Tarife: Die Mehrwert-Wochenenden im September! Im September ist alles drin: Mit jedem Ticket das gesamte VBB-Land in der Tasche!, aus VBB

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Die #Mehrwert-Wochenenden im September! Jedes #VBB-Ticket bringt dich weiter.

Im September ist alles drin: Mit jedem Ticket das gesamte #VBB-Land in der Tasche! VBB-Verkehrsunternehmen geben Fahrgästen etwas zurück – als Dank für ihre Treue

An insgesamt neun Aktionstagen im September haben alle Abonnent*innen im Verbundgebiet mit ihrer #VBB-Zeitkarte das gesamte VBB-Land in der Tasche.
An den vier September-Wochenenden sowie am autofreien Tag (22.09.) gelten alle zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen VBB-Zeitkarten für Fahrten im gesamten Tarifbereich – also in ganz Berlin und Brandenburg. Abonnent*innen von bereits verbundweit gültigen Zeitkarten (z.B. VBB-Abo Azubi oder VBB-Abo 65plus) profitieren von erweiterten Mitnahmeregelungen. Und auch Gelegenheitsfahrer*innen kommen in den Genuss dieser gemeinsamen Aktion aller 37 VBBVerkehrsunternehmen: ein an den Aktionstagen gültiger Einzelfahrschein gilt (in seiner jeweiligen räumlichen Relation) als Tageskarte.

Mit dieser #Fahrgastaktion möchten sich die 37 Verkehrsunternehmen und der VBB bei den Fahrgästen für ihre #Treue während der #Corona-Pandemie bedanken. Gleichzeitig wird die von der Bundesregierung für das zweite Halbjahr 2020 beschlossene Mehrwertsteuerreduktion auf eine besondere Art weitergegeben. Während das Coronavirus auch das VBB-Land im Frühjahr zum Stillstand brachte, hielten Bus und Bahn das ÖPNV-Angebot aufrecht und brachten diejenigen an ihr Ziel, die nicht zu Hause bleiben konnten. Viele Stammkund*innen blieben zudem den Verkehrsunternehmen treu und kündigten ihr VBB-Abo nicht. Mit der Erweiterung von Gültigkeit bzw. Mitnahmeregelung werden die Fahrgäste daher nun eingeladen, das gesamte Angebot von Bus und Bahn in ganz Berlin und Brandenburg vollumfänglich bequem und umweltfreundlich auszukosten.

Susanne Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB):
„Im September ist mehr drin im VBB-Abo! Ich freue mich sehr, dass uns die Einigung mit allen Beteiligten gelungen ist und wir mit der gemeinsamen Aktion den Fahrgästen, und insbesondere den treuen Stammkund*innen, mehr Mobilität im VBB-Land bieten können. Bequem unterwegs mit Bus, Bahn und Alltagsmaske quer durch die Hauptstadtregion: das geht an den Aktionstagen so einfach wie nie. Und gleichzeitig wollen wir natürlich so viele Menschen wie möglich wieder für die zahlreichen Vorzüge des ÖPNV begeistern.“

Guido Beermann, Verkehrsminister des Landes Brandenburg:
„Entdecken Sie Brandenburg und Berlin – ganz besonders im September! Der öffentliche Personennahverkehr ist das Rückgrat der Mobilität in Brandenburg und Berlin. Mit Bus und Bahn kommen die Menschen sicher an ihr Ziel – egal ob sie zur Arbeit pendeln oder innerhalb ihres Bundeslandes reisen. Natürlich sind die Folgen der Pandemie an den Fahrgästen wie auch den Verkehrsunternehmen nicht spurlos vorübergegangen. Daher freuen wir uns, mit der VBB-Aktion Fahrgäste und ihre Familien einzuladen, Brandenburg und Berlin an den vier September-Wochenenden mit Bus und Bahn zu erkunden.“

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz:
„Mit der Sonderaktion sagen wir denjenigen Danke, die in schwierigen Zeiten dem ÖPNV treu geblieben sind und auch weiter auf umweltfreundliche Mobilität setzen. Gleichzeitig sollen aber auch die noch unschlüssigen Fahrgäste wieder zurückgewonnen werden. Eine Stadt wie Berlin braucht ein exzellentes ÖPNV-Netz, das von den Bürgerinnen und Bürgern auch gut angenommen wird. Dafür wollen wir werben.“

Dr. Rolf Erfurt, BVG Vorstand Betrieb:
„Wir möchten uns gerne bei allen BVG-Fahrgästen für ihre Treue bedanken. Wir freuen uns, dass wir dafür gemeinsam mit dem VBB eine Möglichkeit gefunden haben, von der alle Kunden profitieren, vor allem die treuesten, unsere BVG-Abonnenten.“

Peter Buchner, Vorsitzender der Geschäftsführung der S-Bahn Berlin:
„Auch während der Corona-Einschränkungen im Frühjahr fuhr die S-Bahn noch 90 Prozent ihres Angebots, um als zuverlässiger Mobilitätspartner die Menschen zur Arbeit zu bringen. Für die Treue unserer Fahrgäste möchten wir uns mit dieser Aktion bedanken und die Berliner*innen und Brandenburger*innen an den Wochenenden zu ihren Lieblingszielen fahren.“

Frank Wruck, Geschäftsführer der Barnimer Busgesellschaft (BBG):
„Neben dem Dank an die Stammkunden und der Weitergabe der Mehrwertsteuerreduzierung, die gewissermaßen selbstverständlich ist, wollen wir insbesondere auch wieder Lust auf den ÖPNV machen und die Möglichkeiten des ÖPNV in Berlin und Brandenburg möglichst vielen Fahrgästen aufzeigen.“

Im September ist mehr drin: Die Details
Teil der Fahrgastaktion sind alle Wochenenden im September 2020 sowie zusätzlich der autofreie (Diens)Tag am 22. September 2020. Folgende tarifliche Sonderregelungen sind geplant:

Alle Kund*innen mit Zeitkarten (VBB-Umweltkarten = 7-Tage-Karte, Monatskarte, Jahreskarte und Abonnement) können an den Aktionswochenenden/-tagen unabhängig vom eigentlichen räumlichen Gültigkeitsbereich ihres Produktes verbundweit reisen. Voraussetzung ist die zeitliche Gültigkeit des jeweiligen o.g. VBB-Tickets am Aktionstag.
Dies schließt ausdrücklich auch Semestertickets, VBB-Firmentickets, Berlin-Ticket S und Mobilitätsticket Brandenburg ein.
Die Mitnahmeregelung (analog VBB-Umweltkarte: ein Erwachsener sowie bis zu drei Kinder zw. sechs und 14 Jahren) wird bei allen Zeitkarten auf den verbundweiten Gültigkeitsbereich angewendet (inkl. VBB-Abo 65+, VBB-Abo Azubi und Semestertickets).
Für Kunden im Bartarif wird an den gleichen Aktionswochenenden/-tagen der Einzelfahrausweis in der gewünschten Tarifstufe als Tageskarte anerkannt. Ggf. bestehende Mitnahmeregelungen der Tageskarten werden während der Aktion auch auf den Einzelfahrausweis angewendet. Das betrifft insbesondere Einzelfahrausweise im Gültigkeitsbereich Berlin AB, BC und ABC sowie Potsdam AB.
Ausgeschlossen sind touristische Kombinationsprodukte, Haus- und Sondertarife, Schülerticket Berlin AB, Kombitickets, Fahrradkarten sowie Mitarbeiterfahrausweise.

Weitere Informationen finden Sie auf vbb.de/mehrwertwochenenden

Die 37 Verkehrsunternehmen im VBB

Tarife + VBB: Busverkehr Fehler bei Preisauskunft des VBB im Barnim, aus MOZ

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1818085/

Bei mehreren Bus-Verbindungen ab Bernau zeigt die #VBB-Fahrinfo im Internet nicht die korrekten Kosten an. Beispielsweise 3,30 Euro statt 2,30 Euro. Wer vom Bahnhof Bernau die Linie #895 nutzen will, um nach Seefeld zu kommen, dem wird im Internet auf www.vbb.de/fahrinfo fälschlicherweise der Kauf eines Tickets für den Berliner Tarifbereich BC angezeigt.

Wer im Barnim den Bus nehmen will, kann sich bequem im Internet nach Fahrzeiten erkundigen: zum Beispiel über die Webseite des Verkehrsverbundes Berlin Brandenburg (VBB). Doch Vorsicht ist geboten, was die Preisauskünfte angeht.
Denn es gibt in Bernau Busverbindungen, für die angeblich ein #Ticket für den Tarifbereich Berlin #BC für 3,30 Euro fällig wird. Das Merkwürdige: Es geht auf der Strecke nur durch den Barnim, also Brandenburg.

„Das passt nicht zusammen“, sagt der Ahrensfelder Klaus #Hilpert, der sich seit Jahren intensiv mit dem Öffentlichen Nahverkehr im Landkreis beschäftigt. Schon häufiger ist er auf kleinere Ungereimtheiten gestoßen, so wie auch diesmal.

Einen Euro zu viel

Konkret betroffen von der fehlerhaften Preisauskunft ist etwa die Linie 895 …

Tarife: Bundesregierung erhöht die Regionalisierungsmittel für 2020 nochmals um 2,5 Milliarden Euro, aus DBV

Der Deutsche Bahnkunden-Verband (DBV) sieht keine Gründe für weiteres Hinauszögern von Hilfen der Bundesländer und Kommunen bei der #Stützung des Nahverkehrs auf Schiene und Straße

Mit ihrem 2. #Nachtragshaushalt hat die Bundesregierung für 2020 nochmals 2,5 Milliarden Euro für die Bundesländer zur Verfügung gestellt. Der Deutsche Bahnkunden-Verband sieht darin ein starkes Zeichen, um die Einnahmeausfälle der #Verkehrsunternehmen seit den letzten drei Monaten auszugleichen. Die #Fahrgelderlöse sind regulärer Bestand der Kalkulationen der Verkehrsunternehmen und sie betragen etwa die Hälfte der Einnahmen. Da das Bahn- und Busangebot jedoch in großen Teilen aufrecht erhalten wurde, obwohl die Nachfrage um mindestens 75 % zurückgegangen war, sind hier große Verluste entstanden

Mit den 2,5 Milliarden Euro hat das Bundesverkehrsministerium (BMVI) etwa die Hälfte der vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (#VDV) für dieses Jahr prognostizierten finanziellen Verluste übernommen. Jetzt liegt es an den Bundesländern und den Kommunen, ihre Bahn- und Busunternehmen mit der anderen Hälfte zu stützen.

Der #DBV erwartet deshalb, dass alle Bundesländer ihren Teil an den zusätzlichen Bundesmitteln vollständig an die Verkehrsunternehmen zur Schließung der #Einnahmelücke weitergeben und selbstverständlich auch noch eigene Rettungspakete auflegen.

Viele treue Stammkunden konnten faktisch ihr Abonnement in den vergangenen Monaten nicht nutzen. Für sie fordert der DBV #Kulanzangebote, mit denen sich die Verbünde und Aufgabenträger bei ihnen bedanken. Einige Verbünde sind hier bereits mit gutem Beispiel vorangegangen. Entweder gab es eine Verrechnung/Rückerstattung des Monatspreises, am Schluss des Abozeitraumes einen kostenlosen Monat oder die Ausweitung der Mitnahmeregelungen speziell für diese Kundengruppe. Möglichkeiten gibt es viele. Wer sich generell gegen solches #Entgegenkommen sträubt, zeigt damit nur, dass ihm Einfühlungsvermögen fehlt.

Pressekontakt:

Frank Böhnke, Bundesvorstand Länderaufgaben, Telefon 01 77 / 8 93 43 94

Bahnverkehr + Tarife: IC-Linie Dresden – Berlin – Rostock zwischen Elsterwerda und Berlin Hbf mit VBB-Fahrscheinen nutzbar, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/ic-linie-dresden-berlin-rostock-zwischewerda-und-berlin-hbf-mit-vbb-fahrscheinen-nutzbar

Ab dem 28. Juni 2020 können die neuen Doppelstockzüge der IC-Linie #Dresden-Berlin-Rostock-Warnemünde im Abschnitt zwischen #Elsterwerda und #Berlin Hbf mit #Fahrscheinen des #VBB und weiteren Nahverkehrsfahrscheinen, zum Beispiel #Berlin-Brandenburg-Ticket oder #Quer-durchs-Land-Ticket, genutzt werden. Das gilt für die Halte in Elsterwerda, #Doberlug-Kirchhain, Berlin Schönefeld Flughafen/BER, Berlin Südkreuz und Hauptbahnhof.

Darüber hinaus ist zwischen #Prenzlau und Berlin Südkreuz beziehungsweise #Cottbus Hbf und #Potsdam Hbf die derzeitige #Tarifanerkennung langfristig gesichert. Zwischen Prenzlau und Berlin Südkreuz gilt die derzeitige Tarifanerkennung mit werktags 8 Zügen und an Wochenende und Feiertagen 14 Zügen weiter. Gleiches gilt für die 2 Züge zwischen Cottbus Hbf und Potsdam Hbf. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis Dezember 2026 und verlängert sich jährlich in Abhängigkeit vom jeweiligen Verkehrsangebot des Fernverkehrs bis maximal Dezember 2035.

Brandenburgs Verkehrsminister Guido Beermann:
„Mit der VBB-Tarifanerkennung verbessern wir die Möglichkeiten für die Brandenburgerinnen und Brandenburger, die gute Anbindung an die Lausitz in der Region Elsterwerda und Doberlug-Kirchhain zu nutzen. Zudem setzen wir ein weiteres Ziel des Landesnahverkehrsplans um. Für VBBKunden, insbesondere Pendlerinnen und Pendler, bieten wir damit eine Verbindung mit einer Reisezeitersparnis von bis zu 25 Minuten an.“

Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther:
„Berlin und Brandenburg verfolgen das Ziel, attraktive Schienenverbindungen für Pendlerinnen und Pendler aus dem Umland und aus weiter entfernten Regionen zu schaffen. Der neue VBB-Tarif im Intercity aus Dresden ist dafür ein sehr gutes Beispiel. Wir werden in den kommenden Jahren mit dem gemeinsamen Schienenausbau-Projekt i2030 von beiden Ländern, der DB und dem VBB viele weitere Verbesserungen aufs Gleis bringen. Es sind Milliardeninvestitionen in klimafreundliche, komfortable Mobilität – ein sehr wichtiges Stück Verkehrswende.“

Susanne Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB):
„Die Anerkennung des VBB-Tarifes auf dieser Strecke verknüpft Nah-und Fernverkehr ganz im Sinne der Fahrgäste. Ich freue mich hier besonders für die vielen Pendlerinnen und Pendler im VBB-Land und darüber hinaus. Die Strecke Dresden – Berlin – Rostock – Warnemünde im Zweistundenstakt, sowie die Anbindung ab Oktober zum BER wird so eine der attraktivsten Bahnstrecken in der Region. Herzlichen Dank an alle Beteiligten für dieses erfolgreich abgeschlossene Vergabeverfahren.“

Stefanie Berk, Vorstand Marketing DB Fernverkehr:
„Die neue Intercity-Linie Dresden-Berlin-Rostock ist ein wichtiger Bestandteil unserer Angebotsoffensive im Fernverkehr. Ich freue mich, dass durch die Kooperation mit dem VBB nun auch Kunden mit Nahverkehrsfahrscheinen von den neuen Zügen profitieren werden. Gemeinsam ermöglichen wir attraktive und klimafreundliche Mobilität.“

Der VBB hatte ein Vergabeverfahren zur Anerkennung von Nahverkehrsfahrscheinen in Fernverkehrszügen durchgeführt. Mit dieser Kooperation entsteht ein attraktives integriertes Angebot von Nah- und Fernverkehrszügen in Berlin und Brandenburg.

Bereits seit März verkehren die modernen Doppelstockzüge im Zweistundentakt zwischen Dresden, Berlin und Rostock und seit 19. Mai weiter bis Warnemünde. Durch die Anerkennung von Nahverkehrsfahrscheinen bietet diese Intercity-Linie gemeinsam mit der zweistündlichen RE-Linie 5 zwischen Elsterwerda und Berlin Hbf in jeder Stunde eine Verbindung. Die IC-Züge halten auch in Doberlug-Kirchhain und am Flughafen Berlin – ab 31. Oktober 2020 am neuen Flughafen BER – und erreichen Berlin Hbf ab Elsterwerda bis zu 25 Minuten schneller als die RE-Züge. Besonders attraktiv für Pendler ist die morgendliche Abfahrt in Elsterwerda um 5.56 Uhr bzw. 6.09 Uhr in Doberlug-Kirchhain mit Ankunft in Berlin Hbf um 7.32 Uhr. Für die Rückfahrt bieten sich die Abfahrten um 16.26 Uhr oder 18.26 Uhr ab Berlin Hbf besonders an. Anerkannt werden VBB- und weitere Nahverkehrsfahrscheine. Fahrräder können auch mitgenommen werden, wenn eine Fernverkehrsfahrradkarte und eine Stellplatzreservierung vorhanden sind.

Tarife: DB City-Ticket – von Spandau in die City nun inklusive! Ausweitung auf den Tarifteilbereich Berlin B, aus Welt

https://www.vbb.de/search/press/db-city-ticket-berlin-b

Das von der Deutschen Bahn angebotene #City-Ticket gilt ab dem 14. Juni dieses Jahres nun auch in Berlin für den #Tarifteilbereich B, d. h. im gesamten #Stadtgebiet Berlin. Bei #Sparpreis- und #Flexpreis-Fahrkarten im DB-Fernverkehr mit einer Reiseweite von über 100 Kilometern ist das City-Ticket in aktuell 130 Städten inklusive. Bisher wurde das City-Ticket in Berlin nicht für das gesamte Stadtgebiet, sondern nur für den Tarifteilbereich Berlin A (innerhalb des S-Bahn-Ringes) angeboten. Jetzt ist eine Lösung gefunden.

Nach mehrjährigen Verhandlungen ist es so weit: Ab dem 14. Juni dieses Jahres gilt die City-Ticket-Option eines Fernverkehrstickets der Deutschen Bahn auch für den Tarifteilbereich B. Bisher war dies nur für den Tarifteilbereich A (innerhalb des S-Bahn-Ringes), einschließlich der S-Bahnhöfe Nöldnerplatz und Berlin-Lichtenberg sowie des U-Bahnhofes Magdalenenstraße. gültig. Durch die neue Regelung der Fernverkehrstickets ergibt sich eine deutliche Verbesserung für die Fahrgäste aus den Berliner Außenbezirken und insbesondere am Fernverkehrsbahnhof Berlin-Spandau, aber auch für alle anderen Fahrgäste mit Start bzw. Ziel im Tarifteilbereich AB.
Gemeinsam haben alle Beteiligten – die Deutsche Bahn, die BVG A. ö. R., die VBB GmbH und die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) als Aufgabenträger für den ÖPNV im Land Berlin – engagiert daran gearbeitet, das Angebot für Fernreisende von und nach Berlin komfortabler zu machen und das City-Ticket auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten. Dies ist nun gelungen. Mit der neuen Regelung braucht man für die gesamte Reise nur ein einziges Ticket, das damit die gesamte Anschlussmobilität im Berliner Stadtgebiet sicherstellt. Mit der kostenfreien Weiterfahrt, mit allen lokalen Bussen und Bahnen am Start- und Zielort, ist so ein wesentliches Qualitätsmerkmal des ÖPNV erfüllt. Auch Besitzer*innen der BahnCard 100 können ab dem 14. Juni alle öffentlichen Verkehrsmittel im gesamten Berliner Stadtgebiet nutzen.

Jedes Jahr nutzen bundesweit rund 15 Millionen Kunden ihr City-Ticket der DB für eine kostenlose An- oder Weiterfahrt im ÖPNV. Der Rahmenvertrag der Deutschen Bahn und den 130 Partnerstädten ist durch den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) organisiert. Im VBB-Land sind außer Berlin auch Potsdam und Cottbus Partner des Rahmenvertrages. Fernreisen, die in diesen beiden Städten beginnen und enden, werden ebenfalls mit dem City-Ticket abgerundet.

Susanne Henckel, Geschäftsführerin des VBB:
„Endlich! Lange Verhandlungen liegen hinter uns, aber es hat sich gelohnt, für die Fahrgäste immer dran zu bleiben. Nun haben sich alle Beteiligten verständigt und die Anerkennung des City-Tickets im Tarifteilbereich B in Berlin für sinnvoll und logisch erklärt. Durch die Ausweitung des City-Tickets wird der ÖPNV, besonders aus der Sicht der Fahrgäste, pragmatisch und lösungsorientiert gestärkt und verbessert. Eine gute Lösung für das VBB-Land!“

Bertold Huber, Vorstand Personenverkehr der Deutschen Bahn:
„Jeder Schritt, der Bahnfahren für die Menschen einfacher macht, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Mit der Ausweitung des City-Tickets wird die Reise in die Hauptstadt für viele Touristen komfortabler und preiswerter. Vor allem profitieren davon aber auch die vielen Kunden, die im Tarifbereich B wohnen und deren Bahnreise nun unkompliziert schon an der eigenen Haustür beginnt. Pünktlich zu den Ferienmonaten werden wir so sicherlich noch mehr Reisende für die umweltfreundliche Bahn gewinnen können.“

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz:
„Das ist eine gute Nachricht für alle, die mit Bahn und ÖPNV unterwegs sind: der Anschlussfahrschein für die öffentlichen Verkehrsmittel gilt jetzt in ganz Berlin. Gerade für Fahrgäste aus den Berliner Außenbezirken ist das ein Gewinn und ein zusätzlicher Anreiz, entspannt mit dem ÖPNV zum Bahnhof zu fahren. Damit machen wir den Öffentlichen Nahverkehr komfortabler und attraktiver.“

Dr. Jan Schilling, VDV-Geschäftsführer ÖPNV:
„Das City-Ticket ist eine Erfolgsgeschichte. Es führt den öffentlichen Nah- und Fernverkehr kundenfreundlich zusammen. Dass wir jetzt die komplette Hauptstadt in das Angebot aufnehmen konnten, ist ein wichtiger Schritt für die Verkehrswende. Die Reise beginnt und endet meist nicht am Hauptbahnhof, sondern in Spandau oder Köpenick.“

Peter Cornelius, Vorsitzender des LV PRO BAHN Berlin-Brandenburg e.V.:
„Wir freuen uns, dass wir auf diesem Langstreckenlauf nun unser Ziel erreicht haben! Jetzt wird es darum gehen, möglichst viele Berliner und Berlin-Besucher mit dem Neustart des Reisens am 14.Juni 2020 wieder zu Bahnfahrern zu machen. Attraktive Angebote wie das City-Ticket für die ganze ungeteilte Stadt Berlin kommen dafür nun zur richtigen Zeit. Herzlichen Dank an DB, Senat, BVG und VBB! Wir wünschen viele Fahrgäste!“

Mobilität + Tarife: Geldquelle für Bus- und Bahnverkehr Neue Studie schlägt Pflichtticket und City-Maut für Berlin vor, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/geldquelle-fuer-bus-und-bahnverkehr-neue-studie-schlaegt-pflichtticket-und-city-maut-fuer-berlin-vor/25905366.html

Die Koalition prüft Ideen zur #Finanzierung der #Verkehrswende. Auch die „#Öffi-Flatrate“, die alle Berliner zahlen sollen, und eine Umlage kommen in Betracht.

Die #City-Maut für innerstädtischen Autoverkehr rückt näher. Am Mittwoch diskutierte die Facharbeitsgruppe Tarife von Berlin und Brandenburg eine Studie, die unter anderem eine solche Abgabe empfiehlt. Das Geld soll zweckgebunden für den ÖPNV verwendet werden.

Die Abgabe für Autofahrten in die City ist – als gemeinsamer Punkt mit höheren Parkgebühren – eines von mehreren Modellen, die in der von der Verkehrsverwaltung für die Arbeitsgruppe beauftragten Studie untersucht werden. Als weitere Möglichkeiten werden eine Umlage sowie eine „#Nutznießerfinanzierung“ genannt.

Die Umlage bestünde in einem allgemeinen #ÖPNV-Beitrag für alle Berlinerinnen und Berliner über ein verpflichtendes Bürgerticket, das durch eine ÖPNV-Taxe für Übernachtungsgäste ergänzt wird. Bei der Nutznießerfinanzierung müssten Grundstückseigentümer, Gewerbetreibende und Übernachtungsgäste einen …

Radverkehr: Nach Deezer Nextbike: Neue Kooperation mit Edeka in Berlin, aus Movinc

Nach Deezer Nextbike: Neue Kooperation mit Edeka in Berlin

Mit der Supermarkt-Kette #Edeka als neuen Kooperationspartner kommen seit nun auch 1000 neue Räder – sogenannte „#Smartbikes 2.0“ – zusätzlich zu den bisherigen Rädern, genannt „Smartbikes 1.0“ – auf die Straße.

Die neuen Räder sind mit einem Rahmen-Schloss ausgestattet, das sich am Hinterrad befindet. Dieses kann entweder per App oder mit der #Nextbike-Kundenkarte bzw. der VBB-fahrcard geöffnet werden.

Edeka #Nextbike: Preise bleiben gleich
Die Preise für die Ausleihe bleiben zunächst gleich. Im Basis-Tarif sind das …

Taxi + Flughäfen: Dürfen Berliner Taxen am Willy-Brandt-Flughafen Fahrgäste laden und weitere spannende Fragen zu Taxen und BER, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Taxen und wie viele #Taxiunternehmen gibt es in Berlin (aufgeschlüsselt nach Jahr seit 2010)?
Antwort zu 1:
Zum jeweiligen Stichtag 31.12. können folgende Zahlen benannt werden:

Jahr Unternehmen Fahrzeuge
2010 3150 7187
2011 3120 7211
2012 3082 7428
2013 3026 7635
2014 2990 7643
2015 3043 7907
2016 3201 8313
2017 3232 8010
2018 3253 8247
2019 2889 8044
2020 (Stand 22.05.) 2740 7601

Frage 2:
Welche Antriebsarten haben die aktuell zugelassenen Taxen in Berlin (aufgeschlüsselt nach Elektro-, Gas-,
Benzin-, Hybridmotor…)?
2
Antwort zu 2:
Die Aufteilung nach Antriebsarten ist in der folgenden Tabelle zusammengestellt:
Tabelle: Aufteilung der Berliner #Taxiflotte nach Antriebsarten (Stand: Mai 2020)
Antrieb Anteil
Diesel 66,5 %
Benzin/Elektro-Hybrid 29,2 %
Erdgas 2,1 %
Benzin 0,8 %
Benzin/Erdgas 0,8 %
Benzin/Flüssiggas 0,3 %
Benzin/Elektro-Plugin-Hybrid, 0,3 %
Diesel/Elektro-Plugin-Hybrid 0,015 %
Diesel/Elektro-Hybrid 0,015 %
Flüssiggas/Elektro-Hybrid 0,015 %
Frage 3:
Wie hat sich das #Fahrgastaufkommen bei Taxen seit 2010 verändert (aufgeschlüsselt nach Jahr seit 2010
und Anzahl der Fahrgäste)?
Antwort zu 3:
Der Genehmigungsbehörde sind keine #Fahrgastzahlen bekannt, da diese nicht erhoben
werden.
Frage 4:
Mit wie vielen benötigten Taxen ist pro Tag am #Flughafen #BER insgesamt nach der Eröffnung des Flughafen
BER zur Anbindung nach Berlin zu rechnen?
Antwort zu 4:
Aus Gesprächen mit dem örtlich zuständigen Landkreis Dahme-Spreewald ist bekannt,
dass dieser angesichts der zu erwartenden guten Anbindung des Flughafens BerlinBrandenburg (BER) an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) von einem Bedarf
an hochgerechnet höchstens 1.000 Taxen für die BER-Bedienung ausgeht. Diese
Taxenzahl soll den Beförderungsbedarf sowohl nach Berlin als auch zu allen anderen
Fahrzielen decken.
Frage 5:
Wie ist der Stand der Diskussionen zwischen dem Senat mit dem Landkreis #Dahme-Spreewald zur
#Zuladungserlaubnis für Berliner Taxen am Flughafen BER? Welche Gespräche haben zwischen wem und
mit welchem Ergebnis stattgefunden?
3
Antwort zu 5:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz steht auf
Staatssekretärsebene in aktuellen Verhandlungen mit dem Ministerium für Infrastruktur
und Landesplanung des Landes Brandenburg und mit dem Landrat des Landkreises
Dahme-Spreewald. Diesen wurde kürzlich der Berliner Entwurf einer Vereinbarung
übersandt. Dieser beruht im Wesentlichen auf der früheren Vereinbarung, die für die
geplante Eröffnung des BER im Jahr 2012 getroffen worden war und die wegen der
Verschiebung der BER-Eröffnung vom Landkreis wieder gekündigt worden war.
Frage 6:
Welche Unternehmungen gibt es seitens des Senats, um bis zur Eröffnung des Flughafens einen
transparenten und einheitlichen Taxi-Fahrpreis gewährleisten zu können?
Antwort zu 6:
Ziel des Senats ist es, dass die Vertragsparteien so schnell wie möglich einen
gemeinsamen #Flughafentarif erarbeiten, der bei Flughafenfahrten sowohl für Taxen aus
dem Landkreis Dahme-Spreewald als auch für Taxen aus Berlin gilt und der für die
Fahrgäste transparent ist.
Frage 7:
Wie bewertet der Senat sogenannte „FlatFares“, bzw. Flughafen-Tarife, die es bereits u.a. in München gibt,
bei denen feste Preise für Taxifahrten zwischen dem Flughafen BER und Berlin gelten? Warum?
Frage 8:
Wird die Etablierung solcher festen Flughafen-Tarife auch für den BER angestrebt? Wenn nein, warum
nicht? Wenn ja, was ist der aktuelle Sachstand zur Umsetzung dieser Tarife?
Antwort zu 7 und 8:
Die Ausgestaltung des Flughafentarifs im Sinne von Festpreisen könnte eine Option sein,
wobei dann angesichts der großen Entfernungen innerhalb Berlins voraussichtlich die
Festlegung verschiedener fester Preisstufen erforderlich wäre. In jedem Fall abzuwägen
ist, welche Ausgestaltung für den Fahrgast am sinnvollsten wäre (Übersichtlichkeit des
Taxitarifs durch vorab bekannte Festpreise oder höhere Einzelfallgerechtigkeit durch
Festlegung einer kilometergenauen Abrechnung). Derzeit ist allerdings noch keine
Aussage dazu möglich, wie ein Flughafentarif tatsächlich aussehen könnte. Nach der
angestrebten vertraglichen Verständigung über die Einräumung gegenseitiger Laderechte
für Taxen aus Berlin und dem Landkreis bedarf es einer Abstimmung mit dem Landkreis
und einer Einbindung der Verbände, um eine optimale tarifliche Lösung zu finden.
Frage 9:
Wie viele Fahrten werden am Flughafen Tegel pro Tag durchschnittlich benötigt? Wie viele Taxen werden
eingesetzt, um diesen Bedarf zu erfüllen (aufgeschlüsselt nach Monatdurchschnitt seit Januar 2010)?
4
Antwort zu 9:
Dem Senat liegen keine Daten zur Beantwortung dieser Fragestellung vor.
Frage 10:
Wie entscheidet der Senat – vorausgesetzt, dass Berliner Taxen am Flughafen BER Gäste laden dürfen – in
Anbetracht dessen, dass durch die Schließung Tegels ein signifikanter Bedarf an Taxifahrten wegbrechen
wird, welchen Taxiunternehmen die Zulassung am Flughafen BER erteilt wird?
Antwort zu 10:
Sofern im Wege einer Vereinbarung einer begrenzten Zahl von Berliner Taxen ein
Laderecht am BER eingeräumt wird, ist eine Entscheidung über das Auswahlverfahren für
die konkret zugelassenen Taxiunternehmer und ihre Fahrzeuge zu treffen. Aus Gründen
der Berufsfreiheit darf dieses Auswahlverfahren nicht im Sinne eines Closed Shop
ausgestaltet sein. Sicherzustellen ist vielmehr, dass nicht einige wenige Berliner Taxen
den BER dauerhaft unter Ausschluss anderer Taxen bedienen. Zu diesem Zweck könnte
möglicherweise ein Rotationsverfahren eingeführt werden, über das eine nur befristete
Zulassung erfolgt. Die interessierten Taxiunternehmer müssten dann jede ihrer Taxen auf
eine Warteliste setzen lassen.
Frage 11:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 11:
Nein.
Berlin, den 05.06.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

VBB + Tarife: Kostenloses ÖPNV Schülerticket?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Aus welchen Gründen müssen Schüler diese zusätzliche #Chipkarte besitzen, um vom Angebot des
kostenlosen ÖPNV Gebrauch zu machen?
Antwort zu 1:
Dies erfolgt unter anderem, weil eine Vielzahl von unterschiedlichen Ausprägungen von
#Schülerausweisen und schülerausweisähnlichen #Schulbesuchsnachweisen genutzt wird,
bei denen vom #Kontrollpersonal die Echtheit nicht ohne weiteres nachvollzogen werden
kann. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 4 der Schriftlichen Anfrage Nr.
18/19 890 des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) verwiesen.
2
Frage 2:
Wie viele dieser Karten sind mittlerweile ausgestellt worden?
Antwort zu 2:
Nach den vorliegenden Abrechnungen sind zum März 2020 insgesamt 354.227 Fahrcards
mit #Schülerticket Berlin AB ausgestellt worden.
Frage 3:
Wie viele dieser Karten fallen voraussichtlich überhaupt jährlich an?
Antwort zu 3:
Nach der Schulstatistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg für das Schuljahr
2018/2019 gibt es in Berlin 360.031 Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden
Schulen. Diese Zahl stellt die maximal zu erwartende Zahl an Nutzenden des Schülertickets
Berlin AB dar.
Nach Angaben der BVG beträgt die Zahl der Ersatzausgaben einschließlich Verlusten für
Schülertickets Berlin AB vom 01.01.2020 bis 29.04.2020 7.492 Stück. Unterstellt, dass der
Anteil der Ersatzausgaben bei allen Verkehrsunternehmen etwa gleich ist, ergibt sich aus
dieser Zahl hochgerechnet, dass im Jahr 2020 insgesamt mit der Ausgabe von rund 24.600
Fahrcards als Ersatz zu rechnen ist.
Frage 4:
Was kostet die BVG die Herstellung und der Versand dieser Karten alles in allem? (Preis der Karte, einpflegen
der Daten und des Fotos, Versand und was noch an weiteren administrativen Kosten entsteht.)
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit, dass sich die Kosten je Karte aktuell auf 5,95 Euro einschließlich
Mehrwertsteuer belaufen.
Frage 5:
Woher werden diese Karten bezogen?
Frage 6:
Handelt es sich um ein regionales Produkt?
Antwort zu 5 und 6:
Die BVG teilt hierzu mit, dass die Herstellungsfirma der Karten ihren Sitz im
Vogtland/Sachsen hat und die Verarbeitung und Produktion in Falkenstein stattfindet. Die
Bedruckung der Karten erfolgt durch einen Dienstleister in Pirna.
3
Frage 7:
Aus welchem Material sind diese Karten?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit, dass die Karten aus PVC-Kunststoff bestehen.
Frage 8:
Was ist zum Product Carbon Footprint einer solchen Karte bekannt, also wie CO2-intensiv ist die Herstellung
einer solchen Karte und dementsprechend für die insgesamt zu erwartende Gesamtauflage dieser Karten?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt mit, dass ihr hierzu keine Informationen vorliegen.
Frage 9:
Wie wird sichergestellt, dass diese Karten zu einem späteren Zeitpunkt fachgerecht entsorgt und im Idealfall
sogar recycelt werden?
Antwort zu 9:
Die Fahrcards sind Eigentum des ausgebenden Verkehrsunternehmens und beispielsweise
bei außerordentlichen Kündigungen diesen zurückzugeben. Die Verkehrsunternehmen
nehmen abgelaufene oder gekündigte Karten bei Bedarf zurück und entsorgen diese
fachgerecht.
Frage 10:
Wie ist die augenscheinliche Diskrepanz zwischen dem nach außen kommunizierten klimafreundlichem
Umweltverbund einerseits und dem an sich völlig unnötigen Ressourcenverbrauch zur Herstellung und
Vertrieb solcher Karten in Auflagen von mehreren zigtausend Stück zu rechtfertigen?
Antwort zu 10:
Die Fahrcards aus Kunststoff können viele Jahre genutzt werden und werden einheitlich für
alle Abonnements im VBB (Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg) eingesetzt. Sie ersetzen
damit nicht nur die zuvor genutzten einzelnen Monatsabschnitte und Trägerkarten von
Abonnements, sondern ersparen auch die Logistik und den Versand der Monatsabschnitte
sowie das Vorhalten des hierfür notwendigen Personals und der Vertriebstechnik. In der
summarischen Betrachtung ist davon auszugehen, dass die Nutzung der Fahrcards kostenund ressourcenschonender als das bisherige Verfahren ist.
Berlin, den 07.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife: Abonnements im Berliner ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist es geplant, #Abonnementkunden bei #BVG und -Bahn Berlin GmbH, die monatlichen Kosten ihres
Abonnements für die Zeit des Corona-Shutdowns ganz oder teilweise zu erstatten?
Frage 2:
Ist es geplant, Abonnementkunden bei BVG und S-Bahn Berlin GmbH, die aufgrund des Corona-Shutdowns
im Home-Office arbeiten, ihren Arbeitsplatz verloren haben oder sich in Kurzarbeit befinden die monatlichen
Kosten ihres Abonnements für die Zeit des Corona-Shutdowns ganz oder teilweise zu erstatten?
Frage 3:
Falls 1. und/oder 2. mit ja beantwortet werden: Wann, unter welchen Regularien und in welcher Höhe?
Antwort zu 1 bis 3:
Die aktuelle Situation der Covid-19-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen stellen für Alle eine neue, gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Herausforderung dar. Dies führt für jeden Einzelnen zu Veränderungen, mit denen sehr unterschiedlich umgegangen werden muss.
Der Öffentliche Personennahverkehr (#ÖPNV) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, daher
haben sich das Land Berlin und die Verkehrsunternehmen sehr bemüht, trotz
Einschränkungen und mit Blick auf den Schutz von Fahrgästen und Fahrpersonal einen
ausreichenden öffentlichen Verkehr anzubieten. Zwar wurden Schülerverkehre eingestellt
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und Takte ausgedünnt, aber weiterhin ein flächendeckendes ÖPNV-Angebot
sichergestellt. Das Angebot während der Covid-19-Pandemie umfasst bei den Berliner
Verkehrsbetrieben (BVG) immer noch rund 85 %, bei S-Bahn und im Regionalverkehr
mehr als 90 % des bestellten Fahrplanangebots. Dies bedeutet auch, dass sich die Kosten
für den ÖPNV in Berlin wenig verändert haben – die zahlreichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen sorgen mit großem Einsatz dafür, den Berlinerinnen
und Berlinern auch in Krisenzeiten die Möglichkeit zu geben, zu ihren Arbeitsplätzen oder
zum Einkaufen zu kommen, Ärzte und Krankenhäuser zu erreichen.
Mit dem Erwerb einer Fahrkarte oder dem Abschluss eines Abonnements erhalten
Fahrgäste die Möglichkeit zur Nutzung des umfangreichen ÖPNV-Angebotes. Diese
Möglichkeit kann auch gewissen begrenzten Einschränkungen unterliegen, wenn sich das
Angebot verändert, etwa bedingt durch Baustellen. Ob und wann Abonnenten den ÖPNV
nutzen, ist eine Entscheidung, die – wie auch schon vor der Pandemie – von
verschiedenen persönlichen Faktoren abhängig ist. Auch aktuell nutzen viele Abonnenten
ihre #Umweltkarte und haben dies auch weiterhin vor.
Abonnementkunden mit persönlicher, nicht übertragbarer Zeitkarte und Inhaber von
Monatskarten die erkrankt sind oder unter amtlich angeordneter Quarantäne stehen,
haben die Möglichkeit, sich ihre gezahlten Beträge entsprechend Anlage 5, Ziffer 11 des
VBB-Tarifs erstatten zu lassen. Aber auch alle anderen Abonnenten, die für sich aktuell
oder perspektivisch keinen Anlass zur Nutzung des ÖPNV sehen und daher oder aus
wirtschaftlichen Gründen ihr Abonnement nicht mehr nutzen wollen, haben jederzeit die
Möglichkeit, ihr Abonnement außerordentlich zu kündigen. Dabei werden sie – entsprechend der Anlage 5, Ziffer 10.2 des VBB-Tarifs – einem Monatskartennutzer
gleichgestellt, ggf. kann es dadurch zu einer geringfügigen Nachforderung kommen. Da
sowohl das #Verkehrsangebot weiterhin besteht, es freizügig genutzt werden kann und
auch von Fahrgästen genutzt wird, gibt es aktuell keine Notwendigkeit zur Erstattung von
Zahlungen für Abonnements.
Für Anfang Mai 2020 ist vorgesehen, die bestehenden Einschränkungen schrittweise
wieder zu lockern; damit einher wird auch eine kontinuierliche Normalisierung der Nutzung
des ÖPNV gehen.
Frage 4:
Falls 1. und/oder 2. mit nein beantwortet werden: Wie beurteilen BVG, S-Bahn Berlin GmbH und der Senat
dieses Vorgehen im Hinblick auf Attraktivität und Verlässlichkeit des Berliner ÖPNV?
Antwort zu 4:
Der Berliner ÖPNV bietet ein sehr attraktives Verkehrsangebot, das mit seiner Dichte,
#Engmaschigkeit und #Ausdehnung auch im internationalen Vergleich hervorsticht. In der
aktuellen Situation wird er zwar weniger umfangreich als bisher genutzt, es ist aber davon
auszugehen, dass der Berliner ÖPNV im Zuge der Normalisierung der Situation wieder
zum Rückgrat der Mobilität in Berlin wird.
Die aktuelle und künftige Attraktivität und Nutzung des ÖPNV steht nach Einschätzung
des Senats nur in geringem Zusammenhang mit der Frage, ob die Abonnenten
unabhängig von ihrer tatsächlichen Situation eine Kompensationszahlung für
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pandemiebedingte Einschränkungen erhalten. Entscheidend ist hier vielmehr die
Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität des ÖPNV-Angebots.
Frage 5:
Falls zu 1. und/oder 2. noch keine abschließende Entscheidung getroffen wurde: Wann ist mit einer konkreten
Entscheidung zu rechnen
Antwort zu 5:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in ihrer Funktion als ÖPNVAufgabenträger ist diesbezüglich in ständiger Abstimmung mit dem Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) und den Verkehrsunternehmen und bewertet die
dynamische Entwicklung der Situation regelmäßig.
Entscheidungen, die den VBB-Tarif betreffen, sind gemeinsam mit dem Land Brandenburg
und den Landkreisen zu treffen; das Land Berlin kann hier nicht alleine tätig werden. In
Abwägung der derzeit vorliegenden Rahmenbedingungen und Umstände und vor dem
Hintergrund, dass das Verkehrsangebot noch weitgehend erbracht wird, hat man sich
darauf verständigt, eine angeordnete Quarantäne einer Erkrankung gleichzustellen und im
Übrigen die gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen weiterhin
anzuwenden.
Berlin, den 04.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz