Fahrplan: Mobilität in den Ferien, aus Senat

20.06.2023

Frage 1:

Welche #ÖPNV-Linien in Berlin fahren in den #Ferienzeiten 2023/ 2024 mit einem #ausgedünnten #Fahrplan? Bitte um Begründung.

Frage 2:

In welchen Ferien sind die Fahrpläne jeweils #ausgedünnt? Frage 3:

Wie stark wird die #Taktung je Linie und Ferienzeit ausgedünnt? Bitte auflisten. Frage 4:

Welche empirische Grundlage (#Fahrgastzählung etc.) führt zu der Annahme, eine #Ausdünnung der Fahrpläne sei während der Ferienzeit zu rechtfertigen?

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Straßenbahn: Volle Straßenbahnen bei ausgedünntem Fahrplan, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie zeitgemäß ist durch #Ferien begründete #Ausdünnung des #Regelfahrplans von touristisch stark frequentierten #Straßenbahnlinien wie der #M4 im Sommer? Deckt sich der zugrunde gelegte Rückgang der Nachfrage noch mit der Realität? Frage 2: Hat der Senat bereits eine Prüfung der Not-wendigkeit zur Taktreduzierung betroffener Linien in Ferienzeiten in Auftrag gegeben? Wenn ja, wie wurde diese bewertet? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 1. und 2.: Die Entwicklung der Fahrgast-nachfrage und die Passfähigkeit des zugehörigen Ver-kehrsangebotes werden vom ÖPNV-Aufgabenträger so-wie der BVG AöR netzweit regelmäßig untersucht und ausgewertet. Dies umfasst sowohl die Zeiträume außer-halb als auch während der Ferien. Ein separater Untersu-chungsauftrag ist somit nicht erforderlich. Grundsätzlich erfolgen planmäßige Angebotsreduzie-rungen in den Ferien (Ferienfahrpläne) aufgrund von Nachfragerückgängen infolge entfallender Schülerverkeh-re als auch aufgrund der urlaubsbedingt geringeren Nach-frage im Berufsverkehr. In Bezug auf die Auswertung von Zählergebnissen auf der Linie M4 aus dem Jahr 2013 teilt die BVG AöR mit: „Die Nachfrage der Linie M4 in den Sommerferien liegt deutlich (ca. 25% weniger) unter der Nachfrage in den für den Regelfahrplan bemessungsrelevanten Monaten (Zeit-räume außerhalb der Ferien). Daher ist die Angebotsredu-zierung in den Ferien zeitgemäß. Die gemessenen Stun-den-Auslastungen in den Ferien liegen unter dem laut Verkehrsvertrag einzuhaltenden Qualitätskriterium von 65%.“ Gleichwohl wurde das Thema der Angebotsreduzie-rungen in den Ferien (Ferienfahrpläne) bei gleichzeitigen hohen Wachstumsraten im Berliner Tourismus in der Vergangenheit sowie in der Prognose im Rahmen der Planungen zum Nahverkehrsplan 2014-2018 erkannt. Die weitere Entwicklung wird hierbei beobachtet. Linien mit merkbar steigenden Fahrgastzahlen in den Ferien werden im Rahmen der Überlegungen zu weiteren sinnvollen Angebotsausweitungen im Rahmen der wachsenden Stadt berücksichtigt. Frage 3: Wie verträgt sich im Falle der M4 die zusätz-liche Taktreduzierung bei gleichzeitiger Verkürzung der Straßenbahnen mit der erklärten Absicht der BVG zur Verbesserung des Fahrplans im Jahr 2014? Antwort zu 3.: Die reguläre Taktreduzierung während der nachfrageschwächeren Ferienzeiträume steht nicht im Widerspruch zu den erfolgten Angebotsausweitungen auf der Linie M4 zu den Zeiten mit erhöhter Fahrgastnachfra-ge bzw. Fahrzeugauslastung. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Durch die Zuführung der neuen Straßenbahnfahrzeuge wurden zu Beginn der Sommerferien 2014 auf der M4 von 20 im Tagesverkehr eingesetzten Zügen lediglich 2 Züge von GT6 doppelt auf FLEXITY F8 umgestellt. Ab 24.08.2014 wurden auf der M4 Angebotsverbesse-rungen durchgeführt. Die Zeiträume mit dem dichten Angebot im 3/3/4-Minutentakt wurden früh, nachmittags und abends verlängert. Weiterhin wird der 6/6/7-Minutentakt Montag bis Sonnabend bis ca. 21:30 Uhr sowie am Sonnabend der 5-Minutentakt neu bis ca. 20:00 Uhr angeboten. Weitere Verbesserungen erfolgten auch im Nachtverkehr am Wochenende durch Verdichtung des Taktes auf 15 Minuten bis ca. 01:30 Uhr.“ Frage 4: Wie gedenkt der Senat oder der zuständige Aufgabenträger die Ausdünnung des Fahrplans von Li-nien, deren Betrieb bereits durch Baumaßnahmen belastet ist, in Zukunft zu verhindern? Sollte dies nicht beabsich-tigt sein, warum nicht? Antwort zu 4: Bei Baumaßnahmen im ÖPNV-Netz wird stets angestrebt, unter den gegebenen Rahmenbedin-gungen die Einschränkungen für die Fahrgäste möglichst gering zu halten. Ein wichtiges Qualitätsmerkmal hierbei ist eine ausreichende Platzkapazität. Die vom Land Berlin abgeschlossenen Verkehrsverträge mit den Verkehrsun-ternehmen geben daher vor, dass die Kapazitäten der Ersatzverkehre für Linien, die nicht dem Regelfahrplan entsprechend befahren werden können, möglichst unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verkehrsnachfrage zu dimensionieren sind. Bei Verweis auf Umfahrungsal-ternativen ist auch hier sicherzustellen, dass keine Kapazi-tätsengpässe auftreten. Falls für einzelne Linien(-abschnitte) baubedingt eine erhöhte Fahrgastnachfrage zu erwarten ist, ist im Rahmen der vorhandenen infrastruktur-, fahrzeug- und personal-seitigen Möglichkeiten durch die Verkehrsunternehmen zu prüfen, welche Optionen zur Kapazitätserhöhung be-stehen. Hierzu zählt beispielsweise auch eine mögliche Aussetzung von Ferienfahrplänen. Die konkreten Maß-nahmen sind dabei stets im Einzelfall zu prüfen. Berlin, den 22. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Sep. 2014)