Tarife + Regionalverkehr: EC-Kartenzahlung bei der ODEG nur bei Vorlage eines Ausweises

http://www.lok-report.de/news/news_woche_donnerstag.html

Die #ODEG – Ostdeutsche Eisenbahn GmbH wird ab dem 1. März 2014 gemäß der #Beförderungsbedingungen und #Tarifbestimmungen der ODEG die Erfassung der Personalien bei #EC-Kartenzahlung einführen. Die Aufgabenträger der Länder (#VBB, #VMV, #NASA und #ZVON) wurden bei dieser Entscheidung mit einbezogen. Der Hintergrund dieser Maßnahme ist ein wirtschaftlicher Schaden im letzten Betriebsjahr von rund 30.000 Euro durch ungedeckte Kundenkonten oder Widersprüche zahlungsunwilliger Kunden. Bis dato war der Kauf ein anonymer Vorgang und die ODEG hatte keinerlei namentliche Verbindung zwischen verkaufter Fahrkarte und dem „zahlenden“ oder „nicht zahlenden“ Fahrgast. Eine Kontaktdatenanfrage bei der Bank kostet das Eisenbahn-verkehrsunternehmen pro Vorgang ca. 30 Euro. Für die Rücklastschrift der Bank im Auftrag des EC-Kartenbesitzers zahlt die ODEG nochmal 6 Euro. Hinzu kommt der Preis für die Fahrkarte. Bis dato blieb die ODEG auf allen Kosten sitzen und zahlte das Geld aus eigener Tasche. Nachfolgend zwei Beispiele zur Erläuterung: Ein Fahrgast hat ein leeres Konto, trotzdem kauft er sich vorsätzlich im Zug eine teure Monatsfahrkarte für beispielsweise 120 Euro. Mit diesem Ticket fährt der Fahrgast komfortabel mit der ODEG zu seinen Reisezielen. Die Bank jedoch führt aufgrund mangelnder Deckung des Kontos die Überweisung nicht durch. Oder der Käufer macht von seinem aktuell achtwöchigen Widerrufsrecht Gebrauch und beauftragt die Bank, das Geld zurückzubuchen. Das Verbraucherschutzgesetz in Deutschland ist aus guten Gründen recht stark. Aber bei diesem Sachverhalt ist es zum Schaden der Allgemeinheit. Die ODEG möchte sich vor Fahrgästen, die vorsätzlich betrügen und „schwarzfahren“, jetzt absichern. Denn letztlich handelt es sich um Steuergelder und es ist ungerecht den anderen Fahrgästen gegenüber. „Der Schaden ist immens. Über tausend Fahrgäste haben im letzten Jahr mit ihrer EC-Karte bei uns Fahrkarten gekauft, allerdings ist das Geld entweder erst gar nicht bei uns angekommen oder wurde aufgrund eines Widerrufs zurückgebucht. Es ist an der Zeit, dass wir hier handeln und diese Maßnahme gemäß unseren Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen umsetzen“, unterstreicht Arnulf Schuchmann, Geschäftsführer und Sprecher der ODEG (Pressemeldung ODEG, 27.02.14).

VBB + Infrastruktur: Berlin/Brandenburg: Bahnnetze werden schlechter

http://www.lok-report.de/news/news_woche_donnerstag.html

Die Länder Berlin und Brandenburg wenden jährlich rund 355 Millionen Euro für den #Bahn-#Regionalverkehr auf. Auf die #Infrastrukturgebühren entfallen 222 Millionen Euro. Die Fahrgastzahlen steigen seit Jahren. Die #Streckenqualität ist schlechter geworden – mit Auswirkungen auf die Pünktlichkeit. 170.000 Fahrgäste nutzen täglich den Bahn-Regionalverkehr, Tendenz steigend. Ob Pendler, Schüler, Familien oder Touristen – sie alle erwarten pünktliche Züge. Diese sind nur so zuverlässig, wie es die Qualität der Schienen, Stellwerke und Signalanlagen erlaubt. In der #VBB-#Qualitätsbilanz zum Netzzustand 2013 wurden im gesamten Berlin-Brandenburger Untersuchungsnetz 533 Geschwindigkeitseinbrüche (2012: 515) mit einer Gesamtlänge von 463,5 km (2012: 423,0 km) festgestellt. Insgesamt waren 10,3 Prozent des Netzes nicht mit der eigentlichen Streckengeschwin-digkeit befahrbar (2012: 9,4 Prozent). Die hieraus errechneten Fahrzeitverluste summieren sich auf zwei Stunden und 59 Minuten (2012: zwei Stunden und 40 Minuten), was einem Anteil von 4,6 Prozent (2012: 4,2 Prozent) der Fahrzeit entspricht. Zusätzlich wurden 22 Mängelstellen mehr als im Vorjahr gezählt. 2013 gab es damit erstmals seit 2010 wieder eine Verschlechterung des Netzzustandes. Die Zeit, die die Fahrgäste pro Tag durch die Beschränkungen auf den Strecken verlieren, ist von weniger als 3.000 Stunden im Vorjahr auf mehr als 3.600 Stunden pro Tag gestiegen. Mängel im Gleisbereich haben besonders stark zugenommen. Weiterhin beeinträchtigen neue Mängel an Berliner Brückenbauwerken wie zwischen Friedrichstraße und Hauptbahnhof, Jungfernheide und Spandau oder Gesundbrunnen und dem Karower Kreuz die Fahrzeit der Züge. Die Mängel auf den bekannten „Problemstrecken“ zwischen Angermünde und Stettin (Szczecin), auf dem südöstlichen Berliner Außenring oder auf der Dresdner Bahn bestehen fort, ebenso die eingeschränkte Höchstgeschwindigkeit zwischen Ostbahnhof und Karlshorst. Deutliche Verbesserungen wurden in diesem Jahr nach erfolgter Sanierung zwischen Berlin-Charlottenburg und Wannsee sowie im Zusammenhang mit dem geänderten Fahrzeug-konzept zwischen Frankfurt (Oder) und Cottbus bzw. Erkner registriert. Der Vergleich der aktuellen absoluten Werte mit denen vom Vorjahr ist aufgrund der veränderten Bezugsbasis nur in identischen Abschnitten möglich, da 2012 erhebliche Streckensperrungen veränderte Linienführungen nach sich zogen. In der Untersuchung wurden alle Geschwindigkeitseinbrüche gezählt. Die teilweise von der DB Netz AG angewendete Praxis, entstandene Langsamfahrstellen bereits im Fahrplan des Folgejahres als Geschwindigkeitsvorgabe zu berücksichtigen und dadurch in der theoretischen Betrachtung zu eliminieren, wird durch die angewandte Methodik ausgeschlossen. Aus der für den Fahrgast relevanten VBB-Definition ergeben sich folgende Ergebnisse: • 50 Prozent der festgestellten Zeitverluste durch Geschwindigkeitseinbrüche sind auf Mängel zurückzuführen. Der Großteil, rund 45 Prozent, sind ältere Mängel, die in den Fahrplan eingearbeitet sind. Nur etwas mehr als fünf Prozent sind im laufenden Fahrplan aufgetretene Mängel, die von der DB Netz AG als „Langsamfahrstellen“ bezeichnet werden. • Die übrigen Geschwindigkeitseinbrüche sind mit rund 47 Prozent auf nicht ausreichend dimensionierte Anlagen zurückzuführen. Ein Beispiel hierfür sind ohne technische Sicherung ausgestattete Bahnübergänge, bei denen Züge auf bis zu zehn Kilometer pro Stunde abbremsen müssen. • Die verbleibenden rund drei Prozent sind auf laufende Baustellen zurückzuführen. Die Auflistung zeigt, dass trotz schon erfolgter Sanierungsmaßnahmen nach wie vor hoher Bedarf für Ersatzinvestitionen besteht. Hoher Handlungsbedarf besteht auf folgenden Strecken: • Die Sanierung der Strecke Berlin Ostbahnhof – Erkner befindet sich nach wie vor in der Umsetzung. • Bedingt durch den Einsatz von schnelleren Triebfahrzeugen machen sich die bestehenden Mängel zwischen Berlin-Wannsee und Michendorf erstmals deutlich in Form von Fahrzeitverlusten bemerkbar, da die Züge das Tempo nicht voll ausfahren können. • Der südöstliche Teil des Berliner Außenringes ist zwischen dem Biesdorfer Kreuz und Schönefeld Flughafen nur mit eingeschränkter Geschwindigkeit befahrbar. Handlungsbedarf besteht außerdem auf folgenden Strecken: • Sanierung von Brückenbauwerken an den Berliner Hauptverbindungen zwischen Ostbahnhof und Spandau über die Stadtbahn sowie zwischen Hauptbahnhof und Spandau über Jungfernheide. • Sanierungen auf der Dresdner Bahn zwischen Blankenfelde und Elsterwerda: Umsetzung seit Jahren geplant. • Sanierung des Streckenabschnitts Angermünde – Schönow (Uckermark) auf der Stettiner Bahn. • Beseitigung zahlreicher Mängelstellen auf den Regionalbahnstrecken Königs Wusterhausen – Frankfurt (Oder) und Löwenberg – Rheinsberg. In einer Stellungnahme zu den ermittelten Zahlen verweist die DB Netz AG darauf, dass im Vergleich zum Vorjahr weniger Mittel für Bestandsnetzinvestitionen zur Verfügung standen. Jörg Vogelsänger, Verkehrsminister Brandenburgs: „Das Land Brandenburg zahlt viele Millionen für die Nutzung der Schienen. Ich erwarte, dass dieses Steuergeld auch dafür genutzt wird, die Schäden zu beheben.“ Hans-Werner Franz, VBB-Geschäftsführer: „Das ist bitter. Nachdem wir in den letzten Jahren endlich Verbesserungen im Schienennetz beobachten konnten, gibt es nun wieder einen Rückschritt. Ich bin mit dem Infrastrukturbetreiber Deutsche Bahn einer Meinung, dass man hier sofort gegensteuern muss, damit wir nicht in einen Abwärtsstrudel gerissen werden. Ich hoffe, das sieht der Eigentümer auch so.“ Als Teil der Qualitätsanalyse des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg wurde im Jahr 2006 eine erste Netzzustandsanalyse mit ausgewählten Streckenabschnitten erstellt. Seit 2007 erfolgt eine jährliche Untersuchung des gesamten Streckennetzes, die auch Veränderungen des Netzzustands im Vorjahrsvergleich aufzeigt (Pressemeldung VBB, 27.02.14).

VBB + BVG + S-Bahn: Kennzeichnung aller Verkehrsmittel im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind dem Senat Hinweise oder Beschwerden von Berliner Gästen im Hinblick auf die #Benutzung von #Fahrscheinen bekannt, die darauf aufmerksam machen, dass es nicht klar erkennbar ist, welche #Verkehrsmittel mit den #Fahrscheinen benutzt werden dürfen?

Antwort zu 1: In Berlin und Brandenburg können mit einem Fahrausweis die öffentlichen Verkehrsmittel des #Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) genutzt werden. Gerade wegen der großen Fahrgastnachfrage in Berlin ist davon auszugehen, dass der Großteil der Fahr-gäste diese Verbundwirkung der VBB-Fahrausweise kennt. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) weist dennoch auf einzelne Anfragen von Kunden zum VBB-Tarif hin, die sich auf eine fehlende Kennzeichnung der Fahrzeuge mit VBB-Logos zurückführen lassen. So ist einigen Brandenburger Kunden nicht bewusst, dass Fahrausweise, die sie für die Bahnfahrt nach Berlin nut-zen, auch beim Umstieg für die Weiterfahrt in Berlin in den Bussen und Bahnen gelten. Umgekehrt ist Berliner Gelegenheitskunden teilweise nicht bekannt, dass sie mit einem VBB-Fahrausweis nach der Zugfahrt in Branden-burg auch mit dem Bus oder mit der Straßenbahn weiter-fahren können. Der Senat geht jedoch davon aus, dass die erwähnten vereinzelten Informationsdefizite insbesondere durch eine entsprechende Kundenkommunikation der Verkehrsun-ternehmen zum VBB-Tarif beseitigt werden müssten. Frage 2: Welche Gründe gibt es, dass nicht alle Ver-kehrsmittel der BVG mit dem Verbundlogo ausgestattet sind? Antwort zu 2: Dem Senat sind nachvollziehbare Gründe zum Verzicht von VBB-Logos auf den Fahrzeu-gen der Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) nicht übermit-telt worden. Frage 3: Welche Maßnahmen kann der Senat anstren-gen, um alle Verkehrsmittel in Berlin mit dem einheitli-chen Verbundlogo zu kennzeichnen, das sich beispiels-weise auch auf den Fahrscheinen befindet? Antwort zu 3: VBB und Senat haben der BVG wie-derholt vorgeschlagen, an ihren Fahrzeugen das VBB-Logo anzubringen. Aktuell sind dazu weitere Gespräche geplant. Der Senat sieht in dem Fehlen von VBB-Logos auf den Fahrzeugen der BVG eine uneinheitliche Kenn-zeichnung innerhalb des VBB-Gebietes. Es ist jedoch gleichzeitig davon auszugehen, dass daraus nur wenige Fahrgäste eine Nichtgültigkeit des VBB-Tarifs in den BVG-Verkehrsmitteln ableiten. Berlin, den 24. Januar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Feb. 2014)

VBB LIVEKARTE: Busse und Züge auf der Openstreetmap-Karte verfolgen, aus golem.de

http://www.golem.de/news/vbb-livekarte-busse-und-zuege-auf-der-openstreetmap-karte-verfolgen-1402-104600.html

Mit der #VBB-#Livekarte bietet der Verkehrsverbund Berlin Brandenburg nun eine Möglichkeit, sich mit Hilfe von Openstreetmap und Echtzeitdaten der angeschlossenen Verkehrsbetriebe über die Position von Bus, Bahn und Fähre zu informieren. Die Livekarte des Verkehrsverbunds Berlin Brandenburg (VBB) bietet Bewohnern der beiden Bundesländer nun die Möglichkeit, sich die Position fast aller ÖPNV-Fahrzeuge in Echtzeit anzeigen zu lassen. Der VBB kombiniert damit verschiedene Datenquellen der Verkehrsbetriebe, die dem Verbund angehören. Zu sehen sind etwa die Ist-Abfahrzeiten der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), aber auch Positionen von ODEG-Zügen und sogar den Fähren. Für Anwender, die gerne einen Überblick über die Fahrzeuge in ihrer Nähe haben, ist die …

Regionalverkehr: Vereinbarung zum „Prignitzkonzept“

http://www.lok-report.de/

Brandenburgs Verkehrsminister Jörg #Vogelsänger und Finanzminister Christian #Görke haben heute in #Kyritz mit den beiden Landräten Hans Lange (#Prignitz) sowie Ralf Reinhardt (#Ostprignitz-Ruppin) die Vereinbarung zum „#Prignitzkonzept“ unterschrieben. Nach dem unter Federführung des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB) ausgearbeiteten #ÖPNV-Konzept beteiligen sich das Land und beide Landkreise zukünftig an der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs, bei dem der Schienenverkehr zwischen #Neustadt (Dosse) und #Kyritz-Nord sowie zwischen #Pritzwalk und #Meyenburg das Rückgrat bildet. Vogelsänger: „In den vergangenen Monaten haben viele Akteure in den Kreisen Ostprignitz-Ruppin und Prignitz engagiert für ihre Bahn gekämpft. Auch die ausführliche Debatte über die Medien hat dazu geführt, dass sich wieder mehr Menschen zur Bahn bekennen. Mit diesem Schwung sind alle Beteiligten 2013 auch in die Beratungen gegangen. Dennoch war mit Blick auf die äußerst begrenzten Möglichkeiten des Landes und der Kreise durchaus offen, ob ein Bahnangebot aufrechterhalten werden kann und wenn ja, in welcher Form. Das heute unterzeichnete ,Prignitzkonzept‘ ist der Beleg dafür, dass es, wenn alle an einem Strang ziehen, gelingen kann, Alternativen zu Streckenstilllegungen zu entwickeln. Es ist aber auch der Auftrag an die Region, noch mehr Personen- und Güterverkehr auf die Schiene zu bringen.“ Görke: „Dass für die wichtigen regionalen Schienenetzverbindungen im Norden Brandenburgs jetzt eine gemeinsame Lösung zwischen dem Land und den Landkreisen gefunden worden ist, freut mich sehr. Aufgrund des starken kommunalen Engagements werde ich das Infrastrukturministerium dabei unterstützen, den noch fehlenden finanziellen Betrag durch das Land bereitzustellen, um den öffentlichen Nahverkehr und insbesondere auch den Güterverkehr in der Region Prignitz – Ostprignitz-Ruppin auch für die kommenden Jahre abzusichern.“ Sowohl die RB 73 Neustadt (Dosse) – Pritzwalk als auch die RB 74 Pritzwalk – Meyenburg, die zurzeit von der Eisenbahngesellschaft Potsdam mbH (EGP) betrieben werden, stehen aufgrund des hohen Zuschussbedarfs im Verhältnis zu den geringen Fahrgastzahlen seit Jahren auf dem Prüfstand. Die Ticketeinnahmen können nur einen geringen Teil der Gesamtkosten decken. In der Folge vereinbarten Land und Landkreise, eine gemeinsame Lösung zur Organisation des ÖPNV in diesem Raum („Prignitzkonzept“) zu suchen. Im laufenden Jahr stellt das Brandenburger Verkehrsministerium noch die Finanzierung für die RB 73 und 74 allein sicher. Für das kommende Jahr wird eine Bestellung der gleichen Leistung wie 2014 angestrebt, wobei das Land drei Viertel und die Landkreise Prignitz und Ostprignitz-Ruppin ein Viertel der Bestellkosten tragen. Auch nach 2015 teilen sich das Land und die beiden Landkreise die Kosten für die Bestellung von Bahnleistungen in der Region zwischen Neustadt (Dosse) und Kyritz- Nord wie auch zwischen Pritzwalk und Meyenburg. Die Kosten werden mit maximal 2,5 Millionen Euro jährlich gedeckelt. Dafür stellt das Brandenburger Verkehrsministerium pro Jahr 1,1 Millionen Euro aus Regionalisierungsmitteln bereit. Die verbleibenden rund 1,4 Millionen Euro teilen sich das Land (75 Prozent = 1,05 Millionen Euro) und die beiden Landkreise (25 Prozent = 350.000 Euro). Die Bahnbestellung ab 2016 wird für mehrere Jahre per Wettbewerbsverfahren vergeben. Der finanzielle Umfang der Leistungen kann 2,5 Millionen Euro unterschreiten – aber nicht überschreiten. Gegenwärtig wird noch geprüft, ob die Aufträge für fünf (bis 2021) oder für zehn Jahre (bis 2026) vergeben werden sollen. Weiterhin gibt die Vereinbarung die an den Bahnstrecken unbedingt notwendigen Investitionskosten mit 3,1 Millionen Euro an. Die Summe wurde durch Gutachter ermittelt. Darunter erwähnt ist auch der Bau einer Station in Kyritz-Nord, der künftig ein neuer Umsteigepunkt zwischen Bus und Bahn sein soll. Für diese Investitionen wird die Inanspruchnahme von Mitteln aus Förderprogrammen des Landes geprüft (Pressemeldung Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, 06.02.14)

Tarife + VBB: Datenschutz bei der VBB Card, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se-nat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant-worten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant-wort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Ver-antwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Die #Karten sind beim Einlesen an den #Terminals dem Kunden zuzuordnen. Ist sichergestellt, dass die Daten nicht gespeichert werden? Antwort zu 1: Der #VBB stimmt jeden Umsetzungs-schritt zur #VBB-#fahrCard im VBB-Tarifgebiet mit den #Datenschutzbeauftragten der Länder ab. Beim Einlesen der Karten an den Terminals wird die Gültigkeit der Applikation und der darauf abgelegten Fahrtberechtigung geprüft. Zudem wird die Kartennum-mer gegen eine täglich aktualisierte Sperrliste geprüft, um festzustellen, ob die Karte/Fahrtberechtigung aufgrund von Verstößen gegen die Vertragsbedingungen (z.B. Nichtzahlung des monatlichen Abonnementbetrages) zu sperren ist. Es werden aktuell keine Daten der Kontroll- oder Sperrtransaktion in den Terminal-Hintergrundsystemen gespeichert oder an Drittsysteme weitergegeben. Ledig-lich auf der Chipkarte wird ein Logbuch geführt, welches die letzten zehn Transaktionen speichert. Der älteste Ein-trag wird jeweils durch den neuesten Transaktionsakti-onsdatensatz überschrieben. Frage 2: Falls diese doch gespeichert werden, ist es auszuschließen, dass diese Daten nicht zur Erstellung von Bewegungsprofilen genutzt werden? Antwort zu 2: Wenn ab voraussichtlich 2015 alle Transaktionsprozesse (z.B. Ticketkontrolle, -ausgabe, -änderung) pseudonymisiert in Datensätzen in den Termi-nal-Hintergrundsystemen gespeichert und an das ver-bundweite Hintergrundsystem des VBB übermittelt wer-den, wird strengstens – und immer in enger Zusammenar-beit mit Datenschutzbeauftragten der Unternehmen und der Länder – darauf geachtet, dass keine Bewegungspro-file erstellt werden. Rückschlüsse zur/zum Kun-din/Kunden werden (analog wie z.B. bei EC- und Kredit-karten) nur bei Reklamationen der/des Kundin/Kunden beim vertragshaltenden Verkehrsunternehmen über die Chipkartennummer hergestellt. In den Kontrollsystemen und im verbundweiten Hintergrundsystem des VBB ist es schon allein aufgrund der vorliegenden Daten nicht mög-lich, Bewegungsprofile zu erstellen. So haben beide Sys-teme keinen Zugriff auf persönliche Kundendaten, die nur bei den Kundenvertrag führenden Verkehrsunternehmen vorliegen. Nur in Fällen, in denen die Kundin oder der Kunde ausdrücklich aufgrund einer Reklamation die Prü-fung ausgewählter Datensätze wünscht, werden diese dem Kundenvertrag führenden Verkehrsunternehmen zur Ver-fügung gestellt, damit dieses die Reklamation der/des Kundin/Kunden auf dessen Wunsch bearbeiten kann. Die Transaktionsnachweise, die im zentralen Hinter-grundsystem zusammenlaufen, werden nur zu Prüfzwe-cken verarbeitet, so dass weitestgehend automatisiert und schnell Inkonsistenzen (z. B. fehlerhafte oder unvollstän-dige Transaktionen) erkannt werden können, um entspre-chende Maßnahmen einleiten zu können (z. B. Sperrung der Karte/Applikation). Durch diese Prüfverfahren wird die Sicherheit des Systems gewährleistet. Die Transakti-onsdaten werden nach einem definierten Zeitraum (vo-raussichtlich 60 Tage) aus dem System gelöscht. Frage 3: Wie will der VBB sicherstellen, dass die VBB-fahrCard mit effektiven Maßnahmen gegen das sog. „Cloning“ ausgestattet wird? Antwort zu 3: Um das Klonen von Chipkarten auszu-schließen, wurden Maßnahmen zur Verhinderung des Auslesens des Dateninhalts ergriffen. In die Systeme wurde ein spezifischer Zugriffsschutz implementiert. Vor jedem Zugriff wird eine gegenseitige Authentifikation zwischen Chipkarte und Lesegerät auf Basis von Zufalls-zahlen und im Trägermedium gespeicherten geheimen Schlüsseln durchgeführt. Es werden anwendungs- und berechtigungsspezifische Zugriffsrechte und Schlüssel benutzt. Des Weiteren wird zur Verhinderung von Duplikaten des Trägermediums eine weltweit eindeutige, unverän-derbare Kennung des Chips (UID Unit IDentifier) ge-nutzt. Diese Kennung ist in das Konzept zur Zugriffssi-cherung integriert. Außerdem werden auch optische Si-cherheitsmerkmale (Lasergravur) verwendet. Frage 4: Warum ist das Verfahren so gestaltet, dass al-le beteiligten Unternehmen auf die Daten der VBB-fahrCard zu greifen, jedoch der Besitzer nicht? Antwort zu 4: Die VBB-fahrCard kann auch von allen Kundinnen und Kunden an selbst zu bedienenden Info-terminals ausgelesen werden, die viele Verkehrsunter-nehmen im Verbund an zentralen Standorten installieren. Zudem gibt es Apps für NFC-Smartphones, mit denen die Dateninhalte der Karte ausgelesen werden können. In einer späteren Ausbaustufe soll es möglich sein, dass Kundinnen und Kunden ihre Abonnements online von zu Hause mit Hilfe eines entsprechenden Chipkartenlesege-räts verwalten und somit auch Dateninhalte direkt einse-hen können. Frage 5: Wie setzt sich der hohe Verwaltungskosten-aufwand (20 €) beim Verlust der Karte zusammen? Antwort zu 5: Die Kosten für den Kunden bei einma-ligem Verlust betragen 10 Euro. Jede weitere Neuaus-stellung einer VBB-fahrCard binnen 24 Monaten nach Ausstellung der ersten Ersatzkarte kostet 20 Euro. Es soll vermieden werden, dass Kundinnen und Kun-den als verloren gemeldete Karten an andere Personen zur unberechtigten Nutzung weitergeben. Die weitergegebe-nen Karten könnten bis zu einer ersten elektronischen Kontrolle genutzt werden. Zudem soll vermieden werden, dass Kundinnen und Kunden aufgrund der Möglichkeit des Ersatzes unachtsam mit ihrer VBB-fahrCard umge-hen. Frage 6: Wie wird sichergestellt, dass Kundendaten nicht auf den mobilen Terminals der Kontrolleure miss-braucht werden? Antwort zu 6: Mit den mobilen Kontrollterminals der Kontrolleurinnen und Kontrolleure werden lediglich die Daten zur zeitlichen und räumlichen Gültigkeit, die für die Kontrolle relevant sind, von der Chipkarte ausgelesen und angezeigt. Nur bei persönlichen Abonnements wer-den (analog zur heutigen Kundenkarte) die persönlichen Daten angezeigt (Kundenname und bei Abonnements, die an ein gewisses Alter gekoppelt sind, das Geburtsdatum). Es werden aktuell jedoch keine kundenbezogenen Da-tensätze in den Terminals gespeichert. Wenn ab 2015 Transaktionsdatensätze erzeugt und an die Terminal-Hintergrundsysteme weitergegeben werden, wird durch entsprechende Zugriffsprofile sichergestellt, dass Kon-trolleure keinen Zugriff auf die Datensätze erhalten. Frage 7: Wird sichergestellt, dass nur relevante Daten auf der Karte gespeichert werden, die keinen Rückschluss auf das Kundenverhalten zulassen? Antwort zu 7: Die Datenstrukturen auf dem Chip der VBB-fahrCard sind von der VDV1)-Kernapplikation GmbH & Co. KG, die den durch Bund und Länder geför-derten technischen und organisatorischen Standards für elektronisches Fahrgeldmanagement in Deutschland fest-legt, verbindlich vorgeschrieben. Der VBB und alle Ver-kehrsunternehmen im Verbund sowie zahlreiche weitere Verkehrsunternehmen und -verbünde in ganz Deutschland haben sich zu deren Einhaltung vertraglich verpflichtet. Änderungen an vorhandenen oder Ergänzungen weiterer Datenfelder sind also nur innerhalb der vorgegebenen Datenstrukturen möglich. Somit ist es keinem Verkehrs-verbund oder Verkehrsunternehmen erlaubt, nachträglich individuelle Datenfelder einzuführen. 1) Verband Deutscher Ver-kehrsunternhmen Frage 8: Wie kann sichergestellt werden, dass der Be-sitzer einer Karte beim Missbrauch der Daten seiner Kar-ten (Cloning) keine Nachteile in Form von sofortigem Einzug der Karte, Kosten für die neue Karte etc. erfährt? Antwort zu 8: Ein „Cloning“ der Karte ist nach dem derzeitigen Stand der Technik ausgeschlossen (vgl. Frage 3). Darüber hinaus ist durch das in das Gesamtsystem in-tegrierte Sicherheitsmanagement sichergestellt, dass – sollten jemals gefälschte Chipkarten im System auftau-chen – diese im Prüfprozess sofort erkannt werden. Sollte dann eine gefälschte Karte ein zweites Mal im System auffallen, wird die/der rechtmäßige Besitzerin/ Besitzer der Original-VBB-fahrCard umgehend informiert und erhält eine neue Karte. Das Kontrollpersonal würde eben-so sofort über die Sachlage der betroffenen Karten-nummer informiert, so dass der Kundin oder dem Kunden keine unnötigen Nachteile entstehen. Es würden der Kun-din oder dem Kunden keine Kosten entstehen. Berlin, den 13. Januar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Jan. 2014)

barrierefrei + Mobilität: VBB Bus & Bahn-Begleitservice im Einsatz

http://www.lok-report.de/

Gerade im #Winter sind viele #mobilitätseingeschränkte Menschen unsicher und trauen sich allein nicht vor die Tür. Doch auch bei Eis und Schnee gibt es wichtige Termine, die eingehalten werden müssen oder Besorgungen, die unaufschiebbar sind. Der Bus & Bahn-#Begleitservice des #VBB ist auch bei winterlichem Wetter im Einsatz und leistet mit bewährter Umsicht Hilfestellung bei Fahrten im Öffentlichen Personennahverkehr. Bei Schnee und Matsch, glatten Gehwegen oder nicht geräumten Straßen ist ein stützender Arm oder eine hilfreiche Hand unerlässlich, um gut und unfallfrei vorwärts zu kommen. Aber nicht nur Menschen haben es schwer, sich bei diesen Witterungsbedingungen fortzubewegen, auch Blindenführhunde können sich nur schlecht orientieren und können ihren Besitzern außerhalb der Wohnung nur eingeschränkt helfen. Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice sorgt auch im Winter dafür, dass alle, die Unterstützung auf ihren Wegen brauchen, sicher an ihr Ziel kommen. Derzeit sind knapp 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einsatz, die die Begleitungen koordinieren und durchführen. Begleitet wird im gesamten Stadtgebiet von Berlin (inklusive Flughafen Schönefeld) – von der Wohnungstür zur Zieladresse und natürlich wieder zurück. Bei extremen Witterungsbedingungen, wie z.B. Blitz-Eis, wird mit den Kundinnen und Kunden individuell abgestimmt, ob die Begleitung stattfinden soll oder sich verschieben lassen kann. Das Angebot des VBB Bus & Bahn-Begleitservice ist kostenlos, für die Fahrt mit den Bussen und Bahnen braucht der Fahrgast lediglich einen gültigen VBB-Fahrausweis. Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice steht montags bis freitags von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr zur Verfügung. Auf Nachfrage sind Begleitungen auch am Wochenende und außerhalb der ausgewiesenen Servicezeiten möglich. Der Begleitservice kann per Telefon Montag bis Freitag zwischen 9 und 16 Uhr (030 – 34 64 99 40) oder über die VBB-Homepage angefragt werden. Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice besteht seit Oktober 2008 und ist ein Angebot der VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH in Kooperation mit der D&B Dienstleistung & Bildung Gemeinnützige GmbH. Monatlich werden rund 1.200 Begleitungen von mobilitätseingeschränkten Menschen durchgeführt (Pressemeldung VBB, 31.01.14).

barrierefrei + Mobilität: VBB Bus & Bahn-Begleitservice im Einsatz

http://www.lok-report.de/

Gerade im #Winter sind viele #mobilitätseingeschränkte Menschen unsicher und trauen sich allein nicht vor die Tür. Doch auch bei Eis und Schnee gibt es wichtige Termine, die eingehalten werden müssen oder Besorgungen, die unaufschiebbar sind. Der Bus & Bahn-#Begleitservice des #VBB ist auch bei winterlichem Wetter im Einsatz und leistet mit bewährter Umsicht Hilfestellung bei Fahrten im Öffentlichen Personennahverkehr.
Bei Schnee und Matsch, glatten Gehwegen oder nicht geräumten Straßen ist ein stützender Arm oder eine hilfreiche Hand unerlässlich, um gut und unfallfrei vorwärts zu kommen. Aber nicht nur Menschen haben es schwer, sich bei diesen Witterungsbedingungen fortzubewegen, auch Blindenführhunde können sich nur schlecht orientieren und können ihren Besitzern außerhalb der Wohnung nur eingeschränkt helfen. Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice sorgt auch im Winter dafür, dass alle, die Unterstützung auf ihren Wegen brauchen, sicher an ihr Ziel kommen. Derzeit sind knapp 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einsatz, die die Begleitungen koordinieren und durchführen. Begleitet wird im gesamten Stadtgebiet von Berlin (inklusive Flughafen Schönefeld) – von der Wohnungstür zur Zieladresse und natürlich wieder zurück. Bei extremen Witterungsbedingungen, wie z.B. Blitz-Eis, wird mit den Kundinnen und Kunden individuell abgestimmt, ob die Begleitung stattfinden soll oder sich verschieben lassen kann.
Das Angebot des VBB Bus & Bahn-Begleitservice ist kostenlos, für die Fahrt mit den Bussen und Bahnen braucht der Fahrgast lediglich einen gültigen VBB-Fahrausweis. Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice steht montags bis freitags von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr zur Verfügung. Auf Nachfrage sind Begleitungen auch am Wochenende und außerhalb der ausgewiesenen Servicezeiten möglich. Der Begleitservice kann per Telefon Montag bis Freitag zwischen 9 und 16 Uhr (030 – 34 64 99 40) oder über die VBB-Homepage angefragt werden.
Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice besteht seit Oktober 2008 und ist ein Angebot der VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH in Kooperation mit der D&B Dienstleistung & Bildung Gemeinnützige GmbH. Monatlich werden rund 1.200 Begleitungen von mobilitätseingeschränkten Menschen durchgeführt (Pressemeldung VBB, 31.01.14).

S-Bahn + Ragionalverkehr: Jede zwölfte S-Bahn kommt zu spät, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/bilanz-des-vbb-jede-zwoelfte-s-bahn-kommt-zu-spaet,10809298,25943592.html

Die #Pünktlichkeit im #Schienenverkehr hat sich verbessert, so die jüngste Bilanz des Verkehrsverbunds #VBB. Doch aus Sicht der Fahrgäste bleibt noch viel zu wünschen übrig. #S-Bahnen und #Regionalzüge sind pünktlicher geworden. Das geht aus der jüngsten Bilanz des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) hervor. Doch aus Sicht der Fahrgäste bleiben weiterhin Wünsche offen. Allerdings sind nicht immer die Zugbetreiber schuld daran, dass Reisende zu spät ans Ziel kommen. Auch Störungen an den Bahnanlagen sowie immer mehr Notarzt- und Polizeieinsätze bringen den Zugbetrieb durcheinander, hieß es. Im November des vergangenen Jahres wurden 92,1 Prozent aller S-Bahn-Fahrten als pünktlich gemeldet, geht aus der Bilanz hervor. Das bedeutet, dass die Züge exakt nach Plan oder um weniger als vier Minuten verspätet verkehrten. Im Vergleich zu Oktober verbesserte sich die Quote um 0,8 Prozentpunkte. „Nach dem starken Rückgang im Vormonat ist damit wieder ein leichter Anstieg zu verzeichnen“, stellte der Verkehrsverbund fest. Zum Teil waren es hausgemachte Probleme innerhalb des Bahnkonzerns, die bei der S-Bahn zu Verspätungen führten. So wurden Bauarbeiten in Schöneweide „nicht in hinreichendem Maße im Fahrplan berücksichtigt“, bemängelte der VBB. Folge war, dass es auf den sechs S-Bahn-Linien im Südosten Berlins regelmäßig …

S-Bahn+BVG+Regionalverkehr: Mehr als 1,3 Milliarden Fahrgäste nutzen öffentliche Verkehrsmittel

http://www.s-bahn-berlin.de/aktuell/2013/227_fahrgastzahlen.htm

Das Rekordhoch der #Fahrgastzahlen von 2012 wird in diesem Jahr erneut überschritten. Nach Prognosen des #VBB wird die Zahl der #Fahrgäste, die mit Bussen und Bahnen in Berlin und Brandenburg unterwegs sind, 2013 auf mehr als 1,3 Milliarden steigen. Die Fahrgastzahlen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg steigen seit Jahren kontinuierlich an. Bereits 2012 stieg die Zahl der Fahrgäste im Verbund um rund 10 Millionen auf 1,29 Milliarden, 2013 werden es mehr als 1,3 Milliarden sein. Dadurch haben sich auch die Einnahmen aus den Ticketverkäufen bei den Verkehrsunternehmen im Verbund in den letzten neun Monaten erhöht. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum stiegen die Erlöse um 5,5 Prozent, das entspricht einer Summe von rund 46 Millionen Euro. Der Aufwärtstrend im Öffentlichen Personennahverkehr hält …