S-Bahn + U-Bahn: Pankows langes Bahn-Desaster: Drei Ersatz-Routen nach Berlin-Mitte im Test, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article237355005/Pankows-langer-Bahn-Horror-Drei-Notloesungen-im-Test.html

Berlin.  Einweiser in orangefarbenen Westen deuten im Nieselregen auf ein Menschen-Knäuel vor den Bustüren. #Endstation #Nordbahnhof – ins Berliner Zentrum hier entlang. Vom Vorplatz voller Pfützen führt die Reise nur noch in überfüllten Brummis statt mit der -Bahn Richtung #Friedrichstraße. Dieses nervenaufreibende Szenario dürfte nun eine Woche nach Sperrung des Nord-Süd-Tunnels jedem vertraut sein, der das Pech hat, aus dem Berliner Norden die östliche City aufsuchen zu müssen. Und mit dem -Bahntunnel schloss auch die #Ausweichstrecke für #Pendler aus Pankow, die nach der #Beschädigung des #U2-Tunnels am #Alexanderplatz so naiv waren, an die Offenhaltung dieser zweiten #ÖPNV-Schlagader zu glauben.

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Schiffsverkehr: Marode Uferbefestigung vor dem Schloss Köpenick, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie erklärt sich die Tatsache, dass der unmittelbare #Uferbereich vor dem #Schloss #Köpenick sich zwar im
Eigentum der #Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes befindet, für die Sanierung der
#Uferwand aber die #Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zuständig ist?
Antwort zu 1:
Grundsätzlich müssen bei den Ufereinfassungen das Eigentum und die
Unterhaltungsverpflichtungen unterschieden werden. Dieses wurde höchstrichterlich vom
Bundesgerichtshof (BGH) am 27.03.2015 (V ZR 216/13) bestätigt.
Das besagte Flurstück 166 vor dem Schloss in Köpenick befindet sich im Eigentum des
Bundes, vertreten durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
(WSV), diese vertreten durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin (WSA
Berlin). Das WSA Berlin wurde am 3. Oktober 1990 Rechtsnachfolger des
Wasserstraßenhauptamtes Berlin (WSHA Berlin in der DDR).
Am 22. Mai 1964 hat das WSHA Berlin dem Rat des Stadtbezirkes Köpenick von Gross-
Berlin (Gartenamt) auf Antrag vom 17. Oktober 1963 die Genehmigung erteilt, auf diesem
Flurstück eine Uferbefestigung zu errichten. Unabhängig vom grundbuchlichen Eigentum
ist derjenige unterhaltungs- und verkehrssicherungspflichtig, der das Bauwerk errichtet
hat. Dieses hat das WSA Berlin am 29. Oktober 2012 schriftlich bestätigt.
Rechtsnachfolger des Rates des Stadtbezirkes Köpenick von Gross-Berlin (Gartenamt)
wurde nach der Wiedervereinigung das Bezirksamt Köpenick von Berlin. Danach wäre
heute das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin für die Ufereinfassung unterhaltungsund
verkehrssicherungspflichtig. Hier muss jedoch ergänzend das Allgemeine
Zuständigkeitsgesetz (AZG) des Landes Berlin beachtet werden.
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Gemäß der Nr. 10 (11) der Anlage zum Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz, dem
Allgemeinen Zuständigkeitskatalog (ZustKat AZG) ist die Hauptverwaltung und nicht das
entsprechende Bezirksamt für die Gewässer erster Ordnung einschließlich Uferanlagen
zuständig.
In Zusammenhang mit der Geschäftsverteilung des Senats von Berlin vom 21. April 2017
ergibt sich, dass die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK),
Abteilung Tiefbau, Gewässerunterhaltung für die Unterhaltung und Verkehrssicherung der
Ufereinfassung auf dem Flurstück 166 verantwortlich ist.
Frage 2:
Ist dies in Berlin eine gängige Praxis und wenn ja, warum? Welche größeren Kompetenzen hat SenUVK im
Vergleich zum WSA Berlin?
Antwort zu 2:
Hinsichtlich der Zuständigkeiten gibt es keinen Ermessensspielraum. Sowohl die SenUVK
als auch das WSA Berlin müssen die Gesetze, Verordnungen und sonstigen
Rechtsvorschriften sowie Verträge, Vereinbarungen usw. beachten, wobei keine Behörde
größere Kompetenzen als die andere hat.
Frage 3:
Seit wann ist SenUVK die starke #Beschädigung der #Uferkante an der #Wasserseite vor dem Schloss
Köpenick bekannt? Wie erfolgte die Information?
Antwort zu 3:
Der aktuelle Uferschaden wurde im Rahmen einer #Bauwerkskontrolle im Jahr 2019
festgestellt.
Darüber hinaus erfolgte von der Generaldirektion Staatliche Museen zu Berlin,
Preußischer Kulturbesitz eine Schadensmeldung im Juli 2019.
Frage 4:
Welche Schritte wurden danach konkret veranlasst, um den Schaden zu beheben?
Antwort zu 4:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat den Uferschaden durch
ein Ingenieurbüro vor Ort aufgenommen und ein Aufmaß erstellt.
Auf der Grundlage des Aufmaßes erfolgt eine Abfrage bei diversen Wasserbaufachfirmen,
ob diese in der Lage sind, die erforderlichen Sicherungsarbeiten baldmöglichst ausführen
zu können.
Frage 5:
Wie soll die Uferbefestigung dahingehend verändert werden, dass nicht im Abstand von wenigen Jahren
immer erneute Beschädigungen entstehen?
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Antwort zu 5:
Die Ufersicherung soll im Bereich der Schadstelle zunächst als „Sofortmaßnahme“ mit
einer Fußsicherung und einer Lage großer Wasserbausteine auf einem geotextilen Filter
wiederhergestellt werden. Danach muss mit Hilfe eines Ingenieurbüros die gesamte
Ufereinfassung neu geplant werden, da diese augenscheinlich die Nutzungsdauer für
diese Bauart erreicht hat. Hierbei müssen alle Belange des Denkmalschutzes, des
Städtebaus, des Naturschutzes, der Wasserwirtschaft und der Schifffahrt berücksichtigt
und abgewogen werden.
Ob für den Neubau der Ufereinfassung ein umfangreiches Planfeststellungsverfahren
erforderlich wird, kann derzeit nicht beantwortet werden.
Die Planungs- und Ausführungszeit für den Neubau dieser Ufereinfassung wird auf jeden
Fall mehrere Jahre in Anspruch nehmen, zumal die erforderlichen personellen Kapazitäten
in der Hauptverwaltung zur Umsetzung der Maßnahme durch andere vordringliche
Projekte gebunden sind.
Frage 6:
Wenn extern vergeben wird: Wann ist mit einer Ausschreibung und Beauftragung einer Fachfirma zu
rechnen?
Antwort zu 6:
Die Wasserbauarbeiten zur Wiederherstellung der Ufersicherung müssen extern vergeben
werden, da das Land Berlin nicht mehr eigene Wasserbauarbeitende und nicht mehr
eigene Wasserbaugeräte besitzt. Die Sicherungsarbeiten als „Sofortmaßnahme“ sollen
möglichst zeitnah beauftragt werden. Da der Kreis der Berlin-Brandenburgischen
Wasserbaufirmen, die diese Arbeiten ausführen können, sehr beschränkt ist und diese
derzeit mit anderen Aufträgen gut ausgelastet sind, kann der genaue Zeitpunkt der
Ausführung nicht angegeben werden. Eine schnellstmögliche Erledigung der Arbeiten wird
seitens der Verwaltung angestrebt.
Frage 7:
Wann sollen die Arbeiten erledigt sein?
Antwort zu 7:
Siehe Antwort zu 6.
Berlin, den 15. Oktober 2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn + BVG: Schutz der Betriebsmittel und Fahrzeuge im ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) Anstalt öffentlichen Rechts und die -Bahn Berlin GmbH um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden bei der Beantwortung berücksichtigt. 1. Welche Maßnahmen werden seitens BVG AöR und S-Bahn Berlin GmbH ergriffen, um die #Betriebsmittel und die #Fahrzeuge vor #Beschädigung zu #schützen? Inwieweit haben diese Maßnahmen schon eine Wirkung gezeigt? Zu 1.: Seitens der BVG werden sowohl personelle als auch technische sowie bauliche Maßnahmen zum Schutz der Betriebsanlagen und Fahrzeuge durchgeführt. Diese beinhalten unter anderem den Einsatz von Betriebs- und Sicherheitspersonal, die Überwachung von Fahrzeugen und Anlagen durch Video und Alarmsysteme als auch die Umzäunung von Betriebsanlagen, um ein Eindringen von betriebsfremden Personen zu verhindern. Insgesamt sind die durch Vandalismus entstandenen Kosten seit 2008 von 9,7 Mio. EUR jährlich auf 4,0 Mio. EUR im Jahr 2013 gesunken. Die S-Bahn Berlin GmbH setzt ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Schutz der Betriebsmittel und Fahrzeuge vor Beschädigungen ein. Hierzu gehören zum Beispiel die Kratzfolien an den Fahrgastfensterscheiben zum Schutz vor dem so genannten Scratching, die Lackversiegelung, damit Graffitis leichter entfernt werden können, und Kontaktschleifen für Nothilfemittel, wie die Entnahmeüberwachung für Feuerlöscher. Ergänzt werden diese technischen Maßnahmen durch ein Bestreifungsund Bewachungskonzept durch Sicherheitskräfte. Darüber hinaus arbeitet die S-Bahn Berlin GmbH zur Abwehr und Verfolgung von Straftaten eng mit der zuständigen Bundespolizei zusammen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der S-Bahn Berlin GmbH sind in das integrierte Sicherheitskonzept eingebunden. Die genannten Maßnahmen wirken aufwandsreduzierend. Die S-Bahn Berlin GmbH stellt aber fest, dass die Schäden durch Innenbeschmierungen stark ansteigen. Hier werden zunehmend Farben mit Zusätzen, wie Bremsflüssigkeit, verwendet. Die betroffenen Flächen können nicht mehr rückstandsfrei gereinigt werden und müssen daher aufwändig abgeschliffen und neu lackiert werden. Auch Scheibenfolien müssen aufgrund der Kratzattacken, dem sogenannten Scratching, mehr denn je getauscht werden. Zur Innensanierung der Fahrzeuge wurde ein Zusatzprogramm aufgelegt, für das die S-Bahn Berlin GmbH 1 Mio. EUR aufwendet. 2. Wie oft kam es in den letzten fünf Jahren zu einer Beschädigung von Betriebsmitteln und Fahrzeugen? Bitte nach Fahrzeugtyp, Betriebsmittel, ruhendem und laufendem Betrieb, Art des Schadens und Jahr aufschlüsseln. Wie oft kam es infolge dessen zu einer Beeinträchtigung des Betriebsablaufs? Welcher Schaden entstand dadurch? Zu 2.: Eine detaillierte Aufstellung – wie in der Frage gefordert – wird bei der BVG nur zum Teil durchgeführt und kann daher nicht erstellt werden. Die Anzahl der sogenannten Instandhaltungsaufträge, die auch zur Beseitigung von Vandalismusvorfällen erstellt werden, sind von knapp 10.000 im Jahr 2008 auf unter 4.000 im Jahr 2013 gesunken. Der S-Bahn Berlin GmbH liegen aus dem Jahr 2009 keine belastbaren Daten mehr vor. Strafanzeigen wurden in den Jahren 2010 – 2013 wie folgt gestellt: 2010: 2.050 2011: 2.031 2012: 1.869 2013: 1.614. Die Arten von Sachbeschädigungen sind vielfältig und reichen von aufgeschlitzten Sitzpolstern, zerkratzten Scheiben, Viertelzügen, bei denen alle Scheiben und Trennwände aus Glas zerstört wurden, bis hin zum klassischen Graffiti. Im Jahr 2014 ist ein Anstieg um mehr als ein Drittel bei den Graffitischmierereien an den Außen seiten der S-Bahnzüge zu verzeichnen. Übersichten zu Beeinträchtigungen des Betriebsablaufs aufgrund von Sachbeschädigungen werden nicht gesondert geführt. Es findet eine einzelfallbezogene Auswertung statt. Die Beseitigung von Vandalismus- und Graffitischäden bei der S-Bahn Berlin GmbH kostet jährlich rund 6 Mio. Euro. 3. Wie viele Fälle von Sachbeschädigung wurden in den letzten fünf Jahren aufgeklärt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Zu 3.: Die Anzahl der aufgeklärten Fälle von Sachbeschädigungen insgesamt sind den jährlich erscheinenden und im Internet veröffentlichten Berichten zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu entnehmen.1 In der folgenden Tabelle sind ausschließlich die von der Polizei Berlin bearbeiteten aufgeklärten Fälle von Sachbeschädigungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) dargestellt. Jan- Dez 2009 Jan- Dez 2010 Jan- Dez 2011 Jan- Dez 2012 Jan- Dez 2013 Jan- Nov 2014 aufgeklärte Fälle von Sachbeschädigungen im öffentlichen Personennahverkehr (Polizei Berlin) 627 541 462 484 431 377 Berlin, den 12. Dezember 2014 In Vertretung Henner B u n d e ……………………………………………. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dez. 2014)