Wirtschaftliche Grundlagen zur Genehmigung des Fahrpreissystems des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB)
Ereignis
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den wirtschaftlichen und statistischen Grundlagen für die Genehmigung des neuen VBB-Verbundtarifs. Der Senat legt dar, dass der vollständige Tarifantrag im Dezember 1997 eingereicht wurde und die jährlichen Fahrgasteinnahmen im Verbundgebiet bei rund 1,42 Milliarden DM liegen. Bei einem prognostizierten Einnahmezuwachs von 5,7 Prozent befördert der Verkehrsverbund jährlich rund 1,4 Milliarden Fahrgäste (davon 1,1 Milliarden in Berlin), wobei eine formelle Regelung zur Einnahmeaufteilung zwischen den beteiligten Verkehrsunternehmen zum Antwortzeitpunkt noch ausstand.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/3070
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/3070
der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS)
über wirtschaftliche Grundlagen zur
Genehmigung des Fahrpreissystems des
Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB)
Ich frage den Senat:
1. Welche Unterlagen sind der Genehmigungsbehörde über die Einführung eines neuen Fahrpreissystems im VBB eingegangen, sind diese Unterlagen vollständig, und durch wen wurden oder werden diese Unterlagen auf Richtigkeit geprüft?
2. Welche Einnahmen aus Fahrscheinverkäufen werden gegenwärtig im Verkehrsverbund erzielt?
3. Welche Erwartungen über die künftigen Einnahmen im Verkehrsverbund liegen der Genehmigungsbehörde vor?
4. Wie viele Fahrgäste werden gegenwärtig im Verkehrsverbund befördert, wie viele Fahrgäste befahren ausschließlich Berlin, wie viele ausschließlich Brandenburg, und wie viele Fahrgäste befahren sowohl Berlin als auch Brandenburg?
5. Welche Erwartungen bezüglich der Fahrgastentwicklung liegen den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für die Genehmigung des Fahrpreissystems der Genehmigungsbehörde vor?
6. Wie erfolgt zur Zeit die Einnahmeaufteilung innerhalb des Vekehrsverbundes?
7. Wie werden die erwarteten Einnahmen durch das neue Fahrpreissystem innerhalb des Verkehrsverbundes aufgeteilt?
8. Wie werden die S-Bahn Berlin und die Deutsche Bahn AG in das neue Fahrpreissystem im VBB integriert?
Berlin, den 20. November 1997
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 3070
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr als zuständige Genehmigungsbehörde für die ÖPNV-Tarife des Landes Berlin, liegt der namens und in Vollmacht der BVG vom Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg am 17. Dezember 1997 gestellte Tarifantrag vollständig vor. Die Unterlagen werden von der o. a. Genehmigungsbehörde entsprechend § 39 und § 8 Abs. 3 und 4 des Personenbeförderungsgesetzes geprüft.
Zu 2.:
Die Höhe der Einnahmen der im Verbundgebiet tätigen Verkehrsunternehmen beträgt 1997 nach Angaben des VBB voraussichtlich 1,42 Mrd. DM.
Zu 3.:
Der VBB rechnet mit einem Einnahmezuwachs von ca. 5,7 %.
Zu 4.:
Im gesamten Verbundgebiet werden nach Angaben des VBB gegenwärtig ca. 1,4 Mrd. Fahrgäste pro Jahr befördert, davon 1,1 Mrd. Fahrgäste im Land Berlin. Ca. 10 bis 12 Millionen Fahrgäste befahren sowohl das Land Berlin als auch das Land Brandenburg.
Zu 5.:
Der VBB rechnet mit etwa der gleichen Anzahl von Fahrgästen wie 1997.
Zu 6.:
Zur Zeit gibt es noch keinen Verbundtarif und demzufolge auch keine formelle Regelung über die Aufteilung der Einnahmen innerhalb des Verkehrsverbundes.
Zu 7.:
Eine endgültige Regelung über die Einnahmeaufteilung des zukünftigen Verbundtarifs liegt noch nicht vor. Insgesamt ist jedoch sichergestellt, daß der Verbundtarif mindestens die gleiche Ergiebigkeit besitzt wie die Summe der gegenwärtig gültigen Einzeltarife.
Zu 8.:
Der Tarifantrag der S-Bahn Berlin GmbH und der der DB AG liegen seit 15. Januar 1998 bzw. 20. Januar 1998 der Genehmigungsbehörde vor. Die Tarifanträge sind jeweils mit dem VBB abgestimmt.
Berlin, den 28. Januar 1998
Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt