Regionalverkehr: Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) der S-Bahnstrecke Berlin-Spandau – Finkenkrug, aus Senat

Frage 1:
Welche #Eingangsdaten zur #Verkehrsprognose und zum #Verkehrsangebot wurden für die S-Bahn verwendet?
Frage 2:
Welche Eingangsdaten zur Verkehrsprognose und zum Verkehrsangebot wurden für den #parallel verlaufenden, ebenfalls auszubauenden #Regionalverkehr verwendet?
Frage 3:
Welche Eingangsdaten zur #Infrastruktur wurden für die S-Bahn zugrunde gelegt?
Frage 4:
Welche Eingangsdaten zur Infrastruktur wurden für den parallel auszubauenden Regionalverkehr zugrunde gelegt?
Frage 5:
Wie wurden die Eingangsdaten für den S-Bahn-Ausbau zu denen des parallel verlaufenden Regionalverkehrs #abgegrenzt?

Antwort zu 1 bis 5:
Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Vorarbeiten für die #Nutzen-Kosten-Untersuchung der S-Bahn Verlängerung über
#Berlin-Spandau hinaus wurde durch den Dienstleister eine #Grobabschätzung ausschließlich für
den Abschnitt #Falkensee bis #Finkenkrug vorgenommen. Auch unter für die -Bahn vorteilhaften
Annahmen wurde für den Abschnitt Falkensee bis Finkenkrug ein negativer #Nutzen-Kosten-Indikator ermittelt. Investitions- und Betriebskosten der S-Bahn sowie die begrenzten
verkehrlichen Wirkungen aufgrund des guten Angebotes des parallel verkehrenden
Regionalverkehrs mit drei Fahrten je Stunde sowie Halt in Falkensee und Finkenkrug führen dazu,
dass für die S-Bahn von Falkensee nach Finkenkrug als zusätzliches Angebot kein ausreichender
Nutzen generiert werden kann. Auf Grund dieser eindeutigen Ergebnisse wurde durch den i2030-
Lenkungskreis entschieden, diesen konkreten Abschnitt der S-Bahn nicht weiter zu verfolgen und
dadurch die in der weiteren Bearbeitung zu untersuchenden Varianten zu reduzieren.
Für die S-Bahn-Verlängerung von Spandau in Richtung Falkensee/Finkenkrug wurde ein 10-
Minuten-Takt angenommen. Zusätzlich wurde eine Sensitivitätsbetrachtung für einen 20-MinutenTakt vorgenommen. Die S-Bahn ins Falkenhagener Feld fährt in dieser Variante nicht.
Für den Regionalverkehr wurde das Angebot gemäß Netz Elbe-Spree ab Inbetriebnahme
Dresdner Bahn (Zustand ab 12/2025) angenommen.
Für die Betrachtung der S-Bahn zwischen Falkensee und Finkenkrug wurden nur Ausbaukosten
für eine zweigleisige S-Bahn und die Errichtung der S-Bahn-Station Finkenkrug angenommen. Für
den Regionalverkehr wurde die bestehende Infrastruktur unterstellt (vorteilhafte Annahme aus
Sicht der S-Bahn Bewertung).
Für den Ausbau der Fernbahngleise (inkl. Regionalverkehr) ist eine Finanzierung im Rahmen des
Deutschlandtakts durch den Bund angestrebt.
Frage 6:
Wie wurden die Kosten für die Variante der unterirdischen S-Bahn-Verlängerung berücksichtigt?
Antwort zu 6:
Zwischen Falkensee und Finkenkrug wurde ein oberirdischer Ausbau unterstellt.
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Frage 7:
Wie wurde das weitere, nicht fußläufige Einzugsgebiet der angedachten S-Bahn-Stationen bzw. RegionalbahnStationen, insbesondere durch Zubringer-Buslinien, berücksichtigt?
Antwort zu 7:
In der Grobabschätzung für die S-Bahn zwischen Falkensee und Finkenkrug wurde ein
Busangebot gemäß Status quo unterstellt.
Für die weiteren Varianten/NKU-Betrachtungen wird auf die Antworten zu 9 und 10 verwiesen.
Frage 8:
Welche Kosten- und Nutzenbestandteile ergaben sich für den S-Bahn-Ausbau bis Finkenkrug?
Antwort zu 8:
Die Summe der Nutzenbeiträge als Saldo zum Ohnefall beträgt -418 T €/Jahr, die Kosten (Saldo
Kapitaldienst für die ortsfeste Infrastruktur) betragen 2061 T €/Jahr.
Frage 9:
Welche Kosten- und Nutzenbestandteile ergaben sich für den S-Bahn-Ausbau nur bis Falkensee?
Antwort zu 9:
Die Kosten-Nutzen-Betrachtung für den S-Bahn-Ausbau nur bis Falkensee ist noch ausstehend.
Frage 10:
Welche Kosten- und Nutzenbestandteile ergaben sich für den S-Bahn-Ausbau ins Falkenhagener Feld und wie
beeinflussten diese die Ergebnisse zu 8. und 9.?
Antwort zu 10:
Die Kosten-Nutzen-Betrachtung für den Abzweig ins Falkenhagener Feld ist noch ausstehend.
Frage 11:
Wann und wo wird die NKU für alle interessierten Organisationen und Personen veröffentlicht, so dass diese ihr
Auskunftsrecht gemäß Berliner Informationsfreiheitsgesetz wahrnehmen können?
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Antwort zu 11:
Eine Veröffentlichung der Betrachtungen ausschließlich für den Abschnitt der S-Bahn von
Falkensee bis Finkenkrug ist für Februar 2023 unter www.i2030.de vorgesehen.

Berlin, den 23.12.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de