S-Bahn + Straßenverkehr: Autobahn A100 in Berlin-Treptow S-Bahn-Ring wird für den Autobahnbau unterbrochen, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/autobahn-a100-in-berlin-treptow-s-bahn-ring-wird-fuer-den-autobahnbau-unterbrochen,10809298,30107964.html #Fahrgäste müssen leiden, damit sich #Autofahrer freuen können. Für den Weiterbau der Autobahn #A100 wird eine der wichtigsten -Bahn-Strecken Berlins gesperrt: In #Treptow werden Fahrgäste auf Busse umsteigen müssen. Die Sperrung soll aber kürzer sein, als ursprünglich geplant. Für die Verlängerung der Autobahn A 100 muss der von vielen Fahrgästen genutzte S-Bahn-#Ring künftig auch in Treptow unterbrochen werden. „Beginnend ab Juli 2016 sind insgesamt sechs Sperrungen der Gleisanlagen von je 54 Stunden geplant“, teilte Verkehrs-Staatssekretär Christian #Gaebler (SPD) auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Harald #Moritz hin mit. Dies sei erforderlich, weil die S-Bahn-Gleise wegen des Autobahnbaus vorübergehend verlegt werden müssen. In Treptow wird für den Ring eine …

Straßenverkehr: Aufgrund von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten Verkehrseinschränkungen auf der BAB A 100, aus Senat

www.berlin.de Im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt werden zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und #Verkehrssicherheit Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten auf der #BAB #A100 und im #Tunnel Ortsteil #Britz (#TOB) durchgeführt. Die Arbeiten erfolgen im Rahmen der Tunnelrevisionen. Zur Durchführung der Arbeiten sind folgende Verkehrseinschränkungen erforderlich: Bundesautobahn A 100 In der Nacht vom 02.03.2015 zum 03.03.2015 in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung in beiden Fahrtrichtungen von Anschlussstelle (AS) Gradestraße bis AS Buschkrugallee Zusätzlich gesperrt sind: – AS Buschkrugallee Fahrtrichtung (FR) Süd (Schönefeld) die BAB-Zufahrt – AS Grenzallee FR Nord (Tempelhof) die BAB-Zufahrt In der Nacht vom 03.03.2015 zum 04.03.2015 in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung der Fahrtrichtung Süd von AS Gradestraße bis AS Buschkrugallee In den Nächten vom 04.03.2015 zum 05.03.2015 und vom 05.03.2015 zum 06.03.2015 jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung der Fahrtrichtung Nord von AS Buschkrugallee bis AS Gradestraße Alle Ein- und Ausfahrten zwischen den jeweiligen Anschlussstellen sind zu den oben genannten Terminen gesperrt; aus organisatorischen Gründen wird ab 20.00 Uhr mit den Absperrmaßnahmen einiger Zufahrten begonnen. Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert. Die Maßnahmen wurden im Vorfeld zur Vermeidung zusätzlichen Verkehrseinschränkungen mit anderen Baumaßnahmen abgestimmt und koordiniert. Wir bitten um Verständnis und um möglichst weiträumige Umfahrung.

Straßenverkehr: Aktueller Bauablauf des 16. Bauabschnittes der A100, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Zeit- bzw. #Ablaufplan gibt es aktuell zur #Fertigstellung der einzelnen #Baulose des 16. #Bauabschnittes der #A100? Wie verlässlich ist dieser Zeitplan? Antwort zu 1: Aktuell gibt es den Rahmenterminplan mit Stand IV/2014, welcher den Zeit- und Ablaufplan bis zur Fertigstellung der einzelnen Baulose des 16. Bauabschnittes der A 100 darstellt. Nach aktueller Auswertung kann von einem verlässlichen Zeitplan ausgegangen werden. Frage 2: Wurde mit den Leitungsverlegungen der Versorgungsunternehmen des Bauloses „Umverlegung Kiefholzstraße“ bereits begonnen? Wenn nein, wann sind diese für welche Dauer geplant? Für welchen genauen Zeitraum ist im Rahmen der Baumaßnahmen die Sperrung der Kiefholzstraße geplant? In welchem Zeitraum erfolgte bzw. erfolgt die Ausschreibung der Baumaßnahmen, wann erhielt welche Firma den Auftrag? Antwort zu 2: Die Beauftragung der Bauleistungen zur Herstellung der Umverlegung Kiefholzstraße ist erfolgt. Die einzelnen Fachlose der verschiedenen Versorgungsunternehmen wurden räumlich und terminlich zu diesen Bauleistungen koordiniert, werden aber im Auftrag der Versorgungsunternehmen ausgeführt. Eine Sperrung der Kiefholzstraße ist nicht vorgesehen. Die Ausschreibung der Bauleistungen zur Umverlegung Kiefholzstraße erfolgte im Zeitraum von 11/2014 bis 02/2015, der Auftrag ging an die Firma Oevermann GmbH. Frage 3: Wann beginnt der Bau des Brückenbauwerks zur Unterquerung der Kiefholzstraße? Mit welchem Zeitrahmen ist für die Arbeiten zu rechnen? Mit welchen und wie langen Verkehrseinschränkungen ist diese Maßnahme verbunden? In welchem Zeitraum erfolgte bzw. erfolgt die Ausschreibung der Baumaßnahmen, wann erhielt welche Firma den Auftrag? Antwort zu 3: Die Bauleistung zur Errichtung des geplanten Brückenbauwerkes zur Überführung der Kiefholzstraße stellt eine Teilleistung der zusammenhängenden Leistungen des Bauloses 5 dar, welche nach erfolgter Beauftragung im Oktober 2015 beginnen werden. Es ist mit einer Ausführungszeit des Bauloses 5 von 3,5 Jahren zu rechnen. Mit Inbetriebnahme der Umverlegung Kiefholzstraße ist mit keinen weiteren wesentlichen Verkehrseinschränkungen zu rechnen. Die Ausschreibung erfolgt im Zeitraum von 02/2015 bis 10/2015, demnach wurde für die Bauleistung zum Baulos 5 noch kein Auftrag erteilt. Frage 4: Wann beginnt der Neubau der Eisenbahnüberführung für die Ringbahn bzw. die zweigleisige Umfahrung und wie lange dauert dieser? Mit welchen und wie langen Verkehrseinschränkungen ist diese Maßnahme verbunden? In welchem Zeitraum erfolgte bzw. erfolgt die Ausschreibung der Baumaßnahmen, wann erhielt welche Firma den Auftrag? Antwort zu 4: Die Bauleistung zur Errichtung des geplanten Brückenbauwerkes zur Überführung der Ringbahn stellt eine Teilleistung der zusammenhängenden Leistungen des Bauloses 6 dar, welche nach erfolgter Beauftragung im Januar 2016 beginnen werden. Es ist mit einer Ausführungszeit des Bauloses 6 von 3 Jahren zu rechnen. Zur Einrichtung und zum Rückbau der bauzeitlichen Umverlegung Ringbahn sind beginnend ab 07/2016 insgesamt 6 Sperrungen der Gleisanlagen von je 54 Stunden geplant. Frage 5: Wann wird mit den Baumaßnahmen für das abschließende Trogbauwerk im Bereich der Anschlussstelle Treptower Park begonnen und welcher Zeitrahmen ist für die Arbeiten vorgesehen? Mit welchen und wie langen Verkehrseinschränkungen ist diese Maßnahme verbunden? In welchem Zeitraum erfolgte bzw. erfolgt die Ausschreibung der Baumaßnahmen, wann erhielt welche Firma den Auftrag? Antwort zu 5: Die Bauleistung zur Errichtung des anschließenden Trogbauwerkes stellt eine Teilleistung der zusammenhängenden Leistungen des Bauloses 7 dar, welche nach erfolgter Beauftragung im Januar 2016 beginnen werden. Die Ausschreibung erfolgt im Zeitraum von 05/2015 bis 01/2016, demnach wurde für die Bauleistungen zum Baulos 7 noch kein Auftrag erteilt. Berlin, den 25. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2015)

Straßenverkehr: Wie steht es mit den flankierenden Maßnahmen zum 16. BA der A100?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Sieht es der Senat nach wie vor als garantiert an, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten und von der SPD auf dem Parteitag beschlossenen #flankierenden Maßnahmen zum Bau des 16. #Bauabschnitts der #A100 auch tatsächlich umgesetzt werden? Frage 2: Welche Maßnahmen werden gegebenenfalls nicht weiterverfolgt und aus welchen Gründen? Antwort zu 1 und 2: Die Maßnahmen sind im Stadt-entwicklungsplan (#StEP) Verkehr 2025 enthalten und somit verkehrspolitische Ziele des Senats. Sie werden im Rahmen der Tätigkeiten der Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung und Umwelt gemäß ihrer Dringlichkeit bzw. fachlich sinnvollen und zeitlichen Einordnung weiter verfolgt. Frage 3: Aus welchen inhaltlichen Gründen ist der #Masterplan #Parken, der die Ausweitung und Weiterent-wicklung der #Parkraumbewirtschaftung vorsieht und bis Ende 2013 verabschiedet sein sollte noch nicht einmal auf Fachebene abgestimmt? Antwort zu 3: Zu Beginn war es notwendig, in enger Abstimmung mit den Bezirken, umfangreiche und detail-lierte Befragungen und Analysen zum Sachstand, zu Um-setzungshemmnissen sowie Steuerungserfordernissen für eine Weiterentwicklung und Ausdehnung der Parkraum-bewirtschaftung zu erarbeiten. Darüber hinaus wurde eine Recherche zur Praxis der Parkraumbewirtschaftung in wichtigen bundesdeutschen Städten und in ausgewählten Städten im Ausland durchgeführt. Die Beteiligung der Bezirke und Verbände im Rah-men von mehreren Workshops wurde Anfang 2014 zum Abschluss gebracht. Anschließend wurden die Ergebnisse aufbereitet und dokumentiert. Auf dieser Grundlage wur-de im weiteren Verlauf des Jahres 2014 ein erster Entwurf für eine Senatsvorlage „Strategie Parken in Berlin“ er-stellt. Er wird zurzeit im Rahmen der Abstimmungen auf der Arbeitsebene präzisiert sowie um weitere Themen-felder (Fahrradparken, Carsharing, Ladestationen im öffentlichen Raum etc.) im Sinne eines umfassenderen Parkraummanagements ergänzt. Frage 4: Wie will der Senat sicherstellen, dass die Be-zirke die im Masterplan Parken vorgesehen Erweite-rungsgebiete auch wirklich zu nutzen, damit die verspro-chene Komplementärmaßnahme zum Bau der A100 auch wirklich umgesetzt wird? Antwort zu 4: Die Einflussmöglichkeiten der Haupt-verwaltung sind begrenzt, denn die Entscheidung über die Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung obliegt den Bezirken. Darüber hinaus ist der Umgang mit der Park-raumbewirtschaftung in vielen Bezirken ein Dissensthema zwischen den Stadträtinnen und Stadträten und innerhalb der Bezirksverordnetenversammlung, sowie bei den Bür-gerinnen und Bürgern vor Ort. Umso notwendiger ist es, Voraussetzungen und Strukturen zu schaffen, die – in enger Zusammenarbeit zwischen der Hauptverwaltung und den Bezirksämtern – eine Bürgerbeteiligung sowie eine “offensivere Kommunikation” ermöglichen. Wichti-ge Schritte, um diesem Ziel näher zu kommen, könnten die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Parkraum-bewirtschaftung und eines informellen Gremiums zum Thema Parken – ähnlich dem FahrRat – auf der Ebene der Hauptverwaltung sein. Frage 5: Arbeitet der Senat an dem als flankierende Maßnahme beschlossenen Konzept gegen den Durch-gangsverkehr? Wenn ja, bis wann ist mit einem Abschluss zu rechnen? Wenn nein, warum nicht? Frage 6: Wie wird der Durchgangsverkehr ermittelt und um welche Gebietkulisse handelt es sich dabei? Wie groß ist der Durchgangsverkehr in welcher jeweiligen Verbindungsrelation? Antwort zu 5 und 6: Das Konzept, das zu dem Zeit-punkt gefordert wurde, ist in Zusammenhang mit der Diskussion um Komplementärmaßnahmen und später für den Stadtentwicklungsplan Verkehr erarbeitet worden. Der 16. Bauabschnitt (BA) soll und wird Verkehre bün-deln, die derzeit die Innenstadt als Durchgangsverkehr befahren. Mit der entsprechenden Entlastung der Innen-stadt sind weitere Maßnahmen möglich, um hier einen nachhaltigen Effekt zu erzielen. Folgende Maßnahmen sind daher ergänzend zur A 100, 16. BA zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs unterstellt:  Verkehrsorganisation, u.a. durch Herausnahme von Bundesstraßen aus der Innenstadt und Anpassung der Wegweisung Die Frage der Herausnahme von Bundesstraßen ist in den Konzeptionen des Landes unterstellt, die Umset-zung von den Abstimmungen mit dem Bund abhängig. Hierbei handelt es sich um einen langfristigen Ansatz und einen kontinuierlichen Prozess.  Umgestaltung diverser Straßen als Komplementär-maßnahmen zur A 100-Verlängerung (Am Treptower Park, Puschkinallee, Grenzallee, Elsenstraße, Block-dammweg) Zur Frage der Umgestaltung diverser Straßen als di-rekte Komplementärmaßnahme zur A 100-Verlänge-rung siehe Frage 7.  Umverteilung des Straßenraumes zu Gunsten der Verkehrsmittel des Umweltverbundes Die Umverteilung des Straßenraums zu Gunsten der Verkehrsmittel des Umweltverbunds erfolgt in Teilen bereits dort, wo Radverkehrsanlagen zu Lasten des Kfz-Verkehrs angelegt werden. Die Überlegungen zu Straßenbahnnetzerweiterungen würde alternative An-gebote schaffen und auch zu Neuorganisationen des Straßenraums führen. Im aktuellen Stadtentwicklungsplan Verkehr ist expli-zit die Erarbeitung eines weitergehenden Konzepts vorgesehen. Aufgrund der Entwicklungen der Stadt in den letzten Jahren wurde beschlossen, neue Daten-grundlagen und Erkenntnisse einzubeziehen, die in 2015 vorliegen werden (u.a. die in Erarbeitung befind-liche Verkehrsmengenkarte 2014). Zudem ist im StEP Verkehr die Frage des Lkw-Durchgangsverkehrs thematisiert. Voraussetzung für die Entwicklung neuer Lösungsansätze für den Lkw-Durch-gangsverkehr über die Stadtautobahn ist, dass gesicherte Erkenntnisse zum Anteil der Lkw-Durchgangsverkehre gewonnen werden. Hierfür wurde 2012 die Erstellung einer Machbarkeitsuntersuchung zur Erfassung des Lkw-Durchgangsverkehrs auf der Berliner Stadtautobahn in Auftrag gegeben. Ziel war es, eine Aussage zur Frage der Machbarkeit einer „repräsentativen“ Erhebung, inklusive einer qualifizierten Darstellung von Fahrzeugen in einer belastbaren, feineren Untergliederung der Fahrzeugklas-sen (insbesondere kleiner 12 t) sowie zur Erfassung von Gefahrgutkennzeichnungen an Lkw (technische Mach-barkeit, Fehlerabschätzung) zu treffen. Die Machbarkeits-untersuchung hat gezeigt, dass derartige Erhebungen auf einzelnen Relationen oder begrenzten Teilräumen mit einem entsprechenden Aufwand und unter Einsatz der erforderlichen Technik grundsätzlich möglich ist. Frage 7: Welche Verbindungsachsen, auf denen durch den Bau der A100 Verkehr reduziert werden soll, sollen zu-rückgebaut und zugunsten des Umweltverbundes um-gestaltet werden? Bitte um Auflistung mit genauem Zeit-plan der Umgestaltung und geplanten Maßnahmen. Ist sichergestellt, dass alle Umbauten wie beschlossen bis zur Inbetriebnahme des 16. BA der A100 fertiggestellt wer-den? Antwort zu 7: In Zusammenhang mit der Diskussion zur Realisierung der A 100 in den Jahren 2009 bis 2012 wurden für wesentliche Straßen bereits erste Umgestal-tungsvorschläge erarbeitet. Hier ist beispielsweise die Karl-Marx-Straße im Bezirk Neukölln zu nennen, die sich gegenwärtig in der Umgestaltung befindet. Aber auch für den Straßenzug der B 96 a im Süden des Bezirkes Trep-tow-Köpenick (Straße am Seegraben – Adlergestell – Köpenicker Landstraße) gibt es erste Umgestaltungsvor-schläge, die beginnend an der Landesgrenze bereits um-gesetzt wurden bzw. sich kurz vor Umsetzung befinden. Die Konkretisierung bzw. Umsetzung dieser und weiterer Planungen (z.B. Zweirichtungsverkehr für die Straße Am Treptower Park mit Rückbau der Puschkinallee) ist auf-grund des voraussichtlichen Fertigstellungstermins des 16. BA im Jahr 2022 aktuell noch nicht erfolgt bzw. er-forderlich. Dieses Maßnahmebündel muss in 2-3 Jahren weiterentwickelt werden. Eine finanzielle Sicherung der Kosten für die Umgestaltungen sowie deren bauliche Realisierung muss mit einem entsprechenden (Doppel-)Haushalt im Vorfeld der derzeit terminierten Fertigstel-lung erfolgen. Frage 8: Weshalb verfolgt der Senat die Einführung von Tempo 30-Strecken auf Hauptverkehrsstraßen nicht weiter, obwohl es eine der grundlegenden Voraussetzun-gen für die Zustimmung der SPD zum Weiterbau der 100 darstellte? Antwort zu 8: Berlin ist Vorreiter bei der Anordnung von Tempo-30-Strecken auf Hauptverkehrsstraßen. An ca. 540 von insgesamt 3.167 km des Hauptverkehrsstra-ßennetzes gilt richtungs-bezogen Tempo 30 (temporär vor Schulen, 22-6 Uhr oder ganztags). In Zusammenhang mit der Erarbeitung des aktuellen Lärmaktionsplans wurde ein Prüfbedarf für weitere Strecken identiziert. Daher wurde Ende 2014 ein Auftrag erteilt, der sich mit Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen in Zusammen-hang mit den Erkenntnissen aus dem Lärmaktionsplan sowie dem Luftreinhalte- und -aktionsplan und aufbauend auf der Tempo-30-Konzeption aus 2008 auseinanderset-zen soll. Dass daraus ggf. weiterer Handlungsbedarf für begründete zusätzliche Einzelanordnungen von Tempo 30 im Hauptverkehrsstraßennetz abgeleitet werden kann, ist nicht ausgeschlossen. Frage 9: Wann ist mit der Realisierung Stellplatzver-ordnung zu rechnen? Welche Regelungen sind darin vor-gesehen? Antwort zu 9: Ein Entwurf für eine entsprechende Verordnung für die Begrenzung des Stellplatzbaus an den ÖV1-seitig gut erschlossenen Standorten in der Innen-stadt, d.h. vor allem für die Flächen innerhalb des S-Bahn-Rings, liegt vor. Voraussetzung für die Umsetzung im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren ist eine Beschlussfassung im Senat. Die wichtigsten Regelungen des Entwurfs beziehen sich auf die nutzungsabhängige Beschränkung des Stell-platzneubaus in den zentralen innerstädtischen Bereichen. Ziel ist die Begrenzung des zusätzlichen Kfz-Verkehrs-aufkommens sowie der damit verbundenen Umwelt- und Wohnumfeldbelastungen. Frage 10: Hält der Senat an der Kompensationsmaß-nahme fest, die Genehmigung zum Bau von Parkhäusern nur dann zu erteilen, wenn gleichzeitig Parkplätze im öffentlichen Raum reduziert werden? Wenn ja, ist diese Forderung schon umgesetzt worden bzw. bis wann ist damit zu rechnen? Wenn nein, weshalb nicht? Antwort zu 10: Die genannte Maßnahme ist keine Kompensationsmaßnahme, die direkt im Zusammenhang mit dem Bau der A 100 steht. Die Zuständigkeit für den ruhenden Verkehr (einschließlich der Genehmigung von Ingenieurbauwerken des ruhenden Verkehrs) obliegt den Berliner Bezirken. Der Senat kann lediglich im Rahmen seiner Zuständigkeit bei Bauanträgen und Bebauungsplä-nen Einfluss auf die Gestaltung der Anlagen und die An-zahl der Stellplätze nehmen, z.B. wenn negative Folgen für das übergeordnete Straßennetz zu erwarten sind. Eine breiter angelegte und wirkungsvollere Einflussnahme kann erst mit dem Vorliegen einer Verordnung zur Be-grenzung des Stellplatzbaus erfolgen (siehe Antwort zu Frage 9). 1 öffentlicher Verkehr Frage 11: Inwieweit ist eine verstärkte Geschwindig-keitsüberwachung geplant bzw. schon umgesetzt worden? Bitte um konkrete Zahlen zur Geschwindigkeitsüberwa-chung in den Jahren 2011 bis 2014. Antwort zu 11: Die stationäre und mobile Verkehrs-überwachung erfolgt durch die Polizei Berlin. Die kontinuierlich betriebene Geschwindigkeitsüber-wachung mit mobiler und stationärer Messtechnik ist und bleibt eine der wesentlichsten Schwerpunktmaßnahmen der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit. Eine laufende Instandhaltung und regelmäßige Modernisierung der hierbei zum Einsatz kommenden Geräte trägt zur Redu-zierung technisch bedingter Ausfallzeiten bei. Trotz stei-gender Einsatzbelastungen in anderen polizeilichen Auf-gabenfeldern – die sich naturgemäß negativ auf die Inten-sität von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen auswirken – kann dadurch die Auslastung mobiler Messgeräte weiter-hin nahezu unverändert gewährleistet werden. Eine Verstärkung der Überwachung im Stadtgebiet wird dadurch erreicht, dass zu erneuernde Rotlichtüber-wachungsanlagen seit geraumer Zeit regelmäßig mit Ge-schwindigkeitsmesstechnik kombiniert werden. Im Er-gebnis hat sich die Anzahl stationärer Anlagen zur Ge-schwindigkeitsüberwachung in den vergangenen Jahren erhöht. Einsätze 2011 2012 2013 2014 (Jan.-Nov.) mit Verkehrsradargerät 8.640 8.971 8.803 7.509 mit Handlasergeräten 6.429 6.421 6.260 4.673 mit Videonachfahrsystemen 2.686 3.194 2.600 1.861 stationäre Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung 6 9 12 13 Neben diesen Maßnahmen der Polizei Berlin, die bei Tempo-Überschreitung mit Sanktionen verbunden sind, kommt mit den Dialog-Displays seit vielen Jahren ein zusätzliches Instrument zur Verbesserung der Verkehrs-disziplin vor allem im Nebenstraßennetz zum Einsatz. Die Standorte der ca. 110 Dialog-Displays sind insbesondere in Tempo-30-Zonen und im Umfeld von Tempo-sensiblen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Kranken-häusern. Ein anderes Ziel ist die Sicherung von Schulwe-gen, aber auch von anderen Orten mit hohem Fußgänger-verkehr. Berlin, den 02. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2015)

Straßenverkehr: Lärmschutz an der A100, A103, A111, A114, A115 Autobahnen in Berlin sollen leiser werden, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/laermschutz-an-der-a100-a103-a111-a114-a115-autobahnen-in-berlin-sollen-leiser-werden/11278994.html Viele Menschen klagen über den #Krach, dabei gibt es #Lärmschutzwände und #Flüsterasphalt. Doch das kostet. Eine Liste zeigt nun, wo es leiser werden kann – und wie. Krach, Krach, Krach von der #Autobahn. An den in den 50er und 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts gebauten Abschnitten der Stadtautobahn ist es laut, weil damals Lärmschutz noch ein Fremdwort war. Jetzt soll nachgebessert werden. Die von der Senatsverkehrsverwaltung beauftragten schalltechnischen Untersuchungen sind nach Angaben der Verwaltung abgeschlossen. Demnach sind für weitere Bereiche sogenannte aktive Lärmschutzmaßnahmen „denkbar“. Dazu gehören Lärmschutzwände, aber auch lärmmindernde Fahrbahnbeläge, „Flüsterasphalt“ genannt. Passiver Lärmschutz wird durch den Einbau von Schallschutzfenstern erreicht. Vorrang hat dabei der aktive Schutz. Dieser war bereits auf der #A100 zwischen den Anschlussstellen Kaiserdamm und Tempelhofer Damm sowie für die #A103 (Westtangente) festgesetzt worden. „Denkbar“ ist er nun auch auf der A 100 zwischen Seestraße und Kaiserdamm sowie …

Straßenverkehr: Neubau der Bundesautobahn A 100 – 16. Bauabschnitt Inbetriebnahme der bauzeitlichen Umverlegung der Sonnenallee, aus Senat

www.berlin.de

Der zukünftige Trassenverlauf der #A100 kreuzt die vorhandene Stadtstraße #Sonnenallee zwischen #Ziegrastraße und #Grenzallee/#Dammweg. Um die #Bauarbeiten für den 16. Bauabschnitt der A 100 fortsetzen zu können, ist eine Änderung der Verkehrsführung im Bereich Sonnenallee erforderlich. Der Verkehr wird dazu auf einer Länge von 250 m neben dem ursprünglichen Straßenverlauf geführt. Die Anzahl der Fahrspuren bleibt erhalten. Nur der Fußgänger- und Radfahrverkehr wird mit Hilfe von Lichtsignalanlagen über den neuen Kreuzungsbereich geführt.
Die Sonnenallee muss auf einer Länge von ca. 250 m um 30 m in Richtung Norden verschoben werden, um den unterhalb liegenden Autobahnbereich einschließlich der künftigen Autobahnbrücke der Anschlussstelle Sonnenallee herstellen zu können. Die bauzeitliche Umverlegung der Sonnenallee wird am 19. Dezember 2014 in Betrieb genommen.

Mit der Errichtung des Straßendamms für die provisorische Straßenführung wurde bereits 2013 begonnen. Die Umverlegungsarbeiten und Umschlüsse der einzelnen Leitungsverwaltungen wurden inzwischen termingerecht abgeschlossen, so dass die bauzeitliche Umverlegung der Sonnenallee fristgerecht in Betrieb genommen werden kann. Dies war nur durch eine gute Baustellenkoordination und die Abstimmung mit allen Beteiligten der verschiedenen Leitungsverwaltungen (Wasser, Abwasser, Strom, Fernwärme, Gasag, Telekomunikation) sowie durch den hohen Einsatz der ausführenden Unternehmen möglich.

Mit der neuen Straßenführung ist die Grundvoraussetzung für die Errichtung des neuen Brückenbauwerkes für die Sonnenallee über die spätere Autobahntrasse geschaffen. Die weiterführenden Arbeiten für die Herstellung der Trasse der A 100 beginnen direkt im Anschluss mit dem Rückbau der Leitungen im Bereich der Sonnenallee sowie der Herstellung der Baugruben und Trogbauwerke. Nach Fertigstellung des neuen Brückenbauwerkes über die A 100 sowie der Verlegung der Medien der Leitungsverwaltungen in ihre endgültige Lage wird die Sonnenallee wieder in ihrem ursprünglichen Verlauf für den Verkehr freigegeben.

Den Anliegern und Gewerbetreibenden danken wir für das Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit.

Weitere Informationen sind auch über die Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt abrufbar

Straßenverkehr: Neubau der Bundesautobahn A 100 – 16. Bauabschnitt Inbetriebnahme der bauzeitlichen Umverlegung der Sonnenallee, aus Senat

www.berlin.de Der zukünftige Trassenverlauf der #A100 kreuzt die vorhandene Stadtstraße #Sonnenallee zwischen #Ziegrastraße und #Grenzallee/#Dammweg. Um die #Bauarbeiten für den 16. Bauabschnitt der A 100 fortsetzen zu können, ist eine Änderung der Verkehrsführung im Bereich Sonnenallee erforderlich. Der Verkehr wird dazu auf einer Länge von 250 m neben dem ursprünglichen Straßenverlauf geführt. Die Anzahl der Fahrspuren bleibt erhalten. Nur der Fußgänger- und Radfahrverkehr wird mit Hilfe von Lichtsignalanlagen über den neuen Kreuzungsbereich geführt. Die Sonnenallee muss auf einer Länge von ca. 250 m um 30 m in Richtung Norden verschoben werden, um den unterhalb liegenden Autobahnbereich einschließlich der künftigen Autobahnbrücke der Anschlussstelle Sonnenallee herstellen zu können. Die bauzeitliche Umverlegung der Sonnenallee wird am 19. Dezember 2014 in Betrieb genommen. Mit der Errichtung des Straßendamms für die provisorische Straßenführung wurde bereits 2013 begonnen. Die Umverlegungsarbeiten und Umschlüsse der einzelnen Leitungsverwaltungen wurden inzwischen termingerecht abgeschlossen, so dass die bauzeitliche Umverlegung der Sonnenallee fristgerecht in Betrieb genommen werden kann. Dies war nur durch eine gute Baustellenkoordination und die Abstimmung mit allen Beteiligten der verschiedenen Leitungsverwaltungen (Wasser, Abwasser, Strom, Fernwärme, Gasag, Telekomunikation) sowie durch den hohen Einsatz der ausführenden Unternehmen möglich. Mit der neuen Straßenführung ist die Grundvoraussetzung für die Errichtung des neuen Brückenbauwerkes für die Sonnenallee über die spätere Autobahntrasse geschaffen. Die weiterführenden Arbeiten für die Herstellung der Trasse der A 100 beginnen direkt im Anschluss mit dem Rückbau der Leitungen im Bereich der Sonnenallee sowie der Herstellung der Baugruben und Trogbauwerke. Nach Fertigstellung des neuen Brückenbauwerkes über die A 100 sowie der Verlegung der Medien der Leitungsverwaltungen in ihre endgültige Lage wird die Sonnenallee wieder in ihrem ursprünglichen Verlauf für den Verkehr freigegeben. Den Anliegern und Gewerbetreibenden danken wir für das Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit. Weitere Informationen sind auch über die Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt abrufbar

Straßenverkehr: Weiterbau der A100: Schwerstarbeit für Andreas Geisel, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/neuer-verkehrssenator-weiterbau-der-a100-schwerstarbeit-fuer-andreas-geisel/11018912.html Andreas Geisel will als neuer Verkehrssenator die #A100 weiterbauen und den #Stadtring nach und nach schließen. Seine Partei, die SPD, muss er davon aber noch überzeugen.

Der designierte neue Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) setzte seinen Schwerpunkt bisher aufs Bauen, doch auch im Verkehrsbereich für den er nun ebenfalls zuständig sein wird, schlägt er noch vor Amtsantritt Pflöcke ein. Öffentlich hat er sich bereits dafür ausgesprochen, die Stadtautobahn A 100 mindestens bis zur Frankfurter Allee weiterbauen zu wollen. Über Stadtstraßen solle es dann Anschlüsse zur A 100 in Wedding und zur A 114 in Pankow geben. So soll der Ring um die Innenstadt geschlossen und ein Anschluss nach Norden geschaffen werden. Von der Fortsetzung des Autobahn-Baus muss Geisel seine Genossen aber erst noch überzeugen. Dem 16. Bauabschnitt der A 100, an der seit 1956 gebaut wird, stimmte ein Landesparteitag der SPD 2010 erst nach langen Querelen zu. Für das Bauen hatten sich der Noch-Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit und sein nominierter Nachfolger Michael Müller vehement eingesetzt. Auf einem vorangegangen Parteitag hatten die Delegierten den Weiterbau noch …

Straßenverkehr: Ausgleichsmaßnahmen zur A100, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe und für welche Projekte wurden bisher #Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Weiterbau der #A100 bis zum Treptower Park vergeben und durchgeführt und welche Ausgleichsmaß-nahmen in welcher Höhe sind noch geplant? Antwort zu 1: Bisher wurden für die Ausgleichsmaß-nahmen A8 (Anlage von #Amphibienlaichgewässern) und A5 (Anlage von #Sukzessionsflächen) ca. 127.000 € aus-gegeben. Für die im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) festgesetzten Maßnahmen ist kürzlich die Ausfüh-rungsplanung beauftragt worden, zu den erforderlichen Auftragshöhen kann derzeit daher noch keine verbindli-che Aussage getroffen werden. Frage 2: Welcher Strategie folgt der Senat bei der Vergabe von Ausgleichsmaßnahmen und nach welchen Kriterien werden zu fördernde Projekte ausgewählt? Antwort zu 2: Die Auswahl der Projekte erfolgt in Abstimmung mit den durch das Vorhaben betroffenen Bezirken (untere Naturschutzbehörden und Stadtpla-nungsämter). Kriterien sind vor allem die naturschutz-fachliche Eignung und wenn möglich ein räumlicher Bezug zum Eingriffsort. Bei der Auswahl finden Vor-schläge der Bezirke und die Gesamtstädtische Aus-gleichskonzeption Berücksichtigung. Frage 3: Wie weit fortgeschritten sind die Planungen für den begleitenden Wanderweg parallel der A100 und die geplante Anschließung des Spazierweges auf dem ehemaligen Görlitzer Bahndamm zwischen Treptow und Kreuzberg? Antwort zu 3: Parallel zur A 100 ist für den Auto-bahnbetrieb überwiegend beidseitig ein trassenbegleiten-der Betriebsweg vorgesehen. Über diesen Betriebsweg werden Wartungs- und Reparaturarbeiten an Lärm-schutzwänden und Trogbauwerken vorgenommen und er kann bei Notfällen von Polizei und Feuerwehr genutzt werden. Der Betriebsweg von der Neuköllnischen Allee bis zur Kiefholzstraße östlich der A 100 und zwischen Kiefholzstraße und Straße Am Treptower Park westlich der A 100 kann von Fußgängerinnen sowie Fußgängern und Radfahrerinnen sowie Radfahrern nach Inbetrieb-nahme des Autobahnabschnittes, voraussichtlich im Jahr 2022, genutzt werden einschließlich der geplanten Wege-verbindung zum Görlitzer Bahndamm. Frage 4: Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, den Spazierweg auf dem ehemaligen Görlitzer Bahndamm in die Ausgleichsmaßnahmen für den Weiterbau der A100 einzubeziehen, um die derzeit unhaltbare Situation in Bezug auf Beleuchtung, Sauberkeit und gepflegter Be-pflanzung zu verbessern? Antwort zu 4: Eine Bepflanzung ist grundsätzlich nur als Ausgleichsmaßnahme möglich, wenn sie zu einer Aufwertung des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbil-des führt, welche im Bereich des Görlitzer Bahndammes nicht gegeben ist. Eine Beleuchtung oder dauerhafte Pfle-ge- und Unterhaltungsmaßnahmen können jedoch nicht als Ausgleich im Sinne des Naturschutzgesetzes fungie-ren. Frage 5: Wie bewertet der Senat die langfristige Mög-lichkeit, den ehemaligen Görlitzer Bahndamm in die Verantwortung des Landes Berlin durch Kauf zu über-nehmen, um die Fläche langfristig als Naherholungsachse zwischen Treptower Park und Görlitzer Park zu erhalten und den Bezirk und das Land von laufenden Mietkosten zu entbinden? Antwort zu 5: Der Bezirk hatte mehrfach die Mög-lichkeit erwogen, die Flächen des Görlitzer Bahndamms in eigenes Eigentum zu übernehmen. Aber von dieser Alternative wurde endgültig Abstand genommen. Die Flächen müssten gemäß aktueller Grundstückspreise käuflich erworben werden. Ein Erwerb der Flächen ohne Brücken ist nicht möglich. Ein Erwerb mit Brücken wür-de für das Land Berlin eine erhebliche dauerhafte Belas-tung (Unterhaltungskosten) bedeuten. Im bestehenden Pachtverhältnis ist das Land Berlin/der Bezirk nicht für die Unterhaltung der Brücken in der Verantwortung. Berlin, den 18. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Nov. 2014)

Bus der BVG geht auf A100 in Flammen auf, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/berlin-halensee-bus-der-bvg-geht-auf-a100-in-flammen-auf/10898826.html In der Nacht hat ein brennender #Bus der Linie #N8 auf der #A100 in Höhe des Hohenzollerndamms für eine Vollsperrung gesorgt. Der Vorfall erinnert an die Busbrände von vor fünf Jahren.

Ein Bus der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ist bei einer Leerfahrt in der Nacht zu Dienstag auf der A100 in Höhe des Hohenzollerndamms in Flammen aufgegangen. Um 0.50 Uhr bemerkte der Fahrer den Brand im Motorraum seines Fahrzeuges. Zu der Zeit befanden sich keine weiteren Fahrgäste in dem Bus, der Fahrer war zum Dienstbeginn unterwegs. Verletzt wurde bei dem Brand niemand. Während der Aufräumarbeiten war die Fahrbahn bis 4.30 Uhr voll gesperrt zwischen den Anschlussstellen Hohenzollerndamm und Kaiserdamm in Richtung Norden. Wie es zu dem Brand kam, werde jetzt …