01.03.2024
https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1423578.php
#Beschwerdeverfahren: Berlin und Brandenburg werden nötige Korrekturen nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidung des Kammergerichts prüfen und umsetzen
Die Länder Berlin und Brandenburg haben heute nach intensiver Prüfung die Empfehlungen des Kammergerichts im Beschwerdeverfahren zur #S-Bahn-Vergabe nicht aufgenommen. In dem im Jahr 2020 gestarteten #Vergabeverfahren geht es um den öffentlichen Auftrag zur #Herstellung und #Instandhaltung neuer S-Bahn-Wagen und deren Betrieb auf zwei (von drei) Teilnetzen der Berliner S-Bahn („#Nord-Süd“ und „#Stadtbahn“).
„S-Bahn: Länder halten an Grundkonzeption der S-Bahn-Vergabe fest, aus Senat“ weiterlesen