InitiativenundProgramme zur Schüler- und Seniorensicherheit im Berliner ÖPNV, aus Senat

13.08.2024

  1. Welche Maßnahmen plant der Berliner Senat, um die #Schulwegsicherheit bei der Benutzung des #ÖPNV zu erhöhen?

Zu 1.: Die #Bürgersstiftung Berlin hat 2023 – gefördert durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) – das Arbeits- und Erkundungsheft „ Raus aus dem Kiez, rein in die Stadt: Unterwegs mit den Öffis“ herausgegeben. Dieses Heft wird im Rahmen von #Fortbildungen der SenBJF zur Orientierung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und zur Vorbereitung der Berlin-Rallye der Bürgerstiftung an Schulklassen verteilt (http s:/ / b uerg erstiftung -b erlin.d e/ b erlin-ra llye/ ).

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Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung im vorschulischen Bereich, aus Senat

www.berlin.de

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1. Welchen Stellenwert haben für den Senat #Mobilitätsbildung und #Verkehrserziehung im vorschulischen Bereich?
Zu 1.:
Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung im Vorschulalter haben für den Senat einen
hohen Stellenwert. Deshalb legt das Berliner Bildungsprogramm für Kitas und Kindertagepflege im Bildungsbereich Gesundheit fest, dass Mobilitäts- und Verkehrserziehung gemeinsam mit den Eltern thematisiert und Schritte dahin unternommen werden sollen, damit Kinder sich sicher im Straßenverkehr bewegen können.
Der Senat hat daher im Januar 2020 die erste Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes dem Abgeordnetenhaus von Berlin vorgelegt. Hiermit soll durch geeignete Maßnahmen die Selbstständigkeit von Kindern im Fußverkehr und eine umfassende Mobilitätsbildung gefördert werden, um alle Bewohnerinnen und Bewohner Berlins zu
befähigen, ihre Mobilitätsbedürfnisse selbstbestimmt, stadt-, umwelt- sowie klimaverträglich ausgestalten zu können. Die bezirklichen #Jugendverkehrsschulen können für
diese Umsetzung auch im Rahmen der vorschulischen Bildung genutzt werden.
Die Gesetzesvorlage wurde im Mai mehrheitlich im Ausschuss für Bildung angenommen. Die Änderung des Gesetzes ist weiterhin in der parlamentarischen Befassung.
2. Mit welchen für den Elementarbereich spezifischen Programmen/Projekten/Maßnahmen unterstützt,
fördert und regt der Senat die Erhöhung der Verkehrssicherheit für jüngere Kinder durch richtiges Mobilitätsverhalten an?
2
Zu 2.:
Auf der vom Senat unterstützten, zum Verkehrssicherheitsprogramm „Berlin-SicherMobil 2020“ gehörigen Informations- und Kommunikationsplattform www.berlin-sicher-mobil.de werden unter dem Stichwort „Kita“ die in der untenstehenden Tabelle
aufgelisteten Programme, Projekte und Maßnahmen aufgeführt.
Tabelle 1: Angebote der Verkehrssicherheitsarbeit für Kitas in Berlin (Stand:14.10.20)
Angebot Veranstalter
Mobilitätstraining für Kita-Kinder Polizei Berlin
Zu Fuß zur Kita und zur Schule BUND Berlin
Mobileo ACE Auto Club Europa
Kind und Verkehr ADAC Berlin-Brandenburg; Landesverkehrswacht Berlin; Auto Club Europa e. V.
Aufgepasst mit ADACUS; Ein Programm der
ADAC Stiftung
ADAC Berlin-Brandenburg e. V. im Auftrag der
ADAC Stiftung
Musik-Mitspiel-Theater zur Verkehrserziehung Kinderliedermacher Rainer Herzog
Sicher und leicht wird jedes Ziel erreicht- Praxistage U-Bahn, Tram und Bus Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
3. Wie bewertet und fördert der Senat das Programm „Zu Fuß zur Kita“ und wie viele Kinder nehmen
daran jährlich teil?
Zu 3.:
Der Senat bewertet das Programm ebenso positiv wie das entsprechende an den
Schulen durchgeführte Programm, da Kinder darauf vorbereitet werden, ihre Wege
selbstständig, umweltfreundlich und sicher zurücklegen zu können. Das Programm
„Zu Fuß zur Kita“ wird in Berlin durch den BUND Berlin seit 2017 durchgeführt. 2017
nahmen knapp 1.900 Kinder aus 43 Kitas teil, 2018 waren es fast 2.000 Kinder aus
55 Kitas und 2019 mehr als 2.500 Kinder aus 58 Kitas. Auf Grund der Erfahrung an
Schulen ist auch bei dem noch recht neuen Programm an Kitas davon auszugehen,
dass diese künftig jährliche Projekttage „Zu Fuß zur Kita“ selbständig und erfolgreich
durchführen werden.
4. Welche weiteren Programme/Projekte/Maßnahmen sind dem Senat bekannt, die speziell auf die
Erhöhung der Verkehrssicherheit von Vorschulkindern durch richtiges Mobilitätsverhalten abzielen und
wie fördert er diese und deren Nutzung?
Zu 4.:
Das Programm „Kind und Verkehr“ des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR)
wird von verschiedenen Verbänden umgesetzt. Es richtet sich an Eltern aber auch an
pädagogische Fachkräfte in Kitas. Speziell ausgebildete Moderatorinnen und Moderatoren informieren bei den kostenfreien Veranstaltungen Väter und Mütter, wie sie
ihre Kinder gut auf den Straßenverkehr vorbereiten. Ein Modulsystem bietet den Moderierenden die Möglichkeit, gemeinsam mit den Erzieherinnen und Erziehern oder
auch direkt mit den Teilnehmenden je nach Interesse, individuelle Schwerpunkte zu
setzen. Als Ergänzung zu den Elternveranstaltungen können die Moderierenden, gemeinsam mit den Erzieherinnen und Erziehern, Projekte zur Verkehrssicherheit direkt
mit den Kindern durchführen. Die Nutzung dieses Programms und weiteren Projekten
3
wird vom Senat durch die Bündelung und Bekanntmachung auf der Webseite
www.berlin-sicher-mobil.de unterstützt.
5. Wie bewertet der Senat die Bedeutung von Jugendverkehrsschulen für Kita-Gruppen oder Kinder in
Tagespflegstellen im Rahmen der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung? Wie und unter welchen
Voraussetzungen können Jugendverkehrsschulen das Mobilitätsverhalten von Kita-Kindern nachhaltig
befördern?
6. Welche Kenntnisse hat der Senat über die spezifische Ausstattung der bezirklichen Jugendverkehrsschulen für die Bedarfe von Kindern im Kita-Alter?
Zu 5. und 6.:
Die öffentlichen Jugendverkehrsschulen im Land Berlin sind auf Dauer eingerichtete
Bildungsstätten mit themenbezogenen Angeboten. Die Hauptzielgruppe sind die
Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen im Rahmen der praktischen schulischen Radfahrausbildung sowie ergänzender Angebote der Mobilitätsbildung und
Verkehrserziehung. Die Nutzung durch Kita-Gruppen oder Familien gewinnt an Bedeutung für das Angebot der Jugendverkehrsschulen. Die Ausstattungsverbesserungen der letzten Jahre kamen auch diesen Zielgruppen zu Gute (vgl. Anlage). Die Jugendverkehrsschulen bieten auch für Kinder im Kita-Alter eine altersgerechte Ausstattung, bspw. Laufräder, Roller, kleine Fahrräder und kleine Kettcars (vgl. Anlage).
Der Senat bewertet diese Entwicklung überaus positiv. Eine verstärkte Nutzung der
Jugendverkehrsschulen durch Kinder im Kita-Alter trägt dazu bei, dass Kinder schon
früh lernen, ihre Wege selbstständig, umweltfreundlich und sicher zurückzulegen.
7. Welche Kenntnisse hat der Senat über die tatsächliche Nutzung von Jugendverkehrsschulen durch
Kita-Gruppen oder Kindergruppen von Tagespflegestellen in den Bezirken? Welche Nutzungszeiten
stehen dafür jeweils zur Verfügung und kann der Bedarf gedeckt werden? (Bitte bezirklich die Inanspruchnahme darstellen.)
Zu 7.:
Daten über das Nutzungsverhalten werden bisher nicht berlinweit erfasst und liegen
nur im Einzelfall vor. Alle aktuell verfügbaren Informationen zur tatsächlichen Nutzung der Jugendverkehrsschulen durch Kita-Gruppen sowie zu den dafür zur Verfügung stehenden Nutzungszeiten sind in der Anlage bezirklich dargestellt.
8. Welche Inhalte werden Kindern im Kita-Alter bei der Nutzung der Jugendverkehrsschulen für das
richtige Mobilitätsverhalten vermittelt? Welche fachlichen Anleitungen und pädagogischen Hilfen stehen Erzieher*innen diesbezüglich generell und speziell für die Nutzung der Jugendverkehrsschulen
zur Verfügung?
Zu 8.:
Fachliche Anleitung finden Erzieherinnen und Erzieher beispielsweise in den Materialien der Deutschen Verkehrswacht und der Unfallforschung der Versicherer. Die
Deutsche Verkehrswacht hat dafür die Broschüren „Mit Rollen und Rädern im Kindergartenalter“ und „Kinder zu Fuß im Straßenverkehr“ herausgegeben. Die Unfallforschung der Versicherer hat die Broschüren „Verkehrserziehung leicht gemacht“ und
„Kinder lernen Rad fahren“. Die darin genannten Inhalte bieten den Erzieherinnen
und Erziehern eine Orientierung für die Lerninhalte, die auch im Schonraum einer Jugendverkehrsschule geübt werden können. Sie werden bei ihrer Arbeit durch die Mitarbeitenden der Jugendverkehrsschulen unterstützt, beispielsweise beim Aufbau und
der Nutzung eines Geschicklichkeitsparcours für ein motorisches Fahrtraining.
4
9. Welche vom Land Berlin geförderten Fortbildungsangebote gibt es für Kita-Erzieher*innen im Bereich der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung? Inwieweit kann der Bedarf an solchen Angeboten
gedeckt werden und was ist für 2021 diesbezüglich geplant?
Zu 9.:
Die Unfallkasse Berlin bietet eine Fortbildung für Erzieherinnen und Erzieher aus
dem Ü3-Bereich von Kindertageseinrichtungen zum Thema „Bewegungsförderung
für mehr Verkehrssicherheit“. Dadurch erhalten pädagogische Fachkräfte grundlegende Informationen in Bezug auf Bewegungsförderung und Verkehrssicherheit sowie praktische Anregungen und Spielideen zur ganzheitlichen Förderung der Kinder
unter diesen Gesichtspunkten. Die nächste Fortbildung ist für den März 2021 geplant.
Berlin, den 27. Oktober 2020
In Vertretung
Sigrid Klebba
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie

Mobilität + Radverkehr: Keine Mobilitätsbildung mehr in Spandau?, aus Senat

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Vorbemerkung der Abgeordneten:
Die #Jugendverkehrsschule #Hakenfelde im Bezirk Spandau wird voraussichtlich vom 25.06.2020 bis
zum 31.07.2021 geschlossen, da auf ihrem Gelände #Schulcontainer für einen Schulneubau in der
Goltzstraße aufgestellt werden.
1. Wurde für die Jugendverkehrsschule Hakenfelde für den Zeitraum ihrer Schließung ein
Ersatzstandort gesucht?
Zu 1.:
Nein. Allerdings wurden seit Bekanntwerden der Problemlage Anfang 2018 im
Umfeld intensiv alternative Standorte für die Aufstellung von Schulraumcontainern für
den Zeitraum vom Schuljahr 2020 (01.08.2020) bis zur geplanten Fertigstellung des
Schulneubaus geprüft, da planerisch ab 2020 die Schulplätze der vorhandenen
2
Grundschulen (Carl-Schurz-Grundschule sowie Grundschule an der Pulvermühle) für
den zusätzlichen Bedarf durch den Zuzug nicht mehr ausreichend sein würden.
Folgende Standorte wurden mit folgendem Ergebnis geprüft:
1.) Parkplatz der Carl-Schurz-Grundschule
Ergebnis: Die Fläche ist nicht ausreichend, um dort Container aufzustellen, da unter
Teilen des Parkplatzes sich Regenentwässerungsschächte befinden, die nicht für
eine Überbauung mit Containern geeignet sind.
2.) Parkplatz der Heinrich-Böll-Oberschule
Ergebnis: Der Parkplatz wird für die Baustelleneinrichtung (BE) des Ersatzbaus der
Heinrich-Böll-Oberschule im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) Phase I
(vormals Modellverfahren beschleunigter Schulneubau –MOBS-) nach derzeitigem
Planungsstand ab August 2020 benötigt.
3.) Diskusanlage im Stadion Hakenfelde
Ergebnis: Die Fläche ist nicht ausreichend, um dort Container aufzustellen. Die
Medienerschließung (insbesondere Strom, sowie Be- und Entwässerung) ist zudem
problematisch.
4.) Evangelisches Johannesstift
Ergebnis: Der vorhandene Bebauungsplan (B-Plan) lässt keine Bebauung (auch
nicht temporär) mit Schulbauten (Gemeinbedarfsfläche) zu. Es besteht kein gültiges
Planungsrecht. Die Schaffung von Planungsrecht würde erfahrungsgemäß
mindestens drei Jahre dauern (Änderung des B-Planes).
5.) Grünfläche neben dem Supermarkt in der Goltzstraße
Ergebnis: Es gibt schützenswerten Tierbestand sowie Altlastenproblematiken auf
dem Grundstück. Bevor die Fläche überhaupt für eine schulische Nutzung in Frage
kommt, müssten wie beim Schulstandort Goltzstraße / Mertensstraße umfangreiche
sowie zeit- und kostenintensive Maßnahmen wie Bodenaustausch stattfinden. Zudem
müssten im Vorfeld noch Arten- sowie Naturschutzgutachten beauftragt und
ausgewertet werden, die noch weitere Maßnahmen nach sich ziehen könnten (z.B.
Umsiedlung von unter Artenschutz stehenden Tieren).
Eine Realisierung der Maßnahme bis zum Schuljahr 2020/2021 ist in keinem Fall
möglich.
6.) Jugendverkehrsschule Hakenfelde
Ergebnis: Nur an diesem Standort kann ein Schulraumcontainer aufgestellt werden.
Die Prüfung von weiteren Gewerbeflächen im Umfeld hatte ebenfalls negative
Ergebnisse.
Eine Prüfung dieser und weiterer Flächen zur Schaffung eines Ersatzstandortes für
die Jugendverkehrsschule wird nicht angestrebt, weil sich die Realisierung eines
solchen Standortes weder zeitlich noch wirtschaftlich darstellen lässt. Dies lässt sich
aus den Untersuchungsergebnissen der o.g. möglichen alternativen
Containerstandorte herleiten.
3
2. Wie sollen die wegfallenden Kapazitäten der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung kompensiert
werden?
Zu 2.:
In der zweiten Spandauer Jugendverkehrsschule (Borkzeile 34) sind noch freie
Kapazitäten und Zeiten vorhanden, so dass versucht wird, die Schulklassen aus der
JVS Hakenfelde auf die #JVS #Borkzeile zu verlegen. Der theoretische Unterricht in
den Schulen bleibt bestehen.
3. Wie viele Schülerinnen und Schüler sind von der mindestens einjährigen Schließung der
Jugendverkehrsschule betroffen?
Zu 3.:
Es sind insgesamt 42 Klassen.
4. Bestehen an einem anderen erreichbaren #Jugendverkehrsschulstandort Kapazitäten, die
betroffenen Schülerinnen und Schüler mit zu unterrichten?
Zu 4.:
Siehe Antwort zu 2.
5. Wie wird sichergestellt, dass die Jugendverkehrsschule nach einem Jahr wieder ihren Betrieb an
diesem Standort aufnehmen kann?
Zu 5.:
Die Begrenzung der Schließung auf ein Schuljahr kann nicht garantiert werden.
6. Werden sich an den Rückbau der Schulcontainer weitere bauliche Maßnahmen zur
Wiederinbetriebnahme der Jugendverkehrsschule Hakenfelde anschließen? Wenn ja, in welchem
Ausmaß und über welche Dauer?
Zu 6.:
Dies ist so vorgesehen. Eine detaillierte Planung kann derzeit noch nicht erfolgen.
7. Sind bzw. wie sind die für die Wiederinbetriebnahme notwendigen Finanzmittel gesichert?
Zu 7.:
Da die Entscheidung zur vorübergehenden Umnutzung noch aussteht, sind diese
bisher noch nicht gesichert.
4
8. Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Zu 8.:
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beabsichtigt, mit dem Bezirk
noch einmal Gespräche mit dem Ziel aufzunehmen, die bisher erwogene temporäre
Umnutzung des Standorts Hakenfelde der Jugendverkehrsschule Spandau zu
prüfen. Für die Umsetzung der Ziele der #Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung,
hier insbesondere auch der schulischen #Radfahrausbildung, werden im Bezirk
Spandau 2 Standorte für die Jugendverkehrsschule für erforderlich gehalten. Sollte
die temporäre Schließung des Standortes Hakenfelde nicht abwendbar sein, wird der
Bezirk gebeten, ein Konzept zur Sicherstellung der praktischen Radfahrausbildung
der 4. Klassen der Schulen an einem anderen Ort sowie die Weiterführung der
Zusammenarbeit mit den Partnern, wie der Polizei, vorzulegen.
Berlin, den 4. Dezember 2019
In Vertretung
Beate Stoffers
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie

Straßenverkehr + Radverkehr: Jugendverkehrsschulen – Personalausstattung, aus Senat

www.berlin.de

  1. Welche Rolle spielen die #Jugendverkehrsschulen (#JVS) im Gesamtkonzept des Senats für die #Mobilitätsbildung und #Verkehrserziehung?

Zu 1.:

Gemäß § 124 a Absatz 3 des Schulgesetzes von Berlin sollen die Einrichtungen Kindern und Jugendlichen den chancengerechten Zugang zu Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung eröffnen, unterrichtliche, außerunterrichtliche und außerschulische Angebote unterbreiten sowie mit den allgemeinbildenden Schulen und mit anderen Einrichtungen, insbesondere mit der Polizei und mit Trägern der außerschulischen Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung kooperieren.

Die Jugendverkehrsschulen sind demnach die Orte eines Bezirks für Aufgaben der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung für Kinder,Jugendliche und Erwachsene. Sie bieten insbesondere auf den #Rad-und #Fußverkehr bezogene Übungs-und Trainingsangebote in einem der heutigen Straßenverkehrsrealität nachgebildeten Schonraum. Mit theoretischen und praktischen Angeboten fördern sie ein sicheres, regelgerechtes, rücksichtsvolles,selbständiges sowie umwelt- und gesundheitsbewusstes Mobilitätsverhalten.

Der Senat hat sich in den Richtlinien der Regierungspolitik für diese Legislaturperiode unter anderem die Aufgabe gestellt, die Jugendverkehrsschulen zu sichern und auszubauen sowie mit fachlich und pädagogisch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu stärken. Damit macht der Senat deutlich, dass die Jugendverkehrsschulen eine wichtige Komponente im Gesamtkonzept der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung in der Stadt sind, deren Potentiale künftig aber durch gezielte Maßnahmen wie die Verbesserung der Personalstrukturen noch intensiver genutzt werden könnten.

  • In wessen Trägerschaft werden die bezirklichen Jugendverkehrsschulen (JVS) derzeit betrieben? (Wir bitten um Auflistung aller JVS in Berlin nach Bezirken geordnet und unter Angabe des aktuellen Trägers/Betreibers und der jeweiligen Vertragsform und Vertragslaufzeit.)

Zu 2.:

Träger der Jugendverkehrsschulen sind die Bezirke. Gemäß § 124 a des Schulgesetzes von Berlin sind sie zum Unterhalt der Jugendverkehrsschulen verpflichtet. Für die Aufgabenerfüllung können die Bezirke freie Träger beauftragen bzw. Kooperationsvereinbarungen mit freien Trägern schließen. Gegenwärtig haben elf Bezirke entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen.

Eine Übersicht der gegenwärtig mit freien Trägern abgeschlossenen Vereinbarungen ist der Anlage 1 zu entnehmen.

  • Wie ist der Stand der Erarbeitung gemeinsamer Qualitätsstandards für die Jugendverkehrsschulen gemäß § 124a Absatz 3 des Berliner Schulgesetzes und entsprechender Standards für die Personalausstattung?

Zu 3.:

Eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Senats und der Bezirke, unter Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, hat im August 2018 ihre Arbeit aufgenommen. Im Gesamtprozess wird auch die für die Aufgabenerfüllung erforderliche Personalausstattung betrachtet. Es ist beabsichtigt, dass die zu entwickelnden Qualitätsstandards Aussagen zu den für die Arbeit an Jugendverkehrsschulen erforderlichen Tätigkeiten und Qualifikationen enthalten.

  • Welche personelle und materiell-sächliche (Mindest-)Ausstattung ist nach Meinung des Senats aus fachlicher Sicht für den regelhaften Betrieb einer JVS notwendig und wie stellt der Senat diese Ausstattung pro Standort in qualitativer und quantitativer Hinsicht sicher?

Zu 4.:

Die Jugendverkehrsschulen sind bezirkliche Einrichtungen. Die Mittel für den Betrieb, mithin für die personelle und materiell-sächliche Ausstattung, sind im Bezirksplafond enthalten. Die Kosten werden in der Kosten- und Leistungsrechnung über das Produkt 79 388 – Jugendverkehrsschulen – abgebildet und zugewiesen.

In den Jahren 2016/2017 und 2018/2019 wurden umfangreiche Mittel durch das Abgeordnetenhaus zur Verfügung gestellt, welche die Bezirke für die Modernisierung

der materiell-sächlichen Ausstattung und die Verbesserung des Angebots nutzen konnten und weiterhin nutzen.

Für die systematische Entwicklung der Jugendverkehrsschulen in den Bezirken hält es der Senat für erforderlich, dass die Bezirke auch selbst fachliche und verwaltungsmäßige Strukturen auf- und ausbauen.

Wie zuvor dargelegt, werden im Ergebnis der Arbeit der AG zur Entwicklung von Qualitätsstandards Aussagen zu einer qualitativen Mindestausstattung sowohl für das Personal, den Übungsparcours sowie das Funktionsgebäude der Jugendverkehrsschulen angestrebt. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe liegen voraussichtlich im zweiten Quartal 2019 vor.

  • Wie ist derzeit die Personalausstattung der JVS? (Wir bitten um Aufschlüsselung der einzelnen Einrichtungsstandorte mit Unterscheidung zwischen festangestelltem, befristet bzw. unbefristet beschäftigtem Personal sowie Personal in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wie z.B. MAE und sonstigem Personal.)

Zu 5.:

Eine Übersicht über die gegenwärtige Personalausstattung ist der Anlage 2 zu entnehmen.

  • Welche pädagogischen Qualifikationen und persönlichen Anforderungen sind für die Tätigkeit an einer JVS zwingend notwendig?

Zu 6.:

Die erforderlichen Qualifikationen richten sich nach der Tätigkeit, welche die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Jugendverkehrsschulen ausüben sollen. Welche Tätigkeiten bzw. welche Leistungen ausgeführt werden sollen, regeln die Bezirke im Rahmen der Vereinbarungen zum Betrieb mit den jeweils beauftragten freien Trägern.

Die Radfahrausbildung der Schulen, welche in den Jugendverkehrsschulen stattfindet, wird von qualifizierten Lehrkräften, Erzieherinen und Erziehern verantwortlich durchgeführt und von geschulten Verkehrssicherheitsberaterinnen und Verkehrssicherheitsberatern der Polizei unterstützt.

Die Auswahl der eingesetzten MAE-Kräfte (MAE=Mehraufwandsentschädigung) wird durch die Jobcenter im Rahmen der bewilligten Maßnahmen gesteuert.

Eignungskriterien für den Einsatz an Jugendverkehrsschulen sind beispielsweise organisatorische und handwerkliche Fähigkeiten, Kompetenzen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen (u.a. ist ein einwandfreies erweitertes Führungszeugnis notwendig), Teamfähigkeit. Die von den freien Trägern im Rahmen der durch die Jobcenter genehmigten Maßnahmen eingesetzten MAE-Kräfte erhalten eine vertiefte Einweisung in die vorgesehenen Aufgaben.

Bei sonstigen Angeboten an Jugendverkehrsschulen, bei denen die Teilnahme von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen auf freiwilliger Basis erfolgt, soll sich die

Qualifikation der Mitarbeitenden/Anbieter nach dem für das Angebot erforderlichen Maß richten. Für die Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen ist ein einwandfreies erweitertes Führungszeugnis unabdingbar. Die Jugendverkehrsschulen führen diese Leistungen in eigener Verantwotung bzw. im beauftragten Umfang selbständig aus.

Empfehlungen für regelhaft an allen Jugendverkehrsschulen vorkommende Tätigkeiten und die dafür erforderlichen Qualifikationen, werden im Rahmen der Entwicklung von Qualitätsstandards erarbeitet.

  • Wie werden Fort- und Weiterbildung der bei den JVS Beschäftigten gewährleistet und welche Anforderungen gelten dafür seitens des Senats?

Zu 7.:

Die Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung der in den Jugendverkehrsschulen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der freien Träger wird in der Regel durch die freien Träger selbst organisiert und vorgenommen. Bei der Qualifizierung wirken die Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei und in einzelnen Fällen auch externe Partner wie die Landesverkehrswacht Berlin e.V. aktiv mit. Vermittelt werden

u.a. Grundlagen der Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Umgang mit Mobilitätseinschränkungen, Erste Hilfe und Kommunikationsfähigkeit. Die Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten der Bezirke wird von diesen selbst organisiert und durchgeführt. Seitens des Senats gibt es gegenwärtig keine Vorgaben für die Fort- und Weiterbildung der an den Jugendverkehrsschulen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirke bzw. der beauftragten freien Träger.

Die für die Durchführung der Radfahrausbildung der Schulen zuständigen Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher werden im Rahmen der regionalen Fortbildung der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung geschult.

Eine Übersicht zu den von den Bezirken mitgeteilten Maßnahmen und Vorgehensweisen ist der Anlage 3 zu entnehmen.

  • Wie wirkt sich die Befristung der Verträge mit den Trägern auf die Situation des Personals in JVS aus? Warum werden keine Verträge mit längeren Laufzeiten abgeschlossen?

Zu 8.:

Die Verträge der Bezirke mit freien Trägern sind zum Teil auf ein Jahr befristet bzw. mit anderen Befristungen versehen, da die Umsetzung der Aufgaben des Kooperationspartners häufig von der Bewilligung von Arbeitsmarktfördermaßnahmen der Jobcenter abhängig sind. Die Förderdauer begrenzt die Einsatzzeit der über diese Maßnahmen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darüber hinaus ist die Befristung von Verträgen und Leistungen ein übliches Verfahren und orientiert sich an der jeweils gewählten Form der Beauftragung.

  • Welche Rolle spielen beim Betrieb der bezirklichen JVS ehrenamtlich Tätige (bitte ebenfalls bezirklich und differenziert nach Standorten aufschlüsseln)?

Zu 9.:

Ehrenamtlich tätige Personen sind nur an drei Jugendverkehrsschulen aktiv. Eine Übersicht über die Anzahl der ehrenamtlich tätigen Personen ist der Anlage 2 zu entnehmen.

  1. Wie ist die derzeitige personelle Ausstattung je Bezirk für die Fachberatung der Schulen im Bereich der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung?

Zu 10.:

In der Regionalen Fortbildung Berlin stehen in den vier Regionenverbünden für die jeweiligen drei Regionen/Bezirke Schulberaterinnen und Schulberater für den Bereich Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung zur Verfügung. Die personelle Ausstattung beträgt insgesamt in diesem Themenfeld 23 Anrechnungsstunden, wobei zwei Regionenverbünde personell kooperieren.

Die Schulberaterinnen und Schulberater arbeiten mit den Jugendverkehrsschulen zusammen, wobei sie diese auch als Veranstaltungsorte für Fortbildungen nutzen.

  1. In welchem Umfang und für welche Aufgaben ist die Berliner Polizei in den Jugendverkehrsschulen unterstützend tätig?

Zu 11.:

Auf Anfrage der Schulen wird die Radfahrausbildung und -prüfung der 4. Klassen durch die Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei Berlin nach Maßgabe freier Kapazitäten in allen Jugendverkehrsschulen der Bezirke unterstützt. Dabei sollen die wesentlichen motorischen und rechtlichen Grundlagen für eine sichere Teilnahme als Radfahrende gesetzt werden.

Weiterhin stehen die Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei Berlin, wenn angefragt, den Kindertagesstätten beim Mobilitätstraining hilfreich zur Seite, um frühzeitig die motorischen Kompetenzen für den Straßenverkehr und das Gefahrenbewusstsein zu entwickeln. Vereinzelt finden auch themenbezogene Aktionen und Veranstaltungen, wie z.B. „Achtung Auto“, „Toter Winkel“, „Radfahren mit Geflüchteten“ oder „Seniorensicherheitstag“ unter Beteiligung der Polizei Berlin statt, um zielgruppenorientiert und ursachenbezogen auf die Gefahren im Verkehrsgeschehen hinzuweisen.

  1. Durch wen und in welchem Stellenumfang erfolgt gegenwärtig die gesamtstädtische fachliche Steuerung und Koordination zur Unterstützung und Qualitätsentwicklung der Arbeit der JVS?

Zu 12.:

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat gemäß Geschäftsverteilung des Senats die fachliche Zuständigkeit für Fragen der gesamtstädtischen Steuerung der Jugendverkehrsschulen. Die Aufgabe wird im Referat Erwachsenen- und Grundbildung, Lebenslanges Lernen, außerschulische

Bildung wahrgenommen. Der Stellenumfang für die Aufgabenwahrnehmung beträgt rund eine Vollzeiteinheit. Darin eingeschlossen ist die Steuerung des Arbeitsprozesses zur Entwicklung gemeinsamer Qualitätsstandards für die Jugendverkehrsschulen.

  1. Wie bewertet der Senat die gegenwärtigen Öffnungszeiten und Angebote der Jugendverkehrsschulen in Abhängigkeit von der Personalausstattung? Inwieweit sind diese bedarfsgerecht?

Zu 13.:

Die Öffnungszeiten und Angebote der Jugendverkehrsschulen entsprechen der gegenwärtigen Leistungsfähigkeit der Einrichtungen sowohl hinsichtlich der personellen als auch der gebäude- und parcourstechnischen Gegebenheiten.

Für die schulische Radfahrausbildung im Rahmen der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung der Schulen kann soweit bekannt festgestellt werden, dass der gegenwärtig nachgefragte Bedarf an Übungs- und Prüfungseinheiten im Rahmen der Öffnungszeiten der Jugendverkehrsschulen gedeckt werden kann.

Eine flächendeckende Bedarfserhebung zu möglichen Leistungen und Angeboten liegt dem Senat nicht vor. Im Rahmen von zwei Projekten zum Thema Jugendverkehrsschulen (Teilmaßnahmen aus dem Verkehrssicherheitsprogramm Berlin Sicher Mobil 2020), welche durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gefördert wurden, konnten Hinweise herausgearbeitet werden, die auf einen zusätzlichen Bedarf für Kinder im vorschulischen Alter, für Familien und für Senioren hindeuten. Es ist beabsichtigt, diese Hinweise aufzunehmen und bei der künftigen Aufgabenentwicklung zu berücksichtigen.

  1. In welchem Umfang gibt es derzeit Wartezeiten für die Nutzung der JVS? Welche signifikanten Unterschiede gibt es diesbezüglich zwischen den Bezirken und welchen Handlungsbedarf leitet der Senat daraus ab?

Zu 14.:

Wartezeiten für die Nutzung der Jugendverkehrsschulen sind dem Senat nicht bekannt.

Berlin, den 20. Dezember 2018 In Vertretung

Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Schriftliche Anfrage 18 / 17240                                            Frage 2

Bezirk / Träger Standorte Kooperationspartner / mit dem Betrieb beauftragter freier Träger / Name Vertragsform / Form des Vertrages Laufzeit des Vertrages, Vertragsende (Datum) Begründung für die Befristung
           
    Mitte   Bremer Str. 10; 10551 Berlin (Tiergarten)     Bremer Str. 10; 10551 Berlin (Tiergarten)   Kooperationspartner: Wendepunkt gGmbH (Träger der sozialen Arbeit) Kooperationsvertrag und Nutzungsvertrag werden für 2019 für den voraussichtlichen Saisonbeginn am 01.03.2019 vorbereitet.   Vertragsbeginn und Vertragsende orientieren sich an den Maßnahmekonzepten des Jobcenter Berlin-Mitte
      Gottschedstr. 23; 13357 Berlin (Wedding)     Gottschedstr. 23; 13357 Berlin (Wedding)     Kooperationspartner: Wendepunkt gGmbH (Träger der sozialen Arbeit)   Kooperationsvertrag und Nutzungsvertrag werden für 2019 für den voraussichtlichen Saisonbeginn am 01.03.2019 vorbereitet.   Vertragsbeginn und Vertragsende orientieren sich an den Maßnahmekonzepten des Jobcenter Berlin-Mitte
           
Friedrichshain- Kreuzberg Weinstr. 1-3; 10249 Berlin (Friedrichshain) KidBike e.V. Kooperationsvereinbarung 1 Jahr mit automatischer Verlängerung  
  Wassertorplatz; 10999 Berlin (Kreuzberg I) KidBike e.V. Kooperationsvereinbarung 1 Jahr mit automatischer Verlängerung  
  Wiener Str. 59 c; 10999 Berlin (Kreuzberg II) KidBike e.V. Kooperationsvereinbarung 1 Jahr mit automatischer Verlängerung  
           
Pankow Straße vor Schönholz 20; 13158 Berlin (Pankow) Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung Berlin mbH (GAB) schriftlicher Vertrag 28.02.2019 AGH-MAE-Maßnahmen für 1 Jahr beschränkt
  Rennbahnstr. 45; 13086 Berlin (Weißensee) Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung Berlin mbH (GAB) schriftlicher Vertrag 28.02.2019 AGH-MAE-Maßnahmen für 1 Jahr beschränkt
  Thomas-Mann-Str. 65; 10409 Berlin (Prenzlauer Berg) Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung Berlin mbH (GAB) schriftlicher Vertrag 28.02.2019 AGH-MAE-Maßnahmen für 1 Jahr beschränkt
           
Charlottenburg- Wilmersdorf Bundesallee 164; 10715 Berlin (Wilmersdorf) agens Arbeitsmarktservice gGmbH Zuwendungsbescheide für Projekte 31.12.2018 Vorgabe der LHO
  Loschmidtstr. 6-10; 10587 Berlin (Charlottenburg) agens Arbeitsmarktservice gGmbH Zuwendungsbescheide für Projekte 31.12.2018 Vorgabe der LHO
           
Spandau Borkzeile 34; 13583 Berlin (Spandau I)   Chance – Bildung, Jugend und Sport BJS gGmbH   Nutzungsvertrag 1 Jahr – 31.08.2019 (Option zur Verlängerung – max. 3 Jahre)  
  Hakenfelder Str. 9c; 13587 Berlin (Spandau II)  
           
Steglitz-Zehlendorf Albrechtsstr. 42; 12167 Berlin (Steglitz) Wendepunkt gGmbH Nutzungsvertrag 01.03.2018 – 30.11.2018 Nutzungsvertrag an Maßnahmedauer gekoppelt
  Brittendorfer Weg 16a; 14167 Berlin (Zehlendorf) Wendepunkt gGmbH Nutzungsvertrag 01.30.2018 – 30.11.2018 Nutzungsvertrag an Maßnahmedauer gekoppelt
           
Tempelhof- Schöneberg Friedenstr. 23; 12107 Berlin (Tempelhof) Keine Angaben

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  Sachsendamm 25; 10829 Berlin (Schöneberg)        
           
Neukölln Wörnitzweg 5; 12043 Berlin (Neukölln I) Verein zur Förderung der Jugendverkehrsschulen Neukölln e.V. schriftlicher Vertrag über die Nutzung des Geländes unbefristet  
  Heideläufer Weg 11; 12353 Berlin (Neukölln II) Verein zur Förderung der Jugendverkehrsschulen Neukölln e.V. schriftlicher Vertrag über die Nutzung des Geländes unbefristet  
           
  Treptow-Köpenick An der Wuhlheide 193, FEZ; 12459 Berlin Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin; Abteilung Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport; Schul- und Sportamt      
           
Marzahn-Hellersdorf Erich-Kästner-Str. 100; 12610 Berlin (Hellersdorf) G.U.T. Consult GmbH Kooperationsvereinbarung und Dienstleistungsvertrag unbefristet  
  Borkheider Str. 30; 12689 Berlin (Marzahn) G.U.T. Consult GmbH Kooperationsvereinbarung und Dienstleistungsvertrag unbefristet  
           
  Lichtenberg Malchower Weg 66; 13053 Berlin (Hohenschönhausen) Atina gUG – Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft   Kooperationsvereinbarung   Vertrag läuft bis Jahresende (aktuell: 31.12.2018).   Stillschweigende Verlängerung um ein Jahr möglich, sofern die Kooperationsvereinbarung nicht innerhalb von drei Monaten vor Vertragsende durch den Auftrag- geber o. -nehmer gekündigt wird. Feststellung beider V-Partner, ob effiziente zufriedenstellende Zusammenarbeit erzeugt wirdErkenntnis für Auftraggeber, ob Auftragnehmer die zu erwartenden Potenziale und Arbeitsaufgaben zuverlässig, ordnungsgemäß umsetzt Fristsetzung verhilft im Bedarfsfall zu einer zeitlich bestimmten rechtskräftigten Auflösung der Zusammenarbeit.
        Baikalstr. 4; 10319 Berlin (Lichtenberg)     Atina gUG – Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft       Kooperationsvereinbarung
           
  Reinickendorf Aroser Allee 195; 13407 Berlin (Reinickendorf I) Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung (GAB) Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH Maßnahme)   09.04.2018-21.12.2018 Ist abhängig von der jeweiligen Haushaltslage des Bundes.
  Senftenberger Ring 25a; 13435 Berlin (Reinickendorf II) Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung (GAB) Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH Maßnahme)   09.04.2018-21.12.2018 Ist abhängig von der jeweiligen Haushaltslage des Bundes.

Frage 2                        In wessen Trägerschaft werden die bezirklichen Jugendverkehrsschulen (JVS) derzeit betrieben? (Wir bitten um Auflistung aller JVS in Berlin nach Bezirken geordnet und unter Angabe des aktuellen Trägers/Betreibers und der jeweiligen Vertragsform und Vertragslaufzeit.)

Hinweise:

Treptow-Köpenick:          Das Bezirksamt Treptow-Köpenick, Schul- und Sportamt, betreibt die JVS selbst. Ein Betreibervertrag mit einem freien Träger besteht gegenwärtig nicht.

Der bisherige freie Träger TJP e.V. hatte zum April 2018 seinen Vertrag einseitig gekündigt. Es wird derzeit geprüft, welche Bedarfe von Seiten der JVS bestehen und wie eine künftige Betreibung der JVS mit oder ohne die Kooperation mit einem freien Träger bestritten werden kann.

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Schriftliche Anfrage 18 / 17240

  Frage 5 Frage 9
  Bezirksamt – Angestellte Mitarbeiter für die Aufgabe Jugendverkehrsschule Kooperationspartner / beauftragter freier Träger – Angestellte und sonstige Mitarbeiter für die Jugendverkehrsschule Ehrenamt
     
    Bezirk     Standorte Anzahl Personen davon unbefristet angestellt davon befristet angestellt sonstige Mitarbeiter Anzahl Personen davon unberistet angestellt dvon befristet angestellt   MAE-Kräfte   FAV-Kräfte Sonstige Mitarbeiter Anzahl Ehren- amtliche Personen
                         
  Mitte Bremer Str. 10; 10551 Berlin (Tiergarten)   1     1                
  Gottschedstr. 23; 13357 Berlin (Wedding)   1     1     15            
                         
  Friedrichshain-Kreuzberg Weinstr. 1-3; 10249 Berlin (Friedrichshain)   0       0   5   0   0   0   0   5   4
  Wassertorplatz; 10999 Berlin (Kreuzberg I)   0       0   5   0   0   0   0   5   2
  Wiener Str. 59 c; 10999 Berlin (Kreuzberg II)   0       0   5   0   0   0   0   5   2
                         
  Pankow Straße vor Schönholz 20; 13158 Berlin (Pankow)   0       0   8   k.A.   k.A.   6   0   2   0
  Rennbahnstr. 45; 13086 Berlin (Weißensee)   0       0   7   k.A.   k.A.   4   1   2   0
  Thomas-Mann-Str. 65; 10409 Berlin (Prenzlauer Berg)   0       0   8   k.A.   k.A.   4   2   2   0
                         
  Charlottenburg-Wilmersdorf Bundesallee 164; 10715 Berlin (Wilmersdorf)   0,25   0,25     0   2     2     10   0   6
  Loschmidtstr. 6-10; 10587 Berlin (Charlottenburg)   0,25   0,25     0   2     2     10   0   5
                         
  Spandau Borkzeile 34; 13583 Berlin (Spandau I)   0       0   7       5   2 1 Honorar- kraft (1 x Wo.)   0
  Hakenfelder Str. 9c; 13587 Berlin (Spandau II)   0       0   7       5   2   0
                         
  Steglitz-Zehlendorf Albrechtsstr. 42; 12167 Berlin (Steglitz)   0,1   0,1     0   11     0,5   10,5   0   0   0
  Brittendorfer Weg 16a; 14167 Berlin (Zehlendorf)   0,1   0,1     0   9     0,5   8,5   0   0   0
                         
  Tempelhof-Schöneberg Friedenstr. 23; 12107 Berlin (Tempelhof)   Keine Angaben
  Sachsendamm 25; 10829 Berlin (Schöneberg)
                         
  Neukölln Wörnitzweg 5; 12043 Berlin (Neukölln I)   0       0   5   1   1   3   0   0   2
  Heideläufer Weg 11; 12353 Berlin (Neukölln II)   0       0   5   1   1   3   0   0   2
                         
  Treptow-Köpenick An der Wuhlheide 193, FEZ; 12459 Berlin   1   1     0   1   0   1   0   1   0   2
                         
  Marzahn-Hellersdorf Erich-Kästner-Str. 100; 12610 Berlin (Hellersdorf)   1   1     0   10   2     8   0   0   0
  Borkheider Str. 30; 12689 Berlin (Marzahn)   0       0   5       5   0   0   0
                         
  Lichtenberg Malchower Weg 66; 13053 Berlin (Hohenschönhausen)   1   1     0   6   1       5   0   0
  Baikalstr. 4; 10319 Berlin (Lichtenberg)   1   1     0   6   1       5   0   0
                         
  Reinickendorf Aroser Allee 195; 13407 Berlin (Reinickendorf I)   2   1   1   0   5   0   5   5   0   1   0
  Senftenberger Ring 25a; 13435 Berlin (Reinickendorf II)   2   1   1   0   5   0   5   5   0   1   0

Frage 5                                         Wie ist derzeit die Personalausstattung der JVS? (Wir bitten um Aufschlüsselung der einzelnen Einrichtungsstandorte mit Unterscheidung zwischen festangestelltem, befristet bzw. unbefristet beschäftigtem Personal sowie Personal in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wie z.B. MAE und sonstigem Personal.)

Frage 9                                         Welche Rolle spielen beim Betrieb der bezirklichen JVS ehrenamtlich Tätige (bitte ebenfalls bezirklich und differenziert nach Standorten aufschlüsseln)?

Hinweise:

Mitte:                                            Anzahl Personen freier Träger Standort Bremer Str. – Information für 2019 liegt noch nicht vor, Anzahl Ehrenamtliche: Die Information ist aufgrund der Kürze der Zeit nicht verfügbar. Aus dem Personalstamm des Schul- und Sportamtes ist derzeit eine Person dauerhaft anteilig mit Fragen der Jugendverkehrsschule befasst. Aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen (u.a. Wirtschaftsstelle, Bau/Infrastruktur) sind weitere Beschäftigte kontinuierlich mit Aufgaben für die Jugendverkehrsschulen des Bezirks befasst.

Friedrichshain-Kreuzberg:                  Kooperationspartner / beauftragter freier Träger – Angestellte und sonstige Mitarbeiter für die Jugendverkehrsschule, Spalte Anzahl der Personen – inklusive Ehrenamt Charlottenburg-Wilmersdorf:             Bezirksamt – Angestellte Mitarbeiter – Bei Mitarbeiter/innen des BA wurden VZÄ angegeben.

Spandau:                                        Kooperationspartner / beauftragter freier Träger – Angestellte und sonstige Mitarbeiter für die Jugendverkehrsschule – Spalte MAE- Kräfte – 5 (ab April 2019 zusätzlich 7 Personen) Steglitz-Zehlendorf:       Bezirksamt – Angestellte Mitarbeiter – Bei Mitarbeiter/innen des BA wurden VZÄ angegeben.

Neukölln:                                       Ehrenamtliche – Bei den ehrenamtlichen Mitarbeitern handelt es sich um ehemalige Polizisten, die zwischenzeitlich pensionert sind und früher als Verkehrserzieher in den beiden Jugendverkehrsschulen Neuköllns gearbeitet haben. Des Weiteren wird die ganze administrative Arbeit ehrenamtlich erledigt.

Treptow-Köpenick:                           Eine Stelle für eine FAV-Kraft, welche vom vorherigen kooperierenden freien Träger TJP e.V. noch gestellt wird, ist bis zum 30.04.2019 befristet.

Reinickendorf:                                 Aroser Allee: Festangestelltes Personal: 16 Wochenstunden Verwaltungsleitung, 19,5 Wochenstunden Hausmeister, ein Pädagoge mit 0,75 Wochenstunden, Befristeter Arbeitsvertrag beim Bez.Amt: 14 Wochenstunden ein Mitarbeiter, Befristeter Arbeitsvertrag / Minijob): 12,5 Wochenstunden ein Mitarbeiter, Befristete Arbeitsverträge des freien Trägers: jeweils 30 Wochenstunden, fünf Mitarbeiter/innen

Senftenberger Ring: Festangestelltes Personal: 16 Wochenstunden Verwaltungsleitung, 19,5 Wochenstunden Hausmeister, ein Pädagoge mit 0,75 Wochenstunden, Befristeter Arbeitsvertrag beim Bez.Amt: 14 Wochenstunden ein Mitarbeiter, Befristeter Arbeitsvertrag / Minijob): 12,5 Wochenstunden ein Mitarbeiter, Befristete Arbeitsverträge des freien Trägers: jeweils 30 Wochenstunden, fünf Mitarbeiter/innen

Anlage 3 zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18 / 17240

Schriftliche Anfrage 18 / 17240                                                                                                                                                                      Frage 7

Bezirk / Träger Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte an den Jugendverkehrsschulen (ggf. getrennt für bezirkliche Beschäftigte und Beschäftigte des mit dem Betrieb beauftragten freien Trägers, ggf. allgemeine Hinweise)
   
      Mitte Für Beschäftigte des Bezirksamtes Mitte von Berlin stehen vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote u.a. der Verwaltungsakademie sowie weitere fachbezogene Veranstaltungen zur Verfügung. Für die Teilnehmenden an dem Arbeitsförderungsprojekt des Trägers Wendepunkt gGmbH mit Finanzierung des Jobcenters Berlin Mitte erfolgt „zu Beginn der Maßnahme erfolgt eine Einweisung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu folgenden Themen: Information über das Unternehmen Wendepunkt gGmbH, Projektmanagement, Nutzung der Dokumentenvorlagen, Administration, Aktenführung, Pflichten der TN, Daten- und Informationsschutz, Umgang mit der materiellen und technischen Ausstattung, der EDV-Technik, den Kommunikationssystemen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Brandschutzordnung, Erste Hilfe, Unfallverhütung. Das Projekt wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorgestellt (Bezeichnung, Förderart, Nummer), der Projektinhalt und die Projektziele werden mitgeteilt. Die projektbezogenen Arbeitsorganisation wird erläutert und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung der Festlegungen.“ (Maßnahmekonzept des Trägers)
   
Friedrichshain-Kreuzberg Keine
   
Pankow Keine Angaben
   
Charlottenburg-Wilmersdorf Entfällt
   
Spandau Ab Januar 2019 sollen Verkehrsschulungen/Fortbildungen für die FAV-Kräfte angeboten werden (durch den freien Träger).
   
Steglitz-Zehlendorf Keine gesonderten Qualifizierungen für Mitarbeiter des BA, der Maßnahmeträger bietet Qualifizierung für MA und MAE an, sofern diese vom Jobcenter finanziert werden.
   
Tempelhof-Schöneberg Keine Angaben
   
Neukölln Die Beschäftigten der Jugendverkehrsschulen werden durch die ehemaligen Verkehrserzieher der Berliner Polizei geschult. Die beiden pensionerten Polizisten haben jahrelang in den Jugendverkehrsschulen gearbeitet, als die Polizei noch die Jugendverkehrsschulen betrieben hat.
   
Treptow-Köpenick Die Fort- und Weiterbildung ist für die Beschäftigte des Schul- und Sportamtes über die Struktur des Bezirksamtes sichergestellt. Die Fort- und Weiterbildung für die FAV-Kraft des TJP e.V. findet in Verantwortung des TJP e.V. statt; nähere Informationen liegen nicht vor.
   
Marzahn-Hellersdorf Die Teilnahme an Fort- und Weiterbildung wird durch Freistellung während der Dienstzeit gewährleistet.
   
    Lichtenberg Den angestellten Hausmeistern werden arbeitsrelevante Fort- und Weiterbildungskurse durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin finanziert, bspw. Kurse „Erste Hilfe“ oder „Fahrradreparatur“. Für die Konzept- und Projektumsetzung in den Standorten der JVS werden den zugewiesenen Beschäftigten (Arbeitsmarktförderunginstrument; FAV-Teilnehmer/innen) keine Fort- u. Weiterbildungsmaßnahmen angeboten, weil die entstehenden Kosten nicht durch das bezirkliche Jobcenter finanziert werden können. Der gemeinnützige Träger (gegenwärtig: Atina gUG) besitzt ebenfalls keine entsprechenden Finanzmittel, um Schulungmaßnahmen den eingesetzten Personalkräften in den JVS zu unterbreiten.
   
    Reinickendorf Fortbildungen zur Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung werden für Lehrkräfte und an Schulen tätige Erzieherinnen und Erzieher im Rahmen der für die regionale Fortbildung der SenBildJugFam für die Bezirke für Reinickendorf, Mitte und Pankow zur Verfügung stehenden 6 Wochenstunden durch den für diese übergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgabe zuständigen Schulberater in den Reinickendorfer Jugendverkehrsschulen angeboten. Daran nehmen auch bezirkliche Mitarbeitende und örtlich zuständige Verkehrssicherheitsberatende der Polizei Berlin teil. Grundlage dafür sind insbesondere § 13 der Grundschulverordnung und der Rahmenlehrplan Berlin-Brandenburg die Jahrgangsstufen 1-10.
   

Frage 7

Wie werden Fort- und Weiterbildung der bei den JVS Beschäftigten gewährleistet und welche Anforderungen gelten dafür seitens des Senats?