Radverkehr: Standards des Radschnellweges entlang der TVO und der Lückenschluss zum RSV 9, aus Senat

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Frage 1:
Welche Standards werden der Planung des Radschnellweges (#RSV) entlang der #TVO zugrunde gelegt?
Frage 2:
Wann wurden diese festgelegt?
Frage 3:
Welche Abweichungen gibt es zwischen diesen und den Standards, die das #Mobilitätsgesetz vorsieht?
Frage 4:
Welche Möglichkeiten lassen die weiteren Planungen, die Abweichung so gering wie möglich zu halten, ohne
weiteren Zeitverzug bei der Umsetzung der Planungen zu riskieren?
Antwort zu 1 bis 4:
Mit der Herausgabe des Endberichts zur Potenzialanalyse von Radschnellverbindungen in
Berlin im März 2018 wurden Hinweise zu den gewünschten Standards und
Qualitätskriterien von Radschnellverbindungen in Berlin erarbeitet. Diese basieren auf
dem bundesweit anerkannten Arbeitspapier von 2014 „Einsatz und Gestaltung von
Radschnellverbindungen“ von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen (FGSV).
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Einige dieser Standards und Kriterien wurden angepasst, da es insbesondere in einem
dichtbesiedelten Raum einer Millionenmetropole wie Berlin nicht immer möglich ist, die
vorgegebenen Kriterien in Gänze zu erfüllen. In diesem Zusammenhang wird unter
besonderen Umständen auch die Unterschreitung der Kriterien auf gewissen
Streckenbereichen bei der Realisierung der Radschnellverbindungen toleriert.
Die im Berliner Mobilitätsgesetz benannten Qualitätskriterien für Radschnellverbindungen
widersprechen diesen nicht und zielen auf ähnliche Kenngrößen ab, wie sie in den
Vorgaben aus dem oben genannten Arbeitspapier der FGSV enthalten sind.
Die Radschnellverbindung entlang der Tangentialen Verbindung Ost (TVO) erfüllt die
wichtigsten Eigenschaften von Radschnellverbindungen, wie zum Beispiel bei der
nutzbaren Breite für Radfahrende mit durchgängig vier Metern im Zweirichtungsverkehr,
bei der Trassenlänge mit über fünf Kilometern und bei der sogenannten betrieblichen
Qualität mit vorhandener Beleuchtung und einem hochwertigen Fahrbahnbelag in Asphalt
entlang der Strecke.
Die Kriterien für Radschnellverbindungen werden von der Radverkehrsanlage entlang der
TVO an zwei Knotenpunkten in Bezug auf die Wartezeiten nicht vollständig erfüllt und
können auch nicht in die Planungen und Realisierung aufgenommen werden, da die
Veränderungen der Planungen zu Gunsten der Qualitätserhöhung der Radverkehrsanlage
mit sehr hohen negativen Auswirkungen, insbesondere für die Umwelt, einhergehen
würden. So wäre beispielsweise für die Errichtung von planfreien Knotenpunkten
(Brücken, Rampen oder Unterführungen) vor allem mit zusätzlichen Rodungen entlang
des Trassenkorridors zu rechnen, um so die benötigten Ingenieurbauwerke errichten zu
können.
Frage 5:
Welche Planungen gibt es, den Radschnellweg entlang der TVO an den Radschnellweg #RSV9 anzubinden?
Antwort zu 5:
Entsprechende Hinweise zu einer Anbindung wurden auch von Teilnehmenden an der
öffentlichen Informationsveranstaltung zu der Radschnellverbindung Nr. 9 vorgetragen.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz prüft deshalb derzeit
gemeinsam mit der GB #infraVelo GmbH, wie und wann eine Anbindung realisiert werden
könnte.
Frage 6:
Auf der Märkischen Allee soll südlich der Ostbahn ein geschützter Radstreifen entstehen. Inwiefern wird diese
Strecke bereits in den Standards der RSV an der TVO oder den Standards des Mobilitätsgesetzes ausgebaut?
Antwort zu 6:
Der dort geplante Radfahrstreifen soll ohne bauliche Maßnahmen durch Neumarkierung
und Verbesserung der Protektionseinrichtungen des bestehenden Radfahrstreifens
errichtet werden. Die Standards des Berliner Mobilitätsgesetzes sollen eingehalten
werden, was die gegenseitige Überholmöglichkeit und angesichts der dort bisher noch
relativ geringen Radverkehrsstärke eine hohe Verkehrsqualität für den Radverkehr
sicherstellt.
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Besondere Radschnellverbindungs-Standards sind angesichts des provisorischen
Charakters der Maßnahme, die in einem Bereich entsteht, der später im Zuge des Baus
der TVO einmal weitgehend umgebaut oder völlig neugestaltet werden dürfte, nicht
vorgesehen.
Frage 7:
Wer ist für diesen Lückenschluss der Radschnellwege verantwortlich (Bezirk, Land, Infravelo oder Dritte)?
Frage 8:
Welchen Planungsstand haben die Planungen für den Lückenschluss und wie ist der Zeitplan für die
Umsetzung?
Antwort zu 7 und 8:
Derzeit gibt es keine konkreten Planungen für einen Lückenschluss der
Radschnellverbindungen. Dafür zuständig wären die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz oder auch die Bezirke.
Im kurzfristigen Bearbeitungshorizont gilt es vor allem, die derzeitig ausgelösten
Machbarkeitsuntersuchungen zu den Radschnellverbindungen von der Planung über das
Planfeststellungsverfahren hinaus bis in die Realisierung überzuleiten.
Im mittelfristigen bis langfristigen Bearbeitungshorizont ist es definitiv das Ziel, die
Radschellverbindungen untereinander anzubinden. Einen genauen Zeitplan hierzu gibt es
derzeit noch nicht.
Berlin, den 14.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Regionalverkehr: Park+Ride-Parkplätze in Steglitz-Zehlendorf?, aus Senat

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Frage 1:
Strebt der Senat an im Bezirk Steglitz-Zehlendorf neue #P+R-Parkplätze zu schaffen bzw. bestehende für
eine Ausbauplanung vorzusehen?
Antwort zu 1:
Der ruhende Verkehr liegt im Aufgabenbereich der Berliner Bezirke. Im März 2019
meldete der Bezirk Steglitz-Zehlendorf eine gut ausgelastete Park+Ride-Anlage (P+RAnlage) am Bahnhof Wannsee mit circa. 40 Plätzen (siehe Beantwortung der Schriftlichen
Anfrage Nr. 18/18133). Planungen im Bereich P+R wurden vom Bezirk nicht kommuniziert,
und bestehen auch nicht auf Senatsseite.
Frage 2:
Ist dem Senat bekannt, bzw. steht oder tritt er in Verhandlungen mit Brandenburg ein, um P+R-Parkplätze
auf der Landesgrenze Berlin-Brandenburgs oder alleinig auf dem Gebiet des Nachbarbundeslandes zu
schaffen?
Antwort zu 2:
Der Senat steht in engem Austausch mit dem Land Brandenburg zu diesem Thema.
Frage 3:
Wie sieht die Strategie des Senats im Südwesten Berlins aus hinsichtlich der Bewältigung der wachsenden
#Pendlerströme aus und nach Brandenburg?
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Frage 4:
Hegt der Senat weitere Ausbaupläne verkehrlicher Art um die Pendlerströme zu kanalisieren, zu bündeln
oder durch den Einsatz neuer Verkehrsmittel- oder -angebote?
Antwort zu 3 und 4:
Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Mit dem gültigen #Nahverkehrsplan verfolgt der Senat das Ziel, den öffentlichen
Personennahverkehr auszubauen. Das gemeinsam mit dem Land Brandenburg laufende
Projekt #i2030 umfasst u.a. auch Teilprojekte im Südwesten Berlins, welche die Attraktivität
des öffentlichen Nahverkehrs verbessern sollen:
 Der #RE1 soll im Abschnitt Brandenburg/Havel – Potsdam – Berlin – Frankfurt/Oder
von einem 30- auf einen 20-Minuten-Takt verdichtet werden und wird mit dem
Verkehrsvertrag vom #Netz-Elbe-Spree mit längeren Fahrzeugen ausgestattet.
 Für die Potsdamer #Stammbahn laufen Untersuchungen zur Wiederinbetriebnahme
mit neuen Stationen am #Europarc, #Düppel-Kleinmachnow und #Zehlendorf-Süd.
 Für die S-Bahn-Linie 25 laufen Untersuchungen zur Verlängerung von #Teltow Stadt
nach #Stahnsdorf Sputendorfer Straße mit Zwischenhalt an der Iserstraße.
 Begleitend zu den Maßnahmen im Schienenverkehr soll das Busnetz in Teltow,
Kleinmachnow und Stahnsdorf angepasst werden, um bessere Verknüpfungen zur
erzielen.
Ergänzend sollen #Radschnellverbindungen (#RSV) die Attraktivität des Radverkehrs
verbessern. Angesprochen werden insbesondere radfahrende Pendlerinnen und Pendler,
die weite Strecken im Berliner Stadtgebiet zügig und weitestgehend ohne Zwischenstopps
zurücklegen wollen. Radschnellverbindungen stellen somit eine attraktive Alternative zum
Auto dar, insbesondere bei der Verbindung von Umland und Stadt. Im Südwesten Berlins
verlaufen zwei der insgesamt 12 vom Senat zur weiteren Planung ausgewählten
Trassenkorridore:
 Die Route Königsweg-Kronprinzessinnenweg (RSV 3) führt durch den Grunewald in
Richtung Wannsee/Potsdam.
 Die Teltowkanalroute (RSV 6) führt durch die Bezirke Tempelhof-Schöneberg und
Steglitz-Zehlendorf entlang des Teltowkanals.
Mit der baulichen Umsetzung ist nicht vor 2024 zu rechnen.
Mit Blick auf den Pendlerverkehr bestehen derzeit keine konkreten Straßenplanungen für
den Südwestraum.
Bezüglich P+R-Anlagen vertritt der Senat die Auffassung, dass diese grundsätzlich an den
wohnortnächsten Bahnhöfen oder Haltepunkten des öffentlichen (Schienen-) Verkehrs
anzulegen sind. Nur dann sind die Straßenentlastung und die Auslastung des Angebotes
des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) optimal. Das heißt, dass für Pendlerinnen
und Pendler aus Brandenburg die Anlagen möglichst in Brandenburg errichtet werden
sollten.
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In den Stadtrandlagen von Berlin und mit zunehmender Nähe zum S-Bahn-Ring besteht
das Problem, ausreichende und geeignete Flächen in Bahnhofsnähe zu finden und für
Park + Ride verfügbar zu machen (konkurrierende höherwertige Nutzungen). In
Anbetracht der großen Potenziale bei der Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV befasst
sich das Land Berlin derzeit schwerpunktmäßig mit der Realisierung von Bike + RideAnlagen. Des Weiteren wurde im Rahmen des Berliner Mobilitätsgesetzes ein massiver
Ausbau der Radinfrastruktur beschlossen.
Ergänzend zu dem geplanten Pedelec-Korridor beabsichtigt das Bezirksamt SteglitzZehlendorf gesicherte und frei zugängliche Fahrradstellplätze zu errichten. Angedacht sind
S-Bahnhof Wannsee, S-Bahnhof Mexikoplatz, S-Bahnhof Zehlendorf-Süd, U-Bahnhof
Krumme Lanke (Ost) und U-Bahnhof Krumme Lanke (West). Das Bezirksamt ist
für Fahrradabstellanlagen als Anlagen des ruhenden Verkehrs zuständig und kann über
den aktuellen Sachstand informieren.
Frage 5:
Was hält der Senat grundsätzlich von #Anwohnerparkzonen in von den Pendlerverkehren belasteten Wohnsowie mischgenutzten Wohn- und Geschäftsgebieten?
Frage 6:
Zu 5. ergänzend: Welche Regionen im Südwesten Berlins wären hier denkbar?
Antwort zu 5 und 6:
Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Für die Planung und Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung sind die Bezirke
verantwortlich. Viele Gebiete mit hohem Parkdruck werden bereits bewirtschaftet oder sind
Teil laufender Planungen. Hierzu gehören bisweilen auch stark belastete Bereiche um Uund S-Bahnhöfe. Parkraumbewirtschaftung und eine entsprechende Überwachung
reduzieren i.d.R. den Parkdruck, verbessern die Verkehrssicherheit und entlasten die
Anwohnenden.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO § 45) gibt als Kriterien für die Einführung von
Parkraumbewirtschaftung Parkdruck und Nutzerkonkurrenz vor (z. B.
Bewohnerinnen/Bewohner, Kundeninnen/Kunden und Beschäftigte). Werden diese
Kriterien an ÖPNV-Knotenpunkten erfüllt, wird Parkraumbewirtschaftung auch hier als
sinnvolle Maßnahme angesehen.
Die Voraussetzungen für die Einführung neuer Parkzonen werden in lokalen
Machbarkeitsstudien geprüft. Eine pauschale Aussage kann somit nicht erfolgen.
Berlin, den 30.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Radinfrastruktur Großer Stern und Ernst-Reuter-Platz, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Trifft es zu, dass sich der Senat dazu entschieden hat, die #Radschnellverbindung (#RSV 5) Alexanderplatz,
Unter den Linden, Straße des 17. Juni und Heerstr. Richtung Spandau als eine der ersten
Radschnellverbindungen in Berlin auszubauen?
Frage 2:
Wie beurteilt der Senat den Zustand der beiden großen Kreisverkehre am Großen Stern und am ErnstReuter-Platz
mit Bezug auf die Tauglichkeit für eine Radschnellverbindung?
Frage 3:
Wie sind die Verkehrsflächen und die Ampelphasen am #Großen Stern im Verhältnis des
Verkehrsaufkommens von Kraftfahrzeugverkehr, Radverkehr und Fußverkehr aufgeteilt und welche
Änderungen sehen die Planungen bezüglich der Verteilung der Verkehrsflächen vor?
Frage 4:
Welche Erfahrungen liegen dem Senat zur Benutzung der Radverkehrsspuren in beiden Fahrtrichtungen am
Großen Stern vor und inwieweit sind diese auf die Situation am Ernst-Reuter-Platz übertragbar?
Frage 5:
Welche Zahlen liegen dem Senat zu Unfallhäufigkeiten mit Beteiligung von zu Fuß Gehenden und/oder
Radfahrenden vom Großen Stern und dem Ernst-Reuter-Platz vor?
Frage 6:
Ist vorgesehen, die Ampelschaltungen an den beiden genannten Kreisverkehren zukünftig zu Gunsten des
Rad- und Fußverkehrs zu optimieren?
Frage 7:
Welche Veränderungen an der Flächenverteilung zwischen Fuß-, Rad und Kraftfahrzeugverkehr sind beim
Ausbau der Radschnellverbindung Alexanderplatz, Unter den Linden, Straße des 17. Juni und Heerstr.
Richtung Spandau an den beiden genannten Kreisverkehren vorgesehen?
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Frage 8:
Kann sichergestellt werden, dass die Radschnellverbindung auf der gesamten Strecke pro
Richtungsfahrbahn mindestens eine Breite von 2,5m aufweist?
Frage 9:
Wann soll mit dem Ausbau der Radschnellverbindung begonnen werden und wer wird für die Planung,
Beauftragung, Bauleitung, Abnahme und Finanzierung zuständig sein?
Frage 10:
Wie hoch wird der Finanzbedarf für die Herstellung der Radschnellverbindung Alexanderplatz-Spandau
eingeschätzt und aus welchem Haushaltstitel wird die Finanzierung bis 2020 geleistet?
Frage 11:
Wo soll der Ausbau der Radschnellverbindung in Spandau enden oder ist der Ausbau bis zur Landesgrenze
an der Heerstr. in Weststaaken geplant, um dort an den Brandenburger Radweg entlang der B5
anzuschließen?
Frage 12:
Ist vorgesehen, die RSV 5 an die parallel dazu auszubauenden RSV – insbesondere RSV 3, 7, 8
anzubinden, die bisher am Stadtautobahnring (A 100) enden und wie soll diese Anbindung erfolgen?
Antwort zu den Fragen 1 – 12:
Aufgrund der derzeitigen Informationslage ist eine Einzelbeantwortung der Fragen nicht
möglich, weshalb eine allgemeine umfassende Antwort gegeben wird.
Mit der Veröffentlichung der Kurzfassung zum Endbericht aus dem laufenden Auftrag zur
Potenzialuntersuchung zu Radschnellverbindungen in Berlin am 22.09.2017 wurde
gezeigt, dass es verschiedene mögliche Trassenkorridore für Radschnellverbindungen im
Berliner Stadtgebiet gibt. Als Ergebnis dieser Potenzialuntersuchung wurden
Empfehlungen ausgesprochen, für welche Trassenkorridore weitere vertiefende
Machbarkeitsuntersuchungen durchgeführt werden sollen.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat anhand dieser
Empfehlungen eine Priorisierung für die weitere Bearbeitung festgelegt. Diese umfasst
insgesamt 8 Trassenkorridore. Da eine Machbarkeitsuntersuchung noch Bestandteil des
laufenden Auftrags ist, ist mit der Erstellung der Machbarkeitsuntersuchung zur
sogenannten „Y-Trasse“ (höchste Priorität) bereits begonnen worden.
Für die weiteren Prioritäten wird die Vergabe der Machbarkeitsuntersuchungen noch in
diesem Jahr vorbereitet. Diese Aufgabe wird die neugegründete infraVelo GmbH
übernehmen. Es wird angestrebt, die Machbarkeitsuntersuchungen für die weiteren
Trassenkorridore parallel zu vergeben, um möglichst schnell Ergebnisse und
Handlungsempfehlungen zu erhalten.
Der hier besagte Korridor „RSV 5“ gehört zu den priorisierten Trassenkorridoren (fünft
höchste Priorität) und wird deshalb demnächst auf Machbarkeit untersucht. Bei dieser
Untersuchung werden dann entsprechende Entwurfsvorschläge für rechtliche,
planrechtliche und verkehrstechnisch machbare Routenverläufe aufgezeigt. Dabei wird
auch sehr genau untersucht, ob die Routenvarianten planungsbefangene Bereiche
(planfestgestellt, Denkmalschutz) tangieren.
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Erst im Zuge dieser Untersuchungen können dann auch belastbare Einschätzungen zu
den detaillierten Fragen, wie zum Beispiel genauer Trassenverlauf,
Knotenpunktgestaltung, Flächenverteilung, Breitengestaltung, Grünzeitanteile, Kosten
usw. gegeben werden.
Nach Abschluss einer positiven Machbarkeitsuntersuchung werden dann alle weiteren
Schritte für die Planung und Umsetzung der Radschnellverbindungen eingeleitet, eine
zeitliche Prognose für das weitere Vorgehen kann auch in diesem Fall erst nach
Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung abgegeben werden.
Die Planung und Umsetzung werden unter anderem durch Mittel des Sondervermögens
Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA) erfolgen.
Darüber hinaus sollen für die Umsetzung auch projektbezogene Fördermittel des Bundes
sowie der EU herangezogen werden. Es ist derzeit beabsichtigt, die Aufgabe der Planung
und Umsetzung der Radschnellverbindung ebenfalls der infraVelo GmbH zu übertragen.
Berlin, den 07.11.17
In Vertretung
Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz