Luftverkehr: Aufsichtsrechtliche Verhandlungsbeauftragung zur Aufhebung des Treuhandvertrages fuer das Baufeld Ost

Luftverkehr: Aufsichtsrechtliche Verhandlungsbeauftragung zur Aufhebung des Treuhandvertrages fuer das Baufeld Ost

Ereignis

Der Aufsichtsrat der Berlin Brandenburg Flughafen Holding GmbH (BBF) hat die Geschäftsführung am 13. September 1996 dazu ermächtigt, Verhandlungen mit der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) Brandenburg zur einvernehmlichen Auflösung des historischen Treuhandvertrages zu führen. Diese übergeordnete vertragliche Strukturierung folgt den Bestimmungen des trilateralen „Konsensbeschlusses“ vom 28. Mai 1996, in welchem vereinbart wurde, dass alle verbleibenden finanziellen Lasten und Risiken der umstrittenen Grundstücksgeschäfte am Flughafen Schönefeld aus den Jahren 1991/1992 ausschließlich im Einvernehmen der beteiligten Ländergesellschafter geregelt werden.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Kleine Anfrage Nr. 13/1251, Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1251
Ich frage den Senat:
1. Treffen Presseberichte zu, daß die Geschäftsführung der Ber-
lin-Brandenburg Flughafen Holding (BBF) die Haftung für
die umstrittenen Grundstücksgeschäfte am Flughafen Schö-
nefeld aus den Jahren 1991 und 1992 übernimmt?
2. Wenn ja, wie beurteilt der Senat diese Haftungsübernahme
mit Blick auf die der Senatsverwaltung für Finanzen vorlie-
genden Rechtsgutachten, die eine Haftung wegen Formnich-
tigkeit des Treuhandvertrages zwischen der Landesentwick-
lungsgesellschaft (LEG) Brandenburg und der BBF aus-
schließen?
3. Inwieweit is die Geschäftsführung der BBF bereit, Forde-
rungen der LEG Brandenburg aus den besagten Grund-
stücksgeschäften und Forderungen aus dem Abschluß dieser
Grundstücksgeschäfte zu erfüllen?
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1251
Im Namen des Senats von Berlin
beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 3.:
Der Aufsichtsrat der Berlin Brandenburg Flughafen Holding
hat die Geschäftsführung in seiner letzten Sitzung am 13. Sep-
tember 1996 lediglich dazu ermächtigt, Verhandlungen mit der
LEG zur einvernehmlichen Aufhebung des Treuhandvertrages zu
führen. Die Geschäftsführung ist zudem beauftragt worden, die
finanziellen Folgen einer Vertragsauflösung in der nächsten Auf-
sichtsratssitzung darzustellen.
Dieser Auftrag liegt auf der Linie des sogenannten Konsens-
beschlusses vom 28. Mai 1996, den der Regierende Bürgermei-
ster, der Bundesverkehrsminister und der Ministerpräsident des
Landes Brandenburg unterzeichnet haben. In diesem Beschluß
wurde u. a. vereinbart, daß die bei der Entwicklung des Baufeldes
Ost verbleibenden Lasten und Risiken von den Gesellschaftern
nur einvernehmlich geregelt werden.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“