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 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre  Kleine Anfrage wie folgt:  Frage 1: Gibt es im Berliner Senat Erhebungsdaten  über den Ausfall von Fahrten im Öffentlichen Nahverkehr  in den Jahren 2011 und 2012 im Bereich der BVG, SBahn, Deutschen Bahn – und wie lauten diese (unterteilt  jeweils nach Nahverkehrsunternehmen und Jahr)? Antwort zu 1.: Gemäß der von der S-Bahn Berlin  GmbH an die VBB GmbH übergebenen Liefernachweise  für die Jahre 2011 und 2012 kam es insgesamt zu folgenden Ausfällen von Zugfahrten: Jahr Anzahl Zugausfälle 2011 122.748 2012 83.733 Gemäß der von den Eisenbahnverkehrsunternehmen  (EVU) an die VBB GmbH übergebenen Liefernachweise  für die Jahre 2011 und 2012 wurden im Regionalverkehr  insgesamt folgende Anzahl Zugkilometer (Zkm) als Ausfälle bewertet:   
Gemäß der Berichterstattung der BVG AöR an das  Center Nahverkehr Berlin (CNB) wurden für die Jahre  2011 und 2012 insgesamt folgende Leistungsmengen als  ausgefallen und damit nicht abrechenbar gemeldet:  

Frage 2: Kann der Senat Aussagen treffen, aus welchen Gründen es zu Ausfällen im ÖPNV kommt (Zusammenstellung erbeten)? Antwort zu 2.: Störungsbedingte Ausfälle können in  der Regel durch fahrweg-, fahrzeug- oder personalseitige  Einschränkungen hervorgerufen werden. Die Verursacher  können in Infrastrukturbetreiber, Verkehrsunternehmen  sowie Dritte (Fremdeinwirkungen z.B. durch gefährliche  Eingriffe in den Betrieb, Suizide, Witterungseinflüsse)  unterteilt werden. Die im Oberflächenverkehr fahrenden Verkehrsmittel  Straßenbahn und Bus verfügen im Gegensatz zum Schienenpersonennahverkehr (SPNV) bzw. zur U-Bahn nicht  durchgehend über separate Trassen, sondern müssen sich  teilweise den Fahrweg mit dem MIV sowie dem Fahrradverkehr teilen. Die Zahl möglicher Störfaktoren und Behinderungen des ÖPNV-Betriebs und somit möglicher  Ausfallursachen ist bei diesen Verkehrsmitteln daher  merkbar erhöht. Darüber hinaus kann es bei allen Verkehrsmitteln auch  durch geplante Baumaßnahmen, die für die Instandhaltung und Modernisierung des Netzes erforderlich sind,  zum Ausfall von Fahrten kommen. Frage 3: Berichten die jeweiligen Nahverkehrsunternehmen über die Ausfälle im ÖPNV (die zu erwartenden  und vor allem über die bereits bestehenden Ausfälle)?  Antwort zu 3.: Die Nahverkehrsunternehmen legen im  Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen gegenüber  den Aufgabenträgern entsprechende Liefernachweise vor,  aus denen u.a. Zug- und Leistungsausfälle hervorgehen.  Darüber hinaus werden die Ersatzkonzepte geplanter  Baumaßnahmen vorab zwischen den Verkehrsunternehmen und den Aufgabenträgern bzw. den von ihnen mit  dem Vertragsmanagement beauftragten Institutionen VBB  und CNB abgestimmt. Ziel ist hierbei die Minimierung  der Auswirkungen für die Fahrgäste auf das unvermeidbare Maß, d.h. auch eine möglichst geringe Anzahl von  Ausfällen. Frage 4: Kann bei Ausfällen im ÖPNV der Verantwortliche in jedem Falle benannt werden und wie sieht  die daraus resultierende Regressforderungsquote aus? Antwort zu 4.: Hinsichtlich der vertraglich geregelten  Bewertung und Abrechnung der Ausfälle im EisenbahnRegionalverkehr und bei der BVG ist es irrelevant, welche Ursache dem Ausfall zugrunde liegt. Bei der S-Bahn  Berlin GmbH wird hinsichtlich der vertraglichen Bewertung zwischen durch den durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen bzw. Eisenbahninfrastrukturunternehmen  verursachten Ausfällen und solchen, die durch Dritte  verursacht werden, unterschieden. Bei der BVG wird lediglich eine Unterscheidung nach  Eigen- oder Fremdverschulden berichtet, für die Abrechnung ist dies jedoch nicht relevant. Insofern kann nicht in  jedem Fall ein Verantwortlicher benannt und entsprechend herangezogen werden.  Frage 5: Zieht der Senat Konsequenzen aus Ausfällen  im ÖPNV und wie sehen diese exemplarisch aus? Frage 6: Gab es als Konsequenz aus Ausfällen im  ÖPNV „Vertragsstrafen“ oder „Pönalen“, die an das Land  Berlin gezahlt werden mussten, wenn ja, wie hoch waren  diese und mit welcher Verwendung wurden diese eingesetzt? Antwort zu 5. und 6.: Konsequenzen wie etwa Vertragsstrafen oder Minderzahlungen sind in den einzelnen  Verkehrsverträgen zwischen dem Land Berlin (u.U. auch  weiteren betroffenen Bundesländern) und dem jeweiligen Verkehrsunternehmen definiert. Beim Betreiber S-Bahn Berlin GmbH erfolgten als  Konsequenz für bereits anerkannte Mängel (Ausfälle)  Kürzungen der finanziellen Beiträge durch das Land Berlin bereits in den Abschlagszahlungen. Für die Kalenderjahre 2011 und 2012 sind diese in der nachfolgenden  Tabelle dargestellt: Jahr Kürzungen für Zugausfälle 2011 25.230.157 € 2012 6.954.481 € Im Regionalverkehr werden auf Grund von ausgefallenen Leistungen voraussichtlich folgende Abzüge für  Ausfälle im Rahmen der Schlussabrechnungen geltend  gemacht:  

Diese Angaben sind vorläufige Werte, die mit der Erstellung der Schlussabrechnungen endgültig festgestellt  werden. Im BVG-Verkehrsvertrag ist eine Leistungs-Übersteuerung in Höhe von zu erwartenden Ausfällen in einem  finanziellen Gegenwert von ca. 0,67 Mio. € eingeplant.  Diese Ausfall-Erwartung wurde jedoch in 2011 um 1,01  Mio. € und in 2012 um 1,15 Mio. € überschritten und als  Minderleistung abgerechnet. Die S-Bahn-Einbehalte ab dem Jahr 2011 werden im  Wesentlichen für die Beschaffung von Kleinprofilfahrzeugen für die U-Bahn eingesetzt und zunächst einem  Rücklagekonto zugeführt. In den Bereichen barrierefreier  Ausbau und Erhöhung der Sicherheit des ÖPNV sollen  auch künftig bei kurzfristigem Investitionsbedarf in begrenztem Maß S-Bahn-Einbehalte eingesetzt werden. Weitere SPNV-Einbehalte wurden für die Finanzierung erforderlicher ÖPNV-Mehrleistungen zum Flughafen Tegel aufgrund der Verschiebung der Eröffnung des  Flughafens Berlin Brandenburg sowie für bedarfsgerechte  Zubestellungen und Sonderverkehre im SPNV verwendet. Die Minderleistungen der BVG wurden in einen Kontokorrent eingestellt und werden u. a. mit erforderlichen  Mehrleistungen der BVG verrechnet. Zudem dienen diese  als Rücklage für mögliche künftige Bonuszahlungen und  die Finanzierung eines Infrastrukturmonitoringsystems. Frage 7: In wie vielen Fällen waren kriminelle Handlungen Ursprung des Ausfalls und wurden diese Fälle  aufgeklärt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein  warum nicht? Antwort zu 7.: Bei den in den Liefernachweisen ausgewiesenen Störungsursachen wird nicht erfasst, inwiefern es sich um eine kriminelle Handlung handelte, da  dies für die vertragliche Bewertung der Ausfälle nicht  relevant ist. Konkrete Angaben zu kriminellen Handlungen und deren Aufklärungsrate können daraus deshalb  nicht entnommen werden. Frage 8: Welche Maßnahmen sind für die Zukunft geplant, um Zugausfälle zu vermeiden?
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