Der alte Stationsname verschwindet wieder unter Fliesen
Ereignis
Die aufwendige Denkmalsanierung des geschichtsträchtigen U-Bahnhofs Platz der Luftbrücke an der Linie U6 verzögert sich aufgrund unvorhergesehener Materialmängel und eines geplatzten Gasrohrs bis zum Jahresende. Im Zuge der Freilegung der Wände war vorübergehend die historische Erstbezeichnung „Kreuzberg“ der 1926 von Alfred Grenander errichteten, stützenlosen Gewölbestation zu Tage getreten. Die Berliner Verkehrsbetriebe investieren rund zwei Millionen Mark in die baukonstruktive Rissverklammerung des Tonnengewölbes sowie in die vollständige Neuverfliesung der unterirdischen Zugangshallen und Bahnsteigbereiche.
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Quelle: Berliner Zeitung, Ausgabe 25 vom 31.01.2000, S. cw26
Die Modernisierungsarbeiten der BVG an der historischen Zubringerstation des Flughafens Tempelhof erfordern einen unerwarteten logistischen Mehraufwand. Das markante architektonische Meisterwerk verliert im Zuge der finalen Fliesenarbeiten seine temporär sichtbare historische Beschilderung wieder unter einer neuen keramischen Verkleidung.
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Original
Die Anzeigetafel auf dem Bahnsteig zeigt den Namen Platz der Luftbrücke. Auf einigen Fliesen an der Wand dagegen steht in schwarzen alten Buchstaben die Bezeichnung Kreuzberg. Der frühere Stationsname war zu Beginn der Sanierungsarbeiten auf dem U-Bahnhof nahe dem Flughafen Tempelhof zu Tage gekommen.
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Die Berliner Verkehrsbetriebe planen eine flächendeckende Ausrüstung sämtlicher Busse und Bahnen mit modernen Videoüberwachungssystemen zur Eindämmung von Vandalismus und Farbschmierereien. Ein vorangegangener Modellversuch mit Miniaturkameras in ausgewählten Straßenbahnen, Doppeldeckern und U-Bahn-Wagen lieferte bereits vielversprechende Resultate für den Fahrgastbereich. Die veranschlagten Investitionskosten von rund 20 Millionen Mark stehen einem jährlichen Substanzschaden durch Graffiti und Sachbeschädigungen in Höhe von rund 16 Millionen Mark gegenüber.
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Quelle: Berliner Zeitung, Ausgabe 16 vom 20.01.2000, S. 21
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wollen künftig alle Busse und Bahnen mit Videoüberwachung ausstatten. Das erfuhr die „Berliner Zeitung“ aus Expertenkreisen.
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Stadtentwicklungssenator Peter Strieder plant eine Erweiterung des Berliner Busspurennetzes um rund 50 Kilometer, um die Wirtschaftlichkeit der BVG zu steigern und Tarifanhebungen abzuwenden. Gleichzeitig stellt der Senator den zügigen Weiterbau der U-Bahn-Linie 5 vom Alexanderplatz zum Lehrter Bahnhof infrage, da ein neues Gutachten des DIW erheblich geringere Fahrgastzahlen prognostiziert als die ursprünglichen Annahmen seines Vorgängers Jürgen Klemann. Eine endgültige Entscheidung über den zeitlichen Rahmen des aufwendigen Großprojekts soll nach eingehender Prüfung der Wirtschaftlichkeitsdaten erfolgen.
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Quelle: Berliner Zeitung, Ausgabe 14 vom 18.01.2000, S. 20
Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (SPD) will das Busspurennetz in diesem Jahr um rund 50 Kilometer erweitern. Dadurch sollen die Fahrgäste schneller ans Ziel kommen und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wirtschaftlicher werden.
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Infolge eines folgenschweren Grundwassereinbruchs im Oktober 1996 in der Baugrube des künftigen Regionalbahnhofs überwacht die Deutsche Bahn die Tunnelwände des S-Bahnhofs Potsdamer Platz seit mehreren Monaten mit hochpräzisen Messgeräten auf anhaltende Absenkungen. Das historische, 1939 eröffnete Tunnelbauwerk hatte sich durch die unfallbedingten Unterströmungen um rund sieben Zentimeter geneigt und musste aufwendig stabilisiert werden. Ungeachtet der andauernden Kontrollen beginnen weitreichende Tiefbauarbeiten zur Herstellung einer unterirdischen Fußgänger-Passerelle zum Sony Center, weshalb Zugänge am Leipziger Platz temporär geschlossen und Fußwege verlängert werden müssen.
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Quelle: Berliner Zeitung, Ausgabe 12 vom 15.01.2000, S. 25
In dem unterirdischen S-Bahnhof Potsdamer Platz beobachten seit mehreren Monaten Messgeräte die Tunnelwände. Die Apparate, deren Aussehen an Kameras erinnert, sollen feststellen, ob sich das Bauwerk weiter absenkt.
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Die bauliche Fertigstellung des neuen U-Bahnhofs Pankow zur Verlängerung der Linie U2 steht nach mehrjährigen, durch schwierige Grundwasserverhältnisse verzögerten Tiefbauarbeiten unmittelbar bevor. Das 126 Millionen Mark teure Infrastrukturprojekt, das eine Neubaustrecke von knapp 392 Metern umfasst, soll im Juni offiziell den Fahrgastbetrieb aufnehmen und der BVG täglich rund 50.000 zusätzliche Passagiere bescheren. Nach dem Rückbau der provisorischen Gleisbrücken für die S-Bahn läuft der Innenausbau der unterirdischen Anlage mit fünf Ausgängen und direktem S-Bahn-Übergang plangemäß auf Hochtouren.
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Quelle: Berliner Zeitung, Ausgabe 2 vom 04.01.2000, S. co25
NEUBAU Vier Eingänge und Übergang zur S-Bahn // Die Strecke der U-Bahn-Linie U 2 verlängert sich zwischen Vinetastraße und Bahnhof Pankow um genau 391,5 Meter. Für diese Verlängerung sind Kosten in Höhe von 126 Millionen Mark veranschlagt.
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Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der Ankündigung der Deutschen Bahn AG, bis Ende des Jahres 2001 den Nordring zwischen Westhafen und Gesundbrunnen in Betrieb zu nehmen, der Absicht des Senats, den Aufzug im U-Bahnhof Gesundbrunnen so rechtzeitig fertigzustellen, dass mit Inbetriebnahme des Vollrings ein behindertengerechtes Umsteigen am Bahnhof Gesundbrunnen möglich ist, sowie der für die Realisierung dieser Aufzugsanlage bis Ende 2001 notwendigen Zeitschiene und den Maßnahmen des Senats zu deren Erreichung. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt, dass dem Senat die Ankündigung der DB AG bekannt sei und er an seiner Absicht festhalte, dass das Planfeststellungsverfahren für den Aufzug bereits im letzten Jahr durchgeführt worden sei, das Baurecht vorliege, nach Auskunft der BVG mit einem Baubeginn im Jahr 2000 zu rechnen sei und der Senat in Routiningesprächen mit den Beteiligten auf die rechtzeitige Fertigstellung hinwirken werde.
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Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/30 (Kleine Anfrage Nr. 30)
Kleine Anfrage Nr. 14/30 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Einbau eines Aufzugs im U-Bahnhof Gesundbrunnen
Ich frage den Senat:
Ist dem Senat bekannt, dass die Deutsche Bahn AG erklärt hat, bis Ende des Jahres 2001 den Nordring zwischen Westhafen und Gesundbrunnen in Betrieb zu nehmen, und hält der Senat an seiner Absicht fest, den Aufzug im U-Bahnhof Gesundbrunnen so rechtzeitig fertigzustellen, dass mit Inbetriebnahme des Vollrings ein behinderten-gerechtes Umsteigen am Bahnhof Gesundbrunnen möglich ist? Wenn nein, warum nicht?
Welche Zeitschiene – Plangenehmigung, Planfeststellungsverfahren, Baubeginn, Fertigstellung – ist für die Realisierung dieser Aufzugsanlage bis Ende 2001 notwendig, und welche Maßnahmen trifft der Senat, um dieses Ziel zu erreichen?
Berlin, den 6. Dezember 1999
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 30
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Ja.
Zu 2.:
Das Planfeststellungsverfahren für den Aufzug ist bereits im letzten Jahr durchgeführt worden. Das Baurecht liegt vor. Nach Auskunft der BVG ist mit einem Baubeginn im Jahr 2000 zu rechnen.
Der Senat wird in Routiningesprächen mit den Beteiligten auf die rechtzeitige Fertigstellung hinwirken.
Berlin, den 27. Dezember 1999
In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
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Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Umsetzung barrierefreier Standards im Berliner U-Bahn-Netz und hinterfragt gezielt den nachträglichen Einbau von Aufzugsanlagen an sanierungsbedürftigen Bahnhöfen. Der Senat und die BVG legen dar, dass an stark frequentierten Knotenpunkten wie dem U-Bahnhof Rathaus Spandau zusätzliche Aufgänge zur Optimierung der Umsteigewege zur Fern- und S-Bahn für das Jahr 2000 projektiert sind. Ansonsten richtet sich die Prioritätensetzung beim Aufzugsprogramm strikt nach netzgestützten Dringlichkeitslisten, weshalb kosmetische Renovierungen oder städtebauliche Investorenmaßnahmen an einzelnen Stationen (wie der Johannisthaler Chaussee oder der Blissestraße) vorerst ohne einen parallel gekoppelten Schachtneubau realisiert werden.
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Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4597
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4597
des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen)
über: Sanierung von U-Bahnhöfen mit und ohne Aufzug
Ich frage den Senat:
1. Trifft der Bericht der Zeitung „BVGprofil“ vom August 1998 zu, dass der U-Bahnhof Grenzallee (U 7) grundinstand gesetzt wird, wobei ein Ausgang verlegt wird? Wird entsprechend den Leitlinien für ein behindertengerechtes Berlin bei dieser Grundinstandsetzung auch ein Aufzug eingebaut? Wenn ja, an welcher Stelle, wenn nein, warum nicht?
2. Ist dem Senat bekannt, dass am U-Bahnhof Rathaus Spandau zwar ein Aufzug vom Straßenniveau zum Zwischengeschoss, nicht aber vom Zwischengeschoss zu den U-Bahnsteigen vorhanden ist, so dass ein behindertengerechtes Umsteigen von der U-Bahn zur Fernbahn und zur R- und S-Bahn nicht möglich ist? Wenn ja, wie bewertet der Senat diesen Sachverhalt, obwohl schon seit Jahren bekannt ist, dass am U-Bahnhof Rathaus Spandau behindertengerechte Zugangsmöglichkeiten zu allen Bahnsteigen geschaffen werden müssen?
3. Welche Planungen gibt es bei der BVG bzw. beim Senat, um die Bahnsteige am U-Bahnhof Rathaus Spandau mit einem Aufzug zu erschließen?
4. Trifft es zu, dass laut „BVGprofil“ an den U-Bahnhöfen Blissestraße (U 7), Fehrbelliner Platz (U 7, U 1) und Johannisthaler Chaussee (U 7) „Verschönerungsarbeiten“ vorgenommen werden? Kann der Senat ausschließen, dass es sich bei diesen „Verschönerungsarbeiten“ nicht um verkappte Grundinstandsetzungsmaßnahmen handelt? Wenn ja, welche Maßnahmen sollen durchgeführt werden, und wie begründet der Senat, dass bei diesen Baumaßnahmen keine Aufzüge eingebaut werden, wo sie heute noch fehlen?
5. Wann gedenkt der Senat die versprochenen Aufzüge an den U-Bahnhöfen Karl-Marx-Straße, Ernst-Reuter-Platz und Hallesches Tor zu realisieren, die der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Klemann, in verschiedenen Antworten auf Kleine und Mündliche Anfragen versprochen hat?
Berlin, den 3. Februar 1999
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4597
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Nein. Bei den Baumaßnahmen am U-Bahnhof Grenzallee handelt es sich um keine Grundinstandsetzung. Es wird lediglich die Verlegung eines Bahnhofszuganges vorgenommen.
Zu 2. und 3.:
Der U-Bahnhof Rathaus Spandau verfügt bereits über eine behindertengerechte Zugangs- und Umsteigemöglichkeit über das nördliche Zwischengeschoss. Die BVG sieht auf Grund der besonderen Bedeutung dieses Umsteigepunktes zur S-, Fern- und Regionalbahn zusätzlich am südlichen Ende Aufzüge zwischen den Bahnsteigen und dem Zwischengeschoss vor. Vorbehaltlich der Finanzierung soll der Einbau im Jahre 2000 erfolgen.
Zu 4.:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Grundsanierungsarbeiten für den U-Bahnhof Blissestraße wurden aus finanziellen Gründen zurückgestellt. Hier sind nunmehr nur noch Renovierungsarbeiten und im Zusammenhang damit, aus optischen Gründen, Fliesenarbeiten an den Hintergleisflächen vorgesehen. Der Einbau eines behindertengerechten Aufzugs muß hier dementsprechend ebenfalls zurückgestellt werden. Wir halten diese Zurückstellungen für vertretbar, da die unmittelbaren Nachbarbahnhöfe entweder bereits behindertengerecht ausgebaut sind (U-Bhf. Fehrbelliner Platz) bzw. ein solcher Ausbau geplant ist (U-Bhf. Berliner Straße).
Der U-Bahnhof Fehrbelliner Platz (U1/U7) ist bereits vor mehreren Jahren von uns mit behindertengerechten Personenaufzügen ausgerüstet worden. Im Zuge der jetzt anstehenden Renovierungen werden die noch fehlenden Blindenleitstreifen einschließlich der dazugehörigen Bahnsteigkantenregulierungen nachgerüstet.
Im Zuge der Erschließung von Vermarktungsflächen der Eingangshalle des U-Bahnhofes Johannisthaler Chaussee durch einen Investor wird von der BVG der Bahnsteig renoviert. Da einerseits der Investor den mit erheblichen Kosten verbundenen behindertengerechten Ausbau nicht übernehmen will und andererseits der U-Bahnhof in der Prioritätenliste keine verkehrliche Priorität erhalten hat, ist ein behindertengerechter Ausbau zur Zeit nicht vorgesehen.“
Zu 5.:
Zu den genannten U-Bahnhöfen vertritt der Senat folgende Position:
U-Bahnhof Karl-Marx-Straße: Dieser U-Bahnhof hat bei der Ausrüstung eines Aufzuges keine hohe Priorität, da einerseits die beiden benachbarten U-Bahnhöfe Rathaus Neukölln und Neukölln bereits behindertengerecht ausgestattet sind und andererseits der Einbau eines Aufzuges auf Grund der örtlichen Situation äußerst problematisch ist.
U-Bahnhof Ernst-Reuter-Platz: Der behindertengerechte Ausbau dieses U-Bahnhofes erfolgt erst im Rahmen der anstehenden 2. Baustufe. Von der für den Bau und die Planung zuständigen BVG werden derzeit die Bauplanungsunterlagen und die Planfeststellungsunterlagen erstellt.
U-Bahnhof Hallesches Tor: Für diesen Umsteigebahnhof werden gegenwärtig ebenfalls die Bau- und Planfeststellungsunterlagen durch die BVG erarbeitet. Es bleibt jedoch festzustellen, dass der Einbau von Aufzügen für das Umsteigen zwischen den beiden U-Bahnlinien 1 und 6 mit erheblichen Kosten verbunden sein dürfte, so dass über die Priorität nach Vorlage der genauen Kosten zu entscheiden wäre.
Berlin, den 6. April 1999
Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr
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Behindertenwerkstatt ohne behindertengerechten Zugang zum U-Bahnhof
Ereignis
Die Kleine Anfrage befasst sich mit dem ausstehenden behindertengerechten Ausbau des U-Bahnhofs Westhafen (ehemals Putlitzstraße), in dessen unmittelbarer Nachbarschaft eine bereits 1997 etablierte Behindertenwerkstatt ansässig ist. Der Senat verweist auf die verkehrliche Priorität des Bahnhofs als künftiger Netzknoten am Nordring. Der physische Einbau der Aufzüge verzögert sich jedoch, da in den laufenden Abstimmungsgesprächen zwischen der BVG und den Vertretern der Behindertenwerkstatt bisher keine Einigung über den optimalen und zweckmäßigsten Standort der Aufzugsanlage erzielt werden konnte.
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Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4712
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4712
des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen)
über: Behindertenwerkstatt ohne behindertengerechten Zugang zum U-Bahnhof
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, dass die Behindertenwerkstatt in Berlin in unmmittelbarer Nähe des U-Bahnhofs Westhafen liegt? Wenn ja, seit wann befindet sich dort die Behindertenwerkstatt?
2. Wann wurde der Beschluss gefasst, die Fahrzeuge und Einrichtungen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs behindertengerecht auszubauen?
3. Auf welcher Prioritätenliste fand sich seit diesem Zeitpunkt der U-Bahnhof Putlitzstraße bzw. Westhafen in der jeweiligen Planung zum nachträglichen Einbau von Fahrstühlen?
4. Ist dem Senat bekannt, dass spätestens Mitte des nächsten Jahres der gleichnamige S-Bahnhof Westhafen behindertengerecht wieder in Betrieb genommen wird und dass bisher keinerlei Anzeichen zu erkennen sind, dass der U-Bahnhof ebenfalls mit einem Aufzug versehen wird, so dass ein Umsteigen behindertengerecht möglich ist? Wenn ja, was gedenkt der Senat zu tun, um dem abzuhelfen?
5. Wann gedenkt der Senat, dass auch am U-Bahnhof Westhafen ein Aufzug eingebaut wird, und wie will er dieses Ziel erreichen?
Berlin, den 17. März 1999
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4712
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja. Die Behindertenwerkstatt hat im Jahre 1977 ihre Arbeit aufgenommen.
Zu 2.:
Der Senat hat in seiner Sitzung am 15. September 1992 „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ beschlossen. Die Leitlinien beschreiben u. a. behindertengerechte Lösungen für Bahnhöfe, Haltestellen und Fahrzeuge des ÖPNV sowie für Bahnhöfe und Flughäfen im Fernverkehr. Die beschlossenen Leitlinien enthalten bewusst keine Aussagen darüber, wann und in welchem Umfang die Maßnahmen realisiert werden können: Die Umsetzung ist vom Finanzspielraum Berlins abhängig, sofern es sich um Maßnahmen in der Zuständigkeit des Landes Berlin handelt. Für die Fernverkehrsanlagen ist das Land Berlin nicht zuständig. Der Senat wirbt jedoch gegenüber der DB AG dafür, auch in diesen Bereichen eine behindertengerechte Ausstattung vorzunehmen.
Zu 3.:
Der behindertengerechte Ausbau des U-Bahnhofes Westhafen hat seit der Planung des Nordringes als Umsteigepunkt eine hohe Priorität. Dies wurde bereits in der Kleinen Anfrage 3955 vom 13. Juli 1998 (veröffentlicht im Landespressedienst 189 aus 1998 ab Seite A 8) mitgeteilt.
Zu 4. und 5.:
Zum behindertengerechten Ausbau der U-Bahnanlagen des Umsteigepunktes Westhafen werden von der BVG die notwendigen Unterlagen überarbeitet. Da in den bisherigen Gesprächen mit Vertretern der Behindertenwerkstatt keine Einigung über einen Standort des Aufzuges erzielt werden konnte, ist eine Umsetzung der Planung erst nach Klärung dieser Frage möglich.
Berlin, den 6. April 1999
Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
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Die Kleine Anfrage verlangt Aufklärung über die zeitlichen Abläufe, Baustopps und Fertigstellungstermine für barrierefreie Erschließungsmaßnahmen an den U-Bahnhöfen Nollendorfplatz und Mendelssohn-Bartholdy-Park. Die Bauverwaltung teilt mit, dass die Arbeiten am nördlichen U-Bahnausgang des Nollendorfplatzes nach Verzögerungen im Juni 1998 wieder aufgenommen wurden, sodass die finale Inbetriebnahme von fester Treppe und Aufzug für den 30. Oktober 1998 feststeht. Bezüglich der Station Mendelssohn-Bartholdy-Park entkräftet die BVG Vorwürfe von Bauunterbrechungen und verweist auf einen kontinuierlichen Baufortschritt seit Februar 1998, der eine vorzeitige Eröffnung bereits zum 1. Oktober 1998 ermöglichte.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4078
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4078
des Abgeordneten Michael Cramer
(Bündnis 90/Die Grünen)
über Endlosbauarbeiten am U-Bahnhof
Nollendorfplatz
Ich frage den Senat:
1. Wann wurde mit dem Bau des neuen Zugangs am U-Bahnhof Nollendorfplatz (unten) begonnen, wann wurden die Bauarbeiten jeweils eingestellt, wann werden sie aufgenommen, und wann ist dieser Zugang für die Fahrgäste nutzbar?
2. Wann wurde mit dem Bau des U-Bahnhofs Mendelssohn-Bartholdy-Park begonnen, wann wurden diese Bauarbeiten warum unterbrochen, und wann wird der U-Bahnhof Mendelssohn-Bartholdy-Park für die Fahrgäste nutzbar sein?
Berlin, den 21. August 1998
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4078
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Hierzu wird auf die schriftliche Antwort des Senats von Berlin zu Ihrer mündlichen Anfrage Nr. 19 vom 11. Juni 1998 verwiesen. Auf Anfrage haben die hierfür zuständigen Berliner Verkehrsbetriebe den ursprünglichen Beginn der Bauarbeiten mit Dezember 1996 benannt. Die Wiederaufnahme der Arbeiten an dem Teilbauvorhaben „nördlicher U-Bahnausgang“ erfolgte am 15. Juni 1998, die Inbetriebnahme von Treppe und Aufzug ist am 30. Oktober 1998 vorgesehen.
Zu. 2.:
Die für dieses Bauvorhaben ebenfalls zuständigen Berliner Verkehrsbetriebe haben hierzu mitgeteilt, daß die Bauarbeiten für den Neubau dieses Bahnhofes am 2. Februar 1998 begonnen und zu keiner Zeit unterbrochen waren. Der Bahnhof ist bereits am 1. Oktober 1998, 4 Wochen früher als geplant, in Betrieb genommen worden.
Berlin, den 14. Oktober 1998
In Vertretung
Ingo Schmitt
Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr
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Anbindung der U-Bahnlinie 7 an den Flughafen Schoenefeld
Ereignis
Die Kleine Anfrage befasst sich mit dem raumordnerischen Sachstand, den planerischen Trassenverläufen und den finanztechnischen Voraussetzungen für eine Verlängerung der U-Bahnlinie 7 vom Endbahnhof Rudow zum Flughafen Schönefeld. Der Senat dokumentiert eine länderübergreifend abgestimmte, 3,6 Kilometer lange Tunneltrasse via Waltersdorfer Chaussee, verweist jedoch darauf, dass eine konkrete Netzanbindung an die künftigen Abfertigungsgebäude des Großflughafens BBI mangels finaler Terminal-Layouts noch in der Konzeptionierung feststeckt. Da im GVFG-Mittelprogramm bis 2002 keinerlei Planungsgelder für das Projekt hinterlegt sind, beziffert der Bausenator die überschlägigen Kosten allein für das 1,8 Kilometer lange Berliner Teilstück bis zur Landesgrenze auf ca. 186 Millionen DM.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/3849
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/3849
des Abgeordneten Egon Ixmeier (CDU)
über Anbindung der U-Bahnlinie 7 an den
Flughafen Schönefeld
Ich frage den Senat:
1. Gibt es bereits zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin eine Abstimmung zur Trassenführung der U 7 zwischen dem U-Bahnhof Rudow und den Abfertigungsgebäuden am Flughafen Schönefeld?
2. Falls ja, wie soll die Streckenführung verlaufen?
3. Ab wann könnte gegebenenfalls mit den Rohbauarbeiten begonnen werden?
4. Wieviel Mittel ständen gegebenenfalls aus dem Landesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und weiterhin aus dem Bundesprogramm des GVFG zur Verfügung?
5. Wäre es denkbar, die entstehen Kosten den hauptstadtbedingten Kosten anzulasten?
6. Wie hoch werden die Kosten für die Baumaßnahmen im Berliner Bereich geschätzt?
Berlin, den 17. Juni 1998
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 3849
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Es gibt eine zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg abgestimmte Trassenführung der ca. 3,6 km langen Verlängerung der U-Bahnlinie 7 von U-Bf. Rudow zum Bahnhof Flughafen Berlin-Schönefeld.
Der Berliner Abschnitt dieser Trasse ist im Flächennutzungsplan Berlin – FNP ’94 – und in dem Bebauungsplan XIV-272 des Bereiches Rudow Süd wiedergegeben: Die U-Bahnstrecke würde durchgehend in Tunnellage vom U-Bf Rudow über die Waltersdorfer Chaussee führen, im Bereich der ehemaligen Rudower Felder nach Süden abschwenken und in leicht gebogener Streckenführung über den an der Rudower Chaussee geplanten U-Bf Schönefeld Nord zum Bf Schönefeld verlaufen.
Eine Trassenplanung der U 7 vom Bahnhof Flughafen Berlin-Schönefeld bis zu den geplanten Abfertigungsgebäuden des künftigen Großflughafens Berlin Brandenburg International gibt es bisher nicht, da die genaue Lage der Abfertigungsgebäude und damit der mögliche Endpunkt der U-Bahn noch nicht feststehen. Außerdem befindet sich die Anbindung des künftigen Terminals an die Eisenbahn sowie an den ÖPNV erst in der Konzipierung durch die Projektplanungsgesellschaft mbH der BBF. Eine endgültige Entscheidung über die U-Bahnanbindung des Terminals ist insofern noch nicht gefallen und muß zur gegebenen Zeit auch im Zusammenhang mit den Finanzierungsfragen getroffen werden.
Zu 3. und 4.:
Rohbauarbeiten könnten nach Vorliegen der planrechtlichen und finanziellen Voraussetzungen erfolgen. Ein konkreter Termin ist hierfür nicht absehbar. In der mittelfristigen Finanzplanung des Landes Berlin (bis einschl. 2002) für das Landesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) wie auch im GVFG-Bundesprogramm bis einschl. 2002 sind Finanzmittel für die Verlängerung der U 7 nicht enthalten.
Zu 5.:
Die Verkehrsanbindung des Single-Standortes Schönefeld wurde im sog. Konsens-Beschluß der Gesellschafter (Bund, Länder Brandenburg und Berlin) der Berlin Brandenburg Flughafen Holding GmbH vom 28. Mai 1996 zur Festlegung des Standortes des Großflughafens BBI prinzipiell geklärt. Dabei hat der Bund den angemessenen Schienenausbau für S-, Regional- und Fernbahn zugesagt. Der Senat wird sich dafür einsetzen, daß der Bund sich gegebenenfalls an dem Berliner Teil der U 7 finanziell beteiligt.
Zu 6.:
Nach einer überschlägigen Kostenschätzung würde der 1,8 km lange U 7-Abschnitt vom Bf Rudow bis zur Landesgrenze ca. 186 Mio. DM kosten.
Berlin, den 31. Juli 1998
In Vertretung
Ingo Schmitt
Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
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