Bahnhofsnamen in Berlin: DB entscheidet bei S-Bahn und Regionalverkehr

Bahnhofsnamen in Berlin: DB entscheidet bei S-Bahn und Regionalverkehr

Ereignis

Anfang 2005 erläuterte der Senat die Zuständigkeiten für die Benennung von Bahnhöfen in Berlin. Während die Deutsche Bahn über die Namen von S-, Regional- und Fernbahnhöfen entscheidet, liegt die Zuständigkeit für U-Bahnhöfe bei der Berliner Genehmigungsbehörde. Zudem bestätigte der Senat die Absicht, den damaligen S-Bahnhof Unter den Linden künftig gemeinsam mit dem neuen U-Bahnhof als „Brandenburger Tor“ zu bezeichnen. 【1-7bf9e4】

Details

Quelle: Drucksache 15/12172. 【1-7bf9e4】

Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen) vom 12. Januar 2005

Wer entscheidet über die Namen von Berliner Bahnhöfen? 【1-7bf9e4】

1. Wer ist in Berlin für die Benennungen und Umbenennungen von

a) Fern- und Regionalbahnhöfen
b) S-Bahnhöfen
c) U-Bahnhöfen

zuständig und wer wird dabei in welcher Weise beteiligt?

Antwort zu 1 a und b:

Die Benennung von Fern-, Regional- und S-Bahnhöfen liegt in der Zuständigkeit der DB AG. Die Benennung neuer sowie die Änderung bestehender Bahnhofsnamen von S-Bahnhöfen werden nur im Einvernehmen mit den davon betroffenen Aufgabenträgern vorgenommen. 【1-7bf9e4】

Antwort zu 1 c:

Die Benennung von U-Bahnhöfen sowie die Änderung bestehender Bahnhofsnamen obliegt nach § 11 Personenbeförderungsgesetz der nach Landesrecht festgelegten Genehmigungsbehörde. Diese ist bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angesiedelt. Die Beteiligung möglicher Betroffener und der Träger öffentlicher Belange erfolgt in einem Anhörungsverfahren nach § 14 Personenbeförderungsgesetz. 【1-7bf9e4】

2. Wer ist in Berlin für die Benennungen und Umbenennungen von Straßen zuständig und wer wird dabei in welcher Weise beteiligt?

Antwort zu 2:

Die Benennung von Straßen obliegt nach den Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes den Bezirksverwaltungen. Die Benennung von Bundesfernstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten sowie der Brücken erfolgt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

Die Beteiligung anderer Stellen bei Straßenbenennungen ist nicht obligatorisch. Betroffene Anlieger sind über Umbenennungen und Änderungen der Schreibweise sowie über die Benennung von Nummernstraßen in geeigneter Weise zu informieren. 【1-7bf9e4】

3. Wird der Hauptbahnhof – Lehrter Bahnhof in den nächsten Jahren erneut umbenannt?

Antwort zu 3:

Dem Senat sind keine Absichten hinsichtlich einer erneuten Umbenennung des Hauptbahnhofes – Lehrter Bahnhof bekannt. 【1-7bf9e4】

4. Wird der S-Bahnhof Unter den Linden in den nächsten Jahren umbenannt?

Antwort zu 4:

Bei der Benennung von Umsteigebahnhöfen ist es Ziel, durch Namensgleichheit die Orientierung zu verbessern.

Im unmittelbaren Bereich des zukünftigen U-Bahnhofes „Brandenburger Tor“ der U-Bahnlinie 5 liegt der S-Bahnhof „Unter den Linden“. Es ist beabsichtigt, beiden Bahnhöfen den Namen „Brandenburger Tor“ zu geben. Die Abstimmungen mit der DB AG sind noch nicht abgeschlossen. 【1-7bf9e4】

5. Werden der S-Bahnhof Charlottenburg und der U-Bahnhof Wilmersdorfer Straße umbenannt?

Antwort zu 5:

Der Bahnhof Charlottenburg wird sowohl von der S-Bahn als auch vom Regionalverkehr genutzt. Nach den Ordnungsprinzipien der Deutschen Bahn AG dienen Orts- und Ortsteilbezeichnungen als Orientierung. Für einen Bahnhof ist grundsätzlich nur ein einheitlicher Bahnhofsname möglich.

Eine Namensgleichheit mit dem U-Bahnhof Wilmersdorfer Straße wird deshalb nicht angestrebt. Die Orientierung wird stattdessen durch akustische Hinweise in den Zügen sowie Wegweiser auf den Bahnsteigen verbessert. 【1-7bf9e4】

Berlin, den 02. Februar 2005

In Vertretung

Maria Krautzberger

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【1-7bf9e4】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.