S-Bahn: Ersatzverkehr Lichtenberg — Ostbahnhof

http://www.s-bahn-berlin.de/bauinformationen/details/Lichtenberg-Ostbahnhof/3998

Bahnhöfe + S-Bahn: Neuer Bahnsteig am Ostkreuz geht in Betrieb Umfangreiche Arbeiten an Gleisen und Signaltechnik erfordern Pendel- und Ersatzverkehr bei der S-Bahn

http://www.deutschebahn.com/de/presse/verkehrsmeldungen/8198248/bbmv20140929.html?start=0&c2212428=2207508&itemsPerPage=20&x=1

(Berlin, 29. September 2014) Ab dem 6. Oktober halten die #S-Bahnen stadtauswärts im #Ostkreuz an einem neuen #Bahnsteig. Gleichzeitig ändert sich auch am Bahnhof Warschauer Straße der Betrieb: Dort fahren die S-Bahnen stadtein- und stadtauswärts vom neuen nördlichen Bahnsteig Gleis3/4.

Für die #Inbetriebnahme der neuen Bahnsteige in den Bahnhöfen Ostkreuz und #Warschauer Straße sind vom 2. Oktober bis zum 6. Oktober 2014 umfangreiche Arbeiten an Gleisen und vor allem an der #Signaltechnik erforderlich. Die gesamte Signal- und #Sicherungstechnik zwischen #Ostbahnhof und #Lichtenberg muss an den neuen Betriebszustand angepasst werden. Dazu müssen allein im Relaisstellwerk Ostkreuz über 10.000 Schaltungen eingerichtet und geprüft werden.

Das bedeutet für die Zeit vom 2. Oktober, 4 Uhr, bis zum 6. Oktober, Betriebsbeginn, Einschränkungen im S-Bahnverkehr auf der Stadtbahn.

Die S-Bahnlinien S5, S7 und S75 werden zwischen Lichtenberg und Ostbahnhof unterbrochen. Zwischen Lichtenberg und Ostbahnhof fahren Busse, zwischen Ostbahnhof und Ostkreuz pendelt die S-Bahn. Die Züge der S3 (Ostkreuz-Erkner) fahren planmäßig.
Zusätzlich gibt es in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober Einschränkungen zwischen Ostbahnhof und Friedrichstraße/Zoologischer Garten, auch hier wird Pendelverkehr eingerichtet.

Die S-Bahn Berlin empfiehlt, zwischen Lichtenberg, Frankfurter Allee und Alexanderplatz auf die U-Bahnlinie U5 auszuweichen. Vom S-Bahnhof Hohenschönhausen kann Richtung S-Bahnhof Greifswalder Straße und Alexanderplatz auch die Straßenbahnlinie M4, zwischen Marzahn, Landsberger Allee und Alexanderplatz die Straßenbahnlinie M6 genutzt werden.

Mit Inbetriebnahme der neuen Bahnsteige in den Bahnhöfen Ostkreuz und Warschauer Straße können die letzten alten Bahnsteige („E“ in Ostkreuz und „A“ in Warschauer Straße) abgebrochen und so kann Baufreiheit für die nächste Umbauetappe geschaffen werden.

Weitere Informationen zum Ostkreuz-Umbau: www.deutschebahn.com/ostkreuz

Informationen zum S-Bahnverkehr: www.s-bahn-berlin.de/bauinformationen

Herausgeber: DB Mobility Logistics AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt:
Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

Bahnhöfe + S-Bahn: Neuer Bahnsteig am Ostkreuz geht in Betrieb Umfangreiche Arbeiten an Gleisen und Signaltechnik erfordern Pendel- und Ersatzverkehr bei der S-Bahn

http://www.deutschebahn.com/de/presse/verkehrsmeldungen/8198248/bbmv20140929.html?start=0&c2212428=2207508&itemsPerPage=20&x=1 (Berlin, 29. September 2014) Ab dem 6. Oktober halten die #S-Bahnen stadtauswärts im #Ostkreuz an einem neuen #Bahnsteig. Gleichzeitig ändert sich auch am Bahnhof Warschauer Straße der Betrieb: Dort fahren die S-Bahnen stadtein- und stadtauswärts vom neuen nördlichen Bahnsteig Gleis3/4.

Für die #Inbetriebnahme der neuen Bahnsteige in den Bahnhöfen Ostkreuz und #Warschauer Straße sind vom 2. Oktober bis zum 6. Oktober 2014 umfangreiche Arbeiten an Gleisen und vor allem an der #Signaltechnik erforderlich. Die gesamte Signal- und #Sicherungstechnik zwischen #Ostbahnhof und #Lichtenberg muss an den neuen Betriebszustand angepasst werden. Dazu müssen allein im Relaisstellwerk Ostkreuz über 10.000 Schaltungen eingerichtet und geprüft werden. Das bedeutet für die Zeit vom 2. Oktober, 4 Uhr, bis zum 6. Oktober, Betriebsbeginn, Einschränkungen im S-Bahnverkehr auf der Stadtbahn. Die S-Bahnlinien S5, S7 und S75 werden zwischen Lichtenberg und Ostbahnhof unterbrochen. Zwischen Lichtenberg und Ostbahnhof fahren Busse, zwischen Ostbahnhof und Ostkreuz pendelt die S-Bahn. Die Züge der S3 (Ostkreuz-Erkner) fahren planmäßig. Zusätzlich gibt es in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober Einschränkungen zwischen Ostbahnhof und Friedrichstraße/Zoologischer Garten, auch hier wird Pendelverkehr eingerichtet. Die S-Bahn Berlin empfiehlt, zwischen Lichtenberg, Frankfurter Allee und Alexanderplatz auf die U-Bahnlinie U5 auszuweichen. Vom S-Bahnhof Hohenschönhausen kann Richtung S-Bahnhof Greifswalder Straße und Alexanderplatz auch die Straßenbahnlinie M4, zwischen Marzahn, Landsberger Allee und Alexanderplatz die Straßenbahnlinie M6 genutzt werden. Mit Inbetriebnahme der neuen Bahnsteige in den Bahnhöfen Ostkreuz und Warschauer Straße können die letzten alten Bahnsteige („E“ in Ostkreuz und „A“ in Warschauer Straße) abgebrochen und so kann Baufreiheit für die nächste Umbauetappe geschaffen werden. Weitere Informationen zum Ostkreuz-Umbau: www.deutschebahn.com/ostkreuz Informationen zum S-Bahnverkehr: www.s-bahn-berlin.de/bauinformationen Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

S-Bahn + Straßenbahn + barrierefrei: Umsetzungsstand der Verkehrsberuhigung und Verbesserung der Umsteigesituation an der Ringbahn / Tramstation Greifswalder Straße, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass die #Umsteigesituation an der #Kreuzung #Greifswalder Straße / #Grellstr. / #Storkower Str. nicht nur grundsätzlich gefährlich, sondern insbesondere für Menschen mit körperlichen #Einschränkungen nicht #barrierefrei gestaltet ist? Frage 2: Welche Konsequenzen leitet der Senat aus diesem Wissen ab? Frage 4: Wie ist der Umsetzungsstand dieser Pläne? Frage 5: Ist der Senat mit den anderen Verantwortlichen wie dem Bezirk Pankow, der BVG und der S-Bahn/DB Station und Service zu diesem Thema, im speziellen der Frage des Grundstücks und der finanziellen Zuständigkeiten, im Gespräch? Frage 6: Wie ist der aktuelle Stand dieser Gespräche? Antwort zu 1., 2., 4., 5. und 6.: Der ÖPNV-Knotenpunkt am S-Bahnhof Greifswalder Straße ist ein sehr wichtiger Ein-, Aus- und Umsteigebahnhof an der stark nachgefragten Berliner Ring-S-Bahn (Linien S 41, S 42, S 8, S 85, S 9) mit Umsteigemöglichkeit zu der sehr dicht befahrenen Straßenbahnlinie M 4, die die östliche Innenstadt u.a. mit dem Großwohngebiet Hohenschönhausen verbindet. Die heutige Umsteigesituation zwischen S-Bahnhof und Straßenbahnhaltestelle ist gekennzeichnet durch einen LSA1-geregelten Fußgängerüberweg (FGÜ) an der Kreuzung Grellstraße / Greifswalder Straße / Storkower Straße und einen nur schlecht angenommenen Fußgängertunnel unter der Greifswalder Straße. Aufgrund des Umwegs vom S-Bahnhofs- Ausgang zum FGÜ an der genannten Kreuzung und der Unattraktivität des Fußgängertunnels (einschließlich sogenannter verlorener Steigungen) kommt es wiederholt vor, dass zur Straßenbahn umsteigende Fahrgäste zur Fahrbahnüberquerung die dortigen Absperrgitter überklettern und so gefährliche Situationen herbeiführen. Zur Verbesserung dieser Gesamtsituation hat der Senat die BVG gebeten, Vari- 1 Lichtsignalanlage antenuntersuchungen zu diesem ÖPNV-Knotenpunkt vorzunehmen. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Nach dem Vorliegen der vorgenannten Variantenuntersuchungen werden das Bezirksamt Pankow, die S-Bahn Berlin GmbH und die DB Station&Service AG an der Entscheidungsfindung über die umzusetzende Maßnahme beteiligt. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Sinne der Straßenverkehrsordnung (verkehrsberuhigter Bereich, Zeichen 325, Schrittgeschwindigkeit) sind in der Grellstraße, der Greifswalder Straße und in der Storkower Straße nicht vorgesehen, da es sich um Hauptverkehrsstraßen handelt. Frage 3: Welche Pläne zur Gestaltung der Barrierefreiheit hat der Senat ggf. mit den anderen zuständigen Akteuren entwickelt, um seinen Zielen zur Barrierefreiheit, die im StEP Verkehr definiert wurden, gerecht zu werden? Antwort zu 3.: Der ÖPNV-Knotenpunkt Greifswalder Straße mit dem gleichnamigen S-Bahnhof sowie der dortigen Haltestelle der Straßenbahn-Metrolinie M 4 ist bereits grundsätzlich barrierefrei ausgestaltet. Sollte im Ergebnis der vorstehend geschilderten Untersuchungen eine Ergänzung oder Änderung an den vorhandenen Anlagen vorgenommen werden, so würden diese selbstverständlich ebenfalls barrierefrei gestaltet werden (abgesenkte Borde, blindengerechte LSA etc.). Zudem kann daraus auch ggf. ein Konzept für weitere Verbesserungen abgeleitet werden. Berlin, den 25. September 2014 In Vertretung C h ri s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Sep. 2014)

allg.: Wie steht der Senat zum neuen Gesetz über Elektromobilität?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wann und in welcher Weise hat sich der Se-nat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über #Elektromobilität geäußert bzw. wann und in welcher Weise wird er dies noch tun? Antwort zu 1: Die Bundesregierung hat noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur versandte mit Schrei-ben vom 6. August 2014 Referentenentwürfe zu folgen-den Regelungen an die Länder und die Verbände mit der Bitte um Stellungnahme: Entwurf des Gesetzes zur Be-vorrechtigung der Verwendung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Elektromobilitätsgesetz – EmoG), Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und Gebührenordnung für Maßnahmen im Stra-ßenverkehr (GebOSt) sowie Entwurf einer Verwaltungs-vorschrift StVO. Die Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt hat dem Bundesministerium für Ver-kehr und digitale Infrastruktur mit Schreiben vom 18. August 2014 hierzu eine Stellungnahme vorgelegt. Darüber hinaus nahm die Gemeinsame Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter der Länder am 10./11. September 2014 einen Beschlussvorschlag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu den vorgenannten Referentenentwürfen an, in dem eine grundlegende Überarbeitung der vorliegenden Referen-tenentwürfe gefordert wird. Bei der Verkehrsministerkon-ferenz am 1./2. Oktober 2014 findet eine Aussprache zu diesem Beschluss statt. Frage 2: Wie bewertet der Senat die bisherige Ent-wicklung der Elektromobilität getrennt nach Verkehrsträ-gern? a) Eisenbahn, b) Straßen- und U-Bahn, c) E-Bike, d) Elektrofahrzeuge für Gütertransport, e) Elektrofahrzeug für privaten Personenverkehr? Antwort zu 2: Die schienengebundenen Verkehrsmit-tel des öffentlichen Verkehrs werden überwiegend mit Elektrotraktion betrieben. Elektroräder sind ein neues Verkehrsmittel mit erheblichen Potentialen, die verkehrli-chen und umweltseitigen Folgen des wachsenden Pkw-Verkehrs kurzfristig und mit geringen Kosten zu reduzie-ren. Auf einem Parkplatz für Pkw können sechs Elektro-räder geparkt werden, die Räder sind leise, abgasfrei und schonen das Klima. Elektroräder können zudem die priva-ten Haushalte bei den Mobilitätskosten deutlich entlasten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt unterstützt daher die Einführung von Elektrorädern als Substitut von Pkw mit dem Projekt „EBikePendeln“, das im Rahmen des Schaufensters Elektromobilität durchge-führt wird. Hierbei steht die Zielgruppe der Berufspendle-rinnen und Berufspendler im Vordergrund. Die Einfüh-rung von elektrisch betriebenen Nutzfahrzeugen kann die Verkehrslärm- und Luftschadstoffbelastungen effektiv mindern, da diese Fahrzeuggruppe trotz ihres geringen Bestands- und Fahrleistungsanteils überdurchschnittlich zu den Belastungen beiträgt. Die vom privaten Personen-verkehr dominierten Treibhausgasemissionen des Ver-kehrssektors können durch Elektrofahrzeuge gesenkt werden unter der Voraussetzung, dass ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt wird. Frage 3: Welche Auffassung vertritt der Senat bezüg-lich der Öffnung von Busspuren für Elektrofahrzeuge? Wie wird der Senat die schon heute oft zugeparkten Bus-spuren für Busse freihalten, sollten die aktuellen Benut-zungsregeln für weitere Verkehrsteilnehmer geöffnet werden? Antwort zu 3: Die Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt lehnt die Öffnung der Bus-Sonderspuren für Elektrofahrzeuge im Hinblick auf die möglichen Verzögerungen und Behinderungen im Be-triebsablauf des Linienverkehrs mit Bussen, die Anreiz-funktion für andere Pkw-Nutzerinnen und Pkw-Nutzer, die Sonderspur zu nutzen sowie die nicht gelöste Frage einer wirksamen Überwachung ab. Entsprechend den Markthochlaufszenarien der Bun-desregierung werden im Jahr 2020 in Berlin rund 20.000 Elektrofahrzeuge erwartet. Diese Flotte würde die beste-hende Konkurrenzssituation des Busverkehrs mit den rd. 7.500 Taxen, den Einsatzfahrzeugen und dem zunehmen-den Radverkehr, die die Bus-Sonderspuren ebenfalls benutzen, erheblich verschärfen. Berlin, den 24. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Sep. 2014)

S-Bahn: Fahrgastsprechtag S-Bahn 2014, aus Bahninfo

http://www.bahninfo.de/artikel/10760/fahrgastsprechtag-s-bahn-2014/ Am 18.09.2014 fand der vom Berliner #Fahrgastverband #IGEB veranstaltete und traditionell sehr gut besuchte #Fahrgastsprechtag #S-Bahn statt, bei dem sich Peter #Buchner, Sprecher der #Geschäftsführung der S-Bahn Berlin GmbH, wie gewohnt den Fragen des Publikums stellte. Diesjähriger Veranstaltungsort war die S-Bahn-#Betriebswerkstatt #Friedrichsfelde, die nach einer Stilllegung vom 28. Mai 2006 bis 11. Januar 2010 zu neuem Leben erwacht ist und seit dem 04.05.2012 Stück für Stück modernisiert wird. Vor Beginn des Sprechtags konnte das Publikum die 1903 erstmals eröffnete und damit älteste Berliner S-Bahn-Betriebswerkstatt besichtigen.

In den Räumen des Betriebswerkstatt hat auch der Verein Zukunft Plus e.V. sein Domizil, der in Kooperation mit der Deutschen Bahn mit seinem Programm „Chance Plus“ schwer vermittelbaren Jugendlichen die Einstiegsqualifizierung in den Bereichen Gastgewerbe, Sicherheits- und Ordnungsdienst, Gebäudereinigung, Gewerblich-technischer Bereich sowie im Bereich der Vegetationspflege anbietet. Aktuelle Performance, Kennzahlen Aktuell werden 531 Viertelzüge (Vz) in der Hauptverkehrszeit (HVZ) eingesetzt, 15 weitere Vz würden es mit Inbetriebnahme der Verlängerung zum neuen Flughafen Berlin-Brandenburg sein. Geringere Zugstärken werden nur noch auf den Linien …

S-Bahn + BVG: Verspätungen und Zugausfälle bei BVG und S-Bahn (November 2013 – Juli 2014), aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Um wie viele Minuten (kumuliert) verspäte-ten sich die eingesetzten Züge der BVG im Zeitraum vom 01.11.2013 bis 31.07.2014? (Bitte nach Monat und Linie aufschlüsseln) Antwort zu 1.: Eine linienscharfe Erfassung der Ver-spätungsminuten ist gemäß Verkehrsvertrag nicht vorge-sehen. Im Rahmen der Berichterstattung an den Aufga-benträger wird die Pünktlichkeit der einzelnen Verkehrs-träger übermittelt. Als unpünktliche Abfahrten werden hierbei Verfrühungen von mehr als 90 Sekunden und Verspätungen von mehr als 210 Sekunden in Bezug auf die geplante Abfahrtszeit erfasst. Für die Pünktlichkeit bei der U-Bahn und bei der Straßenbahn ergaben sich gemäß Bericht der BVG AöR für den Zeitraum November 2013 bis Juli 2014 folgende Anteile an pünktlichen Abfahrten pro Monat und Linie (Angaben in Prozent): http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/S17-14442.pdf Frage 2: Um wie viele Minuten (kumuliert) verspäte-ten sich die eingesetzten Züge der S-Bahn Berlin im be-sagten Zeitraum? (Bitte nach Monat und Linie aufschlüs-seln) Antwort zu 2.: Gemäß der von der S-Bahn Berlin GmbH an die Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) übergebenen Liefernachweise für die Mo-nate November 2013 bis Juli 2014 kam es insgesamt zu folgenden Verspätungsminuten: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/S17-14442.pdf Eine summarische Aufschlüsselung der Verspätungs-minuten auf einzelne Linien ist nicht Bestandteil der ver-einbarten Liefernachweise mit der S-Bahn Berlin GmbH. Frage 3: Zu wie vielen Zugausfällen kam es bei der S-Bahn Berlin im besagten Zeitraum? (Bitte nach Monat und Linie aufschlüsseln) Antwort zu 3.: Gemäß der von der S-Bahn Berlin GmbH an den VBB übergebenen Liefernachweise für die Monate November 2013 bis Juli 2014 kam es insgesamt zu folgenden störungsbedingten Ausfällen: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/S17-14442.pdf ** In die angegebenen Summenwerte geht jede vollständig ausgefallene Zugfahrt mit dem Wert 1 ein. Nur teilweise ausgefallene Zugfahrten werden entsprechend des prozentu-alen Anteils des ausgefallenen Streckenabschnitts mit einem Wert zwischen 0 und 1 berücksichtigt. Länder Berlin und Brandenburg gesamt. Eine summarische Aufschlüsselung der Ausfälle auf einzelne Linien ist nicht Bestandteil der vereinbarten Liefernachweise mit der S-Bahn Berlin GmbH Die im Folgenden dargestellten Werte ausgefallener Zugkilometer (Zugkm) stellen eine Kumulation aus stö-rungsbedingten und baubedingten Ausfällen und Mehr-leistungen dar. Darüber hinaus wurden die für die Haupt-verkehrszeit vorgesehene Verstärkerzuggruppe der S1 und die zweite Verstärkerzuggruppe der S5 aufgrund Fahrzeugmangel nicht eingesetzt. Frage 4: Wie viele Minuten Verspätungen und Zug-ausfälle gab es im besagten Zeitraum aufgrund von a) technischen Störungen und b) Witterungseinflüssen wie z. B. Überflutung nach Unwetterereignissen oder umgestürzte Bäume. (Bitte nach Monat und Linie aufschlüsseln) Antwort zu 4. a): Gemäß der durch die S-Bahn Berlin GmbH an den VBB übergebenen Liefernachweise kam es im Zeitraum vom 1. November 2013 bis 31. Juli 2014 zu folgenden Verspätungen [Minuten] und Zugausfällen aufgrund technischer Störungen: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/S17-14442.pdf Antwort zu 4. b): Gemäß der durch die S-Bahn Berlin GmbH an den VBB übergebenen Liefernachweise kam es im Zeitraum vom 1. November 2013 bis 31. Juli 2014 zu folgenden Verspätungen [Minuten] und Zugausfällen aufgrund von Witterungseinflüssen: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/S17-14442.pdf Frage 5: Wie viele Zugkilometer wurden im besagten Zeitraum insgesamt von der S-Bahn Berlin nicht erbracht und in welcher Höhe bewegt sich der aus diesem Grund nach § 17 Abs. 1 des „Verkehrsvertrags zwischen dem Land Berlin, dem Land Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbH über die Bedienung der Strecken im S-Bahnverkehr der Region Berlin/Brandenburg in den Jah-ren 2003 bis 2017“ nicht an die S-Bahn Berlin gezahlte finanzielle Betrag? Antwort zu 5.: Gemäß der von der S-Bahn Berlin GmbH an den VBB übergebenen Liefernachweise wurden im Land Berlin im Zeitraum 01.11.2013-31.07.2014 ca. 713 Tsd. Zugkm nicht erbracht. Der monetäre Wert dieser nicht erbrachten Zugkm beträgt ca. 6,2 Mio. EUR. Entsprechend den Regularien des Verkehrsvertrages erfolgt die endgültige Feststellung des finanziellen Bei-trages für die Jahre 2013 und 2014 im Rahmen der Schlussabrechnungen. Bei Änderungen des Verkehrsangebots sowie Leis-tungsstörungen, die zu einer erheblichen Verringerung des tatsächlichen finanziellen Beitrags für das jeweilige Kalenderjahr führen, werden bereits die monatlichen Abschläge angepasst. Für die Monate November und Dezember 2013 wurde der finanzielle Beitrag durch das Land Berlin insgesamt um 1,2 Mio. EUR und für den Zeitraum Januar bis einschließlich Juli 2014 um 4 Mio. EUR gekürzt. Berlin, den 12. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Sep. 2014)

S-Bahn: Wiederinbetriebnahme und Verlängerung der Friedhofsbahn, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Stand der Planungen bezüglich der #Wiederinbetriebnahme der #Friedhofsbahn (#Wannsee#Stahnsdorf), wie sie im Einigungsvertrag und dem Koali-tionsvertrag angedacht wurde?

Antwort zu 1: Seit Anfang des 20. Jahrhunderts gab es Planungen, eine S-Bahn von Berlin-#Lichterfelde über #Teltow und #Stahnsdorf, #Dreilinden nach Berlin-#Wannsee zu führen. Zur Anbindung der Friedhöfe wurde 1913 der Teilabschnitt Wannsee–Stahnsdorf in Betrieb genommen. Der erste Weltkrieg und die nachfolgende Entwicklung Berlins verhinderten den weiteren Ausbau. Die Trasse wurde als Folge der Teilung Berlins zertrennt, der Betrieb eingestellt und die Anlagen abgebaut. Mitte der 90er Jahre ist die „Friedhofsbahn“ zum Waldfriedhof Stahnsdorf in Zusammenhang mit einer verkehrlichen Untersuchung der Achse Potsdam – Dre-witz – Teltow im Auftrag des Landkreises Potsdam-Mittelmark und des Landes Brandenburg bewertet wor-den. Die Untersuchung ergab, dass u.a. wegen eines kos-tenintensiven Überwerfungsbauwerks in Wannsee über die Fernbahn der Aufwand (bei Reaktivierung des vor-handenen Streckenabschnitts) den Nutzen beträchtlich übersteigen wird. Berlin hat vor diesem Hintergrund ent-schieden, die Trasse für langfristig mögliche Entwicklun-gen frei zu halten. Stattdessen wurde die S-Bahn nach Lichterfelde-Süd bzw. Teltow Stadt verlängert. Der Senat hat sich gemäß der verabredeten Prioritä-tensetzung (s. Stadtentwicklungsplan Verkehr [StEP Ver-kehr] 2025 und Mobilitätsprogramm 2016) mit Netzer-gänzungen im Öffentlichen Personennahverkehr ausei-nandergesetzt. Der StEP Verkehr sieht unter den Lang-fristmaßnahmen den Wiederaufbau „Zehlendorf-Düppel-Kleinmachnow“ (als Alternative zur Potsdamer Stamm-bahn)“ (s. S. ebd. 141) vor. Aufgrund dieser Langfristperspektive und der unver-änderten Erkenntnisse zur Friedhofsbahn liegen keine aktualisierten Untersuchungen zur Friedhofsbahn oder etwaiger Alternativen vor. Frage 2: Bestehen zudem Planungen, die Friedhofs-bahn bis Teltow Stadt über die bis heute dafür freigehal-tenen Flächen zu verlängern? Wenn ja, wie ist der Stand der Planungen? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 2: Derartige Planungen könnten nur durch die beiden Länder Berlin und Brandenburg gemeinsam entwickelt werden. Der Senat weist darauf hin, dass Brandenburg mit dem fortgeschriebenen Landesnahver-kehrsplan (LNVP) den Beschluss für die Jahre 2013 bis 2017 verabschiedet hat, keine neuen Strecken zu bauen. „Netzerweiterungen sind unter gegebenen Finanzperspek-tiven nicht möglich aber auch nicht erforderlich“, heißt es im LNVP. Frage 3: Gibt es einen Zeitplan, und wenn ja, wie sieht dieser aus? Für welchen Zeitraum ist das Planfeststel-lungsverfahren geplant? Frage 4: Wie viele und welche Bauabschnitte sind ge-plant und warum? Frage 5: Welche Teilstrecken müssen einspurig ausge-führt werden und warum? Frage 6: Welche Planungen gibt es hinsichtlich der Finanzierung der Wiederinbetriebnahme und der Verlän-gerung der Friedhofsbahn? Antwort zu 3, 4, 5 und 6: Gemäß Antwort zu Frage 1 können zu diesen Punkten keine Aussagen getroffen wer-den. Frage 7: Wurde diesbezüglich seit der Wiedervereini-gung Gutachten mit Kosten-Nutzen-Analysen in Auftrag gegeben? Wenn ja, wann wurden diese in Auftrag gege-ben, zu welchem Ergebnis kommen diese und wo sind diese abrufbar? Antwort zu 7: Siehe Antwort zu 1. Frage 8: Warum werden laut aktuellem FNP die Tras-sen der Friedhofsbahn im Gegensatz zu denen der Stammbahn nicht freigehalten? Antwort zu 8: Die Trasse der Friedhofsbahn wird über den Flächennutzungsplan Berlin – ebenso wie Trasse der Potsdamer Stammbahn – nach wie vor freigehalten. Frage 9: Ist auf dieser Strecke ggf. auch der Einsatz von Regionalverkehr vorgesehen? Antwort zu 9: Diese Frage kann vor dem Hintergrund der weiteren Ausführungen nicht beantwortet werden. Berlin, den 12. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Sep. 2014)

Regionalverkehr: Bauarbeiten zwischen Potsdam Hbf und Berlin-Wannsee vom 13. bis 28.9.2014 – Fahrgäste brauchen weiter starke Nerven

http://www.bahnkunden.de (11.9.2014) Neuer #Unbill kommt auf die Fahrgäste im #Regionalverkehr zwischen #Berlin und #Potsdam zu. Vom 13. bis 28.9.2014 fallen tagsüber alle #Regionalexpress- und #Regionalbahnzüge zwischen Potsdam und Wannsee aus. Der DBV hätte sich in erster Linie eine viel bessere #Fahrgastinformation gewünscht. „Als Ersatz nutzen Sie bitte die S 7“ heißt es lapidar. Einen Ersatzverkehr, der diesen Namen verdient, gibt es nicht. Fahrgäste werden auf die S-Bahn-Linie 7 verwiesen.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Fahrgäste erst so spät informiert werden. In den Zügen waren Durchsagen die große Ausnahme. Auf den Zielanzeigern auf den Bahnsteigen und auch an der großen Anzeigetafel in Potsdam Hbf gab es überhaupt keine Hinweise auf die bevorstehenden Bauarbeiten. Erst jetzt läuft langsam die Fahrgastinformation an. Der DBV befürchtet, dass zumindest am Montag sowohl in Potsdam Hbf und Wannsee das große Chaos auf den Bahnsteigen ausbrechen wird, wenn hier die unvorbereiteten Fahrgäste stranden und die völlig unterdimensionierten Treppen benutzen. Wer den RE 1 als Berufspendler innerhalb Berlins nur als „Transitzug“ benutzt, wird pro Tag eine Stunde länger unterwegs sein – beispielsweise von Werder nach Erkner. Ebenso kritisiert der DBV, dass während der Zeit der Bauarbeiten der RE 1 in Charlottenburg nicht hält. Der Ausfall wird damit begründet, dass der in Wannsee endende Zug nach 8 Minuten wieder in Richtung Frankfurt (Oder) zurückfährt und bei einem Halt in Charlottenburg die Wendezeit noch knapper wäre. Nach Ansicht des DBV sind die 8 Minuten Wendezeit in Wannsee unrealistisch. Warum wird das Problem der häufigen Verspätungen noch dadurch verschärft, dass der Zug, der in Wannsee ankommt, nach 8 Minuten sofort wieder zurückfährt? Sinnvoller wäre es gewesen, den aus Richtung Frankfurt (Oder) in Wannsee endenden Zug erst im übernächsten Takt zurück zu schicken – also mit einer Pufferzeit von knapp 30 Minuten. Denn Verspätungen des RE 1 von drei und mehr Minuten sind sehr häufig. Auch darf bezweifelt werden, dass innerhalb von wenigen Minuten in Wannsee 600 und mehr Fahrgäste pro Zug völlig problemlos trotz schmalem Bahnsteig und eines vorhandenen Treppenabganges ein- und aussteigen. Probleme sieht der DBV auch auf die Fahrgäste zukommen, die in die S-Bahn ab oder bis Potsdam ihr Fahrrad oder Gepäck mitnehmen. Denn, so wurde es dem DBV-Vertreter auf der heutigen Pressekonferenz bestätigt, bei der Prüfung der S-Bahn als Fahralternative sind nur Sitz- und Stehplätze betrachtet worden. Einziger Lichtblick: bis 24.9. wird es wenigstens abends ab etwa 20.30 Uhr durchgehende RE 1-Züge geben. Der DBV befürchtet, dass den Ärger über die schlechte Fahrgastinformation und die selbstgeschaffenen betrieblichen Zwänge diejenigen abbekommen werden, die dafür am wenigsten können: die Personale vor Ort und in den Zügen. Pressekontakt: Michael Hasse, stv. Landesvorsitzender, Ruf 01 76 / 62 26 21 49 Die bisherigen Pressemitteilungen des DBV finden Sie im Presearchiv Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Kunden des Personen- und Güterverkehrs. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

S-Bahn + Regionalverkehr: Wiederinbetriebnahme der Stammbahn, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Stand der Planungen bezüglich der #Wiederinbetriebnahme der #Stammbahn (#Zehlendorf#Dreilinden) auf den #Teilstrecken innerhalb des Landes Berlin?

Frage 2: Besteht hierfür noch eine Umsetzungsmög-lichkeit, nachdem das Land Brandenburg die Wiederinbe-triebnahme durch die S-Bahn nicht in den Landesver-kehrswegeplan 2013-2017 aufgenommen hat? Antwort zu 1 und 2: Die Wiederinbetriebnahme der Potsdamer Stammbahn kann nach der vorliegenden Nut-zen-Kosten-Untersuchung aus den Jahre 2008 (siehe Antwort zu Frage 6), die einen nicht ausreichenden Nut-zen ergeben hat, nach derzeitigem Kenntnisstand und derzeitigen Potenzialen nicht als #Regionalbahn erfolgen. Die für den Wiederaufbau nötigen Flächen werden aber über den #Flächennutzungsplan (#FNP) weiterhin gesichert. Der Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) sieht vor dem Hintergrund der Erkenntnisse der vergan-genen Jahre (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Haltung Brandenburgs u. ä.) unter den Langfristmaßnahmen den Wiederaufbau „Zehlendorf-Düppel-Kleinmachnow“ (als Alternative zur Potsdamer Stammbahn)“ (s. ebd. S. 141) vor. Es besteht das Ziel, die Erschließung des Süd-West-Raums und alternative Gestaltungen älterer Planungen zu Wiederinbetriebnahmen zu untersuchen. Basierend auf den zu ermittelnden Entwicklungspotentialen wären ge-eignete Trassen- und Systemalternativen zur bestmögli-chen Erschließung der identifizierten Nachfragepotentiale zu ermitteln. Kernfragen wären: o Was ist für das Gebiet die richtige Lösung? o Wo befinden sich Erschließungs- und Anbin-dungsdefizite? o Wo sind Potentiale vorhanden? o Welche Kosten kämen hierbei auf das Land Berlin zu? Derartige Untersuchungen würden mit dem Land Brandenburg abgestimmt. Aufgrund der Langfristperspektive (nach 2025) und der unveränderten Erkenntnisse zur Stammbahn wurde die Maßnahme in den vergangenen Jahren im Vergleich zu anderen Vorhaben nicht prioritär behandelt. Frage 3: Gibt es einen Zeitplan, und wenn ja, wie sieht dieser aus? Für welchen Zeitraum ist das Planfeststel-lungsverfahren geplant? Antwort zu 3: Nein. Frage 4: Wie viele und welche Bauabschnitte sind ge-plant und warum? Antwort zu 4: Eine verbindliche Aussage könnte erst mit einer vertiefenden Planung erfolgen. Frage 5: Welche Planungen gibt es hinsichtlich der Finanzierung der Wiederinbetriebnahme der Stammbahn? Antwort zu 5: Für alle künftigen Netzergänzungen im Land Berlin gilt: Sofern diese Maßnahmen die allgemeinen Voraus-setzungen (technische Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit etc.) erfüllen und bis 2019 umgesetzt sein können, können sie mit anteiliger Finanzierung des Bundes aus dem Ge-meindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) finanziert werden, wobei ein entsprechender Eigenanteil aus Lan-desmitteln zu bestreiten ist. Die Fördermöglichkeiten nach GVFG laufen nach derzeitigem Stand jedoch 2019 aus. Ob es Folgeprogramme geben wird, ist derzeit unge-klärt. Sollte es keine Folgeprogramme zur Finanzierung geben, sind alle weiteren Vorhaben künftig komplett aus dem Landeshaushalt Berlins zu bestreiten. Zurzeit laufen darüber hinaus die Verhandlungen zur Revision der Regionalisierungsmittel, d.h. auch für das Finanzvolumen des Betriebs auf den Strecken des Schie-nenpersonennahverkehrs (SPNV) bestehen derzeit erheb-liche Unsicherheiten. Frage 6: Wurde diesbezüglich seit der Wiedervereini-gung Gutachten mit Kosten-Nutzen-Analysen in Auftrag gegeben? Wenn ja, wann wurden diese in Auftrag gege-ben, zu welchem Ergebnis kommen diese und wo sind diese abrufbar? Antwort zu 6: Aus der Befassung mit der Thematik liegen unterschiedliche Untersuchungen vor. „Verkehrliche Voruntersuchung und Standardisierte Bewertung für die Wiederinbetriebnahme der Potsdamer Stammbahn“ (als Regionalverkehr), bearbeitet durch Intraplan im Auftrag der beiden Ministerien in Berlin und Brandenburg, aus 2008, abrufbar unter: http://www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.142067.de. 1. Erkenntnisse hieraus:  „Eine Reaktivierung der Potsdamer Stammbahn war nicht Gegenstand der Vereinbarungen zum zwischenzeitlich realisierten Pilz-Konzept Stufe 1 zwischen dem Bund, den Ländern Berlin und Brandenburg und der DB AG Anfang der 90er Jah-re. Der Wiederaufbau und die Wiederinbetrieb-nahme der Potsdamer Stammbahn ist Bestandteil des Pilz-Konzeptes Stufe 2 (….). Die Wiederinbe-triebnahme der Potsdamer Stammbahn erfordert einen Neubau der Eisenbahninfrastruktur inkl. Elektrifizierung zwischen dem Bahnhof Griebnitz-see (Land Brandenburg) und Abzweig Landwehr-kanal (Land Berlin). Die Infrastrukturmaßnahmen sollen über § 8 Abs. 2 Bundesschienenwegeaus-baugesetz (BSchwAG) finanziert werden. Voraus-setzung hierfür ist eine Nutzen-Kosten-Untersu-chung mit einem Nutzen-Kosten-Indikator > 1,0.“ (ebd. S. 1)  „Die (…) vorgestellte Bewertung für eine Mitfall-Vorzugsvariante führte mit einem Nutzen-Kosten-Indikator von 0,64 zu einem aus gesamtwirtschaft-licher Sicht unzureichenden Ergebnis.“ (ebd. S. 134) 2. „Vorstudie S-Bahn Zehlendorf – Düppel-Kleinmach-now“ durch die DB AG im Auftrag Europarc Drei-linden GmbH mit Beteiligung der Gemeinde Klein-machnow und des Bezirks Steglitz-Zehlendorf aus 2009, abrufbar unter: http://www.stammbahn.de/planung.html. Ziel war die Identifizierung einer optimalen Lösung zur Einbin-dung der Gemeinde Kleinmachnow in das Netz der Berliner S-Bahn. Erkenntnisse hieraus:  „Basierend auf den vorliegenden Untersuchungs-ergebnissen kann entsprechend dem gegenwärtigen Erkenntnis- und Bearbeitungsstand sowie der kurz-fristigen Bearbeitungszeit noch keine abschließen-de detaillierte Nutzen-Kosten-Analyse vorgenom-men werden. Seitens der Gutachter kann demzu-folge keine endgültige Bewertung der vorgesehe-nen S-Bahn-Anbindung Zehlendorf nach Klein-machnow/ Dreilinden abgegeben werden.“ Es „wird eine vertiefende Untersuchung für eine S-Bahn Anbindung Zehlendorf – Kleinmachnow – Dreilinden in Form einer Nutzen-Kosten-Unter-suchung empfohlen.“ (ebd. S. 34). Frage 7: Ist auf dieser Strecke ggf. auch der Einsatz von Regionalverkehr vorgesehen? Antwort zu 7: Die Wiederinbetriebnahme der Potsda-mer Stammbahn wird nach dem Ergebnis der vorgenom-menen Kosten-Nutzen-Untersuchung, die mit den unter-stellten Randbedingungen einen nicht ausreichenden Nutzen ergeben hat, nicht als Regionalbahn erfolgen können. Daher wären alternative Gestaltungen einer Wie-derinbetriebnahme zu untersuchen. Zur Priorisierung derartiger Überlegungen s. Antwort zu 1 und 2. Berlin, den 11. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Sep. 2014)