Eroeffnung des Zugangs am S-Bahnhof Anhalter Bahnhof

Eroeffnung des Zugangs am S-Bahnhof Anhalter Bahnhof

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der seit Jahren angekündigten, aber bislang nicht erfolgten Wiedereröffnung des Zugangs am S-Bahnhof Anhalter Bahnhof östlich der Stresemannstraße sowie mit der Bewertung der vom Senat bevorzugten kostenintensiven Lösung gegenüber der bescheidenen Öffnung des ehemaligen Zugangs. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Ingo Schmitt, erklärt, dass der Senat einen vierten Zugang für wünschenswert halte, das Planfeststellungsverfahren bereits durchgeführt worden sei, die Realisierung aber insbesondere nach Öffnung der Mauer zugunsten wichtigerer Projekte zurückgestellt worden sei; zudem sei für die Wiederherstellung des alten Zugangs erneut Planungsrecht zu schaffen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/469 (Kleine Anfrage Nr. 285)

Nr. 285 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über Eröffnung des Zugangs am S-Bahnhof Anhalter Bahnhof

Ich frage den Senat:

  1. Ist dem Senat bekannt, daß entgegen seiner vielfältigen Ankündigung, den Zugang am S-Bahnhof Anhalter Bahnhof östlich der Stresemannstraße wieder zu eröffnen, noch immer nichts geschehen ist? Wenn ja, warum?

  2. Wie bewertet der Senat im Lichte der jüngsten Haushaltszahlen seine Ankündigung aus der letzten Legislaturperiode, lieber die optimale Ausgestaltung dieses Zugangs mit einem Kostenvolumen von 3,4 Mio. DM zu realisieren als die bescheidene Öffnung des ehemaligen Zugangs für 300 000 DM? Welche Optionen befürwortet er in welchem Zeitraum?

  3. Ist der Senat der Meinung, daß seine allgemeine Sparankündigung für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt glaubwürdig und überzeugend wirkt, wenn er gleichzeitig seit mehr als 12 Jahren mit dem Verweis auf das Optimum eine Investition von 300 000 DM zurückhält, obwohl er damit denselben Effekt erzielen könnte wie mit einer Investition von 3,4 Mio. DM?

Berlin, den 5. März 1996

Eingegangen am 7. März 1996

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 285

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. bis 3.:

Der Senat hält wegen des Verkehrsaufkommens und der Trennwirkung der Straßen in diesem Bereich einen vierten Zugang zum S-Bf Anhalter Bahnhof im nördlichen Gehbahnbereich der Stresemannstraße für wünschenswert. Daher wurde seinerzeit eine Lösung erarbeitet, bei der die an der Oberfläche neu entstandene Situation – Neuaufteilung der Fahrspuren und Anlegung eines Radwegs sowie die angemessenen Komfortansprüche – zwei Aufgänge, davon einer mit auf- und abwärts führenden Fahrtreppen – berücksichtigt wurden. Hierfür wurde auch bereits das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Realisiert werden konnte das Projekt jedoch bisher nicht, da – insbesondere nach Öffnung der Mauer – die Finanzmittel für die wichtigeren und vordringlicheren Projekte verwendet worden sind.

Zur gewählten Lösung und zu den Gründen, die zur Ablehnung der Öffnung des bestehenden Zugangs geführt haben, wurde im übrigen im Bericht der damaligen Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe – V B 2 – vom 2. Juni 1994 an den Hauptausschuß des Abgeordnetenhauses von Berlin ausführlich Stellung genommen. Wie darin dargelegt wurde, würde eine erste Baustufe der gewählten Lösung (ohne Fahrtreppen) den Landesetat mit 860 000 DM belasten, für die Wiederherstellung des alten Zugangs würden 370 000 DM für die bauliche Ertüchtigung des Zugangs und 450 000 DM für Straßenumbauten (einschließlich Umbau des baumbestandenen Mittelstreifens) zu Buche schlagen. Zudem müßte für die letztere Variante erneut Planungsrecht geschaffen werden, da der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluß für die gewählte Lösung die Planfeststellung des bestehenden Zugangs außer Kraft gesetzt hat.

Im übrigen hat das Abgeordnetenhaus von Berlin am 23. Juni 1994 den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne (AL)/UFV über Wiedereröffnung des (alten) S-Bahnzugangs am Anhalter Bahnhof zur nördlichen Straßenseite der Stresemannstraße – Drucksache Nr. 12/3905 – abgelehnt.

In Vertretung

Ingo Schmitt

Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr

Eingegangen am 17. April 1996

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt

Ueberstunden bei BVG und S-Bahn GmbH

Ueberstunden bei BVG und S-Bahn GmbH

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) thematisiert die Anzahl der geleisteten Überstunden bei der BVG und der S-Bahn GmbH sowie die Frage, ob es wegen Personalmangels zu Einschränkungen im Linienbetrieb kommt und ob bei weiterem Personalabbau ein sicherer Betriebsablauf gewährleistet bleibt. Der Senat verweist auf die Stellungnahmen der Unternehmen: Die S-Bahn GmbH gibt keine innerbetrieblichen Daten preis und plant keine Personalreduzierungen, während die BVG mitteilt, dass Überstunden im üblichen Rahmen lägen, Ausfälle wegen Personalmangels unter 1 % lägen und Umstrukturierungen den sicheren Betriebsablauf nicht beeinträchtigen würden.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/304 (Kleine Anfrage Nr. 108)

Nr. 108 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über Überstunden bei BVG und S-Bahn GmbH

Ich frage den Senat:

  1. Welche Angaben sind dem Senat bekannt über die Anzahl der geleisteten Überstunden bei der BVG und der S-Bahn GmbH?

  2. Liegen dem Senat Aussagen der BVG darüber vor, wie viele BVG-Linien wegen Personalmangels zeitweilig oder stundenweise nicht voll gefahren werden konnten oder können?

  3. Inwieweit sind bei weiterem Personalabbau bei BVG oder S-Bahn GmbH zur Zeit oder in Zukunft die notwendigen Maßnahmen für einen sicheren Betriebsablauf garantiert?

Berlin, den 15. Januar 1996

Eingegangen am 18. Januar 1996

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 108

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Der Senat hat die BVG und die S-Bahn GmbH um Stellungnahmen zu den Fragen gebeten. Er hat folgende Auskünfte erhalten:

Die S-Bahn GmbH gibt keinerlei Auskünfte über innerbetriebliche Daten, weist jedoch darauf hin, daß bei ihr kein Personalabbau geplant ist, sondern weitere Einstellungen vorgenommen werden sollen.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) teilen mit:

Zu 1.:

Soweit im Verkehrsdienst Überstunden im Jahre 1995 geleistet wurden, liegen diese in einem Bereich, wie sie auch bei anderen Verkehrsbetrieben üblicherweise auftreten.

Zu 2.:

Im Bereich der U-Bahn sind durch Personalmangel auch nicht stundenweise Ausfälle eingetreten. Im Omnibus- und Straßenbahnbereich liegt der Ausfall wegen personeller Ursachen unter 1 %.

Zu 3.:

Umstrukturierungen werden den sicheren Betriebsablauf nicht beeinträchtigen. Soweit personelle Reduzierungen in diesem Zusammenhang den Verkehrsdienst betreffen, wird dies keinen Einfluß auf die Sicherung des Leistungsangebotes haben.

Berlin, den 11. Februar 1996

Jürgen Klemann Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

Eingegangen am 13. Februar 1996

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt

S-Bahn: Verzoegerungen bei den Baumassnahmen im Bereich des S-Bahnhofs Bornholmer Strasse

S-Bahn: Verzoegerungen bei den Baumassnahmen im Bereich des S-Bahnhofs Bornholmer Strasse

Ereignis

Die Fragestellungen zum Zeitplan, den Beendigungsfristen sowie den Ursachen für die Verzögerung der Bauarbeiten im Bereich des S-Bahnhofs Bornholmer Straße betreffen ausschließlich Themenbereiche, die in die Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG fallen. Da sich die Deutsche Bahn AG nicht in der Lage sah, kurzfristig eine entsprechende Stellungnahme aufzuliefern, wird diese der Fragestellerin nachgereicht, sobald sie der Senatsverwaltung vorliegt.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/654, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 729
Ich frage den Senat:
1. Welches war der Zeitplan für die Wiederinstandsetzung bzw.
den Neubau im Bereich des S-Bahnhofs Bornholmer Straße?
2. Wann werden die Baumaßnahmen im genannten Bereich
beendet sein?
3. Welches sind die Ursachen für die Verzögerung der Bauarbeiten?
4. Gibt es die Möglichkeit, bis zur Fertigstellung des gesamten
Bereichs auf den beiden provisorisch genutzten östlichen
Bahnsteigen Wartehäuschen in ausreichender Zahl aufzustellen?
5. Gibt es die Möglichkeit, die Zugänge zu den beiden östlichen
Bahnsteigen, die bislang lediglich aus schmalen, ausgetretenen Holztreppen bestehen, zu verbreitern und in einen
sicheren Zustand zu versetzen?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 729
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 5.:
Die Fragestellungen betreffen ausschließlich Themenbereiche,
die in die Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG fallen.
Wir haben die Fragen an die Deutsche Bahn AG weitergereicht
und um Beantwortung gebeten. Sie sieht sich jedoch nicht in der
Lage, kurzfristig eine Stellungnahme aufzuliefern. Sobald uns die
Stellungnahme vorliegt, wird sie der Fragestellerin zugeleitet.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“

S-Bahn: Verschiebung des Lueckenschlusses zwischen Treptower Park und Kiefholzstrasse auf Ende 1997

S-Bahn: Verschiebung des Lueckenschlusses zwischen Treptower Park und Kiefholzstrasse auf Ende 1997

Ereignis

Nach Auskunft der für das S-Bahn-Netz Berlin zuständigen Deutschen Bahn AG kann sie den S-Bahn-Abschnitt Neukölln–Treptower Park (Berliner Innenring) nicht wie bisher geplant zum 1. Juni 1997, sondern erst bis Ende 1997 betriebsfertig wiederherstellen. Auf Grund der genannten Terminverschiebung kann das mit der Herstellung dieser S-Bahn-Verbindung angestrebte, deutlich verbesserte Verkehrsangebot mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Neukölln und Treptow sowie die attraktivere Primärerschließung durch den S-Bahnhof Sonnenallee erst sieben Monate später als geplant wirksam werden.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 4
Ich frage den Senat:
1. Treffen Informationen zu, daß der bisherige Terminplan für
die Planung und die Realisierung des Lückenschlusses nicht
aufrechterhalten wird?
2. Wenn ja, welche Konsequenzen hat das für die Erschließungsqualität zwischen Neukölln und Treptow?
3. Wenn nein, welcher Zeitrahmen kann für welche Schritte
benannt werden?
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 4
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja. Nach Auskunft der für das S-Bahn-Netz Berlin zuständigen
Deutschen Bahn AG kann sie den S-Bahn-Abschnitt Neukölln–
Treptower Park (Berliner Innenring) nicht wie bisher geplant zum
1. Juni 1997, sondern erst bis Ende 1997 betriebsfertig wiederherstellen.
Zu 2.:
Auf Grund der oben genannten Terminverschiebung kann das
mit der Herstellung dieser S-Bahn-Verbindung angestrebte, deutlich verbesserte Verkehrsangebot mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Neukölln und Treptow sowie die attraktivere Primärerschließung durch den S-Bahnhof Sonnenallee erst sieben
Monate später als geplant wirksam werden.
Bis dahin sind die Fahrgäste aus diesem Bereich auf die im
Gebiet verkehrenden Omnibuslinien angewiesen, die zum Teil an
den S-Bahnhöfen Neukölln, Köllnische Heide und Treptower
Park Anschlüsse zum S-Bahn-Verkehr herstellen.
Zu 3.:
Entfällt.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“

Planungsstand S-Bahn-Lueckenschluss Treptower Park-Kieflolzstrasse

Planungsstand S-Bahn-Lueckenschluss Treptower Park-Kieflolzstrasse

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Branoner (CDU) befasst sich mit dem Terminplan für die Planung und Realisierung des S-Bahn-Lückenschlusses zwischen Treptower Park und Kieflolzstraße. Der Senat bestätigt, dass die Deutsche Bahn AG den S-Bahn-Abschnitt Neukölln–Treptower Park (Berliner Innenring) nicht wie geplant zum 1. Juni 1997, sondern erst bis Ende 1997 betriebsfertig wiederherstellen kann, wodurch sich die verbesserte Erschließung zwischen Neukölln und Treptow sowie die Inbetriebnahme des S-Bahnhofs Sonnenallee um sieben Monate verzögert.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/304 (Kleine Anfrage Nr. 4)

Nr. 4
des Abgeordneten Wolfgang Branoner (CDU)
über Planungsstand S-Bahn-Lückenschluß Treptower Park-Kieflolzstraße

Ich frage den Senat:

  1. Treffen Informationen zu, daß der bisherige Terminplan für die Planung und die Realisierung des Lückenschlusses nicht aufrechterhalten wird?
  2. Wenn ja, welche Konsequenzen hat das für die Erschließungsqualität zwischen Neukölln und Treptow?
  3. Wenn nein, welcher Zeitrahmen kann für welche Schritte benannt werden?

Berlin, den 4. Dezember 1995

Eingegangen am 4. Dezember 1995

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 4

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Ja. Nach Auskunft der für das S-Bahn-Netz Berlin zuständigen Deutschen Bahn AG kann sie den S-Bahn-Abschnitt Neukölln-Treptower Park (Berliner Innenring) nicht wie bisher geplant zum 1. Juni 1997, sondern erst bis Ende 1997 betriebsfertig wiederherstellen.

Zu 2.:

Auf Grund der oben genannten Terminverschiebung kann das mit der Herstellung dieser S-Bahn-Verbindung angestrebte, deutlich verbesserte Verkehrsangebot mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Neukölln und Treptow sowie die attraktivere Primärerschließung durch den S-Bahnhof Sonnenallee erst sieben Monate später als geplant wirksam werden.

Bis dahin sind die Fahrgäste aus diesem Bereich auf die im Gebiet verkehrenden Omnibuslinien angewiesen, die zum Teil an den S-Bahnhöfen Neukölln, Köllnische Heide und Treptower Park Anschlüsse zum S-Bahn-Verkehr herstellen.

Zu 3.:

Entfällt.

Berlin, den 22. Dezember 1995

Dr. Hassemer

Senator

mit der Wahrnehmung der Geschäfte der Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe beauftragt

Eingegangen am 2. Januar 1996

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt

Planungen fuer eine S-Bahn-Hauptwerkstatt

über S-Bahn-Hauptwerkstatt

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der für Anfang 1990 angekündigten Grundsatzentscheidung über den Bau einer eigenen S-Bahn-Hauptwerkstatt im Westteil der Stadt. Der Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe, Horst Wagner, stellt klar, dass diese Planungen durch die historischen Ereignisse des Mauerfalls vom 9. November 1989 hinfällig geworden sind. Er verweist auf eine am 27. Februar 1990 geschlossene Kooperationsvereinbarung zwischen der BVG und dem Ost-Berliner VEB-Kombinat Berliner Verkehrsbetriebe (BVB), welche auch die S-Bahn der Deutschen Reichsbahn einschließt. Diese neue politische Situation schafft gesamtberliner Entscheidungsalternativen, die in den kommenden Monaten eingehend geprüft werden müssen, anstatt isolierte Infrastrukturbauten in Berlin (West) zu forcieren.

Details & Originaltext

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/697

Nr. 1010
des Abgeordneten Ekkehard Kittner (CDU)
über S-Bahn-Hauptwerkstatt

Ich frage den Senat:
Wann wird die Entscheidung über den Bau einer S-Bahn-Hauptwerkstatt im Westteil der Stadt, die für Anfang 1990 angekündigt war, fallen, und welche Entscheidung wird die BVG treffen dürfen?

Berlin, den 20. Februar 1990
Eingegangen am 22. Februar 1990

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1010
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Eine Entscheidung über den Bau einer S-Bahn-Hauptwerkstatt in Berlin (West) konnte auf Grund der seit dem 9. November 1989 geänderten politischen Situation in Berlin noch nicht getroffen werden. Die sich aus der Kooperationsvereinbarung der BVG mit dem VEB-Kombinat Berliner Verkehrsbetriebe (BVB) vom 27. Februar 1990 – diese Vereinbarung schließt die S-Bahn der Reichsbahn ein – ergebenden neuen Gesichtspunkte müssen als eine realistische Entscheidungsalternative zu den bisherigen, allein auf Berlin (West) bezogenen Planungen angesehen und berücksichtigt werden; dafür sind Beratungs- und Klärungsaktivitäten erforderlich, die einige Monate Zeit in Anspruch nehmen werden.

Berlin, den 6. März 1990
Wagner
Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe
Eingegangen am 13. März 1990

Verkehr: Beschaffung von S-Bahn-Fahrzeugen

Verkehr: Beschaffung von S-Bahn-Fahrzeugen

Ereignis

Der Abgeordnete Michael Cramer (AL) erkundigte sich nach dem Stand der Beschaffung neuer S-Bahn-Fahrzeuge für das Berliner S-Bahn-Netz. Im Mittelpunkt standen die Auslieferung der neuen Baureihe 480, Lieferverzögerungen, Finanzierung, Fahrzeugbedarf auf den einzelnen Linien sowie die Zukunft der Altbauzüge der Baureihe 275. 【1-02e613】

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Wahlperiode, Kleine Anfrage Nr. 664 „Beschaffung von S-Bahn-Fahrzeugen“. 【1-02e613】

Original

Nr. 664 des Abgeordneten Michael Cramer (AL)

über Beschaffung von S-Bahn-Fahrzeugen

Ich frage den Senat:

  1. Wie viele S-Bahn-Fahrzeuge werden auf den derzeit betriebenen Linien benötigt?

  2. Wie viele Fahrzeuge der neuen Baureihe 480 wurden bestellt, und wann sollen diese ausgeliefert werden?

  3. Welche Ursachen haben die bekanntgewordenen Lieferverzögerungen?

  4. Wie hoch sind die Kosten für die beschafften Fahrzeuge, und wie erfolgt die Finanzierung?

  5. Welche weiteren Hersteller wären grundsätzlich in der Lage, entsprechende Fahrzeuge zu liefern?

  6. Welche Zukunft sieht der Senat für die Fahrzeuge der Baureihe 275?

  7. Ist eine Änderung der Farbgebung der Berliner S-Bahn-Fahrzeuge vorgesehen?

Antwort des Senats

Im Namen des Senats von Berlin wird die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet:

Zu 1.

Für die damals betriebenen S-Bahn-Linien wurden folgende Umläufe benötigt: 【1-02e613】

Linie Umläufe (Halbzüge)
S1 Frohnau – Wannsee 13
S11 Zehlendorf – Anhalter Bahnhof 5
S2 Gesundbrunnen – Lichtenrade 8
S3 Wannsee – Friedrichstraße 7
S4 Gesundbrunnen – Sonnenallee 20
S5 Staaken – Friedrichstraße 8
S6 Lichterfelde Süd – Papestraße 4

Zu 2.

Bestellt wurden insgesamt 41 Doppeltriebwagen der Baureihe 480 (82 Wagen). Die Auslieferung war für den Zeitraum von Mai 1990 bis Februar 1992 vorgesehen. Die Fahrzeuge sollten in den Farben Rubinrot (RAL 3003) und Sandgelb (RAL 1002) geliefert werden. 【1-02e613】

Zu 3.

Die Lieferverzögerungen wurden auf mehrere Ursachen zurückgeführt: 【1-02e613】

  • Änderungen an der Zugsicherungstechnik,
  • Anpassungen aufgrund neuer Anforderungen der BVG,
  • technische Änderungen durch Siemens,
  • Probleme beim Wagenkastenbau der Waggon-Union. 【1-02e613】

Die Verzögerung betrug beim ersten Doppeltriebwagen rund 15 Wochen, beim letzten Fahrzeug der ersten Serie noch etwa 3 Wochen. 【1-02e613】

Zu 4.

Die Kosten eines Doppeltriebwagens wurden mit 4,97 Millionen DM angegeben. Die Finanzierung erfolgte aus Eigenmitteln des Landes Berlin sowie Zuschüssen aus dem EG-Regionalfonds. 【1-02e613】

Zu 5.

Als mögliche alternative Hersteller wurden genannt: 【1-02e613】

  • DÜWAG,
  • Linke-Hofmann-Busch,
  • MAN,
  • Hersteller aus Frankreich,
  • Hersteller aus Italien,
  • Hersteller aus Großbritannien.

Zu 6.

Die damals noch eingesetzten Altbauzüge der Baureihe 275 sollten nach Einschätzung des Senats etwa ab Ende 1995 ausgemustert werden. Eine Übergabe an die Deutsche Reichsbahn war nicht vorgesehen. 【1-02e613】

Zu 7.

Eine neue Farbgebung war nicht geplant. Der Senat verwies darauf, dass die traditionellen Berliner S-Bahn-Farben einen hohen Wiedererkennungswert besitzen und deshalb beibehalten werden sollten. 【1-02e613】

Berlin, den 23. Oktober 1989

Der Senat von Berlin

Einordnung

Die Anfrage dokumentiert den Beginn der Modernisierung der West-Berliner S-Bahn nach der Übernahme durch die BVG. Besonders bemerkenswert sind die frühen Angaben zur Baureihe 480, die Finanzierung der Fahrzeugbeschaffung, die erwartete Ausmusterung der Altbauzüge der Baureihe 275 sowie die Entscheidung, die traditionelle rot-gelbe Farbgebung der Berliner S-Bahn beizubehalten. 【1-02e613】

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt

Aufzuege auf S- und U-Bahnhoefen

Aufzuege auf S- und U-Bahnhoefen

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit dem Bestand sowie der laufenden und zukünftigen Planung von Aufzügen auf den Berliner S- und U-Bahnhöfen zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Der Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe legt hierzu eine detaillierte Auflistung von Kabineninnenmaßen bestehender und geplanter Anlagen vor, wobei für Neu- und Umbauten eine lichte Standardgröße von 1,40 m mal 2,10 m angestrebt wird. Zudem wird die prioritäre Bedeutung von Aufzügen gegenüber Fahrtreppen erörtert, insbesondere im Hinblick auf den Transport von Rollstühlen, Kinderwagen und Fahrrädern bei beengten Platzverhältnissen.

Details & Originaltext

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/450

Nr. 550
des Abgeordneten Michael Cramer (AL)
über Aufzüge auf S- und U-Bahnhöfen

Ich frage den Senat:
1. Auf welchen S- und U-Bahnhöfen gibt es Aufzüge mit welchen Innenraummaßen (bitte einzeln auflisten)?
2. Auf welchen S- und U-Bahnhöfen sind Aufzüge im Bau bzw. geplant mit welchen Innenraummaßen (bitte einzeln auflisten, soweit möglich)?
3. Welche Innenraummaße eines Aufzuges sind für den Transport von ein, zwei und drei Fahrrädern bzw. für den Transport einer/eines Rollstuhlfahrerin/Rollstuhlfahrers und eines Fahrrades erforderlich?
4. Teilt der Senat meine Auffassung, daß alle Aufzüge zum Fahrradtransport geeignet sein sollten?
5. Teilt der Senat meine Auffassung, daß bei beengten Verhältnissen oder zur Begrenzung der Kosten ein großer Aufzug, der zum Transport von Rollstuhlfahrerinnen/Rollstuhlfahrern, Kinderwagen und Fahrrädern geeignet ist, wichtiger ist als eine Fahrtreppe, so daß ein großer Aufzug Vorrang haben muß?

Berlin, den 26. September 1989
Eingegangen am 28. September 1989

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 550
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Folgende Aufzüge auf S- und U-Bahnhöfen existieren bereits:
Bahnhöfe: Innenraum-Maße:
U-Bahnhof Rathaus Spandau (zwei Aufzüge): 1,10 x 2,10 m
U-Bahnhof Krumme Lanke: 1,10 x 2,10 m
U-Bahnhof Rathaus Neukölln: 1,10 x 2,10 m
U-Bahnhof Paracelsus-Bad: 1,10 x 2,10 m
S-Bahnhof Frohnau: 1,10 x 1,40 m
S-Bahnhof Wannsee
– Kronprinzessinnenweg: 1,60 x 2,02 m
– auf den Bahnsteigen: 1,10 x 2,10 m
S-Bahnhof Savignyplatz (Inbetriebnahme Dezember 1989): 1,10 x 1,40 m

Zu 2.:
Folgende Aufzüge befinden sich im Bau bzw. in der Planung:
Bahnhöfe: Innenraum-Maße:
U-Bahnhof Osloer Straße (zwei Aufzüge): 1,40 x 2,10 m
U-Bahnhof Bismarckstraße (drei Aufzüge): 1,40 x 2,10 m
U-Bahnhof Lipschitzallee: 1,40 x 2,10 m
U-Bahnhof Fehrbelliner Platz (drei Aufzüge): 1,40 x 2,10 m
U-Bahnhof Rathaus Steglitz
– 2 Aufzüge: 1,40 x 2,10 m
– 1 Aufzug (Schrägaufzug): ca. 1,30 x 2,10 m
U-Bahnhof Zoologischer Garten (drei Aufzüge): 1,40 x 2,10 m
U-Bahnhof Berliner Straße (drei Aufzüge, Schrägaufzug): ca. 1,30 x 2,10 m
U-Bahnhof Hermannplatz (drei Aufzüge): 1,40 x 2,10 m
U-Bahnhof Prinzenstraße (neuer Südeingang): 1,40 x 2,10 m
U-Bahnhof Paradestraße: 1,40 x 2,10 m
U-Bahnhof Reinickendorfer Straße: 1,40 x 2,10 m
U-Bahnhof Kochstraße: 1,40 x 2,10 m
U-Bahnhof Voltastraße: 1,40 x 2,10 m
U-Bahnhof Tempelhof Südring (zwei Aufzüge): 1,40 x 2,10 m
U-Bahnhof Theodor-Heuss-Platz (zwei Aufzüge): 1,40 x 2,10 m
U-Bahnhof Lindauer Allee (zwei Aufzüge, Schrägaufzug): 1,10 x 1,40 m
U-Bahnhof Karl-Bonhoeffer-Klinik: 1,40 x 2,10 m
U-Bahnhof Rathaus Reinickendorf: 1,40 x 2,10 m
U-Bahnhof Wilhelmsruher Damm: 1,40 x 2,10 m
S-Bahnhof Steglitz: 1,40 x 2,10 m
S-Bahnhof Anhalter Bahnhof (zwei Aufzüge): 1,40 x 2,10 m
S-Bahnhof Zoologischer Garten: 1,40 x 1,60 m

Darüber hinaus sind im S-Bahnbereich weitere Bahnhöfe zur Ausstattung mit Aufzügen vorgesehen, wobei das Standardmaß 1,40 x 2,10 m (lichte Kabinengröße) als Grundfläche angestrebt wird.
In diesem Zusammenhang wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 5606 (veröffentlicht in Drs 11/82) vom 25. April 1989 hingewiesen.

Zu 3.:
Mit den Aufzügen vom Maß 1,10 x 2,10 m können zwei Fahrräder oder ein Rollstuhl transportiert werden.
Bei Aufzügen mit der Abmessung 1,40 x 2,10 m lassen sich drei Fahrräder mitnehmen.
Im Interesse der Fahrgäste mit Rollstühlen sollen Fahrräder und Rollstühle nicht gleichzeitig im Aufzug befördert werden.

Zu 4.:
Ja. Im Rahmen des nachträglichen Einbaus von Aufzügen jedoch müssen die jeweiligen baulichen Gegebenheiten der Bahnhöfe berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Bahnhöfe, deren Bauplanung schon längerfristig abgeschlossen worden ist.

Zu 5.:
Fahrtreppen sind prinzipiell bei hohem Fahrgastaufkommen und bei großen Höhenunterschieden wegen ihrer Leistungsfähigkeit erforderlich. Der Aufzug stellt sich nicht als Ersatz der Fahrtreppe dar, sondern als sinnvolle Ergänzung für bestimmte Benutzergruppen des Öffentlichen Personennahverkehrs. Auf Grund seiner geringeren Leistungsfähigkeit und höheren Störanfälligkeit kann selbst ein großer Aufzug eine Fahrtreppe nicht ersetzen. Es ist jedoch Ziel des Senats, bei jedem Schnellbahnhof, der neu errichtet bzw. grundsaniert wird, auch einen Aufzug vorzusehen.

Berlin, den 19. Oktober 1989
Wagner
Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe
Eingegangen am 27. Oktober 1989

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

Untersuchungen von S- und U-Bahn-Projekten

Untersuchungen von S- und U-Bahn-Projekten

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der standardisierten Bewertung von Schienenverkehrsprojekten im öffentlichen Personennahverkehr Berlins nach bundeseinheitlichen Kriterien. Der Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe legt die bisher ermittelten Nutzen-Kosten-Indikatoren für verschiedene S- und U-Bahn-Strecken offen, darunter den S-Bahnring und die Verlängerung der U-Bahnlinie 9. Für das Jahr 1990 kündigt der Senat weitere Untersuchungen auf Basis eines aktualisierten Datengerüsts an, um die Dringlichkeit und Förderfähigkeit zukünftiger Schnellbahnprojekte transparent zu prüfen.

Details & Originaltext

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/414

Nr. 548
des Abgeordneten Michael Cramer (AL)
über Untersuchungen von S- und U-Bahn-Projekten

Ich frage den Senat:
1. Welches sind die wesentlichen Einflußgrößen für die Untersuchungen von Bahnprojekten nach dem sogenannten bundeseinheitlichen standardisierten Bewertungsverfahren, und was beschreibt der Ergebnisfaktor?
2. Für welche Berliner Projekte wurde bisher eine Untersuchung nach dem o. g. Bewertungsverfahren durchgeführt mit welchen Ergebnissen? Bitte einzeln auflisten.
3. Welche Ergebnisse erbrachten entsprechende Untersuchungen in anderen Städten? Bitte Beispiele.
4. Für welche Projekte wird o. g. Bewertungsverfahren derzeit durchgeführt, bei welchen Projekten soll in diesem oder dem nächsten Jahr mit der Untersuchung begonnen werden, und wann werden jeweils Ergebnisse vorliegen?
5. Teilt der Senat die Einschätzung von Fachleuten, daß zur objektiven Beurteilung der Bedeutung und der Dringlichkeit eines Projektes und zur Vergleichbarkeit aller S- und U-Bahn-Projekte stets ein Bewertungsverfahren durchgeführt werden sollte, unabhängig davon, ob durch die Finanzierung mit GVFG-Mitteln ein Bewertungsverfahren zwingend erforderlich ist?
6. Gibt es S- und U-Bahn-Projekte, bei denen der Senat auf das Bewertungsverfahren verzichten will? Wenn ja, warum? Welche ungefähren Ergebnisfaktoren wäre bei diesen Projekten auf Grund der Erfahrungen mit dem Bewertungsverfahren jeweils zu erwarten?

Berlin, den 26. September 1989
Eingegangen am 28. September 1989

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 548
Im Namen des Senats von Berlin

Zu 1.:
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Bei der standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) werden die Auswirkungen geplanter Projekts u. a. durch folgende Einzelgrößen beschrieben: Reisezeiten im ÖPNV sowie im Individualverkehr, ÖV-Fahrgeld bzw. ÖV-Erlöse, Betriebskosten im Individualverkehr, Vorhaltungskosten für Fahrwege und Fahrzeuge im ÖV, Betriebsführungskosten im ÖV, Abgasemissionen, Primärenergieverbrauch, Unfallschäden.
Ein wesentlicher Ergebniswert der standardisierten Bewertung ist der Nutzen-Kosten-Indikator, der als Quotient aller (monetär beschriebenen) Nutzenwerte zu den Kostenwerten errechnet wird. Somit wird z. B. durch einen hohen Nutzen-Kosten-Indikator die besondere Dringlichkeit eines Projektes dokumentiert. Sofern geplante Maßnahmen aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes zu finanzieren sind, ist zu beachten, daß der Bundesminister für Verkehr (BMV) zur Genehmigung eines Projektes einen Mindestwert von etwa 1,0 voraussetzt.

Zu 2.:
Für folgende Projekte wurden Untersuchungen nach der standardisierten Bewertung durchgeführt:
Nutzen-Kosten-Indikator
– S-Bahnring (gesamt) + U-Bahnlinie 8 bis S-Bahnhof Hermannstraße: 2,95
– U-Bahnlinie 9 bis Lankwitz/Kirche: 0,62
– U-Bahnlinie 9 bis Lankwitz/Kirche und S-Bahn bis Lichterfelde Süd: 0,80
– U-Bahnlinie 9 bis Lichterfelde Süd (- Verschwenkung der S2 über Kolonnenstraße nach Gleisdreieck): 1,28
Nutzen-Kosten-Indikator: 2,07

Zu 3.:
Die Untersuchungen in anderen Städten werden dem BMV vorgelegt und stehen deshalb dem Senat im einzelnen nicht zur Verfügung. Aus Kontaktgesprächen mit dem BMV ist bekannt, daß auch die meisten im Bundesgebiet geplanten Schnellbahnprojekte den obengenannten Mindestwert für den Nutzen-Kosten-Indikator nur knapp überschreiten.

Zu 4.:
Die zur Zeit noch laufenden Untersuchungen zu den Projekten „U-Bahnlinie 8 in das Märkische Viertel“ sowie „S-Bahnstrecke Westkreuz – Pichelsberg“ wird bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. Es ist vorgesehen, im nächsten Jahr weitere Untersuchungen nach dem standardisierten Bewertungsverfahren durchzuführen. Hierzu soll zunächst ein aktualisiertes Datengerüst erarbeitet werden, in dem insbesondere die Auswirkungen der in diesem Jahr realisierten Änderungen im BVG-Angebot (u. a. Tarife, Busspuren) berücksichtigt werden. Folgende Projektbereiche sollen 1990 untersucht werden:
1. Verlängerung der U-Bahnlinie 9 bis Rathaus Lankwitz
2. S-Bahn von Lichterfelde Süd nach Gleisdreieck (S 6)
3. S-Bahnstrecke von Westkreuz bis Spandau (S 5).
Die Untersuchungsergebnisse werden voraussichtlich bis Ende des nächsten Jahres vorliegen.

Zu 5.:
Ja.

Zu 6.:
Für das 71-km-Netz der S-Bahn und die im Bau befindlichen U-Bahn-Linien gibt es keine Bewertungen. Für alle in den nächsten Jahren zur Realisierung anstehenden Schnellbahn-Projekte sind Untersuchungen nach dem standardisierten Bewertungsverfahren vorgesehen. Da dieses Verfahren vielschichtige Berechnungen beinhaltet, ist die Angabe von ungefähren Ergebniswerten nicht vertretbar.

Berlin, den 19. Oktober 1989
Wagner
Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe
Eingegangen am 24. Oktober 1989

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

BVG-Netzspinne Schnellbahnen

BVG-Netzspinne Schnellbahnen

Ereignis

Die Kleine Anfrage thematisiert die mangelnde Abbildung im Bau befindlicher S-Bahn-Strecken, insbesondere des Südringes zwischen Westend und Schöneberg, in der aktuellen „Netzspinne“ der Berliner Verkehrsbetriebe. Der Fragesteller bemängelt, dass im Gegensatz zu U-Bahn-Projekten keine frühzeitige Fahrgastinformation stattfinde, um die S-Bahn-Politik des Senats zu verdeutlichen. Der Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe räumt redaktionelle Verzögerungen aufgrund ungeklärter Bauzeiten ein und sichert die zukünftige Aufnahme aktiver Bauabschnitte zu.

Details & Originaltext

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/414

Nr. 549
des Abgeordneten Michael Cramer (AL)
über BVG-„Netzspinne“ Schnellbahnen

Ich frage den Senat:
1. Warum wurden in der „Netzspinne“ für die Schnellbahnen nur die in Bau befindlichen U-Bahn-Strecken (zuletzt Tierpark/Hönow und derzeit Paracelsusbad/Rathaus Reinickendorf) dargestellt, nicht aber die in Bau befindliche S-Bahn-Strecke Westend-Schöneberg, auch nicht in der neuen Ausgabe zum Winterfahrplan 89/90?
2. Teilt der Senat meine Auffassung, daß alle S-Bahn-Strecken ab Baubeginn sofort in die „Netzspinne“ aufzunehmen sind (mit Angabe des geplanten Wiederinbetriebnahme-Jahres), um die S-Bahn-Politik des neuen Senats deutlich zu machen und die Fahrgäste frühzeitig zu informieren?

Berlin, den 26. September 1989
Eingegangen am 28. September 1989

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 549
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Zum Redaktionsschluß für die Informationsmaterialien für den BVG-Winterfahrplan 1989/90 war noch nicht endgültig geklärt, wann die Bauarbeiten des S-Bahn-Südringes aufgenommen werden. Deshalb ist im Fahrplanbuch letztmalig noch kein Hinweis auf diese im Bau befindliche S-Bahn-Strecke enthalten.

Zu 2.:
Ja. Die BVG wird die jeweils im Bau befindlichen Schnellbahnabschnitte in die „Netzspinne“ aufnehmen.

Berlin, den 14. Oktober 1989
Wagner
Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe
Eingegangen am 24. Oktober 1989

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.