Fahrdienst: Ridesharing-Anbieter Warum Berlins Taxifahrer den Berlkönig fürchten, aus der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/ridesharing-anbieter-warum-berlins-taxifahrer-den-berlkoenig-fuerchten/23945722.html

Zu Bus und Bahn gesellen sich viele neue Angebote im #Nahverkehr: grüner, praktischer und billiger. Doch die #Mobilitätswelle gefällt nicht jedem.
Man könnte sagen, für Richard Leipold lag das Geld mal auf der Straße. Aber seit ein paar Jahren wird es weniger. Der #Taxifahrer konkurriert zunehmend mit anderen #Fahrdiensten um Gäste. Sein neuester Rivale in den östlichen Bezirken von Berlin heißt #Berlkönig, ein #Shuttle-Service der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). „Da haben wir so viel Überlebenschance wie ein Schneeball in der Hölle“, sagt Leipold, der auch Sprecher der Berliner #Taxi-Vereinigung ist.

Die Shuttles werden immer mehr. #Uber, #Lyft, #Moia und #Via – in vielen Städten weltweit fädeln sich die Dienste neben den öffentlichen Bussen und Bahnen in den Straßenverkehr ein. Mit teilweise dramatischen Begleiterscheinungen: In New York brachten sich in den vergangenen beiden Jahren mehrere Cab-Driver sogar um. Der darauffolgende Protest der Taxifahrer gegen die neuen Dienste …

Fahrdienst: Ridesharing in Berlin Kann der Berlkönig das private Auto killen?, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/01/berlin-bvg-berlkoenig-ridesharing-clevershuttle-verkehr.html

#Berlkönig“ und „#Clever Shuttle“: Der Senat will mit #Ridesharing-Angeboten Pkw-Besitzer weg vom eigenen Auto locken. Kritiker befürchten jedoch, dass die Sammeltaxis den Autoverkehr weiter verstärken.
Schauspieler Uwe Ochsenknecht tut es. Nachts und betrunken. Er fährt Berlkönig. Ochsenknecht torkelt zusammen mit Sohn Wilson Gonzalez aus einer Bar. Der Sohn zückt das Handy und bestellt per App den Berlkönig, das Ride-Sharing-Angebot der BVG. Eine Art #Sammeltaxi, das seit September in Berlin aktiv ist. Unterwegs steigen noch ein paar Fahrgäste zu und werden von einem professionellen Fahrer an ihr jeweiliges Ziel gebracht. Zwar nicht bis vor die Haustür, aber in die Nähe einer Haltestelle.
Die Ochsenknechts fahren zwar nur in einem Werbeclip der BVG mit dem Berlkönig, in Realität nutzen das Angebot aber tatsächlich tausende Berliner. Die App wurde laut BVG bisher über 120.000 Mal heruntergeladen. Rund drei Monate nach Start hatten die Berlkönige 100.000 Fahrten absolviert. Vier Wochen später waren es 200.000. Die Anzahl der Flotte hat sich laut BVG von 50 auf 100 verdoppelt. Angepeilt sind 300 Fahrzeuge.

Ridesharing-Angebote werden stark nachgefragt
Auch das Unternehmen Clever Shuttle, an dem die Deutsche Bahn mehrheitlich beteiligt ist und das in Berlin seit 2016 mit 30 elektronisch und durch Wasserstoff betriebenen Fahrzeugen …

Fahrdienst: Uber gegen Taxi Straßenkampf in Berlin aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/uber-gegen-taxi-strassenkampf-in-berlin-31900954?dmcid=nl_20190120_31900954

Rumen Milkow hat den #Taxifahrerblick. Wenn er mit seinem Auto in Berlin unterwegs ist, registriert er sehr genau, wer von den Kollegen wo auf Fahrgäste wartet. Und er erkennt auch die Fahrer, die für die Konkurrenz von #Uber in zumeist unscheinbaren schwarzen Wagen unterwegs sind. „Da ist einer“, sagt er mit Blick auf den schwarzen Toyota Hybrid. Dann blinkt Milkow, rollt auf die Linksabbiegerspur und langsam an dem Wagen vorbei. Auf dem Fahrersitz sitzt ein junger Mann und blickt auf ein Smartphone, das in einer Halterung mittig vor der Frontscheibe befestigt ist. „Ich wusste es, ein Uber-Fahrer“, sagt Milkow und haut einmal mit der rechten unteren Handfläche aufs Lenkrad. Dann dreht er das Lenkrad, und es geht weiter Richtung Mitte.

