Stadtentwicklung: Entwidmung von Bahnflaechen bleibt rechtlich umstritten

Hartnäckigkeit bei der Eisenbahn?

Ereignis

Die Abgeordnete Barbara Oesterheld fragte nach den rechtlichen Möglichkeiten zur Entwidmung ehemaliger Bahnflächen. Der Senat vertrat die Auffassung, dass auch Kommunen einen Antrag auf Entlassung aus der eisenbahnrechtlichen Zweckbestimmung stellen können. Gleichzeitig wurde eingeräumt, dass hierzu bislang keine entsprechende höchstrichterliche Entscheidung zugunsten der Gemeinden vorliegt. 【1-1c25a0】

Details

Quelle: Drucksache 15/10820, Kleine Anfrage der Abgeordneten Barbara Oesterheld (Bündnis 90/Die Grünen). 【1-1c25a0】

Hartnäckigkeit bei der Eisenbahn? 【1-1c25a0】

Ich frage den Senat:

  1. Wie beurteilt der Senat die gegenüber dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg geäußerte Auffassung des Eisenbahn-Bundesamtes, dass die Entlassung aus der eisenbahnrechtlichen Zweckbestimmung (Entwidmung) nur auf Antrag der D. AG als privilegierter Fachplanungsträgerin oder des jeweiligen Grundstückseigentümers vorgenommen werden kann?

  2. Welche Planungshoheit besitzt das Eisenbahn-Bundesamt, oder die D. AG oder sonstige Bahnfirmen im Land Berlin?

  3. Wie wird der Senat den Bezirk Tempelhof-Schöneberg bei dem Entwidmungsgesuch unterstützen? 【1-1c25a0】

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 【1-1c25a0】

Zu 1.:

Der Senat vertritt die Auffassung, dass auch die Kommune einen Antrag auf Entlassung aus der eisenbahnrechtlichen Zweckbestimmung beim Eisenbahn-Bundesamt stellen kann. Allerdings gibt es hierzu noch keine die Gemeinde begünstigende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes. 【1-1c25a0】

Zu 2.:

Durch die im Rahmen der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung durchgeführte Widmung der betreffenden Flächen für den Eisenbahnverkehr ist der Fachplanungsvorbehalt des § 38 BauGB ausgelöst. Aufgrund des Vorrangs der Fachplanung vor der kommunalen Bauleitplanung ist es der Gemeinde verwehrt, für diese Grundstücke eigene Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung zu treffen, die dem Bahnbetrieb widersprechen. 【1-1c25a0】

Zu 3.:

Der Senat empfiehlt dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg, die DB AG schriftlich aufzufordern darzulegen, welche Verkehrsfunktion die betreffenden Flächen erfüllen beziehungsweise wann eine Entwidmung beantragt wird. In einem weiteren Schritt könne das Eisenbahn-Bundesamt um eine Entscheidung von Amts wegen gebeten oder selbst ein Antrag gestellt werden. Der Senat sagte Unterstützung bei der Durchsetzung dieser Verfahrensschritte zu. 【1-1c25a0】

Berlin, den 1. August 2003

In Vertretung

Ingeborg Junge-Reyer

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【1-1c25a0】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.