www.berlin.de
Frage 1:
Ist dem Senat bekannt, dass entlang der S-Bahnlinie #S25 u.a. am Bahnhof #Alt-Reinickendorf in großem
Umfang #Baumfällungen entlang der Gleisanlagen geplant sind und wenn ja, wie bewertet der Senat dies?
Frage 2:
Wie viele Bäume sind insgesamt betroffen und für welchen Zeitraum sind die Fällungen angesetzt?
Frage 3:
Welche Ausgleichsmaßnahmen sind geplant, um den #Baumbestand zu ersetzen?
2
Frage 5:
Auf welche Art und Weise werden die Anwohner*innen über die bevorstehenden Maßnahmen informiert?
Frage 6:
Trifft es zu, dass Bäume, die sich in einer Entfernung von weniger als 6 Metern von Gleisanlagen befinden,
generell aus Präventionsgründen gefällt werden sollen? Wird diese Entscheidung allein aufgrund des
Standorts getroffen oder wird das Alter bzw. die Standfestigkeit des jeweiligen Baums mit berücksichtigt?
Antwort zu 1, 2, 3, 5 und 6:
Die in Berlin existierenden Bahnanlagen, bestehend aus Gleisen und sonstigem
Betriebsgelände, sind Anlagen nach dem Eisenbahnrecht. Diese bundesrechtliche
Regelung bildet auch die Grundlage für die hier angesprochenen, gegebenenfalls
stattfindenden Baumfällungen entlang der Gleise zur #Streckensicherung. Denn nach dem
Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) § 4 Abs. 1 in Verbindung mit der Eisenbahn-Bauund Betriebsordnung (#EBO) sind die Eisenbahnen verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu
führen und die Eisenbahninfrastruktur, Fahrzeuge und Zubehör sicher zu bauen und in
betriebssicherem Zustand zu halten. Für Baumfällungen gilt die sogenannte
#Rückschnittszone. Diese grenzt direkt an den Gleisbereich und stellt einen Bereich
intensiver Vegetationsbearbeitung dar, die Ausdehnung der Rückschnittszone ist dabei
variabel. Sie umfasst mindestens einen Streifen von 6 Metern Breite, gemessen von der
Gleismitte des außenliegenden Gleises, und kann – in Abhängigkeit von Morphologie,
Bewuchs und Erfordernissen aus dem Betrieb – eine Ausdehnung von über 10 Metern
erreichen. In der Rückschnittszone soll verhindert werden, dass die Pflanzen Höhen bzw.
Ausdehnungen erreichen, die eine Gefahr für den sicheren Eisenbahnbetrieb darstellen
können. Bei Unterschreiten bestimmter Mindestabstände muss der Bewuchs
zurückgeschnitten werden. Akute Gefährdungen müssen sofort beseitigt werden. Diese
Arbeiten werden nach Kenntnis des Senats mit der entsprechenden Sorgfalt durchgeführt
und die Situation vor und nach der Maßnahmendurchführung dokumentiert.
Im Falle von geplanten Baumfällungen stellt die Deutsche Bahn AG im Bezirk
Reinickendorf nach dortiger Auskunft grundsätzlich vorher Anträge auf eine
Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Das Bezirksamt hat weiter
mitgeteilt, dass gegenwärtig im zuständigen Umwelt- und Naturschutzamt kein Antrag auf
Baumfällungen im unmittelbaren Bereich des Bahnhofs Alt-Reinickendorf vorliege, es
wurde ein Antrag auf Rückschnitt und Fällung für insgesamt drei Bäume im Bereich der
Flottenstraße / Ecke Montanstraße gestellt. Insgesamt habe die Deutsche Bahn im Bezirk
Reinickendorf zum jetzigen Zeitpunkt 14 Anträge auf Baumfällungen bzw. Rückschnitte
von Bäumen entlang der S-Bahnlinie S25 gestellt. Die Anträge auf Fällungen seien auf
Grund der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit gestellt worden: Die beantragten
Bäume hätten zum Teil Stammschäden (Fäule), Kronenbrüche, Pilzbefall oder seien
bereits abgestorben. Die Nachfrage des Bezirkes bei der zuständigen Stelle der
Deutschen Bahn habe ergeben, dass dort momentan auch keine Planungen hinsichtlich
der Fällung von Bäumen im Bereich des Bahnhofs Alt-Reinickendorf bestünden. Woher
die kursierenden Informationen über etwaige Baumfällungen stammen, ist dem Senat
nicht bekannt; er weist jedoch darauf hin, dass Markierungen an Bäumen nicht unbedingt
die geplante Fällung bedeuten.
Das Bezirksamt Pankow hat mitgeteilt, das für den Pankower Abschnitt der S25
(Klemkestraße bis Behmstraße) keine Fällanträge vorlägen.
3
Für den Bezirk Mitte hat das dortige Bezirksamt mitgeteilt, dass das Vorgehen der
Deutsche Bahn AG adäquat sei. Nach Mitteilung des Umwelt- und Naturschutzamtes Mitte
werde die Rückschnittzone freigehalten, die betroffenen Bäume erreichten nicht die
Maßgaben der Baumschutzverordnung. Sollten weiter entfernt vom Gleiskörper (auch auf
Privatgrundstücken) geschützte Bäume stehen, die aus bestimmten sicherheitsrelevanten
Gründen beseitigt oder verändert werden sollen, werde ein entsprechender Antrag
gestellt. Nach Prüfung vor Ort werde auf Grundlage der Berliner Baumschutzverordnung
entschieden, ob eine Fällung oder Veränderung wirklich erforderlich sei und, wenn ja, ob
ein ökologischer Ausgleich angemessen und zumutbar sei. Zurzeit gebe es im Bereich der
S25 auf Veranlassung der Deutsche Bahn AG einen Antrag auf Fällung einer Walnuss, die
in einer angrenzenden Kleingartenanlage stehe. Der Antrag sei noch in der Bearbeitung,
ob dem Antrag stattgegeben werde, könne erst nach dem Ortstermin entschieden werden.
Über eine massenhafte Beantragung von Genehmigungen zur Fällung von geschützten
Bäumen im Bereich der S25 sei nichts bekannt.
Für den S-Bahnbereich des Bezirkes Steglitz-Zehlendorf hat das Bezirksamt mitgeteilt,
dass am 13.09.2019 eine Fällgenehmigung für 12 Bäume erteilt worden sei. Die Bäume
seien durchweg massiv geschädigt und damit nicht mehr verkehrssicher. Bis heute sei die
Genehmigung nicht in Anspruch genommen worden. Eine Verlängerung sei aktuell
beantragt worden. Ausgleichsmaßnahmen seien in diesem Fall nicht erforderlich. Eine
Aufforderung der Deutsche Bahn AG zur Fällung von diversen bezirklichen Bäumen im
Bereich der S-Bahn vor einigen Jahren habe das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
abgelehnt.
Frage 4:
Ist bekannt, dass die Bäume laut der Anwohner_innen einen gewissen Schutz vor den Staub- und
Geruchsemissionen des nahe liegenden Industrie- und Gewerbegebiets Lengeder Straße bieten?
Antwort zu 4:
Durch verschiedene Anfragen von Bürgerinnen oder Bürgern sind dem Senat diese
Einschätzungen von Anwohnerinnen und Anwohnern bekannt.
Berlin, den 23.06.2020
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Gefällt mir:
Gefällt mir Wird geladen …