#Clevershuttle, #Blacklane und Uber
Rumen Milkow ist 52, er fährt seit 23 Jahren #Taxi in Berlin, fast sein halbes Leben lang. Er bekommt Mindestlohn plus ein wenig Urlaubsgeld dafür, Berliner, Geschäftsleute und Touristen durch die Stadt von A nach B zu kutschieren.
„#Taxikrieg“ – so ist der Konflikt zwischen dem #Taxigewerbe und Uber in Schlagzeilen grob zusammengefasst worden. Taxikrieg – das bedeutet: Uber, der Konkurrent, stößt in einen Markt, der sowieso schon hart umkämpft ist. In Berlin sind rund 8000 Taxen gemeldet. Das sind viele im Vergleich zu anderen Großstädten. Knapp 450 Berliner kommen auf ein Taxi. In Köln und Dresden zum Beispiel ist das Verhältnis für Fahrgäste deutlich …

Fahrdienst: Einführung neuer Systeme zur Entlastung der Verkehrssituation in Berlin (Ride Pooling Systeme), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum blockiert der Berliner Senat neue nachhaltige, private Mobilitätsangebote wie #MOIA oder #door2door
in Berlin, obwohl durch die Konzepte der zunehmende #Mobilitätsbedarf der wachsenden Stadt gedeckt, die
Verkehrsprobleme Berlins gelindert werden könnten und dies bereits in anderen deutschen Städten möglich
ist?
Antwort zu 1:
Berlin erfreut sich großer Resonanz bei der Erprobung neuer Mobilitätsformen. Insofern
führt der Senat seit Jahren Gespräche mit Anbietern, die die Neuzulassung von „#Ridepooling-
Verkehren“ als Erprobungsverkehr auch in Berlin anstreben. Es liegt in der Natur der
Sache, dass eine neue Mobilitätsform ein verkehrlich relevantes Alleinstellungsmerkmal
besitzen sollte. Zudem sollte sie nicht von verschiedenen Anbietern mehrfach im selben
Gebiet erprobt werden. Das würde die bestehende Nachfrage zersplittern und damit dem
Ziel, möglichst viele gepoolte Fahrten zu erreichen, entgegenstehen. Zudem würde die
Aussagekraft bereits laufender gleichartiger Probebetriebe dadurch deutlich geschmälert.
Die entgeltliche und geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ist
in aller Regel nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtig. Zur
praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten oder Verkehrsmittel können nach pflichtgemäßem
Ermessen gemäß § 2 Abs. 7 PBefG auf Antrag im Einzelfall Abweichungen von
den Vorschriften des PBefG zeitlich befristet (bis zu vier Jahre) genehmigt werden, soweit
2
öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen. Sinn dieses Genehmigungstatbestandes
ist es, Erfahrungsdaten sammeln zu können, die dem Gesetzgeber die Prüfung
erlauben, ob er durch Änderung des #PBefG den erprobten Verkehr zulassen will.
Das Unternehmen door2door hat im Jahr 2016 parallel zum seinerzeit genehmigten #CleverShuttle-
Betrieb mit dem Senat Gespräche über das „#Ally“-Projekt geführt, in Berlin allerdings
keinen Antrag auf Genehmigung zur Erprobung einer neuen Verkehrsart gestellt.
Auch der von der Firma MOIA in diesem Jahr beantragte „#Ridepooling-Verkehr“ mit virtuellen
Haltestellen setzt sich aus Komponenten der bereits laufenden Erprobungen zusammen.
Frage 2:
Warum gab es bei der Genehmigung, Einführung und im Nachgang der Einführung des „#BerlKönig“ der landeseigenen
BVG, keine Ausschreibung, so dass sich auch andere Unternehmen auf den Testpiloten der
Stadt hätten bewerben können?
Frage 6:
Wann ist mit einem diesbezüglich offenen, transparenten und nachvollziehbaren Ausschreibungsverfahren
zu rechnen, bei dem sich andere Bewerber um die Durchführung des Angebotes bewerben können?
Antwort zu 2 und 6:
Eine Genehmigung zur Erprobung einer neuen Verkehrsart gemäß § 2 Abs. 7 PBefG stellt
keine #Dienstleistungskonzession dar, da es an der erforderlichen Gegenleistungsverpflichtung
des Wirtschaftsteilnehmers fehlt. Diese rechtliche Bewertung wurde erst jüngst vom
Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem Verfahren bestätigt, in dem die Erteilung einer
Genehmigung an MOIA in Hannover mit dem Hinweis auf eine vermeintliche Ausschreibungspflicht
verhindert werden sollte. Für eine Ausschreibung von eigenwirtschaftlichen
Genehmigungen zu „Experimentierzwecken“ fehlt es somit an einer Rechtsgrundlage.
Frage 3:
Warum operieren die derzeitigen beiden Anbieter wie „CleverShuttle“ und der „BerlKönig“ nur mit geringen
Fahrzeugstückzahlen und in sehr begrenzten Bediengebieten, welche Erkenntnisse erhofft sich der Senat
davon?
Antwort zu 3:
Den beiden Erprobungen dürfen öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen. Es
sind daher insbesondere die Vereinbarkeit mit den Angeboten im Öffentlichen Personennahverkehr
(#ÖPNV), mit dem Erhalt der Funktionsfähigkeit des örtlichen #Taxigewerbes
und sonstige nicht konkretisierte öffentliche Verkehrsinteressen zu berücksichtigen. Daher
sind nur geringe Fahrzeugzahlen und begrenzte Bediengebiete genehmigt worden.
3
Das Abgeordnetenhaus hat durch das Berliner Mobilitätsgesetz (MobG)1 den Rahmen für
die Bestimmung „sonstiger“ öffentlicher Verkehrsinteressen abgesteckt. Zentrale Maßgabe
des Berliner Mobilitätsgesetzes ist, dass der Anteil der Verkehrsmittel des Umweltverbundes
gesteigert werden soll. Dem Umweltverbund zugerechnet werden der Fußverkehr, der
Radverkehr und der ÖPNV.
Auf Basis dieser und weiterer Vorgaben des Mobilitätsgesetzes wird auch der künftige
Nahverkehrsplan 2019 – 2023 (NVP) konkretisieren, unter welchen Maßgaben davon ausgegangen
werden kann, dass „Ridepooling“-Verkehre das Berliner Verkehrssystem im
Sinne der Zweckbestimmung und der Ziele des Berliner Mobilitätsgesetzes optimieren.
Daher ist den beiden Anbietern durch geeignetes Monitoring auferlegt, Daten zu generieren,
die eine Bewertung erlauben, welche Auswirkungen die „Ridepooling“-Verkehre in
Bezug auf das öffentliche Verkehrsinteresse haben. Das Land Berlin hat auf diese Weise
die Grundlage für eine systematische Datenerhebung zur Beurteilung der verkehrlichen
Wirkungen der „Ridepooling“-Verkehre gelegt und strebt an, im bundesweiten Austausch
mit Genehmigungsbehörden, Ländern und Bund eine Harmonisierung der Kennziffern und
der Methodik des Monitorings zu erreichen.
Frage 4:
Wann gelten die derzeitigen Ride Pooling-Tests wie der „BerlKönig“ der BVG als erfolgreich?
Antwort zu 4:
Erklärtes Ziel der „Ridepooling“-Verkehre ist es, individuelle Mobilitätsbedürfnisse zu bündeln
und dadurch das individuelle Kraftfahrzeugaufkommen zu reduzieren. Somit dürfen
die Erprobungen nicht zu einer relevanten Beeinträchtigung des ÖPNV, der Funktionsfähigkeit
des örtlichen Taxigewerbes oder gar zur Zunahme des Kraftfahrzeugaufkommens
zu Lasten des Umweltverbundes führen.
Frage 5:
Was würde dies für die Zulassung weiterer Unternehmen in Berlin bedeuten?
Antwort zu 5:
Das Land Berlin wird im Einzelfall nach den o. g. Kriterien entscheiden.
Frage 7:
Gilt bei der Zulassung von Ride Pooling-Anbietern das Gebot der Eigenwirtschaftlichkeit oder werden Verkehrskonzepte
wie der „BerlKönig“ der landeseigenen BVG durch Landesmittel subventioniert?
Antwort zu 7:
Die Erprobungsverkehre werden nicht durch Landesmittel subventioniert.
1 Berliner Mobilitätsgesetz vom 5. Juli 2018, verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung
vom 5. Juli 2018 (GVBl. S. 464)
4
Frage 8:
Bejahendenfalls zu 7. – Wie hoch ist der zu erwartende Subventionsbetrag?
Antwort zu 8:
Entfällt.
Berlin, den 27.12.2018
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Fahrdienst: Sechsstellig auf Bestellung, aus BVG

https://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2956

Pressemitteilung, 14. Dezember 2018: Mehr als 100.000 Fahrten in 100 Tagen – so lautet die bisherige Bilanz des #BerlKönigs. Am morgigen Samstag ist der digitale #Rufbus seit genau 100 Tagen im Einsatz. Bereits am Freitagabend wurde die 100.000. Fahrt absolviert. Seit dem Start des neuen Angebots am 7. September wurde die BerlKönig-App bereits 90.000-mal heruntergeladen.

Das beim Start auf die Abend- und Nachtstunden am Wochenende begrenzte Angebot, das den Berliner Nahverkehr um eine neue Komponente ergänzt, steht schon seit Mitte Oktober rund um die Uhr und an allen Wochentagen zur Verfügung. Aktuell werden die Fahrten mit rund 90 Mercedes-Benz-Fahrzeugen angeboten. Bei entsprechender Nachfrage soll die Flotte im Projektverlauf auf bis zu 300 Fahrzeuge erweitert werden.

Die Resonanz der Nutzer freut die Projektpartner BVG und #ViaVan besonders. Rund 97 Prozent der abgegebenen Bewertungen waren bisher positiv.

Mehr Informationen im Internet: https://www.berlkoenig.de/

Fahrdienst: Ridesharing Fahrdienst will Flotte verfünffachen – Taxibranche ist dagegen, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/ridesharing-fahrdienst-will-flotte-verfuenffachen—taxibranche-ist-dagegen-31662944?dmcid=nl_20181129_31662944

Sich mit anderen Fahrgästen in einem Auto durch die Stadt fahren lassen, preiswerter als im #Taxi: Das ist #Ridesharing. Es ist eine neue Art der Fortbewegung, die auch in Berlin immer mehr Freunde findet. Darum will der erste Anbieter in der Hauptstadt, die Firma #GHT Mobility, seine #Clever-Shuttle-Flotte verfünffachen. „Wir haben einen Antrag eingereicht“, berichtet Marketingchefin Nora #Erdbeer. Doch Leszek #Nadolski von der Innung des #Taxigewerbes fordert: „Wir empfehlen dringend, die Genehmigung zu versagen.“

Die Idee zu dem neuen Fahrdienst kam den drei Freunden vom Walter-Rathenau-Gymnasium, als einer beim Grillen von seinen jüngsten Erfahrungen im Nahverkehr berichtete. Auf der U 6 fuhren keine Züge, es gab #Schienenersatzverkehr.
#Ridepooling mit mehreren Fahrgästen

Der junge Mann nahm aber lieber ein Taxi, um die Lücke zu überbrücken – und stellte fest, dass er nicht der einzige war. Fast jeder hatte ein Taxi für sich allein, alle fuhren in dieselbe Richtung. Eine Frage kam auf: Ließe sich das nicht wirtschaftlicher und billiger für die Nutzer gestalten?

So gründeten Bruno Ginnuth, Jan Hofmann und Slava Tschurilin einen #Fahrdienst, der nach dem Prinzip Ridesharing oder Ridepooling arbeitet. Wer mitfahren will, gibt in einer #App die Strecke ein. Ein Computer koordiniert die Wünsche und sorgt dafür, dass die Autos jeweils von mehreren Fahrgästen gemeinsam genutzt werden – was Kosten senkt und Straßen entlasten soll. Der Name des Unternehmens, GHT Mobility, entstand aus den Nachnamen der …

Taxi: Taxivereinigung und BVG streiten über Berlkönig Schadet der neue Fahrdienst der Berliner Verkehrsbetriebe den Taxiunternehmern?, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article215638517/Taxivereinigung-und-BVG-streiten-ueber-Berlkoenig.html

Berlin. Seit gut einem Monat haben die Berliner Verkehrsbetriebe einen eigenen #Fahrdienst, den #Berlkönig. Vans und Limousinen von Mercedes-Benz, die per App angefordert werden, fahren Fahrgäste durch die östliche Innenstadt – freitags und sonnabends jeweils von 17 bis 5 Uhr. 1,50 Euro kostet der Berlkönig pro gefahrenen Kilometer. Der Mindestpreis liegt allerdings bei 4 Euro.

Menschen für Geld im Auto von A nach B bringen – diese Idee hatten vor der BVG schon #Taxifahrer. Und genau die sehen sich durch den Berlkönig nun in ihrer Existenz bedroht. Das zumindest berichtet der Pressesprecher der Berliner #Taxivereinigung, Richard #Leipold. Er sagt: "Der Berlkönig ist schädlich." In den Außenbezirken, wo Busse und Bahnen nachts nur noch selten fahren, würde es Sinn ergeben, den Berlkönig fahren zu lassen, so Leipold. "Aber in der Innenstadt ist das Netz der öffentlichen Verkehrsmittel doch ausgezeichnet."

Bei den niedrigen Preisen, mit denen die BVG ihre Fahrgäste in den Berlkönig locken würde, könnten #Taxiunternehmen nicht mithalten. Leipold spricht von einem "Verdrängungswettbewerb" und rechnet vor: "Wenn die BVG fünf bis acht Prozent der Nachtfahrten von uns abgreift, dann wird es bald fünf bis acht Prozent weniger Taxiunternehmen in Berlin geben. Der Berlkönig wird zu Entlassungen und Betriebsschließungen in unserem Gewerbe führen."

Kritik, die die BVG nicht verstehen kann. Rund 50 Berlkönige fahren derzeit durch Berlin. Und Markus Falkner, Pressesprecher der BVG, sieht den neuen Fahrdienst nicht als Konkurrenz zu Taxis. Der Berlkönig "zielt insbesondere auf das Bündeln von Fahrtwünschen unterschiedlicher Nutzer", so Falkner. "Das Angebot spricht daher eine gänzlich andere Nutzergruppe an als das klassische #Taxi." Er verweist darauf, dass sich Fahrgäste im Berlkönig das Auto …

Fahrdienst: Berlkönig für alle BVG plant Rufbusse ins Berliner Umland, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/berlkoenig-fuer-alle-bvg-plant-rufbusse-ins-berliner-umland-31433958

Der #Berlkönig könnte bald Geschwister bekommen. Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) wollen ein solches Mittelding zwischen #Rufbus und #Sammeltaxi künftig auch außerhalb der Innenstadt anbieten.

„Unsere Idee ist, dass Vans oder Kleinbusse Schnellbahnstationen im Berliner Außenbereich mit anliegenden Wohngebieten möglicherweise auch im benachbarten Brandenburg verbinden“, sagte Sigrid Evelyn #Nikutta, die Vorstandsvorsitzende des Landesunternehmens, der Berliner Zeitung am Freitag. Einer der möglichen Startpunkte auf Berliner Gebiet könnte der U-Bahnhof Hönow sein. Die Endstation der Linie U5 liegt an der Grenze zum Landkreis Märkisch-Oderland.
Möglichst viele Fahrgäste

Es geht um Ridesharing – und das funktioniert so: Wer mitfahren will, zückt sein Mobiltelefon und teilt per App mit, wo die Fahrt beginnen und wo sie enden soll. Ein Computer koordiniert die Wünsche und stellt die Routen zusammen.

Ziel ist es, dass sich möglichst viele Fahrgäste die Autos teilen – das senkt die Betriebskosten. Vorteil für die Nutzer ist es, dass sie keine Fahrpläne beachten müssen und direkt ans Ziel oder zumindest in dessen Nähe gefahren werden. Dafür müssen sie im Berlkönig mehr zahlen als in einem BVG-Bus – aber nicht so viel wie im Taxi.
Berlkönig fährt rund um die Uhr

Mit dem Berlkönig, der seit September unterwegs ist, haben wir gezeigt, dass ein solches Angebot praktisch …

Taxi + Fahrdienst: Taxigewerbe und Ridesharing-Dienste in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Mit wie vielen Fahrzeugen darf der #Ridesharing-Anbieter #Clever Shuttle seine Fahrdienste in Berlin
anbieten?
Antwort zu 1:
Das LABO teilt hierzu mit:
„Das Unternehmen Clever #Shuttle Berlin GmbH hat in Berlin eine Genehmigung für 30
Fahrzeuge.“
Frage 2:
Inwieweit ist es zulässig, dass Clever Shuttle Dienste mit Fahrzeugen anbietet, die nicht in Berlin zugelassen
sind?
Antwort zu 2:
Das LABO teilt hierzu mit:
„Es dürfen grundsätzlich immer nur die Fahrzeuge eingesetzt werden, die konkret in der
Genehmigungsurkunde mit ihren amtlichen Kennzeichen benannt werden. Für Clever
Shuttle – wie auch für andere Unternehmen – sind auch Fahrzeuge konzessioniert, die kein
Berliner Kennzeichen führen.“
2
Frage 3:
Welche konkreten Maßnahmen unternimmt der Senat, um das Berliner #Taxigewerbe vor Fremdanbietern,
die #taxiähnliche Dienstleistungen anbieten, wie z. B. UBER, zu schützen?
Antwort zu 3:
Das LABO teilt hierzu mit:
„Die einzelnen Verkehrsanbieter und Verkehrsformen grenzen sich durch die Art der
Durchführung des Verkehrs und sonstige sich aus der Genehmigung ergebende Rechte
und Pflichten voneinander ab. Durch ihre Marktteilnahme stehen sie auch im Wettbewerb
zu bestehenden Angeboten. Nicht mit dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
konforme und damit nicht genehmigungsfähige Verkehre werden von der
Genehmigungsbehörde durch Versagung des Antrages bzw. Untersagung des Verkehres
unterbunden. Inzwischen ist es im Land Berlin zwei Unternehmen im Rahmen einer
Erprobung gestattet worden, Elemente zweier Verkehrsformen miteinander zu verknüpfen.
Mit Mietwagen darf jedoch grundsätzlich kein taxenähnlicher Verkehr angeboten werden.
Der Betrieb von Plattformen oder Apps zur Vermittlung genehmigter Verkehrsformen
unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes. So ist es
auch bei dem Dienst Uber, der lediglich als Vermittler tätig wird, während der eigentliche
Beförderungsvertrag ausschließlich zwischen dem Fahrgast und dem vermittelten
Personenbeförderungsunternehmen zustande kommt.
Etwaige Verstöße gegen Bestimmungen des Mietwagenverkehrs liegen daher auf Seiten
der Mietwagenunternehmer. Soweit die Zuständigkeit der Berliner Genehmigungsbehörde
gegeben ist, finden anlassbezogen (Betriebs-)Prüfungen und Kontrollen statt. Ggf. werden
im Anschluss weitergehende Maßnahmen – wie im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenrechts
– ergriffen. Für Maßnahmen bedarf es jedoch konkreter beweisbarer
Feststellungen, die einen bußgeldbewehrten Tatbestand erfüllen.“
Frage 4:
Inwieweit ist dem Senat bekannt, dass diese Anbieter die gesetzlichen Vorschriften, wie die sog.
Rückkehrpflicht, nicht einhalten? Wie beabsichtigt der Senat hier ähnliche Kontrollmechanismen wie im
Taxigewerbe anzuwenden?
Frage 5:
Inwieweit ist dem Senat bekannt, dass sich Uber-Fahrzeuge entgegen ihrer Rückkehrpflicht am Flughafen
Tegel oder im Bereich der Warschauer Brücke zur Entgegenahme von Diensten bereithalten? Welche
konkreten Maßnahmen ergreift der Senat, um dieses unrechtmäßige Vorgehen zu unterbinden?
Antwort zu 4 und zu 5:
Das LABO teilt hierzu mit:
„Beschwerden zur Nichteinhaltung der Rückkehrpflicht im Mietwagenverkehr wurden
mehrfach an die zuständige Genehmigungsbehörde, das Landesamt für Bürger- und
Ordnungsangelegenheiten (LABO), herangetragen. Etwaige Pflichtverletzungen treffen jedoch,
wie bereits ausgeführt, nicht die in Rede stehenden Vermittler, sondern die
einzelnen Mietwagenunternehmen, die die vermittelten Fahrten tatsächlich ausführen.
Diesbezüglich im LABO eingehende Hinweise sind jedoch zumeist pauschal, so dass sie
regelmäßig nicht für eine bußgeldbewehrte Verfolgung ausreichen.
Handelt es sich um verwertbare Angaben, geht das LABO im Rahmen seiner
Zuständigkeit den angezeigten Verstößen nach und ergreift entsprechende Maßnahmen.
3
Konkrete Meldungen fanden sich jedoch nach einer Überprüfung durch das LABO häufig
nicht bestätigt.
Kontrollen gestalten sich beim Mietwagenverkehr grundsätzlich als schwierig. Zum einen
müssen Mietwagen – anders als Taxen – nicht besonders gekennzeichnet sein, so dass
es sich nach dem äußeren Erscheinungsbild um normale Personenkraftwagen handelt.
Das LABO ist jedoch nicht berechtigt, Fahrzeuge einer allgemeinen Verkehrskontrolle dahingehend
zu unterziehen, ob sie privat oder gewerblich genutzt werden. So sind Außenkontrollen
im Stadtgebiet nicht zielführend. Weiterhin zeigt sich auch in Betriebsprüfungen,
dass durch die weniger umfassende Aufzeichnungspflicht die nachweisbare Feststellung
von entsprechenden Verstößen kritisch ist. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz hat jedoch auf Anregung des LABO für die nächste Sitzung des Bund-Länder-
Fachausschusses Straßenpersonenverkehr diese Thematik als Tagesordnungspunkt
angemeldet, um auf Bundesebene über in Frage kommende Maßnahmen zu beraten.
Beschwerden über andere Pflichtverletzungen als den Verstoß gegen die Rückkehrpflicht
sind bisher nicht bekannt geworden.“
Frage 6:
Inwieweit sind dem Senat die negativen Erfahrungen mit Anbietern wie Uber aus anderen Städten wie z.B.
Wien, Prag, London bekannt? Welche konkreten Maßnahmen werden senatsseitig ergriffen, um dem
negativen Trend entgegenzuwirken?
Antwort zu 6:
Das LABO teilt hierzu mit:
„Medienberichte über Erfahrungen anderer Städte werden zur Kenntnis genommen. Die
Vermittlungsplattform Uber bietet in Berlin derzeit nur die Modelle UberTaxi und UberX an,
die sich nach mehrmaliger Prüfung als gesetzeskonform erwiesen haben. Die durch die
Genehmigungsbehörde in der Vergangenheit untersagten Verkehre wurden durch Uber
eingestellt. Das Unternehmen Uber bietet – wie auch andere Vermittler – derzeit keinen
Anlass, Maßnahmen gegen sie einzuleiten oder solche vorzubereiten.“
Frage 7:
Wie viele Mitarbeiter der Senatsverwaltung SenUVK stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorschriften für
das Taxigewerbe und das Mietwagengewerbe, die taxiähnliche Dienstleistungen anbieten, eingehalten
werden? Ist diese Anzahl an MitarbeiterInnen aus Senatssicht auskömmlich?
Antwort zu 7:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist Fachaufsichtsbehörde über
das für die Genehmigungserteilung und Aufsicht im Gelegenheitsverkehr mit
Personenkraftwagen zuständige LABO.
Das LABO teilt hierzu mit:
„Im LABO sind derzeit achtzehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Sachgebiet, das
für die Genehmigungserteilung und Aufsicht im Gelegenheitsverkehr mit
Personenkraftwagen zuständig ist, tätig. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf
Taxenverkehr, Mietwagenverkehr, Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen sowie den
Krankentransport. Die Mitarbeiterzahl soll mit dem nächsten Haushalt erhöht werden, da
eine Überlastung des Bereiches seit längerer Zeit besteht.“
4
Frage 8:
Inwieweit ist dem Senat bekannt, dass es unterschiedliche Softwareversionen in Taxametern bzw. mobile
Apps im Rahmen der Verwendung der Taxameter gibt, bei dem durch das Drücken der Pausentaste eine
Manipulation der Arbeitszeiten erfolgt? Mit welchen konkreten Maßnahmen prüft der Senat die rechtmäßige
Nutzung elektronischer Erfassungssysteme?
Antwort zu 8:
Das LABO teilt hierzu mit:
„Es ist bekannt, dass sog. Totmanntasten in Taxen zum Einsatz kommen. Dies verstößt
bei korrekter Anwendung nicht gegen geltendes Arbeitsrecht, denn sie dienen der
Erfassung der Arbeitszeit. Die Verwendung unterliegt nicht den Vorschriften des
Personenbeförderungsrechts. Die Zuständigkeit für die Kontrolle der Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohns obliegt der Bundeszollverwaltung.
Dem LABO liegen keine hinreichend konkreten Hinweise bzw. Beschwerden vor, dass
unter Zuhilfenahme der sog. Totmanntaste reguläre Stand- und Wartezeiten in
unzulässiger Weise in Pausenzeiten umgedeutet werden. Erkenntnisse dieser Art würden
zuständigkeitshalber im Rahmen der Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Schwarzarbeit
und illegaler Beschäftigung weitergeleitet werden.“
Die generelle Problematik des belastbaren Nachweises von Verstößen einschließlich der
praktischen Schwierigkeiten bei der Kontrollierbarkeit wurde mit den Finanzbehörden
erörtert.
Berlin, den 16.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Fahrdienst: Fahrpreis für den On-Demand-Service BerlKönig, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann, da es sich bei dem #On-Demand-Service
#BerlKönig um ein eigenwirtschaftliches Angebot der Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG)
handelt. Er ist dennoch bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die BVG um Stellungnahme gebeten. Die BVG hat Ihre Stellungnahme in
eigener Verantwortung erstellt und übermittelt.
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Vorab:
Aus dem Amtsblatt 68. Jahrgang Nr. 34 Ausgegeben zu Berlin am 24. August 2018, Seite 4661 finden sich
folgende Informationen zum #Fahrpreis des BerlKönig:
1) Fahrpreis
Der Fahrpreis für die Nutzung des BerlKönig setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen und
wird gegenüber dem Kunden bei der Buchung angegeben:
Kilometerpreis
Je Kilometer (gemäß vorab berechneter, zeitoptimierter Route) ist ein Preis von 1,50 Euro zu zahlen.
Auch bei Strecken unter drei km ist ein Mindestpreis von 4 Euro zu zahlen.
Zuschlag für Stoßzeiten
In Stoßzeiten ist ein Zuschlag in Höhe von 25 % auf den gesamten Fahrpreis zu zahlen. Stoßzeiten sind
Montag bis Freitag von 7 bis 9 Uhr.
Preis für Mitfahrer
Bucht ein Fahrgast gleichzeitig eine Fahrt für mehrere Personen, erhält jeder Mitfahrer innerhalb der
Buchung einen Rabatt von 50 % auf den Fahrpreis.
2
Sowie:
3) Abweichende Beförderungsbedingungen
Für den On-Demand-Service BerlKönig gelten die Beförderungsbedingungen des VBB-Tarifs, Teil A.
Abweichend davon gilt Folgendes:
Der Fahrpreis ist für jeden gebuchten Sitzplatz zu bezahlen.
Frage 1:
Was ist die Neuerung und der Vorteil des Berlkönig für die Berliner Bevölkerung, wenn der Fahrpreis für eine
Person exakt dem eines Berliner Taxis entspricht, bzw. im Grundtarif aktuell sogar 0,10 Euro über dem eines
Berliner Taxis liegt?
Frage 3:
Was ist die Neuerung und der Vorteil des Berlkönig für die Berliner Bevölkerung, wenn bei mehreren
Fahrgästen, aber der Buchung von jeweils nur einem Platz, jeder Fahrgast den vollen Preis zu zahlen hat,
den er auch zahlen müsste, wenn er allein bzw. mit einem regulären #Taxi fahren würde?
Frage 4:
Bei jeweiliger Vollauslastung von vier bzw acht Sitzplätzen (lt. Presseangaben, Berliner Morgenpost vom
20.12.2017) und unterstellt, dass jeder Kunde einzeln gebucht hat, kostet letztendlich die Fahrt mit dem
Berlkönig gesamt vier bis achtmal so viel, wie mit einem regulären Taxi bei gleicher Auslastung und in den
sog. Stoßzeiten sogar noch 25% mehr. Aus welchem Grund sollten die Berlinerinnen und Berliner unter
diesen Bedingungen den Berlkönig nutzen?
Frage 5:
Auch wenn gleichzeitig eine Fahrt für mehrere Personen gebucht wird und jeder Mitfahrer 50% Rabatt auf
den Fahrpreis erhält, ist die Fahrt insgesamt um einiges teurer, als mit einem regulären Taxi. Aus welchem
Grund sollten die Berlinerinnen und Berliner unter diesen Bedingungen den Berlkönig nutzen?
Frage 6:
Was ist der Hintergrund dieser merkwürdigen Preisstruktur?
Frage 7:
Wie, glaubt der Senat, unter diesen Bedingungen die Berlinerinnen und Berliner vom Berlkönig überzeugen
zu können?
Frage 8:
In der DS 18/12154 mit dem Titel: Geschäftsmodell Ride-Sharing, teilt der Senat auf die Frage, ob auch die
BVG künftig Ride-Sharing anbieten wird, mit: “Als Anbieter von Leistungen im ÖPNV (Öffentlicher
Personennahverkehr) verfolge die BVG das Ziel, durch eine Bündelung von Verkehren und eine enge
Anbindung an den ÖPNV die Anzahl privater Autofahrten im innerstädtischen Bereich zu verringern.“. Wie
glaubt die BVG mit dem BerlKönig und der o.g. Preisstruktur dieses Ziel zu erreichen?
Antwort zu 1 sowie zu 3 bis zu 8:
Die BVG hat die Tarifstruktur für das neue Angebot wie folgt erläutert:
3
Preisvergleich BerlKönig zu Taxi mit 1 bzw. 2 Personen
Länge der Fahrt BerlKönig
1 Person
BerlKönig
2 Personen
Taxi *
1-4 Personen
1 km 4,00 € 6,00 € 5,90 €
2 km 4,00 € 6,00 € 7,90 €
3 km 4,50 € 6,75 € 9,90 €
4 km 6,00 € 9,00 € 11,90 €
5 km 7,50 € 11,25 € 13,90 €
6 km 9,00 € 13,50 € 15,90 €
7 km 10,50 € 15,75 € 17,90 €
8 km 12,00 € 18,00 € 19,40 €
*bei Fahrten mit dem Taxi können weitere Zuschläge anfallen (1,50 € für Kartenzahlung,
1 € für Sperrgepäck, Extrakosten für Stau/Wartezeiten.) / Der Kurzstreckenpreis von 5 €
gilt nur für herbei gewunkene Taxis)
Wie in der Tabelle ersichtlich, bietet der BerlKönig insbesondere Gruppen von ein bis zwei
Personen die Möglichkeit, kostengünstiger zu fahren als mit dem Taxi. Für die Nutzerin
oder den Nutzer bedeutet die Tarifstruktur folglich eine Ersparnis. Der BerlKönig erreicht
es darüber hinaus durch seine Algorithmen und die App, diese Person bzw. die
gemeinsam buchende Gruppe mit anderen Personen bzw. anderen gemeinsam
buchenden Gruppen, die sich untereinander nicht kennen, in Echtzeit für gemeinsame
Fahrten zu bündeln. Damit eröffnet das Angebot die Chance, die Anzahl privater
Autofahrten im innerstädtischen Bereich zu verringern.
Frage 2:
Womit wird ein Preiszuschlag um weitere 25% in den Stoßzeiten von Montag bis Freitag 7 bis 9 Uhr
gerechtfertigt?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt dazu mit:
„Ein Zuschlag in Stoßzeiten bedeutet generell ein günstigeres Angebot in
Schwachlastzeiten. Hierdurch kann auch in letzteren eine höhere Auslastung und
Bündelung erreicht und somit Verkehr reduziert werden.“
Berlin, den 16.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz