Start- und Landegebuehren auf Berliner Flugghaefen
Ereignis
Die Kleine Anfrage vergleicht die fahrzeug- und lärmabhängigen Start- und Landeentgelte auf den Berliner Flughäfen mit anderen großen deutschen Verkehrsflughäfen. Der Senat legt dar, dass die Gebührenstrukturen aus fixen Gewichtsanteilen (MTOM) und variablen Passagierkomponenten bestehen, wobei lärmintensive Flugzeuge ohne entsprechendes Lärmzeugnis in Tegel und Tempelhof mit Startverboten belegt oder überproportional bezuschlagt werden. Im interurbanen Vergleich zum Stand Juli 1997 liegen die Entgelte für den Flughafen Schönefeld im Sinne einer verkehrslenkenden Absicht systematisch unter den Tarifen von Tegel sowie Frankfurt am Main.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/3107
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/3107
der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS)
über Start- und Landegebühren auf Berliner Flughäfen
Ich frage den Senat:
1. Wie hoch sind zur Zeit die Entgelte für Starten und Landen auf den einzelnen Flughäfen Berlins?
2. Welche Differenzierungen der Start- und Landeentgelte gibt es zwischen den Flughäfen nach der Größe der Flugzeuge, der Lärmemission durch Flugzeuge, der Tages- bzw. Nachtzeit des Starts/der Landung, der Anzahl der Passagiere bzw. der Größe der Frachtmenge?
3. Wie hoch sind die entsprechenden Entgelte bei den Flughäfen Frankfurt/M., Düsseldorf, München, Hamburg, Leipzig-Halle, Dresden?
Berlin, den 4. Dezember 1997
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 3107
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 3.:
Hauptbestandteile der Landeentgelte sind der fixe (maximale Startmasse bzw. Maximum Take-Off Mass/MTOM) und der variable Teil (bezogen auf die Anzahl der Passagiere). Lärmintensive Flugzeuge, die nicht in der Bonusliste des Bundesministeriums für Verkehr für lärmarme Flugzeuge enthalten sind, werden durch eine Staffelung überproportional mit Landeentgelten belegt.
Flugzeugen ohne Lärmzeugnis ist die Landung auf den Berliner Flughäfen Tegel und Tempelhof nicht gestattet.
Grundsätzlich bestehen auf den Berliner Flughäfen Nachtflugbeschränkungen in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr (Flughafen Tempelhof) bzw. 23.00 bis 6.00 Uhr (Flughafen Tegel). Für Landungen während dieser Zeit sind die Entgelte (fixer Teil) erhöht.
Nachfolgend die Aufstellung für die am häufigsten genutzten Flugzeugtypen hinsichtlich der Landeentgelte (Auslandsverkehr/fixer und variabler Teil/gültig ab 1. Juli 1997 in DM):
| Flughafen | B 737–300 | AB 300–600 | MD 83 |
|---|---|---|---|
| Tegel/Tempelhof | 2 220 | 5 598 | 3 346 |
| Schönefeld | 2 080 | 5 247 | 3 080 |
| Hamburg | 2 023 | 5 100 | 3 348 |
| Düsseldorf | 2 008 | 4 573 | 3 186 |
| Frankfurt | 2 621 | 6 507 | 3 918 |
| München | 2 382 | 5 447 | 3 165 |
| Leipzig | 2 270 | 5 150 | 3 100 |
| Dresden | 2 250 | 5 100 | 3 050 |
(Quelle: Berliner Flughafen-Gesellschaft)
Berlin, den 22. Dezember 1997
Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt