Foerderfaehigkeit von Infrastrukturmassnahmen der S-Bahnstrecke Westkreuz-Spandau
Ereignis
Die Kleine Anfrage Nr. 1386 befasst sich mit der Förderfähigkeit von Infrastrukturmaßnahmen der S-Bahnstrecke Westkreuz–Spandau nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), insbesondere Funk, Abfertigungseinrichtungen, Aufsicht und Fahrkartenausgabe, sowie mit der Wiederherstellung der Bahnhöfe Pichelsberg, Eichkamp und Olympia-Stadion, der Unterteilung in drei Bauabschnitte und der Frage nach einer vorgezogenen Fertigstellung der Sonderbahnsteige am Olympia-Stadion. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Jürgen Klemann, verweist auf die Stellungnahmen der Deutschen Bahn Projekt GmbH Knoten Berlin, wonach mit der Bahnstrukturreform ab 1995 die Grunderneuerung einheitlich nach den Zuwendungskriterien des DB-Gründungsgesetzes bzw. Bundesschienenwegeausbaugesetzes gefördert werde und Abfertigungseinrichtungen, Aufsichtsgebäude und Abfertigungsfunk nicht mehr zuwendungsfähig seien; die drei Bauabschnitte ergäben sich aus der abschnittsweisen Herstellung von Planungs- und Finanzierungssicherheit, eine Vorverlegung der Sonderbahnsteige werde geprüft, sei nach Auskunft der DB AG aber wegen der Bauablaufplanung voraussichtlich nicht möglich.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1386 (Kleine Anfrage Nr. 1386)
- Ist dem Senat bekannt, daß die Infrastrukturmaßnahmen der S-Bahnstrecke Westkreuz-Spandau in bezug auf Funk, Abfertigungseinrichtungen, Aufsicht und Fahrkartenausgabe nach den Richtlinien zur Vergabe von Geldern nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) nicht förderungswürdig sind? Wenn ja, seit wann besteht diese Richtlinie, und bei welchen Vorhaben ist sie in der Vergangenheit in dieser Form angewendet worden? 2. Trifft es zu, daß die Interpretation der GVFG-Fördermaßnahmen in der Vergangenheit für die U-Bahn auch dahingehend gegolten hat, daß Infrastrukturmaßnahmen für Funk, Abfertigungseinrichtungen, Aufsicht und Fahrkartenausgabe nach den GVFG-Richtlinien als förderungswürdig anerkannt wurden? Wenn ja, wie bewertet der Senat den Unterschied zwischen früherer und jetziger Richtlinieninterpretation? 3. Wie viele Zugänge und weitere Gebäude hatte der S-Bahnhof Pichelsberg vor 1961, und in welcher Form soll er jetzt wieder aufgebaut werden? Warum wird bei der Wiederherstellung auf welche Maßnahme gegebenenfalls verzichtet? 4. Wie viele Zugänge gab es vor 1961 am S-Bahnhof Eichkamp, und wie viele Gebäude gehörten zu dem gesamten Bahnhofskomplex? Welche Maßnahmen werden warum bei der Wiederherstellung nicht realisiert? Wann wird die überflüssige und sündhaft teure Senatsplanung des zusätzlichen Messzeugangs, einschließlich Tunnel unter der Neuen Jaffstraße, realisiert? Wieviel kostet sie, und wie wird sie finanziert? 5. Trifft es zu, daß die Sonderbahnsteige am Olympia-Stadion ohne Dächer und ohne Empfangsgebäude wiederhergestellt werden sollen, obwohl beides vor 1961 dort gegeben war? Wenn ja, wie verträgt sich das mit der Vereinbarung zwischen Deutscher Bahn AG, Bundesregierung und Berliner Senat, daß das S-Bahnnetz auf Basis der bestehenden Anlagen von 1961 wiederhergestellt werden soll? 6. Trifft es zu, daß die Baumaßnahme der S-Bahnstrecke Westkreuz-Spandau in drei Bauabschnitte unterteilt wird, wobei Ende 1997 der Abschnitt Westkreuz-Pichelsberg, Ende 1998 der Abschnitt Pichelsberg-Spandau und im Jahr 1999 der Baubeginn der Sonderbahnsteige im Olympia-Stadion realisiert werden soll? Wenn ja, warum wurde diese Unterteilung gewählt? Wenn nein, wie sieht die Planung dann aus? 7. Trifft es zu, daß die Mittel für die Sonderbahnsteige am Olympia-Stadion bereits freigegeben worden sind, mit den Baumaßnahmen aber deshalb erst im Jahre 1999 begonnen wird, weil das Gelände für die Baulogistik genutzt wird? Wenn ja, wie rechtfertigt der Senat, daß die Zuschauer(innen) des DFB-Pokalendspiels und anderer Großveranstaltungen im Olympia-Stadion überflüssigerweise weitere fünf Jahre chaotische Zustände in Kauf nehmen müssen? Wenn nein, wie sieht die gegenwärtige Planung dann aus? 8. Hält der Senat es für wünschenswert, daß die Bauabschnitte dergestalt verändert werden, daß bis Ende 1997 nicht nur die S-Bahnstrecke Westkreuz-Pichelsberg, sondern gleichzeitig auch die Sonderbahnsteige am Olympia-Stadion hergestellt werden, damit spätestens beim DFB-Pokalfinale 1998 die chaotischen Abfertigungsverhältnisse der Vergangenheit angehören? Wenn nein, warum nicht, wenn ja, in welcher Weise will der Senat in diesem Sinne wann aktiv werden? 9. Warum wird das neu aufgebaut, zeitweilig als Intercity-Umfahrungsgleis genutzte S-Bahngleis z. Z. teilweise wieder abgebaut? Berlin, den 12. November 1996
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1386
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die Antworten zu 1., 3. bis 7. und 9. sind Aussagen der für die Wiederherstellung der S-Bahn-Strecke nach Spandau zuständigen Deutsche Bahn Projekt GmbH Knoten Berlin.
Zu 1.:
„Mit der Bahnstrukturreform erfolgte eine Neuordnung der finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und der DB AG, in deren Folge ab 1995 die Grunderneuerung der S-Bahn in Berlin einheitlich nach den Zuwendungskriterien für das DB-Gründungsgesetz bzw. Bundesschienenwegeausbaugesetz gefördert wird.
Abfertigungseinrichtungen, Aufsichtsgebäude und Abfertigungsfunk sind demzufolge nicht mehr zuwendungsfähig. Fahrkartenausgaben waren auch nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz nicht zuwendungsfähig. Diese Regeln gelten nicht für einzelne Vorhaben, sondern für alle Vorhaben, die mit Bundesmitteln gefördert werden sollen.“
Zu 2.:
Ja, die Richtlinien sind nicht geändert worden. Es ist nicht Aufgabe des Senats zu kommentieren, aus welchen Quellen der Bund in eigener Zuständigkeit die Finanzierung des Wiederaufbaus der S-Bahn speist und welche Richtlinien er anwendet. Wichtig ist für den Senat die Einhaltung der Zusagen zum Umfang des wieder auszubauenden Netzes und zu den Inbetriebnahmeterminen.
Zu 3.:
„Der Bahnhof Pichelsberg hatte zwei Zugänge (Schirwindter Allee und Sarkauer Allee), Aufsicht und Nebengebäude. Das Empfangsgebäude war 1961 bereits abgebrochen worden (Standort war Schirwindter Allee/Ecke Tharauer Allee).
Neu errichtet werden:
- Bahnsteig mit Aufsichtsgebäude – 1 Bahnsteigzugang (feste Treppe sowie behindertengerechter Personenaufzug) von der Schirwindter Allee mit Diensträumen/Technikräumen unter der Treppe.
Der Zugang zur Sarkauer Allee wird optional berücksichtigt.“
Eine sofortige Wiederherstellung ist nicht möglich, weil die erforderliche Fläche vermietet ist.
Vom Bezirksamt Charlottenburg wird zur Zeit geprüft, ob die Zuwegung vom S-Bahn-Abgang zur Sarkauer Allee kurzfristig wiederhergestellt werden kann.
Zu 4.:
„Zum S-Bf Eichkamp gab es 1991 zwei Zu-/Abgänge (Richtung Deutschlandhalle und Richtung Waldschulalle). An Gebäuden waren vorhanden:
- Bahnsteig mit diversen Bahnsteigaufbauten – Empfangsgebäude auf der Seite der Waldschulalle – Zugangsgebäude mit Treppen.
Zum Zugang von der Waldschulalle durch das Empfangsgebäude sind Verhandlungen zum Erwerb und der Instandsetzung zwischen Bund, DB AG und S-Bahn Berlin GmbH im Gange.“
Der Senat geht davon aus, daß sämtliche vorhandenen Zugänge wiederhergestellt werden.
Der neue direkte Abgang vom S-Bahnsteig zum neuen Messegelände wird 1997 auf Wunsch und aus Mitteln der Messe Berlin GmbH realisiert. Er ist mit rd. 3,08 Mio. DM für das Zugangsbauwerk und rd. 3,59 Mio. DM für die Fußgänger-Unterführung unter der Straße 240 veranschlagt.
Zu 5.:
„Die Sonderbahnsteige des Bf Olympia-Stadion hatten im Zustand 1961 keine Bahnsteigdächer. Das Empfangsgebäude zum Regelbahnsteig und die Zugangsbauwerke von der Reichssportfeldstraße werden im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben instandgesetzt bzw. saniert. Eine Nutzung der Hochbauten im Zugangsbereich Trakehner Allee ist von der DB AG bzw. der S-Bahn Berlin GmbH nicht vorgesehen. Die Gebäude werden durch die DB AG nicht saniert.“
Zu 6. und 7.:
„Es trifft zu, daß Planung und Finanzierung in drei Abschnitte unterteilt werden, wobei gegenwärtig die Fertigstellung der Sonderbahnsteige im S-Bf Olympia-Stadion im Mai 1999 vorgesehen ist. Die Unterteilung erfolgte danach, wie sich für die Abschnitte Planungs- und Finanzierungssicherheit herstellen ließen und abschnittsweise Inbetriebnahmen möglich sind.“
Die Mittel für die Sonderbahnsteige wurden kürzlich freigegeben. Der Baubeginn ist hier für 1997 vorgesehen. Die Baustelleneinrichtung, die bisher überwiegend der Aufarbeitung von Alt-Materialien wie Schotter u. a. m. und dem An- und Abtransport von Baumaterialien auf der Schiene diente, wird schrittweise im notwendigen Umfang rückgebaut.
Zu 8.:
U. a. auf Veranlassung des Senats wird derzeit von der DB AG geprüft, ob die Eröffnung des Sonderbahnhofs Olympia-Stadion (nach bisheriger Planung für Mai 1999 vorgesehen) vorgezogen werden kann. Die DB AG hat aber bereits vorab mitgeteilt, daß u. a. wegen der Bauablaufplanung ein deutliches Vorziehen dieses Termins voraussichtlich nicht möglich sein wird.
Zu 9.:
„Das Intercity-Umfahrungsgleis wird aus folgenden Gründen teilweise abgebrochen:
- Änderung von Trassierungselementen hinsichtlich S-Bahn-Betrieb – Einbau von Weichen – Freimachen der Trasse für zwei S-Bahngleise – Rückbau der Anschwenkungen an die Fernbahngleise im Bereich Eichkamp – noch erforderliche Erneuerung von Eisenbahnbrücken.“
Berlin, den 19. Januar 1997
Jürgen Klemann
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt