S-Bahn: Vertragliche Mietrechte und Zustaendigkeiten bei der Oeffnung des suedlichen Zugangs am Bahnhof Grunewald

S-Bahn: Vertragliche Mietrechte und Zustaendigkeiten bei der Oeffnung des suedlichen Zugangs am Bahnhof Grunewald

Ereignis

Das an das S-Bahn-Eingangsbauwerk angrenzende Gelände am Bahnhof Grunewald zwischen der Auerbacher Straße und dem Zugang ist vertraglich bis zum 30. April 1998 an einen Autohändler vermietet, wobei eine flächenmäßige Einschränkung im Falle einer Eröffnung zu dulden ist. Aus finanziellen Gründen sieht sich die für die Maßnahme zuständige Deutsche Bahn AG derzeit nicht in der Lage, die Kosten für eine Wiedereröffnung des südlichen Zugangs zu übernehmen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1414, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1414
Ich frage den Senat:
1. Trifft es zu, daß vor 1991 die VdeR (Verwaltung
des ehemaligen Reichsbahnvermögens) einen Vertrag mit einem Autohändler abgeschlossen hat, in
dem das Nutzungsrecht für das Gelände zwischen
Auerbacher Straße und S-Bahnzugang geregelt
wurde?
2. Welche Laufzeit für das Nutzungsrecht hat dieser
Vertrag, und wurde er in der Zwischenzeit gegebenenfalls wie modifiziert?
3. Welche Möglichkeit gibt es, um den südlichen
Zugang am S-Bahnhof Grunewald schnellstmöglich für den Fahrgastbetrieb wieder zu öffnen?
4. Was wird und was will der Senat unternehmen, um
die Öffnung dieses Zugangs schnellstmöglich voranzutreiben?
5. Trifft es zu, daß der Senat beabsichtigt, für das
Pfingstturnier im Tennisstadion an der Hundekehle für die Besucher(innen) ein Kombiticket
anzubieten und bis dahin den südlichen S-Bahnzugang wieder zu öffnen? Wenn ja, mit welchen
Maßnahmen will er dieses Ziel erreichen? Wenn
nein, warum nicht?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1414
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die Antworten zu 1. und 2. hat die hierfür zuständige Deutsche Bahn AG gegeben.
Zu 1. und 2.:
„Nach unseren Kenntnissen ist das Gelände an
einen Autohändler bis 30. April 1998 vermietet.
Im Vertrag ist festgehalten, daß bei einer Absicht,
den Zugang zu eröffnen, eine Flächenänderung bzw.
Flächeneinschränkung zu dulden ist.
Nach Aussagen des Bundeseisenbahnvermögen
(BEV) muß die Zugangsfläche erworben werden.“
Zu 3. und 4.:
Wie bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage
Nr. 287 vom 5. März 1996 über Wiedereröffnung des
Zugangs am S-Bahnhof Grunewald mitgeteilt, liegt die
Zugangsöffnung in der Zuständigkeit der Deutschen
Bahn AG. Aus finanziellen Gründen sieht sich die DB
AG zur Zeit nicht in der Lage, die Kosten hierfür zu
übernehmen. Der Senat wird sich aber weiterhin bei
der DB AG für die Öffnung einsetzen.
Zu 5.:
Nein. Der Senat is nicht der Veranstalter des
genannten Pfingstturniers, kann also auch keine
irgendwie gearteten Tickets hierfür anbieten. Ferner
liegt es – wie bereits ausgeführt – nicht in der Zuständigkeit des Senats, den südlichen Zugang des im
Eigentum der DB AG befindlichen S-Bahnhofs – noch
dazu bis zu einem bestimmten Termin – zu öffnen.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“