U-Bahn: Freigabe neuer Tunnelzugaenge am Innsbrucker Platz und Netzausbau der Daisy-Anzeiger
Ereignis
Im April 2000 gaben die Berliner Verkehrsbetriebe die neu gestalteten Ausgangsanlagen des U-Bahnhofs Innsbrucker Platz für den regulären Publikumsverkehr frei. Zeitgleich wurde die flächendeckende Implementierung des dynamischen Zuginformationssystems Daisy auf der Großprofil-Linie U7 fortgeführt.
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Die bauliche Fertigstellung am U-Bahnhof Innsbrucker Platz (U4) umfasste die Integration neuer Tunnelzugänge sowie eine direkte unterirdische Anbindung an neu angesiedelte Einzelhandelsflächen. Laut den historischen Chroniken auf berliner-untergrundbahn.de wurde für die Verwertungslogistik der Gewerbeeinheiten ein spezialisierter Lastenaufzug in die historische substanz integriert. Parallel dazu festigte die BVG ihre technologische Vorreiterrolle durch den fortlaufenden Ausbau des Zuginformationssystems Daisy auf der Linie U7. Die elektronischen Anzeiger, welche die exakten Wartezeiten in Minuten statt statischer Fahrplanzeiten übermitteln, wurden nach dem erfolgreichen Testlauf im Vormonat auf weiteren Bahnhöfen installiert. Die Investitionssummen wurden teilweise aus Mitteln des Senats zur Attraktivitätssteigerung des innerstädtischen Nahverkehrs subventioniert.
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Im Juli schaltet die BVG in der U-Bahn die Fernseher an
Ereignis
Die Berliner Verkehrsbetriebe verwandeln den fahrgastseitigen Innenraum der U-Bahn im Zuge eines technologischen Pilotprojekts in eine rollende Flimmerkiste und installieren ab Juli flächendeckend Fahrgastfernseher in den Zügen. Unter dem Markennamen „Berliner Fenster“ rüstet die Firma Robert Bosch Multimedia-Systeme schrittweise über 1.200 Wagen mit modernen 12-Zoll-Farbdisplays aus, wobei der operative Projektstart zunächst auf der Linie U9 und folgend auf der Großprofil-Linie U7 realisiert wird. Die Übertragung der werbe- und nachrichtenbasierten 15-Minuten-Programme erfolgt komplett ohne Ton und wird mittels des digitalen Rundfunkstandards DMB in Echtzeit direkt in die fahrenden Zugeinheiten gesendet.
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Quelle: Berliner Zeitung, Ausgabe 91 vom 17.04.2000, S. 23
Die werbliche und redaktionelle Aufbereitung der Bildschirminhalte soll den Verkehrsbetrieben neue Einnahmequellen erschließen und Fahrgästen neben aktuellen Kurznachrichten des „Berliner Kuriers“ auch künstlerische Kurzfilme sowie flexible Störungsmeldungen präsentieren. Um den Vorwurf einer visuellen Umweltverschmutzung zu vermeiden, konzipieren die Entwickler in enger Kooperation mit Designern eine harmonisierte Bildsprache für die Doppelmonitore.
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Die Berliner U-Bahn wird zur rollenden Flimmerkiste. Die Firma Robert Bosch Multimedia-Systeme beginnt jetzt damit, mehr als 1 200 Wagen mit Farbmonitoren auszustatten. „Wir sind in der heißen Projektphase“, sagt Mitarbeiter Stefan Goebel.
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Stadtentwicklungssenator Peter Strieder fordert eine zehnjährige Verschiebung des für das kommende Jahr geplanten Baubeginns der U-Bahn-Verlängerung vom Alexanderplatz zum Lehrter Bahnhof. Der SPD-Politiker begründet dies mit geänderten verkehrlichen Rahmenbedingungen, da das prognostizierte Fahrgastaufkommen von 150.000 Passagieren täglich vorerst nicht erreicht wird. Zudem zeigt Bundesverkehrsminister Reinhard Klimmt angesichts drohender Umsatzeinbußen lokaler Einzelhändler an den geplanten innerstädtischen Großbaustellen wie der Kreuzung Unter den Linden/Friedrichstraße weitreichende Gesprächsbereitschaft zur Streckung des Milliardenprojekts.
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Quelle: Berliner Zeitung, Ausgabe 87 vom 12.04.2000, S. 21
Die Prioritäten in der Berliner Infrastrukturpolitik verschieben sich zugunsten dringlicherer kommunaler Aufgaben. Finanzielle Mittel sollen vorrangig in die Sanierung von Schulgebäuden, die Absicherung der BVG sowie den Weiterbau der Köpenicker Altstadtumgehung gelenkt werden.
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Stadtentwicklungssenator Peter Strieder hat gefordert, den für das kommende Jahr vorgesehenen Baubeginn der U-Bahn Alexanderplatz-Lehrter Bahnhof um zehn Jahre zu verschieben. „Die Verlängerung der U 5 wird kommen, sie macht Sinn. Ich habe aber Zweifel, ob sie jetzt notwendig ist“, sagte der SPD-Politiker am Dienstagabend bei einer Podiumsdiskussion der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
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Die Kleine Anfrage untersucht die Einhaltung der verfassungsmäßigen Leitlinien für ein barrierefreies Berlin beim nachträglichen Einbau von Personenaufzügen in das städtische U-Bahn-Netz. Der Senat legt dar, dass durch den neuen Unternehmensvertrag die Einwirkmöglichkeiten des Landes gestärkt wurden, da die BVG ihre Investitionsplanung nunmehr direkt mit dem Aufgabenträger abstimmen muss. Anhand konkreter Stationen dokumentiert die Verwaltung den aktuellen Umsetzungsstand: Während am Innsbrucker Platz und an der Berliner Straße geförderte Aufzugsprojekte zur Verknüpfung mit dem S-Bahn-Netz für das Jahr 2000 bzw. 2001 in der Realisierung stecken, werden rein kosmetische Investoren-Renovierungen (wie an der Johannisthaler Chaussee) vorerst ohne parallelen Schachtneubau durchgeführt.
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Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 13/5309
Abgeordnetenhaus von Berlin – 14. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/5309
des Abgeordneten Christian Gaebler (SPD)
über: Einbau von Aufzügen in U-Bahnhöfen
Ich frage den Senat:
1. Warum ist bei der Genehmigung für den Bau eines Verbraucher-marktes im Bereich des U-Bahnhofes Innsbrucker Platz keine Auflage hinsichtlich eines Behindertenaufzuges gemacht worden? Wie verträgt sich dies mit dem Gesetz zu Artikel 11 der Verfassung von Berlin und den Leitlinien für eine behindertengerechte Stadt?
2. Warum wurde beim Umbau des U-Bahnhofes Johannisthaler Chaussee der Einbau eines Aufzuges nicht einbezogen?
3. Warum wird bei der Grundsanierung des U-Bahnhofes Platz der Luftbrücke der Einbau eines Aufzuges nicht realisiert?
4. Warum wird bei der Grundsanierung des U-Bahnhofes Berliner Straße der Einbau eines Aufzuges nicht realisiert?
5. Warum wird in Zusammenhang mit den Bauarbeiten am U-Bahnhof Kleistpark der Einbau eines Aufzuges nicht realisiert?
6. Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass es inzwischen zur Regel wird, dass bei der Grundsanierung von U-Bahnhöfen kein Einbau von Aufzügen erfolgt? Wie will der Senat die Umsetzung der Leitlinien für ein behindertengerechtes Berlin in Zukunft sicherstellen?
Berlin, den 8. November 1999
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 5309
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Der Einbau eines Verbrauchermarktes in das Verteilergeschoss des U-Bahnhofs Innsbrucker Platz stellt eine Sondernutzung dar, die auf Kosten des privaten Investors realisiert und nach der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BO Strab) genehmigt wurde. Bei einer uneingeschränkten Anwendung der Berliner Bauordnung (§ 51 Abs. 2 BauOBln) zur Barrierefreiheit bei wesentlichen Nutzungsänderungen wäre dem Investor durch die Tiefenlage ein erheblicher, unwirtschaftlicher Mehraufwand von ca. 2,0 Mio. DM entstanden. Um die städtebauliche Aufwertung des Zwischengeschosses nicht zu gefährden, wurde eine gesetzliche Ausnahme (§ 51 Abs. 4 BauOBln) erteilt.
Das wesentliche Entscheidungskriterium hierfür war jedoch, dass der U-Bahnhof Innsbrucker Platz ohnehin im Rahmen der mit der BVG abgestimmten behördlichen Prioritätenliste einen regulären, vom Land Berlin geförderten Personenaufzug erhalten soll. Dieser wichtige Aufzug dient dem direkten Umsteigeverkehr zur S-Bahn; die bauliche Realisierung ist für das Jahr 2001 vorgesehen. Das Landesgleichberechtigungsgesetz und die Leitlinien finden somit im angestrebten Gesamtergebnis die notwendige Anwendung.
Zu 2.:
Die BVG äußert sich hierzu wie folgt:
„Der U-Bahnhof Johannisthaler Chaussee wurde von der BVG anlässlich der Erweiterung der Gropius-Passagen lediglich renoviert (Schönheitsreparaturen, Erneuerung der Beleuchtung); die Umgestaltung des direkten Zugangsbereiches erfolgte vollständig durch den Investor der Gropius-Passagen. Da es sich bei diesen kosmetischen Arbeiten nicht um eine bauliche Grundsanierung, eine Rekonstruktion oder eine Wiederinbetriebnahme handelte, wurde der Einbau eines Aufzuges in diesem Kontext nicht eingeplant. In der offiziellen netzweiten Prioritätenliste ist die Station am Ende der verkehrlichen Priorität eingeordnet; rund 30 andere U-Bahnhöfe besitzen derzeit Vorrang. Zwischenzeitliche Hoffnungen auf eine private Mitfinanzierung des Aufzugs durch den Investor der Gropius-Passagen wurden bisher leider nicht erfüllt.“
Zu 3.:
Die BVG hat die Bauplanungsunterlagen für den behindertengerechten Ausbau des U-Bahnhofes Platz der Luftbrücke im Jahr 1999 beim Senat eingereicht. Einer zusätzlichen direkten Finanzierung durch das Land wurde jedoch nicht stattgegeben. Der Senat vertritt die feste Auffassung, dass für die bauliche Grundsanierung von U-Bahnhöfen, zu der die behindertengerechte Ausstattung regelkonform dazugehört, grundsätzlich die BVG im Rahmen des bestehenden Unternehmensvertrages eigenständig finanziell zuständig ist. Der Senat wird die BVG erneut nachdrücklich auf ihre bauvertragliche Verpflichtung hinweisen.
Zu 4.:
Die BVG teilt hierzu mit, dass der anspruchsvolle behindertengerechte Ausbau dieses wichtigen Umsteigebahnhofes voraussichtlich im Laufe des Jahres 2000 beginnen wird. Der Senat prüft gegenwärtig die Gewährung einer gezielten finanziellen Förderung.
Zu 5.:
Die BVG erläutert hierzu:
„Die zurzeit auf dem U-Bahnhof Kleistpark laufenden Bauarbeiten dienen exklusiv dem Einbau einer neuen Sicherheits- und Serviceeinrichtung (SIS-Zentrale) und entsprechen nicht den Kriterien einer Grundsanierung. Unabhängig davon ist die Finanzierung des behindertengerechten Ausbaus des U-Bahnhofs für den festen Zeitraum 2002/03 fest eingeplant; die erforderlichen Vorplanungen werden zurzeit von den Fachabteilungen der BVG angefertigt.“
Der Senat sieht hier aufgrund des Hauptsitzes der BVG am Kleistpark eine besondere strukturpolitische Verantwortung des Unternehmens, weshalb der Station in der behördlichen Prioritätenliste eine hohe Dringlichkeit zugesprochen wurde.
Zu 6.:
Der Senat hält unverändert daran fest, dass bei echten Grundsanierungen von U-Bahnhöfen der behindertengerechte Ausbau zeitgleich oder zumindest zeitnah zu erfolgen hat. Durch den neuen Unternehmensvertrag wird die BVG gesetzlich verpflichtet, ihre Investitionsplanung engmaschig mit dem Aufgabenträger abzubrechnen, wodurch die direkten Einwirkmöglichkeiten des Landes Berlin massiv steigen. Darüber hinaus fördert das Land den Aufzugseinbau gezielt bei allen wichtigen Umsteigebahnhöfen zur S-Bahn sowie generell im Ostteil der Stadt.
Berlin, den 14. März 2000
In Vertretung
Krautzberger
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
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Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der Berücksichtigung der „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ bei der Sanierung der U-Bahnlinie 2 zwischen Potsdamer Platz und Vinetastraße, der Zahl und den Namen der behindertengerecht mit einem Aufzug ausgestatteten bzw. nicht ausgestatteten Bahnhöfe auf diesem Abschnitt, den Plänen für die Installation eines Aufzuges an den nicht behindertengerechten U-Bahnhöfen und dem Realisierungszeitpunkt sowie der Frage, ob dem Senat bekannt ist, dass am Verkehrsknoten Potsdamer Platz in baldiger Zukunft ein behindertengerechtes Umsteigen zwischen Regionalbahn, S-Bahn und Straßenbahn, nicht aber zur U-Bahn möglich sein wird, und was der Senat dagegen unternehmen will. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt, dass bei der Grundsanierung von U-Bahnhöfen der Einbau von Aufzügen entsprechend den „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ vorgesehen sei, dass im Abschnitt der U-Bahnlinie U 2 zwischen den U-Bahnhöfen Potsdamer Platz und Vinetastraße 11 U-Bahnhöfe lägen, von denen gegenwärtig keiner behindertengerecht zugänglich sei, und dass mit Inbetriebnahme der Verlängerung der U 2 in Richtung Pankow der U- und S-Bahnhof Pankow stufenlos erreichbar sein werde, dass die BVG plane, folgende U-Bahnhöfe im betreffenden Abschnitt mit Aufzügen auszurüsten: Potsdamer Platz 2001/2, Stadtmitte 2001, Spittelmarkt 2001/2, Märkisches Museum 2001, Alexanderplatz 2002, Rosa-Luxemburg-Platz 2002/3, Eberswalder Straße 2003/4 und Schönhauser Allee 2000, dass die genannten Bahnhöfe in der Prioritätenliste zum behindertengerechten Ausbau von U-Bahnhöfen, die von der BVG und den früheren Senatsverwaltungen für Gesundheit und Soziales sowie Bauen, Wohnen und Verkehr erarbeitet wurde, mit einer hohen Priorität versehen worden seien bzw. sich in der Grundsanierung befänden, und dass für die nicht genannten Bahnhöfe kein konkreter Realisierungszeitraum bestehe, und dass dem Senat nicht bekannt sei, dass in baldiger Zukunft – er verstehe darunter das laufende oder das kommende Jahr – ein behindertengerechtes Umsteigen zwischen den in der Frage genannten Verkehrsträgern möglich wäre, wie unter 3. genannt, sei von der BVG in Aussicht genommen, den U-Bahnhof Potsdamer Platz 2001/2 behindertengerecht auszubauen, damit werde das wichtige Ziel, den neuen städtischen Bereich am Potsdamer Platz für mobilitätseingeschränkte Menschen durch die U-Bahnlinie U 2 auf kurzem Wege zu erreichen, erfüllt.
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Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/267 (Kleine Anfrage Nr. 267)
Kleine Anfrage Nr. 14/267 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Behindertengerechte Sanierung der U-Bahnlinie 2
Ich frage den Senat:
Hat der Senat bei der Sanierung der U-Bahnlinie 2 zwischen Potsdamer Platz und Vinetastraße auch an die „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ gedacht, die das Abgeordnetenhaus am 6. Dezember 1991 beschlossen hat? Wenn ja, in welcher Form werden diese Leitlinien berücksichtigt, wenn nein, warum nicht?
Wie viele und welche Bahnhöfe der U 2 zwischen Potsdamer Platz und Vinetastraße sind behindertengerecht mit einem Aufzug ausgestattet und wie viele und welche nicht?
Welche Pläne gibt es jeweils für die nicht-behindertengerechten U-Bahnhöfe für die Installation eines Aufzuges und wann werden sie realisiert (bitte die Planung für jeden Bahnhof einzeln aufführen)?
Ist dem Senat bekannt, dass am wichtigen Verkehrsknoten Potsdamer Platz in baldiger Zukunft ein behindertengerechtes Umsteigen zwischen Regionalbahn, S-Bahn und Straßenbahn, nicht aber zur U-Bahn möglich sein wird? Wenn ja, was will der Senat mit welchen Schritten wann unternehmen, um diesen Zustand zu beenden?
Berlin, den 23. Februar 2000
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 267
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja, bei der Grundsanierung von U-Bahnhöfen ist der Einbau von Aufzügen, entsprechend den „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“, vorgesehen.
Zu 2.:
Im Abschnitt der U-Bahnlinie U 2 befinden sich zwischen den U-Bahnhöfen Potsdamer Platz und Vinetastraße 11 U-Bahnhöfe, von denen gegenwärtig keiner behindertengerecht zugänglich ist.
Im Weiteren teilen wir mit, dass mit Inbetriebnahme der Verlängerung der U 2 in Richtung Pankow der U- und S-Bahnhof Pankow stufenlos erreichbar sein wird.
Zu 3.:
Die BVG plant, folgende U-Bahnhöfe im betreffenden Abschnitt der U-Bahnlinie U 2 mit Aufzügen auszurüsten:
U-Bahnhof voraussichtliche Realisierung
Potsdamer Platz 2001/2
Stadtmitte 2001
Spittelmarkt 2001/2
Märkisches Museum 2001
Alexanderplatz 2002
Rosa-Luxemburg-Platz 2002/3
Eberswalder Straße 2003/4
Schönhauser Allee 2000
Die genannten Bahnhöfe wurden in der Prioritätenliste zum behindertengerechten Ausbau von U-Bahnhöfen, die von der BVG und den früheren Senatsverwaltungen für Gesundheit und Soziales sowie Bauen, Wohnen und Verkehr erarbeitet wurde, mit einer hohen Priorität versehen bzw. befinden sich in der Grundsanierung. Für die nicht genannten Bahnhöfe gibt es keinen konkreten Realisierungszeitraum.
Zu 4.:
Nein, dem Senat ist nicht bekannt, dass in baldiger Zukunft – er versteht darunter das laufende oder das kommende Jahr – ein behindertengerechtes Umsteigen zwischen den in der Frage genannten Verkehrsträgern möglich wäre. Wie unter 3. genannt, ist von der BVG in Aussicht genommen, den U-Bahnhof Potsdamer Platz 2001/2 behindertengerecht auszubauen. Damit wird das wichtige Ziel, den neuen städtischen Bereich am Potsdamer Platz für mobilitätseingeschränkte Menschen durch die U-Bahnlinie U 2 auf kurzem Wege zu erreichen, erfüllt.
Berlin, den 8. März 2000
In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
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Tunnel unterm Regierungsviertel sind jetzt im Rohbau fertig
Ereignis
Beim innerstädtischen Großprojekt des Tiergartentunnels unterm Berliner Regierungsviertel wurde mit dem Schließen der letzten Betondecke der Rohbau der unterirdischen Verkehrswege offiziell vollendet. Zwischen dem Reichstagsgebäude und der Spree stellten Bauarbeiter die jeweils 540 Meter langen Röhrenabschnitte für die Bundesstraße 96, die Fernbahn sowie die U-Bahn-Linie U5 fertig. Nach Angaben des DB-Projektleiters Hany Azer wird die verbliebene Großbaugrube an der Schweizer Botschaft umgehend mit Erdreich verfüllt, um planmäßig bis Ende April eine oberirdische Straßenumgehung für das künftige Bundeskanzleramt herzustellen.
Details
Quelle: Berliner Zeitung, Ausgabe 48 vom 26.02.2000, S. 25
Die Tunnelbauarbeiten im Herzen der Bundeshauptstadt erreichen einen bautechnischen Meilenstein. Mit dem Guss einer anderthalb Meter dicken Betonkonstruktion durch ein französisches Spezialunternehmen sind wesentliche Röhrensegmente zwischen der Spree und dem Potsdamer Platz strukturell fertiggestellt.
weiter im Archiv der angegebenen Quelle
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Beim Tunnelbau im Stadtzentrum ist wieder eine Etappe geschafft. Zwischen Reichstag und Spree sind die jeweils 540 Meter langen Betonröhren für die B 96, die Eisenbahn und die Bahn-Linie U 5 im Rohbau fertig. Am Freitag betonierten Bauleute den letzten Teil der anderthalb Meter dicken Straßentunneldecke.
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Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der nicht zeitgleichen Fertigstellung der Aufzugsanlagen an den U-Bahnhöfen Jungfernheide und Westend mit der Inbetriebnahme der gleichnamigen S-Bahnhöfe, der Bewertung dieses Sachverhalts und den Gründen für die damalige Verzögerung, der Ankündigung der Deutschen Bahn AG, bis Ende des Jahres 2001 den Nordring zwischen Westhafen und Gesundbrunnen in Betrieb zu nehmen, und der Absicht des Senats, den Aufzug im U-Bahnhof Wedding so rechtzeitig fertigzustellen, dass mit Inbetriebnahme des Vollrings ein behindertengerechtes Umsteigen am Bahnhof Wedding möglich ist, sowie der für die Realisierung dieser Aufzugsanlage bis Ende 2001 notwendigen Zeitschiene und den Maßnahmen des Senats zu deren Erreichung. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt, dass die Aufzugsanlage U-Bahnhof Jungfernheide am 17. Dezember 1997 in Betrieb genommen worden sei, der gleichnamige S-Bahnhof hingegen am 15. April 1997, dass Ziel des Senats und der beteiligten Unternehmen es sei, beim Neubau oder der Wiederherstellung von Umsteigebahnhöfen die zeitgleiche Inbetriebnahme von Aufzugsanlagen der jeweiligen Verkehrsträger sicherzustellen, dazu jedoch zwischen den Unternehmen intensive Abstimmungen notwendig seien, die sowohl die Planung, die planungsrechtlichen Genehmigungen und die Finanzierung beträfen, dass bedauerlicherweise im vorliegenden Fall dieses Ziel nicht umzusetzen gewesen sei, eine zeitnahe Inbetriebnahme der Aufzugsanlage im Bereich der U-Bahn Ende des gleichen Jahres jedoch möglich gewesen sei, dass da seit Beginn der Vorplanungen nunmehr etwa fünf Jahre vergangen seien, eine Aufklärung der unternehmensspezifischen Gründe, die zu der vom Fragesteller genannten achtmonatigen Verzögerung geführt hätten, nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich und in Anbetracht des nunmehrigen Vorhandenseins der Anlagen nicht zu vertreten sei, und dass es sich bei dem zweiten angefragten Bahnhof offensichtlich um den U- und S-Bahnhof Westhafen und nicht um den S-Bahnhof Westend handle, den bekanntlich keine U-Bahnstrecke berühre, beim U-Bahnhof Westhafen die Planung einen Aufzug in unmittelbarer Nähe zu einer Behindertenwerkstatt vorgesehen habe, auf Grund von erheblichen Einwänden eine grundlegende Änderung notwendig gewesen sei, die neue Planung, die von einem behindertengerechten direkten Übergang zwischen U-Bahn (Südende) und S-Bahn ausgehe, gegenwärtig von der BVG erarbeitet werde und im Übrigen auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 4712 vom 17. März 1999 verwiesen werde, dass der Senat an seiner Absicht festhalte, dass die Bauplanungsunterlagen von der BVG beim Senat im II. Quartal 1999 eingereicht worden seien, das Plangenehmigungsverfahren im III. Quartal 1999 eingeleitet worden sei, es nach Auskunft der BVG vorgesehen sei, den Aufzug in 2001 zu realisieren, und der Senat auf die zeitgerechte Inbetriebnahme hinwirken werde.
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Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/27 (Kleine Anfrage Nr. 27)
Kleine Anfrage Nr. 14/27 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Einbau eines Aufzugs im U-Bahnhof Wedding*F
Ich frage den Senat:
Ist dem Senat bekannt, dass trotz langjähriger Vorbereitung und zahlreicher Absichtserklärungen es nicht gelungen ist, die Aufzugsanlagen am U-Bahnhof Jungfernheide und am U-Bahnhof Westend zeitgleich mit der Inbetriebnahme der gleichnamigen S-Bahnhöfe fertigzustellen? Wie bewertet der Senat diesen Sachverhalt, und welche Gründe führten seinerzeit zu dieser Verzögerung?
Ist dem Senat bekannt, dass die Deutsche Bahn AG erklärt hat, bis Ende des Jahres 2001 den Nordring zwischen Westhafen und Gesundbrunnen in Betrieb zu nehmen, und hält der Senat an seiner Absicht fest, den Aufzug im U-Bahnhof Wedding so rechtzeitig fertigzustellen, dass mit Inbetriebnahme des Vollrings ein behindertengerechtes Umsteigen am Bahnhof Wedding möglich ist? Wenn ne
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der von der BVG für den Umsteigebahnhof Leopoldplatz entwickelten fertigen Planung für den Einbau von Aufzügen, der Lage und Bewertung der Aufzüge durch den Senat, den Finanzierungstöpfen und dem Zeitplan für Entscheidung, Baubeginn und Inbetriebnahme. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt, dass dem Senat bekannt sei, dass die BVG für den behindertengerechten Ausbau des U-Bahnhofs Leopoldplatz (U 6, U 9) eine Entwurfsplanung erstellt habe, es sei der Einbau von zwei Aufzügen vorgesehen, diese befänden sich an den Viertelpunkten des U-9-Bahnsteigs und damit im Bereich der anzupassenden Rückseiten der U-6-Seitenbahnsteige, mit diesen Aufzügen würden die Bahnsteige der beiden U-Bahnlinien verbunden, mit dem einen, in der Schulstraße gelegenen, Aufzug gelange man im Mittelstreifen an die Oberfläche, die Planung der BVG gehe vom Beibehalt der stark frequentierten Umsteige-Treppenanlagen aus, was vom Senat unterstützt werde, der behindertengerechte Ausbau dieses Bahnhofs sei wegen der Netzverknüpfung von sehr hoher Bedeutung, in einer von der BVG und den zuständigen Senatsverwaltungen erarbeiteten Prioritätenliste sei der U-Bahnhof Leopoldplatz mit einem vorderen Rang in der höchsten Priorität eingestuft, und dass der Senat sich auf Grund der außerordentlich hohen Bedeutung des Umsteigebahnhofs Leopoldplatz entschlossen habe, den behindertengerechten Ausbau, zusätzlich zu den der BVG zur Verfügung zu stellenden Mitteln aus dem Unternehmensvertrag, zu fördern, hierfür würden aus dem ÖPNV-Investitionsprogramm Mittel eingesetzt, seitens der BVG sei vorgesehen, die Plangenehmigungsunterlagen noch im Jahr 2000 fertigzustellen und einzureichen, nach erfolgter Plangenehmigung könne mit dem Baubeginn in 2001 und mit der Inbetriebnahme der Anlagen in 2002 gerechnet werden.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/154 (Kleine Anfrage Nr. 154)
Kleine Anfrage Nr. 14/154 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Aufzugsanlagen am U-Bahnhof Leopoldplatz
Ich frage den Senat:
Ist dem Senat bekannt, dass die BVG für den Umsteigebahnhof Leopoldplatz eine fertige Planung für den Einbau von Aufzügen entwickelt hat? Wenn ja, wo befinden sich die Aufzüge und wie bewertet der Senat deren Planung und Notwendigkeit?
Aus welchen Finanztöpfen sollen diese Aufzüge finanziert werden?
Bis wann will der Senat eine Entscheidung treffen, wann kann mit dem Bau begonnen werden, und wann kann der Aufzug in Betrieb genommen werden?
Berlin, den 19. Januar 2000
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 154
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja, dem Senat ist bekannt, dass die BVG für den behindertengerechten Ausbau des U-Bahnhofes Leopoldplatz (U 6, U 9) eine Entwurfsplanung erstellt hat. Es ist der Einbau von zwei Aufzügen vorgesehen. Diese befinden sich an den Viertelpunkten des U-9-Bahnsteigs und damit im Bereich der anzupassenden Rückseiten der U-6-Seitenbahnsteige. Mit diesen Aufzügen werden die Bahnsteige der beiden U-Bahnlinien verbunden. Mit dem einen, in der Schulstraße gelegenen, Aufzug gelangt man im Mittelstreifen an die Oberfläche.
Die Planung der BVG geht vom Beibehalt der stark frequentierten Umsteige-Treppenanlagen aus, was vom Senat unterstützt wird.
Der behindertengerechte Ausbau dieses Bahnhofs ist wegen der Netzverknüpfung von sehr hoher Bedeutung. In einer von der BVG und den zuständigen Senatsverwaltungen erarbeiteten Prioritätenliste ist der U-Bahnhof Leopoldplatz mit einem vorderen Rang in der höchsten Priorität eingestuft.
Zu 2. und 3.:
Der Senat hat sich auf Grund der außerordentlich hohen Bedeutung des Umsteigebahnhofs Leopoldplatz entschlossen, den behindertengerechten Ausbau, zusätzlich zu den der BVG zur Verfügung zu stellenden Mitteln aus dem Unternehmensvertrag, zu fördern. Hierfür werden aus dem ÖPNV-Investitionsprogramm Mittel eingesetzt.
Seitens der BVG ist vorgesehen, die Plangenehmigungsunterlagen noch im Jahr 2000 fertigzustellen und einzureichen. Nach erfolgter Plangenehmigung kann mit dem Baubeginn in 2001 und mit der Inbetriebnahme der Anlagen in 2002 gerechnet werden.
Berlin, den 2. Februar 2000
In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
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Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit dem Einbau der Aufzugsanlage am U-Bahnhof Spittelmarkt im Zuge der Grundsanierung des Bahnhofs und der Wiederöffnung der verschlossenen Fenster, der Finanzierung dieser Aufzugsanlage aus GVFG-Mitteln und den Gesamtkosten sowie ihrer Aufteilung, den Bedenken hinsichtlich einer Aufzugsanlage am westlichen Ausgang und deren Berechtigung sowie dem Zeitplan für die Entscheidung des Senats und den Baubeginn. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, erklärt, dass es zutreffe, dass die Aufzugsanlage im Zuge der Grundsanierung des Bahnhofs eingebaut und die verschlossenen Fenster wieder geöffnet werden sollen, dass die Kosten für den Aufzugseinbau nach Auskunft der BVG voraussichtlich ca. 2,5 Mio. DM betragen und die gegenwärtige Finanzierungsplanung der BVG davon ausgehe, dass in 2001 etwa 2,0 Mio. DM und in 2002 etwa 0,5 Mio. DM verausgabt werden, dass im Zuge der Planung von den Trägern öffentlicher Belange Hinweise zum genauen Standort des Aufzugs gegeben worden seien, der auch mit dem Planwerk Innenstadt und der hier zu reaktivierenden Wallstraße kompatibel sein müsse, dies habe zu einer geringfügigen Verschiebung des Aufzugs in Richtung Osten in den Bereich des Bahnsteigendes geführt, wo er günstig eingeordnet werden könne, prinzipiell bleibe es hierbei bei einer gewünschten westlichen Lage des Aufzuges, die Einwände würden aus städtebaulichen und verkehrlichen Gründen für berechtigt gehalten, die BVG erstelle gegenwärtig die Planungsunterlagen an der lagekorrigierten Stelle, werde nach entsprechenden Abstimmungen die Unterlagen voraussichtlich in 2000 zur Plangenehmigung einreichen, sodass mit den Bauarbeiten in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Mittel in 2001 begonnen werden könne.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/155 (Kleine Anfrage Nr. 155)
Kleine Anfrage Nr. 14/155 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Aufzugsanlagen am U-Bahnhof Spittelmarkt
Ich frage den Senat:
Trifft es zu, dass die Aufzugsanlage am U-Bahnhof Spittelmarkt im Zuge der Grundsanierung des Bahnhofs eingebaut und die verschlossenen Fenster wieder geöffnet werden sollen?
Trifft es zu, dass diese Aufzugsanlage aus GVFG-Mitteln finanziert werden soll. Wenn ja, wie hoch sind die Gesamtkosten und wie werden sie aufgeteilt?
Welche Bedenken bestehen von welcher Seite hinsichtlich einer Aufzugsanlage am westlichen Ausgang, und hält der Senat diese Einwände für berechtigt? Wenn ja, warum?
Bis wann gedenkt der Senat, eine Entscheidung zu treffen, und wann kann mit den Bauarbeiten begonnen werden?
Berlin, den 19. Januar 2000
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 155
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja.
Zu 2.:
Ja. Die Kosten für den Aufzugseinbau betragen nach Auskunft der BVG voraussichtlich ca. 2,5 Mio. DM. Die gegenwärtige Finanzierungsplanung der BVG geht davon aus, dass in 2001 etwa 2,0 Mio. DM und in 2002 etwa 0,5 Mio. DM verausgabt werden.
Zu 3. und 4.:
Im Zuge der Planung wurden von den Trägern öffentlicher Belange Hinweise zum genauen Standort des Aufzugs gegeben, der auch mit dem Planwerk Innenstadt und der hier zu reaktivierenden Wallstraße kompatibel sein muss. Dies führte zu einer geringfügigen Verschiebung des Aufzugs in Richtung Osten in den Bereich des Bahnsteigendes, wo er günstig eingeordnet werden kann. Prinzipiell bleibt es hierbei bei einer gewünschten westlichen Lage des Aufzuges. Die Einwände werden aus städtebaulichen und verkehrlichen Gründen für berechtigt gehalten.
Die BVG erstellt gegenwärtig die Planungsunterlagen an der lagekorrigierten Stelle, wird nach entsprechenden Abstimmungen die Unterlagen voraussichtlich in 2000 zur Plangenehmigung einreichen, sodass mit den Bauarbeiten in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Mittel in 2001 begonnen werden könnte.
Berlin, den 2. Februar 2000
In Vertretung Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
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U-Bahn: Inbetriebnahme der zweiten SIS-Leitstelle am Kleistpark und Sicherheitsausbau
Ereignis
Ende Januar 2000 nahmen die Berliner Verkehrsbetriebe am U-Bahnhof Kleistpark die zweite Sicherheits-, Informations- und Service-Leitstelle (SIS) des Berliner U-Bahn-Netzes in Betrieb. Sie dient der zentralen Videoüberwachung und Fahrgastinformation entlang der südwestlichen Abschnitte der Linie U7.
Details
Mit der Einweihung der SIS-Leitstelle Kleistpark setzte die BVG ihr Programm zur Erhöhung der subjektiven und objektiven Sicherheit auf U-Bahnhöfen fort. Nach dem Muster der 1996 eröffneten Pilotstation an der Osloer Straße können die Mitarbeiter im Schichtbetrieb Überwachungsmonitore beobachten, Fahrgästen per Gegensprechanlage behilflich sein und im Notfall Sicherheitskräfte koordinieren. Wie berliner-untergrundbahn.de und die Berliner Morgenpost berichteten, investierte das Unternehmen gezielt in Vandalismusprävention und moderne Kommunikationstechnik. Zugleich begannen im Januar 2000 die bauvorbereitenden Arbeiten für die nächste Leitstelle am Knoten Alexanderplatz.
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