Bus: Ab 13. Dezember mit verkehrsroten Bussen zum Behördenzentrum Wünsdorf DB Regio Bus Ost neuer Anbieter auf der Linie 618

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/10501726/Busse_zum_Behoerdenzentrum.html?start=0&itemsPerPage=20

Mit dem #Fahrplanwechsel am 13. Dezember übernimmt DB Regio Bus Ost, eine Tochter der Deutschen Bahn, den Verkehr auf der #Buslinie #618. Diese verbindet wie bisher #Potsdam mit dem in #Wünsdorf ansässigen #Behördenzentrum des Landes. Angebunden werden zudem #Zossen und #Ludwigsfelde.

Durch die Veränderung von Abfahrtszeiten bei fast allen Fahrten werden in Zossen und Ludwigsfelde verbesserte Anschlüsse zwischen den Regionalzügen und der Buslinie 618 hergestellt. Morgens besteht in Zossen Anschluss vom RE 5 und RE 7 aus Richtung Berlin nach Wünsdorf-Waldstadt. In Ludwigsfelde haben Züge der RE 3 aus Richtung Falkenberg (Elster) und Lutherstadt Wittenberg sowie der RE 4 aus Richtung Jüterbog Anschluss an die Linie 618 nach Potsdam. Abends bestehen diese Anschlüsse in umgekehrter Richtung.

Der neue Fahrplan ist unter www.bahn.de/linie618 sowie unter www.vbb.de abrufbar.

Fahrzeitänderungen im Detail

Von Potsdam Hauptbahnhof Richtung Wünsdorf-Waldstadt: Die Fahrten welche bisher um 5.50 Uhr und 6.50 Uhr begonnen haben, werden um 7 Minuten, auf 5.57 bzw. auf 6.57 Uhr verschoben. Die Fahrt welche bisher um 6.30 startete, beginnt 10 Minuten früher um 6.20 Uhr. Die ehemaligen Fahrten beginnend ab 8.30 Uhr verschieben sich um maximal 10 Minuten. Ausnahme bildet die Fahrt, welche um 15.50 Uhr begann. Diese wird neu auf 15.50 Uhr verschoben.

Von Wünsdorf-Waldstadt Richtung Potsdam Hauptbahnhof: Die erste Fahrt wird von 6.45 Uhr auf 6.55 Uhr verlegt. Die Fahrten, welche bisher zur vollen Stunde 8.00 Uhr, 9.00 Uhr, 10.00 Uhr und 12.00 Uhr begannen, starten nun jeweils immer 5 Minuten früher um 7.55 Uhr, 8.55 Uhr, 9.55 Uhr und 11.55 Uhr. Die Fahrten ab 13.00 Uhr verschieben sich zum Teil bis zu maximal 22 Minuten. Die letzte Fahrt von Wünsdorf nach Potsdam wurde um 13 Minuten auf 18.22 Uhr vorverlegt.

Bahnverkehr: Neue schnelle Eisenbahnstrecke zwischen Erfurt und Leipzig/Halle eröffnet Parallelfahrt zweier Sonderzüge  Kürzere Fahrzeiten zwischen Erfurt und Leipzig/Halle ab Sonntag  Wichtige Etappe auf dem Weg zur Fertigstellung der Schnellverbindung Berlin–München

http://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/10496894/h20151209.html

(Leipzig, 9. Dezember 2015) Mit der #Parallelfahrt zweier Sonderzüge und Veranstaltungen in #Halle (Saale), #Erfurt und #Leipzig wurde heute die 123 Kilometer lange Eisenbahn-#Neubaustrecke Erfurt–Leipzig/Halle eröffnet. An der Eröffnungsfeier in Leipzig nahmen Bundeskanzlerin Angela #Merkel, Bundesverkehrsminister Alexander# Dobrindt, die Ministerpräsidenten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie Vorstandsmitglieder der Deutschen Bahn AG teil. Der DB-Vorstandsvorsitzende Rüdiger Grube würdigte die neue Strecke als Meilenstein auf dem Wege zur Fertigstellung der Schnellbahnverbindung Berlin-München im Rahmen des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit (VDE) Nr. 8. In zwei Jahren wird mit der Eröffnung des letzten Neubauabschnitts die Fahrzeit Berlin–München auf weniger als vier Stunden verkürzt.

Bereits ab Sonntag halbieren sich die #Fahrzeiten zwischen Erfurt und Halle/Leipzig. Die ICE sind rund 40 Minuten schneller in Halle und rund 30 Minuten schneller in Leipzig. Damit bietet die Bahn auch schnellere Verbindungen zwischen Dresden und Frankfurt (Main) sowie Berlin und Frankfurt (Main) an.

Die 123 Kilometer lange Eisenbahnneubaustrecke Erfurt–Leipzig/Halle ist Teil des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nr. 8. Für rund zehn Milliarden Euro werden etwa 500 Kilometer Bahnstrecken zwischen Berlin, Halle/Leipzig, Erfurt und Nürnberg ausgebaut. Die Neubaustrecke Erfurt–Leipzig/Halle ist die innovativste Strecke im Netz der Deutschen Bahn. Die neuartigen Brückenkonstruktionen haben zwei Brückenbaupreise gewonnen. Und erstmals wird ein europäisch einheitliches Zugsteuerungssystem eingesetzt, das ohne Signale an der Strecke auskommt. Nach umfangreichen Testfahrten und Genehmigungsverfahren wurde die Strecke in den vergangenen Monaten geprüft und in Betrieb genommen. Mit der #Betriebsgenehmigung des #Eisenbahnbundesamtes konnte dieser Prozess der Inbetriebnahme gestern (Dienstag, 8.12.2015) erfolgreich abgeschlossen werden.

Hinweis an die Redaktionen:
Umfangreiche Informationen zum Projekt und Fahrplan auf www.vde8.de und www.deutschebahn.com/vde8.2
Bilder und Filmmaterial vom Eröffnungstag ab 9.12.2015, 16 Uhr in der DB-Mediathek

Herausgeber: DB Mobility Logistics AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt:
Leiter Kommunikation und Marketing Oliver Schumacher

Straßenverkehr: Tempo-30-Zone auf Berliner Allee könnte wegweisend für Berlin sein, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/verkehrsader-in-weissensee-tempo-30-zone-auf-berliner-allee-koennte-wegweisend-fuer-berlin-sein,10809298,32728130.html

Wegen der hohen #Feinstaub- und #Lärmbelastung will ein Anwohner auf der #meistbefahren Straße in Berlin eine #Tempo-30-Zone durchsetzen. Mit seiner Klage hat er gute Chancen. Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf alle #Hauptverkehrsstraßen in Berlin haben.

Nobert Mahler reicht es. Der 48-Jährige will die nach seiner Meinung zu hohe Lärm- und Luftbelastung direkt vor seiner Haustür nicht länger hinnehmen. Mahler wohnt direkt an der #Berliner Allee (#B2) in Weißensee, einer der Hauptverkehrsadern in der Hauptstadt. Wie auf vielen Bundesstraßen herrscht dort derzeit ein Tempolimit von 50 km/h. Für den Berliner ist das zu viel: „In unserer Wohnung können wir noch nicht einmal mehr die Fenster zur Straße öffnen.“

Bereits 2011 begehrten Anwohner gegen den Lärm und die Feinstaubbelastung an der Berliner Allee auf. Ihnen gelang 2012 ein Teilerfolg, als zumindest nachts die Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde begrenzt wurde. Doch Mahler reicht das nicht. Deshalb fordert er zwischen der Rennbahn- und Pistoriusstraße von nun an eine Tempo-30-Zone – auch tagsüber. Unterstützt wird er vom BUND. Am Dienstag fand die Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht statt.

Eine Frage von Sekunden

Die Rechtsanwälte Thorsten Deppner und Karsten Sommer sagen, in verschiedenen Messungen sei eine Lärmbelastung von mehr als 70 Dezibel festgestellt worden. Nach der deutschen Rechtsprechung seien aber nur 60 bis 70 Dezibel erlaubt, in dem vom Senat beschlossenen Lärmaktionsplan sogar nur 55 bis 65 Dezibel. Zum Vergleich: Ein Rasenmäher verursacht Lärm von rund 70 Dezibel. Auch die Stickstoffdioxid- und Feinstaubbelastung sei erwiesenermaßen zu hoch. Es gehe daher „um das Recht der körperlichen Unversehrtheit“.

Einer der wichtigsten Bezugspunkte für die Klägerseite ist der Berliner Luftreinhalteplan. Dieser wurde in seiner jetzigen Fassung im Juni 2013 vom Senat beschlossen. Darin heißt es, dass selbst auf Hauptverkehrsstraßen ein ganztägiges Tempolimit von 30 Stundenkilometern verhängt werden soll, wenn eine zu hohe …

U-Bahn: Gefährdung von U-Bahn-Bauwerken durch Neubauvorhaben in der Innenstadt, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Frage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus
eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er
ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu
lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie
wird in der Antwort zu 5 wiedergegeben:
Frage 1: Welche Senatsdienststellen waren in das
Baugenehmigungsverfahren für einen Hotelneubau an der
Grunerstr./Ecke Dircksenstr. einbezogen?
Antwort zu 1: In das Baugenehmigungsverfahren für
den Hotelneubau war die fachlich für #U-Bahnanlagen
zuständige technische Aufsichtsbehörde der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Umwelt von dem für
das Baugenehmigungsverfahren zuständigem Fachbereich
Bau- und Wohnungsaufsicht des Bezirksamts (BA) Mitte
einbezogen worden.
Frage 2: Warum haben die zuständigen Behörden und
auch der Bauherr den Baugrund und das Vorhaben als
„unproblematisch“ für den betroffenen #U-Bahntunnel
eingeschätzt?
Frage 3: Auf Grundlage welcher Gutachten, Erfahrungswerte
o.ä. haben die an dem o.g. Baugenehmigungsverfahren
beteiligten Behörden die Situation des Baugrundes
und des notwendigen Schutzes des betroffenen
Tunnels der #U2 eingeschätzt?
Frage 4: Welche Auflagen hatte der Bauherr für den
Schutz des U-Bahntunnels einzuhalten und wie ist deren
Einhaltung bisher dokumentiert bzw. überwacht worden?
Antwort zu 2, 3 und 4: Die fachlich für UBahnanlagen
zuständige technische Aufsichtsbehörde der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat
in ihrer Stellungnahme diverse Nebenbestimmungen,
Auflagen und Hinweise der für das Baugenehmigungsverfahren
zuständigen Bauaufsichtsbehörde des BA Mitte
mitgeteilt, diese wurden Bestandteil der Baugenehmigung.
Die bauaufsichtliche Prüfung der Standsicherheit des
Hotelneubaus wurde auf Grund der Bauordnung für Berlin
(BauO Bln) in Verbindung mit der Bautechnischen
Prüfungsverordnung (BauPrüfV) im Auftrag des Bauherrn
von einem Prüfingenieur für Standsicherheit wahrgenommen.
Der zuständige Prüfingenieur für Standsicherheit hat
dazu am 26.11. der Bauaufsichtsbehörde Mitte folgendes
mitgeteilt:
„…Die Sensibilität des Baugrundes und speziell die
Setzungsproblematik am Standort habe ich bereits in
meinen ersten Prüfungsberichten vermerkt und entsprechend
vor den Pfahlarbeiten eine zusätzliche detaillierte
räumliche Setzungsberechnung gefordert. Diese wurde
von“ …einem Ingenieurbüro für Erd- und Grundbau…“
durchgeführt und dabei für die BVG-Tunnel verträgliche
Setzungen durch das Hochhaus ausgewiesen.
Dies ist nun leider nach den Tiefbauarbeiten nicht so
gekommen. Entsprechend fordere ich – abgestimmt mit
der BVG – eine gründliche Ursachenuntersuchung, möglicherweise
sind es örtlich deutlich schlechtere Baugrundverhältnisse
in dem betroffenen Bereich, möglicherweise
liegt die Ursache auch in unsachgemäßen Tiefbauarbeiten.
Weiterhin ist die Pfahltragfähigkeit unter den ggf.
geänderten Randbedingungen nochmals nachzuweisen.
Vor der gründlichen Klärung der vorgenannten Sachverhalte
zu den Ursachen werde ich dem Betonieren der
Fundamentplatte nicht zustimmen…“
Frage 5: Welche Vereinbarungen bestehen zwischen
dem Bauherrn und der BVG zum Schadensausgleich,
umfassen diese auch den Ersatz von Einnahmeausfällen
und wirtschaftlichen Nachteilen infolge der erforderlichen
Geschwindigkeitsreduzierung und welchen Änderungsbedarf
sieht der Senat vor dem Hintergrund des aktuellen
Schadensfalls?

Antwort zu 5: Dazu liegen dem Bezirksamt Mitte keine
Erkenntnisse vor.
Die BVG hat dazu mitgeteilt: „Die BVG wird die ihr
zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen,
um den Bauherrn für den entstandenen Schaden haftbar
zu machen. Auch im Falle einer Betriebseinstellung wird
sie die vertraglich gesicherten Verfahren gegenüber dem
Bauherren ausschöpfen."
Frage 6: Welche Auswirkungen hat der aktuelle Schadensfall
am U2-Tunnel auf das geplante Hochhaus des
Investors Hines am Alexanderplatz, das den U5-Tunnel
tangiert?
Antwort zu 6: Auch ohne den eingetretenen Havariefall
im Bereich der U 2 wird an der Klärung der 2013 zur
Änderung des Bebauungsplans (B-Plans) I-B4a-3 „Turmhochhaus
HINES“ in der Behördenbeteiligung übermittelten
Bedenken der BVG zur Tragfähigkeit der bestehenden
Fundamentplatte mit den darin integrierten beiden UBahntunneln
der Linie 5 gearbeitet. Ziel ist, dass zwischen
der BVG und HINES eine Nachbarschaftsvereinbarung
abgeschlossen wird, bevor der B-Plan festgesetzt
wird. Ob sich aus dem Havariefall Auswirkungen auf
diese Vereinbarung ergeben, kann erst nach Auswertung
der derzeit durchgeführten Gutachten im Havariebereich
beurteilt werden.
Frage 7: Welche weiteren aktuellen Bauvorhaben sind
dem Senat bekannt, die unmittelbare Auswirkungen auf
U-Bahntunnel bzw. U-Bahnbauten (wie im Bereich des
Hochbahnhofes Mendelssohn-Bartholdy-Park) in der
Innenstadt haben bzw. haben werden (bitte einzeln auflisten
mit Planungsstand und erfolgtem bzw. geplantem oder
vorgesehenem Baubeginn)?
Antwort zu 7: Allgemein gilt, dass jede Baumaßnahme,
gleich welcher Art, ein gewisses Risiko in sich birgt,
weshalb Gefährdungen beim Bau nie gänzlich ausgeschlossen
werden können. Maßgeblich ist, Gefahren so
rechtzeitig zu erkennen, dass eine konkrete Gefahr für den
Bau selbst wie für Dritte nicht eintreten kann.
Daher wird durch die jeweils zuständigen Bauaufsichtsbehörden
einzelfallbezogen im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren
die fachlich für U-Bahnanlagen
zuständige Technische Aufsichtsbehörde einbezogen. Das
Gefährdungspotential wird in Abstimmung mit der BVG
bewertet und – soweit notwendig – geeignete Vorsorgemaßnahmen
formuliert. In begründeten Fällen kann dies
auch eine Ablehnung der Bauanträge zur Folge haben.
Eine verlässliche Auflistung, welche weiteren aktuellen
Bauvorhaben unmittelbare Auswirkungen auf UBahntunnel
bzw. U-Bahnbauten in der Innenstadt haben
bzw. haben werden, inkl. Planungsstand und erfolgtem
bzw. geplantem oder vorgesehenem Baubeginn nicht
möglich.
Berlin, den 07. Dezember 2015
In Vertretung
R. L ü s c h e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dez. 2015)