Airport SXF Flughafen Schönefeld wird für 35 Millionen Euro umgebaut, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article212579245/Frischekur-fuer-das-SXF-Terminal-in-Schoenefeld.html

Um den Fluggästen ein Minimum an Komfort zu bieten, wird der #SXF umgebaut. Passagiere sollen in einer #Leichtbauhalle warten.
Berlin/#Schönefeld.  Viele Berliner und Brandenburger werden es längst vergessen haben: Der viel zitierte Konsensbeschluss von 1996 zur Flughafenentwicklung in der Hauptstadtregion sieht nicht nur vor, die Berliner Innenstadt-Airports Tempelhof und Tegel zu schließen, sondern auch den fast ausschließlich in Brandenburg gelegenen #Flughafen Berlin-Schönefeld. Doch davon ist schon seit Längerem nicht mehr die Rede.

Bereits Berlins Kurzzeit-Flughafenchef Hartmut Mehdorn hatte erkannt, dass der neue, bis heute nicht fertiggestellte #Großflughafen in Schönefeld (#BER) für den stetig wachsenden Bedarf viel zu klein ausfällt. Während der BER in der Anlaufphase gerade einmal 22 Millionen, später einmal 25 Millionen Passagiere im Jahr bewältigen kann, lag das Fluggastaufkommen in Tegel und Schönefeld schon Ende 2014 bei knapp 28 Millionen.
Abschied vom Konzept mit nur einem Terminal am BER

Und so hatten die Flughafeneigentümer, also die Länder Berlin und Brandenburg sowie der Bund, bereits damals beschlossen, nicht nur die vorhandene Start- und Landebahn Nord, sondern auch die Abfertigungsgebäude des alten Schönefelder Flughafens mit dem Kürzel SXF möglichst lange weiter zu nutzen. Mehdorn-Nachfolger Karsten Mühlenfeld startete im Jahr darauf ein erstes, 17 Millionen Euro teures "Ertüchtigungsprogramm".

Doch nun soll nun einmal richtig rangeklotzt werden. Flughafenchef Engelbert Lütke #Daldrup stellte dazu am Freitag im Flughafenaufsichtrat unter der Überschrift "#Betriebsoptimierung SXF" ein neues #Ausbaukonzept …

Flughafenbaustelle in Berlin So steht es um den BER Im Dezember wird verkündet, wann der BER eröffnet., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/flughafenbaustelle-in-berlin-so-steht-es-um-den-ber/20595198.html

Gescheitert ist indes der Versuch, einen neuen Bauchef nach Berlin zu locken.
Am #Flughafen #BER, an dem nunmehr seit elf Jahren gebaut, saniert und manches auch wieder abgerissen wird, ist in diesen Tagen fast alles wie immer. Wenn am heutigen Freitag in Tegel der #Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft Berlins, Brandenburgs und des Bundes (#FBB) tagt, wird Flughafenchef Engelbert Lütke #Daldrup immer noch keinen #BER-Eröffnungstermin nennen können. Das ist nun für die nächste Sitzung Mitte Dezember vorgesehen, falls es nicht erneut verschoben werden muss. Wie so oft in den letzten Jahren wird dafür hinter den Kulissen des Staatsunternehmens mit drei öffentlichen Eignern gestritten, gepokert und gerungen. Und zwar um die tückenreiche Baustelle, eine neue Finanzierungslücke und erneut um einen Managerposten.
Kein vierter Geschäftsführer

Sechs Monate nach seinem Amtsantritt ist Lütke Daldrup nun am gleichen Punkt wie sein Vorgänger Karsten #Mühlenfeld angelangt – nämlich bei Technikchef Jörg #Marks. Mühlenfeld war über den Versuch gestolpert, Marks zu entlassen, der die #Baustelle nicht den Griff bekommen hatte. Für Mühlenfeld kam Lütke Daldrup, Marks wurde zurückgeholt. Und nun wollte auch Lütke Daldrup – der Marks bereits die Zuständigkeit für das Fluggastterminal entzogen hat – selbst einen neuen, erfahrenen Bauchef für die Fertigstellung des BER und das geplante Erweiterungsprogramm holen. Und zwar Carsten Wilmsen, 49 Jahre, bisher Immobilienchef am Münchener Flughafen, wo er sich mit dem 2016 eröffneten, knapp eine Milliarde teuren Satelliten einen Namen gemacht hat.
 So einer wird eigentlich gebraucht, darüber war man sich einig. Doch daraus wird nun nichts. Aufsichtsratschef Rainer Brettschneider nahm die Vorlage von der Tagesordnung. Der Grund: Gegen den Versuch, Wilmsen (Jahresgehalt rund 400 000 Euro) gleich zum FBB-Geschäftsführer zu machen, hat Brandenburg nach Tagesspiegel-Informationen ein kategorisches Veto eingelegt. Auch der Bund wollte nicht mitmachen. Für eine Erweiterung der Geschäftsführung hätten die Eigentümer des BER einvernehmlich ihr Zustimmung geben müssen. Der Einwand aus Potsdam lautete, dass sich die tiefrote Zahlen schreibende FBB keine vier – jetzt sind es mit Lütke Daldrup, Finanzchefin Heike Fölster und Personalchef Manfred Bobke von Carmen schon drei – teuren Geschäftsführer …

Flughäfen: Aufsichtsrat plant BER-Ausbau aus MOZ

http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/1618738/

Berlin (dpa) Zu spät und zu klein: Die verlorene Zeit am Hauptstadt-#Airport können die Verantwortlichen nicht zurückholen, aber die Ausbaupläne werden nun konkreter. Ein neuer Mann sollte das richten – doch er will nicht.

Der #Ausbau des zu klein geratenen neuen Hauptstadtflughafens #BER beschäftigt an diesem Freitag (17. November) wieder den Betreiber-Aufsichtsrat. Flughafenchef Engelbert Lütke #Daldrup will den Kontrolleuren erklären, wie viel die geplanten #Ausbaustufen in #Schönefeld jeweils kosten könnten und wie viele zusätzliche Passagiere sie ermöglichen würden.

Lütke Daldrup wollte dazu den Bauexperten Carsten Wilmsen vom Flughafen München nach Schönefeld holen. Am Donnerstag aber sickerte durch, dass daraus nichts wird. Der Ingenieur habe abgesagt, weil er nicht im Range eines Geschäftsführers eingestellt werden sollte, erfuhr die "Berliner Morgenpost". Brandenburg als Miteigentümer des Flughafens sei dagegen gewesen, das Führungsgremium zu erweitern.

Nach Angaben von Aufsichtsratschef Rainer #Bretschneider konnte unter den Flughafen-Gesellschaftern – das sind Berlin, Brandenburg und der Bund – kein Einvernehmen erzielt werden, einen vierten Geschäftsführerposten einzuführen. Nun müssten der Baufortschritt und der künftige Ausbau mit den vorhandenen Strukturen …

Regionalverkehr + Flughäfen: Ringbahn-Brücke Schnellzug zum BER kann nun doch ohne Umweg fahren – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/ringbahn-bruecke-schnellzug-zum-ber-kann-nun-doch-ohne-umweg-fahren-28750616

Es gibt größere #Bauprojekte bei der Bahn. Eine neue Brücke, Signale und Oberleitungsanlagen, Stützwände – viel mehr ist gar nicht geplant für die #Ringbahn in Friedrichshain. Das Wenige allerdings ist elementar wichtig. Es geht um die Überführung #Wiesenweg, ohne die der Zug zum #BER einen Umweg machen müsste und deutlich länger bräuchte. Nun ist die Genehmigung für das Projekt da.
Wie jetzt bekannt wurde, hat das #Eisenbahn-Bundesamt den #Planfeststellungsbeschluss am 16. Oktober vorgelegt. Eine gute Nachricht für Fahrgäste. Doch bei Anwohnern regt sich Protest.
In 33 bis 34 Minuten zum BER
99 Jahre hat sie schon auf dem Buckel, die Brücke über den Wiesenweg. Sie ist schon lange baufällig. Damit zumindest die #S-Bahn weiter fahren kann, wurden #Hilfsbrücken gebaut. Doch in den Fernbahngleisen klafft seitdem eine Lücke – kein Verkehr mehr möglich. Weil zwischen #Frankfurter Allee und #Ostkreuz derzeit keine Fern- und #Regionalzüge fahren können, mussten die Bahnplaner ihren Grips enorm anstrengen.
Sie hatten die Aufgabe, für den #Flughafenexpress #FEX eine andere Strecke zu finden – das war nicht einfach. Am Ende kamen sie darauf, ihn im Einbahnverkehr im Kreis rollen zu lassen. Unterschiedliche Zeiten für die Hin- und Rückfahrt wären die Folge. Vom #Hauptbahnhof via #Potsdamer Platz und #Südkreuz zum BER wären 30 bis 31 Minuten einzuplanen, für die Rückfahrt via #Lichtenberg und #Gesundbrunnen 37 bis 38 Minuten – schnell ist das nicht. Und für die Fahrgäste wäre es unübersichtlich.
Der FEX kann zweimal stündlich verkehren
Doch die Probleme am BER spielen den Planern in die Hände. Weil sich die #Eröffnung des Flughafens immer weiter verschiebt, ist absehbar, dass die Übergangslösung mit dem Kreisverkehr nicht mehr gebraucht wird. Optimisten gehen von einer Inbetriebnahme des BER 2019 aus. Andere sagen, dass man lieber auf Nummer sicher gehen und ihn frühestens zum Beginn des Sommerflugplans 2020 eröffnen sollte. BER-Chef Engelbert Lütke #Daldrup will den Termin in den kommenden …

Bahnhöfe: Dauerbaustelle BER BER-Bahnhof – kein Halt, aber viele Kosten Brandenburg zahlt beim Bahnverkehr drauf – weil der Flughafenbahnhof des BER in Betrieb ist, auch wenn hier keine Züge halten., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/dauerbaustelle-ber-ber-bahnhof-kein-halt-aber-viele-kosten/20515782.html

Der desolate #BER treibt nicht nur die Kosten in #Schönefeld in die Höhe. Die anhaltende Nichteröffnung schlägt sich auch bei der Bahn nieder: In Brandenburg sind die Kosten für das Halten von Zügen in Bahnhöfen deutschlandweit die höchsten. In #Potsdam, #Cottbus und #Frankfurt (Oder) sind sie doppelt so hoch wie im Berliner Hauptbahnhof, im #Ostbahnhof oder im Südkreuz. Die Zeche zahlen das Land – und indirekt auch die Nahverkehrs-Fahrgäste.
Virtueller Bahnhof treibt Kosten in die Höhe

In den drei Brandenburger #Bahnhöfen verlangt der Bereich Station und Service des Bahnkonzerns für den Stopp der Züge im Regionalverkehr im nächsten Jahr laut der jetzt veröffentlichten Preisliste jeweils 40,43 Euro. Im Fernverkehr sind es sogar 96,74 Euro. In den drei teuersten Berliner Bahnhöfen begnügt sich die Bahn dagegen mit 19,50 Euro im Nah- und 47,34 Euro im Fernverkehr.

In Brandenburg bezieht die Bahn schon seit Jahren in ihre Rechnung nämlich einen vierten Bahnhof ein, den es betrieblich noch gar nicht gibt: Die Station unter dem #BER-Terminal. Und deren Bau war teuer. Allein die Schienenanbindung des Flughafens hat weit mehr als eine halbe Milliarde Euro gekostet, wovon ein Großteil auf den Tunnelbahnhof entfällt.

Grundlage für die Berechnung der #Stationspreise sind die von der Bahn ermittelten Aufwendungen für die Bahnhöfe, die in einen Topf wandern. Geteilt wird die Summe dann durch die Anzahl der haltenden Züge im Jahr.

Die Folge: Je mehr Züge halten, desto niedriger wird der Preis pro Stopp. Im Regionalverkehr, den das Land bei der Bahn bestellt und finanziert, kommt es so zu dem Preis von 40,43 Euro. Er ist auch höher als im Hauptbahnhof München (21,74 Euro) oder im Hamburger Hauptbahnhof (12,57 Euro).

Eine in Betrieb befindliche Anlage

Beglichen werden die Stationspreise über die Zuschüsse des Landes an die Bahnunternehmen – sowie indirekt auch …

Bahnhöfe: Bahnhof Schönefeld wird wieder wichtiger, aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Dahme-Spreewald/Bahnhof-Schoenefeld-wird-wieder-wichtiger

Der #Bahnhof #Schönefeld soll nach den Vorstellungen des Rathauses wiederbelebt werden. Mit dem U-Bahn-Ausbau von Berlin-Rudow bis zum #Flughafen und mehr Regionalzügen am Haltepunkt soll der #Straßenverkehr in der Gemeinde gerade mit Blick auf die #BER-Eröffnung entlastet werden.
Schönefeld. Die Gemeinde Schönefeld will ihren Bahnhof wieder mehr in den Fokus der Bürger rücken. Geplant ist der U-Bahn-Ausbau von Berlin-Rudow nach Schönefeld – auch mehr Regional- und Fernzüge sollen nach den Vorstellungen der Verwaltung wieder über Schönefeld fahren. Das teilte Bürgermeister Udo Haase (parteilos) auf MAZ-Anfrage mit. Mit dem regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) und den Bezirksbürgermeistern von Treptow-Köpenick, Oliver Igel, und von Neukölln, Franziska Giffey, habe man sich darauf verständigt, das Vorhaben prüfen lassen zu wollen. Der Bau-Boom im Norden Schönefelds mit allein 2000 neuen Wohnungen in den nächsten vier Jahren und der mit der BER-Eröffnung erwartete Zuzug, stellen die Gemeinde vor große Probleme im Verkehrsbereich. Mit der Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs will die Gemeinde den Druck von der Straße nehmen.

Gespräche mit Berliner Senat zum U-Bahnausbau

„Es gab einmal den Plan der Bahn, den Bahnhof in Schönefeld zu schließen. Da sollte nur noch die #S-Bahn fahren“, sagte Bürgermeister Haase. Zwei von vier Bahnsteigen würden derzeit nicht genutzt und seien von der Bahn gesperrt worden, weil dort keine #Fernzüge mehr fahren. Nur noch #Regionalzüge und die S-Bahn fahren dort. „Da haben wir gesagt: Das ist ja wunderbar, diese Bahnsteige können von der #U-Bahn genutzt werden. Wenn jetzt unsere Pläne verwirklicht werden, hätten wir die U-Bahn, die S-Bahn und die Fernbahn vor Ort“, so Haase. Damit würde der Bahnhof wieder große Bedeutung erlangen. Jetzt müsse der Berliner Senat einer Machbarkeitsstudie zum U-Bahn-Bau …

Flughäfen: SXF und BER – aktuelles und zukünftiges Nachtflugverbot sowie Lärmschutzmaßnahmen, aus Senat

www.berlin.de

1. Wie ist das aktuelle (#SXF) und zukünftige (#BER) #Nachtflugverbot -insbesondere bei der derzeitigen
Nutzung der sog. #Südbahn – geregelt?
Zu 1.: Für die Nutzung vom #Flughafen #Schönefeld (SXF) im #Nordbahnbetrieb liegt
eine #24-Stunden-Genehmigung vor. Es gibt Ausnahmen für Flugzeuge mit hoher
Lärmemission.
Während der temporären Nutzung der Südbahn gelten die strengeren #Nachtflugbeschränkungen
für den zukünftigen Betrieb des Flughafens Berlin Brandenburg
(BER). Dies ist im Bescheid der Oberen Luftfahrtbehörde der Länder Berlin und
Brandenburg vom 01.03.2017 unter Ziffer 8 „Hinweise zum Nachtflugbetrieb“ festgehalten
(siehe http://www.lbv.brandenburg.de/dateien/luftfahrt/170301_Bescheid_Nord
bahnschliessung_Suedbahnbetrieb_2017.pdf).
Die Nachtflugbeschränkungen am zukünftigen BER sind in Abschnitt XI. der Änderung
und Neufassung der Genehmigung des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld,
zukünftig Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg, vom 27.03.2012 (siehe
http://www.lbv.brandenburg.de/dateien/luftfahrt/Aenderung_Neufassung_der_Geneh
migung_Verkehrsflughafens_Berlin-Schoenefeld.pdf) dargelegt. Demnach sind in der
Kernnachtzeit von 0:00 bis 5:00 Uhr reguläre Linienflüge ausgeschlossen. Die Zeiten
von 23:30 bis 24:00 Uhr und von 5:00 bis 5:30 Uhr sind ausschließlich für Ver-
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spätungen und Verfrühungen zulässig. Während der Tagesrandzeiten von 22:00 bis
24:00 und 5:00 bis 6:00 Uhr ist die Anzahl der Flugbewegungen beschränkt.
2. Kommt es hierbei derzeit zu Beeinträchtigungen – einerseits des Flugverkehrs und anderseits der
Anwohnerinnen und Anwohner – insbesondere im Vergleich zur bisher genutzten nördlichen Startund
Landebahn?
Zu 2.: Durch die Nutzung der Südbahn können sich die Flugzeiten geringfügig ändern.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Wann ist die Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) geplant?
Zu 3.: Der Termin wird derzeit von der FBB mit allen beteiligten Firmen validiert. Im
Anschluss daran wird die Geschäftsleitung der FBB den beabsichtigten Inbetriebnahmetermin
zunächst dem Aufsichtsrat mitteilen.
4. Inwieweit sind die künftigen Flugrouten mit der Natur- und Landschaftsschutzgebietsausweisung für
den Müggelsee vereinbar?
Zu 4.: Die Müggelseeroute war Gegenstand des Verfahrens BVerwG 4 C 35.13 vor
dem Bundesverwaltungsgericht. Die Klage wurde mit Urteil vom 18.12.2014 abgewiesen.

5. Wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung der Anträge für das Schallschutzprogramm des BER?
Zu 5.: Zum 30.09.2017 wurden 92 Prozent der Anträge seitens der FBB bearbeitet.
6. Warum dauert die Bearbeitung der Anträge solange und wird nicht großzügiger im Sinne der
Betroffenen entschieden – vor allem was die Raumgrößen und -höhen sowie fehlende
Baugenehmigungen angeht?
Zu 6.: In ca. 6 Prozent der Anträge ist die FBB an der weiteren Bearbeitung gehindert.
Zu den Gründen siehe Schriftliche Anfrage 18/12329, Antwort zu Frage 8.
Um auch Anwohnerinnen und Anwohnern, für deren Räume aufgrund nicht eingehaltener
rechtlicher Vorgaben kein Anspruch auf Schallschutz besteht, den an anderen
Flughäfen üblichen Schallschutz zu ermöglichen, werden zur Regelung besonderer
Fallkonstellationen verschiedene Zusatzregelungen in Form von Modulen angeboten
(siehe http://www.berlin-airport.de/de/nachbarn/schallschutzprogramm/bauliche-um
setzung/module-im-ueberblick/index.php). So wird bezüglich der Anspruchsberechtigung
bei Räumen mit zu geringer Raumhöhe auf das Modul „Niedrige Raumhöhe“
verwiesen (siehe Schriftliche Anfrage 18/12170, Antwort zu Frage 5). Die FBB darf
die Module jedoch nicht für Gebäude anbieten, die gänzlich ohne Baugenehmigung
errichtet wurden.
7. Ist eine Ausweitung der Berechtigten für das Schallschutzprogramm des BER geplant – sowohl
territorial einerseits als auch inhaltlich anderseits – vor allem was die Raumgrößen und -höhen sowie
fehlende Baugenehmigungen angeht?
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Zu 7.: Eine Ausweitung der Berechtigten für das Schallschutzprogramm BER ist aktuell
nicht geplant.
Im Übrigen, siehe Antwort zu Frage 6.
Berlin, den 20. Oktober 2017
In Vertretung
Dr. Margaretha Sudhof
Senatsverwaltung für Finanzen

Taxi + Flughäfen: Taxigewerbe Berlin-Brandenburg Bald Frieden im Taxikrieg von Schönefeld?, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/taxigewerbe-berlin-brandenburg-bald-frieden-im-taxikrieg-von-schoenefeld/20444110.html

Die Situation am #Flughafen #Schönefeld ist für #Taxifahrer mehr als frustrierend. Jetzt zeichnet sich ein Kompromiss im Revierkampf ab.
Das Wörtchen Streit genügte nicht mehr, vom „Schönefelder #Taxi- Krieg“ war in den vorigen Jahren die Rede: Doch jetzt zeichnet sich eine Lösung ab. Im Kern geht es dabei um die Frage, welche Fahrer am jetzigen Flughafen Schönefeld und künftigen Hauptstadt-Airport #BER Passagiere aufnehmen dürfen – und welche nicht.
 Nach dem Bundesgesetz zur Personenbeförderung ist dies bislang nur Taxis erlaubt, die im Landkreis Dahme-Spreewald zugelassen sind, auf dessen Gelände Schönefeld alt und neu liegen. Doch dieser gesetzlich zugesicherte Vorrang von Taxis in ihrer jeweiligen Zulassungsgebiet führt am Rande Berlins zu bizarren Situationen – beispielsweise kürzlich am Tag des Orkans „Xavier“.

Gestrandete Passagiere warteten ewig auf die wenigen Taxis des Landkreises, um zurück nach Berlin zu kommen. Berliner Taxis waren zwar genug verfügbar, aber sie durften am Terminal niemand einladen.
Die ausgewählten Haltepunkte

Um den gordischen Knoten zu zerschlagen, hatte Staatssekretär Jens-Holger Kirchner von der Senatsverwaltung für Verkehr seit August die #Taxiverbände …

Flughäfen: TXL-Volksentscheid Zieht die Flughafengesellschaft Konsequenzen aus dem Tegel-Votum? Welche Optionen gibt es für die Zukunft von Tegel? In der Flughafengesellschaft wird neu gedacht – und beim BER weiter gehofft. aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/txl-volksentscheid-zieht-die-flughafengesellschaft-konsequenzen-aus-dem-tegel-votum/20377544.html

Ungeachtet des #Pro-Tegel-Votums der Berliner: Am künftigen Hauptstadtflughafen in #Schönefeld, den die Flughafengesellschaft Berlins, Brandenburgs und des Bundes (#FBB) seit 2006 zu errichten versucht, läuft alles weiter wie bisher. Jedenfalls zunächst, am Tag danach. „Es liegt nun an den drei Gesellschaftern über das weitere Vorgehen zu entscheiden“, erklärte Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup am Montag im Gespräch mit dem Tagesspiegel. „Für die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg ist die geltende Beschlusslage die Grundlage, auf der auch weiterhin gearbeitet wird.“ 
Und diese geltende Beschlusslage der #BER-Eigner Berlin, Brandenburg und Bund sieht seit 1996 unverändert eine Schließung von Tegel spätestens sechs Monate nach BER-Eröffnung vor. Die lässt Lütke Daldrup weiterhin offen.
Festhalten oder Loslassen

„Das Ziel ist und bleibt, den BER bis August 2018 fertig zu bauen“, sagte er. „Bis zur Eröffnung des BER wird der Flughafen Tegel sicher und zuverlässig weiter betrieben.“ Und, so Lütke Daldrup: „An der Weiterentwicklung des BER, auf der Grundlage des Masterplans 2040, wird die Flughafengesellschaft selbstverständlich festhalten.“ Der sieht keinerlei Weiterbetrieb von Tegel vor.

Wie berichtet kann der BER ohnehin nicht vor 2019 eröffnet werden. Zwar hat die FBB sich gegenüber der Europäischen Investitionsbank verpflichtet, dass der neue Airport spätestens am …

Flughäfen: BER-Ausbau: Mehr als eine Wundertüte? – 40 Fragen zum Masterplan 2040, aus Senat

www.berlin.de

1. Seit wann ist der von der Flughafengesellschaft veröffentlichte #Masterplan zur Erweiterung des
#BER in Arbeit und ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung so kurz vor der Durchführung des Volksentscheids
über eine Offenhaltung des Flughafens #Tegel Zufall oder beabsichtigt?
Zu 1.: Konkretisierende Überlegungen zum Ausbau des Flughafens Berlin Brandenburg
(BER) begannen bereits im Jahr 2016. Diese wurden sukzessive zu dem heutigen
sogenannten Masterplan zusammengeführt. Bei den der jüngsten Presseberichterstattung
zugrunde liegenden Informationen handelt es sich um Zwischenstände,
deren Veröffentlichung nicht mit dem Senat abgestimmt wurde.
2. Kann der Senat nachvollziehen, dass ein der Öffentlichkeit so kurzfristig vor der Durchführung des
Tegel-Volksentscheids bekannt gemachter Masterplan als ähnlich unseriös wahrgenommen werden
muss wie frühere Prognosen zu Fertigstellung und Inbetriebnahme des BER?
Zu 2.: Mit der Erarbeitung des Kapazitätsausbaus am BER wurde weit vor der Terminierung
des Tegel-Volksentscheids begonnen. Maßgeblich für die Seriösität der Planung
ist im Übrigen ihre inhaltliche Qualität, und nicht der Zeitpunkt der Veröffentlichung.
3. In welcher Weise hat der Senat das Parlament über den Masterplan der Flughafengesellschaften
und seine in der Presse ja bereits veröffentlichten Einzelheiten informiert?
Zu 3.: Die Kapazitätsfragen am BER werden seit längerem in den zuständigen Unternehmensorganen
und parlamentarischen Gremien adressiert, u.a. in der konstituierenden
Sitzung des Unterausschusses Beteiligungsmanagement und –controlling
am 23. Februar 2017. Voraussetzung für eine förmliche Unterrichtung des Parla2/
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ments über den Masterplan ist eine finalisierende Entscheidung des Aufsichtsrats der
FBB, die noch aussteht.
4. Welche beauftragten Unternehmen haben an der Erarbeitung des Masterplans mitgewirkt?
Zu 4.: Aus der Ausschreibung eines Planungsbüros im Jahr 2016 ging das Unternehmen
AMD SIGMA AIRPORT MANAGEMENT + DEVELOPMENT GMBH in Verbindung
mit der ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH hervor.
5. In welchen Bauabschnitten sollen die geplanten Erweiterungsmaßnahmen erfolgen?
6. Welche Planungszeit ist für die jeweiligen Bauabschnitte veranschlagt?
Zu 5. und 6.: Die aktuelle Prognose geht für den BER von einem Passagieraufkommen
von rund 55 Mio. Fluggästen im Jahr 2040 aus. Die luftseitige Infrastruktur ist
bereits so angelegt, dass es dem prognostizierten Wachstum Stand hält. Mit den
beiden am BER existierenden Start- und Landebahnen können die erforderlichen
Flugbewegungen für 55 Mio. Passagiere im Jahr 2040 gut abgefertigt werden. Auch
der neue Bahnhof direkt unter dem Terminal 1 ist mit seinen sechs Gleisen so angelegt,
dass genügend Kapazität für die hier ankommenden Passagiere, Beschäftigte
usw. mit Fern-, Regional- und S-Bahn sowie dem Airport-Express bereitsteht. Zur
Bewältigung des prognostizierten Passagiervolumens bis 2040 ist der Aus- bzw.
Neubau von Terminals sowie von Flugbetriebsflächen und betriebsnotwendigen Gebäuden
erforderlich. Die FBB schlägt einen schrittweisen Ausbau in fünf Phasen vor:
Dies beinhaltet in Phase 1 in den nächsten vier Jahren bis Ende 2021 den Bau eines
ergänzenden Terminals T1-E für 6 Millionen Passagiere (1. Halbjahr 2020) direkt vor
dem bereits bestehenden Pier Nord. Hinzu kommt bis Ende 2021 die Verlängerung
des Pier Nord, um mit mehr Gates den direkten Einstieg der Passagiere zum Flugzeug
zu ermöglichen. Die Kapazität des Terminals 1 wird nach der Inbetriebnahme
durch die Optimierung der Prozesse und dem Ausbau der Gepäckausgabe schrittweise
um fünf Millionen Passagiere erweitert. Mit Abschluss der Phase 1 des Masterplanes
ist eine BER-Kapazität von rund 33 Mio. Passagieren erreicht. Mit Schönefeld
Alt ergibt sich somit eine Bestandskapazität von ca. 43 Mio. Passagieren.
In Phase 2 und 3 ist der Neubau eines zweiten zentralen Terminals T2 direkt gegenüber
dem Terminal 1 in östlicher Richtung mit einer Gesamtkapazität von ca. 18 Mio.
Passagieren vorgesehen. In der Phase 2 bis zum Jahre 2025 soll der erste Abschnitt
des neuen Terminals für 10-12 Mio. Passagiere realisiert werden. In dieser Phase ist
ebenfalls eine weitere Verlängerung des Pier Nord zur Schaffung ergänzender Gates
geplant. Damit ergibt sich am Ende der Phase 2 des Masterplanes (2022-2025) eine
Kapazität am BER von bis zu 45 Mio. Passagieren. Bis zur Fertigstellung dieses ersten
Abschnitts des neuen Terminals 2 wird der bestehende Flughafen Schönefeld Alt
noch mit einer Kapazität von ca. 10 Mio. Passagieren weiter betrieben werden. In der
Phase 3 des Masterplanes BER, die bis zum Jahre 2030 terminiert ist, wird das T2 in
Richtung Süden weiter ausgebaut, sodass zusätzlich weitere 6 Millionen Passagiere
abgefertigt werden können. Mit diesem zweiten zentralen Fluggastterminal hat der
BER dann eine Gesamtkapazität von bis zu 51 Mio. Passagieren.
Nach 2030 in den Phasen 4 und 5 kann der Flughafen nach Bedarf weiter ausgebaut
werden. Der Bau eines ersten (ggf. eines weiteren) Satelliten westlich des Terminals
1, der direkt mit diesem verbunden ist, schafft zusätzliche Kapazität von rund 7 Mio.
Passagieren.
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In allen Phasen sind ergänzend zu den hier beschriebenen neuen Terminal-
Kapazitäten zusätzliche Erschließungen wie z.B. Rollwege, Vorfeldflächen oder Betriebsgebäude
vorgesehen.
7. Warum hat eine Erweiterungsplanung in dem vom Masterplan beschriebenen Umfang nicht längst
begonnen?
Zu 7.: Der Masterplan stellt die Erweiterungsplanung des BER dar. Der Ausarbeitungsprozess
wurde bereits im Jahr 2016 begonnen.
8. Von welchen erforderlichen Investitionen ist wann für jeweils welchen Bauabschnitt auszugehen?
Zu 8.: Die bis zur Umsetzung der Phase 3 vorgesehenen Maßnahmen wurden indikativ
bewertet. Die Kostenannahmen bewegen sich im Rahmen des vom Aufsichtsrat
bestätigten Businessplans, der von einer Investitionssumme bis 2030 von rund 2,3
Mrd. Euro für den weiteren Ausbau ausgeht.
9. Mit welcher absoluten Steigerung der Gesamtkapazität des BER ist nach Fertigstellung, jeweils
welchen Bauabschnitts, wann zu rechnen?
10. Welche Kapazitäten sollen sich dabei durch jeweils welchen Bauabschnitt konkret erhöhen
(Check-In, Sicherheitskontrollen, Warteräume, Gepäckausgabe, Vorfeldpositionen)?
Zu 9 und 10.: Siehe Antwort zu Frage 6.
11. Wie bewertet der Senat die Leistungsfähigkeit der verkehrlichen Erschließung des BER (Straße,
Schiene, Stellplätze) hinsichtlich der vom Masterplan angenommenen Passagierzahlen?
Zu 11: Mit Inbetriebnahme des BER und den geplanten Maßnahmen in den Phasen
bis 2030 ist eine deutliche Zunahme des Verkehrs zum und sowie innerhalb des
Flughafens verbunden. Simulationen zu den einzelnen Entwicklungsstufen machen
deutlich, dass der Masterplan dem Anspruch eines Flughafens mit kurzen Wegen,
mit einer optimalen Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und
einer guten Erreichbarkeit auch für den Individualverkehr gerecht werden kann. Das
Hauptaugenmerk wird auf der Erreichbarkeit mit den öffentlichen Verkehren liegen.
Momentan liegt der Anteil des ÖPNV in Schönefeld Alt bei 60 %. Mit dem Flughafen-
Express und weiteren optimierten Anbindungen des Regional- und Fernverkehrs,
sowie einen sich verändernden Verkehrsverhalten in der Bevölkerung und neuen
Angeboten wie der Dresdener Bahn ist von einem Modal Split-Anteil in den nächsten
Jahren von 65-70 % auszugehen. Mit dem Flughafen-Express sind es 12 Minuten bis
zum Südkreuz bzw. 20 Minuten bis zum Berliner Hauptbahnhof.
12. Wann wird die U7, wie im Konsensbeschluss von 1996 vorgesehen, bis zum BER verlängert?
Zu 12.: Die Trasse für eine Verlängerung der U 7 soll bis auf weiteres freigehalten
werden. Ob angesichts des Ausbaus der Bahnverbindungen zum BER noch Bedarf
für eine U 7-Verlängerung besteht, wird zu gegebener Zeit von den Ländern Brandenburg
und Berlin gemeinsam entschieden werden.
13. Wie bewertet der Senat die Leistungsfähigkeit insbesondere der A 113 hinsichtlich einer jederzeit
flüssigen Anbindung des BER auch für Kfz-Nutzer?
Zu 13.: Die Leistungsfähigkeit der Bundesautobahn A 113 ist Gegenstand der Diskussionen
u.a. im Dialogforum BER, in dem das Bundesministerium für Verkehr und
Digitale Infrastruktur als zuständige Verwaltung eingebunden ist. Zum Zeitpunkt der
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Inbetriebnahme und darüber hinaus ist bei dem angenommenen Modal Split von einer
hinreichenden Leistungsfähigkeit auszugehen.
14. Mit welchen Infrastrukturmaßnahmen gedenkt der Senat im Einzelnen die Erreichbarkeit des BER
zu verbessern, wann ist mit dem Beginn der Planung und Abschluss der Umsetzung zu rechnen und
welche Investitionen sind hierfür veranschlagt?
Zu 14.: Siehe Antwort zu Frage 11.
15. Wie hoch schätzt der Senat die erforderlichen Gesamtinvestitionen für den Ausbau des BER gemäß
Masterplan sowie die nötigen Infrastrukturmaßnahmen nur Verbesserung der landseitigen Erschließung?
Zu 15.: Siehe Antwort zu Frage 8.
16. Wie hoch schätzt der Senat den Anteil des Landes Berlin an diesen Investitionen ein?
Zu 16.: Erforderliche Investitionen werden durch die FBB getätigt.
17. Wie bewertet der Senat die Gesamthöhe der erforderlichen Investitionen im Verhältnis zur offiziellen
Kostenschätzung für einen Weiterbetrieb des Flughafens Tegel?
Zu 17.: Der Betrieb zweier Flughäfen, die Sanierung von Tegel und die Herstellung
eines mindestens gesetzeskonformen Schallschutzes für Tegel wären mit erheblichen
Mehrkosten verbunden, die die FBB voraussichtlich nicht aus eigener Kraft tragen
könnte.
18. Welche Bauverzögerungen sind in dem Masterplan, bezogen auf die Realisierung der einzelnen
Bauabschnitte, eingerechnet?
19. Welche Baukostensteigerungen sind in dem Masterplan, bezogen auf die Realisierung der einzelnen
Bauabschnitte, eingerechnet?
20. Wie hoch sind bezüglich der einzelnen Bauabschnitte insbesondere die Erwartungen hinsichtlich
unerwarteter Mehrkosten?
21. Welche zusätzlichen Genehmigungen sind für die jeweiligen Bauabschnitte erforderlich?
22. Wie viele Flugzeugabstellpositionen an jeweils welchen Stellen gehen durch die Realisierung der
einzelnen Bauabschnitte verloren bzw. werden gewonnen?
23. Mit welchen Einschränkungen des Flughafenbetriebs ist aufgrund der Realisierung welcher Bauabschnitte
für jeweils welche Zeiträume zu rechnen?
24. Wohin wird der Busparkplatz verlagert, der dem T1-E weichen muss?
Zu 18. – 24.: Diese Fragen können erst dann beantwortet werden, wenn eine detaillierte
Bauablaufplanung und –kostenschätzung vorliegt.
25. Zu welchem Zeitpunkt plant die Flughafengesellschaft die Kapazitäten des Flughafens Schönefeld
(alt) aufzugeben und welcher Kapazitätsverlust wird damit einhergehen?
Zu 25.: Siehe Antwort zu den Fragen 5. und 6.
26. Welche Begründung gibt es für die von der Flughafengesellschaft angenommenen niedrigen,
meist linearen Nachfragesteigerungen bis 2040 angesichts des zu erwartenden Wachstums der Stadt
sowie der Wachstumsabsichten u.a. von Eurowings, Easyjet oder Ryanair am Standort Berlin?
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27. Wie lässt sich die Absicht, eine zunehmende Zahl von Langstreckenverbindungen mit den erforderlichen
Zubringern am Standort Berlin zu etablieren, mit diesen niedrigen Wachstumsannahmen
vereinbaren?
28. Welche Annahmen hinsichtlich der Entwicklung des Ziel- und Quellverkehrs im Verhältnis zum
Umsteigeverkehr liegen dem Masterplan zugrunde?
29. Strebt die Flughafengesellschaft an, den Anteil des Umsteigeverkehrs zu erhöhen und wenn ja,
mit welchen Maßnahmen?
Zu 26. – 29.: Das von der FBB angenommene Passagieraufkommen beruht auf einer
Prognose der Beratungsgesellschaft Steer Davies Gleave (SDG), die alle maßgeblichen
Nachfragefaktoren berücksichtigt und auf umfassenden Sensitivitätsanalysen
beruht. Die Ergebnisse der Studie können unter folgendem Link abgerufen werden:
https://roadmap.berlin-airport.de/wp-content/uploads/2017/09/SDG-zur-Entwicklungdes-
Lufverkehrs-in-Berlin.pdf
30. Wie wirkt sich die Insolvenz von Air Berlin absehbar auf die Entwicklung der Passagierzahlen aus
und wird dadurch insbesondere das Ziel erschwert, zusätzliche Langstreckenverbindungen am Standort
Berlin zu etablieren?
Zu 30.: Die FBB geht nicht von einem dauerhaften Rückgang der Passagierzahlen
aus. Die Entwicklung der Langstreckenverbindungen ist maßgeblich abhängig von
den Geschäftsstrategien der Fluggesellschaften.
31. Warum wird im Masterplan beispielsweise für 2017 ein Wert von 33 Mio. Passagieren angenommen,
wenn bereits nach heutigem Stand mit 35 Mio. Passagieren zu rechnen ist?
Zu 31.: Die Prognose von SDG geht für 2017 von 34 Mio. Passagieren aus.
32. Rechnet der Senat ernsthaft damit, dass der BER bei einer Inbetriebnahme 2019 oder 2020 in der
Lage sein wird, das bis dahin zu erwartende Passagieraufkommen anders als im Überlastbetrieb mit
sämtlichen Risiken und zu erwartenden Ausfällen zu bewältigen?
Zu 32.: Die Kapazität am BER wird der zukünftigen Passagiernachfrage entsprechen.
Hierzu wird auf die SDG-Studie und auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
vom 16.03.2006 (4 A 1075.04, Rdnr. 218) verwiesen.
33. Welche Annahmen hinsichtlich von Flugbewegungen pro Stunde liegen dem Masterplan zugrunde,
insbesondere in den Spitzenstunden?
Zu 33.: Hierzu wird auf die SDG-Studie verwiesen.
34. Ist dem Senat bekannt, dass für den Flughafen München die Planfeststellung für eine dritte Startund
Landebahn bereits vorliegt, bei einer Passagierzahl von 42 Mio. in 2016?
Zu 34.: Nein. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass in einer Volksabstimmung
2012 die dritte Landebahn in München abgelehnt wurde.
35. Teilt der Senat die Einschätzung des Fragestellers, dass eine Planfeststellung für eine dritte Startund
Landebahn am BER vorliegen sollte, wenn die Zahl von 42 Mio. Passagieren erreicht ist?
Zu 35.: Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 32.
36. Teilt der Senat die Einschätzung des Fragestellers, dass dafür unverzüglich mit der Planung einer
dritten Start- und Landebahn begonnen werden müsste?
Zu 36.: Nein.
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37. Warum ist die Planung einer dritten Start- und Landebahn vor diesem Hintergrund nicht Bestandteil
des Masterplans 2040?
Zu 37.: Siehe Antwort zu Frage 35.
38. Wann ist mit dem für Sommer 2017 angekündigten Inbetriebnahme Termin für den BER zu rechnen?
Zu 38.: Die Geschäftsführung der FBB hat die Nennung eines Inbetriebnahmetermins
zum Jahresende 2017 in Aussicht gestellt.
39. Welche Folgen hätte eine Inbetriebnahme später als 2019 für den Weiterbetrieb von Tegel, insbesondere
hinsichtlich erforderlicher Investitionen in Schallschutzmaßnahmen?
Zu 39.: Zum 01.01.2020 würde es bei einem Weiterbetrieb von Tegel bleiben, jedoch
müssten Lärmschutzbereiche nach dem Fluglärmschutzgesetz neu festgesetzt werden.
Daraus leiten sich ggf. Lärmschutzansprüche ab.
40. Teilt der Senat die Einstellung des Fragestellers, dass eine Inbetriebnahme des BER später als
2019, das Ergebnis eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs eines Weiterbetriebs von Tegel mit der Umsetzung
des Masterplans 2040 drastisch verändern müsste?
Zu 40.: Nein.
Berlin, den 14.09.2017
In Vertretung
Dr. Margaretha Sudhof
Senatsverwaltung für Finanzen