 26 im kritischen Abschnitt zwischen Berlin und Müncheberg auf
einen 30-Minuten-Takt vorgesehen. Hierfür sind jedoch noch infrastrukturelle Maßnahmen
und die Beschaffung von Fahrzeugen notwendig.
Frage 5:
Wie steht der Senat zu den notwendigen Infrastrukturmaßnahmen für die Erhöhung der Leistungsfähigkeit
der Ostbahn?
Antwort zu 5:
Die Länder Berlin und Brandenburg sehen die Notwendigkeit, das 1945 von der damaligen
Sowjetunion bis zur polnischen Staatsgrenze demontierte zweite Gleis wieder aufzubauen
und die Strecke auf deutscher und polnischer Seite zu elektrifizieren. Daher wurde diese
Maßnahme beim Spitzentreffen der Oder-Partnerschaft am 13.01.2010 in Potsdam in den
Katalog der wichtigen großräumigen Verbindungen der Oder-Partnerschaft aufgenommen.
Auf Initiative der Wojewodschaft Lubuskie wird derzeit die Strecke modernisiert und die
Höchstgeschwindigkeit auf 120 km/h angehoben. Sie ist bereits zweigleisig. Auf polnischer
Seite haben bereits Vorplanungen zur Elektrifizierung begonnen.
Die Länder Berlin und Brandenburg werden gemeinsam weitere Initiativen starten, mit
dem Ziel, weitere Bundesprogramme außerhalb der Bundesverkehrswegeplanung (z. B.
das „Sonderprogramm Elektrifizierung“) zur Finanzierung heranzuziehen.
Frage 6:
Welche Mittel stehen für den Ausbau der Ostbahn zur Verfügung?
Antwort zu 6:
Es stehen keine Landesmittel für den Ausbau der Ostbahn zur Verfügung.
Frage 7:
Wann erfolgte die vollständige bauliche Fertigstellung des Regionalbahnsteiges inkl. der Inbetriebnahme des
barrierefreien Zugangs?
Antwort zu 7:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der neue Regionalbahnsteig wurde im Dezember 2017 mit Hilfe eines provisorischen
Zugangs in Betrieb genommen. Der reguläre Treppenzugangsbereich wurde im Dezember
2018 ohne die Treppeneinhausung in Betrieb genommen. Lieferengpässe beim Material
ermöglichten es leider nicht, die Treppeneinhausung zum bekanntgegebenen Termin
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vollständig fertigzustellen. Aktuell werden die Restleistungen erbracht, wofür eine
temporäre Schließung des Treppenbereiches notwendig ist. Die Nutzung des
Treppenbereiches ist voraussichtlich wieder ab März 2019 möglich. Mit der
Inbetriebnahme des Aufzuges zur barrierefreien Erschließung des Bahnsteigs rechnen wir
ebenfalls im März. Alle weiteren Restleistungen, wie die Fertigstellung der
Entwässerungsleitung, des Bahnsteiggeländers sowie die denkmalschutzgerechte
Instandsetzung der Klinkerfassade, werden voraussichtlich bis Ende April 2019
umgesetzt.“
Frage 8:
Wann erfolgt der Bau und die Inbetriebnahme der öffentlichen Toilette am Bahnhof Mahlsdorf?
Antwort zu 8:
Nach dem neuen Vertrag über Toilettenanlagen zwischen dem Land Berlin und der Wall
GmbH vom 26.06.2018 sind von der Fa. Wall 193 neue Unisex-Modultoilettenanlagen an
162 alten und 31 Anlagen an neuen Standorten in einer ersten Versorgungsstufe
(sogenannte Grundversorgung) zu errichten und zu betreiben sowie die
Bestandstoilettenanlagen (weiter-)zu betreiben. Die zusätzlichen neuen 31
Toilettenstandorte wurden gemeinsam mit den Bezirken und verschiedenen
Interessenvertretern im Rahmen der Ausschreibung bereits final festgelegt.
Die Versorgung mit öffentlichen Toilettenanlagen im Land Berlin soll ab 2021 bis 2023
weiter ausgebaut werden (sogenannte verbesserte Versorgung), zahlreiche Standorte sind
bereits von den Bezirken vorfestgelegt worden. In dieser verbesserten zweiten
Versorgungsstufe ist auch ein Toilettenstandort am S-Bahnhof Mahlsdorf vorgesehen. Für
alle neuen Standorte sind noch umfangreiche Detailprüfungen erforderlich. Der konkrete
Aufbauzeitraum der geplanten Anlage am S-Bahnhof Mahlsdorf steht derzeit noch nicht
fest.
Berlin, den 22.02.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz