Modernisierungsmaßnahmen der öffentlichen Beleuchtung, aus Senat

27.03.2025

Frage 1:

Welche Informationen liegen dem Senat für erforderliche #Modernisierungsmaßnahmen der öffentlichen #Beleuchtung vor?

Frage 2:

Welche Modernisierungsmaßnahmen wurden bereits beauftragt? Frage 3:

Welche Maßnahmen wurden aufgrund der eingeschränkten #Haushaltsmittel aktuell noch nicht beauftragt?

Antwort zu 1 bis 3:

Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Nach dem #Betreibervertrag zwischen dem Land Berlin und der #Stromnetz Berlin GmbH wird der zuständigen Senatsverwaltung jährlich der mittelfristige #Investitionsbedarf für den Zeitraum der kommenden drei Jahre und  darauf basierend ein jährliches #Modernisierungsprogramm vorgeschlagen. Eine Beauftragung von Modernisierungsmaßnahmen erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die vorgeschlagenen Modernisierungsmaßnahmen aus dem Jahr 2024 konnten aufgrund fehlender Haushaltsmittel nur teilweise beauftragt werden, mit besonders wichtigen Maßnahmen wurde begonnen. Erst in 2025 konnten zum Beispiel die Beschaffung von 4.300 #LED-Leuchten und die #Planungsleistungen zum Ersatz von 300 #Betonmasten rund um den #Teuteburger Platz beauftragt werden. Unverändert konnten Maßnahmen wie zum Beispiel die Ablösung konventioneller, historischer Leuchten durch #LED-Module, die #Ertüchtigung von Leuchten in Fußgängertunneln  sowie der Ersatz weiterer  800 Betonmaste nicht beauftragt werden.

Frage 4:

Welche konkreten Technologien (z. B. LED-Umrüstung, intelligente #Steuerungssysteme) werden bei der Modernisierung der öffentlichen Beleuchtung eingesetzt oder geprüft?

Antwort zu 4:

LED-Leuchten sind seit Jahren Standard bei der Straßenbeleuchtung. 35 % der 216.000 Elektroleuchten werden bereits mit LED betrieben. Die nächtliche #Absenkung von Leuchten wird bei Bauvorhaben in Wohngebieten geprüft. Intelligente Steuerungssysteme sind pilothaft in einigen Bauvorhaben umgesetzt worden. Derzeit wird ihre #Einsatzfähigkeit im Betrieb getestet.

Frage 5:

Welche Kriterien legt der Senat bei der #Priorisierung von Modernisierungsmaßnahmen an, und welche Bezirke profitieren  vorrangig?

Antwort zu 5:

Oberste Priorität hat die Sicherstellung der #Verkehrssicherheit. Alter und Zustand der Anlagen, Reduzierung der #Betriebskosten oder bessere #Ausleuchtung des Straßenraumes sind ebenfalls Parameter, die berücksichtigt werden. Projekte wie die Umrüstung der #Gasleuchten, der Ersatz energieineffizienter und maroder #Leuchtenköpfe und der Austausch #maroder Lichtmaste sind daher seit Jahren prioritär umzusetzen. Da der Handlungsbedarf in allen Bezirken besteht, profitiert keiner vorrangig.

Frage 6:

Welche #Einsparungen bei #Energieverbrauch und #Betriebskosten erwartet der Senat durch die Modernisierung der Beleuchtung?

Antwort zu 6:

Bei der Modernisierung der Straßenbeleuchtung sind die Effekte der Gasumrüstung für das Land Berlin am größten. Die Sicherstellung der verkehrssicheren Ausleuchtung des Straßenlandes ist mit den LED-Leuchten sehr viel besser möglich als mit den häufig defekten Gasleuchten. Statistisch gesehen ist jede Gasleuchte etwa zweimal jährlich defekt. Aufgrund der geringen Verfügbarkeit von Materialien und Werkstattkapazitäten für diese Leuchten sind Reparaturen langwierig, die Ausfalldauer hoch. Außerdem betragen die Betriebskosten der LED-Leuchten im Vergleich zu denen der Gasleuchten nicht einmal ein Zehntel. Zum Betrieb zählen neben dem Energieverbrauch auch die Kosten für Wartung, Störungs- und Schadensbeseitigung. Die Energiekosten einer vierflammigen Gasleuchte belaufen sich zum Beispiel in 2024 auf 470 Euro, die der LED-Leuchte auf 25 Euro. Bei den neunflammigen Gasleuchten stehen rd. 1.050 Euro für den Energieverbrauch der Gasleuchten 75 Euro für die vergleichbare LED-Leuchte gegenüber. Eine neunflammige Gasleuchte emittiert zudem zwei Tonnen CO 2 im Jahr mehr als die LED- Leuchte.

Bei der Modernisierung von #Elektroleuchten reduziert sich der Energieverbrauch um 50-70 Prozent und aufgrund der geringeren Ausfallhäufigkeit auch der für den Betrieb erforderliche Aufwand.

Frage 7:

Können durch Umverteilung nicht verausgabter Haushaltsmittel der Senatsverwaltung zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, um weitere Modernisierungsmaßnahmen der öffentlichen Beleuchtung zu gewährleisten?

Antwort zu 7:

Die Möglichkeit besteht nicht, da ein Mittelbedarf in allen Bereichen der Senatsverwaltung unverändert besteht.

Frage 8:

Welche Informationen liegen dem Senat hinsichtlich der Auswirkungen auf die Betriebssicherheit bei eventuell ausbleibenden und/ oder verzögerten Modernisierungsmaßnahmen?

Antwort zu 8:

Der Aufwand für den Betrieb des veralteten Anlagenbestandes ist immens. Ausfallhäufigkeit, Ausfalldauer und Beschwerdeaufkommen nimmt seit Jahren zu.

Frage 9:

Wie hoch beziffert der Senat den aktuellen #Investitionsstau im Zusammenhang mit der Infrastruktur öffentliche Beleuchtung?

Antwort zu 9:

Die Kosten für den aktuellen Investitionsrückstau werden auf ca. 350 Mio. € eingeschätzt.

Frage 10:

Welche langfristigen #Finanzierungspläne gibt es, um den Investitionsstau schrittweise abzubauen?

Antwort zu 10:

Die erforderlichen Mittel werden im Rahmen der Haushaltsanmeldung und der Investitionsplanung regelmäßig angemeldet. Für die Umrüstung der Gasleuchten laufen derzeit Abstimmungen zur Umsetzung eines Contracting-Modells.

Frage 11:

Welche Fördermittel von Bund oder EU stehen für die Modernisierung der öffentlichen Beleuchtung zur Verfügung, und wurden diese bereits beantragt oder genutzt?

Antwort zu 11:

Bis 2023 wurde die #Gasumrüstung etwa hälftig aus den Mitteln des #BENE-Programmes finanziert. Die Förderbedingungen ließen eine Fortsetzung der Förderung nicht mehr zu. Inwieweit ab 2026 wieder eine Förderung aus dem Programm BENE 2 möglich wird, ist derzeit in der Prüfung. In der Vergangenheit wurde auch die Förderung aus dem Programm Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums genutzt.

Berlin, den 26.03.2025

In Vertretung Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-21893.pdf