Straßenbahn: Straßenbahn zum Ostkreuz, aus Senat

24.05.2023

Frage 1:
Entgegen der letzten Ankündigungen sind die Unterlagen für das #Planfeststellungsverfahren zur #Verlegung der #Straßenbahnlinie #21 zum #Ostkreuz bisher noch nicht zum dritten Mal #ausgelegt worden. Was ist der Grund für die erneute #Verzögerung? Sind neue #Probleme aufgetreten und wenn ja, welche?
Frage 3:
Gibt es einen neuen erwarteten #Termin für die Auslegung der #Planfeststellungsunterlagen?
Antwort zu 1 bis 3:
Die Fragen 1 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

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S-Bahn: Baumfällungen entlang der Gleisanlagen am S-Bahnhof Alt-Reinickendorf, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist dem Senat bekannt, dass entlang der S-Bahnlinie #S25 u.a. am Bahnhof #Alt-Reinickendorf in großem
Umfang #Baumfällungen entlang der Gleisanlagen geplant sind und wenn ja, wie bewertet der Senat dies?
Frage 2:
Wie viele Bäume sind insgesamt betroffen und für welchen Zeitraum sind die Fällungen angesetzt?
Frage 3:
Welche Ausgleichsmaßnahmen sind geplant, um den #Baumbestand zu ersetzen?
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Frage 5:
Auf welche Art und Weise werden die Anwohner*innen über die bevorstehenden Maßnahmen informiert?
Frage 6:
Trifft es zu, dass Bäume, die sich in einer Entfernung von weniger als 6 Metern von Gleisanlagen befinden,
generell aus Präventionsgründen gefällt werden sollen? Wird diese Entscheidung allein aufgrund des
Standorts getroffen oder wird das Alter bzw. die Standfestigkeit des jeweiligen Baums mit berücksichtigt?
Antwort zu 1, 2, 3, 5 und 6:
Die in Berlin existierenden Bahnanlagen, bestehend aus Gleisen und sonstigem
Betriebsgelände, sind Anlagen nach dem Eisenbahnrecht. Diese bundesrechtliche
Regelung bildet auch die Grundlage für die hier angesprochenen, gegebenenfalls
stattfindenden Baumfällungen entlang der Gleise zur #Streckensicherung. Denn nach dem
Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) § 4 Abs. 1 in Verbindung mit der Eisenbahn-Bauund Betriebsordnung (#EBO) sind die Eisenbahnen verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu
führen und die Eisenbahninfrastruktur, Fahrzeuge und Zubehör sicher zu bauen und in
betriebssicherem Zustand zu halten. Für Baumfällungen gilt die sogenannte
#Rückschnittszone. Diese grenzt direkt an den Gleisbereich und stellt einen Bereich
intensiver Vegetationsbearbeitung dar, die Ausdehnung der Rückschnittszone ist dabei
variabel. Sie umfasst mindestens einen Streifen von 6 Metern Breite, gemessen von der
Gleismitte des außenliegenden Gleises, und kann – in Abhängigkeit von Morphologie,
Bewuchs und Erfordernissen aus dem Betrieb – eine Ausdehnung von über 10 Metern
erreichen. In der Rückschnittszone soll verhindert werden, dass die Pflanzen Höhen bzw.
Ausdehnungen erreichen, die eine Gefahr für den sicheren Eisenbahnbetrieb darstellen
können. Bei Unterschreiten bestimmter Mindestabstände muss der Bewuchs
zurückgeschnitten werden. Akute Gefährdungen müssen sofort beseitigt werden. Diese
Arbeiten werden nach Kenntnis des Senats mit der entsprechenden Sorgfalt durchgeführt
und die Situation vor und nach der Maßnahmendurchführung dokumentiert.
Im Falle von geplanten Baumfällungen stellt die Deutsche Bahn AG im Bezirk
Reinickendorf nach dortiger Auskunft grundsätzlich vorher Anträge auf eine
Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Das Bezirksamt hat weiter
mitgeteilt, dass gegenwärtig im zuständigen Umwelt- und Naturschutzamt kein Antrag auf
Baumfällungen im unmittelbaren Bereich des Bahnhofs Alt-Reinickendorf vorliege, es
wurde ein Antrag auf Rückschnitt und Fällung für insgesamt drei Bäume im Bereich der
Flottenstraße / Ecke Montanstraße gestellt. Insgesamt habe die Deutsche Bahn im Bezirk
Reinickendorf zum jetzigen Zeitpunkt 14 Anträge auf Baumfällungen bzw. Rückschnitte
von Bäumen entlang der S-Bahnlinie S25 gestellt. Die Anträge auf Fällungen seien auf
Grund der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit gestellt worden: Die beantragten
Bäume hätten zum Teil Stammschäden (Fäule), Kronenbrüche, Pilzbefall oder seien
bereits abgestorben. Die Nachfrage des Bezirkes bei der zuständigen Stelle der
Deutschen Bahn habe ergeben, dass dort momentan auch keine Planungen hinsichtlich
der Fällung von Bäumen im Bereich des Bahnhofs Alt-Reinickendorf bestünden. Woher
die kursierenden Informationen über etwaige Baumfällungen stammen, ist dem Senat
nicht bekannt; er weist jedoch darauf hin, dass Markierungen an Bäumen nicht unbedingt
die geplante Fällung bedeuten.
Das Bezirksamt Pankow hat mitgeteilt, das für den Pankower Abschnitt der S25
(Klemkestraße bis Behmstraße) keine Fällanträge vorlägen.
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Für den Bezirk Mitte hat das dortige Bezirksamt mitgeteilt, dass das Vorgehen der
Deutsche Bahn AG adäquat sei. Nach Mitteilung des Umwelt- und Naturschutzamtes Mitte
werde die Rückschnittzone freigehalten, die betroffenen Bäume erreichten nicht die
Maßgaben der Baumschutzverordnung. Sollten weiter entfernt vom Gleiskörper (auch auf
Privatgrundstücken) geschützte Bäume stehen, die aus bestimmten sicherheitsrelevanten
Gründen beseitigt oder verändert werden sollen, werde ein entsprechender Antrag
gestellt. Nach Prüfung vor Ort werde auf Grundlage der Berliner Baumschutzverordnung
entschieden, ob eine Fällung oder Veränderung wirklich erforderlich sei und, wenn ja, ob
ein ökologischer Ausgleich angemessen und zumutbar sei. Zurzeit gebe es im Bereich der
S25 auf Veranlassung der Deutsche Bahn AG einen Antrag auf Fällung einer Walnuss, die
in einer angrenzenden Kleingartenanlage stehe. Der Antrag sei noch in der Bearbeitung,
ob dem Antrag stattgegeben werde, könne erst nach dem Ortstermin entschieden werden.
Über eine massenhafte Beantragung von Genehmigungen zur Fällung von geschützten
Bäumen im Bereich der S25 sei nichts bekannt.
Für den S-Bahnbereich des Bezirkes Steglitz-Zehlendorf hat das Bezirksamt mitgeteilt,
dass am 13.09.2019 eine Fällgenehmigung für 12 Bäume erteilt worden sei. Die Bäume
seien durchweg massiv geschädigt und damit nicht mehr verkehrssicher. Bis heute sei die
Genehmigung nicht in Anspruch genommen worden. Eine Verlängerung sei aktuell
beantragt worden. Ausgleichsmaßnahmen seien in diesem Fall nicht erforderlich. Eine
Aufforderung der Deutsche Bahn AG zur Fällung von diversen bezirklichen Bäumen im
Bereich der S-Bahn vor einigen Jahren habe das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
abgelehnt.
Frage 4:
Ist bekannt, dass die Bäume laut der Anwohner_innen einen gewissen Schutz vor den Staub- und
Geruchsemissionen des nahe liegenden Industrie- und Gewerbegebiets Lengeder Straße bieten?
Antwort zu 4:
Durch verschiedene Anfragen von Bürgerinnen oder Bürgern sind dem Senat diese
Einschätzungen von Anwohnerinnen und Anwohnern bekannt.
Berlin, den 23.06.2020
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Verfahrensstand: Kastanienallee (13158 Berlin-Rosenthal / Pankow), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
In welchem Verfahrensstadium befindet sich das #Bauvorhaben #Kastanienallee (13158 Berlin)?
Frage 2:
Welche Verfahrensschritte wurden bereits durchgeführt, und wie lauten die Ergebnisse?
Frage 3:
Welche weiteren Verfahrensschritte wird es geben?
Frage 4:
Wie viel Zeit ist für die einzelnen Verfahrensschritte vorgesehen?
Antwort zu 1. – 4:
Gemäß dem Stadtentwicklungsplan Verkehr Berlin (StEP- Verkehr) ist der gesamte
Straßenzug der Kastanienallee Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes und dort
als örtliche Straßenverbindung mit der Funktionsstufe III klassifiziert. Für die Planung der
Straße ist kein Planungsrechtliches Verfahren gemäß Berliner Straßengesetz (BerlStrG) §
22 erforderlich.
Der Neubau der Kastanienallee von der Friedrich-Engels-Straße bis Dietzgenstraße ist
Bestandteil der Investitionsplanung des Bezirkes Pankow. Nachdem der erste
Bauabschnitt der Kastanienallee von Hauptstraße bis Friedrich-Engels-Straße in BerlinPankow,
Ortsteil (OT) Rosenthal bereits komplett erneuert wurde, soll nun auch der
östliche Teil der Kastanienallee grundhaft umgebaut werden. Dieser 2. Bauabschnitt (BA)
entspricht nicht annähernd den gegenwärtigen und zukünftigen Beanspruchungen für eine
Verkehrsanlage. So sind u.a. verkehrssichere Angebote für den Radverkehr nicht
vorhanden. Eine ordnungsgemäße Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers ist
wegen des Fehlens der Anschlüsse an die Regenwasserkanalisation nicht gewährleistet.
Durch die starke Befahrung der Straße mit Wirtschaftsverkehr und der daraus
resultierenden Lärm- und Erschütterungsbelastungen ist ein grundhafter Neubau mit allen
Nebenanlagen, Anschlüssen an die Regenentwässerung und öffentliche Beleuchtung
unbedingt erforderlich.
In der Vorplanungsunterlage wurden Varianten- und Querschnittsuntersuchungen erstellt.
So wurde in der Variante 1 eine durchgehende Radverkehrsanlage (Schutzstreifen) von
der Friedrich-Engels-Straße bis zur Dietzgenstraße vorgesehen. Flächen für den ruhenden
Verkehr bzw. gepl. Straßenbegleitgrün sind bei dieser Variante nur im Abschnitt von
Friedrich-Engels-Straße bis Eschenallee möglich. In der Planungsvariante 2 wurde die
Radverkehrsanlage von Friedrich-Engels-Straße bis Eschenallee angeboten. Ab
Eschenallee sollte der Radverkehr alternativ auf die parallel verlaufende Fahrbahn der
Nordendstraße über die Eschenallee ausweichen. Angebote für den ruhenden Verkehr
und Straßenbegleitgrün wurden auf dem gesamten Ausbauabschnitt vorgesehen. Aus
Gründen der fehlenden Radverkehrsanlage im Abschnitt von Eschenallee bis
Dietzgenstraße bzw. erheblicher Verkehrssicherheitsbedenken wurde die Variante 2 in der
Vorplanung abschließend abgelehnt. Somit wurde im Ergebnis der Abwägungen zwischen
den Varianten die Vorplanung mit der Variante 1 durch den Bezirksstadtrat für
Stadtentwicklung am 01.08.2016 bestätigt.
Nach Abschluss der Vorplanungsunterlage erfolgte die Erarbeitung des
Ausführungsentwurfes bzw. die Erstellung der Bauplanungsunterlage (BPU). Die geprüfte
BPU wurde durch den Bezirksstadtrat für Bürgerdienste am 05.04.2017 bestätigt. Die
Pläne des Ausführungsentwurfes sind einzusehen unter
http://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-undgruenflaechenamt/planung/artikel.207362.php
Derzeit erfolgt die Erarbeitung der Ausführungsplanung.
Aktuelle Angaben zu Zeitvorgaben für die Bearbeitung der einzelnen Verfahrensschritte
liegen uns nicht vor. Sie sind jedoch in hohem Maße abhängig vom bestehenden
Abstimmungsbedarf, welcher sich teilweise erst während der Planungsbearbeitung
konkretisiert.
Frage 5:
Wie viele äume sollen gefällt werden? Wie viele #Kastanien werden neu gepflanzt?
Frage 6:
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den #Baumbestand zu erhalten – hierzu bitte das #Baumgutachten
beilegen?
Antwort zu 5. – 6:
Der Straßenbaumbestand (Kastanien, Robinien, Linden, Salix) ist infolge der Anpassung
an die Erfordernisse des Straßenstandortes stark geschädigt. Die Kastanien sind lt.
Baumkataster in der Nachkriegszeit gepflanzt worden. Infolge der unterschiedlichen
Schnittmaßnahmen weisen die Bäume Einfaulungen im Stamm- und Kronenbereich auf.
Die Baumliste mit den Befunden zu den einzelnen Bäumen kann bei Bedarf beim SGA
eingesehen werden. Die Bepflanzung ist lückenhaft, es wurden aus Gründen der
Verkehrssicherheit bereits zahlreiche Bäume entfernt. Entlang des „Grünstreifens“
zwischen Friedrich-Engels-Straße und Traufsteinweg hat sich an den Grundstücksgrenzen
Wildaufwuchs ausgebreitet. Diese „Bäume“ sind das Ergebnis unterbliebener
Pflegemaßnahmen. Die Baumarten (z.B. Salix) sind ungeeignete Straßenbäume. Die
Robinien entsprechen nicht dem Charakter der Kastanienallee und sind eventuell als
Ersatz für Fehlstellen gepflanzt worden. Bei der Neuplanung der Straße ist davon
auszugehen, dass weitere Schäden im Wurzelbereich durch den notwendigen Leitungsund
Kanalbau verursacht werden. Deshalb müssen 90 Bäume gefällt werden, hiervon 60
Kastanien und 30 andere Bäume (Robinien, Linden, Salix). Im Zuge der
Neubaumaßnahme werden 52 Kastanien gepflanzt.
Für das Bauvorhaben erfolgt derzeit die Erarbeitung eines Landschaftspflegerischen
Begleitplanes (LBP) mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag (ASB) u.
Faunauntersuchungen.
Frage 7:
Wie viel kostet das Bauvorhaben?
Antwort zu 7:
Das Bauvorhaben wird aus Investitionsmitteln des Bezirkes Pankow finanziert, gemäß
geprüfter Bauplanungsunterlage vom 05.04.2017 betragen die Gesamtbaukosten
4.400.000 €.
Frage 8:
Wie werden die Anwohnerschaft und die Bezirksverordnetenversammlung Pankow (BVV) beteiligt?
Antwort zu 8:
Die Vorentwurfsplanung Variante 1, 2 wurden am 15.12.2015 in der
Bezirksverordnetenversammlung (BVV) im Ausschuss für Verkehr und Öffentliche
Ordnung erörtert und diskutiert. Im Ergebnis wurde die Variante 1 angenommen. Das
Wortprotokoll vom 26.01.2016 kann bei Bedarf bei der BVV bzw. beim Straßen- und
Grünflächenamt (SGA) eingesehen werden.
Auf einer Bürgerinformationsveranstaltung am 17.03.2016 wurden alle interessierten
Anwohner und Anwohnerinnen sowie Gewerbetreibende über die beabsichtigte Planung
der Kastanienallee in Rosenthal informiert. Die Planungshintergründe und 
4
Rahmenbedingungen wurden dabei erläutert. Die Präsentationsunterlagen zu der
Informationsveranstaltung können bei Bedarf beim SGA eingesehen werden.
Berlin, den 06.07.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz