Straßenbahn: TRAM in Mahlsdorf: Gibt der Senat das Ziel des 10-Minuten-Taktes auf?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie sind der aktuelle Stand der Planungen und der Zeitplan für den Bau des #Regionalbahnhofs am SBahnhof #Mahlsdorf und der damit verbundenen Verlegung der #TRAM-Haltestelle unter die #S-Bahn-Brücke? Antwort zu 1: Für den Regionalbahnhof Mahlsdorf wurde die Vorentwurfsplanung abgeschlossen. Die Eröffnung des Bahnhofs ist zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 zusammen mit der Verlängerung der #RB26 zum Bahnhof Ostkreuz vorgesehen. Frage 2: Wie ist der aktuelle Stand der Planungen der Verlängerung der TRAM über den S-Bahnhof Mahlsdorf hinaus in Richtung Hellersdorf? Frage 8: Mit welchem Ergebnis hat der Senat die beiden Trassen über die Ridbacher Straße bzw. die Hönower Straße geprüft? Antwort zu 2. und 8: Die Verlängerung der #Straßenbahn vom Bahnhof Mahlsdorf in Richtung Hellersdorf/ Riesaer Straße ist im Stadtentwicklungsplan (#StEP) Verkehr, der im März 2011 vom Berliner Senat beschlossen wurde, als Infrastruktur-Langfristvorhaben mit einem Realisierungszeitraum nach 2025 enthalten. Grundvoraussetzung ist die Umsetzung des Vorläuferprojektes ‚Neubau eines #Streckenabschnitts am S-Bahnhof Mahlsdorf und zweigleisiger Ausbau der Straßenbahn in Mahlsdorf‘. Vor diesem Hintergrund finden für die Verlängerung der Straßenbahn über den S-Bahnhof Mahlsdorf hinaus derzeit keine Planungsaktivitäten statt, so dass es auch noch keine Festlegung auf eine bestimmte Trasse gibt. Frage 3: Wie ist der aktuelle Stand der Planungen zur Realisierung eines 10-Minuten-Taktes der TRAM 62 in Mahlsdorf? Wie sieht der Zeitplan zum Umsetzung des 10-Minuten-Taktes aus? Antwort zu 3: Die Aufwertung des Verkehrsmittels Straßenbahn durch Einführung eines 10-Minuten-Taktes ist Teil der komplexeren Verkehrslösung Mahlsdorf. Neben dem Neu- und Ausbau von Straßenbahninfrastruktur gehört hierzu auch der Bau des Regionalbahnhofs Mahlsdorf und der Bau einer neuen Straßenverbindung östlich der Hönower Straße zwischen Pestalozzistraße und dem Gut Mahlsdorf. Der Senat hat mit Untersuchungen von Trassenvarianten für Straße und Straßenbahn die nötigen Voraussetzungen geschaffen, die daraus resultierenden Vorzugstrassen technisch detailliert untersuchen zu können (Entwurfsplanung). Jedoch wurde die weitere Planung ausgesetzt, weil die Abstimmungen mit dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf nicht zum Konsens führten. Vor diesem Hintergrund sind verlässliche Angaben zum Zeitplan derzeit nicht möglich. Frage 4: Ist dem Senat bekannt, dass in früheren Jahren ein 10 Minuten Takt der TRAM bei nur einem Gleis realisierbar war? Antwort zu 4: Hierzu teilt die um Stellungnahme gebetene BVG mit: „Anfang der 80er Jahre wurde über einen kurzen Zeitraum der 10-Minuten-Takt eingeführt, hat sich aber auf Grund der eingleisigen Streckenabschnitte schnell als nicht praktikabel herausgestellt. Die vormalige Linie 83 verkehrte maximal in einem 15- Minuten-Takt.“ Frage 5: Mit welchem Ergebnis hat der Senat geprüft, ob eine alternative Begegnungsstelle für die TRAM einen 10-Minuten-Takt ermöglicht? Antwort zu 5: Untersuchungen haben gezeigt, dass eine zusätzliche Begegnungsstelle in Höhe Wilhelmsmühlenweg theoretisch einen 10-Minuten-Takt ermöglichen würde. Allerdings haben diese Untersuchungen auch gezeigt, dass bei der heutigen im Prinzip dreispurigen Fahrbahn der Hönower Straße eine zweigleisige Begegnungsstelle für Straßenbahnen die Leistungsfähigkeit für den Kfz-Verkehr stark beeinträchtigen würde. Vor diesem Hintergrund erscheint eine zusätzliche Begegnungsstelle ohne Änderung weiterer Randbedingungen wie z.B. die Herausnahme des Durchgangsverkehrs aus der Hönower Straße unrealistisch. Frage 6: Haben der Senat bzw. Mitarbeiter*innen der Senatsverwaltung Investor*innen in Mahlsdorf zugesichert, dass ein 10-Minuten-Takt nicht realisiert wird? Antwort zu 6: Nein. Frage 7: Welche verbindlichen Informationen gibt der Senat den betroffenen Investor*innen in Mahlsdorf hinsichtlich des bisher geplanten 10-Minuten-Taktes? Antwort zu 7: Der Senat ist jederzeit gerne bereit, über seine Vorstellungen zum künftigen Straßenbahnverkehr in Mahlsdorf zu informieren. In diesem Sinne wird auch die Verdichtung auf einen 10-Minuten-Takt, den der Senat zwischen Mahlsdorf Süd und Mahlsdorf Bahnhof insbesondere in den Hauptverkehrszeiten für sinnvoll hält, behandelt. Jedoch verweist der Senat stets auch darauf, dass der 10-Minuten-Takt Teil der Verkehrslösung Mahlsdorf ist und nur gemeinsam mit dieser umsetzbar ist. Frage 9: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Verlängerung der TRAM nach dem S-Bahnhof Mahlsdorf ohne eigenes Gleisbett zu realisieren? Antwort zu 9: Die in der Frage verwendete Textformulierung einer Verlängerung „nach dem S-Bahnhof“ ist missverständlich. Sofern sich die Frage auf die Verlängerung „über den S-Bahnhof hinaus“ bezieht, gilt hier sinngemäß die Antwort zu Frage 2 und 8. Sofern sich die Frage auf die Verlängerung „bis an den S-Bahnhof“ heran“ bezieht, gilt folgende Antwort: Unmittelbar vor dem Bahnhof wird eine neue Straßenbahnhaltestelle benötigt sowie eine neue Straßenbahnendstelle. Da in diesem Bereich kein Platz für die Anlage einer Gleisschleife zur Verfügung steht, ist eine Kehranlage mit Stumpfgleisen für Zweirichtungsfahrzeuge zu errichten. Hierbei ist zu beachten, dass sowohl das zeitweise Aussetzen der Fahrzeuge in der Endstelle wie auch die Rückfahrt in entgegengesetzter Fahrtrichtung nur auf Flächen möglich sind, die außerhalb des Bus- und Kfz-Verkehrs liegen. Aus diesen Zusammenhängen heraus und um den Anschluss an die freie Strecke südlich der Treskowstraße herzustellen ist eine Verlängerung der Straßenbahn „nach“ SBahnhof Mahlsdorf ohne eigenes Gleisbett keine geeignete planerische Option. Berlin, den 05. Februar 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Feb. 2015)

Straßenverkehr + Regionalverkehr: Wohin mit dem Verkehr nach Schließung des Bahnübergangs Lemkestraße in Mahlsdorf?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass der #Bahnübergang #Lemkestraße in Mahlsdorf mit Inbetriebnahme des geplanten #Regionalbahnhofes #Mahlsdorf geschlossen werden muss? Antwort zu 1: Nein. Zur Inbetriebnahme des Regionalbahnhofs Mahlsdorf sind die signaltechnischen Abhängigkeiten des Bahnübergangs (#BÜ) Lemkestraße an die veränderten Gegebenheiten (z.B. haltende #Regionalzüge) anzupassen. Eine Schließung des BÜ im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Regionalbahnhofs ist nicht vorgesehen. Der BÜ Lemkestraße hat eine wichtige Funktion für die Führung des Linienbusverkehrs sowie der Verbindung zwischen den Gebieten nördlich und südlich der Bahnanlagen. Frage 2: Welche Folgen erwartet der Senat für den ohnehin schon überlasteten Verkehrsknoten an der SBahn- Brücke in der Hönower Straße in Mahlsdorf? Antwort zu 2: Die bestehenden Verkehrsprobleme in der engen Ortslage in Mahlsdorf und die Defizite am Bahnhof Mahlsdorf sind nur durch die von der Senatsverwaltung seit Jahren vorgesehene komplexe Verkehrslösung einschließlich der Verlängerung der Straßenbahn zum Bahnhof Mahlsdorf zu lösen. Frage 3: Wie viele Fahrzeuge queren heute im Durchschnitt täglich den Bahnübergang in der Lemkestraße? Antwort zu 3: Die Verkehrsbelastung im Querschnitt des Bahnüberganges Lemkestraße beträgt gemäß einer Studie der Firma Stadtraum aus dem Jahr 2012 ca.2900 Kfz/24 Stunden. Frage 4: Würde eine alternative Bahn-Unterführung in Mahlsdorf zu einer Entlastung des Nadelöhrs in der Hönower Straße führen? Wenn ja, an welcher Stelle wäre eine solche Bahn-Unterquerung sinnvoll möglich? Antwort zu 4: Hierzu wurden Untersuchungen durchgeführt, z.B. wurde die Möglichkeit einer niveaufreien Querung der Bahnanlagen im Zuge der Landsberger Straße bezüglich einer Machbarkeit und der Entlastungswirkungen für die Hönower Straße untersucht. Diese dann parallel zur Hönower Straße liegende Verbindung könnte ca. 25 bis 35 % des dort geführten Verkehrs aufnehmen. Da die Hönower Straße auch Verkehrsbeziehungen über das Straßennetz südwestlich und nordwestlich des Bahnhofs Mahlsdorf aufnimmt bzw. verteilt und dieser Anteil wegen der Bebauungsdichte und Gebietsstruktur deutlich größer ist gegenüber dem nordöstlich liegenden Siedlungsgebiet der Hönower Straße und dem Ort Hönow, bleibt die Entlastungsfunktion begrenzt. Es gibt Einvernehmen mit dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, dass eine Führung über die Landsberger Straße einschließlich Brücke eine sinnvolle Netzergänzung wäre. Frage 5: Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht der Senat, die Deutsche Bahn AG für die Finanzierung einer möglichen alternativen Bahn-Unterführung in Mahlsdorf zu verpflichten? Antwort zu 5: Keine, da es hierzu keine Veranlassung durch die DB AG gibt. Frage 6: Welche Möglichkeiten sieht der Senat für das Land Berlin als „Auftraggeber des Regionalbahnhofes“ zur Finanzierung einer möglichen alternativen Bahn- Unterführung in Mahlsdorf beizutragen? Antwort zu 6: Im Zusammenhang mit dem Regionalbahnhof ist keine Finanzierung möglich. Die Straßenbaumaßnahme einer niveaufreien Bahnquerung einschließlich Rampen und Anpassungen im Straßenland müsste durch das Bezirksamt im Rahmen der Investitionsplanung des Landes Berlin angemeldet werden. Frage 7: Welche Möglichkeit sieht der Senat, die Investoren diverser Bauvorhaben in dem Gebiet aufgrund des Anstieges des Verkehrsaufkommens, zur Finanzierung einer möglichen alternativen Bahn-Unterführung in Mahlsdorf zu gewinnen? Antwort zu 7: Keine. Die bereits mit den Investoren abgeschlossenen bzw. noch in Abstimmung befindlichen Verträge durch das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf beinhalten bereits Leistungen der Investoren für Erschließungsanlagen und Anpassungen an die vorhandene Infrastruktur. Im Vorfeld einer komplexen Verkehrslösung in Mahlsdorf, die sowohl die Führung der Straßenbahn und des Busverkehrs verbessert und die auch den Anforderungen des Kfz-, Rad- und Fußgängerverkehrs ausreichend gerecht wird, müssen Zwischenlösungen zur Erschließung von Einkaufsmärkten, einer neuen Schule und weiteren Wohnungsbauvorhaben verkehrssicher gestaltet und finanziert werden. Berlin, den 05. Februar 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Feb. 2015)

Radverkehr + Straßenverkehr: Anspruch und Wirklichkeit der Radverkehrsstrategie V: Radverkehrsplanung im Senat und in den Bezirken, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Planstellen sind in den Berliner Landesbehörden und in den Bezirksämtern ausschließlich oder schwerpunktmäßig mit dem #Radverkehr befasst? (Bitte nach Behörde bzw. Bezirken aufschlüsseln.) Antwort zu 1: In der Senatsverwaltung für Stadtent-wicklung und Umwelt ist ein Mitarbeiter ausschließlich mit #Radverkehrsangelegenheiten befasst. Vier weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit unterschiedli-chen Teilen ihrer Arbeitszeit für schwerpunktmäßig dem Radverkehr dienende Vorhaben tätig. Eine kurzfristig durchgeführte Umfrage bei den be-zirklichen Straßen- und Grünflächenämtern, dem Polizei-präsidenten sowie der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erbrachte folgende Ergebnisse:  Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg: keine Stellen  Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg: 0,2 Planstellen  Straßen- und Grünflächenamt Marzahn-Hellers-dorf: 0,3 Mitarbeiterin oder Mitarbeiter  Straßen- und Grünflächenamt Mitte: keine Stellen  Straßen- und Grünflächenamt Neukölln: keine In-genieurinnen oder Ingenieure  Straßen- und Grünflächenamt Spandau: Fehlanzei-ge  Straßen- und Grünflächenamt Steglitz-Zehlendorf: keine Stellen  Straßen- und Grünflächenamt Tempelhof-Schöne-berg: 1 Stelle  Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick: 0,5 Planstellen  Stadtplanungsamt Treptow-Köpenick: 0,25 Plan-stellen  Senatsverwaltung für Inneres und Sport: keine Stellen  Polizeipräsident: keine Stellen Frage 2: An welchen Stellen und in welchem Umfang haben Senat und Bezirke seit 2011, wie in der Radver-kehrsstrategie als Sofortmaßnahme angekündigt, ihre Personalausstattung zum #Radverkehr verbessert? (Bitte nach Behörde bzw. Bezirken aufschlüsseln.) Antwort zu 2: In der Senatsverwaltung für Stadtent-wicklung hat sich die Personalausstattung der hauptsäch-lich mit der Förderung des Radverkehrs befassten Gruppe durch den altersbedingten Abgang eines Mitarbeiters (Personalabbauvorgaben) vermindert. Eine kurzfristig durchgeführte Umfrage bei den Be-zirksämtern, dem Polizeipräsidenten sowie der Senats-verwaltung für Inneres und Sport erbrachte folgende Er-gebnisse:  Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg: Fehlmeldung  Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg: Fehl-anzeige (Folge der Stellenabbauvorgabe für den Bezirk)  Straßen- und Grünflächenamt Marzahn-Hellers-dorf: keine Verbesserung der Personalausstattung  Straßen- und Grünflächenamt Mitte: keine Stellen  Straßen- und Grünflächenamt Neukölln: keine In-genieurinnen oder Ingenieure  Straßen- und Grünflächenamt Spandau: Fehlanzei-ge  Straßen- und Grünflächenamt Steglitz-Zehlendorf: keine Verbesserung der Personalsituation  Straßen- und Grünflächenamt Tempelhof-Schöne-berg: 1 Stelle (2012 eingerichtet)  Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick: keine Verbesserung der Personalsituation  Stadtplanungsamt Treptow-Köpenick: keine Ver-besserung der Personalsituation  Senatsverwaltung für Inneres und Sport: keine Stellen  Polizeipräsident: keine Stellen Frage 3: Welche zusätzlichen Mittel hat der Senat seit 2011 den Bezirken zur Verbesserung der Personalausstat-tung zur Umsetzung der Radverkehrsstrategie zur Verfü-gung gestellt? (Bitte nach Jahren und Herkunft der Mittel aufschlüsseln.) Frage 4: Wann wurde die in der Radverkehrsstrategie angekündigte Ingenieursstelle für die Belange der Rad-verkehrsförderung eingerichtet und besetzt, und wo ist diese Stelle angesiedelt? Antwort zu 3 und 4: Zusätzliche Personalmittel für die Umsetzung der Radverkehrsstrategie konnten den Bezir-ken aufgrund der vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Haushaltsgesetze nicht zur Verfügung gestellt werden. Die in der Radverkehrsstrategie angesprochene Beglei-tung der Radverkehrsbelange durch mindestens eine In-genieursstelle pro Bezirk konnte daher auch nur im Bezirk Tempelhof-Schöneberg erreicht werden, wo eine solche Stelle geschaffen wurde (s. Antwort zu 2.). Frage 5: In welcher Art und Weise hat die Senatsver-waltung für Stadtentwicklung und Umwelt die angekün-digte Schwerpunktsetzung auf die Anordnung von Rad-verkehrsanlagen und die Prüfung entsprechender Baupla-nungsunterlagen vorgenommen? Antwort zu 5: Angesichts der bekannten Probleme bei der Verkehrslenkung Berlin war die beabsichtigte Schwerpunktsetzung bisher noch nicht möglich. Bei der für die Prüfung und Anerkennung von Bauplanungsunter-lagen zuständigen Gruppe der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist ein Mitarbeiter einge-stellt worden. Frage 6: Wie viele Mitarbeiter*innen der Berliner Be-hörden und der Bezirksämter verfügen über ausgewiesene Qualifikationen für die Radverkehrsplanung? (Bitte nach Behörde bzw. Bezirk aufschlüsseln.) Antwort zu 6: Von den in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit dem Thema Beschäf-tigten ist ein Mitarbeiter seit über 20 Jahren und ein ande-rer seit über 10 Jahren intensiv mit dem Thema Radver-kehrsplanung beschäftigt (Mitarbeit in entsprechenden Fachgremien, Teilnahme und Mitwirkung an Fortbil-dungsveranstaltungen, Erstellung von Planungskonzepten, praktische Arbeit an Straßenplanungen). Weitere Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter verfügen gemäß ihrer Ausbil-dung bzw. beruflichen Erfahrungen über Qualifikationen zur Radverkehrsplanung. Nach den Angaben der meisten Straßen- und Grünflä-chenämter ist davon auszugehen, dass gewisse Kenntnisse der Radverkehrsplanung zum Grundwissen der Straße-ningenieurinnen oder Straßenentwurfsingenieure gehören und somit bei diesen (meist 2 Mitarbeiterinnen bzw. Mit-arbeiter pro Bezirk) vorhanden sind. Andere Straßen- und Grünflächenämter sowie die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der Polizeipräsident geben an, dass sie über kein entsprechendes Personal verfügen. Frage 7: Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die Qualifikation in Berliner Behörden und Bezirken für die Planung und Konzeptentwicklung im Bereich Radver-kehr sicher zu stellen und beispielsweise durch die Förde-rung von Fortbildungen zu erhöhen? Antwort zu 7: Neben der laufenden einzelfallbezoge-nen Beratungstätigkeit durch die in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für das Radverkehrs-programm arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zu besonderen Anlässen wie z. B. nach dem In-krafttreten von radverkehrsrelevanten StVO1-Änderungen in Zusammenarbeit mit der Fahrradakademie des Deut-schen Instituts für Urbanistik Fortbildungen für interes-sierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Ver-waltung organisiert (zuletzt im Herbst 2014). Auch sonst stehen interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Verwaltung die anderen Angebote der Fahr-radakademie sowie Veranstaltungen anderer auf diesem Gebiet tätiger Organisationen (z.B. der Berufsverbände) zur Verfügung. Dieses Angebot wird im Rahmen der verfügbaren zeitlichen Ressourcen auch angenommen. Frage 8: Welche Planungsgrundsätze gelten für den Bau und die Sanierung von Radverkehrsanlagen? Antwort zu 8: Es gelten die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Rad-wege (AV2 Geh- und Radwege) in der jeweils aktuellen Fassung (momentan die von 2013) sowie ergänzend die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen – ERA, Ausgabe 2010“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Ver-kehrswesen (FGSV). Frage 9: Sind diese Grundsätze für die verantwortli-chen Stellen im Land Berlin und in den Bezirken verbind-lich? Frage 10: Wie wird die Einhaltung der Planungs-grundsätze kontrolliert und evaluiert? Antwort zu 9 und 10.: Die AV Geh- und Radwege vom 16.05.2013 sind seit der Veröffentlichung im Amts-blatt vom 07.06.2013 verbindlich; auch zuvor hat es ent-sprechende Ausführungsvorschriften gegeben, die nur in wenigen Punkten von der aktuellen Fassung abgewichen haben. Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) ergänzen die AV Geh- und Radwege und sind mit Rund-schreiben vom 17.10.2011 verbindlich eingeführt worden. Die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter wer-den von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in den regelmäßig stattfindenden Abstimmungs-gesprächen zum Radverkehrsinfrastrukturprogramm auf ggf. festgestellte Planungsfehler und auf Mängel der bau-lichen Umsetzung hingewiesen. Im Rahmen der Vergabe der Sondermittel für die Radverkehrsinfrastruktur bzw. 1 Straßenverkehrsordnung 2 Ausführungsvorschriften Radwegsanierung wird ebenfalls darauf geachtet, dass die eingereichten Planungsunterlagen nicht von den Grunds-ätzen der o.g. Richtlinien abweichen. Da die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter nicht der Fachaufsicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt un-terliegen, sind die Bezirke für die Einhaltung der Rege-lungen selbst verantwortlich. Frage 11: Welche Lösungen für eine radverkehrsge-rechte Ausgestaltung von Knotenpunkten wurden in den in der Radverkehrsstrategie angekündigten drei Modell-projekten erprobt und evaluiert? Frage 12: Wurden aus diesen Modellprojekten Regel-pläne entwickelt, und wenn ja, welche? Antwort zu 11 und 12: Das in der Radverkehrsstrate-gie angekündigte Modellprojekt konnte noch nicht gestar-tet werden. Im Rahmen der laufenden Maßnahmen an Lichtsig-nalanlagen wurden und werden allerdings durchaus auch innovative und bisher unübliche Lösungen wie aufgewei-tete Radaufstellstreifen (ARAS) oder Linksabbiegespuren für Radfahrerinnen und Radfahrer umgesetzt. Für Radfah-rerschleusen gibt es ebenso wie für aufgeweitete Radauf-stellstreifen bereits Regelpläne der Verkehrslenkung Ber-lin; in der Praxis hat sich gezeigt, dass der aufgeweitete Radaufstellstreifen in der Regel die flexiblere Form der beiden Maßnahmen zur Erleichterung des direkten Links-abbiegens ist, die abgesehen von den Kostenvorteilen gerade auch bezüglich der Akzeptanz durch die Radfahre-rinnen und Radfahrer meist bessere Ergebnisse als die „Radfahrerschleuse“ bringt. Berlin, den 05. Februar 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Feb. 2015)

Straßenverkehr: Stationäre Geräte zur Geschwindigkeitsmessung – Datenlage für das Jahr 2014, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele #festinstallierte Geräte zur #Geschwindigkeitsmessung („#Blitzer“) gab es in Berlin zum Stichtag 31. Dezember 2014? Zu 1.: Im Land Berlin waren am 31. Dezember 2014 an 14 Standorten stationäre Anlagen zur Geschwindig-keitsüberwachung installiert. 2. Um welche Standorte handelt es sich bei den in Frage 1 genannten Geräten? Zu 2.: Die stationären #Überwachungsanlagen sind an folgenden Standorten installiert: – Scharnweber Straße/Antonienstraße, 13405 Berlin – Seestraße 91 – 93, 13347 Berlin – Schildhornstraße/Gritznerstraße, 12163 Berlin – A 100, Tunnel Ortsteil Britz, 12347 Berlin – Frankfurter Allee 169, 10365 Berlin – Bundesallee/Güntzelstraße, 10717 Berlin – Bornholmer Straße/Schönhauser Allee, 10439 Ber-lin – Hallesches Ufer/Schöneberger Straße, 10963 Ber-lin – Schloßstraße/Wolfensteindamm, 12165 Berlin, – Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm, 13507 Berlin – Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg, 13627 Berlin – Bundesallee/Nachodstraße, 10719 Berlin – Mehringdamm/Bergmannstraße, 10961 Berlin – Innsbrucker Platz, 10827 Berlin 3. Wurden im Jahr 2014 neue „Blitzer“ installiert und falls ja, wie viele und welche Kosten sind dadurch jeweils für welchen Standort entstanden? Zu 3.: Im Jahr 2014 wurden zwei digitale stationäre Anlagen zur kombinierten Rotlicht- und Geschwindig-keitsüberwachung als Ersatz für zwei analoge Rotlicht-überwachungsanlagen beschafft. Für den jeweiligen Standort betrugen die Errichtungskosten (inkl. MwSt.): – Mehringdamm/Bergmannstraße 117.168,88 Euro – Innsbrucker Platz 129.995,89 Euro 4. Wie hoch waren 2014 die Kosten für den Betrieb eines „Blitzers“ (bitte Gesamtsumme und durchschnittli-che Kosten pro Gerät)? Zu 4.: Für den Betrieb der 14 stationären Geschwin-digkeits- bzw. (kombinierten) Rotlicht- und Geschwin-digkeitsüberwachungsanlagen mussten im Jahr 2014 insgesamt 135.940,64 € durch die Polizei Berlin entrichtet werden. Die Durchschnittskosten pro Anlage betragen ca. 9.710 Euro. 5. Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wur-den 2014 durch stationäre Geschwindigkeitsmessungsge-räte erfasst (bitte Gesamtzahl und Erfassung pro Gerät)? Zu 5.: Abschließende Zahlen zur Geschwindigkeits-überwachung im Land Berlin liegen erst im Februar 2015 vor. Im Zeitraum von Januar bis November 2014 wurden im Land Berlin insgesamt 256.123 Geschwindigkeitsver-stöße durch stationäre Anlagen erfasst. Diese schlüsseln sich wie folgt auf: – Scharnweber Straße/Antonienstraße 2.567 Verstöße – Bornholmer Straße/Schönhauser Allee 2.503 Verstöße – Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm 3.823 Verstöße – Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg 51.180 Verstöße – Bundesallee/Güntzelstraße 8.703 Verstöße – Bundesallee/Nachodstraße 4.057 Verstöße – Seestraße 91 – 93 15.978 Verstöße – Schloßstraße/Wolfensteindamm 1.169 Verstöße – Schildhornstraße/Gritznerstraße 28.055 Verstöße – Tunnel Ortsteil Britz 106.904 Verstöße – Mehringdamm/Bergmannstraße 1.671 Verstöße – Hallesches Ufer/Schöneberger Straße 9.832 Verstöße – Frankfurter Allee 169 19.681 Verstöße – Innsbrucker Platz noch im Testbetrieb 6. Wie hoch war 2014 die Gesamtsumme der auf-grund der von stationären Blitzern festgehaltenen Ge-schwindigkeitsüberschreitungen vereinnahmten Bußgel-der? Zu 6.: Bei der Erhebung der Einnahmen kann durch die Bußgeldstelle bei den kombinierten Anlagen (Rot-licht- und Geschwindigkeitsüberwachung) keine Tren-nung mehr vorgenommen werden. Die Gesamteinnahmen der in der Antwort zu Frage 5 aufgeführten Anlagen belief sich im Jahr 2014 auf 4.736.502 €. Berlin, den 04. Februar 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2015)

Straßenverkehr: Wie steht es mit den flankierenden Maßnahmen zum 16. BA der A100?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Sieht es der Senat nach wie vor als garantiert an, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten und von der SPD auf dem Parteitag beschlossenen #flankierenden Maßnahmen zum Bau des 16. #Bauabschnitts der #A100 auch tatsächlich umgesetzt werden? Frage 2: Welche Maßnahmen werden gegebenenfalls nicht weiterverfolgt und aus welchen Gründen? Antwort zu 1 und 2: Die Maßnahmen sind im Stadt-entwicklungsplan (#StEP) Verkehr 2025 enthalten und somit verkehrspolitische Ziele des Senats. Sie werden im Rahmen der Tätigkeiten der Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung und Umwelt gemäß ihrer Dringlichkeit bzw. fachlich sinnvollen und zeitlichen Einordnung weiter verfolgt. Frage 3: Aus welchen inhaltlichen Gründen ist der #Masterplan #Parken, der die Ausweitung und Weiterent-wicklung der #Parkraumbewirtschaftung vorsieht und bis Ende 2013 verabschiedet sein sollte noch nicht einmal auf Fachebene abgestimmt? Antwort zu 3: Zu Beginn war es notwendig, in enger Abstimmung mit den Bezirken, umfangreiche und detail-lierte Befragungen und Analysen zum Sachstand, zu Um-setzungshemmnissen sowie Steuerungserfordernissen für eine Weiterentwicklung und Ausdehnung der Parkraum-bewirtschaftung zu erarbeiten. Darüber hinaus wurde eine Recherche zur Praxis der Parkraumbewirtschaftung in wichtigen bundesdeutschen Städten und in ausgewählten Städten im Ausland durchgeführt. Die Beteiligung der Bezirke und Verbände im Rah-men von mehreren Workshops wurde Anfang 2014 zum Abschluss gebracht. Anschließend wurden die Ergebnisse aufbereitet und dokumentiert. Auf dieser Grundlage wur-de im weiteren Verlauf des Jahres 2014 ein erster Entwurf für eine Senatsvorlage „Strategie Parken in Berlin“ er-stellt. Er wird zurzeit im Rahmen der Abstimmungen auf der Arbeitsebene präzisiert sowie um weitere Themen-felder (Fahrradparken, Carsharing, Ladestationen im öffentlichen Raum etc.) im Sinne eines umfassenderen Parkraummanagements ergänzt. Frage 4: Wie will der Senat sicherstellen, dass die Be-zirke die im Masterplan Parken vorgesehen Erweite-rungsgebiete auch wirklich zu nutzen, damit die verspro-chene Komplementärmaßnahme zum Bau der A100 auch wirklich umgesetzt wird? Antwort zu 4: Die Einflussmöglichkeiten der Haupt-verwaltung sind begrenzt, denn die Entscheidung über die Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung obliegt den Bezirken. Darüber hinaus ist der Umgang mit der Park-raumbewirtschaftung in vielen Bezirken ein Dissensthema zwischen den Stadträtinnen und Stadträten und innerhalb der Bezirksverordnetenversammlung, sowie bei den Bür-gerinnen und Bürgern vor Ort. Umso notwendiger ist es, Voraussetzungen und Strukturen zu schaffen, die – in enger Zusammenarbeit zwischen der Hauptverwaltung und den Bezirksämtern – eine Bürgerbeteiligung sowie eine “offensivere Kommunikation” ermöglichen. Wichti-ge Schritte, um diesem Ziel näher zu kommen, könnten die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Parkraum-bewirtschaftung und eines informellen Gremiums zum Thema Parken – ähnlich dem FahrRat – auf der Ebene der Hauptverwaltung sein. Frage 5: Arbeitet der Senat an dem als flankierende Maßnahme beschlossenen Konzept gegen den Durch-gangsverkehr? Wenn ja, bis wann ist mit einem Abschluss zu rechnen? Wenn nein, warum nicht? Frage 6: Wie wird der Durchgangsverkehr ermittelt und um welche Gebietkulisse handelt es sich dabei? Wie groß ist der Durchgangsverkehr in welcher jeweiligen Verbindungsrelation? Antwort zu 5 und 6: Das Konzept, das zu dem Zeit-punkt gefordert wurde, ist in Zusammenhang mit der Diskussion um Komplementärmaßnahmen und später für den Stadtentwicklungsplan Verkehr erarbeitet worden. Der 16. Bauabschnitt (BA) soll und wird Verkehre bün-deln, die derzeit die Innenstadt als Durchgangsverkehr befahren. Mit der entsprechenden Entlastung der Innen-stadt sind weitere Maßnahmen möglich, um hier einen nachhaltigen Effekt zu erzielen. Folgende Maßnahmen sind daher ergänzend zur A 100, 16. BA zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs unterstellt:  Verkehrsorganisation, u.a. durch Herausnahme von Bundesstraßen aus der Innenstadt und Anpassung der Wegweisung Die Frage der Herausnahme von Bundesstraßen ist in den Konzeptionen des Landes unterstellt, die Umset-zung von den Abstimmungen mit dem Bund abhängig. Hierbei handelt es sich um einen langfristigen Ansatz und einen kontinuierlichen Prozess.  Umgestaltung diverser Straßen als Komplementär-maßnahmen zur A 100-Verlängerung (Am Treptower Park, Puschkinallee, Grenzallee, Elsenstraße, Block-dammweg) Zur Frage der Umgestaltung diverser Straßen als di-rekte Komplementärmaßnahme zur A 100-Verlänge-rung siehe Frage 7.  Umverteilung des Straßenraumes zu Gunsten der Verkehrsmittel des Umweltverbundes Die Umverteilung des Straßenraums zu Gunsten der Verkehrsmittel des Umweltverbunds erfolgt in Teilen bereits dort, wo Radverkehrsanlagen zu Lasten des Kfz-Verkehrs angelegt werden. Die Überlegungen zu Straßenbahnnetzerweiterungen würde alternative An-gebote schaffen und auch zu Neuorganisationen des Straßenraums führen. Im aktuellen Stadtentwicklungsplan Verkehr ist expli-zit die Erarbeitung eines weitergehenden Konzepts vorgesehen. Aufgrund der Entwicklungen der Stadt in den letzten Jahren wurde beschlossen, neue Daten-grundlagen und Erkenntnisse einzubeziehen, die in 2015 vorliegen werden (u.a. die in Erarbeitung befind-liche Verkehrsmengenkarte 2014). Zudem ist im StEP Verkehr die Frage des Lkw-Durchgangsverkehrs thematisiert. Voraussetzung für die Entwicklung neuer Lösungsansätze für den Lkw-Durch-gangsverkehr über die Stadtautobahn ist, dass gesicherte Erkenntnisse zum Anteil der Lkw-Durchgangsverkehre gewonnen werden. Hierfür wurde 2012 die Erstellung einer Machbarkeitsuntersuchung zur Erfassung des Lkw-Durchgangsverkehrs auf der Berliner Stadtautobahn in Auftrag gegeben. Ziel war es, eine Aussage zur Frage der Machbarkeit einer „repräsentativen“ Erhebung, inklusive einer qualifizierten Darstellung von Fahrzeugen in einer belastbaren, feineren Untergliederung der Fahrzeugklas-sen (insbesondere kleiner 12 t) sowie zur Erfassung von Gefahrgutkennzeichnungen an Lkw (technische Mach-barkeit, Fehlerabschätzung) zu treffen. Die Machbarkeits-untersuchung hat gezeigt, dass derartige Erhebungen auf einzelnen Relationen oder begrenzten Teilräumen mit einem entsprechenden Aufwand und unter Einsatz der erforderlichen Technik grundsätzlich möglich ist. Frage 7: Welche Verbindungsachsen, auf denen durch den Bau der A100 Verkehr reduziert werden soll, sollen zu-rückgebaut und zugunsten des Umweltverbundes um-gestaltet werden? Bitte um Auflistung mit genauem Zeit-plan der Umgestaltung und geplanten Maßnahmen. Ist sichergestellt, dass alle Umbauten wie beschlossen bis zur Inbetriebnahme des 16. BA der A100 fertiggestellt wer-den? Antwort zu 7: In Zusammenhang mit der Diskussion zur Realisierung der A 100 in den Jahren 2009 bis 2012 wurden für wesentliche Straßen bereits erste Umgestal-tungsvorschläge erarbeitet. Hier ist beispielsweise die Karl-Marx-Straße im Bezirk Neukölln zu nennen, die sich gegenwärtig in der Umgestaltung befindet. Aber auch für den Straßenzug der B 96 a im Süden des Bezirkes Trep-tow-Köpenick (Straße am Seegraben – Adlergestell – Köpenicker Landstraße) gibt es erste Umgestaltungsvor-schläge, die beginnend an der Landesgrenze bereits um-gesetzt wurden bzw. sich kurz vor Umsetzung befinden. Die Konkretisierung bzw. Umsetzung dieser und weiterer Planungen (z.B. Zweirichtungsverkehr für die Straße Am Treptower Park mit Rückbau der Puschkinallee) ist auf-grund des voraussichtlichen Fertigstellungstermins des 16. BA im Jahr 2022 aktuell noch nicht erfolgt bzw. er-forderlich. Dieses Maßnahmebündel muss in 2-3 Jahren weiterentwickelt werden. Eine finanzielle Sicherung der Kosten für die Umgestaltungen sowie deren bauliche Realisierung muss mit einem entsprechenden (Doppel-)Haushalt im Vorfeld der derzeit terminierten Fertigstel-lung erfolgen. Frage 8: Weshalb verfolgt der Senat die Einführung von Tempo 30-Strecken auf Hauptverkehrsstraßen nicht weiter, obwohl es eine der grundlegenden Voraussetzun-gen für die Zustimmung der SPD zum Weiterbau der 100 darstellte? Antwort zu 8: Berlin ist Vorreiter bei der Anordnung von Tempo-30-Strecken auf Hauptverkehrsstraßen. An ca. 540 von insgesamt 3.167 km des Hauptverkehrsstra-ßennetzes gilt richtungs-bezogen Tempo 30 (temporär vor Schulen, 22-6 Uhr oder ganztags). In Zusammenhang mit der Erarbeitung des aktuellen Lärmaktionsplans wurde ein Prüfbedarf für weitere Strecken identiziert. Daher wurde Ende 2014 ein Auftrag erteilt, der sich mit Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen in Zusammen-hang mit den Erkenntnissen aus dem Lärmaktionsplan sowie dem Luftreinhalte- und -aktionsplan und aufbauend auf der Tempo-30-Konzeption aus 2008 auseinanderset-zen soll. Dass daraus ggf. weiterer Handlungsbedarf für begründete zusätzliche Einzelanordnungen von Tempo 30 im Hauptverkehrsstraßennetz abgeleitet werden kann, ist nicht ausgeschlossen. Frage 9: Wann ist mit der Realisierung Stellplatzver-ordnung zu rechnen? Welche Regelungen sind darin vor-gesehen? Antwort zu 9: Ein Entwurf für eine entsprechende Verordnung für die Begrenzung des Stellplatzbaus an den ÖV1-seitig gut erschlossenen Standorten in der Innen-stadt, d.h. vor allem für die Flächen innerhalb des S-Bahn-Rings, liegt vor. Voraussetzung für die Umsetzung im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren ist eine Beschlussfassung im Senat. Die wichtigsten Regelungen des Entwurfs beziehen sich auf die nutzungsabhängige Beschränkung des Stell-platzneubaus in den zentralen innerstädtischen Bereichen. Ziel ist die Begrenzung des zusätzlichen Kfz-Verkehrs-aufkommens sowie der damit verbundenen Umwelt- und Wohnumfeldbelastungen. Frage 10: Hält der Senat an der Kompensationsmaß-nahme fest, die Genehmigung zum Bau von Parkhäusern nur dann zu erteilen, wenn gleichzeitig Parkplätze im öffentlichen Raum reduziert werden? Wenn ja, ist diese Forderung schon umgesetzt worden bzw. bis wann ist damit zu rechnen? Wenn nein, weshalb nicht? Antwort zu 10: Die genannte Maßnahme ist keine Kompensationsmaßnahme, die direkt im Zusammenhang mit dem Bau der A 100 steht. Die Zuständigkeit für den ruhenden Verkehr (einschließlich der Genehmigung von Ingenieurbauwerken des ruhenden Verkehrs) obliegt den Berliner Bezirken. Der Senat kann lediglich im Rahmen seiner Zuständigkeit bei Bauanträgen und Bebauungsplä-nen Einfluss auf die Gestaltung der Anlagen und die An-zahl der Stellplätze nehmen, z.B. wenn negative Folgen für das übergeordnete Straßennetz zu erwarten sind. Eine breiter angelegte und wirkungsvollere Einflussnahme kann erst mit dem Vorliegen einer Verordnung zur Be-grenzung des Stellplatzbaus erfolgen (siehe Antwort zu Frage 9). 1 öffentlicher Verkehr Frage 11: Inwieweit ist eine verstärkte Geschwindig-keitsüberwachung geplant bzw. schon umgesetzt worden? Bitte um konkrete Zahlen zur Geschwindigkeitsüberwa-chung in den Jahren 2011 bis 2014. Antwort zu 11: Die stationäre und mobile Verkehrs-überwachung erfolgt durch die Polizei Berlin. Die kontinuierlich betriebene Geschwindigkeitsüber-wachung mit mobiler und stationärer Messtechnik ist und bleibt eine der wesentlichsten Schwerpunktmaßnahmen der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit. Eine laufende Instandhaltung und regelmäßige Modernisierung der hierbei zum Einsatz kommenden Geräte trägt zur Redu-zierung technisch bedingter Ausfallzeiten bei. Trotz stei-gender Einsatzbelastungen in anderen polizeilichen Auf-gabenfeldern – die sich naturgemäß negativ auf die Inten-sität von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen auswirken – kann dadurch die Auslastung mobiler Messgeräte weiter-hin nahezu unverändert gewährleistet werden. Eine Verstärkung der Überwachung im Stadtgebiet wird dadurch erreicht, dass zu erneuernde Rotlichtüber-wachungsanlagen seit geraumer Zeit regelmäßig mit Ge-schwindigkeitsmesstechnik kombiniert werden. Im Er-gebnis hat sich die Anzahl stationärer Anlagen zur Ge-schwindigkeitsüberwachung in den vergangenen Jahren erhöht. Einsätze 2011 2012 2013 2014 (Jan.-Nov.) mit Verkehrsradargerät 8.640 8.971 8.803 7.509 mit Handlasergeräten 6.429 6.421 6.260 4.673 mit Videonachfahrsystemen 2.686 3.194 2.600 1.861 stationäre Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung 6 9 12 13 Neben diesen Maßnahmen der Polizei Berlin, die bei Tempo-Überschreitung mit Sanktionen verbunden sind, kommt mit den Dialog-Displays seit vielen Jahren ein zusätzliches Instrument zur Verbesserung der Verkehrs-disziplin vor allem im Nebenstraßennetz zum Einsatz. Die Standorte der ca. 110 Dialog-Displays sind insbesondere in Tempo-30-Zonen und im Umfeld von Tempo-sensiblen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Kranken-häusern. Ein anderes Ziel ist die Sicherung von Schulwe-gen, aber auch von anderen Orten mit hohem Fußgänger-verkehr. Berlin, den 02. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2015)

Straßenverkehr + Bus: P+R-Parkplätze im Berliner Umland – DBV fordert: mehr Busverkehr statt mehr Asphalt

(29.1.2015) P+R-Parkplätze im Berliner Umland DBV fordert: Ausbau des Busverkehrs anstatt mehr Asphalt Aus dem Berliner #Umland fahren immer mehr Menschen zur Arbeit, Ausbildung oder Freizeit nach Berlin. Viele der #Pendler nutzen hierzu selbstverständlich das eigene #Auto, um damit zum nächsten #Bahnhof zu fahren und erst hier in den Zug zu steigen. Der DBV-Landesverband Berlin-Brandenburg fordert deshalb, statt mehr #Parkplätze eine Ausweitung des #Busverkehrs. Die Umlandgemeinden stehen damit vor einem Problem. Statt Wohnungen und Gewerbe gibt es an zentraler Stelle Parkplätze – tote Flächen, die der sinnvollen Stadtgestaltung entzogen werden. Muss es so sein, dass an attraktiven Standorten statt Wohnungen und Einkaufsmöglichkeiten Asphaltflächen geschaffen werden? Zu allem Überfluss werden in Brandenburg die Parkplätze aus dem Topf gefördert, der eigentlich für die Bestellung von Bahn- und Busverkehren gedacht ist. Deshalb kann nach Meinung des DBV die ständig steigende Nachfrage nach Parkplätzen an Bahnhöfen nicht dadurch befriedigt werden, dass immer mehr Quadratmeter zuasphaltiert werden. Der DBV fordert stattdessen, das Geld in den Ausbau des Busverkehrs zu investieren. Ziel muss sein, den Busverkehr zum nächsten Bahnhof so gut zu gestalten, dass es gar keine Notwendigkeit mehr gibt, mit dem Auto zum Bahnhof zu fahren. Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

Radverkehr: Call a Bike Deutsche Bahn will weiter radeln, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/call-a-bike-deutsche-bahn-will-weiter-radeln/11294684.html #Leihräder sind weiterhin beliebt. Die #Deutsche Bahn will an ihrem #Verleih-System festhalten. Die Deutsche Bahn setzt weiter aufs #Fahrrad. Auch wenn sie die derzeit laufende Ausschreibung des Senats für das Leihsystem verlieren sollte, werde sich die Bahn nicht zurückziehen, sagte eine Sprecherin am Mittwoch. Auf eigenes Risiko war die Bahn auch 2002 an den Start gegangen; erst seit 2013 habe der Senat das Projekt finanziell unterstützt – mit einer Million Euro für zwei Jahre. Vertragsbeginn frühestens im Sommer Der neue Vertrag soll fünf Jahre gelten, eine Verlängerung um drei weitere Jahre ist möglich. Insgesamt will der Senat für das Leihsystem auf zwei Rädern in der Vertragslaufzeit sieben Millionen Euro als Zuschuss ausgeben. Das von der Bahn als „#Call-a-Bike“-System angebotene Projekt ist nach Angaben aus dem Konzern …

Straßenverkehr: Entwicklung von Straftaten im Straßenverkehr im Jahr 2014, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele #Straftaten wegen #Trunkenheit im Stra-ßenverkehr wurden im Jahr 2014 bekannt? Zu 1.: Im Jahr 2014 wurden 1.913 Straftaten wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr be-kannt. 2. Wie viele Straftaten wegen Fahrens ohne Fahrer-laubnis wurden im Jahr 2014 bekannt? Zu 2.: Im Jahr 2014 wurden 5.910 Fälle wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bekannt. 3. Wie viele Straftaten wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurden im Jahr 2014 bekannt? Zu 3.: Im Jahr 2014 wurden 3.833 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz bekannt. Berlin, den 29. Januar 2015 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Feb. 2015)

Straßenverkehr: Entwicklung der Verkehrsordnungswidrigkeiten im Jahr 2014, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele #Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden im Jahr 2014 in Berlin festgestellt? Zu 1.: Mit Stand vom 02. Januar 2015 wurden 3.973.119 Tatbestände zu Verkehrsordnungswidrigkeiten (#VkOWi) für das Jahr 2014 in Berlin festgestellt. 2. Wie erfolgte 2014 die Ahndung der Verkehrsord-nungswidrigkeiten (untergliedert nach #Verwarnungsgeld, #Bußgeld, #Fahrverbote)? Zu 2.: Entsprechend der Jahresstatistik der Bußgeld-stelle wurden in 2014 a) in 3.647.474 Fällen Verwarnungsgelder erhoben, b) in 291.875 Fällen Bußgeldbescheide erlassen und c) 12.963 Fahrverbote verhängt. 3. Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden 2014 durch die Bußgeldstelle bearbeitet und wie hoch war die eingenommene Verwarnungsgeldsumme einschließ-lich der eingenommenen Bußgelder insgesamt? Zu 3.: Im Jahr 2014 wurden bei der Bußgeldstelle 2.835.516 Verkehrsordnungswidrigkeiten im automati-schen Verfahren (Sofortzahler) abgearbeitet; im Weiteren verblieben 1.103.833 Bearbeitungsvorgänge für die Buß-geldstelle, die nicht durch sofortige Zahlung beendet waren. Insgesamt wurden 2014 Einnahmen in Höhe von 76.697.869 € erzielt. 4. Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden wegen des Eintritts der Verfolgungsverjährung einge-stellt? Zu 4.: Von der Bußgeldstelle mussten im Jahr 2014 insgesamt 19.618 Verfahren wegen Eintritts der Verfol-gungsverjährung eingestellt werden. Berlin, den 29. Januar 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Feb. 2015)

Straßenverkehr: Verkehrseinschränkungen aufgrund von Instandhaltungsarbeiten auf der BAB A 111, aus Senat

www.berlin.de Zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und #Verkehrssicherheit führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Instandhaltungsarbeiten auf der #BAB #A111 im Bereich der Anschlussstelle #Waidmannsluster Damm (Anschlussstelle Nr. 4) in Fahrtrichtung Süd an den #Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) aus. Die nächtliche Sperrung erfolgt im Rahmen einer Sofortmaßnahme. Für die Durchführung der Arbeiten sind folgende Verkehrseinschränkungen erforderlich: Bundesautobahn A 111 – Fahrtrichtung Süd In der Nacht von Donnerstag, den 29.01.2015 zum Freitag, den 30.01.2015 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung der Hauptfahrbahn in Fahrtrichtung Süd von Ausfahrt Waidmannsluster Damm/Hermsdorfer Damm bis Einfahrt Waidmannsluster Damm. Eine Umleitungsstrecke ist nicht erforderlich. Der Verkehr wird parallel zur gesperrten Hauptfahrbahn über die Ausfahrt Waidmannsluster Damm/Hermsdorfer Damm ausgeleitet und über die Einfahrt Waidmannsluster Damm wieder eingeleitet. Der Tunnel Tegel Ortskern ist von der Sperrmaßnahme nicht betroffen. Die Maßnahmen wurden im Vorfeld zur Vermeidung zusätzlichen Verkehrseinschränkungen mit anderen Baumaßnahmen abgestimmt und koordiniert. Wir bitten um Verständnis und um möglichst weiträumige Umfahrung.Bilder: A 111: Ausfahrt Waidmannsluster Damm/Hermsdorfer Damm