Bahnhofsnamen in Berlin: DB entscheidet bei S-Bahn und Regionalverkehr

Bahnhofsnamen in Berlin: DB entscheidet bei S-Bahn und Regionalverkehr

Ereignis

Anfang 2005 erläuterte der Senat die Zuständigkeiten für die Benennung von Bahnhöfen in Berlin. Während die Deutsche Bahn über die Namen von S-, Regional- und Fernbahnhöfen entscheidet, liegt die Zuständigkeit für U-Bahnhöfe bei der Berliner Genehmigungsbehörde. Zudem bestätigte der Senat die Absicht, den damaligen S-Bahnhof Unter den Linden künftig gemeinsam mit dem neuen U-Bahnhof als „Brandenburger Tor“ zu bezeichnen. 【1-7bf9e4】

Details

Quelle: Drucksache 15/12172. 【1-7bf9e4】

Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen) vom 12. Januar 2005

Wer entscheidet über die Namen von Berliner Bahnhöfen? 【1-7bf9e4】

1. Wer ist in Berlin für die Benennungen und Umbenennungen von

a) Fern- und Regionalbahnhöfen
b) S-Bahnhöfen
c) U-Bahnhöfen

zuständig und wer wird dabei in welcher Weise beteiligt?

Antwort zu 1 a und b:

Die Benennung von Fern-, Regional- und S-Bahnhöfen liegt in der Zuständigkeit der DB AG. Die Benennung neuer sowie die Änderung bestehender Bahnhofsnamen von S-Bahnhöfen werden nur im Einvernehmen mit den davon betroffenen Aufgabenträgern vorgenommen. 【1-7bf9e4】

Antwort zu 1 c:

Die Benennung von U-Bahnhöfen sowie die Änderung bestehender Bahnhofsnamen obliegt nach § 11 Personenbeförderungsgesetz der nach Landesrecht festgelegten Genehmigungsbehörde. Diese ist bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angesiedelt. Die Beteiligung möglicher Betroffener und der Träger öffentlicher Belange erfolgt in einem Anhörungsverfahren nach § 14 Personenbeförderungsgesetz. 【1-7bf9e4】

2. Wer ist in Berlin für die Benennungen und Umbenennungen von Straßen zuständig und wer wird dabei in welcher Weise beteiligt?

Antwort zu 2:

Die Benennung von Straßen obliegt nach den Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes den Bezirksverwaltungen. Die Benennung von Bundesfernstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten sowie der Brücken erfolgt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

Die Beteiligung anderer Stellen bei Straßenbenennungen ist nicht obligatorisch. Betroffene Anlieger sind über Umbenennungen und Änderungen der Schreibweise sowie über die Benennung von Nummernstraßen in geeigneter Weise zu informieren. 【1-7bf9e4】

3. Wird der Hauptbahnhof – Lehrter Bahnhof in den nächsten Jahren erneut umbenannt?

Antwort zu 3:

Dem Senat sind keine Absichten hinsichtlich einer erneuten Umbenennung des Hauptbahnhofes – Lehrter Bahnhof bekannt. 【1-7bf9e4】

4. Wird der S-Bahnhof Unter den Linden in den nächsten Jahren umbenannt?

Antwort zu 4:

Bei der Benennung von Umsteigebahnhöfen ist es Ziel, durch Namensgleichheit die Orientierung zu verbessern.

Im unmittelbaren Bereich des zukünftigen U-Bahnhofes „Brandenburger Tor“ der U-Bahnlinie 5 liegt der S-Bahnhof „Unter den Linden“. Es ist beabsichtigt, beiden Bahnhöfen den Namen „Brandenburger Tor“ zu geben. Die Abstimmungen mit der DB AG sind noch nicht abgeschlossen. 【1-7bf9e4】

5. Werden der S-Bahnhof Charlottenburg und der U-Bahnhof Wilmersdorfer Straße umbenannt?

Antwort zu 5:

Der Bahnhof Charlottenburg wird sowohl von der S-Bahn als auch vom Regionalverkehr genutzt. Nach den Ordnungsprinzipien der Deutschen Bahn AG dienen Orts- und Ortsteilbezeichnungen als Orientierung. Für einen Bahnhof ist grundsätzlich nur ein einheitlicher Bahnhofsname möglich.

Eine Namensgleichheit mit dem U-Bahnhof Wilmersdorfer Straße wird deshalb nicht angestrebt. Die Orientierung wird stattdessen durch akustische Hinweise in den Zügen sowie Wegweiser auf den Bahnsteigen verbessert. 【1-7bf9e4】

Berlin, den 02. Februar 2005

In Vertretung

Maria Krautzberger

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【1-7bf9e4】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

Bahnverkehr: Behelfsbahnsteige und Fussgaengerbruecke waehrend des Umbaus Papestrasse

Geldverschwendung am Bahnhof Papestraße?!

Ereignis

Der Abgeordnete Michael Cramer fragte nach den Kosten und der Sinnhaftigkeit temporärer Bahnsteige und Fußgängerbrücken während des Umbaus des Bahnhofs Papestraße zum späteren Südkreuz. Der Senat verwies auf Auskünfte der Deutschen Bahn, wonach die Zwischenzustände Bestandteil des Gesamtprojekts seien und gegenüber ursprünglich geplanten Bauzuständen sogar geringere Kosten verursachten. Konkrete Einzelkosten wurden nicht genannt. 【3-2bb3a6】

Details

Quelle: Drucksache 15/11347, Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen). 【3-2bb3a6】

Geldverschwendung am Bahnhof Papestraße?! 【3-2bb3a6】

Ich frage den Senat:

  1. Wie teuer war die Errichtung der Behelfsbahnsteige an den Ringbahn-Ferngleisen einschließlich Infrastruktur?

  2. Wie weit waren die Umsteigewege zwischen Ringbahn und Vorortbahn?

  3. Wie teuer war die temporäre Fußgängerbrücke und ihre spätere Beseitigung?

  4. Wie verändern sich die Umsteigewege durch die Fußgängerbrücke?

  5. Welche Kosten wären bei einem alternativen Bauablauf entstanden?

  6. Warum wurde kein regulärer Halt an den Ferngleisen eingerichtet? 【3-2bb3a6】

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Der Senat verwies darauf, dass Anfang der 1990er Jahre das sogenannte Pilzkonzept für das Berliner Eisenbahnnetz beschlossen wurde. Danach ist auf den Ferngleisen des südlichen Innenrings kein Regionalverkehr vorgesehen. Aus diesem Grund war ein Haltepunkt an den Ferngleisen der Ringbahn nicht Bestandteil der Planung. 【3-2bb3a6】

Nach Angaben der Deutschen Bahn stellen die Behelfsbahnsteige und die Fußgängerbrücke notwendige Zwischenzustände beim Bauen unter laufendem Betrieb dar. Die gewählte Lösung verursache geringere Aufwendungen als die ursprünglich vorgesehene Südumfahrung des gesamten Baufeldes. Einzelne Kosten würden nicht separat ausgewiesen, sondern seien Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Gesamtprojekts. 【3-2bb3a6】

Die Umsteigewege zwischen Ringbahn und Vorortbahn betrugen während der Bauphase etwa 150 bis 200 Meter und sollten auch unter Nutzung der neuen Fußgängerbrücke in dieser Größenordnung bleiben. 【3-2bb3a6】

Zur Frage der späteren Endzustände der Wegebeziehungen lagen nach Angaben des Senats keine ausreichenden Unterlagen vor. Die Deutsche Bahn betonte darüber hinaus, dass ohne die Behelfsbahnsteige keine sichere Führung der Fahrgäste möglich gewesen wäre, da sonst Wege durch das aktive Baufeld hätten geführt werden müssen. 【3-2bb3a6】

Berlin, den 26. April 2004

In Vertretung

Maria Krautzberger

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【3-2bb3a6】

Hinweis

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Bahnverkehr: Regionalverkehrsvertrag Berlin-Brandenburg ohne Ausschreibung vergeben

Brandenburger und Berliner „Monopoly“?

Ereignis

Der FDP-Abgeordnete Klaus-Peter von Lüdeke fragte nach einer Überprüfung der Vergabe von Regionalverkehrsleistungen durch die EU-Kommission. Der Senat bestätigte entsprechende Prüfungen im Zusammenhang mit dem Regionalverkehrsvertrag für die Jahre 2002 bis 2012. Gleichzeitig vertrat er die Auffassung, dass sich der Vertrag im Rahmen des europäischen Rechts bewege und daher keine Intervention der EU-Kommission zu erwarten sei. 【2-25528d】

Details

Quelle: Drucksache 15/11193, Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus-Peter von Lüdeke (FDP). 【2-25528d】

Brandenburger und Berliner „Monopoly“? 【2-25528d】

Ich frage den Senat:

  1. Inwieweit treffen Meldungen zu, wonach die EU-Kommission auf Veranlassung eines privaten Anbieters die Vergabe des schienengebundenen Regionalverkehrs im Verbundnetz Berlin-Brandenburg an die Bahn AG auf wettbewerbsrechtliche Verstöße und sonstige wettbewerbsbezogene Aspekte hin überprüft?

  2. Um welche Regionalverkehrsleistungen handelt es sich hier, wann und für welchen Zeitraum wurden sie vereinbart? Inwieweit war der Senat beteiligt und hat er sich in den zuständigen Gremien für die Ausschreibung der Verkehrsleistungen eingesetzt?

  3. Kann die EU-Kommission gegen diese Vereinbarung nachträglich intervenieren? Wenn ja in welcher Form und ggf. mit welchen Konsequenzen?

  4. Ist nach Kenntnis des Senats auch die aktuelle Vereinbarung des Regierenden Bürgermeisters mit dem Chef der Bahn AG zum S-Bahnverkehr Gegenstand der Überprüfungen der EU-Kommission?

  5. Ist diese Vereinbarung mit dem VBB und den zuständigen Brandenburger Stellen abgestimmt worden und in welchem Sinne haben sie sich geäußert?

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Diese Meldungen treffen in Bezug auf die Sicherstellung der Erbringung der Regionalverkehrsleistungen in den Ländern Berlin und Brandenburg zu. 【2-25528d】

Zu 2.:

Es handelt sich um Regionalverkehrsleistungen für die Länder Berlin und Brandenburg für die Jahre 2002 bis 2012. Der Senat hat mit Senatsbeschluss vom 21. Januar 2003 den Abschluss des Vertrages über die Regionalverkehrsleistungen beschlossen. Der Senat hat sich nicht für die Ausschreibung dieses Verkehrsvertrages über Regionalverkehrsleistungen in den Jahren 2002 bis 2012 eingesetzt. Der Vertrag sieht allerdings die Ausschreibung von Verkehrsleistungen in einem Umfang von ca. 20 % des Gesamtvolumens während der Gesamtlaufzeit des Vertrages vor. 【2-25528d】

Zu 3.:

Der Vertrag bewegt sich innerhalb des europarechtlichen Rahmens, so dass mit einer Intervention der EU-Kommission nicht zu rechnen ist. 【2-25528d】

Zu 4. und 5.:

Zum S-Bahn-Verkehr gab es eine Verständigung zu den Eckpunkten eines Verkehrsvertrages über die Bedienung der Strecken im S-Bahn-Verkehr der Region Berlin-Brandenburg. Eine förmliche Vereinbarung ist nicht geschlossen worden. Die Vertragsverhandlungen dauern noch an. Die zuständigen Brandenburger Stellen sind über den Stand der Verhandlungen informiert. 【2-25528d】

Berlin, den 10. Februar 2004

In Vertretung

Ingeborg Junge-Reyer

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

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Bahnverkehr: Bahnhof Gesundbrunnen soll 2006 als ICE-Halt in Betrieb gehen

Bahnhof Gesundbrunnen – Fertigstellung und Inbetriebnahme

Ereignis

Der CDU-Abgeordnete Stephan Tromp erkundigte sich nach dem Fertigstellungsstand des Bahnhofs Gesundbrunnen. Der Senat teilte mit, dass der neue Fernbahnhof gemeinsam mit der Nord-Süd-Fernbahn im Frühjahr 2006 in Betrieb gehen soll. Der Bahnhof ist als regulärer ICE-Halt vorgesehen und soll über einen neuen Bahnhofsvorplatz mit günstigen Umsteigemöglichkeiten verfügen. Gleichzeitig wurden Pläne für das denkmalgeschützte U-Bahnhof-Empfangsgebäude sowie die angrenzenden Flächen vorgestellt. 【3-7e5433】

Details

Quelle: Drucksache 15/10904, Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Tromp (CDU). 【3-7e5433】

Bahnhof Gesundbrunnen – Fertigstellung und Inbetriebnahme 【3-7e5433】

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 【3-7e5433】

Zur Fertigstellung und Inbetriebnahme

Der Bahnhof Gesundbrunnen wird im Zusammenhang mit der Nord-Süd-Verbindung im Frühjahr 2006 in Betrieb genommen. Teilinbetriebnahmen der Fernbahnanlagen sind nach Angaben der DB AG nicht möglich, da die Gesamtanlage nur als vollständiges System betriebsfähig sei. 【3-7e5433】

Der Bahnhof ist als regulärer ICE-Halt vorgesehen. Geplant sind Verbindungen in Richtung:

  • Frankfurt am Main über Erfurt und Halle,
  • Stuttgart über Erfurt und Halle beziehungsweise über Nürnberg, Erfurt und Leipzig,
  • München über Erfurt und Halle. 【3-7e5433】

Abstellanlagen

Für den Fernverkehr sind keine Abstellanlagen Richtung Nordbahnhof vorgesehen. Für die Berliner S-Bahn ist südlich des Schwarzkopftunnels eine Abstellanlage geplant. Hierfür wird ein eigenes Planfeststellungsverfahren durchgeführt. 【3-7e5433】

Empfangsgebäude

Das Empfangsgebäude basiert auf dem überarbeiteten Siegerentwurf von Ingrid Hentschel und Axel Oestereich. Für die Realisierung wären Eigenmittel von rund 19,8 Mio. Euro erforderlich. Da diese kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, verfolgt die DB AG eine Investorenlösung. Unabhängig davon sollen die für den Fahrgastbetrieb notwendigen Einrichtungen rechtzeitig zur Inbetriebnahme gebaut werden. 【3-7e5433】

Bahnhofsvorplatz

Vorgesehen ist eine Überbauung der Gleisanlagen mit einer Bahnhofsvorfahrt für Busse, Taxen und Individualverkehr. Die Verkehrsflächen werden durch die DB AG hergestellt. Die Fertigstellung war für Juni 2005 vorgesehen. 【3-7e5433】

Das Land Berlin beteiligt sich mit bis zu 4,956 Mio. Euro sowie den entsprechenden Baunebenkosten an den Verkehrsflächen und der Vorfahrtbrücke. 【3-7e5433】

U-Bahnhof Gesundbrunnen

Das von Alfred Grenander entworfene Empfangsgebäude soll in seiner historischen Architektur erhalten bleiben. Die Fassade wird saniert, gereinigt und neu verfugt. Größere Veränderungen an der Rückfront oder zusätzliche Nutzungen sind nicht vorgesehen. 【3-7e5433】

Angrenzende Grundstücke

Die südlich angrenzenden Grundstücke befinden sich im Eigentum der Vivico Real Estate GmbH. Das Unternehmen beabsichtigt deren Veräußerung. Aufgrund der Lage am Bahnhof Gesundbrunnen wird eine höherwertige Nutzung erwartet, konkrete Planungen lagen jedoch noch nicht vor. 【3-7e5433】

Berlin, den 06. Oktober 2003 (Zwischenbericht) und 21. Oktober 2003 (Schlussbericht)

Peter Strieder

Senator für Stadtentwicklung 【3-7e5433】

Hinweis

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Stadtentwicklung: Entwidmung von Bahnflaechen bleibt rechtlich umstritten

Hartnäckigkeit bei der Eisenbahn?

Ereignis

Die Abgeordnete Barbara Oesterheld fragte nach den rechtlichen Möglichkeiten zur Entwidmung ehemaliger Bahnflächen. Der Senat vertrat die Auffassung, dass auch Kommunen einen Antrag auf Entlassung aus der eisenbahnrechtlichen Zweckbestimmung stellen können. Gleichzeitig wurde eingeräumt, dass hierzu bislang keine entsprechende höchstrichterliche Entscheidung zugunsten der Gemeinden vorliegt. 【1-1c25a0】

Details

Quelle: Drucksache 15/10820, Kleine Anfrage der Abgeordneten Barbara Oesterheld (Bündnis 90/Die Grünen). 【1-1c25a0】

Hartnäckigkeit bei der Eisenbahn? 【1-1c25a0】

Ich frage den Senat:

  1. Wie beurteilt der Senat die gegenüber dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg geäußerte Auffassung des Eisenbahn-Bundesamtes, dass die Entlassung aus der eisenbahnrechtlichen Zweckbestimmung (Entwidmung) nur auf Antrag der D. AG als privilegierter Fachplanungsträgerin oder des jeweiligen Grundstückseigentümers vorgenommen werden kann?

  2. Welche Planungshoheit besitzt das Eisenbahn-Bundesamt, oder die D. AG oder sonstige Bahnfirmen im Land Berlin?

  3. Wie wird der Senat den Bezirk Tempelhof-Schöneberg bei dem Entwidmungsgesuch unterstützen? 【1-1c25a0】

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 【1-1c25a0】

Zu 1.:

Der Senat vertritt die Auffassung, dass auch die Kommune einen Antrag auf Entlassung aus der eisenbahnrechtlichen Zweckbestimmung beim Eisenbahn-Bundesamt stellen kann. Allerdings gibt es hierzu noch keine die Gemeinde begünstigende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes. 【1-1c25a0】

Zu 2.:

Durch die im Rahmen der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung durchgeführte Widmung der betreffenden Flächen für den Eisenbahnverkehr ist der Fachplanungsvorbehalt des § 38 BauGB ausgelöst. Aufgrund des Vorrangs der Fachplanung vor der kommunalen Bauleitplanung ist es der Gemeinde verwehrt, für diese Grundstücke eigene Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung zu treffen, die dem Bahnbetrieb widersprechen. 【1-1c25a0】

Zu 3.:

Der Senat empfiehlt dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg, die DB AG schriftlich aufzufordern darzulegen, welche Verkehrsfunktion die betreffenden Flächen erfüllen beziehungsweise wann eine Entwidmung beantragt wird. In einem weiteren Schritt könne das Eisenbahn-Bundesamt um eine Entscheidung von Amts wegen gebeten oder selbst ein Antrag gestellt werden. Der Senat sagte Unterstützung bei der Durchsetzung dieser Verfahrensschritte zu. 【1-1c25a0】

Berlin, den 1. August 2003

In Vertretung

Ingeborg Junge-Reyer

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【1-1c25a0】

Hinweis

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