Straßenbahn: Nächste Panne in der Planung für die Straßenbahn zum Ostkreuz, aus Berliner Morgenpost

17.08.2024

https://www.morgenpost.de/berlin/article407034807/naechste-panne-in-der-planung-fuer-die-strassenbahn-zum-ostkreuz.html

Es ist die nächste Panne in einem Verfahren, das sich inzwischen schon über mehr als ein Jahrzehnt zieht: Für die vorgesehene #Straßenbahn-Verbindung zum #Ostkreuz müssen #Planunterlagen ein weiteres Mal öffentlich ausgelegt werden. Zuletzt waren die Pläne von Mitte Juni bis Mitte Juli einsehbar, dabei kam es jedoch zu einem Fehler, wie die Senatsverkehrsverwaltung jetzt informierte. Denn bei den Unterlagen, die online veröffentlicht wurden, „fehlten Pläne des Bestands- und Konfliktplans (5 Pläne) sowie des Maßnahmenplans (6 Pläne)“, heißt es.

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Straßenbahn: Neue Planauslegung beim Straßenbahn-Projekt Ostkreuz aus Senat

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1135364.php

Einsichtnahme ergänzter Unterlagen samt Einwendungsmöglichkeit dauert voraussichtlich etwa zwei bis drei Monate

Die #Planunterlagen für die #Straßenbahn-Neubaustrecke #Ostkreuz (Anbindung über die #Sonntagstraße) müssen erneut ausgelegt werden. Im Rahmen der zweiten #Auslegung, die durch ein von der BVG überarbeitetes #Lärmschutzgutachten nötig wurde, sind durch ein Versehen des Dienstleisters nicht sämtliche Unterlagen im Internet zur Verfügung gestellt worden. Der Fehler war nach dem Start der Auslegung am 22. März dieses Jahres, die sowohl in Papierform als auch online stattfand, zunächst nicht bemerkt worden.

Während die analoge Auslegung im #Bezirksamt Lichtenberg die kompletten Unterlagen bot, fehlten online – im einschlägigen #UVP-Portal – das bisherige Baulärmgutachten und das Gutachten zu baubedingten Erschütterungen. Diese wurden zwar unverändert aus der ersten Auslegung übernommen, hätten aber auch online einsehbar sein müssen. Eine Prüfung ergab, dass die Senatsverwaltung alle digitalisierten Unterlagen vollständig an den eigenen Dienstleister übermittelt hat und auch die Rückmeldung erhielt, sämtliche Daten seien aufs Portal geladen worden. Diese Information traf allerdings nicht zu. Nach einem Hinweis im Mai wurde sofort die Ergänzung veranlasst, allerdings erst am letzten Tag der 14-tägigen Einwendungsfrist.

Die neue Auslegung soll möglichst noch im vierten Quartal 2021 starten. Das Planfeststellungsverfahren wird sich dadurch voraussichtlich um zwei bis drei Monate verlängern. Die Senatsverwaltung hat veranlasst, künftig weitere Prüfungsroutinen im Rahmen der Planfeststellung einzuziehen, um vergleichbare Fehler zu vermeiden.

Im 2017 gestarteten #Planfeststellungsverfahren für die „Straßenbahn-Neubaustrecke Ostkreuz von der #Boxhagener Straße bis zur #Karlshorster Straße“ in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg ist die #Öffentlichkeit bereits zweimal im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen beteiligt worden, nämlich im ersten Quartal 2018 und im zweiten Quartal 2021. Insgesamt sind bereits mehr als 1.000 Einwendungen bei der Anhörungsbehörde eingegangen. Mit der dritten Auslegung erhalten alle Betroffenen erneut die Gelegenheit, Einwendungen zu formulieren. Sie werden im Rahmen des weiteren Verfahrens bearbeitet, um mit einem ausgewogenen Planfeststellungsbeschluss Baurecht zu schaffen.

Straßenbahn + Straßenverkehr: Verkehrslösung Mahlsdorf, aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der Stand der #Vorplanung für die #Straßenbahnanlage, die im 1. Halbjahr 2020 fertiggestellt werden
sollte?
Antwort zu 1
Die Vorplanung wird derzeit abgeschlossen. Vornehmlich durch die Corona-Pandemie bedingt sind sowohl bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als auch
den von ihr beauftragten Dienstleistern Verzögerungen eingetreten.
Frage 2:
Aus welchen Gründen soll die gemäß Schriftlicher Anfrage Drs. 18/22579 beauftragte #Verkehrsuntersuchung
nicht veröffentlicht werden?
Antwort zu 2:
Die Veröffentlichung der gegenwärtig noch in Bearbeitung befindlichen Verkehrlichen Untersuchung erfolgt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Sie ist regulärer Teil der
#Planfeststellungsunterlage.
2
Frage 3:
Seit wann liegen die Ergebnisse vor und zu welchen Ergebnissen kommt die Verkehrsuntersuchung?
Frage 4:
Welche Aussagen werden zur künftigen und aus der Senatsmaßnahme resultierenden Verkehrsbelastung
für das Musikerviertel getroffen?
Frage 5:
Welche Aussagen werden zur künftigen und aus der Senatsmaßnahme resultierenden Verkehrsbelastung
für den Wilhelmsmühlenweg getroffen?
Antwort zu 3 – 5:
Der Variantenvergleich zur Identifikation der Vorzugsvariante im Rahmen der Vorplanung
ist noch nicht abgeschlossen. Dieser ist erforderlich für die Verkehrsuntersuchung. Aus
diesem Grund können noch keine Aussagen zu der resultierenden Verkehrsbelastung in
den genannten Straßen getroffen werden.
Frage 6:
Welches Ergebnis brachte die Prüfung zur Notwendigkeit einer UVP für die Straßenbahnmaßnahme?
Antwort zu 6:
Die Prüfung zur Notwendigkeit einer #Umweltverträglichkeitsprüfung (#UVP) für die #Straßenbahnmaßnahme steht nun mit Bearbeitung der #Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) an.
Frage 7:
Welche Ergebnisse brachte die im Rahmen der Anfrage Drs. 18/22579 in Antwort 9 gelistete Prüfung der
#Geschwindigkeitsreduzierung und die Maßnahmen zur Vermeidung von Schleichverkehren?
Antwort zu 7:
In Abstimmung mit der #Verkehrsbehörde (Abt VI Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz, ehem. #Verkehrslenkung Berlin – VLB) ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit in der Straße An der Schule nördlich der B1/5 vor dem Schulstandort bis zur
Anbindung an die Hönower Straße auf 30 km/h vorgesehen.
Zur Abschätzung der zukünftigen Verkehrsverteilung und somit zur Planung von entsprechenden Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung muss zunächst die verkehrliche Untersuchung vorliegen. Diese ist derzeit noch in Bearbeitung.
Frage 8:
Welche konkreten Abstimmungen wurden seit Februar 2020 zu den Auswirkungen der Gesamtmaßnahme
auf die umliegenden Wohngebietsstraßen mit dem Bezirksamt mit welchem Ergebnis geführt?
3
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf bzw. deren Fachämter (Stadtplanungsamt sowie das
Straßen- und Grünflächenamt) ist ständiger Teilnehmer der Projektbesprechungen und somit dauerhaft in das Projekt involviert. Seit Februar 2020 fanden zehn dieser Besprechungen statt. Die Ergebnisse werden mit der #Planfeststellungsunterlage veröffentlicht.
Frage 9:
Welche Mittel werden durch den Senat für Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Wohngebietsstraßen
zur Verfügung gestellt?
Antwort zu 9:
Die Auswirkungen des Projektes werden aktuell ermittelt – Aussagen zu durch den Vorhabenträger zu leistende Schutzmaßnahmen können erst daran anschließend getroffen werden.
Frage 10:
Inwiefern wurde der Beirat zur Verkehrslösung über den Fortgang der Maßnahme durch den Senat informiert?
Antwort zu 10:
Die gegenwärtig verfolgte Planung baut auf den in der zuletzt in der Öffentlichkeitsveranstaltung am 21.08.2019 dargestellten und diskutierten Grundlagen auf. Eine weitere Befassung durch die Träger öffentlicher Belange und privater Betroffener erfolgt im Rahmen
des Planfeststellungsverfahrens.
Der Planungsbeirat wurde letztmalig am 15.08.2019 zum Variantenvergleich des Straßenbahnvorhabens informiert.
Frage 11:
Wann und in welcher Form ist die Information der #Öffentlichkeit über den Fortgang der Maßnahme geplant?
Frage 12:
Wann soll das Planfeststellungsverfahren beginnen?
Antwort zu 11 und 12:
Straßenvorhaben „Straße an der Schule“
Die nächste Information der Öffentlichkeit für den Teil Straße An der Schule erfolgt über
die Auslegung der Unterlagen im Zuge des Planfeststellungsverfahrens.
Es ist beabsichtigt, den Antrag auf Planfeststellung für den Bau der Straße An der Schule
im III. Quartal 2021 einzureichen.
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Straßenbahnvorhaben Hönower Straße / Hultschiner Damm
Für das Straßenbahnvorhaben ist es das Ziel, die Planfeststellungsunterlagen im 1. Halbjahr 2022 einzureichen. Vor Einreichung der Planfeststellungsunterlagen ist noch eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant.
Frage 13:
Wie bewertet der Senat die angestrebte Sanierung der Dahlwitzer Straße und wie sichert er die dafür notwendige Finanzierung?
Antwort zu 13:
Die Dahlwitzer Straße liegt als örtliche Straßenverbindung der Klasse III gemäß Stadtentwicklungsplan Verkehr in der Baulast und Zuständigkeit des Bezirks Marzahn-Hellersdorf.
Der Senat ist für die Sicherung der Finanzierung zuständig, sofern die Investitionsmaßnahme ein Volumen von 5,5 Mio. € überschreitet und durch den Bezirk angemeldet wird.
Dem Senat ist bislang keine geplante Sanierung der Dahlwitzer Straße bekannt.
Frage 14:
Wie bewertet der Senat Planungen für eine niveaufreie Umgestaltung der des Bahnübergangs auf dem
Neuen Hönower Weg?
Frage 15:
Welche konkreten Schritte hat der Senat unternommen, um dieses Vorhaben zu unterstützen?
Antwort zu 14 und 15:
Der Senat begrüßt grundsätzlich Maßnahmen, die der Störungsfreiheit des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) dienen. Der Bahnübergang am Neuen Hönower Weg
(Höhe S-Bhf. Birkenstein) befindet sich in der Gemeinde Hoppegarten im Land Brandenburg. Die Maßnahme liegt daher nicht im Zuständigkeitsgebiet des Berliner Senats.
Frage 16:
In welchem Zusammenhang zur Planung der Verkehrsmaßnahme steht die Errichtung eines Retentionsbodenfilters (B-Plan XXIII 9a)?
Antwort zu 16:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass als Voraussetzung für die Straßenbaumaßnahme
„Bau bzw. Ausbau einer übergeordneten Straßenverbindung Hultschiner Damm, Straße
An der Schule, zwischen dem S-Bahnhof Mahlsdorf und dem Hultschiner Damm bis zur
Rahnsdorfer Straße“ von Seiten der zuständigen Senatsverwaltung der Bau eines Retentionsbodenfilters (RBF) gefordert wurde, über den zukünftig das anfallende Regenwasser
des Regenwassereinzugsgebiets Elsenteich / Elsensee entwässert wird. Die Elsenstraße
begrenzt das Einzugsgebiet im Süden, die Grenze zum Ortsteil Hellersdorf im Norden. Die
größte Ausdehnung in Ost-West-Richtung hat das Gebiet mit knapp 1,6 km im Bereich der
Bundesstraße B1/B5. Die Ausdehnung in Nord-Süd-Richtung ist etwa doppelt so groß.
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Frage 17:
Wie ist der Stand für die Planung des Filters und wann soll dieser realisiert werden?
Antwort zu 17:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass sich die oben genannte Baumaßnahme RBF Hultschiner Damm zurzeit in der Entwurfsplanung befindet. Die geplante Bauzeit ist nach dem
derzeitigen Stand der Planung von Oktober 2022 bis November 2023 vorgesehen.
Voraussetzung für die Fertigstellung der Planung ist, dass die großtechnischen Versuche
für ein geeignetes Filtermaterial bis zum III. Quartal 2021 abgeschlossen sind. Die Studie
mit den großtechnischen Versuchen für ein geeignetes Filtermaterial wurde durch die
Wasserbetriebe beauftragt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im III. Quartal 2021
vorliegen.
Frage 18:
Welche Mittel stehen dafür aktuell zur Verfügung?
Antwort zu 18:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass der Retentionsbodenfilter einschließlich der Studie
mit den großtechnischen Versuchen für ein geeignetes Filtermaterial aus Mitteln des Landes Berlin finanziert wird.
Frage 19:
Welche Auswirkungen hat dies auf die Fertigstellung der Wegeführung der öffentlichen Grünanlage zwischen Pilgramer Straße und Hultschiner Damm?
Antwort zu 19:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass es sich bei dem Retentionsbodenfilter um eine
technische Anlage handelt, welche eingezäunt werden muss. Planungen mit Wegeführungen seitens des Straßen- und Grünflächenamtes Marzahn-Hellersdorf sind den BWB noch
nicht bekannt. Sobald Pläne diesbezüglich vorliegen, werden die Berliner Wasserbetriebe
im Einvernehmen mit dem Bezirksamt diese auch bei ihrer Planung berücksichtigen.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz