Behindertengerechte Sanierung der U-Bahnlinie 2
Ereignis
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der Berücksichtigung der „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ bei der Sanierung der U-Bahnlinie 2 zwischen Potsdamer Platz und Vinetastraße, der Zahl und den Namen der behindertengerecht mit einem Aufzug ausgestatteten bzw. nicht ausgestatteten Bahnhöfe auf diesem Abschnitt, den Plänen für die Installation eines Aufzuges an den nicht behindertengerechten U-Bahnhöfen und dem Realisierungszeitpunkt sowie der Frage, ob dem Senat bekannt ist, dass am Verkehrsknoten Potsdamer Platz in baldiger Zukunft ein behindertengerechtes Umsteigen zwischen Regionalbahn, S-Bahn und Straßenbahn, nicht aber zur U-Bahn möglich sein wird, und was der Senat dagegen unternehmen will. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt, dass bei der Grundsanierung von U-Bahnhöfen der Einbau von Aufzügen entsprechend den „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ vorgesehen sei, dass im Abschnitt der U-Bahnlinie U 2 zwischen den U-Bahnhöfen Potsdamer Platz und Vinetastraße 11 U-Bahnhöfe lägen, von denen gegenwärtig keiner behindertengerecht zugänglich sei, und dass mit Inbetriebnahme der Verlängerung der U 2 in Richtung Pankow der U- und S-Bahnhof Pankow stufenlos erreichbar sein werde, dass die BVG plane, folgende U-Bahnhöfe im betreffenden Abschnitt mit Aufzügen auszurüsten: Potsdamer Platz 2001/2, Stadtmitte 2001, Spittelmarkt 2001/2, Märkisches Museum 2001, Alexanderplatz 2002, Rosa-Luxemburg-Platz 2002/3, Eberswalder Straße 2003/4 und Schönhauser Allee 2000, dass die genannten Bahnhöfe in der Prioritätenliste zum behindertengerechten Ausbau von U-Bahnhöfen, die von der BVG und den früheren Senatsverwaltungen für Gesundheit und Soziales sowie Bauen, Wohnen und Verkehr erarbeitet wurde, mit einer hohen Priorität versehen worden seien bzw. sich in der Grundsanierung befänden, und dass für die nicht genannten Bahnhöfe kein konkreter Realisierungszeitraum bestehe, und dass dem Senat nicht bekannt sei, dass in baldiger Zukunft – er verstehe darunter das laufende oder das kommende Jahr – ein behindertengerechtes Umsteigen zwischen den in der Frage genannten Verkehrsträgern möglich wäre, wie unter 3. genannt, sei von der BVG in Aussicht genommen, den U-Bahnhof Potsdamer Platz 2001/2 behindertengerecht auszubauen, damit werde das wichtige Ziel, den neuen städtischen Bereich am Potsdamer Platz für mobilitätseingeschränkte Menschen durch die U-Bahnlinie U 2 auf kurzem Wege zu erreichen, erfüllt.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/267 (Kleine Anfrage Nr. 267)
Kleine Anfrage Nr. 14/267 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Behindertengerechte Sanierung der U-Bahnlinie 2
Ich frage den Senat:
- Hat der Senat bei der Sanierung der U-Bahnlinie 2 zwischen Potsdamer Platz und Vinetastraße auch an die „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ gedacht, die das Abgeordnetenhaus am 6. Dezember 1991 beschlossen hat? Wenn ja, in welcher Form werden diese Leitlinien berücksichtigt, wenn nein, warum nicht?
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Wie viele und welche Bahnhöfe der U 2 zwischen Potsdamer Platz und Vinetastraße sind behindertengerecht mit einem Aufzug ausgestattet und wie viele und welche nicht?
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Welche Pläne gibt es jeweils für die nicht-behindertengerechten U-Bahnhöfe für die Installation eines Aufzuges und wann werden sie realisiert (bitte die Planung für jeden Bahnhof einzeln aufführen)?
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Ist dem Senat bekannt, dass am wichtigen Verkehrsknoten Potsdamer Platz in baldiger Zukunft ein behindertengerechtes Umsteigen zwischen Regionalbahn, S-Bahn und Straßenbahn, nicht aber zur U-Bahn möglich sein wird? Wenn ja, was will der Senat mit welchen Schritten wann unternehmen, um diesen Zustand zu beenden?
Berlin, den 23. Februar 2000
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 267
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja, bei der Grundsanierung von U-Bahnhöfen ist der Einbau von Aufzügen, entsprechend den „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“, vorgesehen.
Zu 2.:
Im Abschnitt der U-Bahnlinie U 2 befinden sich zwischen den U-Bahnhöfen Potsdamer Platz und Vinetastraße 11 U-Bahnhöfe, von denen gegenwärtig keiner behindertengerecht zugänglich ist.
Im Weiteren teilen wir mit, dass mit Inbetriebnahme der Verlängerung der U 2 in Richtung Pankow der U- und S-Bahnhof Pankow stufenlos erreichbar sein wird.
Zu 3.:
Die BVG plant, folgende U-Bahnhöfe im betreffenden Abschnitt der U-Bahnlinie U 2 mit Aufzügen auszurüsten:
U-Bahnhof voraussichtliche Realisierung
Potsdamer Platz 2001/2
Stadtmitte 2001
Spittelmarkt 2001/2
Märkisches Museum 2001
Alexanderplatz 2002
Rosa-Luxemburg-Platz 2002/3
Eberswalder Straße 2003/4
Schönhauser Allee 2000
Die genannten Bahnhöfe wurden in der Prioritätenliste zum behindertengerechten Ausbau von U-Bahnhöfen, die von der BVG und den früheren Senatsverwaltungen für Gesundheit und Soziales sowie Bauen, Wohnen und Verkehr erarbeitet wurde, mit einer hohen Priorität versehen bzw. befinden sich in der Grundsanierung. Für die nicht genannten Bahnhöfe gibt es keinen konkreten Realisierungszeitraum.
Zu 4.:
Nein, dem Senat ist nicht bekannt, dass in baldiger Zukunft – er versteht darunter das laufende oder das kommende Jahr – ein behindertengerechtes Umsteigen zwischen den in der Frage genannten Verkehrsträgern möglich wäre. Wie unter 3. genannt, ist von der BVG in Aussicht genommen, den U-Bahnhof Potsdamer Platz 2001/2 behindertengerecht auszubauen. Damit wird das wichtige Ziel, den neuen städtischen Bereich am Potsdamer Platz für mobilitätseingeschränkte Menschen durch die U-Bahnlinie U 2 auf kurzem Wege zu erreichen, erfüllt.
Berlin, den 8. März 2000
In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt