Bahnverkehr: Regionalverkehrsvertrag Berlin-Brandenburg ohne Ausschreibung vergeben

Brandenburger und Berliner „Monopoly“?

Ereignis

Der FDP-Abgeordnete Klaus-Peter von Lüdeke fragte nach einer Überprüfung der Vergabe von Regionalverkehrsleistungen durch die EU-Kommission. Der Senat bestätigte entsprechende Prüfungen im Zusammenhang mit dem Regionalverkehrsvertrag für die Jahre 2002 bis 2012. Gleichzeitig vertrat er die Auffassung, dass sich der Vertrag im Rahmen des europäischen Rechts bewege und daher keine Intervention der EU-Kommission zu erwarten sei. 【2-25528d】

Details

Quelle: Drucksache 15/11193, Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus-Peter von Lüdeke (FDP). 【2-25528d】

Brandenburger und Berliner „Monopoly“? 【2-25528d】

Ich frage den Senat:

  1. Inwieweit treffen Meldungen zu, wonach die EU-Kommission auf Veranlassung eines privaten Anbieters die Vergabe des schienengebundenen Regionalverkehrs im Verbundnetz Berlin-Brandenburg an die Bahn AG auf wettbewerbsrechtliche Verstöße und sonstige wettbewerbsbezogene Aspekte hin überprüft?

  2. Um welche Regionalverkehrsleistungen handelt es sich hier, wann und für welchen Zeitraum wurden sie vereinbart? Inwieweit war der Senat beteiligt und hat er sich in den zuständigen Gremien für die Ausschreibung der Verkehrsleistungen eingesetzt?

  3. Kann die EU-Kommission gegen diese Vereinbarung nachträglich intervenieren? Wenn ja in welcher Form und ggf. mit welchen Konsequenzen?

  4. Ist nach Kenntnis des Senats auch die aktuelle Vereinbarung des Regierenden Bürgermeisters mit dem Chef der Bahn AG zum S-Bahnverkehr Gegenstand der Überprüfungen der EU-Kommission?

  5. Ist diese Vereinbarung mit dem VBB und den zuständigen Brandenburger Stellen abgestimmt worden und in welchem Sinne haben sie sich geäußert?

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Diese Meldungen treffen in Bezug auf die Sicherstellung der Erbringung der Regionalverkehrsleistungen in den Ländern Berlin und Brandenburg zu. 【2-25528d】

Zu 2.:

Es handelt sich um Regionalverkehrsleistungen für die Länder Berlin und Brandenburg für die Jahre 2002 bis 2012. Der Senat hat mit Senatsbeschluss vom 21. Januar 2003 den Abschluss des Vertrages über die Regionalverkehrsleistungen beschlossen. Der Senat hat sich nicht für die Ausschreibung dieses Verkehrsvertrages über Regionalverkehrsleistungen in den Jahren 2002 bis 2012 eingesetzt. Der Vertrag sieht allerdings die Ausschreibung von Verkehrsleistungen in einem Umfang von ca. 20 % des Gesamtvolumens während der Gesamtlaufzeit des Vertrages vor. 【2-25528d】

Zu 3.:

Der Vertrag bewegt sich innerhalb des europarechtlichen Rahmens, so dass mit einer Intervention der EU-Kommission nicht zu rechnen ist. 【2-25528d】

Zu 4. und 5.:

Zum S-Bahn-Verkehr gab es eine Verständigung zu den Eckpunkten eines Verkehrsvertrages über die Bedienung der Strecken im S-Bahn-Verkehr der Region Berlin-Brandenburg. Eine förmliche Vereinbarung ist nicht geschlossen worden. Die Vertragsverhandlungen dauern noch an. Die zuständigen Brandenburger Stellen sind über den Stand der Verhandlungen informiert. 【2-25528d】

Berlin, den 10. Februar 2004

In Vertretung

Ingeborg Junge-Reyer

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.