Regionalverkehr + Werkstätten: Heidekrautbahn und ICE-Boxenstopp Schönholz: Regionalbahnverbindung für die Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) zwischen Wilhelmsruh und Gesundbrunnen vorantreiben, aus Senat

01.02.2023

Frage 1:
Was unternimmt der Senat, um die Strecke #Wilhelmsruh#Gesundbrunnen für den Betrieb der #Heidekrautbahn (#RB27) zu aktivieren, was auch mit Blick auf die vom Land festgestellte Klimanotlage sowie der §§ 5 und 8 #Mobilitätsgesetz erforderlich ist?
Antwort zu 1:
Die Reaktivierung der Heidekrautbahn ist in zwei Schritten geplant. Im ersten Schritt werden die baulichen Anlagen zwischen Brandenburg und Berlin-Wilhelmsruh auf den aktuellen Stand gebracht bzw. neu errichtet. Für diesen Bereich läuft derzeit das #Planfeststellungsverfahren, sodass zeitnah die Umsetzung erfolgen kann. Der Senat von Berlin sieht aber auch den grundsätzlichen Bedarf für die Verlängerung der Heidekrautbahn von Wilhelmsruh nach Gesundbrunnen, die in einem zweiten Schritt umgesetzt
werden soll. Die Planung für die #Verlängerung, finanziert durch die Länder Brandenburg und Berlin, wurde dafür bereits an die DB Netze vergeben.
Die weiteren Schritte bis hin zur baulichen Errichtung der #Durchbindung erfolgt vorbehaltlich einer positiven #Nutzen-Kosten-Untersuchung. Diese wird derzeit erstellt.


Frage 2:
Inwiefern hat sich der Senat angesichts der Planungen für den #ICE-Boxenstopp #Berlin-Schönholz mit der
Deutschen Bahn in Verbindung gesetzt, um gemeinsam mit diesem umfangreichen #Infrastrukturprojekt auch noch
den #Lückenschluss bis nach Wilhelmsruh umzusetzen (denn zwischen Schönholz und Wilhelmsruh fehlen dann ja
nur noch wenige hundert Meter Gleis, um die #Regionalbahnverbindung Wilhelmsruh-Gesundbrunnen zu
realisieren)?
Antwort zu 2:
Es erfolgen zwischen Senat und der Deutschen Bahn und den weiteren Projektbeteiligten von
#i2030 regelmäßige Abstimmungstermine zu diesem Thema; u.a. auch da die Deutsche Bahn
mit der Planung der Durchbindung (vgl. Antwort zu der Frage 1) beauftragt wurde. Die
Planungen der beiden Projekte finden daher eng verzahnt und in Abstimmung mit allen
Projektbeteiligten statt. Im Rahmen der Planungen zur ICE-Abstellanlage Schönholz wird die
Durchbindung der Heidekrautbahn entsprechend planerisch berücksichtigt.
Da die Umsetzung des zweiten Planungsschrittes der Heidekrautbahn noch nicht so weit
gediehen ist wie die Planung der Anbindung der #ICE-Abstellanlage Berlin-Schönholz, wird die
Durchbindung der Heidekrautbahn in Einzelfällen in Form von Vorratsbauwerken bereits
baulich berücksichtigt. Konkret wird die #Eisenbahnüberführung #Wollankstraße für die Aufnahme
des Gleises der Heidekrautbahn mit vorbereitet, um im weiteren Verfahren Kosten zu sparen
und die Planungen zu optimieren. Hier ist auch zu berücksichtigen, dass die Option für die
perspektivische Errichtung #Nordbahn aufrechterhalten werden soll. Der Kostenanteil für die
dafür zusätzlich erforderlichen Bestandteile werden durch das Land Berlin vorfinanziert.
Frage 3:
Von welchem Zeitraum für die Durchführung der notwendigen Planungen, #Genehmigungsverfahren und für die
Bauarbeiten, etwa auch für den Neubau von Eisenbahnbrücken, für den Lückenschluss zwischen Schönholz und
Wilhelmsruh geht der Senat aus?
Antwort zu 3:
Die DB teilt hierzu mit:
„Verlässliche Angaben zum Umsetzungszeitraum für die einzelnen Schritte können heute noch
nicht gemacht werden. Diese hängen stark vom Verlauf der Planungsarbeiten, der
erforderlichen Durchführung der Planrechtsverfahren sowie der Finanzierungssicherung für die
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einzelnen Planungsstufen sowie der eigentlichen Bauausführung ab. Nach aktuellem
Planungsstand gehen wir von einer Inbetriebnahme des Lückenschlusses in 03/2032 aus.“
Frage 4:
Von welchen Kosten für den Lückenschluss zwischen dem ICE-Boxenstopp und Wilhelmsruh geht die Deutsche
Bahn aus?
Antwort zu 4:
Die DB teilt hierzu mit:
„Mit Abschluss der Grundlagenermittlung wurden von der DB AG voraussichtliche
Gesamtkosten von ca. 90 Mio. Euro ermittelt. Eine Validierung dieses Kostenvolumens erfolgt
im Rahmen der Vorplanung, die in 2023 begonnen wurde.“

Berlin, 31.01.2023
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de