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- Inwieweit trifft es zu, dass der Zuschlag im Rahmen der #Ausschreibung des Sonderfahrdienstes ab dem
- Juli 2021 dem US-Konzern #Via, vertreten durch die #ViaVan GmbH, erteilt wurde? Wenn ja, welche
Kriterien waren hierbei ausschlaggebend? - Welche Gründe waren ausschlaggebend, den Mitbewerbern nicht den Zuschlag zu erteilen?
Zu 1. und 2.: Es trifft zu, dass die ViaVan GmbH im Rahmen eines europaweiten
Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten hat, allerdings erst ab Oktober 2021. Der
jetzige Betreiber führt bis Ende September den #Sonderfahrdienst fort. Ausschlaggebend
für den Zuschlag an die ViaVan GmbH bei der Gesamtwertung der Angebote waren
insbesondere die konzeptionellen und innovativen Ansätze der ViaVan GmbH. In der
Gesamtbewertung handelt es sich um das wirtschaftlichste Angebot. - Inwieweit wurde vom Senat eine Vergabe des Sonderfahrdienstes an KMU in Erwägung gezogen? Wenn
ja, mit welchen Akteuren wurden vorab Gespräche geführt? Welche Unternehmen haben sich beworben?
Zu 3.: Grundsätzlich wird vor jedem Vergabeverfahren überlegt, wie kleinere und mittlere
Unternehmen (KMU) bei einer #Auftragsvergabe angemessen berücksichtigt werden
können. Eine Begrenzung ausschließlich auf KMU wäre aber #vergaberechtlich nicht
zulässig gewesen. Gleiches gilt für vorherige Gespräche mit potentiellen Bieterinnen und
Bietern.
2 - Inwieweit wurde die bisherige Zusammenarbeit mit dem Sonderfahrdienst in Regie der #WBT eG –
#Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG im Rahmen der Neuvergabe berücksichtigt? Wie
beurteilt der Senat diese rückblickend?
Zu 4.: Die Basis für die Vergabe der Regie- und Beförderungsleistungen im besonderen
Fahrdienst bildeten die bisher im Sonderfahrdienst vom Betreiber
Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG (WBTeG) erbrachten, vertraglich
vereinbarten Leistungen sowie die im vergangenen Vertragszeitraum gewonnenen
Erkenntnisse und Erfahrungen bei der Umsetzung des besonderen Fahrdienstes. Hierbei
sind insbesondere auch Anregungen und Forderungen seitens des Fahrgastbeirates im
Sonderfahrdienst und anderer Interessengruppen von Nutzerinnen und Nutzern des
Fahrdienstes in eine Weiterentwicklung eingeflossen, die in der Leistungsbeschreibung
ihren Niederschlag fand.
Der bisherige Betreiber, die WBTeG hat den Fahrdienst fast zwei Jahrzehnte erfolgreich,
engagiert und zur Zufriedenheit der Mehrzahl der Nutzerinnen und Nutzer geprägt. - Inwieweit spielten die Kriterien wie Regiezentrale, Software, Abrechnungstechnik, Kartenerfassung und
Ortskenntnis im Rahmen der Zuschlagserteilung eine zentrale Rolle und in welcher Weise werden diese
durch den neuen Betreiber erfüllt? - Im Rahmen der Bereitstellung des Sonderfahrdienstes ist der Betrieb eines Callcenters zentral. Welche
Referenzen hat die ViaVan GmbH hinsichtlich der Bereitstellung eines Callcenters? Wie viel Personal ist
hier vorgesehen und welcher Tarifvertrag kommt hier zur Anwendung?
Zu 5. und 6.: In der Leistungsbeschreibung für die „Durchführung der Regie- und
Beförderungsleistungen im besonderen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung“ sind
die Anforderungen des Auftraggebers an die
#Regieleistungen (z. B. Vorhaltung einer Regiezentrale, Bereitstellung und
Vorhaltung einer Notfallbereitschaft, Besetzung eines Notfalltelefons),
#Assistenzleistungen,
#Beförderungsleistungen,
#Beförderungsmittel,
Nutzung einer #Magnetkarte etc. ausführlich benannt.
Die ViaVan GmbH hat im #Vergabeverfahren dargelegt, dass diese Anforderungen des
Auftraggebers aus dem Vergabeverfahren erfüllt werden. Mit dem erteilten Zuschlag ist
dies nun auch vertraglich gewährleistet.
Neben bereits praktizierten und den Nutzerinnen und Nutzern bekannten Verfahren z. B.
bei der Fahrtenbestellung per Telefon, per Fax, per E-Mail setzt die ViaVan GmbH
innovative Impulse für einen bedarfsorientierten Service für mobilitätsbehinderte
Menschen, etwa durch eine onlinebasierte Erreichbarkeit und per App.
Der neue Betreiber garantiert eine laufende Kommunikation mit Fahrenden und
Nutzenden sowie höchste Flexibilität im Einsatz. Für alle Nutzerinnen und Nutzer wird
eine qualitativ hochwertige Beförderung gewährleistet sein.
Besondere Referenzen für ein Call-Center wurden von den Bietern nicht erbeten.
Die o. a. Leistungsbeschreibung enthält qualitative Vorgaben zur Buchung, nicht jedoch
zur Quantität des dafür vorzuhaltenden Personals. Es gibt nach dem Berliner
Vergabegesetz keine rechtliche Grundlage für die Anwendung eines bestimmten
Tarifvertrages. Grundlage ist der Landesmindestlohn i. H. v. derzeit 12,50 € pro Stunde. - Welche Vertragslaufzeit liegt der Ausschreibung zum Sonderfahrdienst zu Grunde? Inwieweit kann im
Rahmen der Vertragslaufzeit ausgeschlossen werden, dass der Sonderfahrdienst mit öffentlichen Mitteln
bezuschusst werden muss?
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Zu 7.: Die Vertragslaufzeit mit der ViaVan GmbH endet zum 30. Juni 2024. Bei Ziehung
einer Verlängerungsoption durch das Land Berlin (längstens um weitere zwei Jahre)
würde der Vertrag am 30. Juni 2026 enden. Der Sonderfahrdienst wird aus öffentlichen
Mitteln finanziert. Eine Bezuschussung über die vertraglich vereinbarte Vergütung hinaus
kann grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die vertraglichen Regelungen sind
eindeutig, das heißt, es wird lediglich die tatsächlich erbrachte Leistung vergütet. - Inwieweit ist seitens der ViaVan GmbH vorgesehen, Fahrzeuge aus dem Bereich des BerlKönigs
einzusetzen?
Zu 8.: Dem Senat liegen keine Informationen dazu vor, ob die ViaVan GmbH vorgesehen
hat, Fahrzeuge aus dem Bereich des BerlKönigs einzusetzen. Grundsätzlich sind –
entsprechend der Vorgaben in den Vergabeunterlagen – Fahrzeuge einzusetzen, für die
eine Genehmigung nach § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorliegt und die
barrierefrei ausgestattet sind. Es ist selbstverständlich zu gewährleisten, dass mit der
entsprechenden technischen Ausstattung der Fahrzeuge eine Beförderung aller
Berechtigten des Sonderfahrdienstes gewährleistet sein muss. - Inwieweit hat die Senatsverwaltung bei ihrer Vergabe-Entscheidung den Umstand berücksichtigt bzw.
wertend betrachtet, dass die ViaVan GmbH bereits den BerlKönig nicht etatgerecht umsetzen konnte?
Wenn ja, welche Schlüsse zieht der Senat hieraus?
Zu 9.: Bei dem BerlKönig handelt es sich um ein eigenwirtschaftliches Projekt der BVG
und keine vom Land Berlin bestellte und bezuschusste Verkehrsleistung. Insoweit kann
der Senat hieraus keine Schlüsse ziehen. - Inwieweit liegen dem Senat bereits Beschwerden gegen die Vergabe-Entscheidung vor?
Zu 10.: Dem Senat liegen einzelne Schreiben von Fuhrunternehmerinnen und
Fuhrunternehmern und Nutzerinnen und Nutzern vor, in denen sich diese kritisch zur
Vergabeentscheidung äußern bzw. ihre Besorgnis hinsichtlich der Umsetzung des
Fahrdienstes durch ViaVan GmbH zum Ausdruck bringen. Es liegen jedoch auch
Schreiben vor, in denen sich Fuhrunternehmerinnen und Fuhrunternehmer für die gute
Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren bedanken und dem neuen Betreiber für die
kommenden Jahre gutes Gelingen wünschen. - Ist den Antworten auf diese Fragen von Seiten des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Zu 11.: Weitere Informationen zum Vergabeverfahren des Sonderfahrdienstes können
Sie den Antworten auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 18/27782 und Nr. 18/27863
entnehmen.
Berlin, den 29. Juni 2021
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales