Ungereimtheiten in der Investitionsplanung
Ereignis
Die Kleine Anfrage befasst sich mit vermeintlichen Haushaltsdiskrepanzen und ungedeckten Finanzierungsanteilen in der Berliner Investitionsplanung 1997 bis 2000 für den öffentlichen Personennahverkehr. Der Verkehrssenator weist die Kritik zurück und erläutert, dass die veranschlagten Großprogramme – wie die U- und Straßenbahngrundinstandsetzungen mit Volumina von bis zu 840 Millionen DM – langfristig angelegt sind und über den Zeithorizont des Plans hinausreichen. Die vermeintliche Lücke beruhe auf einer Fehlinterpretation der Haushaltssystematik, da jährliche Zuschusslinien planungsgemäß keine Ausweisung von Gesamt- oder Restfinanzierungen vorsehen.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2120
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/2120
des Abgeordneten Burkhard Müller-Schoenau
(Bündnis 90/Die Grünen)
über Ungereimtheiten
in der Investitionsplanung
Ich frage den Senat:
1. Wie ist es zu erklären, daß in der Investitionsplanung 1997 bis 2000 für „Zuschüsse für Investitionen des öffentlichen Personennahverkehrs“ (Kapitel 12 00, Titel 891 02) ein Gesamtbetrag von 1 034 Millionen Mark geplant ist, während gleichzeitig in den Erläuterungen Projekte aufgelistet werden, für die insgesamt mehr als 1 782 Millionen Mark erforderlich sind?
2. Wie hoch ist der ungedeckte Finanzierungsanteil bei den o. g. Projekten, wenn man neben den Mitteln aus der I-Planung auch die Investitionsmittel berücksichtigt, die im Etat der BVG vorgesehen sind?
3. Warum ist dieser ungedeckte Finanzierungsanteil nicht in der Investitionsplanung unter der Rubrik „Restfinanzierung ab 2001“ aufgeführt?
4. Welche in den o. g. Erläuterungen zur Investitionsplanung genannten Projekte sollen tatsächlich bis zum Jahr 2000 ausfinanziert werden, und für welche Projekte bleiben Finanzierungslücken bestehen?
5. Warum sind 5 Straßenbahnprojekte (Adlershof/ Wissenschaftsstadt, Müggelheimer Straße, Eberswalder Straße−Nordbahnhof, Prenzlauer Tor− Liebknechtstraße, Chausseestraße−Invalidenstraße−Lehrter Bahnhof) in der I-Planung nicht enthalten, obwohl das Abgeordnetenhaus für zwei dieser Projekte eine Fertigstellung bis 1999 und für die restlichen Projekte einen Baubeginn bis Ende 1999 beschlossen hat?
6. Warum hat der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr Klemann noch in der Verkehrsausschuß-Sitzung vom 19. Februar 1997 den Baubeginn bei den Straßenbahnprojekten Adlershof/Wissenschaftsstadt und Müggelheimer Straße für 1998 zugesichert, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits feststand, daß beide Projekte nicht in der I-Planung enthalten sind?
Berlin, den 28. April 1997
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2120
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Der Senat kann die Frage nicht nachvollziehen. Die aufgelisteten Maßnahmen werden nicht alle innerhalb des Investitionszeitraumes 1996 bis 2000 abgeschlossen, so daß die Investitionsplanung in der Summe nur die Ansätze enthält, die entsprechend dem Baufortschritt in diesem Zeitraum auch anfallen. Maßnahmen wie
− Bahnhofsverschiebungen und Bau von Zugängen (S-Bahnbau, Gesamtkosten 150 Mio. DM),
− U-Bahnnetz – Infrastrukturverbesserungen zur Leistungserhöhung (Gesamtkosten 422,1 Mio. DM) und
− Grundinstandsetzung bestehender U-Bahnstrecken im damaligen Ostteil der Stadt (Gesamtkosten 234 Mio. DM),
− Straßenbahngrundinstandsetzung in verschiedenen Streckenabschnitten (Gesamtkosten 840 Mio. DM)
sind Programme, die über den Zeithorizont der I-Planung weit hinausreichen und auch nach 2000 fortgesetzt werden. Die entsprechenden Jahresansätze werden damit erst nach 2000 anfallen. Hier von einem „ungedeckten Finanzierungsanteil“ zu sprechen, ist eine Verkennung der Haushaltssystematik.
Zu 3.:
In der Investitionsplanung wird grundsätzlich bei Zuschüssen, die jährlich fließen – mit Ausnahme von Maßnahmen, deren Finanzierungsvolumen eindeutig feststeht – keine Gesamtfinanzierung nachgewiesen. Dies hat zur Folge, daß ebenfalls die „Restfinanzierung“ nicht dargestellt wird.
Zu 4.:
Wie schon unter 1. und 2. erläutert, gibt es keine „Finanzierungslücken“. Die unter 1. und 2. genannten Maßnahmen werden auch über das Jahr 2000 hinaus finanziert.
Zu 5. und 6.:
Die im Zahlenwerk der I-Planung 1996 – 2000 angegebenen Ansätze beinhalten alle die vom Abgeordnetenhaus in seiner 9. Sitzung am 23. Mai 1996 mit dem jeweiligen Baubeginn beschlossenen Straßenbahnmaßnahmen, also auch die Straßenbahnprojekte „S-Bf. Adlershof – Wissenschaftsstadt“ und „Müggelheimer Straße“ mit dem jeweiligen Baubeginn. Der Erläuterungsteil des Zahlenwerkes ist unvollständig: Es sind nur die Maßnahmen des Haushaltsplanes 1997 wiedergegeben worden. Die Erläuterung wird in der I-Planung 1997 bis 2001 korrigiert.
Berlin, den 9. Juni 1997
Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt