zu Fuß mobil: Wie die Uferpromenade am Wannsee umgestaltet wird, aus Berliner Morgenpost

02.04.2024

https://www.morgenpost.de/bezirke/steglitz-zehlendorf/article242011204/Wie-die-Uferpromenade-am-Wannsee-umgestaltet-wird.html

Große #Sandberge türmen sich auf, Bagger rollen lärmend hin und her, #Bauzäune versperren die Sicht: Die #Promenade an der #Schiffsanlegestelle am #Wannsee ist derzeit nicht gerade ein Ort, an dem sich Passanten länger aufhalten wollen. Die zwischen 1973 und 1984 von dem Landschaftsarchitekten Walter Rossow gestalteten Landungsbrücken sind nach 40 Jahren intensiver Nutzung in die Jahre gekommen und werden #umgebaut. Über den Baufortschritt und die aktuelle Zeitplanung informierte kürzlich Stadtrat Urban Aykal (Grüne) Interessierte bei einem Termin vor Ort an der Promenade.

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Schiffsverkehr: Die Fahrgastschifffahrt in Berlin – Fairer Wettbewerb auf dem Wasser?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welchen Stellenwert aus wirtschaftlicher und touristischer Sicht hat die #Fahrgastschifffahrt für den Senat,
durch welche Maßnahmen wird die Fahrgastschifffahrt in Berlin gefördert?
Antwort zu 1:
Für den Senat ist die Fahrgastschifffahrt auf der #Bundeswasserstraße in Berlin ein wichtiger
Wirtschaftsfaktor. Die Fahrgastschifffahrt generiert jährlich über 200 Mio. EUR Bruttoumsatz.
100 Fahrgastschiffe verkehren täglich auf der innerstädtischen #Spree zwischen
Regierungsareal und Mühldammschleuse.
Der Senat plant, ein Förderprogramm zum Einbau von #Rußpartikel- und #Stickoxydfiltern
und zur Reduzierung der #Schadstoffemissionen von #Binnenschiffen und #Fahrgastschiffen
auf Berliner Gewässern aufzulegen. Emissionsarme Antriebe sind auch ein wichtiger Beitrag
für die Akzeptanz und Attraktivität der Berliner Fahrgastschifffahrt.
Frage 2:
Wer hat #Schiffsanleger in Berlin entlang der großen Wasserstraßen zu genehmigen, welche Behörden müssen
der Genehmigungsbehörde zuarbeiten?
Antwort zu 2:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, II D, Wasserbehörde ist die
Berliner Genehmigungsbehörde für Anlegestellen als Anlagen am und im Gewässer. Ausgenommen
davon sind Sportbootsteganlagen. Genehmigungsverfahren für Sportbootsteganlagen
liegen in der Zuständigkeit des jeweiligen Bezirksamts.
Neben der wasserbehördlichen Genehmigung durch die Senatsverwaltung ist für Anlegestellen
an Bundeswasserstraßen außerdem die Erteilung einer strom- und schifffahrtspoli2
zeilichen Genehmigung durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
notwendig.
Im Rahmen des wasserbehördlichen Genehmigungsverfahrens werden Behörden, deren
Belange durch die jeweilige Planung betroffen sind, beteiligt. In Abhängigkeit des Genehmigungsantrags
sind dies u.a. folgende Behörden:
– Fischereiamt Berlin
– Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks
– Gewässerunterhaltung
– Brückenunterhaltung
– Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks
– Denkmalschutzbehörde
– Landes-Schifffahrtsbehörde
– Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
– Liegenschaftsverwaltung des Landes
– zuständige Altlastenbehörde
– Obere Naturschutzbehörde
Frage 3:
Wie viele freie #Anlegeplätze für die Fahrgastschifffahrt in Berlin gibt es, wie viele sind einem Betreiber zugeordnet
(bitte die Orte benennen)?
Antwort zu 3:
Die Recherche nach freien Anlegeplätzen für die Fahrgastschifffahrt obliegt grundsätzlich
dem Antragssteller. Der Senat führt keine Liste über freie Anlegeplätze in Berlin. Ebenfalls
besteht beim Senat keine Statistik zu bestehenden Anlegeplätzen in Berlin.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat die aktuelle Marktsituation im Bereich der Fahrgastschifffahrt, wie gestaltet sich der
Wettbewerb unter den #Reedereien unter dem Aspekt der Nutzung von Anlegestellen nicht eigener Anlegestege?
Antwort zu 4:
In Berlin gibt es über 30 Reedereien, die überwiegend Fahrgastschifffahrt betreiben. Die
meisten Reedereien sind im #Reederverband organisiert. Die Reedereien, die Fahrgastschifffahrt
betreiben, kooperieren i.d.R. untereinander, insbesondere dann, wenn sie gemeinsam
Schiffsanleger gebaut haben und diese gemeinsam betreiben. Vor Saisonbeginn
werden die Abfahrtzeiten untereinander abgestimmt. Darüber hinaus beruht die Kooperation
der Fahrgastschiffreedereien auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit.
Frage 5:
Sieht der Senat die Möglichkeit Schiffsanleger für die Fahrgastschifffahrt ohne einen festen Betreiber zu
genehmigen oder zu bauen, um so die angespannte Marktsituation im Bereich der Nutzung von Anlegestellen
zu entspannen?
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Antwort zu 5:
Die Durchführung eines wasserbehördlichen Genehmigungsverfahrens durch die Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, II D Wasserbehörde erfolgt auf Grundlage
eines Antrags. Die Sicherstellung des Betriebs der Anlegestelle durch einen zuständigen
Betreiber ist grundsätzlich Teil der Antragsunterlagen. Planungen zu einem Schiffsanleger
durch den Senat liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz,
II D Wasserbehörde nicht vor.
Frage 6:
Bei Beantragung einer Anlegestelle zum #Fahrgastwechsel, welche rechtlichen Grundlagen sind einschlägig
zur Genehmigung oder Versagung?
Antwort zu 6:
Bei Anlegestellen handelt es sich nach dem Wasserrecht um Anlagen im Gewässer. Nach
§ 36 #Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind Anlagen so zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten
und stillzulegen, dass keine schädlichen Gewässerveränderungen zu erwarten sind
und die Gewässerunterhaltung nicht mehr erschwert wird, als es den Umständen nach
vermeidbar ist. Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Vorschriften.
Gemäß § 62 Berliner #Wassergesetz (BWG) bedürfen die Errichtung, der Betrieb oder die
wesentliche Änderung von Anlagen in oder an Gewässern der Genehmigung. Nach § 62a
BWG darf die Genehmigung nur erteilt werden, wenn von dem beabsichtigten Unternehmen
weder eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere der öffentlichen
Sicherheit oder Ordnung, noch erhebliche Nachteile für Rechte oder Befugnisse anderer
zu erwarten sind. Die Genehmigung ist außer bei wasserwirtschaftlichen Maßnahmen
des Bundes und des Landes Berlin zu versagen, wenn die Erhaltung oder Schaffung
zusammenhängender, unbebauter Uferwasserflächen durch das Vorhaben gefährdet oder
unmöglich gemacht wird.
Frage 7:
Ist dem Senat bekannt, dass das Wasser- und Schifffahrtamt Berlin derzeit in Berlin, besonders auch im
Bereich Stralau, private, existenzbegründende Anlegestellen, aufgrund nicht näher belegter Gründe einzieht
und damit mit unbilliger Härte in den Markt eingreift?
Antwort zu 7:
Dies ist dem Senat nicht bekannt.
Berlin, den 21.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn + Schiffsverkehr: U5 in Mitte BVG lässt Baustellen-Hafen wieder zuschütten – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/u5-in-mitte-bvg-laesst-baustellen-hafen-wieder-zuschuetten-25010724?dmcid=nl_20161101_25010724

Aus ihm könnte etwas werden: eine #Anlegestelle für Ausflugsschiffe, eine #Marina für Touristenboote oder ein #Gestaltungselement für den Park nebenan. Doch keiner dieser Pläne hat derzeit eine Chance, verwirklicht zu werden. Denn die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) haben angekündigt, dass sie ihren #Baustellenhafen am Marx-Engels-Forum in Mitte zuschütten lassen.

Dem Vernehmen nach wird das etwas mehr als eine Million Euro kosten. „Wir haben das Ausschreibungsverfahren gestartet“, sagte Jörg Seegers, Technik-Chef der Projektrealisierungsgesellschaft #U5. Das BVG-Unternehmen leitet den Weiterbau der U-Bahn-Linie U 5, für den der Hafen entstand. Aus dem Projekt wurde ein weiteres Problem bekannt: Der U-Bahnhof Brandenburger Tor, der erst 2009 eröffnet wurde, muss saniert werden.

80 Meter lang und neun Meter breit: So groß ist das Becken in der Spree, das vor fünf Jahren gegenüber der Schlossbaustelle gebaut worden ist. 1,5 Millionen Euro hat es gekostet. Gedacht war es nicht für Jachten oder Rundfahrtsdampfer, sondern für Güterschiffe – um die Straßen zu entlasten. Sand, Schlamm und Steine, die bei der Bohrung des U-Bahn-Tunnels zutage kamen, landeten in Kähnen. Auch Teile von „Bärlinde“, wie die Tunnelbohrmaschine hieß, wurden in dem Spreehafen verladen.

„Verschwendung von Steuergeld“

Schon als das Hafenbecken angelegt wurde, dachte manch einer darüber nach, ob aus der temporären Verkehrsanlage nicht eine dauerhafte werden könnte. Der nötige Ausbau würde dem Vernehmen nach rund 600.000 Euro kosten.

Wasser in der Stadt habe eine große Anziehungskraft, sagte der damalige (und künftige) Baustadtrat in Mitte, Ephraim Gothe. „Man kann durchaus darüber nachdenken, ob der Hafen künftig bestehen bleiben kann“, meinte er. Der #Reederverband der #Personenschifffahrt äußerte Interesse, dort eine Anlagestelle …